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Nico Weinmann

FDP 21.07.2021 Sitzungen 17/10

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Déjà-vu ist auch ein Ereignis im Leben. (Heiterkeit) Ein Déjà-vu ist es deswegen, weil einige Teile Ihres Antrags nahezu wortwörtlich aus Anträgen der FDP/DVP übernommen wurden. (Oh-Rufe von der SPD) (Nico Weinmann) Allerdings – das unterscheidet die Anträge auch in der Qualität – haben wir unseren Antrag zu einem Zeitpunkt gestellt, als es tatsächlich noch um die Bundesnotbremse ging, nämlich im April dieses Jahres, und eben nicht jetzt, weit nach dem 30. Juni, als die Bundesnotbremse ausgelaufen ist. In der Tat hatten wir Bedenken bei der Bundesnotbremse, weil wir eben auch gemerkt haben, dass der Föderalismus hervorragende Antworten bietet, um diese Krise zu bewältigen, weil dieser Föderalismus die Möglichkeit eröffnet, differenziert und verhältnismäßig auf die einzelnen Punkte einzugehen. Aber natürlich ist auch uns nicht verborgen geblieben, dass damals – wir erinnern uns – Bundeskanzlerin Merkel mit dem undurchdachten Vorschlag einer Osterruhe gescheitert ist und auch die Länderchefs keine Einigung herbeiführen konnten, und deswegen die Lösung über das Infektionsschutzgesetz gesucht wurde. Und – das gehört auch dazu – die Eilanträge wurden in der Tat abgewiesen, aber im Hauptsacheverfahren – in der Frage, ob die Bundesnotbremse in dieser Form verfassungskonform ist – (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) steht die Entscheidung noch aus. Vor dem Hintergrund der Aussage, die dann am 30. Juni in der „Tagesschau“ als Fazit zur Bundesnotbremse geäußert wurde, bin ich gespannt, wie denn das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. In der „Tagesschau“ wurde damals sinngemäß gesagt, dass, wenn die Bundesnotbremse selbst nicht den Anstieg der Inzidenzzahlen gebremst hat, dann womöglich aber die Diskussionen um sie, sodass die Menschen sich vorsichtiger verhalten haben. – Also insofern eine spannende Bewertung. Aber die AfD selbst macht sich mit diesem Antrag, auch wenn einige Positionen übernommen wurden, gänzlich unglaubwürdig. (Abg. Anton Baron AfD: Was?) Denn auf der einen Seite stellen Sie die Gefährlichkeit des Virus infrage, auf der anderen Seite unterminieren Sie die Impfkampagne des Landes, wobei wir alle wissen, dass die Impfungen tatsächlich zwingend notwendig sind, um die Freiheitsrechte bestmöglich wiederzuerwecken. Tatsächlich: Wenn wir diese zwei Komponenten nehmen und Ihre Aussagen, Ihr Verhalten in der Vergangenheit, dann soll genau die Impfquote jetzt der Gradmesser sein. Das ist unglaubwürdig und in der Tat nicht stringent. Vor diesem Hintergrund können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

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