Beteiligte Fraktionen:
CDU (23)Die Linke (19)AfD (19)FDP (15)GRÜNE (13)SPD (12)
Keller
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, unsere Gäste auf der Zuschauertribüne, die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer Herr Abgeordneter Urbach neben mir Platz genommen, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Schubert. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Herrgott zeitweise und Herr geschäftsführender Minister Lauinger. Einige Hinweise zur Tagesordnung: Bei der Feststellung der Tagesordnung war vereinbart worden, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zum Antrag auf grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung, Tagesordnungspunkt 18, heute nach der Fragestunde aufzurufen. Allerdings hat der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in seiner gestrigen Abendsitzung keinen Beschluss gefasst, sodass ich davon ausgehe,
(Beifall SPD)
dass der Tagesordnungspunkt heute nicht zum Aufruf kommt. Die diesbezügliche Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags wird in der Drucksache 7/233 verteilt. Deshalb jetzt die Frage: Gibt es zur vorliegenden Tagesordnung und zum heutigen Tag Bemerkungen? Bitte, Herr Abgeordneter Kowalleck.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, wir beantragen, den TOP 20 „Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!“ heute definitiv noch zu beraten.
Wir beantragen, dass der Tagesordnungspunkt 15 „Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern“ heute auf jeden Fall auch noch beraten wird.
Namens meiner Fraktion beantrage ich für die Mittagspause eine Sitzung des Ältestenrats. Mit Blick auf die verteilten Drucksachen 7/230, 7/231 und 7/232 muss der Ältestenrat sich zu einem dritten Wahlgang verständigen. Deshalb berufen wir den Ältestenrat in der Mittagspause ein.
Dann würde ich jetzt die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorn bitten, wie beantragt, und wir gehen dann weiter in der Tagesordnung. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zur Information: In der Mittagspause findet der Ältestenrat statt, den Ort gebe ich dann entsprechend bekannt. Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Es wurde beantragt, Tagesordnungspunkt 20 und Tagesordnungspunkt 15 auf jeden Fall in der heutigen Beratung aufzurufen. Wer dafür ist, dass Tagesordnungspunkt 20 noch am heutigen Tage beraten wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der AfD. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der CDU. Damit wird dieser Tagesordnungspunkt heute aufgerufen. Wer dafür ist, dass Tagesordnungspunkt 15 noch heute aufgerufen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von Linken, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der AfD. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der CDU. Damit wird dieser Tagesordnungspunkt heute aufgerufen. Ich frage: Gibt es Widerspruch zur jetzt beschlossenen Tagesordnung? Das kann ich nicht sehen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 , der gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 8 behandelt wird Gesetzentwurf der Fraktionen der FDP und der CDU - Drucksache 7/62 - Neufas sung ERSTE BERATUNG Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/49 dazu: Bürgerwillen endlich ernst nehmen – Mehr Akzeptanz für die Energiewende Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/171 Wünscht jemand aus der Fraktion der FDP oder der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Gesetzentwurf? Ja, das ist der Fall. Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Das kann ich nicht sehen. Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Alternativantrag? Gut. Ich nehme das zur Kenntnis. Dann möchte ich noch den Hinweis geben: Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts zu dem Antrag der Fraktion der AfD gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Die beiden Tagesordnungspunkte werden unter Berücksichtigung des Verlangens der Fraktion der FDP, den Tagesordnungspunkt 3 in einfacher Redezeit zu beraten, insgesamt in eineinhalbfacher Redezeit beraten. Damit erteile ich Herrn Abgeordneten Kemmerich zur Begründung des Gesetzentwurfs das Wort. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Tribüne und an anderen Empfangsstellen und geräten! Mit dem so‑ genannten Winderlass von Juni 2016 wurde der Bau von Windenergieanlagen in Thüringer Wäldern möglich. Die bisherigen, auch wenn in der Zahl überschaubar, Errichtungen solcher Anlagen führten zu massiven Protesten von Anwohnern, vor allem im ländlichen Raum. Allein in Thüringen setzten sich über 80 Bürgerinitiativen für den Erhalt des Waldes und an der Spitze der Landesverband für eine Energiewende mit Vernunft ein. Den Widerstand gegen die Zerstörung von Natur und Landwirtschaft halten wir für berechtigt und respektieren die Belange der Anwohner vor Ort. Landschaftsund Naturschutz stehen für uns gleichermaßen im Fokus der Betrachtung. Wir wollen eine ausgeglichene Abwägung zwischen Landschaftsschutz und den Zielen einer stabilen und bezahlbaren Energieproduktion – natürlich unter Beachtung der Klimaziele, die wir uns alle gegeben haben. Erneuerbare Energien sind ein wichtiges Element im Energiemix. Wir Freien Demokraten wollen die dezentrale Energieversorgung vor Ort stärken. Dies sorgt für eine nachhaltige Unterstützung der Energiewende und des Klimaschutzes, die Netzstabilität wird verbessert und der Wirtschaftsstandort Thüringen gestärkt. Thüringen ist ein Energieimportland. Die Chancen für dezentrale Versorgungslösungen mit entsprechender Wertschöpfung vor Ort sollten zur Stärkung der Thüringer Wirtschaftskraft viel stärker genutzt werden. Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es jedoch nicht der Windkraft im Wald.
(Beifall AfD, FDP)
Die Vernichtung von Wald und auch die Nichtwiederaufforstung von Wald ist keine Option. Neben der Rodung von Waldflächen zur eigentlichen Errichtung sehen wir auch weitere Beeinträchtigungen für das Ökosystem Wald sehr kritisch. Beispielsweise müssen für die Zugangswege Schneisen in den Wald geschlagen werden, welche die Leistungsfähigkeit beeinflussen. Geschlossene Baumflächen ermöglichen einen besseren Schutz vor Sturmschäden und können sich auf den Wasserhaushalt auswirken. Letzterer kann auch durch die nötigen umfangreichen Betonfundamente beeinflusst werden. Hierzu kommen Auswirkungen auf die heimischen Tiere, die sich der grundlegenden Veränderung ihrer Umgebung kaum entziehen können. Auch wenn nicht alle Einflüsse auf den Zustand sicher vorausgesagt werden können, so steht jedoch fest: Ein Wald voller Windräder wird nicht mehr derselbe sein.
(Beifall FDP)
Schon jetzt leiden unsere Wälder unter schwierigen Umweltbedingungen. Wir wollen Wälder, die von Trockenheit, Sturmschäden und Borkenkäferbefall belastet sind, nicht noch weiteren Einschränkungen aussetzen. Stattdessen befürworten wir die Unterstützung der Forstwirte bei einem ökologischen Umbau, einer nachhaltigen Aufforstung geschädigter Gebiete, damit der Thüringer Wald langfristig in seinem guten Zustand erhalten bleibt oder sich wieder erholt. Wir setzen auf Regeneration und umweltverträgliche Kultivierung geschädigter Waldgebiete, statt diese einfach aufzugeben. Aufforstung hat erste Priorität und verdient keine Alternative.
(Beifall FDP)
Denn neben ökologischen und wirtschaftlichen Funktionen erfüllen Waldgebiete auch ganz menschliche Bedürfnisse. Für viele Menschen ist es der einzige Ort der Erholung und der inneren Einkehr. Er bietet Menschen die Möglichkeit, Natur zu erleben. Dieses Naturerlebnis hat schon Generationen großer Geister inspiriert, gerade in Thüringen. Auch in dieser Weise und zu diesem Zweck wollen wir Forst- und Landwirtschaft erhalten. Meine Damen und Herren, Sie sehen, die Gründe für den Schutz des Waldes sind vielschichtig und können kaum erschöpfend aufgezählt werden: Bindung von CO , Erhaltung eines einmaligen Lebens2 raums, Holzproduktion, Klima- und Wetterregulation, Schutz vor Erosion, Erhalt einer besonderen Landschaft, Ort der Erholung und der Nähe zur Natur. All dies sind Gründe, für unseren Antrag zu stimmen. Wir als Freie Demokraten bleiben dabei: Wer an Umweltschutz denkt, sollte dabei die Natur nicht vernachlässigen.
(Beifall FDP)
Wir werden die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren und liebe Gäste, der Widerstand gegen den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen in Thüringen wächst und das ist auch gut so. Immer neue Probleme treten bei dieser angeblich umweltfreundlichen Art der Energiegewinnung zutage und zeigen, dass die Windkraft nicht so sauber ist, wie manche Parteien und ihre Lobbyisten behaupten.
(Beifall AfD)
Neben der bereits bekannten Problematik, dass vom Aussterben bedrohte Vögel, Fledermäuse, Insekten in immer größeren Dimensionen Opfer dieser Anlagen werden, kommen bisher kaum erforschte Gesundheits- und Umweltbelastungen wie Infraschall und massive Entsorgungsprobleme verbrauchter Rotorblätter ans Licht der Öffentlichkeit. Feuerwehren können brennende Windkraftanlagen nicht löschen, die Asche der aus CFK-Stoffen bestehenden Rotorblätter wirkt ähnlich wie Asbest. Selbst die Landesregierung musste in der Drucksache 6/6901 zugeben, dass es derzeit gerade einmal eine Firma in ganz Deutschland gibt, die sich auf die Verwertung von Rotorblättern aus Windkraftanlagen spezialisiert hat. Aus den USA erreichen uns Forschungsergebnisse, die zeigen, dass die Verwirbelung zu einer Erwärmung der Luft hinter Windparks führt.
(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In der Nacht kann diese Erwärmung bis zu 1,5 Grad betragen. Es gibt also einen windkraftanlagengemachten Klimawandel.
(Beifall AfD)(Unruhe im Hause)(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Ist denn hier schon Karneval?) Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat 2013 die ökologischen Folgeschäden von Windkraftanlagen untersucht und hat festgestellt, dass durch die Verwirbelung der Luft in der Umgebung von Windparks Bodentemperaturen steigen und Böden austrocknen. Mit gravierenden Folgen für die Landwirtschaft.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Heiße Luft!) Umweltfreundliche und nachhaltige Energiegewinnung sieht anders aus, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Zwar sieht sich diese nun geschäftsführende Landesregierung selbst als Pionier in Sachen Klimaschutz und hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, den Energiebedarf des Freistaats Thüringen bis zum Jahr 2040 vollständig durch erneuerbare Energien zu decken.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Es ist so beschämend!) Dabei interessiert es die Landesregierung herzlich wenig, was die betroffenen Bürger von der Verunstaltung der Landschaft, den immer höheren Strompreisen, getöteten Vögeln, Fledermäusen, Insekten und einer bislang kaum erforschten Infraschallbelastung halten. Die Landesregierung redet öffentlich scheinheilig darüber, dass eine Energiewende nicht gegen den Willen der Thüringer Bürger durchgesetzt sowie sozial verträglich gestaltet werden soll. Bei Ortsterminen präsentiert man sich gern mit besorgten Mienen, aber letztlich werden die Einwände der Bürger doch sprichwörtlich in den Wind geschlagen.
(Beifall AfD)
Die Profiteure des Windkraftausbaus operieren gern mit eindrucksvollen Zahlen, die den wichtigen Anteil des Windstroms an der Energieversorgung belegen sollen. Dabei werden aber zwei Dinge ausgeblendet: Bei Flaute liefert die Windkraft überhaupt keinen Beitrag, dann brauchen wir den konventionellen Kraftwerkspark. Bei steifer Brise wird viel zu viel Windstrom erzeugt, dann werden die so tollen Windräder abgeschaltet. Man spricht von nicht erzeugtem, aber sehr wohl von den Verbrauchern bezahltem Geisterstrom. Die überflüssige Elektroenergie wird in das Ausland verschenkt.
(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: So ist die
Realität!) In Deutschland wird schon heute temporär zu viel Windstrom erzeugt. Die Netzkapazitäten für die Weiterleitung sind nicht vorhanden. Ohne Speicher im großtechnischen Maßstab ist ein weiterer Ausbau sinnlos.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Ein parlamentarischer Abend und sie wären ein bisschen schlauer gewesen!) Das Problem wirtschaftlicher und praktikabler Stromspeicher ist trotz immer wieder wiederholter Versprechen von der Windkraftlobby nicht gelöst worden. Wie viele Stromspeicher für die unter anderem von Windenergieanlagen erzeugte elektrische Energie sollen denn in Thüringen in den nächsten zehn Jahren gebaut werden? Welchen Wirkungsgrad, welche Leistungen, welche Kapazitäten hätten diese Anlagen?
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Wir müssen den Wahnsinn stoppen. Stimmen Sie deshalb unserem Antrag zu und lassen Sie die Landesregierung ein Windkraftmoratorium in Thüringen umsetzen, denn unsere Heimat ist nicht erneuerbar.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Kön-
nen Sie mal jemanden an das Rednerpult schicken, der ein bisschen Ahnung hat?!)
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Die Einbringung ist erfolgt. Ich eröffne hiermit die Aussprache zu den Tagesordnungspunkten und ich rufe Herrn Abgeordneten Liebscher von der SPDFraktion auf. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich muss schon sagen, ich bin ein bisschen enttäuscht von diesem Gesetzentwurf der FDP, auf den die CDU dann noch mit draufgesprungen ist. Sie wollen hier das Thüringer Waldgesetz novellieren, aber nicht etwa, um auf die massiven Schäden zu reagieren, die der Thüringer Wald durch Borkenkäferbefall und Dürre erlitten hat, sondern ausschließlich, um einen einzigen Satz hier einzufügen, mit dem Sie ausschließen wollen, dass auf Waldflächen Windenergieanlagen errichtet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit werden Sie weder den energiepolitischen Anforderungen der Zukunft noch dem Hilfebedarf, den unser Wald hat, gerecht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich habe eher den Eindruck, dass sich einige von Ihnen noch immer im Wahlkampfmodus befinden und damit weit entfernt von dem sind, was sie uns für die Ausschussarbeit angekündigt haben, nämlich eine konstruktive, sach- und themenorientierte Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen in unserem Land. Denn machen wir uns doch nichts vor: Was Sie hier zum Thema „Windkraft“ vorführen, ist eine Scheindebatte und im Kontext der Windenergie im Wald noch nicht einmal das. Schauen Sie doch einfach mal die aktuellsten Zahlen an. Der Ausbau der Windkraft an Land ist de facto zum Erliegen gekommen seit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Bund, und solange im Bund die Weichen nicht wieder anders gestellt werden, wird es auch in Thüringen nicht zu einem nennenswerten Ausbau von Windkraftanlagen kommen.
(Beifall AfD)
Im Jahr 2018 sind in Deutschland 740 Windenergieanlagen gebaut worden, 2019 waren es noch 160. In Thüringen waren es 2018 ganze elf Anlagen, im letzten Jahr sechs. Und wie viele davon, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind davon im Wald errichtet worden? Meines Wissens ganze zwei.
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: So soll es
auch bleiben!) Wenn man sich hier vor Augen führt, was Sie zum Thema „Wahlkampf“ ausgeführt haben, müsste man ja glauben, es seien mindestens 200, die da bereits im Thüringer Wald stehen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Wahrheit ist aber, der Ausbau der Windkraft ist unter den aktuellen Bedingungen nahezu zum Erliegen gekommen. Den Eindruck erwecken zu wollen, an jeder Ecke drohe der Neubau eines Windrads und die Rodung des Waldes zu diesem Zwecke stehe unmittelbar bevor, ist hochgradig unredlich. Meine sehr geehrten Damen und Herren von CDU und FDP, auch Sie kennen den „Aktionsplan Wald 2030ff“ der Landesregierung, in dem ganz klar geregelt ist, dass für den möglichen Zubau von Windkraftanlagen nicht ein einziger gesunder Baum gerodet werden soll. Wenn überhaupt in Waldflächen der Neubau von Windkraftanlagen infrage kommt, dann nur auf sogenannten Kalamitätsflächen, also jenen Flächen, wo die Bäume durch Borkenkäferbefall abgestorben sind und eine übliche forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes eben nicht mehr gegeben ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, am Ende geht es doch um die Frage, wie wir eine verlässliche Versorgung mit sauberer Energie in der Zukunft sicherstellen wollen. Ich darf Sie daran erinnern, was Sie, liebe CDU-Fraktion, teilweise mit uns gemeinsam auf Bundesebene dazu bereits auf den Weg gebracht haben. Wir haben den Atomausstieg beschlossen, wir haben den Kohleausstieg beschlossen und wir haben ein umfangreiches Klimapaket und Klimaziele vereinbart und sind internationale Verpflichtungen eingegangen, Treibhausgase zu reduzieren. Es ist das Ziel der Bundesregierung unter der Führung Ihrer Kanzlerin Angela Merkel, bis 2030 immerhin 65 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Deshalb frage ich Sie: Womit wollen Sie denn künftig den Energiebedarf der Bevölkerung und für die Wirtschaft hier bei uns im Freistaat decken? Wollen Sie die Energie etwa dauerhaft aus anderen Ländern importieren
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und nehmen damit also massiven Leitungsneubau in Kauf? Das wollen Sie doch auch nicht. Ich bitte Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, machen Sie sich in diesem Punkt endlich ehrlich.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Sehr gut!) Und noch etwas muss an dieser Stelle gesagt werden: Die überwiegende Anzahl der Windräder, die hier bereits in Thüringen stehen, nämlich von den 900 ungefähr 750, wurden zu Regierungszeiten der Thüringer CDU genehmigt und gebaut. Ihr in den letzten Monaten und auch heute hier wieder zur Schau gestellter Kampf gegen Windkraftanlagen passt weder zum Handeln Ihrer Partei im Bund noch zu dem, was Sie auf den Weg gebracht haben, als Sie hier in Thüringen noch mitregiert haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Daher noch mal meine Bitte: Bitte beenden Sie diese Scheindebatten! Schluss mit der Panikmache! Die Menschen in unserem Land haben eine ehrliche Antwort darauf verdient, wie wir die Energieversorgung in Thüringen sicherstellen wollen. Bevölkerung und Wirtschaft benötigen verlässlich saubere Energie, die wir auch selbst in Thüringen herstellen können, egal ob aus Sonne, Wind oder Biomasse. Ich bitte Sie, ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück und lassen Sie uns die Dinge gemeinsam zusammentragen, die wir im Waldgesetz angesichts der Schäden im Wald insgesamt ändern müssen. Alternativ würde ich für meine Fraktion beantragen, den Antrag an den Ausschuss für Forsten federführend und an den Energieausschuss mitberatend zu überweisen. Den Antrag auf das Windkraftmoratorium unter TOP 8 wird meine Fraktion ablehnen. Für den Alternativantrag der CDU-Fraktion beantragen wir – sofern der Antragsteller ihn nicht zurückzieht – ebenfalls eine Überweisung an den Energieausschuss und mitberatend an den Infrastrukturausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, gern hätte ich zu dem Tagesordnungspunkt die Bürgerinitiative aus Stadtlengsfeld begrüßt, aber die hat sich gestern schon den ganzen Tag hier geduldet und wir sind leider nicht mehr zum Aufruf des Punktes gekommen. Aber ich denke, sie werden die Debatte heute live verfolgen. Herr Liebscher, bevor ich zu meiner Rede komme: Dem Wald kann nicht mit einer Änderung des Waldgesetzes geholfen werden, da gibt es andere Mittel: die finanzielle Ausstattung derjenigen, die Kommunal- und Privatwald haben bzw. über die Ausstattung der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst mit finanziellen Mitteln. Da können wir helfen. Da habe ich mit Ihrem „Aktionsplan Wald 2030ff“, den Sie gerade angesprochen haben, eigentlich nur einen Titel, aber keine Mittel. Dazu gilt es zu diskutieren, wenn man den tatsächlich umsetzen will. Weil Sie angesprochen haben, ob wir im Wahlkampfmodus sind: Nein. Wir machen nur eines, wir nehmen die Themen, die wir im Wahlkampf gesetzt haben, hier auf. Wenn Sie sich Rot-Rot-Grün untergeordnet haben und diese Themen, die die Bürger draußen interessieren, nicht aufgegriffen haben, dann kann ich es leider nicht ändern, dann müssen Sie die Politik machen, die Sie heute früh hier beschrieben haben.
(Beifall AfD, CDU)
Werte Kolleginnen und Kollegen, dass die erneuerbaren Energien entscheidend zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland beitragen und ihr Anteil noch wesentlich wachsen wird, ist uns allen klar und das ist auch nachvollziehbar. Allerdings haben wir dafür den notwendigen Energiemix zu berücksichtigen und der besteht halt nicht nur aus Windenergie, sondern auch aus Solarenergie, Wasserkraft, Bioenergie und Geothermie. Vor allem der Ausbau der Windkraftanlagen führt ja zum Streit vor Ort und erzürnt die Bürger.
(Beifall CDU)
Denn die Windenergieanlagen prägen inzwischen einen weiten Teil des Landes und damit auch das Landschaftsbild und sind, wie ich das hier schon oft gesagt habe, dadurch auch hoch umstritten.
(Beifall CDU)
Vor diesem Hintergrund halten wir es für nicht angebracht, Windkraftanlagen in Wäldern zu errichten. Das gilt auch für sogenannte Kalamitätsflächen. Es ist aus unserer Sicht zwingend erforderlich, diese Flächen wieder aufzuforsten,
(Beifall CDU)
statt sie als Standort für technische Einrichtungen zu nutzen. Dass bei der Windenergienutzung im Wald auf geschädigte und größere Kahlflächen zurückgegriffen werden soll, ist für die CDU-Fraktion jedenfalls keine Option. Wenn ich mir die Diskussion um CO -Speicher angucke und dass alle da2 von reden, den Wald aufzubauen und zusätzliche Flächen, die auch zum Waldumbau geeignet sind, zu nehmen, dann verstehe ich an der Stelle gar nicht das Festhalten und überhaupt die Diskussion um die Kalamitätsflächen. Werte Kolleginnen und Kollegen, der Ausbau der erneuerbaren Energien wird nur dann gelingen, wenn dabei die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes genauso berücksichtigt werden wie das Empfinden der Bürgerinnen und Bürger und eine sichere Einigung und Akzeptanz vor Ort. Beim weiteren Energieausbau gilt es, sorgfältig auf die Auswirkungen für Mensch und Natur zu achten. Eingriffe ohne lokale Akzeptanz und auf Kosten unserer Landschaft und Heimat lehnen wir ab.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Und da schließen wir uns den Menschen vor Ort an, die dasselbe Empfinden haben. Wir sind deshalb ganz grundsätzlich der Auffassung, dass die Schönheit der Thüringer Wälder nicht durch Windräder beeinträchtigt werden darf.
(Beifall CDU)
Dies entspricht dem Empfinden der Thüringer, die zu Recht Belange des Natur- und Landschaftsschutzes vor wirtschaftlichen Einzelinteressen einordnen.
(Beifall CDU)
Der Thüringer Wald und das grüne Herz Deutschlands stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz. Seine Erhaltung und Mehrung ist als Gesetzeszweck im Thüringer Waldgesetz ausdrücklich formuliert. Das hängt mit den vielfältigen Nutz , ‑ Schutz- und Erholungsfunktionen, die der Wald für den Menschen erfüllt, mit der besonderen Naturnähe und der Artenvielfalt zusammen. Das Ökosystem Wald beeinflusst das Klima – das wissen Sie doch auch, gerade wenn ich hier rüber gucke – sowie die Luft- und Wasserqualität positiv und sichert damit die Lebensgrundlagen für unsere Menschen. Gesundes Trinkwasser – das ist Ihnen ja umso wichtiger – ist ohne Waldgebiete undenkbar. Nicht zuletzt haben Windenergieanlagen negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild und damit auf die Erholungsfunktion des Waldes. Gerade zur Errichtung und zum Betrieb dieser baulichen Anlagen sind ein entsprechend ausgebautes Wegenetz und eine Netzanbindung notwendig. Windenergieanlagen und Maßnahmen zu deren Errichtung führen nicht nur direkt wegen der Rodung der erforderlichen großen Freiflächen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Waldes, sondern führen auch indirekt in der Umgebung zu großen Schäden. Beispielsweise steigt durch die Schneisen für die Zugangswege die Wahrscheinlichkeit von Sturmschäden massiv. Nur eine geschlossene Baumfläche kann sich gegen schwere Stürme schützen. Die riesigen Betonfundamente können beispielsweise auch den Wasserhaushalt massiv stören. Überdies ist der Wald ein natürlicher CO -Speicher und hilft, Belastungen zu 2 reduzieren. Die Robustheit und Leistungsfähigkeit sowie die Eignung des Waldes für die naturbezogene Erholung wird durch Windenergieanlagen herabgesetzt. Nicht zuletzt wegen des durch Trockenheit, Sturmschäden und Borkenkäferbefall ohnehin stark geschädigten Waldes war das Hauptanliegen des Thüringer Waldgesetzes, nämlich der Erhalt und der Schutz des Waldes, oberste Priorität. Das sollte folgerichtig eine Schädigung des Waldes und seiner Funktionen durch Windenergieanlagen ausschließen. Werte Kolleginnen und Kollegen, der Wald in Thüringen steckt nach wie vor in einem Überlebenskampf. Der Borkenkäfer frisst sich durch den Wald und eine Entspannung der Situation ist nicht abzusehen. Das ist doch geradezu grotesk, dass der Landesregierung angesichts dieser desaströsen Lage nichts Besseres einfällt, als vom Schadholz beräumte Flächen mit dort möglichen Windenergieparks langfristig für Mensch und Natur aufzugeben.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute Gelegenheit, dem rot-rot-grünen Windwahnsinn in einem ersten Schritt Einhalt zu gebieten. Mit dem Waldgesetz sind Thüringen konkrete Steuerungsmöglichkeiten für die Windkraftnutzung auf Landesebene gegeben. Hier sind weder die regionalen Planungsgemeinschaften noch die Bundesregierung verantwortlich. Das Heft des Handelns liegt in den Händen der Landespolitik. Lassen Sie uns das nutzen! Herr Ministerpräsident, ich habe die Videos und die Statements gesehen, die Sie in der Öffentlichkeit abgegeben haben. Die Bürgerinitiative hat mir gestern gesagt: Ja, der Ministerpräsident war da und sagte, es ist alles kein Problem, ich regele das für euch, aber die Planungsgemeinschaften sind letztendlich die Verantwortlichen, die müssen es ausbaden. Und Sie bringen das Thema „Kalamitätsflächen“ ins Spiel. – Ich sage Ihnen: Wir haben uns deshalb gern der Initiative der FDP angeschlossen, um ein für alle Mal hier für Klarheit zu sorgen.
(Beifall FDP)
Der Wald ist ein wichtiger Natur- und Erholungsraum und seine Bedeutung als Kohlenstoffsenke rückt zu Recht verstärkt in den Blick. Wir haben im Wahlkampf versprochen – Herr Liebscher, hören Sie genau zu –, dass wir die Möglichkeit, Windkraftanlagen im Wald zu errichten, gesetzlich untersagen werden. Die Umsetzung dieses Versprechens liegt Ihnen jetzt vor. Durch eine Einfügung in § 10 Abs. 2 des Thüringer Waldgesetzes wird gewährleistet, dass die Wälder in Thüringen in Zukunft vor dem Bau von Windenergieanlagen geschützt werden.
(Beifall AfD, FDP)
Nun noch zu den Anträgen, die noch zusätzlich vorliegen und in der gemeinsamen Beratung eine Rolle spielen: Auch wenn wir den Ursprungsantrag der AfD nicht vollumfänglich teilen können, so wirft er doch berechtigte Fragen auf, die von allgemeinem Interesse sind. Einer sachpolitischen Diskussion im Fachausschuss sollten wir uns daher nicht verwehren.
(Beifall AfD)
Gleichzeitig fehlt dem Antrag aber eine klare Richtung, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um mehr Akzeptanz für die Energiewende in der Bevölkerung zu erreichen. Wir haben daher einen Alternativantrag vorgelegt. Uns geht es dabei vor allem darum, den Windkraftausbau im Sinne der Bürger zu steuern und wo nötig zu beschränken. Wir wollen mehr Abstand zur Wohnbebauung, wir wollen mehr Artenschutz, wir wollen eine Steigerung der Leistung auf bestehenden Flächen statt einer Ausweitung der Vorrangflächen auf Konfliktbereiche. Und wir wollen den verpflichtenden Einsatz vorhandener Technik wie die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung auch für Bestandsanlagen.
(Beifall CDU)
Lassen Sie uns über diese fachlichen Aspekte reden. Wir beantragen eine Überweisung der Anträge an den Umweltausschuss und die Überweisung des Gesetzentwurfs an den zuständigen Ausschuss für Infrastruktur. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Kollegen hier im Thüringer Landtag, in diesem Tagesordnungspunkt diskutieren wir drei Dinge, zwei Tagesordnungspunkte: Einmal ist es das Waldgesetz – die Änderung eingebracht von CDU und FDP – und einmal
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: FDP und
CDU!) – FDP und CDU, so herum, sehr gern, wir Kleinen müssen ein bisschen zusammenhalten –
(Beifall FDP)
dann unter Punkt 8 der Moratoriumsantrag der AfD mit einem Alternativantrag der CDU dazu. Ich glaube, das muss man im Blick haben, weil wir zu verschiedenen Dingen sprechen und eine Diskussion haben werden. Ich möchte ganz kurz auf meine Vorredner eingehen, weil mir das für die sachliche Debatte, die wir zu diesem Thema unbedingt brauchen, sehr wichtig ist, denn in den letzten Jahren ist die Frage des Waldes, die Frage des Ausbaus der erneuerbaren Energien viel zu stark emotionalisiert und zu wenig versachlicht worden. Deshalb möchte ich ganz kurz auf Herrn Kollegen Kemmerich eingehen, der hier gesagt hat, mit dem Winderlass aus der letzten Legislatur ist Windkraft im Wald möglich gemacht worden. Ich glaube, hier muss man sagen: Obacht, das ist nicht der Fall. In der 5. Legislatur gab es eine Änderung des Waldgesetzes und diese Waldgesetzänderung, gemacht von CDU und SPD, hat die Nutzung der Windkraft im Wald ermöglicht. Ich weiß nicht mehr, ob es die Änderung 2011 oder 2013 war, einmal war es ein Artikelgesetz, das kann ich dazu aber auch gern noch mal nachreichen. Ich glaube, dass das wichtig ist, um die Politisierung dieser Frage – die Politisierung durch FDP und CDU – aufzuheben, denn es ist nicht Rot-RotGrün gewesen, die die Windkraft im Wald möglich gemacht haben, sondern, Herr Malsch, es sind Ihre Kollegen gewesen. Das war damals der erklärte Wunsch des Umwelt- und Forstministers Reinholz, der gesagt hat: Ich brauche diese zusätzliche Einnahmequelle für meinen Forst. Im Übrigen bitten uns die privaten Forstbesitzer inständig darum, diese Möglichkeit auch in Thüringen zu schaffen. Dass das nicht total weltfremd ist, sieht man auch daran, dass Ihre Kollegen der Union in Bayern überhaupt nicht annähernd das Problem, das Sie hier darstellen, mit der Windkraft im Wald haben. Ich will auch ganz sachlich auf Herrn Kaufmann eingehen: Sie haben gesagt, es gibt plausible Studien und Messungen, die darlegen, dass durch Verwirbelungen hinter einer Windkraftanlage die Temperatur steigt. Während meines Ingenieurstudiums hatte ich einen ganz wunderbaren Dozenten, so einen richtig klugen, alten Ingenieur, und der hatte für jedes technische Phänomen ... Er hat gesagt: Was Sie nicht sehen und anfassen können, was Sie nicht beobachten können – immer Vorsicht, ob es da ist. Da gibt es auch manche Dinge, die unter der Wahrnehmungsschwelle sind. Er hat zum Beispiel mal ein ganz wunderbares Experiment gemacht, dazu lade ich Sie herzlich ein: Nehmen Sie mal Ihre Hand ca. 10 Zentimeter vor den Mund und pusten Sie leicht auf die Hand. Sie werden einen Windzug spüren. Merken Sie das – ein ganz leichter Windzug? Und jetzt machen Sie das Gleiche: Die Hand genauso 10 Zentimeter vor den Mund und jetzt saugen Sie Luft – machen Sie mal! Gleiche Intensität – machen Sie es stärker, Sie werden keinen Windzug sehen. Mit solchen einfachen Experimenten hat er uns erklärt, warum man bei der Zuluft zum Beispiel mit den Auslassgeschwindigkeiten vorsichtiger sein muss als zum Beispiel bei der Abluft. Jetzt hat es leider nicht geklappt, dass mir aus der Öffentlichkeitsarbeit so ein kleines Windrad gebracht wird. Dann hätte ich allen vorgeschlagen, folgendes Experiment zu machen: Nehmen Sie mal so ein Windrad – ich glaube, fast jede Partei hat das irgendwie als Give-away dabei. Darf ich das mal haben?
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Also sind wir
denn hier im Kindergarten oder was? Vorgestern kamen Sie mit irgendwelchen Spielen an!) Wenn Sie sich jetzt einfach nur mal mit allen, die sich mal so ein bisschen mit Energie, Energieerhaltungssatz und so was befasst haben ...
(Heiterkeit AfD)
Jetzt pusten Sie hier drauf und jetzt müssen Sie versuchen, danach irgendetwas zu spüren, was eine Wärmeerhöhung bringt. Da kommen Sie nicht hin. Mit ganz einfachen thermodynamischen Energieerhaltungssätzen werden Sie dahinter keine Wärme spüren können, keine Temperaturerhöhung, weil das physikalisch einfach keinen Sinn macht. Es mag sein, dass durch ganz spezielle kleine Effekte in Ausnahmefällen so etwas gemessen werden kann, und ich denke mal, das ist wieder so eine AfD-Studie, die Sie uns da vorgestellt haben.
(Unruhe AfD)
Deshalb glaube ich, dass man in dieser Debatte um Wald und Windkraft zum Beispiel zu einer Sachlichkeit zurückkommen muss. Frau Tasch hat so ein bisschen empört gesagt: Sind wir denn im Kindergarten? Was ich hier mache mit diesen einfachen Experimenten, mit denen noch heute Ingenieure ausgebildet werden, weil sie sich nämlich das Prinzip anschauen, also weil man das Prinzip begreifen muss, dann kann man auch die großen Einzelfälle und besonderen Fälle begreifen, tue ich, weil wir da wieder hinkommen müssen. Wir müssen uns wieder klar werden, dass man hinter einer Anlage, die Energie entzieht, nämlich Windenergie, die mechanische Energie in elektrische Energie umwandelt, ganz gewiss keine Temperaturerhöhung messen können wird. Ganz gewiss nicht, zumindest nicht im systemischen Charakter. Dann gibt es eine zweite Sache, die von der AfD immer wieder erzählt wird und die auch hier wieder bei der Einbringung dargestellt wurde, nämlich dass, wenn der Wind einmal weht – das kann man sich vorstellen, manchmal ist Sturm, in den letzten Tagen war das auch wieder so –, sich die Windräder dann ganz doll drehen und dann ist viel Elektroenergie da und dann kommt die Sicherung, das kennen wir von Zuhause. Das ist großer Unfug, weil unsere Netzbetreiber natürlich auf jedes Windrad Zugriff haben und wenn wir zu viel Strom im Netz haben, dann stellen die die Flügel quer und dann ist dieses Windrad vom Netz, und zwar in wenigen Minuten – ich glaube, die Abschaltzeiten sind etwa eins-dreißig oder so etwas. Also dann ist der Rotor komplett leer und dann ist das frei. So leicht kann man das regeln. Und das ist im Übrigen viel leichter regelbar als ein Kernkraftwerk, das ist im Übrigen viel leichter regelbar als ein Braunkohlekraftwerk und das ist im Übrigen auch viel leichter regelbar als ein Gaskraftwerk, und das ist ein weiterer Vorteil von Windenergie, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb werden wir sie fördern und nicht verbieten lassen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn hier so emotional über den Wald gesprochen wird, glaube ich, zwei Zahlen noch mal einbringen zu müssen, nämlich die Frage aus unserem Waldzustandsbericht, um mal darauf zu schauen, wie viele Bäume Vitalitätsverluste haben – also wir Menschen würden „angeschlagen“ sagen, wenn man sich nicht so richtig gut fühlt – und welcher Anteil an Bäumen krank ist. Während wir 2018 noch feststellen konnten, dass 41 Prozent der Bäume Vitalitätsverluste hatten und ca. 20 Prozent der Bäume wirklich richtig gesund, also widerstandsfähig – so ein bisschen kräftig wie der Herr Malsch – waren, so müssen wir feststellen, dass ein Jahr später schon nahezu über 50 Prozent der Bäume Vitalitätsverluste haben und nur 15 Prozent der Bäume so kräftig sind wie Herr Malsch. Das muss uns zu denken geben, insbesondere weil wir wissen, dass die Zahlen des Waldzustandsberichts 2019 im Jahr 2018 erhoben wurden. Wir wissen, dass die harte Trockenheit, der enorm trockene Winter des letzten Jahres, noch mal etwas dazu beitragen hat. All das hat sich über 15 Jahre angedeutet – Trockenheit und Temperaturerhöhung. Wir Grüne haben davor immer gewarnt. Wir haben immer gesagt: Achtung, hier kommt eine Klimaveränderung, die menschengemacht ist, und wir müssen etwas dagegen voranbringen. Der Wald, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist immer der erste, der uns eine Rückmeldung gibt. So war es in den 80erJahren, als der Wald zuerst die Rückmeldung gegeben hat, dass zu viele Schadstoffe in der Luft, im Wasser und damit auch im Boden sind. Da war es der Wald, der Rückmeldung durch das Waldsterben gegeben hat. Jetzt gibt der Wald als erster die Rückmeldung: Das Klima hat sich verändert und wir kommen damit nicht mehr klar. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen deshalb unbedingt die Konflikte lösen. Lassen Sie mich das auch noch mal ganz deutlich sagen, es gibt die einfache Formel von CDU und FDP, die sagt: Wenn ihr den Wald nun abhackt – das ist ja roden –, um Windkraftanlagen aufzubauen, dann ist das für den Klimaschutz Wahnsinn, warum begreifen die Grünen das nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, um ein Windrad aufzustellen, brauchen Sie eine Fläche von ungefähr 1 Hektar – Frau Tasch, Sie wissen das.
(Unruhe CDU, FDP)
Ein gesunder Wald kann auf 1 Hektar ca. – sagen wir mal – 15 Tonnen CO pro Jahr speichern, das 2 heißt also entziehen, klimawirksam sein. Wenn man sich ein Windrad genau anschaut, dann wird das ungefähr 15 Millionen Kilowattstunden pro Jahr haben. Das heißt natürlich, dass es, meine sehr verehrten Damen und Herren, 10.000 Tonnen CO 2 einsparen wird. Deshalb sagen wir nicht, wir bauen jetzt ganz viele Windräder auf und dann kann es dem Wald wieder gut gehen, sondern wir sagen, Windkraft im Wald ist kein Widerspruch, aber wir müssen natürlich vernünftige Ausgleiche finden. Es ist schon angesprochen worden, der vernünftige Ausgleich ist im Kabinettsbeschluss schon gefasst worden: Es wird nicht ein Baum für ein weiteres Windrad im Wald gefällt, nicht ein Baum. Sie schauen jetzt ganz erstaunt. Jetzt merken Sie, dass Ihre Argumentation wie eine Seifenblase zerplatzt ist.
(Heiterkeit AfD)
Nicht ein Baum wird für ein Windrad gefällt, und Sie erzählen den Menschen seit Monaten genau das Gegenteil. Die CDU hat „Aufhören mit dem Windwahnsinn“ plakatiert und die Geschichte erzählt, dass hier für den Windkraftausbau unser guter Thüringer Wald abgehackt werden soll.
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Faktisch zum vitalen Baum, zur Randfichte. Kollege Adams, stimmen Sie mir zu, dass die Bäume zwar einen Vitalitätsverlust haben, aber keinen Realitätsverlust?
(Heiterkeit und Beifall AfD)
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Herr Malsch, vielen Dank für den Zwischenwurf, der sehr viel über Sie sagt und die Ernsthaftigkeit dieser Debatte.
(Beifall DIE LINKE)
Das Gesetz von CDU und FDP ist deshalb – eben schon ausgeführt –, weil wir diese Konflikte beraten und besprechen müssen, weil wir versachlichen müssen – da sind auch Sie, Herr Malsch, dann eingeladen, beim Versachlichen mitzumachen –, um der Realität wieder Geltung zu verschaffen, die Realität in den Mittelpunkt auch der Debatten hier im Thüringer Landtag zu holen. Deshalb werden wir diesen Antrag auf jeden Fall überweisen. Anders, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist sicherlich mit dem Moratoriumsantrag der AfD zu verfahren. Ich habe versucht, mal Juristen zu finden, die diesen Moratoriumsantrag als vernünftig oder machbar einschätzen. Ich habe leider keinen gefunden. Ich habe mir das mal angeschaut und die ganz klare Frage gestellt: Kann man die aktuelle Rechts- und Gesetzeslage durch den Moratoriumsantrag der AfD aussetzen? Die Antwort aller, die man da vernünftigerweise fragt, ist Nein. Die AfD gaukelt den Bürgerinnen und Bürgern hier etwas vor. Unser Grundgesetz und auch unsere Thüringer Verfassung kennen kein Moratorium, wenn ein Gesetz in Kraft ist. Und – ich glaube, Sie versuchen ja immer Rechtsstaatspartei zu sein, nicht nur eine rechte Partei, sondern auch eine Rechtsstaatspartei – wenn ein Gesetz in Kraft ist, kann es weder von der AfD noch, wie hier gefordert, durch die Landesregierung aufgehoben werden. Das ist das Wesen unseres Rechtsstaats. Da sollten wir auch alle zusammenbleiben. Ich habe mir an verschiedenen Punkten auch den Alternativantrag der CDU angeschaut und will ihn ganz kurz durchgehen. Vielleicht ergibt sich dazu auch noch mal das eine oder andere in der Debatte. Wir haben große Einigkeit, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU-Fraktion, darüber, dass das Gelingen der Energiewende nur mit mehr Verständnis, mit mehr Beteiligung, mit mehr Diskussion und mehr Versachlichung möglich ist. Da sind wir uns vollkommen einig. Die Frage ist aber, ob solche Anträge dabei sehr hilfreich sind, in denen man den Artenschutz sehr hochhebt, ohne sich der Debatte zu stellen, dass wir aus Kartierungen wissen, dass es wirklich Bruterfolge auch des Schwarzstorches in 500 bis 1.000 Metern Entfernung von Windkraftanlagen gibt, dass die Population der Schwarzstörche trotz steigender Anzahl von Windrädern weiterhin steigt, was absolut erfreulich ist. Dazu müssen wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, mal Grundlagen diskutieren und uns nicht gefühlte Wahrheiten zu Gemüte führen. Es ist jedenfalls ein Fakt, dass der Schwarzstorch in seinen Populationen erfreulicherweise gestärkt wird. Es ist im Übrigen auch so, wie die CDU hier fordert, dass wir eben auf keinen Fall eine fachlich unbegründete Erweiterung von Windkraftanlagen machen dürfen. Wir laden dazu ein, wirklich immer wieder auf den Mix zu schauen. Sie fokussieren sich bei der Energiewende jetzt komplett auf die Windräder und bauen da für meine Begriffe einen Popanz auf, auf den man draufschlagen kann. Aber es gibt ja die unterschiedlichsten Felder, in denen wir arbeiten müssen. Es gibt das Feld der Biomasse, es gibt das Feld der Photovoltaik und da müssen wir hin. Deshalb ist es falsch, sich nur auf eins zu konzentrieren und das auch verächtlich zu machen. Sie fordern – glaube ich – an einem Punkt, dass die Befeuerungsanlagen in der Nacht auch nur dann eingeschaltet werden, wenn Flugzeuge sich nähern. Sie wissen oder sollten wissen, es ist Gesetzeslage, dass ab 01.06. dieses Jahres überhaupt keine Anlage mehr anders gebaut wird, so wie Sie das jetzt hier fordern. Deshalb hat sich das im Prinzip auch schon erledigt. Sie fordern, Repowering stärker in den Blick zu nehmen. Es gibt überhaupt keine Regelungslücke, weil der LEP – ich glaube, sogar in Ihrer Regierungszeit erstellt – auch schon fordert, da den Blick mit darauf zu haben: Extraflächen für Repowering. Da gibt es viele weitere Punkte, meine sehr verehrten Damen und Herren. Was mich wirklich ein bisschen zornig gemacht hat, ist Ihre Forderung, die Empfehlungen der Landesarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten, das „Helgoländer Papier“, nun endlich auch in Thüringen umzusetzen. Es wird umgesetzt unter Führung unserer Vogelschutzwarte in Seebergen.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Seebach
heißt die!) Jetzt war ich so nahe an Gotha dran. Seebach – vielen Dank, Frau Tasch. Unter Führung dieser Vogelschutzwarte ist das „Helgoländer Papier“ auch in ein Fachgutachten hier in Thüringen aufgenommen worden und deshalb erübrigt sich auch diese Forderung der CDU, weil die Landesregierung sehr klar im Blick hat, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir Energiewende und Naturschutz immer zusammen denken müssen, zusammen denken werden, und das wird auch Thüringen voranbringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, ich möchte jetzt nicht auf die Ausführungen des Kollegen Adams eingehen. Ich bin ehrlich gesagt etwas enttäuscht, ich hätte von einem Diplom-Ingenieur hier aussagekräftigere Experimente erwartet.
(Beifall AfD)
Lassen Sie mich aber einige Bemerkungen zum Thüringer Waldgesetz, zum Antrag der FDP und der CDU machen. Vorgestern hat der Petitionsausschuss eine weitere Petition von Bürgern aus Südthüringen mit ca. 3.000 Unterstützerunterschriften entgegengenommen.
(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Hört, hört!)
Im Kern geht es wieder um die Verhinderung von Windkraftanlagen, die als Gefahr für die heimatliche Umwelt gefürchtet werden. Für mich war es sehr aufwühlend, die engagierten Bürger zu treffen, deren Hoffnung auf den Erhalt Ihres Waldes nun auf den Landtag gerichtet ist.
(Beifall AfD)
Der Widerstand gegen den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen in Thüringen wächst, das ist auch gut so. Heute Morgen bin ich übrigens auf dem Weg zum Bahnhof an einem Aufkleber der Grünen Jugend vorbeigekommen, dort stand: „Biodiversität braucht unberührte Wälder! #WaldwildnisfürThüringen“.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Die meinen die, von denen wir gerade reden!) Unser Thüringer Wald ist unser Schatz, der bewahrt und klug genutzt werden muss. Für die Bürger bedeutet der Wald Heimat, Identität und Ressource für Holzwirtschaft, Jagd und Tourismus.
(Beifall AfD)
Turmhohe Windkraftanlagen haben in unserem Thüringer Wald nichts zu suchen. Der Bau und Betrieb dieser Anlagen schädigt den Wald nachhaltig. Der Gesetzentwurf der FDP und der CDU listet einige dieser vorhersehbaren Schäden auf: die Zufahrtsschneisen, die die Anfälligkeit gegen Sturm erhöhen, die Tausende Tonnen schweren Betonfundamente, die den Wasserhaushalt schädigen. Ich möchte hinzufügen: Was nützen uns eigentlich unsere Anstrengungen für die Entwicklung des Tourismus, für den Schutz von Flora und Fauna, wenn wir die bewaldeten Höhen des Thüringer Waldes dem Bau von riesigen Industrieanlagen opfern?
(Beifall AfD)
Wer soll in diesem entstellten Gelände Erholung suchen? In diesem Zusammenhang ist noch folgende Bemerkung nötig: Die Staatskanzlei informierte uns gestern, gerade als dieser Tagesordnungspunkt eigentlich aufgerufen werden sollte, darüber, dass Windkraftanlagen nur auf geschädigten Waldflächen, sogenannten Kalamitätsflächen, geplant seien.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das ist ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver. Nein, geschädigte Waldflächen sind zu heilen durch Aufforstung, durch Anpflanzung widerstandsfähiger Baumarten usw.
(Beifall AfD)
Die Alternative für Deutschland als Vertreter auch und gerade der Bürger in den ländlichen Regionen stimmt dem Gesetzentwurf zu und beantragt die Überweisung an den Forstausschuss, denn unsere Heimat ist nicht erneuerbar.
(Beifall AfD)
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Minister Prof. Dr. Hoff hat um das Wort gebeten, bitte schön. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich spreche als für Forst zuständiger Landwirtschaftsminister, Frau Siegesmund wird als Umweltministerin noch zu dem Thema sprechen. Herr Kaufmann, Sie haben vorhin eine Studie der Harvard University zitiert, die im Jahre 2012 veröffentlicht worden ist. Wir müssen uns die Datenbasis dieser Studie noch mal anschauen. Prof. Keith von der Harvard University wies gegen Instrumentalisierungsversuche seiner Studie darauf hin, dass er eine Modulation vorgenommen hat ausgehend davon, dass es ein Windpark in Texas war, in dem 2003 111 Windräder gestanden haben und bis 2011 2.358 Windräder aufgestellt wurden. Auf dieser Fläche mit diesem Zuwachs an Windrädern hat er eine Modellrechnung vorgenommen. Und er sagt, diese Modellrechnung kann man hochspielen, wenn man sagt, dass die gesamte erneuerbare Energie der USA ausschließlich durch Windkraftzuwachs mit diesem Niveau wie in diesem einen Windpark in Texas gemacht werden würde. Daraus aber zu schließen, dass jede Windenergie diese Temperaturerhöhung macht, dagegen wehrt er sich. Sie haben das aber – ich meine, ganz ehrlich,
(Unruhe AfD)
Sie sind berufener Professor an einer Hochschule – hier so dargestellt, als ob diese eine Modellrechnung die Wahrheit wäre, nach der künftig die Schäden durch Windenergie passieren. Und da sage ich Ihnen, wir sollten mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und auch mit entsprechenden Modellrechnungen gerade unter Akademikern ein bisschen sensibler umgehen
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und sie nicht in dieser Weise instrumentalisieren. Also wir müssen doch in der politischen Debatte, gerade als diejenigen, denen es um den zwanglosen Zwang des besseren Arguments geht, das Argument auch wirklich in die Debatte bringen. Und Sie haben eine Modellrechnung entgegen der expliziten und Ihnen bekannten Instrumentalisierungsposition von Prof. Keith hier einfach so dargestellt, als ob es die Wahrheit wäre. Das ist nicht redlich. Das ist einfach nicht redlich, auch wissenschaftlich nicht redlich.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir sind dann beim zweiten Punkt. Ich zitiere hier mal die Bayerischen Staatsforsten, die auf ihrer Internetseite ausführen, dass „potentielle Standorte für Windenergieanlagen im Wald in der Regel weit ab von Wohngebieten [liegen].“ Sie sagen: „Der Grundsatz ‚10 H‘ (eine Windkraftanlage muss zehnmal so weit von der nächsten Ortschaft entfernt sein wie sie hoch ist) stellt dies sicher.“ Die Bayerischen Staatsforsten sagen: „Schall und Schattenwurf sind damit kaum ein Problem. Durch die gute Erschließung des Staatswaldes mit Forststraßen ist eine geeignete Infrastruktur bereits vorhanden.“ Sie nehmen also Bezug auf die von Kollegen Kemmerich und auch von Prof. Kaufmann zitierte Kritik, die Kollege Malsch ja auch aufgerufen hat, die den Eindruck erweckt, als ob für jede Windanlage jetzt neue Schneisen in den Wald geschlagen werden müssen. Es geht im Kern erst mal darum, dass der Staatsforst Flächen hat und Flächen auch zur Verfügung stellt und dass auch im privaten Wald der Waldbesitzer nicht mit dem Hubschrauber in seine Waldfläche einfliegt. Insofern entspricht die hier dargestellte Position, jede Windkraftanlage führt dazu, dass quasi – wie es hier gesagt wurde – eine industrieanlagenmäßige Erschließung im Wald vorgenommen werden würde, nicht der Wahrheit. Es ist nicht so, dass wir einen unberührten Urwald haben. Die Diskussion haben wir in der vergangenen Wahlperiode geführt, aber das ist nicht die Realität im Staatsforst und insofern sollten wir auch hier die Ehrlichkeit in die Debatte zurückbringen. Worum es mir geht, ist, dass wir vor drei Tagen Landesforstausschuss hatten. Gegenstand unserer Beratungen waren die Herausforderungen, vor denen die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer der unterschiedlichen Eigentumsformen stehen. Das ist Staatswald, es ist Kommunalwald und es ist Privatwald. Und wir kommen Ende Februar zur einer erneuten Sitzung zusammen, weil insbesondere die Vertreter des Kommunalwalds mit einer Erfurter Entschließung darauf Wert legen, dass wir uns vor allem mit der Frage der Förderpolitik – Einzelförderung, Pauschalförderung – befassen und insgesamt auch die gesamte Förderkulisse hinsichtlich Verfahrensvereinfachungen überprüfen. Das zweite Thema, was uns beschäftigt hat, war, dass die Holzpreise so in den Keller gesunken sind, dass sie insbesondere die privaten Waldbesitzer vor enorme Probleme stellen, aber auch unseren Staatswald. Darauf werden wir übrigens, was den Staatswald betrifft, in den Haushaltsberatungen zu reagieren haben. Darüber hinaus gibt es einzelne Teile der Thüringer Sägeindustrie, die mit einem in London ansässigen Unternehmen versuchen, 84,5 Millionen Euro vom Freistaat und der Landesforstanstalt einzufordern. Das würde, wenn es so passieren würde, allen Betroffenen der Waldkrise wirkliche Handlungsmöglichkeiten nehmen. Ich führe das deshalb ein, weil der Landesforstausschuss – und da sitzen die Waldbesitzer unterschiedlichster Eigentumsformen –das Thema „Wind im Wald“ nicht als Problem aufgerufen hat. Die haben ganz massive andere existenzielle ökonomische Probleme. Die sagen auch: Na klar haben wir als Waldbesitzer Wind im Wald – und die haben zwei Windräder. Also an alle, auch insbesondere die auf den Zuschauertribünen: Wir führen gerade eine ganz große Debatte über derzeit zwei Windräder in den Thüringer Wäldern.
(Unruhe AfD, CDU)
Ja, es ist doch gut, Sie können doch noch alle reden. Derzeit zwei Windräder im Wald – ich sage doch „derzeit“. Ich glaube, Sie dürfen die Leute auf der Zuschauertribüne nicht für doof halten, die haben das schon verstanden.
(Unruhe AfD)
Diese zwei Windräder im Wald und es geht um die Frage – es ist doch gut –, ob es weitere Windräder im Wald geben soll. Und dafür muss man Planungen machen und die Planungen müssen genehmigt werden und da gibt es ziemlich feste Auflagen. Und zwar sagt das Waldgesetz, dass es versagt wird, also keine Genehmigung geben soll, wenn die Erhaltung des Waldes im öffentlichen Interesse Vorrang vor den Interessen des Antragstellers hat, wenn Raumordnung und Landesplanung Wald am jeweiligen Ort es zwingend vorsehen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts nachhaltig geschädigt wird, Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Landeskultur, der Luft- und Wasserreinhaltung und der Erholung der Bevölkerung gefährdet werden, wenn erheblicher Schaden in angrenzendem Wald absehbar ist oder die Bewertung der zusammenfassenden Darstellung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge die Versagung, also die Nichtgenehmigung, gebietet. Es ist darüber hinaus festgelegt – da nehme ich insbesondere auf Kollegen Kemmerich Bezug –, wenn man Bäume holzen würde, was wir ja nach unserem Aktionsplan Wald ausschließen, weil wir sagen, wir haben genug Kalamitätsflächen, aber selbst wenn das so wäre – was derzeit nicht unser Ziel ist –, ist eine funktionsgleiche Ausgleichsaufforstung vorzunehmen, und zwar im Verhältnis eins zu eins oder eins zu 2,5. Das heißt also, die Behauptung, die hier zum Teil vorgetragen wurde oder die man zumindest interpretieren könnte – ich will gar nicht sagen, dass Sie es behauptet haben, sondern man hätte Sie so verstehen können, Kollege Malsch, und weil ich Sie bisher als einen extrem sachlichen, argumentstarken Kollegen kennengelernt habe, man hätte Sie so interpretieren können, wenn man böswillig wäre –, wäre, als ob hier Bäume für eine Windkraftanlage gefällt werden, und dann ist der Wald halt einfach tot, es passiert nichts mehr. Nein! Für jeden Baum, den man dafür aus der Nutzung nehmen würde, müsste im Verhältnis eins zu eins oder 1 zu 2,5 aufgeforstet werden. Vor diesem Hintergrund sagen Waldeigentümer derzeit zu mir Folgendes – und ich habe nachgefragt, ob ich das zitieren darf, ja –: Constantin Freiherr von Reitzenstein, Maximilian Freiherr von Rotenhan, aber auch Fürstin zu Löwenstein – das sind alles private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Thüringen – haben mich darauf hingewiesen, dass sie es als ein wirtschaftliches Problem ansehen als Eigentümer von Wald. Das ist jetzt nicht unsere unmittelbare Zielgruppe – Fürsten, Freiherren und Freifrauen. Sie sagen: Diese Regelung, die hier getroffen werden soll, würde uns, die wir sowieso schon als Waldbesitzer vor enormen ökonomischen Problemen stehen, in noch stärkere betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Aber Fürstin zu Löwenstein hat einen Vertrag mit der EnBW geschlossen und die stellt völlig zu Recht die Frage – die gleiche Frage stellt übrigens auch Herr Eber, früherer FDP-Umweltminister in Niedersachsen, der hier familiär Waldeigentümer ist –: Wenn diese Regelung tatsächlich Gesetzeskraft erlangen würde, ist das eigentlich ein zulässiger Eingriff in die Eigentumsverhältnisse und in die Möglichkeit, diese Eigentumsverhältnisse wirtschaftlich zu nutzen? Vor diesem Hintergrund müssen wir uns schon im Ausschuss die Frage stellen, wie es möglich ist, dass die FDP auf der einen Seite in Berlin den Mietendeckel als einen eigentumsähnlichen Eingriff kritisiert, aber hier in Thüringen etwas Ähnliches machen will, indem sie den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern die Möglichkeit nimmt, auf ihrem eigenen Grund und Boden wirtschaftlich zu handeln,
(Beifall DIE LINKE)
obwohl das Oberverwaltungsgericht genau das, was in den entsprechenden Regelungen des Landes vorgesehen ist – ihnen die Planungssicherheit gegeben hat, die ihnen jetzt genommen wird. Vor diesem Hintergrund sage ich: Das ist eine schwierige Situation. Das muss sich eine Wirtschaftspartei FDP besonders überlegen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Herr Minister, gestatten Sie eine Nachfrage?
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, geschäftsführen-
der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft: Leider fertig!) Fertig! Dann erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Reinhardt das Wort. Bitte.
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
„Die Landesregierung wird gebeten zu prüfen, ob in Zukunft ein Atomkraftwerk in Bornhagen und ein Kohlekraftwerk in Erfurt errichtet werden kann. Denn die Vision ist es, planbare, günstige und sichere Energie für Thüringen zu produzieren.“ So, Abgeordnete der AfD, müsste Ihr Antrag gegen Windkraft konsequent lauten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Aha!)
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, liebe Menschen, die sich in unserer Demokratie offen kritisch gegenüber Windenergie hier in Thüringen engagieren dürfen, weil sie aus ihrer Sicht gute Begründungen dafür haben, liebe Waldbesitzer, die heute wahrscheinlich einen Eingriff in ihr Eigentum erfahren werden, liebe 80 Prozent derer, die still sind und schweigen, obwohl sie Windenergie gut finden, und denken, die anderen werden es schon richten
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich muss
gleich weinen!) – Herr Möller, geben Sie doch einfach ein öffentliches, ordentliches Interview bei ARD und ZDF, bevor Sie mich unterbrechen –,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) wer im 21. Jahrhundert auf Windkraft als einen Baustein der Energiewende verzichten will, muss sich die Frage gefallen lassen: Woher kommen sie denn dann, die erneuerbaren Energien? Und warum wollen wir denn in Thüringen nicht zukunftsfähige Technologie einsetzen? Ich kann und ich will es auch gar nicht anders ausdrücken: Der vorliegende Antrag der AfD „Ein Moratorium gegen Windkraft“, was nichts anderes bedeutet, als Windkraftenergie aufzuschieben, zu stoppen, ist nichts anderes als Verhinderungspolitik, es ist sogar rückwärtsgewandte Politik, verbunden mit einem vorweggenommenen Pessimismus. In Ihrem gestellten Antrag ist kein einziger konstruktiver Vorschlag zu finden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Was aber Thüringen braucht, was unsere Bürgerinnen und Bürger verdient haben, ist, dass wir eine klare gesetzliche Vorgabe für unsere Behörden haben, wie wir rechtssicher und nachvollziehbar arbeiten können, sodass die Belange in der Regionalplanung in unseren Windvorranggebieten gegenüber dem § 35 im Baugesetzbuch klar umgesetzt werden können. Mir war bis heute gar nicht bewusst, dass die Abgeordneten der AfD für den Vogelschutz eintreten.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Schon im-
mer, Herr Kollege!) Dass Windkraft nicht das Allheilmittel ist, ist ja klar. Dass es auch Argumente gibt, die gegen Windkraft sprechen, selbstverständlich. Aber die Scheinheiligkeit in Ihrem Antrag, dass die AfD auf einmal für Vogelschutz wäre, das geht ganz einfach zu entlarven.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ihre Schein-
heiligkeit ist kaum zu überbieten!) Wenn Sie sich tatsächlich für den Vogelschutz einsetzen wollen würden, würden Sie sich vielleicht mal um die Hauskatzenproblematik kümmern. Ihr werden über 18 Millionen Vögel jährlich zum Opfer fallen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Mörderische Biester!) Ja, mörderische Biester! Ich als Mensch, der eine Katzenhaarallergie hat, bin sowieso gegen Katzen.
(Unruhe AfD)
Also, Herr Möller, ich bin tatsächlich verwundert. Sie hätte ich jetzt mal ein bisschen rechtschaffener eingeschätzt, dass Sie mich und meine Meinungsfreiheit, die ich hier äußern darf, nicht unterbrechen. Verstehe ich gar nicht, dass Sie hier diesen guten alten Werten, sich gegenseitig aussprechen zu lassen, gar nicht Folge leisten können. Aber scheinbar treffe ich ja bei Ihnen genau den Punkt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wenn Sie sich tatsächlich für den Vogelschutz einsetzen wollen würden, würden Sie sich vielleicht mit der Gehölz- und Waldart auseinandersetzen. Die hat nämlich eine viel größere Auswirkung auf die Vogelpopulation als Windkraftwerke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Oder wenn Sie sich für Fledermäuse und deren Schutz einsetzen würden, würden Sie vielleicht mal das Fledermaus-Monitoring lesen, in dem empfohlen wird, dass diese Windenergiekraftanlagen mit Fledermausabschaltalgorithmen ausgestattet werden könnten, und damit fliegen sie nicht mehr da rein. Oder Sie würden in Ihren Wahlkreisen bei denkmalgeschützten Häusern solche Brutkästen sponsern, wo Fledermäuse drin nisten können, die sind nämlich schweineteuer.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die Thematik der Speichermöglichkeiten führen Sie auf, aber Sie bringen natürlich wie so oft keine einzige Lösung. Klar ist es richtig, dass wir Probleme haben und dass die Speicher nicht ausreichen, um unsere produzierte Energie zu sichern und sie dann zu verbrauchen, wenn sie benötigt wird. Wer aber schlussfolgert, dass wir dadurch im 21. Jahrhundert auf regenerative Energie verzichten können, der hat das 21. Jahrhundert verschlafen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Konstruktiv wäre es, wenn Sie beispielsweise die Landesregierung auffordern würden, Vattenfall die Hohenwarte-Talsperre oder die Bleilochtalsperre abzukaufen, um diese für die Speicherung der überschüssigen Energie zu nutzen. Das wäre die Vision für ein energieautarkes Thüringen. Wer dem Moratorium gegen die Windkraft heute zustimmt, sollte sich zuvor fragen, wie wir die Klimaziele denn dann erreichen wollen. Auch wenn man so wie die AfD nicht an den menschengemachten Klimawandel glaubt, ist es doch sachlich nachvollziehbar, dass die fossilen Brennstoffe endlich sind. Lassen Sie uns doch in Zukunft auf die fossilen Brennstoffe verzichten! Und ja, das geht eben auch mit Windenergie. Wer Arbeitsplätze schützen möchte, sollte tatsächlich den Ausbau der Windenergie weiter vorantreiben. Zurzeit werden in Deutschland über 325 Windenergieanlagen beklagt. Die Windenergiewirtschaft bricht ein und so werden über 25.000 Arbeitsplätze in Deutschland vernichtet. Mit diesem Moratorium werden noch mehr Arbeitsplätze vernichtet. Nebenbei sei gesagt, dass Ihr Antrag einfach gesetzeswidrig ist und nicht dem Bundesrecht entspricht. Im Übrigen müsste die Bundesrepublik Deutschland über 60 Milliarden Euro Strafe zahlen, wenn wir unsere Ziele in der Klimapolitik nicht erreichen. Wollen Sie das?
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Na
klar!) Thema „Wald“: Eingangs möchte ich gern erwähnen, dass in Deutschland 14,5 Prozent überhaupt den Namen „Wald“ verdienen,
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Hätte ich
auch eine Lösung!) alle anderen Flächen sind Wirtschaftswälder. Ja, es sind Wirtschaftswälder, aber sei es drum. Im Kriterienkatalog des Regionalplans Ostthüringen für Vorranggebiete Windenergie stehen zwei Seiten von Kriterien, wo in einem Wirtschaftswald gebaut werden darf oder wo eben nicht gebaut werden darf. Beispielsweise in Landschaftsschutzgebieten darf nicht gebaut werden, da wo Biotope sind, darf nicht gebaut werden, in Wäldern mit Klimaschutz darf nicht gebaut werden, in Wäldern, wo der Emissionsschutz da ist, darf nicht gebaut werden, in Wäldern mit Erholungsschutz darf auch nicht gebaut werden, in waldarmen Gebieten darf auch nicht gebaut werden, da wo seltene Böden sind oder Nassstandorte, überall dort darf nicht gebaut werden. Ich persönlich finde es gut, wenn Ersatzforstungen und Aufforstungen in unseren Wäldern, auch wenn es Wirtschaftswälder sind, stattfinden. Weil wir es eben gerade mit der Wirtschaft hatten: Den Kapitalismus und die Strompreise führen Sie ja an, Sie wollen ja so eine Art Kapitalismuskritik vornehmen. Die Universität Erlangen-Nürnberg hat in einer Studie herausgefunden, dass Stromverbraucher/-innen in den letzten vier Jahren durch die regenerative Energie, also auch durch die Windkraft, 40 Milliarden Euro gespart haben.
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Das ist
geil!) Wenn wir in die Zukunft, in die Jahre 2022 bis 2023 schauen, ist mit Versorgungsengpässen zu rechnen. Wie wollen wir denen denn begegnen, wenn wir nicht auch Windkraft ausbauen? Dass die Strompreise so hoch sind, ist von Ihnen natürlich nur ein halbherziger Versuch, für den kleinen Bürger und Oma Renate Symbolpolitik zu betreiben. Die Kritik muss viel schärfer sein, und zwar muss es eine klassische Kapitalismuskritik sein. Die aktuelle Energie- und Wirtschaftspolitik ist die Ursache für zu hohe Strompreise, weil die großen Energiekonzerne Milliardengewinne machen, vom Staat subventioniert werden und weil eben die Schwerindustrie zum Beispiel keine Ökosteuer zahlen muss und die Bürgerinnen und Bürger Strompauschalen zahlen müssen. Aber auch hier, denke ich, gibt es Lösungen und Hoffnungen. Das EEG-Gesetz beispielsweise, das Kommunen energieautark machen möchte, oder beispielsweise die schon vorzufindenden Bürgerenergiegenossenschaften hier in Thüringen, die gegründet sind, um dezentral regenerativ Strom zu produzieren, um den Menschen vor Ort günstigeren Strom zu geben, damit sie am Ende weniger zahlen. Man könnte so im Übrigen auch auf diese unsäglichen Stromtrassen von Nord nach Süd verzichten. Oder Vorschlag: Lassen Sie uns doch ein Gesetz einbringen, mit dem Kommunen, die sagen, wir wollen eine Windenergiekraftanlage bei uns hier in der Kommune bauen, quasi den Ertrag von 10.000 oder 20.000 Euro im Jahr erhalten und diesen zweckgebunden einsetzen dürfen. Das wäre doch mal fortschrittlich. Letztendlich benötigt man eine Veränderung
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Es kann doch
gespeichert werden, Herr Kollege!) – Herr Höcke, auch für Sie noch mal: Geben Sie doch ein öffentliches Interview bei ARD und ZDF, da lässt man Sie aussprechen. Aber unterbrechen Sie mich nicht! –,
(Beifall DIE LINKE)
wenn man die Kapitalismuskritik ernst nehmen möchte, auch eine Änderung der Moral und da schließe ich mich selber mit ein. Nur so kann tatsächlich langfristig eine Änderung stattfinden. Natürlich wird auch immer das Thema „Sicherheit“ mit aufgezogen, um so mit den Ängsten der Menschen zu spielen. TÜV und Sicherheit führen Sie auch in Ihrem Moratorium auf. Die Windenergieanlagen sind so wie jedes andere technische Bauwerk zu bewerten und so werden natürlich auch Windenergiekraftanlagen unter Beachtung von DIN Vorschriften und Sicherheiten er‑ baut und betrieben. Der TÜV Nord hat herausgefunden, dass eine Windenergieanlage nach 10.000 bzw. 100.000 Betriebsjahren den ersten Schaden erleiden kann. Wer also hier schon wieder von Ängsten spricht, dass hier irgendwelche Sicherheitsprobleme stattfinden, spielt mit den Emotionen der Menschen. Und ja, auch die Möglichkeit eines Brandes kann bestehen. Aber auch hier gibt es klare Vorschriften, wie die Feuerwehr vorzugehen hat. Und wer mit den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr vor Ort spricht, weiß, dass sie sagen: Mach dir mal keine Sorgen, das Ding lassen wir großflächig abbrennen und sperren ab.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Einschließ-
lich Wald!) Natürlich wäre das nicht schön. Wir reden ja nicht nur vom Wald, wir reden ja von Ihrem sogenannten Moratorium gegen Windkraft. Also, werte Abgeordnete der AfD, wenn Sie sich tatsächlich eingehend mit der Thematik „Windenergie“ beschäftigen, dann müssten Sie eigentlich Ihren eigenen Antrag ablehnen. Werte Abgeordnete, Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher, dass wir auch in Zukunft das hehre Ziel, die Vision haben werden, dass wir ein Thüringen wollen, was energieautark und zukunftsfähig ist.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Auf den Änderungsantrag zum Waldgesetz der CDU möchte ich nur stichpunktartig eingehen, ich hoffe dann auf eine tatsächlich sachliche Debatte mit Ihnen im Ausschuss. Sie sagen, dass sich eine Windkraftenergieanlage beispielsweise auf den Wald auswirkt. Ja, selbstverständlich, jedes Bauwerk wirkt sich aus, egal wo es steht, und das weiß auch jeder. Das ist ein vorgeschobenes Argument. Sie sprechen von sogenannten Konfliktbereichen, dabei benennen Sie die Konfliktbereiche aber gar nicht. Und es gibt jetzt schon für jeden sogenannten Konfliktbereich unzählige Gutachten, die vorher erstellt werden. Hier also von Konfliktbereichen zu sprechen, ohne zu sagen, dass sowieso schon große Gutachten gemacht werden, halte ich für nicht zielführend. Sie sprechen vom Repowering dieser Windenergieanlagen. Ja, Repowering klingt erst mal gut, das wollen wir grundsätzlich auch. Lassen Sie uns aber darüber sprechen, was es bedeutet, wenn die Rotorblätter größer werden, wir aber nicht mehr Platz für diese größeren Rotorblätter haben. Dann würde sozusagen Repowering dazu führen, dass wir noch weniger Energie durch unsere Windenergieanlagen bekommen. Sie von der CDU wollen eine neue Abstandsmessung – 1.250 Meter. Aktuell haben wir in Thüringen 1.000 Meter. Vielleicht können wir im Ausschuss debattieren, woher die neuen 250 Meter kommen.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Mathema-
tik!) Die Nachtkennzeichnung wollen Sie auch, das wollen wir auch. Wichtig wäre hier, dass man keinen Wettbewerbsnachteil für die Energieanlagen, die jetzt schon da sind, vorbringt. Das heißt, das sollte man gleichzeitig überall in Deutschland machen. Ich bitte Sie darum, dass wir an dem Ziel, der Vision „Thüringen energieautark“ weiterhin arbeiten und dass wir auch weiterhin Windenergieanlagen in Thüringen betreiben und bauen können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Gäste, liebe Zuhörer, ich stehe in der Umwelt- und Energiepolitik für drei Dinge: für eine stabile Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen, ich stehe für Umwelt- und Ressourcenschonung auch durch Kreislaufwirtschaft und ich stehe für Vereinbarkeit von Natur und Technik. Und das geht – das geht, wenn wir mit Vernunft und Augenmaß unser Wissen, über das wir verfügen, richtig anwenden.
(Beifall FDP)
Ich stehe für eine Vielfalt der Energiegewinnung, technologieoffen, regionalbezogen und dezentral. Das heißt für uns in Thüringen: Natürlich brauchen wir einen Schwerpunkt in regenerativen Energien, aber auch mit geeigneten Speichertechnologien zur Netzstabilisierung.
(Beifall FDP)
Wie brisant das Thema ist, hat der Tag vorgestern gezeigt. Ich war auch dabei, als die Bürger aus dem Thüringer Wald die Petition „Kleinen Thüringer Wald unter Schutz stellen“ übergeben haben. Sie haben 3.000 Unterschriften gesammelt und wir hatten am selben Tag einen parlamentarischen Abend zum Thema „Dekarbonisierung der Energiegewinnung“. Auf den ersten Blick scheint das vielleicht ein Widerspruch zu sein, aber nein, den Widerspruch sehe ich nicht. Ich sehe darin die Möglichkeit einer Schnittstellengewinnung unter Einsatz unseres Wissens, das wir haben. An der Stelle gebe ich Ihnen, Herr Adams, voll recht – wir sollten sachlich diskutieren, wir sollten Sachargumente auf den Tisch legen und gemeinsam für eine bessere Lösung, für die beste Lösung arbeiten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
An der Stelle bringen uns Vorwürfe nicht weiter, was in der Vergangenheit passiert ist, sondern wir sollten in die Zukunft schauen und Zukunft aktiv gestalten. Deswegen möchte ich gern noch mal auf den Thüringer Wald eingehen. Der Thüringer Wald ist bereits ein krankes Biotop. Ja, das haben Sie mit Zahlen belegt und ich denke, dieses kranke Biotop könnte sich ohne weiteres Zusehen, wenn keine Menschen drum herum leben würden, irgendwie nach einer langen Zeit regenerieren. Aber wir stehen ja in einer Symbiose mit diesem Biotop und deswegen braucht der Thüringer Wald auch unser Wissen, unsere Erkenntnisse und damit unsere Unterstützung zur Regeneration. Deswegen dürfen wir auch nicht dieses komplexe, ums Überleben kämpfende und noch funktionierende Biotop durch den Bau von Windenergieanlagen belasten.
(Beifall FDP)
Wir zerstören den Waldboden, ein Biotop im Waldboden, wir zerstören die Flora, die muss gesunden. Sie haben genannt, wie viele Bäume geschädigt sind. Die Fauna – das sind die Tiere – darf nicht weiter getötet und vernichtet werden.
(Beifall FDP)
Ich bin Physikerin und habe mich jetzt in dem Zusammenhang intensiv mit dem Thema beschäftigt und deswegen möchte ich das Wissen, das ich mir angelesen habe, auch mit Ihnen teilen, weil für mich auch viele neue Erkenntnisse dabei waren. Wussten Sie, dass Insekten an den Waldrändern balzen und sich paaren und sich damit dort, wo wir Schneisen schlagen, an besonders hoher Dichte aufhalten? Und wussten Sie, dass sich die sterbenden Insekten an den Oberflächen der Windkrafträder festsetzen, damit die Oberflächenrauigkeit erhöhen und damit die Energieausbeute der Windkrafträder runtergeht? Mit jeder Kante, die wir im Thüringer Wald erzeugen, erzeugen wir neue Balzplätze für Insekten und laden sie ein, getötet zu werden. Unsere Waldfläche, das ist auch etwas ganz Wichtiges. Was schätzen Sie, wie viele Millionen Tonnen CO unser Thüringer Wald schluckt? 2 Das liegt zwischen fünf und sieben Millionen Tonnen, je nach Quelle, die man recherchieren kann. Und wissen Sie, dass das ein Drittel bis knapp die Hälfte der CO -Produktion Thüringens ist? Damit 2 möchte ich noch mal unterstreichen, wie wichtig es ist, diesen Thüringer Wald zu pflegen, zu gesunden und eigentlich zu erweitern, um unser CO -Problem 2 in den Griff zu kriegen.
(Beifall AfD, FDP)
Ich möchte auch hier – Herr Minister Hoff ist jetzt leider nicht mehr da – auf den wirtschaftlichen Aspekt zu sprechen kommen. Ich hatte schon mal in einer anderen Rede angeregt: CO ist ein Rohstoff, 2 bringen wir CO in den Kreislauf. CO hat zurzeit ei2 2 nen negativen Preis – das ist auch gut so, weil es dort einen Überschuss gibt. Warum sollte man nicht die Waldbesitzer, die CO konsumieren, mit dem 2 CO -Preis vergüten? Damit haben wir eine wirt2 schaftliche Stärkung für die Leute, die den Wald besitzen, und dazu brauchen wir dann keine Windkrafträder. Ein anderer Aspekt: Wussten Sie, dass Waldboden von ungefähr 1 Hektar Oberfläche bis zu 3 Millionen Liter Wasser speichern kann? Und wenn wir einen Hektar Waldboden durch Beton ersetzen, fällt uns dieser Wasserspeicher weg und dann brauchen wir uns nicht zu wundern …
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Aber ich bitte Sie, wir haben doch kein Fundament von einem Hektar!) Ich nehme jetzt mal einen Hektar her. Es ist dann weniger, aber akkumuliert kommt man dahin. Wenn wir diesen Speicher punktuell wegnehmen, zerstören wir auch den Waldboden und den Wasserspeicher. Gerade wenn es warm und trocken ist, brauchen wir dieses natürliche Speichermedium, das uns gegeben ist. Ich habe im Netz Zahlen gefunden, die mir sagen, dass eine Windenergieanlage 2.000 Quadratmeter bis 1 Hektar Waldbodenfläche zerstört: durch Fundamente, durch Kabeltrassen. Hier haben wir auch das Problem der Landschaftszerschneidung, und mit der Landschaftszerschneidung zerstören wir den Biotopboden. Andere Dinge, die schon genannt worden sind, sind Schal l emission, Brutplätze, Rastplätze für Zugvögel, die zerstört werden. Jetzt würde ich auch gern noch mal auf Minister Hoff eingehen: Es ist zwar gut gedacht, wenn ich sage, okay, hier ist eine Fläche Wald zerstört, dann fällen wir die kaputten Bäume, die fallen ja sowieso um, und wir setzen dort Windkrafträder hin und bauen woanders die zweieinhalbfache Menge an Bäumen an. Das ist erst mal ein guter Ansatz, aber ein Wald ist ein Biotop, der komplex ist. Jetzt kann ich auch sagen, wir nehmen mal den Komplex „Mensch“ her: Ich nehme einfach mal ein Herz raus und pflanze zweieinhalb Herzen irgendwo extern hin. Was haben wir da gekonnt? Also ich möchte einfach sagen, wir müssen über die Komplexität nachdenken. Es ist bekannt, dass viele Vögel und Fledermäuse ihr Leben durch Windenergieräder in der jetzigen Konstruktion verlieren. Die Luftqualität des Thüringer Waldes ist ein anderes Thema, sie hat nicht überall Kur- und Erholungsbedingungen. Nur im Osten des Thüringer Waldes erreichen wir eine Luftqualität 1 bis 2 auf der Skala bis 10, wenn wir 10 als Industrieluft bezeichnen. Was ich auch noch als wichtig sehe, was hier überhaupt nicht diskutiert worden ist: Im Thüringer Wald befinden sich eine Menge Altlasten aus in früheren Zeiten eingebrachtem Beton, die schon die Bodenzerschneidung weit vorangetrieben haben. Und hier sollte es auch unsere Aufgabe sein, eine Sanierung vorzunehmen, damit sich der Thüringer Wald wieder erholen kann. Ich halte im Moment ein Moratorium für den Neubau von Windenergieanlagen im Thüringer Wald für dringend geboten,
(Beifall AfD)
da in den Gemeinden Waldau und Hinternah bereits die Bagger zum Bauen anrücken. Ich würde mir so ein Moratorium wünschen, bis der Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben, von diesem Hohen Haus bestätigt worden ist. Ein grundsätzliches Moratorium gegen Windenergieanlagen lehnen wir ab. In dem Antrag von Ihnen, von der AfD, sind sehr viele wichtige Fragen aufgeworfen worden, wo ich denke, die müssen diskutiert werden. Deswegen denke ich auch, dass das in den Ausschuss gehen soll.
(Beifall AfD)
Aber: Windenergie ist eine wichtige Komponente in dem notwendigen Energiemix, den wir brauchen, um eine CO -arme Energieproduktion zu realisie2 ren. Auch hier gibt es Technologien, die nicht reif sind, mit einem anderen Design von Windkrafträdern. Offshore ist Windkraft durchaus unheimlich wichtig. Ich möchte noch mal kurz was zu dem Preisthema sagen, das von Ihnen in Ihrem Antrag angesprochen worden ist. Nicht Windenergieräder sind die Preistreiber unserer Energiepreise, denn die Abnahmepreise liegen zurzeit zwischen 5 und 8 Cent pro Kilowattstunde, die Einspeisepreise. Das ist selbst für die Betreiber ein attraktives Geschäft. Ich möchte hier noch mal darauf hinweisen, dass unsere Strompreise zu 55,1 Prozent aus Steuern, Abgaben und Umlagen bestehen. Dann muss man sehen, dass man an den richtigen Hebeln anfängt und nicht dort, wo es falsch ist. Zusammenfassend möchte ich sagen, der Thüringer Wald muss geschützt werden als Biotop und Lebensader für unser Thüringen. Keine Windenergieanlagen in den Wald – das ist ein wichtiger und erster Schritt zum Schutz des Thüringer Waldes, und ein Moratorium zur Aussetzung der Baumaßnahmen bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung ist sehr wichtig. Wir unterstützen die Überweisung der Anträge an die Ausschüsse.
(Beifall AfD, FDP)
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Werte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, sehr geehrte Zuschauer, ich habe gedacht, ich komme durch die Zusammenlegung der Punkte um meinen ersten Redebeitrag herum, aber das, was hier vorn geäußert wurde, hat dann doch noch mal provoziert, dass ich ein paar Sachen sage. Kollege Malsch hat das schon sehr eindrücklich dargelegt, hat auch gesagt, dass das, was wir im Wahlkampf gesagt haben – nämlich den Windkraftwahnsinn zu stoppen –, tatsächlich auch hier jetzt umgesetzt werden muss. Das ist natürlich ein sehr pointierter Begriff. Das, was wir damit verbinden, wo wir auch zur sachpolitischen Debatte einladen, ist, dass wir versuchen, die Irrationalitäten aus der Debatte und auch aus der Umsetzung der Energiewende rauszunehmen.
(Beifall CDU)
Einer dieser irrationalen Punkte ist definitiv, dass man auf die Idee kommt, Windkraftanlagen in den Wald zu setzen. Das ist mit uns nicht zu machen.
(Beifall AfD, CDU)
Gleichzeitig ist es natürlich so, dass auch, sage ich mal, diejenigen, die Befürchtungen haben, die auch Skepsis gegenüber der Windkraft mitbringen, auch nicht immer den rationalen Argumenten folgen, sondern dass da auch viel Emotion dabei ist, und auch da versuchen wir, die Dinge wissenschaftlich einzuordnen. Deswegen ist klar, dass das, was Prof. Kaufmann als Studie angeführt hat, nicht der Weisheit letzter Schluss ist, dass man schauen muss, das auch in den wissenschaftlichen Diskurs einzubetten. Aber diese Art und Weise, Herr Adams, wie Sie hier vorn darauf reagiert haben, ist genau das Problem, dass Sie sich mit diesem Spielzeugwindrädchen hierhinstellen und meinen,
(Beifall AfD, CDU)
in einer belehrenden Art und Weise so zu tun, als würde man all diejenigen, die kritische Fragen stellen und Skepsis haben, auf Kleinkindniveau beiseite wischen können. Das ist genau das Problem, warum unsere Energiewende genau diese Akzeptanz nicht hat.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Da muss man mal ganz klar sagen ...
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Vielen Dank. Herr Gottweiss, was ist Kleinkindniveau an einem simplifizierten Experiment?
(Heiterkeit AfD)
Ist es nicht Wesen eines Experiments, etwas zu erleichtern beim Begreifen, wenn es ganz einfach dargestellt wird?
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Nein. Es ist aus meiner Sicht tatsächlich despektierlich gegenüber denjenigen, die eine nachvollziehbare Frage haben.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Was ja ein Witz ist!) Nein, das ist kein Witz, denn man muss auch mal eines sehen: Dass das Binnenklima durch Windkraftanlagen beeinflusst wird, das ist vollkommen unstrittig. Es ist einfache, ganz natürliche Physik.
(Beifall AfD, CDU)
Jeder, der einen Windpark baut, der weiß das ganz genau, weil es nämlich so ist, dass man die Windräder nicht beliebig ins Gelände stellen kann, sondern man muss beachten, dass es Verwirbelungen gibt, die sich massiv auswirken, und dass man auch schauen muss, dass ein Teil der Energie des Windes weggenommen wird, sodass man im Prinzip beim Abstand genau diese physikalischen Effekte mit einplanen muss. Das wissen die Windkraftbauer, das wissen die Physiker. Deswegen ist es absolut irrational, dass Sie sich mit diesem Spielzeug hier so hinstellen und so tun, als könnten Sie das alles einfach wegwischen.
(Beifall AfD, CDU)
Das Zweite, worauf ich eingehen muss, ist das, was Prof. Hoff hier gesagt hat. Es gibt einen Kabinettsbeschluss, dass nicht ein Baum gefällt wird. Das Problem ist nur, das hilft nicht weiter. Und jeder, der sich mal persönlich damit auseinandersetzen musste, was es bedeutet, eine Planung zur Windkraft zu haben, der weiß, dass es darauf am Ende nicht ankommt, sondern es ist einfach so, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften einfach Vorgaben haben, wie den Windenergieerlass, und dass dort bereits massiv Vorrangflächen in Waldgebieten geplant sind, und zwar ohne zu bedenken, ob dort Kalamitätsflächen sind oder nicht.
(Beifall CDU)
Dann ist das Problem, dass die Immissionsschutzbehörden vor Ort bei der Genehmigungsplanung genau das umsetzen müssen. Wir haben genau den Fall im Weimarer Land gehabt. Da haben in der Stellungnahme zur Regionalplanung alle Behörden, die etwas mit Naturschutz zu tun gehabt haben, also auch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises, gesagt: Das geht nicht, die Fläche kann man nicht entwickeln, denn wir haben ein Dichtezentrum Rotmilan, und das ist unter artenschutzrechtlichen Aspekten nicht leistbar. Die Vorrangfläche wurde ausgewiesen. Es kommt zum Immissionsschutzverfahren. Da muss die gleiche Behörde, die vorher fachlich eine andere Meinung hatte, die Genehmigung durchführen. Das ist genau das Problem. Das Einzige, was dagegen hilft, ist genau das, was CDU und FDP hier eingebracht haben, dass man nämlich ein Gesetz einbringt, was das regelt. Und das machen wir, das beschließen wir. Damit brauchen wir uns über das Thema später dann auch nicht zu unterhalten, brauchen auch keinen Kabinettsbeschluss dazu, sondern das Gesetz wird es sein, was den Wald schützt.
(Beifall AfD, CDU)
Man muss der Fairness halber sagen, dass ein ähnliches Problem auch mit dem Anliegen der AfD besteht. Wir haben es einfach damit zu tun, dass wir Bundesgesetzgebung haben – Sie kennen das –, § 35 Baugesetzbuch, die Privilegierung der Windkraft, die wir in diesen Tagen auch nicht unbedingt für zeitgemäß halten, aber sie besteht. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz besteht. Wenn man jetzt mit einer landesrechtlichen Regelung dort reingehen will und will sagen, man stoppt das Ganze, dann gehört natürlich zur Ehrlichkeit dazu, dass man sagt, welchen rechtlichen Rahmen möchte man nutzen, was soll das für eine Regelung sein, wie ist die begründet, dass man tatsächlich landesrechtlich das Bundesrecht aushebelt und in welchem Zeitraum kann das realisiert werden und für welchen Zeitraum kann das gelten. Aus meiner Sicht ist es leider so, dass Sie eigentlich nur eine Meinungsäußerung quasi vornehmen wollen, ohne eine konkrete Lösung zu haben, wie das tatsächlich umgesetzt werden soll, damit auch die Bürger, die das Thema zu Recht umtreibt, ein bisschen an der Nase herumführen. Insofern freue ich mich auch bei dem Punkt auf eine inhaltliche Auseinandersetzung im Ausschuss. Dann muss ich noch einmal etwas zu Herrn Adams bezüglich des Artenschutzes sagen. Das ist wirklich an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.
(Beifall AfD, CDU)
Wir haben das Helgoländer Papier, was eine abgestimmte Positionierung aller Vogelschutzwarten ist, und Sie bringen unsere Vogelschutzwarte, die eigentlich eine gute Arbeit leistet, dazu, genau diese eigenen Fachempfehlungen zu brechen. Genau das Problem haben wir vor Ort, haben wir auch bei mir in der Gemeinde.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Wieso? Das habe ich doch so übernommen!) Es ist so, dass wir ein Dichtezentrum Rotmilan haben. Das Helgoländer Papier sagt ganz klar, die Dichtezentren müssen freigehalten werden. Was ist auf Druck der Landesregierung – ein Prozent Flächenziel – passiert? Die Vogelschutzwarte hat diese Fachempfehlung selbst brechen und sagen müssen: Ist nicht so schlimm, im Dichtezentrum kann man bauen. Was ist passiert mit den Abständen zu den Milanhorsten? Fachempfehlung: 1.500 Meter. Was sagt die Vogelschutzwarte unter dem Druck der rot-rotgrünen Landesregierung? 1.250 Meter. Was passiert mit den Fachempfehlungen des Helgoländer Papiers, dass die avifaunistisch bedeutsamen Gebiete geschützt werden sollen und frei gehalten werden von Windkraft? Auf Druck der Landesregierung muss unsere Vogelschutzwarte dem Ganzen tatenlos zusehen. Das ist genau das Problem. Mit Ihrer Ideologie schaden Sie dem Artenschutz, und wenn Sie es denn
(Beifall AfD, CDU)
ehrlich gemeint haben, dass Sie sagen, klar, über das Helgoländer Papier besteht Einigkeit – im Übrigen auch mit den Windkraftbetreibern ausgehandelt –, dann machen wir es zur verbindlichen Fachkonvention und sorgen dafür, dass diese Kriterien draußen in der Fläche auch angewandt werden. Dann sind wir doch auf einer Ebene. Das ist doch genau der Punkt, wo wir uns im Ausschuss einigen können. Aber ich zweifle daran, dass Sie das tatsächlich ernst gemeint haben, was Sie hier gesagt haben.
(Beifall AfD, CDU)
Abschließend will ich vielleicht auch noch einmal sagen, es hilft natürlich auch, wenn man ein bisschen zuhört. Der Kollege Malsch hat seine Ausführungen damit begonnen, dass er gesagt hat, wir sind für einen ausgewogenen Energiemix, und dass wir natürlich in den unterschiedlichen Feldern, wo wir erneuerbare Energie ausbauen müssen, auch zur Seite stehen, das fachlich begleiten und sachlich und pragmatisch im Sinne der Bürger hier auch eine Energiewende durchführen wollen. Man muss auf der anderen Seite auch sagen, es ist manchmal eine Frage der Betrachtungsweise, wo man lebt und wie man lebt. Ich kann das teilweise nachvollziehen, wenn Minister regelmäßig aus Berlin einfliegen und sich dann im städtischen Bereich aufhalten, dass man vielleicht nicht ganz die emotionale
(Beifall AfD, CDU)
Bindung zum Wald hat. Aber diejenigen, für die Thüringen Heimat ist, und der ländliche Raum hängen mit dem Herzen am Wald. Und da muss ich auch sagen, diese despektierliche Art und Weise, wie die Grünen über den Wald reden – im Übrigen auch die Linken –, der Kollege Reinhardt hat das auch gesagt, dass man jetzt zwischen richtigem Wald und Wirtschaftswald unterscheiden muss.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jeder, der im ländlichen Raum in der dörflichen Region wohnt, weiß natürlich, dass die Wälder bewirtschaftet werden, und trotzdem ist es ein Stück Heimat, es ist ein Stück Natur. Es ist etwas, was der Mensch braucht, und es ist etwas, was schützenswert ist.
(Beifall AfD, CDU)
Wir werden mit der Umsetzung des Gesetzes von FDP und CDU den Wald schützen, so, wie er es verdient hat. Besten Dank.
(Beifall AfD, CDU)
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen, Gäste auf der Tribüne, Frau Präsidentin! Wald, meine lieben Damen und Herren, ist ein Ökosystem, das eine Menschengeneration und länger braucht, um Erträge zu bringen. Fehler, wie das Anpflanzen von Fichtenmonokulturen, die aber zum damaligen Zeitpunkt durchaus sinnvoll waren, fallen uns heute in Zeiten des Klimawandels tierisch auf die Füße.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Thüringen ist mit 34 Prozent eines der waldreichsten Bundesländer und in der Vergangenheit war das Prinzip des Wirtschaftswalds „Schützen durch Nützen“ die beste Garantie für seinen Erhalt. Den Wald wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen, ist unter den heutigen Bedingungen fast unmöglich. Dafür hat der Klimawandel mit den letzten beiden extremen Dürrejahren gesorgt. Herr Liebscher hat das schon mal erwähnt, nur 15 Prozent der Bäume sind als gesund einzustufen. Dann haben wir aufgrund dieser Schädigung noch mit dem Borkenkäfer und mit dem Buchenschleimfluss zu tun und der Rest – ich weiß nicht, wie es dieses Jahr dann aussieht – wird eventuell dann auch noch erledigt werden. Was passiert? Wir haben ein riesengroßes Überangebot an Schadholz im Wald, die Preise sind im Keller, aber gleichzeitig wachsen die Kosten für die Schadensbeseitigung, Wiederaufforstung und den ökologischen Waldumbau in den Himmel. Und die Wirtschaftsform also, die am meisten dazu beitragen kann, die Folgen des Klimawandels abzupuffern, die wollen Sie jetzt auch noch bestrafen. Thüringen hat rund 200.000 Waldbesitzer und diese befürworten in überwiegender Mehrheit die Windkraft.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Hört, hört!) Und denen nimmt man mit diesem Gesetz ohne Entschädigung die Möglichkeit, erneuerbare, nachhaltige Energie vor Ort zu erzeugen und in forstwirtschaftlich schwierigen Zeiten einen Gewinn erwirtschaften zu können. Für eine bessere Einschätzung, meine Damen und Herren: Die Pacht für ein Windrad liegt bei circa 40.000 Euro im Jahr. Ein entschädigungsloses Verbot der Windkraft im Wald käme hier einer Enteignung gleich. Das ist eine Sache, werte Damen und Herren von CDU und FPD, die werfen Sie eigentlich sonst meiner Partei vor. Die Forstwirtschaft im Wald muss viele Ansprüche des Bürgers befriedigen – Produktions-, Erholungsund Ökologiestandort. Nachhaltige, naturnahe Waldbewirtschaftung bedeutet für mich, die Erzeugung regenerativer Energie durch Windenergie zuzulassen. Das ist auch ein Beitrag zum Schutz des Waldes. Verhindert man auf 34 Prozent der Fläche, einem Drittel des Landes, aus ideologischen Gründen einen Ausbau der Windkraft, muss man auch eine Alternative aufzeigen. Denn wir haben das vom Bund vorgeschriebene Ausbauziel für regenerative Energien – ich möchte noch mal erinnern: 50 Prozent bis 2030, 80 Prozent bis 2050. Das ist ein Ausbauziel, hinter dem, nebenbei gesagt, die Mehrheit der Bevölkerung steht, und das nicht erst seit Fridays for Future. Hier gilt es auch noch zu prüfen, ob der Thüringer Landtag überhaupt die Gesetzgebungskompetenz hat, ein so weitgehendes Verbot wie die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald einzuführen. Der Bundesgesetzgeber hat im Baugesetzbuch den Bau von Windrädern im Außenbereich privilegiert, um überhaupt die Ziele der Energiewende erreichen zu können. Im Landesrecht pauschal auf über einem Drittel der Fläche davon abzuweichen, das könnte ja auch gegen geltendes Bundesrecht verstoßen. Kein anderes Flächenland hat nach meiner Kenntnis ein so weitgehendes Verbot erlassen. In Schleswig-Holstein verbietet man Windkraftanlagen im Wald ab einer bestimmten Höhe, die haben aber nur 10 Prozent Waldanteil und auch noch genügend Möglichkeiten, das offshore zu erreichen. Das Thema „Windkraft im Wald“ – das merken wir heute, das haben wir auch schon früher gemerkt – ist ein sehr emotionales. Ich möchte jetzt hier noch einmal an Herrn Liebscher, Herrn Adams und Herrn Prof. Dr. Hoff anschließen und noch einmal einige Tatsachen zusammenfassen, damit man das vielleicht mal ein bisschen objektiver beurteilen kann. In Thüringen haben wir bisher nur zwei Windräder im Wald – zwei! Die Angst vor großflächigen Rodungen kann ich Ihnen nehmen. Es sollen vorwiegend, das wurde hier schon so oft gesagt, Waldstücke genutzt werden, die bereits stark geschädigt sind. Alle Waldflächen, die versiegelt werden, werden in derselben Größenordnung wieder aufgeforstet, es wird immer ein Ausgleich geschaffen, es geht kein Wald verloren. Dieser Fakt relativiert auch gleichzeitig die Furcht vor einem Zerschneiden dieser geschlossenen Baumdecke durch Schneisen und Zufahrtswege. Denn wir haben in Thüringen hauptsächlich Wirtschaftswald. Und dieser Wirtschaftswald ist bereits durch ein ausgedehntes Wege- und Stromtrassensystem super erschlossen. Nichtsdestotrotz bedeutet der Bau von Windkraftanlagen natürlich immer auch einen Eingriff in das Forstökosystem. Deswegen sieht das Thüringer Waldgesetz auch vor, nur dort Windkraftanlagen zuzulassen, wo keine Schädigung des Waldes zu erwarten ist. Besonders schützenswerter Wald ist bereits jetzt ausgenommen. Nichtsdestotrotz freue ich mich als Biologin ungemein, dass es fraktionsübergreifend so ein hohes Interesse am Schutz des Waldes und so eine Wertschätzung der ökologischen Funktion des Waldes gibt. Allerdings muss dieses Interesse auch ein ehrliches sein. Die Regionalplanung muss genügend Vorranggebiete ausweisen können, um das vom Bund vorgegebene Ziel des Windkraftausbaus zu realisieren. Das haben wir in Thüringen schon jetzt nicht gegeben und das wissen hier auch alle. Wenn nun ein Drittel der Fläche in Form des Waldes wegfällt, wie wollen wir dann dieses Ziel erreichen? Das wird hier einfach nicht ehrlich beantwortet. Wollen wir auf die Landwirtschaft ausweichen? Ich befürchte, dann haben Sie etwas Ähnliches in petto. Eine ehrliche, wertschätzende Diskussion und eine tiefgreifende Auseinandersetzung mit den betroffenen Akteuren hat der Wald, das grüne Herz Deutschlands, verdient. Das müssen wir leisten, um die landesweite Energieversorgung durch nachhaltige erneuerbare Energieträger sicherzustellen. Da hat die Politik auch die Aufgabe, die Bedürfnisse der 200.000 Waldbesitzer, nämlich derer, die sich ernsthaft um den Wald kümmern und sorgen, und der Mehrheit der Windkraftbefürworter ernst zu nehmen und auch gegen die zum Teil berechtigten Argumente der Windkraftgegner abzuwägen. Das geht am besten, wenn wir das in einer fairen Diskussion tun, mit einer Überweisung an den entsprechenden Ausschuss und wenn wir dieser Diskussion in einer mündlichen Anhörung den Raum geben. Denn es muss irgendwo entlarvt werden, wenn die Sorge um den Wald nur vorgeschoben ist, um das eigentliche Ziel, den Windkraftausbau zu stoppen, zu verschleiern. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein paar Argumente, die heute hier vorgebracht worden sind, haben mich doch noch mal motiviert, hier etwas sagen zu wollen. Amüsiert habe ich mich, dass die Linke sich hier heute als Interessenvertreter des Adels dargestellt hat. Das ist eine Rolle, die ist mir neu bei Ihnen, aber sie hat mich erheitert.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Für uns, meine Damen und Herren, sind alle Waldbesitzer gleichberechtigt – die privaten, einschließlich der adligen, sowie die öffentlichen, wir stellen sie alle gleich. Und nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich. Wenn Sie sich hierhinstellen und die Diskussion um Mieten in Berlin mit dem vergleichen, was wir heute hier in Bezug auf den Wald vorbringen, so ist es so, dass in Berlin die Nutzung als Wohnung beeinträchtigt wird. Wir sorgen dafür, dass Wald auch als Wald weiter genutzt werden kann. Das ist ein deutlicher Unterschied, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Zu dem Argument der Forststraßen: Ja, es gibt Forstwege, die sind breiter ausgebaut, als ich das tun würde. Aber ich will an dieser Stelle ganz klar und deutlich sagen: Die Richtlinien für den ländlichen Wegebau, die da maßgeblich sind – und nach denen habe ich in meinem Leben etliche Jahre auch schon gearbeitet –, haben Entwurfsparameter, die genau dafür nicht ausreichen. Es ist also ein Argument, das nur als Scheinargument dient und hier nicht weiterhilft. Das Thema „angeblich nur zwei Windräder“ – ja, bis jetzt. Gesetze sind aber dafür da, die Zukunft zu regeln, meine Damen und Herren. Und genau deswegen stellen wir uns hierhin.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Noch etwas zum Thema „Eigentumsrechte“: Wenn Sie uns vorwerfen, dass wir die Eigentumsrechte von Forstbesitzern beeinträchtigen würden, dann möchte ich mal an das Grüne Band erinnern und dann möchte ich an die Diskussion um die Urwälder erinnern. Dort werden Eigentumsrechte beeinträchtigt und nicht hier.
(Beifall AfD, CDU, FDP)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist Whataboutism, Herr Bergner!) Ich möchte auch noch kurz auf die Vokabel „Wirtschaftswald“ eingehen. Wenn Wälder tatsächlich irgendwo ökologisch nicht so hochwertig sind, wie wir uns das wünschen, dann sind die Wälder aufzuwerten und nicht plattzumachen. Das ist der Unterschied, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Und wenn wir uns heute hierhinstellen und sagen – Thema „Brandlast“ –, die Feuerwehren lassen das Windrad mitsamt dem Wald abbrennen, kann das ja wohl nicht das Ziel sein, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Wer alternative Energie fördern will, der muss dafür sorgen, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung auch eine Chance hat zu wachsen, und er muss dafür sorgen, dass die Menschen den Weg mitgehen können und sich nicht der Politik gegenüber verschließen, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Herr Kollege Adams, ich habe heute erstmalig von Ihnen gehört, dass Sie sich für den Mix an erneuerbaren Energien aussprechen.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das ist Unfug! Das ist ja ein absoluter Unfug!) Regen Sie sich doch jetzt nicht auf! Ich möchte es als Angebot betrachten. Den Weg würde ich gern mit Ihnen weiter diskutieren.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Da regen Sie sich jetzt aber auf!) Wir brauchen nämlich nicht bloß mehr Windkraft, wir brauchen vor allem auch mehr Wasser, mehr Biomasse und da können wir gern miteinander diskutieren. Wenn uns heute vorgeworfen wird – ich muss mich leider ein bisschen beeilen, meine Redezeit ist zu Ende –, dass wir hier Wahlkampf betreiben würden: Nein, wir machen nur das, was wir den Menschen im Wahlkampf versprochen haben. Auch das ist Inhalt von Politik. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, es ist ja jetzt einiges aus unserem Moratoriumsantrag diskutiert worden, der sich nicht nur auf das Moratorium beschränkt, sondern auch noch einige sehr sinnvolle Fragen stellt. Aber ich will schon mal kurz erläutern, warum das Moratorium aus unserer Sicht sinnvoll ist und auf gar keinen Fall in irgendeiner Form minderwertig im Vergleich zur Lösung, die die FDP mit der Änderung des Waldgesetzes vorschlägt. Die FDP löst im Grunde genommen das Problem auf einem Teilbereich der Thüringer Staatsfläche, nämlich dort, wo der Wald ist – in der Tat –, indem die Nutzungsflächenänderung beendet wird, also eine Nutzungsflächenänderung ausgeschlossen wird. Aber das Argument, das Herr Gottweiss gegen den Moratoriumsantrag von uns vorgebracht hat, trifft natürlich in besonderem Maße auch diesen Vorstoß des Thüringer Waldgesetzes. Denn auch Sie wissen sicherlich, es gibt eine EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Es gibt insofern auch Auswirkungen beispielsweise auf die Regionalplanung, es gibt das Verbot der Verhinderungsplanung und genau diese Vorwürfe, die Sie durchaus zu Recht antizipieren, treffen gleichermaßen den Moratoriumsantrag wie auch das Totalverbot von Windkraft im Wald. Das wissen Sie auch! Wenn Sie jetzt auf Nummer sicher gehen wollen, dann müssen Sie schon versuchen, das Instrumentarium, was eine Landesregierung zur Verfügung hat, möglichst breit aufzustellen. Das sichert unser Moratoriumsantrag durchaus ab, weil Sie ja beispielsweise über eine Veränderungssperre nachdenken. Sie können als Landesregierung Empfehlungen ausgeben. Wenn Sie sagen, die Landesregierung will sich da nicht mit einer Verordnung sozusagen aus dem Fenster hängen, dann kann sie das immer noch über Empfehlungen machen, zum Beispiel an die untere Verwaltungsebene, an die Planungsgemeinschaften, wie man mit solchen Dingen umzugehen hat.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Schon
mal was von kommunaler Selbstverwaltung gehört?) Man ist viel flexibler dabei, in den Prozess der Genehmigung von Windkraftanlagen oder der Planung von Flächen einzugreifen und dieses Moratorium am Ende durchzusetzen. Das ist der Hintergedanke bei diesem Antrag gewesen. Im Kern, sage ich mal, zielen beide Initiativen, sowohl der Gesetzentwurf der FDP als auch der Antrag der AfD, natürlich auf eine Sache ab, es ist nämlich im Grunde vor allem ein Signal an die Investoren von Windparks, Windkraftanlagen. Es ist das Signal, dass man um Thüringen besser einen Bogen macht. Der Gesetzentwurf der FDP zielt in die Richtung, dass man es mit Windkraft im Wald in Thüringen nicht mehr versuchen muss, dass man da keine Investitionssicherheit hat. Ich finde, das ist ein wichtiges Signal, weil man damit eben klar macht: Legislaturperioden dauern in der Regel fünf Jahre an und ich muss, wenn ich eine Windkraftanlage wirtschaftlich betreiben will, aber in Zeiträumen von 20 Jahren rechnen und diese 20-Jahres-Zeiträume habe ich eben nicht. Das Signal sendet der FDP-Gesetzentwurf für die Windkraftanlagen im Wald aus und wir mit unserem Antrag natürlich allgemein für den Windkraftausbau. Insofern macht das also durchaus auch beides Sinn und wir werben deswegen natürlich auch um Zustimmung für beides.
(Beifall AfD)
Dagegen kann man natürlich nun auf verschiedene Art und Weise argumentieren. Die SPD hat gesagt, es gibt ja gar keinen Windkraftausbau mehr. Das ist natürlich ein Argument, was relativ wenig überzeugt, denn wenn man mal schaut, wie die Bundespolitik darauf reagiert: Peter Altmaier als ressortzuständiger Minister zum Beispiel spricht davon, er möchte einen großen Konsens für den Windkraftausbau herstellen. Was ist angedacht? Man versucht in der Verfassung die Prinzipien auszuhebeln, die momentan einen Windkraftausbau verhindern, nämlich den nachhaltigen Schutz der Lebensgrundlagen, Artikel 20a Grundgesetz. Das ist sozusagen eine Barriere, die auch bis in die Genehmigungsverfahren hineinwirkt. Deswegen wird auch immer weniger genehmigt und das versucht er auszukontern, indem er dann mit einem breiten Bündnis von Grünen beispielsweise, leider auch der BundesCDU, der SPD im Grunde genommen den Klimaschutz als Staatsziel entgegenhält, um dadurch wieder ein Mehr an Windkraftausbau genehmigt zu bekommen. Da sehen Sie schon, es ist also durchaus erforderlich – hier im Land ticken die Uhren ja ein bisschen anders bei der CDU, dankenswerterweise, darüber freue ich mich auch –
(Beifall AfD)
bzw. wichtig, das Signal zu senden, dass man das hier im Land nicht haben möchte, und so was auf Landesebene zu verhindern.
(Beifall AfD)
Was ist jetzt noch gegen unseren Antrag vorgetragen worden? Zum Beispiel, dass er keine Lösungen bietet. Das ist so zwar richtig, weil der Antrag nicht die energiepolitische Konzeption der AfD wiedergibt, er beschäftigt sich halt mit Windkraft, ganz richtig, und die gehört halt nicht zur energiepolitischen Konzeption der AfD.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie haben ja keine politische Konzeption!) Wir bieten zwar an dem Punkt gerade keine Lösungen an – wir haben Lösungen, die will ich aber an der Stelle nicht offenlegen, das haben wir ja schon an anderer Stelle getan –,
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
aber wissen Sie, wir schaffen wenigstens keine zusätzlichen Probleme.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Keine Entwicklung!) Und wenn Sie sich mal anschauen – ich glaube, der Kollege von der SPD hat es erwähnt –, Atomausstieg, Kohleausstieg haben Sie auf den Weg gebracht, über einen Gasausstieg denken Sie nach, dann sage ich Ihnen mal eines: Ein Energieversorgungssystem, ein modernes Energieversorgungssystem auf dem Niveau von Deutschland, das halten Sie nicht dadurch aufrecht, dass Sie irgendwann irgendwelche Energie einspeisen und irgendwann irgendwelche Energie rausziehen aus dem Netz. Nein, Sie müssen punktgenau, sekundengenau genau die Bezugsleistung, die aus dem Netz rausgezogen wird, einspeisen können. Jetzt komme ich zu Ihrem tollen kleinen Experiment, Herr Adams. Nehmen Sie sich jetzt mal Ihre kleine Hobbywindkraftanlage, halten Sie die schön hoch und sagen Sie sich jetzt:
(Beifall AfD)
Ich will jetzt zu meinem Kühlschrank und da soll Licht drin sein, damit nämlich auch der Kühlschrank das Bier kühlt. Dann schauen Sie mal, was mit Ihrer Windkraftanlage gerade passiert. Verdammt, es ist gerade kein Wind! Wenn Sie dann also behaupten, Windkraft wäre besser regelbar als Atom, Kohle und sogar Gas,
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Die Sonne scheint und die Biomasse brummt!) dann kann ich darüber wirklich nur verzweifelt mit dem Kopf schütteln, denn Sie wissen natürlich, es gibt zum Beispiel das Phänomen der Dunkelflaute, gerade jetzt in der Jahreszeit immer wieder mal, dass Sie drei, vier, fünf Tage eben eine Nebelwand über Deutschland oder über großen Teilen von Deutschland haben, aber eben auch keinen Wind. Was machen Sie denn da?
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Atomkraft aus
Frankreich!) Sie haben keine Windspitze, Sie haben keine Sonneneinstrahlung. Ihre Biomasse reicht vorne und hinten nicht, die will übrigens auch keiner, weil sie nämlich ganz schön Ärger macht auch im ländlichen Bereich. Also wirkliche Lösungen haben Sie gar nicht. Das ist das große Problem und über eine Speicherung reden Sie zwar viel, aber machen tun Sie in dem Punkt auch nichts. Es gibt dafür keine vernünftige …
(Beifall AfD)
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Möller, ich weiß nicht, ob Sie am Mittwoch beim parlamentarischen Abend waren, da konnte man die Vertreter unserer Energiewirtschaft treffen. Aber abgesehen von der Möglichkeit, dort miteinander zu sprechen: Kennen Sie den Brief der TEAG an die energiepolitischen Sprecher vor der Wahl, wo deutlich gemacht wurde, was die großen Herausforderungen sind? Und können Sie mir bestätigen, dass es beim Thema „Dunkelflaute“ für unseren Netzbetreiber da keine Problemdarstellung, keine Problemanzeige gegeben hat?
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Also erstens ist die TEAG kein Netzbetreiber, sondern ein integrierter Energieversorgungskonzern,
(Beifall AfD)
hat zwar unter anderem auch eine Netzsparte mit drin,
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) allerdings ist die unabhängig. Und dann sage ich Ihnen auch mal eines: Wir machen unsere Energiepolitik aus einem ganzheitlichen Aspekt heraus. Bei uns spielt nur eine Rolle, was, sage ich mal, große Unternehmen schreiben. Bei uns interessiert auch nicht, was irgendwelche Fürstinnen oder irgendwelche Freiherrn sozusagen dem Staatskanzleiminister sagen, wenn es darum geht, dass man gern Windkraftausbau im Wald haben möchte, weil man damit gut verdient.
(Beifall AfD)
Uns interessiert vor allem auch: Was sagen denn die vielen Hunderttausend Menschen vor Ort, die davon betroffen sind? Wenn hier immer wieder gesagt wird, Windkraftausbau ist ja eigentlich gesellschaftlich durchaus anerkannt – ja, aber immer doch mit einem Vorbehalt: Bitte nicht bei mir im Ort oder vor Ort.
(Beifall AfD)
Oder im Wald. Daran merken Sie doch schon die Ernsthaftigkeit der Aussage. Also keiner will Windkraft, ich kenne so gut wie keinen außer denjenigen, der direkt davon profitiert. Direkt davon profitiert in der Tat der Waldbesitzer, der dann beispielsweise den Flächenstandort verpachten kann. Das ist aber in der Regel eine Einzelperson oder wenige Personen. Die Nachteile werden sozialisiert, die Vorteile werden an einzelne Personen ausgeschüttet, und das ist doch kein gesellschaftliches Konzept, was mehrheitsfähig ist, nehmen Sie es mir nicht übel!
(Beifall AfD)
Ja, also die Entschädigungsdebatte bringt Sie übrigens in diesem Punkt auch nicht weiter. Dazu wurde eben schon vom FDP-Kollegen gut ausgeführt. Es ist insofern auch ein bisschen geheuchelt, wenn Sie auf der einen Seite in Berlin eine Mietpreisbremse fordern, damit sozusagen einen direkten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vornehmen – auch ein Grundrecht übrigens –, entschädigungslos, und hier jammern Sie rum, obwohl ja grundsätzlich ein Waldbesitzer gar nicht damit rechnen kann, dass er in seinem Wald eine Windkraftanlage errichten kann. Die Hoffnung mag er haben, aber Hoffnungen, meine Damen und Herren, sind in unserem Rechtssystem nicht entschädigungspflichtig. Das will ich Ihnen in dem Zusammenhang auch mal sagen.
(Beifall AfD)
Zu dem Änderungsantrag der CDU sage ich: Wir werden den natürlich auch mittragen, dass er in den Ausschuss kommt, dort mitdiskutiert wird. Er überzeugt uns nicht ganz. Aber darüber kann man ja im Ausschuss reden, also zum Beispiel, dass mit einer konsequenten Konzentrationsplanung Konflikte vermieden werden. Sie werden vielleicht auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe beschränkt. Also wenn Sie, sage ich mal, Windkraftanlagen auf bestimmte Regionen unseres Landes konzentrieren – wir haben nun mal keine menschenleeren Regionen –, dann werden Sie natürlich zwar erreichen, dass ein Großteil des Landes aufatmet, aber die Leute, die immer noch davon betroffen sind, die werden es immer noch schlecht finden. Also, eine richtig gute Lösung ist das aus unserer Sicht auch nicht, insbesondere wenn man dann auf das Repowering schaut. Das ist ja auch von Herrn Gottweiss teilweise schon ausgeführt worden. Problem ist beispielsweise, wenn Sie Windkraftanlagen repowern, werden sie in der Regel viel größer. Also, das ist für die örtlich ansässige Bevölkerung durchaus auch mit mehr Eingriffen verbunden. Wenn Sie mal irgendwann vor zwanzig Jahren einen Windpark geplant haben, da ging es dann beispielsweise um Windkraftanlagen, die 50 Meter hoch sind, jetzt werden die dann plötzlich auf 250 Meter repowert. Also das ist schon ein gewaltiger Eingriff, der da stattgefunden hat. Auf die Argumentation von Herrn Adams, denke ich, brauche ich da gar nicht mehr so im Detail eingehen, wo er gesagt hat, dass das keine Auswirkungen auf das Binnenklima hat, also klimatische Veränderungen im Nahbereich. Ich denke, das ist eigentlich jedem sonnenklar, dass das falsch ist. Ihr Experiment war ja insofern schon falsch, dass Sie diesen Lufthauch als kühl empfinden, der fehlt ja dann gerade im Dorf, das ist ja das Problem.
(Beifall AfD)
Der kommt ja dann nicht mehr an, weil er eben in Energie, in Bewegungsenergie umgewandelt wird, und als Ingenieur wissen Sie das. Als Ingenieur wissen Sie das natürlich auch.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Sie haben es nicht wirklich begriffen!) So, jetzt gehe ich mal noch zu Herrn Reinhardt. Herr Reinhardt hat sich ja nun als Berater der AfDFraktion empfohlen und dafür bin ich natürlich auch dankbar.
(Beifall AfD)
Also ein Kohle- und ein Atomkraftwerk in Erfurt werden wir natürlich nicht beantragen, da muss ich Sie enttäuschen.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: In Born-
hagen waren wir da!) Unsere Fraktion steht mehr auf Gas, und zwar auf Russengas. Das ist billig, preiswert, mittel- und spitzenlastfähig, kann also eins a die Lastkurve nachfahren. Eine ganz tolle Sache, was zum Beispiel eben die erneuerbaren Energien in der Regel nicht können, sodass wir in dem Punkt mittelfristig ein sehr gut funktionierendes Energiekonzept haben. Wir brauchen auch keine weiteren Kraftwerke zu bauen. Momentan haben wir noch genügend gesicherte Leistungen. Das Problem entsteht erst dann, wenn durch den Kohlekraftwerksausstieg, den Atomausstieg und dann vielleicht noch den Gaskraftausstieg, der ja schon angedacht wird, dieses Level der gesicherten Leistung kritisch unterschritten wird, und das ist relativ bald der Fall. Ich kann Ihnen prognostizieren, dass das schon Mitte der 20er-Jahre der Fall sein wird, spätestens. Auch die weiteren Argumentationen von Ihnen, Herr Reinhardt, dass wir uns, wenn wir uns schon um Vogelschutz kümmern, doch die Katzen vornehmen sollen: Nein, Herr Reinhardt, machen Sie das mal mit Ihrer Fraktion lieber selber. Wir stehen auch zu den Katzen hier in Thüringen, egal ob das jetzt deutsche Katzen sind oder norwegische Waldkatzen sind oder eine amerikanische Maine-Coon-Katze ist, da sind wir unglaublich open minded, Herr Reinhardt.
(Beifall AfD)
Für die Brutkästen, die wir sponsern sollen, haben wir leider das Geld nicht, aber die Linke hat ja noch SED-Altvermögen, vielleicht machen Sie es.
(Beifall AfD)
Dann haben Sie noch so ein paar Dinge bemerkt, die können nicht unwidersprochen bleiben, nämlich dass die Bevölkerung in den letzten Jahren dank erneuerbarer Energien Strom gespart hat. Also nehmen Sie es mir nicht übel, ich nehme das Gegenteil wahr. Ich nehme wahr, dass im letzten Quartal die Aussage veröffentlicht worden ist, auch in der klassischen Presse, dass Deutschland mittlerweile Stromspitzenreiter ist. Und Frau Dr. Bergner hat durchaus zutreffend bemerkt, das liegt an der hohen Staatsquote, an den unglaublich vielen EEG-Umlagen. Wenn Sie sagen, das Problem müssen wir mit Kapitalismuskritik lösen, dann sage ich Ihnen eines: Es gibt keinen Bereich der deutschen Wirtschaft, der so planwirtschaftlich sozialismusähnlich reguliert ist wie die Energiewirtschaft.
(Beifall AfD)
Sie haben als Unternehmen in der Energiewirtschaft keine freien Preisfeststellungsmöglichkeiten mehr,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Aber bei der Kohlekraft!) Sie haben insbesondere keine bei den Netzen, Sie haben keine bei der Erzeugung. Schauen Sie sich mal das Erneuerbare-Energien-Gesetz an, da wird auf den Cent, auf den Zehntel Cent genau festgelegt, auf Jahre, auf Jahrzehnte festgelegt, welcher Strompreis für diesen Strom zu bezahlen ist. Es wird sogar eine Abnahmeverpflichtung festgelegt. Was ist denn daran noch Kapitalismus? Nehmen Sie es mir nicht übel, das ist zwar ein geniales Geschäftsmodell für Großinvestoren, die damit in Zeiten eines Niedrigzinskartells eine sichere Rendite auf Staatskosten sozusagen verordnet bekommen,
(Beifall AfD)
also risikolos prima Geld verdienen können, aber Kapitalismus ist das schon lange nicht mehr, vor allem aber keine Marktwirtschaft mehr. Das ist Staatswirtschaft, Planwirtschaft, nichts anderes.
(Beifall AfD)
Auch Ihre Idee mit den Bürgergenossenschaften, Bürgerenergiegenossenschaften, das klingt alles wahnsinnig toll, aber aus meiner Praxis in einem Energieversorgungsunternehmen kann ich Ihnen eines sagen: Was da für Schindluder teilweise mit getrieben wird! Und diese schönen Gewinne, die man mit erneuerbaren Energien verdienen kann, die kommen bei diesen Energiegenossenschaften nie an. Und wissen Sie warum? Das stecken sich Projektierer in die Tasche, die diese Windparks nämlich entwerfen und dann relativ teuer an die Energiegenossenschaften mit ihrem unterlegenen wirtschaftlichen Wissen verkaufen. Das heißt, das Geld ist längst gemacht, wenn die Windkraftanlage in der Energiegenossenschaft ist, und das ist auch der Grund, warum zum Beispiel solche Energiegenossenschaften in der Vergangenheit öfter mal insolvent geworden sind. Da finden Sie auch genügend Beispiele. Also da gibt es so eine große Asynchronität, das ist mit Sicherheit kein Erfolgsmodell, das war es nie und wird es auch nicht sein. Kommen wir zum Schluss. Wir werden die Anträge alle mit an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überweisen. Natürlich beantragen wir das auch für unseren Moratoriumsantrag und freuen uns dann dort auf eine sachliche Auseinandersetzung. Danke schön.
(Beifall AfD)
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, Sie erleben heute eine wirklich lebhafte Debatte zur Windkraft. Die haben wir fünf Jahre lang im Landtag geführt, da ist auch nicht allzu viel rausgekommen. Aber worauf ich hinauswill, ist, Windkraft bedeutet ja auch was für die Bürger in diesem Land, zuerst einmal einen Verlust an Lebensqualität im ländlichen Raum, das muss man ganz klar voranstellen. Es bedeutet Kaufkraftverlust bei Grundstücken, es bedeutet Kaufkraftverlust bei gewerbeeigenen Flächen, bei Häusern und Liegenschaften, wenn man in der Nähe von Windkraft wohnt und arbeitet. Das allein müsste eigentlich schon ein Grund sein, darüber nachzudenken, Windkraftanlagen nicht in bewohnten Gegenden zu bauen. Da wünsche ich mir übrigens immer mal, dass man diese Windkrafträder in die Städte baut, in die Wohlfühlzone von den Leuten, die immer genau das fordern, was sie den anderen aufzwingen wollen – das wäre doch mal ein Vorschlag.
(Beifall AfD)
Da komme ich gleich noch zu einem anderen Punkt: Ich habe letztens gelesen, dass gerichtlich erzwungen wurde, die Abschaltung von Jänschwalde vorzuziehen. Jänschwalde ist ein grundlastfähiges Kohlekraftwerk, das für den Großraum Berlin zuständig ist, wenn dort mal Grundlast benötigt wird. Da stellt sich mir gleich die Frage: Was passiert denn, wenn das Ding abgeschaltet ist, wo kommt denn dann der Strom für Berlin her? Sie kaufen ihn billig in Polen ein und der Bürger muss es über die Energieumlage, wie es Herr Möller beschrieben hat, natürlich bezahlen. Das bedeutet natürlich für uns, wir bauen unseren Industriepark ab, den wir dort errichtet haben, und beziehen aus dem Ausland Strom. Also wir haben überhaupt keinen Zugriff mehr, wir sind darauf angewiesen, den zu importieren. Und wenn das unsere Zukunft sein soll, dann sehe ich leider schwarz für Deutschland, dann werden wir uns wahrscheinlich wieder mit Kerzen hinsetzen müssen.
(Beifall AfD)
Vorhin kam die Frage der brennenden Windkraftanlagen auf. Da stellen sich gleich mehrere Fragen: Wir sind technisch von den Feuerwehren her gar nicht in der Lage, die Dinger zu löschen. Wer soll denn auf 160 Meter Höhe mit der Feuerwehr hingehen und soll dort löschen? – Punkt 1. Punkt 2: Die Feuerwehren müssen erst mal dorthin kommen. Wir haben gar keine geländegängigen Fahrzeuge bei den Feuerwehren, die sich in diesen Gebieten überhaupt bewegen können.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Sie haben gerade geschimpft, dass es keine Zufahrtswege gibt!) Wir müssten nämlich bei den Feuerwehren nachrüsten und da ist das Land wieder in der Pflicht, denn die müssen das nämlich in Gang bringen.
(Beifall AfD)
Herr Reinhardt hat vorhin so schön ausgeführt, dass wir daran schuld sind, dass die Vögel zugrunde gehen. Ich will mal ganz kurz ausführen: Die Anrainerstaaten am Mittelmeer haben Traditionen und dort sind der Vogelfang mit Netzen und das Verspeisen der Vögel eine Tradition und die fangen ungefähr 100 bis 120 Millionen Stück. Dann kommen die Grünen daher und bauen Windkraftanlagen, die die Vögel auch noch schreddern und die Nahrungsgrundlage gleich mit, nämlich die Insekten. Das heißt, dass die Leute, die sich am lautesten beschweren, dass keine Vögel mehr in der Stadt oder im Land umherfliegen, auch noch daran schuld sind, dass es so ist. Das muss man ganz einfach mal festhalten.
(Beifall AfD)
Noch mal zu Herrn Gottweiss: Ich fahre ja von Erfurt öfter mal hinten lang in Richtung Eisenberg, Eckolstädt, Dornburg. Wer dort entlangfährt, kann sich an den Windkraftanlagen in Thüringen erfreuen. Dort hinten herrscht eine Dichte, dass ich mich frage, wie die Leute das überhaupt noch aushalten. Wenn Sie da nachts langfahren, dann sehen Sie nur noch blinkende Lichter. Also ich weiß nicht, wie die Leute das aushalten. Ich denke, die Leute haben eigentlich genug zu ertragen, aber ausgerechnet dahin sollen ja noch Windräder gebaut werden. Da frage ich mich, wo das noch hinführen soll.
(Beifall AfD)
Herr Adams, Sie haben vorhin gesagt: Wir haben uns erkundigt, wir haben uns bei unseren eigenen Leuten erkundigt – in Ihrer Blase. Da habe ich eigentlich nur noch eine Frage: Haben Sie schon mal Ihren Hund Pfiffi gefragt? Vielleicht kann der Ihnen eine Antwort geben. Es ist so: Sie schwafeln hier vorn ein Zeug zusammen, das mit der Realität überhaupt nichts zu tun hat.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Ich denke, Sie sollten wirklich mal in sich gehen und sollten sagen, was Sie wirklich wollen, dass Sie nämlich Ihre Lobbyisten unterstützen – einer sitzt hinter Ihnen, der hat einen Windpark
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
bei Aga gebaut, das gehört auch zur Wahrheit, und verdient dort reichlich Geld, er hat sich nämlich vorhin am meisten aufgeregt.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Früher
war echt mehr Niveau!)
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Es gibt eine weitere Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten – die Abgeordnete Wagler aus der Fraktion Die Linke. Doch nicht? Dann Herr Reinhardt für die Fraktion Die Linke.
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Wenn ich so oft in diesem Hohen Haus zitiert werde, dann fühle ich mich tatsächlich auch noch mal berufen, nach vorn zu gehen. Dass Sie von der AfD die Schuldfrage stellen, ist tatsächlich verwunderlich. Ich gehe jetzt mal auf das Niveau, das Sie hier rhetorisch geliefert haben. Dass Sie, Herr Möller, Gas bevorzugen und „Konzentrationsbereiche“ als Begrifflichkeiten nutzen, kann ich mir gut vorstellen, ähnlich wie den Hashtag „Höckejugend“. Dass Sie dann noch im gleichen Atemzug auf die Katzen eingehen und natürlich eine Rassenfrage stellen
(Unruhe AfD)
und sagen, wie tolerant Sie sind, ist natürlich genauso interessant, wie, dass Sie meinen, dass wir Altvermögen hätten, wo doch gerade Sie mit Ihren Politikern, wie Herrn Gauland, wegen finanzieller Dinge in der Presse stehen. Um noch mal auf dasselbe Niveau zu gehen, wie Sie das mit mir gerade probiert haben, war es mir eine Pflicht, hier vorzugehen. Noch mal eine andere Sache: Ich habe nicht gesagt, dass die Menschen Strom sparen, sondern Geld sparen. Das hat die Studie der Universität Erlangen-Nürnberg ergeben. Aber ich weiß, mit Universitäten, wenn es nicht gerade irgendwie passt, haben Sie es nicht so. Lesen Sie es noch mal. Ich kann es Ihnen auch gern mal zur Verfügung stellen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Vielen herzlichen Dank. Jetzt liegen tatsächlich keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Anja Siegesmund zu Wort gemeldet. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, nach dieser mehr als zweieinhalbstündigen Debatte steht unterm Strich, dass wir noch viel Redebedarf haben. Ich bin mir sicher, im entsprechenden Ausschuss für den Wald und den Forst und auch im Energieausschuss werden wir diese Debatte fortsetzen können. Vielleicht können wir erst mal ein Zwischenfazit ziehen: Jede und jeder von Ihnen möchte gern saubere Energie, bezahlbar und entsprechend verlässlich. Dann geht es aber schon bei der Frage auseinander: Wo soll denn die Energie eigentlich herkommen? Wie sieht die Energiekulisse der Zukunft aus? Vielleicht können wir uns auch noch auf einen Minimalkonsens einigen, bevor die Debatte im Ausschuss weitergeht, und der könnte so aussehen, dass sicherlich alle hier im Thüringer Landtag der Ansicht sind, dass jede Form der Energiegewinnung natürlich Auswirkungen auf das Landschaftsbild hat und natürlich Zielkonflikte bedeutet
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) – jede Form. Reden Sie mal mit den Menschen in der Lausitz oder in anderen Orten der Bundesrepublik, wo ganze Dörfer abgebaggert wurden und CO 2 in millionenfacher Höhe in die Atmosphäre emittiert wurde. Reden Sie mit den Menschen, die nahe eines Atomkraftwerks wohnen, oder führen Sie sich vor Augen, was in Tschernobyl passiert ist. Reden Sie mit den Menschen, die nicht wie die AfD der Ansicht sind, dass man sich von fossilen Energieträgern wie Gas abhängig macht, und dann wird schon alles gut. Und ja, auch beim Stichwort „Erneuerbare“ verändert sich unser Landschaftsbild. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer im 21. Jahrhundert lebt und weiß, dass wir, wenn es um globale Klimaveränderungen geht, eine riesengroße Menschheitsaufgabe vor uns haben, der kann sich nicht bei diesem Zielkonflikt einfach wegducken und auf einem Niveau diskutieren, was dieser großen Aufgabe wirklich nicht gerecht wird.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ja, es ist unsere Aufgabe, uns diesen Zielkonflikt anzugucken. Wenn man sich vor Augen führt, dass 2019 das drittwärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen war, dass wir in diesem Januar 3,8 Grad über dem durchschnittlichen Mittel der meteorologischen Wettermessungen seit 1881 liegen, dass Germanwatch herausfand und veröffentlichte, dass die Bundesrepublik schon heute am drittstärksten global weltweit von Extremwetterereignissen betroffen ist – Dürren, Hochwasser, Extremwetter – und dass Klimaveränderungen von globalem Ausmaß vor uns liegen, der muss sich ganz klarmachen, diese Entwicklungen sind spürbar. Ja, wir sehen sie auch in unserem Wald, ja, wir sehen sie auf unseren anderen naturschutzfachlich wertvollen Flächen, aber dann müssen wir gemeinsam an Lösungen arbeiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese globale Krise lösen wir nicht, indem wir sagen, was nicht geht, weil nicht vordergründig Windräder das Problem unserer Natur in Thüringen oder bundesweit sind, sondern der globale Klimawandel. Und das ist die Aufgabe, vor der wir stehen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wenn ich von der Frage spreche, wie wir die Zielkonflikte auflösen, dann möchte ich auf das gestern veröffentlichte Thesenpapier der großen Umweltverbände BUND, Greenpeace, NABU und vieler anderer eingehen. Einer dieser Punkte, die Sie immer wieder ansprechen, ist der Artenschutz. Das ist das große Problem, was wir beim Thema „Erneuerbare“ zu bewältigen haben. Das ist richtig. Aber ich will gern aus diesem Papier zitieren. Die großen Umweltverbände schreiben: „Wir erleben derzeit eine doppelte globale Krise, die nur gemeinsam gelöst werden kann: Die Klimaerhitzung und der dramatische Verlust der biologischen Vielfalt sind eng miteinander verwoben. Der Erfolg der Energiewende ist dabei entscheidend für das Erreichen unserer Klimaziele, insbesondere des 1,5°C-Ziels, und damit auch wesentlich für den langfristen Erhalt der biologischen Vielfalt.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, und es geht weiter im Papier: Aus Sicht des Naturschutzes gibt es Möglichkeiten, den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen und den Artenschutz zu verbessern. Wie das geht, das miteinander zu lösen, ist unsere Aufgabe. Dazu möchten wir als Landesregierung auch einladen. Diese Zielkonflikte zu lösen ist natürlich auch Aufgabe des Bundes. Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat vor zwei Monaten alle Energieminister – ich möchte fast sagen – nach Berlin zitiert, um uns quasi eine gehörige Abreibung unter der Überschrift „Was macht ihr da?“ zu geben. Aber nicht, weil wir 2019 15 Windenergieanlagen in Thüringen ans Netz geben konnten, sondern weil er sagte: Dass der Windenergieausbau dermaßen stockt, ist weder in meinem Interesse noch in eurem, erklärt mir bitte mal, was bei euch los ist. – Ich habe dann ein bisschen aus dem Wahlkampf erzählt. Ich würde die CDU-Fraktion herzlich gern einladen, die Diskussion gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsminister und mit der Landesregierung hier in Thüringen mal zu führen, wie wir in der Frage vorankommen, wie wir gemeinsam für eine saubere Energieversorgung für Thüringen – 2040 100 Prozent erneuerbar –, wie sie Prof. Wesselak beim parlamentarischen Abend am Mittwoch noch mal skizzierte, Prof. Stelter durch entsprechende Ideen für Speichertechnologie an die Wand warf, sorgen können. Ich habe daher großes Interesse, die Diskussion mit Ihnen zu führen. Altmaier sagte am 19. November auch, wir nehmen diese Sorgen, die Sorgen der Menschen bei der Frage „Wie verändert sich unser Landschaftsbild?“ sehr ernst. Auch wir, die Landesregierung, nehmen diese Sorgen sehr ernst. Er führte weiter aus: Wir steigen aus der Kohleverstromung aus, wir erhöhen den Anteil der erneuerbaren Energien. Wir geben über 40 Milliarden Euro für die Frage „Wie sieht unser Energiesystem der Zukunft aus?“ aus und wir müssen das Ganze mit den Menschen diskutieren. – Ich hoffe, wir können ihn da auch weiter beim Wort nehmen. Wir als Landesregierung stehen zu unserem Wort, nicht nur beim Runden Tisch Windenergie, sondern auch bei vielen anderen Veranstaltungen. Ich verspreche an dieser Stelle, natürlich reden wir auch mit den Bürgerinitiativen. Diese Gespräche zu suchen und sie zu führen, das ist in unser aller Interesse. Eine gute, eine zukunftsgerichtete Energiepolitik ist gut für unsere Wirtschaft, denn sie löst auch dauerhaft Investitionstätigkeit aus. Wir haben es schon mehrfach erwähnt: 60.000 Arbeitsplätze in der Umweltwirtschaft in Thüringen sind neue, zukunftsträchtige Arbeitsplätze im Land. Ich will auch noch mal die Zahl der 2 Milliarden Euro, die wir jährlich als Land – Sie und ich, jeder Mensch in diesem Land – ausgeben, um Energie zu importieren, also Wertschöpfung, die wir aus dem Land davonziehen lassen, nennen. Geht es nach der AfD, würde sich dieser Anteil noch deutlich erhöhen, 2 Milliarden Euro für Energieimporte. Da frage ich Sie: Warum machen wir daraus nicht noch mehr Geschäftsfeld, sondern sagen vor allen Dingen, was wir alles nicht wollen? Das kann doch nicht unser Zugang sein.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir wollen Wertschöpfung in den Regionen. Wir wollen, dass Thüringen profitiert. Ein Beispiel im Eichsfeld: Dort fließen seit 2003 zwischen 140.000 und 185.000 Euro jährlich in die Gemeindekasse mit Einnahmen aus einem Windpark. Damit konnte die marode Mehrzweckhalle ersetzt werden, eine neue Halle gebaut werden. Solche Beispiele gibt es inzwischen viele. Ja, ich wünsche mir auch noch mehr, aber daran wollen wir gemeinsam arbeiten. In der Tat, damit es mehr Beispiele werden, liegt die große Aufgabe des Werbens für Akzeptanz vor uns. Die brauchen wir. Als ich vergangenen Samstag in einer Zeitung las, dass am Waldauer Berg bei Schleusingen die Menschen aus der Zeitung durch die Ankündigung von Schwerlasttransporten erfuhren, dass Windräder gebaut werden sollen, dann sage ich, da läuft eine ganze Menge falsch. Das ist zu spät. Die Frage von Beteiligung noch transparenter zu machen, bessere Kommunikationsstrukturen zu haben und vor Ort den Planungsgemeinschaften und den Kommunen dabei zu helfen, das ist selbstverständlich eine Aufgabe, der wir uns stellen müssen. Klar ist, dass wir an dieser Frage gemeinsam arbeiten müssen. Aber ich will auch klar sagen: Aktuelle Umfragen des Umweltbundesamts und des Bundesumweltministeriums zeigen auch, dass 90 Prozent der Befragten den Ausbau der Erneuerbaren nicht nur richtig finden, sondern im Gegenteil auch unterstützen. Deswegen – so wichtig es ist, Bedenken und Ängste ernst zu nehmen, Verfahren näher zu erläutern – lassen Sie uns auch darüber im Klaren sein: Das, was wir an Aufgabe vor uns haben, gelingt vor allen Dingen, indem wir unsere Kraft darauf setzen, dass Informationen besser fließen und nicht Ängste geschürt werden. Ich hoffe, dass die Debatte in den Ausschüssen dazu auch beiträgt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie haben die Frage Windenergie im Wald adressiert und vorhin habe ich bei einigen Abgeordneten etwas despektierlich als Antwort auf die Ausführungen von Prof. Hoff gehört, wenn man sich hier nur um adelige Waldbesitzer kümmern würde, dann wäre das sicherlich nicht etwas, was man sich von der Landesregierung wünscht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, machen Sie sich bitte ein Bild von der Frage, wie insbesondere Privatwaldbesitzer aber auch ThüringenForst mit der schwierigen Situation in unseren Wäldern künftig umgehen wollen. Machen Sie sich Gedanken darüber, dass auf großen Forstforen inzwischen von Waldbesitzern Flächenprämien gefordert werden, weil der Wald – richtig – auch eine Gemeinwohlfunktion hat. Machen Sie sich bitte auch Gedanken darüber und reden Sie mit denjenigen, die es betrifft, wie Sie künftig dafür Sorge tragen können, dass Wälder vital sein können. Da spielen diese Fragen der Wirtschaftlichkeit und wirtschaftlicher Interessen selbstverständlich auch eine Rolle. Wir sollten diese Debatte ergebnisoffen führen, aber was wir nicht tun können, ist, per se Pauschalurteile zu fällen, das hilft überhaupt nicht weiter. Sie fragen ja, liebe CDU-Fraktion, gern auch auf Twitter, was denn auf zwei Hektar Wald passiert. Wenn er gesund ist, passiert da viel Gutes, auch was die CO -Bindung betrifft. Aber was man genauso fra2 gen könnte, ist, was passiert denn auf zwei Hektar Wald, wenn er krank ist, wenn er für Pflanzen und Tiere keinen guten Lebensraum mehr bietet, wenn er keine gute Sauerstoffproduktion oder keine gute CO -Bindung bedeuten kann. 2 Wenn man auf einer vom Borkenkäfer zerstörten Kalamitätsfläche beispielsweise zwei Windenergieanlagen für 20 Jahre installieren würde und Sie würden mir zustimmen, dass eine Eiche oder eine Weißtanne auch nicht schneller wächst, wenn man dran zieht, dann hat man 7.000 Tonnen CO pro 2 Jahr gespart. Dann hat man 12 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom gewonnen und man hat – und das ist wichtig – an anderer Stelle exakt mindestens 2 Hektar gesunden, klimaresilienten Mischwald aufgeforstet, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deswegen sage ich, lassen Sie uns schauen, dass Informationen und Fakten nahe miteinander verknüpft werden. Das können wir übrigens auch jenseits der Frage dieses Gesetzes und des Antrags diskutieren, wenn das neue Landesentwicklungsprogramm aufgelegt wird. Auch da spielen diese Fragen eine Rolle, die wir dort mit einfließen lassen sollten. Ich möchte noch etwas zu den einzelnen Punkten des Antrags der CDU sagen, weil es durchaus wichtig ist, hier auch die Debatte zusammenzuführen. Sie fragen nach der Einführung eines Mindestabstands und dem Punkt der 1.000 Meter. Die Landesregierung hat im Windenergieerlass von 2016 die Abstandsempfehlung von 1.000 Metern gegeben. Jeder der danach erarbeiteten Regionalpläne oder Regionalplanentwürfe sieht die 1.000 Meter Abstand zur Wohnbebauung vor, aber wir sollten uns auch über eines im Klaren sein: Mindestabstände lösen überhaupt kein Akzeptanzproblem, nicht eins.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ob Sie 1.000, 1.200 oder 1.500 Meter haben, damit werben Sie bei den Menschen garantiert nicht dafür, dass sie sich dann tatsächlich beteiligen wollen, vor allen Dingen wenn sie vorher mit Sorgen, Ängsten und pseudowissenschaftlichen Studien gefüttert werden – in Anführungsstrichen. Was hilft, ist Beteiligung, indem zum Beispiel über unser Siegel „Faire Windenergie“ 25 Prozent der Erträge in die kommunale Kasse fließen, wie beim Beispiel im Eichsfeld, das ich eben genannt habe. Punkt II.2 – das Helgoländer Papier: Das Helgoländer Papier, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nicht die Bibel. Das Helgoländer Papier ist eines von mehreren wichtigen Papieren zum Thema Vogelschutz, das stimmt. Wir in Thüringen haben zum Helgoländer Papier ein sogenanntes avifaunistisches Fachgutachten, einen avifaunistischen Fachbeitrag erarbeitet und den Naturschutzbehörden zum ersten Januar 2018 verbindlich zur Verfügung gestellt. Dieser Fachbeitrag hat bundesweit auch für Resonanz gesorgt, bundesweite Beachtung gefunden, weil er die Forderungen des Helgoländer Papiers aufgegriffen hat und konkret auf unsere Verhältnisse zuschneidet.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Hört, hört!) So sieht es aus und so können Ihnen auch gern die Kolleginnen und Kollegen Energieminister aus den anderen Bundesländern sicherlich bestätigen, dass wir dazu gute Debatten und eine gute Grundlage und gute Wertschätzung erfahren haben. Ihr dritter Punkt ist die Frage „Repowering“. Ja, auch darüber möchte ich mit Ihnen reden. Ich möchte mit Ihnen darüber reden, wie Ihre Repoweing-Strategie – so nennen Sie es – aussehen soll. r Das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 versteht unter Repowering – Zitat –, „alte Windenergieanlagen am gleichen Standort durch neue und wesentlich leistungsstärkere Anlagen zu ersetzen, Standorte von Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete Windenergie in die Vorranggebiete zu verlagern sowie effektive und leistungsfähige Anlagen zu ermöglichen“. Berücksichtigt haben Sie in Ihrer Forderung im Antrag aber nur den erstgenannten Aspekt, nämlich das Ersetzen alter Windenergieanlagen am gleichen Standort. Sie gehen damit davon aus – so interpretiere ich das, lassen Sie uns die Debatte im Ausschuss fortsetzen –, dass damit die Inanspruchnahme neuer Flächen komplett außen vor bliebe. Das würde funktionieren, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn tatsächlich im geltenden Landesentwicklungsplan auch die Maßgabe bestünde, dass jede Anlage in den entsprechenden Regionalplänen verankert ist. Wir bauen aber seit 2000 Windenergieanlagen. Mit anderen Worten: Einfach ist die Sache nicht, weil nur auf exakt 43 Prozent der derzeitigen Windenergieanlagen zutrifft, dass sie im derzeitigen Landesentwicklungsplan eins zu eins repowert werden können, weil die Standorte auch festgelegt sind. Mit anderen Worten: Sie würden zwar an 43 Prozent der Standorte repowern können, haben aber im neuen Landesentwicklungsprogramm für 57 Prozent des derzeit geltenden Plans überhaupt keine Grundlage für Repowering und würden damit die Standorte halbieren. So einfach ist die Sache also nicht. Wir müssen darüber reden, was die CDU unter Repowering versteht. Lassen Sie uns darüber reden. Zum Thema „Versorgungssicherheit“ kann ich Ihnen sagen, dass es gleich in der ersten Diskussionsrunde, die ich mit Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiativen im Rahmen des Runden Tischs Windenergie geführt habe, immer wieder um genau diese eine Frage ging. Ich habe großes Verständnis dafür, dass man sich Sorgen darum macht. Wir haben den Umstieg auf 100 Prozent saubere, regional erzeugte, dezentrale Energieversorgung beschlossen. Wir haben diesen Beschluss auf der Grundlage einer Reihe von Studien und Untersuchungen getroffen, wofür ich mich auch herzlich bei allen Hochschulen und Wissenschaftlern, die sich daran beteiligt haben, bedanken möchte. Wir haben das Energiesystemmodell Thüringen 2040 entwickelt. Mit diesem ist es möglich, die technologisch notwendige Infrastruktur eines zukünftigen Energiesystems nicht nur abzuschätzen, sondern auch die Frage zu beantworten, welche technologischen Möglichkeiten und Wege wir haben, um 100 Prozent bilanziell erneuerbar zu werden, und das Ganze auch gerechnet im Rahmen übersichtlicher Gesamtkosten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, solche Energiesystemmodelle gibt es übrigens auch auf Bundesebene und ich will vielleicht auch dem Ausschuss anempfehlen, sich das Thüringer Energiesystemmodell noch mal vortragen zu lassen und auf Basis dessen weiterzudiskutieren. Ich könnte mir vorstellen, dass das sehr fruchtbar ist. Zu Ihrem Punkt 5, der Forderung der Einführung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung: Da bin ich uneingeschränkt bei Ihnen. Wir haben das getan, was wir tun konnten, damit die Bundesnetzagentur die im Energiesammelgesetz vorgesehene Einführung um ein Jahr, nämlich auf den 01.07.2021, verschoben hat, was an dort geäußerten Sicherheitsbedenken lag, die gegen eine der möglichen Technologien bestehen. Ich hoffe, dass diese Bedenken schneller ausgeräumt werden können. Und dann kommen wir auch bei der Frage der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung schneller voran. Ich teile Ihre Fragen, Ihre Sorge und übrigens auch Ihr Anliegen zu 100 Prozent an dieser Frage. Anders ist es bei Ihrem Punkt 6, das ist das Moratorium. Wir haben uns dazu schon öfter ausgetauscht. Abgesehen davon, dass es landesrechtlich ganz schwer umzusetzen ist, haben wir mit der sogenannten befristeten Untersagung nach dem Raumordnungsgesetz genau für die von Ihnen hier im Antrag beschriebenen Fälle Vorsorge getroffen. Und sind wir doch mal ehrlich, wenn wir wissen, es sind 15 Windenergieanlagen im Jahr 2019, wenn wir wissen, 2020 läuft die Förderung für die Erneuerbare-Energien-Novelle für das EEG aus und 150 Anlagen fallen aus der Förderung, was bleibt denn da nach Adam Ries bei Ihnen übrig? Das ist Moratorium hoch drei, weil wir faktisch, wenn nicht ein Wunder passiert, 2020 einen Rückbau der Windenergie in Thüringen haben werden. Ich bedauere, dass das so ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die AfD klopft, weil ich bedauere, dass es so ist, das finde ich gut. Und ich schließe noch die Frage 7 an, das ist die der Überwachungspflicht. Es gibt eine Reihe von Bestimmungen, nach denen Windenergieanlagen auch schon jetzt durchgängig überwacht werden, vor Inbetriebnahme sowieso, auch durch die Genehmigung zu beteiligender Fachbehörden in regelmäßigen Abständen. Wenn ich mir aber anschaue, wie wenig Schadensfälle wir bislang haben, finde ich, dass unser Netz an Überwachung an dieser Stelle sehr gut funktioniert. Also summa summarum: Wir haben eine gute Grundlage, auf Basis des Antrags im Ausschuss weiterzudiskutieren. Ich hoffe, dass wir auch zu dem Gesetz eine breite Anhörung veranlassen können, bei der all jene auch beteiligt sind, die die Perspektive/Zukunft für unser Energiesystem in Thüringen insgesamt mit uns diskutieren wollen. Darin liegen große Chancen, wirklich große Chancen, und darin liegt aber auch die große Aufgabe, gemeinsam Zielkonflikte aufzulösen, die definitiv bestehen. Wenn Zielkonflikte entstehen, kann man zwei Dinge tun: Man kann sich in die Büsche schlagen und sagen, dass man sich darum nicht kümmern will. Ich würde es eher mit der anderen Variante halten: Wenn Zielkonflikte bestehen, dann wollen wir das Beste für das Land, das Beste für die Menschen. In diesem Sinne: Zielkonflikte auflösen, dazu laden wir ein. In diesem Sinne, vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen
Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor und damit kommen wir zur Abstimmung, zunächst zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der FDP und der CDU. Es wurden zwei Ausschussüberweisungen beantragt, wenn ich es richtig wahrgenommen habe – einmal an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und einmal an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. So lasse ich jetzt über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist diese Ausschussüberweisung so bestätigt. Ich komme jetzt zum Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen von AfD, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der CDU- und der FDP-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist auch diese Ausschussüberweisung so bestätigt. Die Federführung wurde für den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Auch darüber muss ich abstimmen lassen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist die Federführung ebenfalls festgelegt. Dann kommen wir zur Abstimmung zum Antrag der Fraktion der AfD. Hier wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt. Richtig?
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Und Infra-
struktur!) Doch beides? Okay, gut. Dann lasse ich trotzdem zuerst über die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz abstimmen. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen von FDP, AfD und CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Ich schaue gerade – aber ich würde sagen, es ist eine Mehrheit für die Überweisung. Es sind nicht alle da in allen Fraktionen, deswegen muss man genauer hinschauen. Es wurde weiterhin Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion, einige Stimmen aus der CDU-Fraktion und die Stimmen der FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und aus der Linken-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Es sind etliche Enthaltungen aus der Fraktion der CDU. Damit ist diese Ausschussüberweisung nicht bestätigt. Dann brauchen wir auch nicht über eine Federführung abzustimmen. Wir kommen zur Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktion der CDU. Hier war Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt. Nur an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz? Gut. Wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei 2 Stimmenthaltungen aus der Fraktion Die Linke ist diese Ausschussüberweisung so angenommen. Dann müssen wir auch nicht über die Federführung abstimmen, wenn es nur eine Überweisung gab. Vielen herzlichen Dank. Dann beende ich diesen Tagesordnungspunkt und komme nun zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 4 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/131 ERSTE BERATUNG Ich habe schon vernommen, Herr Malsch möchte die Einbringung für diesen Gesetzentwurf übernehmen. Herr Malsch, Sie haben das Wort.
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen –serielles Bauen ermöglichen
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Besucher auf der Zuschauertribüne! In vielen Regionen Deutschlands müssen in den kommenden Jahren neue Wohnungen gebaut oder bestehende saniert werden, um der drohenden Wohnungsknappheit in einigen Städten zu begegnen und bezahlbare Mieten zu sichern. Es ist notwendig, die Investitionen in den Neubau von Wohnungen zu erhöhen und auch die Kommunen bei der Schaffung von Wohnraum zu unterstützen. Dazu braucht es sowohl …
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen –serielles Bauen ermöglichen
Herr Malsch, warten Sie ganz kurz. Ich kann verstehen, dass es immer ein bisschen Unruhe auch zwischen bestimmten Themen gibt, aber es wäre doch schön, dem Redner den Respekt zu zollen und zuzuhören.
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen –serielles Bauen ermöglichen
Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Hierfür braucht es sowohl staatliche Investitionen, eine Verstetigung der Wohnraumförderung auf hohem Niveau und eine Senkung der Baunebenkosten und der Baukosten. Im Rahmen der Baukostensenkung könnte die sogenannte Typengenehmigung im seriellen Bauen den Wohnungsbau forcieren und die Baukosten optimieren. Verschiedene Länder planen deshalb Modellvorhaben und haben da auch schon Modellprojekte errichten lassen, anhand derer verdeutlicht wird, dass preisgünstiger Wohnraum bei geeigneter Planung realisierbar ist. Das serielle und modulare Bauen wird dabei als ein wichtiger ergänzender Baustein bewertet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, daher liegt es für uns auf der Hand, dass wir Nägel mit Köpfen machen und die Musterbauordnung des Bundes unverzüglich in Landesrecht umsetzen. Den Gesetzentwurf dazu legen wir heute vor. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen –serielles Bauen ermöglichen
Vielen herzlichen Dank für die Einbringung. Es liegen Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor. Als Erste hat Abgeordnete Lukasch für die Fraktion Die Linke das Wort.
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen –serielles Bauen ermöglichen
Sehr geehrte Präsidentin, werte Kollegen, das ist zum Glück ein Thema, bei dem wir uns nicht streiten. Ich bin der CDU äußerst dankbar, dass dieser Vorschlag zur Gesetzesänderung gekommen ist. Wir hatten ja am 30. Juli im letzten Jahr das Gesetz novelliert und da war die Musterbauordnung noch nicht beschlossen. So konnten wir das sozusagen nicht einfügen. Ich lade dazu ein, das im Ausschuss zu diskutieren. Ich bedauere natürlich, dass die CDU beschlossen hat, den Tagesordnungspunkt 14 nicht mit zu beraten. Wir hätten hier die Chance, den Holzbau typenmäßig oder serienmäßig auch in modularer Bauweise machen zu können. Aber wir sind im Ausschuss frei und ich freue mich auf die Diskussion. Ein heißes Thema ist ja immer die Entbürokratisierung. Wir hatten in der letzten Novelle schon Änderungen vorgenommen. Ich bin gespannt, wie die Auswertungen dazu sind. Ein Streitpunkt war insbesondere die elektronische Antragstellung, um Verfahren ein bisschen schneller zu machen. Ich kann nur dazu einladen und freue mich auf die Diskussion. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen –serielles Bauen ermöglichen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Das Bauklima in ganz Deutschland hat sich massiv verschlechtert. Immer kompliziertere Gesetze, Verordnungen und behördliche Auflagen sorgen dafür, dass die Herstellung von Wohnraum zu langsam vorangeht, zu teuer ist und dadurch insgesamt zu wenig gebaut wird. Rot-rot-grüne Fieberträume von Mietendeckeln, ausufernden Dämmvorschriften und Enteignungen sind zudem wenig hilfreich, um die Situation zu verbessern. Neuerdings wird versucht, das Bauen von Wohnungen und damit die Schaffung von Obdach von Menschen unter dem Begriff „Bauscham“ zu verteufeln. Ein Irrsinn, wenn man bedenkt, dass gerade in den Ballungsgebieten der Wohnungsmarkt aus allen Nähten platzt und linke Geister alles daran setzen, den ländlichen Raum auszudünnen. So vergeht auch dem letzten Privatmann die Lust am Bau. Daher begrüßen wir jede sinnvolle Initiative, die den Wohnungsbau einfacher und günstiger machen soll, wozu sicherlich auch die Baukostensenkung durch die Typengenehmigung im seriellen Bauen zählt. Es kann aber nur ein erster Schritt sein, die wuchernde Bürokratie im Baurecht einzudämmen. Auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf auf der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz basiert, sind noch verschiedene Fragen zu klären, beispielsweise welche Erfahrungen andere Bundesländer gemacht haben, wie sich die praktische Umsetzung dieses Entwurfs aus Sicht der Thüringer Bauindustrie gestaltet und welche Kosten- und Zeiteinsparungen dieser Gesetzentwurf tatsächlich mit sich bringen könnte. Daher beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen –serielles Bauen ermöglichen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Auch bei diesem Antrag der CDU-Fraktion muss ich mich ein bisschen wundern. Sie schlagen die Novellierung der Thüringer Bauordnung vor, um das serielle Bauen zu ermöglichen. So weit, so gut, aber wir haben ja gleichzeitig heute noch den Antrag unter Tagesordnungspunkt 14 im Plenum, in dem Sie das Baurecht ebenfalls weiterentwickeln wollen, und zwar um den Holzbau zu stärken – beides übrigens Themen, die Sie keineswegs exklusiv vertreten, sondern auch wir wollen die Bauordnung in dieser Hinsicht anpassen. Anfang des Jahres hat der amtierende Thüringer Bauminister Prof. Dr. Hoff in Aussicht gestellt, dass eine Novelle hinsichtlich der Gleichstellung von Holz mit anderen Baustoffen in Arbeit ist und zügig den Thüringer Landtag erreichen wird. Inhaltlich sind wir – also durchaus auch Rot-Rot-Grün insgesamt – da gar nicht so weit von Ihnen entfernt. Aber ich muss Sie trotzdem fragen: Was glauben Sie denn, wie oft wir in dieser Legislatur die Bauordnung anpacken sollten? Wäre es nicht sinnvoll, hier nicht für jedes Einzelthema eine Eigeninitiative ins Parlament einzubringen, sondern stattdessen möglichst viele Vorhaben zu sammeln und in eine Novelle zu packen? Was sagen denn diejenigen, die mit der Bauordnung arbeiten und täglich umgehen müssen, wenn wir hier ständig Neuerungen vorschlagen und uns gegenseitig überbieten? Die Wirtschaft, die Architekten, die Ingenieure, die Bauherren usw. werden darüber den Kopf schütteln, ebenso wie die Bauverwaltungen, Feuerwehren usw. Das müssen die dann nämlich ausbaden, wenn wir da jedes Mal zusätzliche Arbeit verursachen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns also lieber anstelle dieses Stückwerks eine umfassende Novelle der Bauordnung angehen, die gleich alle Änderungsbedarfe erfasst. Für eine umfassende Novelle spricht zudem, dass der Thüringer Landtag in der Anhörung zur letzten Neufassung der Thüringer Bauordnung, die Mitte 2018 hier in dritter Lesung vorgenommen wurde, bei den Anzuhörenden bereits abgefragt hat, welche Änderungen an der Bauordnung ihrer Meinung nach darüber hinaus noch nötig wären. Hätte man sich hier die Mühe gemacht, die damaligen Anhörungsunterlagen zu sichten, wäre mit Sicherheit aufgefallen, dass es auch noch andere Änderungswünsche gibt, über die wir uns hier in Summe austauschen sollten. Die Landtagsverwaltung hat das dankenswerterweise in der Vorlage 6/4048 zusammengefasst. Zusätzlich sollten wir uns auch noch anschauen, worauf sich die Bauminister hinsichtlich der Neufassung der Musterbauordnung Ende letzten Jahres verständigt haben und welcher Änderungsbedarf sich hieraus ergibt. Außerdem erreichte uns im Dezember letzten Jahres noch der Evaluierungsbericht zu den letzten größeren Änderungen der Bauordnung, die Schwarz-Rot auf den Weg gebracht hat. Auch diesen Bericht sollten wir uns gründlich ansehen. Auf den ersten Blick bestätigt er, dass die mit der Novelle von 2014 beabsichtigten Ziele zu einem Großteil tatsächlich auch erreicht werden konnten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will Sie noch auf einen letzten Aspekt hinweisen, den wir nicht aus den Augen verlieren sollten. Für die Baubranche ist es nicht ganz unwichtig, dass die Gesetzlichkeiten in den unterschiedlichen Ländern nicht allzu weit auseinanderlaufen. Planungsbüros, auch aus Thüringen, haben häufig Aufträge in verschiedenen Bundesländern. Es verursacht einen erheblichen Aufwand, wenn dabei sehr unterschiedliche Vorgaben zu beachten sind. Auch hier gilt deshalb: Weniger ist mehr. Und wir sollten vor allem im Auge behalten, dass wir nicht zusätzlichen Druck auf die Preisentwicklung im Bausektor machen. Die Preise steigen auch so schon schnell genug. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es spricht also einiges dafür, dass wir uns hinsichtlich der Bauordnung in dieser Legislatur einen großen Wurf vornehmen. Das Ministerium hat bereits signalisiert, dass wir hinsichtlich der Vorgaben der Europäischen Union noch vor der Sommerpause einige Anpassungen der Bauordnung vornehmen müssen. Diese Tatsache könnten wir nutzen, um zunächst die einfach und schnell anpassbaren Änderungen in eine Novelle zu kleiden. Damit müssen wir uns aber sputen und da können wir uns aber hoffentlich auch gut verständigen. Alle anderen, umfangreicheren Änderungen sollten wir uns aber für einen großen Wurf aufheben und diese alle zusammentragen. Wenn Sie also damit leben können, dass wir hier einen Gesetzentwurf zum seriellen Bauen, wenn er keine umfangreiche Änderung nötig macht, so lange im Ausschuss parken, empfehle ich meiner Fraktion, ihn zu überweisen. Inhaltlich sind wir, wie gesagt, nicht weit auseinander. Serielles Bauen kann punktuell zur Verkürzung der Verwaltungsverfahren und zur Kostensenkung durchaus beitragen, ist also wünschenswert. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen –serielles Bauen ermöglichen
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Ziel ist, dass überall in Thüringen ausreichend und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Insbesondere natürlich in den Städten ist der Bedarf hierfür ja größer. Steigende Mieten und Kaufpreise belasten die Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Hier wollen wir schnell für Entlastung sorgen, denn unserer Auffassung nach ist mehr Wohnungsbau die bessere Alternative zur Mietpreisbremse. Durch die Mietpreisbremse entsteht nicht ein Quadratmeter mehr an Wohnraum. Deswegen wollen wir mit unserem heutigen Antrag eine Lücke in der Bauordnung schließen, wohl wissend, dass es noch eine große Novellierung der Bauordnung gibt. Aber mit der Änderung der Bauordnung für das Instrument der Typengenehmigung schließen wir ein Feld, was relativ schnell auch im Ausschuss zu bearbeiten ist, und sollten nicht so lange warten, bis alle Themen, die in der Bauordnung noch geändert werden müssen, die viel umfangreicher, viel komplexer sind als dieses eine spezielle Thema, bearbeitet sind. Hessen hat es gerade auch so vorgemacht. Die dortige schwarzgrüne Landesregierung hat diesen einen Punkt auch geändert und wird in der zweiten Novelle der Bauordnung auch alle anderen Themen, zum Beispiel alles in Bezug auf Bauen mit Holz, was wir ja in einem eigenen Antrag noch mal formuliert haben, mit auf den Weg bringen. Es gibt jetzt die Musterregelung, die wollen wir schnell in Landesrecht umsetzen. Und es gibt ja auch bereits Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz, aus Nordrhein Westfalen, aus Schleswig-Holstein und ‑ Hamburg. Alle diese Länder haben die Typengenehmigung bereits in ihre Bauordnungen aufgenommen, ohne einen langen Zeitraum von der ersten Lesung bis zur Beratung im Ausschuss, bis zur zweiten Lesung im Plenum und zum Inkrafttreten. Wir wissen schon, dass die Typenbaugenehmigung ein kleiner Teilaspekt ist, aber wir haben ihn gewählt, weil es schnell geht, weil man es schnell umsetzen kann. Es ist ein Baustein in einem Mosaik, den wir hier schnell umsetzen wollen. Wie gesagt, dass beim Thema „Bauen und Bauordnung“ was zu verändern ist, wissen wir auch. Wir wollen heute einen kleinen Schritt setzen und freuen uns auf die Weiterberatung im Ausschuss und ich bitte um Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Infrastrukturausschuss. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen –serielles Bauen ermöglichen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, unser Ziel in Thüringen ist es, dass 2040 auch der Gebäudebereich in Thüringen CO -neutral 2 ist und bereits im Jahr 2030 die Treibhausgase um mindestens 60 Prozent gegenüber 1990 reduziert sind. In einer gerechten Gesellschaft muss es darüber hinaus Ziel sein, dass Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer nicht überfordert werden. Deshalb ist es dringend geboten, sozial verträgliche und wirtschaftliche Lösungen zu finden, um bezahlbares Wohnen nachhaltig zu sichern. Die Typengenehmigung – also eine vereinfachte Baugenehmigung – für standardisierte Bauten ist dafür eine sinnvolle Maßnahme, denn damit werden Baumaßnahmen beschleunigt, ohne dass die Qualität darunter leidet. Ein gutes Beispiel für die Vorteile der Standardisierung konnte ich im letzten Jahr bei einem Firmenbesuch in Dingelstädt bei Holzbau Sauer kennenlernen. Diese Firma ist in der Lage, innerhalb weniger Tage aus Holzrahmenbaufertigteilen Gebäude zu errichten. Für solche Angebote bietet sich eine in ganz Deutschland gültige Typengenehmigung an, wenn mehrere gleichartige Gebäude errichtet werden sollen, denn eine solche Standardisierung muss zwingend von allen anderen Bundesländern anerkannt werden. Dies ist so ja im Entwurf der Musterbauordnung auch vorgesehen. Die Typengenehmigung wird jedoch trotz aller Vorteile in Thüringen nur eine begrenzte Wirkung entfalten, da die Baumaßnahmen in unserem Flächenstaat oft eher kleinteilig und ausdifferenziert sind und selten mehrere gleiche Gebäude von einem Bauherrn errichtet werden. Eine Gesetzesänderung allein dafür, wie von der CDU hier vorgeschlagen, halten wir deshalb für unangemessen. Wir wollen diese Änderung deshalb mit einer Bauordnungsnovelle verbinden, die in den nächsten Wochen vom TMIL kommen wird. Unser Ziel ist es dabei, weitere Ergebnisse der aktuellen Musterbauordnung und Ansätze zur Beschleunigung und Vereinfachung eines Bauantrags zügig in Landesrecht umzusetzen. Dabei stehen Themen wie die Wiedereinführung vereinfachter und verbundener Genehmigungsverfahren, die Förderung des Holzbaus und die Umsetzung von EU-Regelungen in das Landesrecht zur Diskussion. Sehr geehrte Damen und Herren, so wollen wir, dass wieder lediglich eine Behörde Ansprechpartnerin und Genehmigungsbehörde ist, auch wenn mehrere Behörden in das Verfahren einbezogen werden müssen. Das gab es schon einmal in Thüringen und das sollten wir wieder einführen. Die Bundesländer wollen zudem das Bauen mit Holz vereinfachen und schaffen damit eine weitere Voraussetzung für innovatives, ökologisches Bauen. Die Bauministerkonferenz hat deshalb im Herbst Änderungen der §§ 26 und 28 der Musterbauordnung beschlossen. Diese beinhalten den Einsatz von Holz für Tragkonstruktionen und Außenwandbekleidungen in allen Gebäudeklassen, bis zur Hochhausgrenze. Die CDU hat ja dieses unter TOP 14 aufgegriffen und in einem Antrag formuliert. In einem nächsten Schritt wollen die Länder auch Dämmungen mit ökologisch besonders verträglichen Materialien vereinfachen. Dazu soll im Laufe dieses Jahres ebenfalls ein Entwurf für die Musterbauordnung vorliegen. Dieses Vorgehen unterstützen wir als bündnisgrüne Fraktion außerordentlich. Sehr geehrte Damen und Herren, die nächste reguläre Bauministerkonferenz findet am 24./25.09. dieses Jahres in Weimar statt. Anlässlich dieser sind weitere Vereinbarungen der Länder über eine verbesserte Harmonisierung der Bauordnungen und damit für eine vereinfachte, ökologische und sozial verträgliche Weiterentwicklung unseres Gebäudebestandes angekündigt, die wir dann in einer zweiten Novelle der Thüringer Bauordnung in dieser Legislatur in Landesrecht umsetzen werden. Es gibt also viel zu tun, lassen Sie es uns gemeinsam anpacken. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen –serielles Bauen ermöglichen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist eine gute Chance, um die Redezeiten wieder etwas zu verkürzen und nicht so viel Zeit zu verbrauchen wie vorher,
(Beifall DIE LINKE, FDP)
aber nicht, weil ich den Antrag für schlecht halte. Ich teile zwar die Auffassung, dass wir erheblichen Bedarf haben, die Bauordnung zu vereinfachen, aber das, was die CDU-Fraktion hier vorgelegt hat, ist auf jeden Fall ein erster Schritt zu einer sinnvollen Vereinfachung, nämlich mit Typengenehmigungen voranzukommen, Genehmigungsverfahren zu straffen, Baukosten zu straffen. Unser Ansatz als Freie Demokraten, meine Damen und Herren, ist es, dass wir Regeln vereinfachen wollen, dass wir Regeln womöglich auch abschaffen wollen, und deswegen unterstützen wir diesen Antrag. Wir sind der Auffassung, dass Typenbauten und vor allem die Genehmigung von Typenbauten eine Chance bieten können, endlich schneller zu bauen, endlich schneller Genehmigungsverfahren zustande zu bringen und eben Bürokratie zu senken. Deswegen rede ich an dieser Stelle gar nicht lange, wir werden noch einigen Diskussionsbedarf im Ausschuss haben. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass wir uns über die Frist von fünf Jahren unterhalten, die Sie darin stehen haben, ob es nicht auch Sinn macht, die vielleicht sogar länger zu fassen. In diesem Sinne freue ich mich auf eine interessante fachliche Diskussion. Es spricht nichts dagegen, eine Vereinfachung schon vorwegzunehmen und in Ruhe über den Rest zu reden, den wir in der Bauordnung ändern müssen, um endlich zu mehr Bürokratieabbau zu kommen. Danke schön, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen –serielles Bauen ermöglichen
Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Es liegen jetzt keine Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat der geschäftsführende Minister Prof. Dr. Hoff das Wort. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es gibt ja Themen, bei denen wir uns wirklich zwischen den Parteien richtig streiten können, und es gibt Themen, da sind wir eigentlich ziemlich übereinstimmend. Wir haben alle ein Interesse daran, dass schneller gebaut werden kann, dass wir gleichzeitig ressourcenschonend bauen, dass wir Möglichkeiten nutzen, den Flächenverbrauch nicht weiter auszudehnen, sondern insbesondere dort, wo Lücken bestehen, die Lücken zu schließen. Insofern bin ich ganz zufrieden, dass wir im Kabinett bereits Ende letzten Jahres einen Bericht über die vergangene Änderung der Bauordnung beschlossen und dem Parlament übersandt haben. Ich habe auch in der konstituierenden Sitzung des Infrastrukturausschusses darauf hingewiesen, dass diesem Bericht bereits eine Ankündigung für die Änderung der Bauordnung beiliegt und dass wir das im Kabinett behandeln wollen. Insofern müssen wir uns tatsächlich entscheiden: Wir können jetzt eine ganze Reihe von Einzeländerungen hintereinander machen – kann man machen, spricht jetzt auch nicht zwingend etwas dagegen. Oder wir schaffen tatsächlich auch eine Planungssicherheit und klarheit für diejenigen, die auf ‑ die Regelungen angewiesen sind, die auch ein Interesse daran haben, Klarheit darüber zu haben, was kommt, womit sie rechnen können. Das heißt, wir verständigen uns als Landesregierung, als Fraktionen hier im Haus darüber, was wir so zügig wie möglich bis zur Sommerpause versuchen wollen, hier im Parlament an Gesetzesinitiativen durchzusetzen. Ich fasse jetzt doch mal dem nächsten Antrag quasi vorweggreifend – nämlich die Aufforderung an die Landesregierung, das Bauen mit Holz zu vereinfachen, worauf ich ja in dem Bericht an den Landtag bereits reagiert habe – beide Tagesordnungspunkte zusammen. Wir haben ein Interesse daran, die Typengenehmigung mit Ihnen unter zwei Gesichtspunkten zu diskutieren: Erstens finde ich auch, dass wir eine Regelung schaffen sollten. Ich bin dem Kollegen Müller ganz dankbar, dass er auch hier die inhaltliche Frage, nämlich Bauen mit Holzstandardisierung, schon mal aufgegriffen und an einem konkreten Beispiel gesagt hat, dort ist Typengenehmigung genau der richtige Punkt. Gleichzeitig wissen wir, da werden die Bäume nicht in den Himmel wachsen, weil wir bereits bestimmte Regelungen haben, die das Typenbauen in der Bauordnung realisieren, und die Anträge dafür sind einigermaßen überschaubar, weil es sich immer nur um einzelne Elemente handelt, die bei einem Bauverfahren als Standardtypen angewandt werden. Das heißt, die Vorstellung, dass jetzt bestimmte Typenbauten in Thüringen flächendeckend praktiziert werden würden – wir wissen, dass das eher ein Thema für großstädtische und metropolitane Regionen ist. Und trotzdem, wenn wir entsprechende Regelungen hier in Thüringen nutzen können, sollten wir sie einführen – Punkt –, auch wenn sich vielleicht der Erfolg einer solchen Regelung in unserem föderalen Gemeinwesen unterschiedlich intensiv darstellen wird. Zum Bauen mit Holz ist die Sachlage ganz klar: Wir wollen die entsprechenden Regelungen schaffen, um das Bauen mit Holz bzw. anderen nachwachsenden Rohstoffen zu vereinfachen und hier auch mehr Möglichkeiten zu schaffen. Wir wissen, dass wir die Bauordnung auch schon deshalb ändern müssen, weil es den Auftrag des Bundes und auch die Verständigung in der Bauministerkonferenz gegeben hat, dass wir beim Mobilfunkausbau Regelungen in der Bauordnung schaffen müssen, um den Mobilfunkausbau zu beschleunigen. Wenn wir 5G an jeder Milchkanne wollen, wenn wir die Funklöcher schließen wollen, müssen wir auch auf der Regelungsebene der Bauordnung tätig werden. Insofern wird auch das ein Gegenstand sein – von dem, was wir dann in diesem Fall in § 60 zu regeln haben. Darüber hinaus haben wir Anpassungen an das Architekten- und Ingenieurkammergesetz vorzunehmen. Wenn es uns darüber hinaus noch in einer gemeinsamen Beratung gelingt, Bündelungsverfahren bei den Genehmigungen durchzusetzen – das heißt also, wenn ich eine Baugenehmigung habe, ich mich dann nicht noch als Investor parallel um eine denkmalrechtliche, um eine wasserrechtliche etc. Genehmigung bemühen muss, sondern wenn wir eine Regelung schaffen, dass derjenige, der bauen will, mit einer Genehmigung auch eine gebündelte Genehmigung hat –, dann kommen wir tatsächlich einen richtigen Schritt weiter. Nach der Diskussion, die ich gehört habe, glaube ich, dass wir hier an einem gemeinsamen Strang ziehen. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden, um zu einer Verfahrensbeschleunigung beim Bauen zu kommen, weil es in unserem Interesse, sowohl auf der privaten wie auf der öffentlichen Seite, liegt. Bitte entschuldigen Sie, dass ich zum Thema „Bauen mit Holz“ für den entsprechenden Tagesordnungspunkt bereits alles gesagt habe und mich für die Landesregierung in dem Punkt nicht noch mal gesondert melden werde.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen –serielles Bauen ermöglichen
Vielen herzlichen Dank. Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung einstimmig bestätigt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Dann komme ich jetzt zum Aufruf des TagesordGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/153 ERSTE BERATUNG Es wurde mir signalisiert, dass Frau Abgeordnete Lehmann den Gesetzentwurf einbringen möchte. Frau Lehmann, SPD-Fraktion, Sie haben das Wort.
(Beifall SPD)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist natürlich immer etwas Besonderes, hier im Plenum reden zu dürfen. Trotzdem gibt es Tagesordnungspunkte, die einem als Abgeordnete oder als Abgeordneter besonders wichtig sind. Das ist bei diesem Gesetzentwurf der Fall. Das ist zwar, wenn man sich den Gesetzentwurf anguckt, eigentlich eine ganz kleine Änderung, die wir dort vornehmen, aber eine mit einer sehr großen Wirkung. Wie groß diese Wirkung ist, das wissen Sie, wenn Sie in Ihren Wahlkreisen mal mit Schülerinnen und Schülern, mit Lehrern, mit Sozialarbeitern gesprochen haben, die Ihnen alle bestätigen werden, welchen wichtigen Beitrag die Schulsozialarbeit für die Arbeit in den Schulen leistet. Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf die Schulsozialarbeit dauerhaft mit 22,251 Millionen Euro gesetzlich verankern. Das bedeutet zum einen Sicherheit für die Kommunen, damit die wissen, dass wir diese freiwillige Leistung, die wir ja für sie übernehmen, auch dauerhaft zur Verfügung stellen, aber natürlich auch Sicherheit für die Kinder und Jugendlichen, weil die wissen, dass das Angebot auch dauerhaft vorgehalten wird. Wir verdoppeln damit die Mittel, die wir bisher im Gesetz verankert haben, und ermöglichen damit zukünftig, nicht mehr nur 200 Schulsozialarbeiterinnen zu beschäftigen, sondern ungefähr 380, also es ist wirklich fast eine Verdopplung der Anzahl und damit ein großer auch qualitativer und quantitativer Ausbau. Ich freue mich auf die Debatte heute hier im Plenum, aber natürlich auch anschließend im Ausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Vielen herzlichen Dank, Frau Lehmann. Dann kommen wir jetzt zur Aussprache. Es liegen Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor. Zunächst hat Abgeordnete Baum, FDP-Fraktion, das Wort.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Vielen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Besucher, wir Freien Demokraten wollen die Jugendsozialarbeit im Rahmen des Haushaltsprozesses gern mit angemessenen Finanzen ausstatten –
(Beifall FDP)
immer gemessen an Bedarf und an Aufgabe. Die Arbeit der Jugendsozialarbeit hat einen wertvollen und gleichzeitig komplexen Auftrag. Sie soll die Schulen dabei unterstützen, allen Kindern eine gute schulische und auch persönliche Entwicklung zu ermöglichen, ungeachtet ihrer Ausgangspunkte. Sie soll helfen, Bildungsbenachteiligung abzubauen, und dabei auch die Lehrkräfte unterstützen. Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Eltern in besonders schweren Situationen und vernetzen die Schule mit Trägern der Jugendhilfe. Ein Blick in die Schulen, aber auch in die verschiedenen Berichte zu Schulsozialarbeit in Thüringen zeigt, wie diese Aufgaben mit Leben erfüllt werden. Lehrerinnen und Lehrer schätzen die offene Tür, dass da einfach jemand ist, an den man sich wenden kann, ohne gleich alles an die große Glocke zu hängen. Schülerinnen und Schüler schätzen eine Vertrauensperson, die keine Noten verteilt. In Konfliktsituationen agieren die Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter als Notfallhelfer und Mediatoren und sie sind mittlerweile eine Instanz zwischen Eltern und Schulen und Kindern, die in der Lage ist, alle an einen Tisch zu bringen, wenn es wirklich mal Probleme gibt. Diese Arbeit ist wertvoll und muss von der Politik mit entsprechenden Rahmenbedingungen unterstützt werden. Das wollen wir weiterhin auch gern unterstützen und wir wollen diese Arbeit auch möglichst vielen Schulen zugänglich machen. Das Maß der Dinge muss aber auch hier sein, dass der Bedarf sorgfältig und aktuell ermittelt wird und dass nicht einfach nur ein imposanter Haushaltsposten in das Gesetz geschrieben wird. Das Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz sagt, wenn wir genauer hinschauen, dass mindestens 11,3 Millionen Euro für Jugendund Sozialarbeit ausgegeben werden müssen. Und im Haushalt steht für 2022: 22 Millionen. Jetzt sagen Sie, Sie wollen ermöglichen, dass mehr Jugendsozialarbeiter eingestellt werden können und dass mehr Geld dafür eingesetzt werden kann. Das kann es auch jetzt offensichtlich.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wir wol-
len es gesetzlich verstätigen!) Das Gesetz besagt auch – ich zitiere § 19a Abs. 3 Satz 2 –: „Das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium überprüft alle zwei Jahre die Höhe einer Anpassung des Zuschusses und informiert den […] zuständigen Ausschuss […].“ Das ist doch ein guter Plan. Das ist doch ein Weg, den man gehen kann. Bevor wir jetzt anfangen, jeden Haushaltsposten in einem Gesetz fest zu verankern, können wir doch einfach die Mindestsumme, wie sie drinsteht, drin lassen und im Haushaltszusammenhang darüber sprechen, was wir jedes Jahr benötigen. Wir wollen die Erhöhung und die weitere Finanzierung gern im Ausschuss diskutieren. Wir wollen dies auch auf Grundlage von Fakten, Bedarfsanalysen und mit Blick auf die Problemlagen mit den Expertinnen und Experten in den Schulen und den Trägern der Jugendarbeit tun.
(Beifall FDP)
Immer gebunden an Aufgaben – und so steht es auch im Gesetz. Aber jetzt alle paar Jahre die Verdoppelung der Mindestsumme – ich betone noch mal, es geht um eine Mindestsumme. Eine Erhöhung ist immer möglich. Lassen Sie uns die Sozialarbeit weiter gut und auskömmlich finanzieren! Die Mindestsumme steht. Der Mehrbedarf ist kommuniziert, planen wir ihn ein! Wir beantragen die Überweisung an den Bildungsund auch an den Haushaltsausschuss an dieser Stelle und hoffen, dass die entsprechenden Verhandlungen positiv für die Thüringer Jugend- und Sozialarbeit ausfallen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Der heute vorliegende Gesetzentwurf will, wird und soll die Schulsozialarbeit in Thüringen stärken. Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Schulsozialarbeiter/-innen im Freistaat Thüringen, die Schulsozialarbeit in Thüringen hat eine lange, wechselvolle Geschichte. Bereits Anfang der 90er-Jahre entschieden sich einzelne Landkreise, die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe zu fördern und erste Stellen für Schulsozialarbeiter/-innen zu schaffen. In der 2. Legislatur 1996 konnte auf Drängen des Landesjugendhilfeausschusses das Modellprojekt „Jugendarbeit an Thüringer Schulen“ mit einer gewissen zeitlich befristeten Mittelausstattung und einer wissenschaftlichen Begleitung durch Frau Prof. Seithe von der Uni Jena durchgeführt werden. Im Abschlussbericht 1998 zog die damals zuständige Ministerin ein äußerst positives Fazit und erklärte die Absicht – ich zitiere –: Die Erfahrung des Modellprojektes soll dazu beitragen, Impulse für die Entwicklung weiterer Ideen zu geben. Ziel soll es sein, die Ausnahme zur Regel und die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe selbstverständlich Realität werden zu lassen. – Aber erst 2013/2014, also 15 Jahre später, war der politische Wille da und der Schulsozialarbeit wurde in messbarer Anzahl der Weg in Thüringer Schulen eröffnet. 2013 wurde eine eigene Richtlinie für die Schulsozialarbeit geschaffen und erstmals wurden Landesmittel in größerem Umfang bereitgestellt: 2013 2,4 Millionen und 2014 9,6 Millionen Euro. Es wurden im Landesprogramm ca. 200 Stellen geschaffen. Und – das finde ich sinnvoll und wichtig – das Institut ORBIT wurde beauftragt, die Entwicklung der Schulsozialarbeit in Thüringen zu begleiten und zu evaluieren. Heute ist die Schulsozialarbeit in Thüringer Schulen nicht mehr wegzudenken, obwohl wir noch weit davon entfernt sind, dass jede Schule über eigene Schulsozialarbeiter/-innen verfügt. Aus dem Programm werden heute – also nach den Zahlen von 2019 – 305 Fachkräfte, also 229 Vollzeitstellen, finanziert. Ungefähr jede vierte Stelle ist hierbei bei den Jugendämtern zu verorten, alle anderen, also die Mehrheit, sind bei den Trägern angesiedelt. Ende 2019 erreichte die Schulsozialarbeit insgesamt 296 Schulen in Thüringen. Das ist etwas mehr als ein Viertel aller Schulen – 53 Prozent an Regelschulen, 14 Prozent an Grundschulen und 9 Prozent an den berufsbildenden Schulen. In der vergangenen Legislaturperiode befasste sich der Bildungsausschuss mehrfach mit der Entwicklung der Schulsozialarbeit in Thüringen, so zum Beispiel in den Sitzungen am 10. Februar 2015 und am 28.11.2017 sowie im Rahmen der Beratung und Novellierung des KJHAG im Herbst 2018 und zum neuen Schulgesetz mit Schwerpunkt im Frühjahr 2019. Im Februar 2019 richtete der Thüringer Landtag in einem seiner Beschlüsse über die Grundlage einer eigenständigen Jugendpolitik die Bitte an die Landesregierung, für einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule Sorge zu tragen. Im letzten Landeshaushalt des Freistaats Thüringen wurde auf Vorschlag von Rot-Rot-Grün beschlossen, den bestehenden Stand der Schulsozialarbeit deutlich auszubauen. Mit zusätzlichen 10 Millionen Euro jährlich wurde die Schaffung von ca. 180 neuen Sozialarbeiterstellen in Thüringer Schulen ermöglicht. Das ist immerhin nahezu eine Verdopplung. Es war eine Kraftanstrengung und gleichzeitig war es eine Mut machende Investition in unser Bildungswesen, in junge Menschen, in unseren Freistaat Thüringen. Doch wir wollen noch mehr. Wie wir in unserem Koalitionsvertrag formuliert haben, ist das politische Ziel in dieser Legislatur, alle Thüringer Schulen mit Schulsozialarbeitern und Schulsozialarbeiterinnen auszustatten. Warum ist diese Schulsozialarbeit eigentlich so wichtig? Wie in der bereits 2013 geschaffenen Richtlinie festgelegt wurde, unterstützt Schulsozialarbeit die soziale Integration junger Menschen, sie trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei, fördert den Erwerb von Sozial- und Selbstkompetenz, hilft Bildungsbenachteiligungen abzubauen, unterstützt Eltern, unterstützt Lehrer, unterstützt die Personen, die eben im Schulkontext tätig sind, und wirkt daran mit, ein lernförderliches Schulklima zu gestalten. Sie stärkt die Resilienz von Kindern und Jugendlichen gegenüber Gefahren in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie begegnet Tendenzen der gesellschaftlichen Spaltung und Vereinsamung. Sie wirkt Folgen der Kinderarmut entgegen und unterstützt demokratische Prozesse an unseren Schulen. Immerhin – und da spreche ich als Sozialarbeiter von Kolleginnen und Kollegen – 78 Prozent der antwortgebenden Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter waren im Rahmen der Evaluierung 2014 der Meinung, dass die Ziele, die Inhalte und die Aufgaben der Schulsozialarbeit treffend wiedergegeben wurden. Tatsächlich ist dieser sozialpädagogische Einfluss auf eine gelingende Gestaltung von Schule und gesellschaftlichem Zusammenhang im Alltag ein ganz erheblicher. Pädagog/-innen sowie Schulleiter/-innen, die anfänglich dem Einsatz der Schulsozialarbeiter an ihrer Schule ablehnend oder gar skeptisch gegenüberstanden, äußern sich heute positiv, ja fast euphorisch. Einen Schulsozialarbeiter zu haben, wird heute an unseren Schulen als ein Schatz empfunden, den man hegen und pflegen muss und für dessen Verbleib man auch bereit ist zu kämpfen. Die Arbeit der Schulsozialarbeiter/-innen ist außerordentlich vielfältig. Sie sind alles andere als die bloßen Erfüllungsgehilfen von Lehrer/-innen. Sie initiieren und gestalten Projekte mit den Schülern, kümmern sich um die Problemlagen der Schüler/innen, oft bis in die Familie hinein, und tragen erheblich dazu bei, ein offenes und demokratisches Schulklima zu gestalten. Unter anderem deswegen ist der Ausbau der Schulsozialarbeit so wichtig. Bei der Evaluierung der Schulsozialarbeit durch den Verein ORBIT, der die ständige wissenschaftliche Begleitung im Jahr 2014 absicherte, zeigten sich bereits eine Reihe von Problemen und Verbesserungsmöglichkeiten – so wie eben in allen Bereichen des Lebens. So ist zum Beispiel ein Problem die technische Ausstattung, aber auch die Einbeziehung in schulische Abstimmungsprozesse von Schulsozialarbeiter/-innen in Dienstberatungen, Gremien und Abläufe war ein Problem. Nicht selten gab es in der Praxis Reibungsverluste und Schulsozialarbeiter/-innen fühlten sich nicht integriert – ja, sie hätten sogar Probleme, sich als Teil des Teams anerkannt zu fühlen. Darauf hat Rot-Rot-Grün natürlich reagiert, indem wir im vergangenen Jahr mit einer Novellierung das Schulgesetz verändert haben und erstmals Schulsozialarbeit im Schulgesetz erwähnt wird. Die Rolle wird definiert und die Teilnahme der Sozialarbeiter/innen an schulischen Gremien im Abstimmungsprozess wurde geregelt. Mit § 35a hat die Schulsozialarbeit jetzt eine gesetzliche Basis im Schulgesetz. Schließlich ist noch ein besonderes Problem zu lösen, das sich aus den verschiedenen gesetzlichen Zuständigkeiten von Land und Kommunen ergibt. Einerseits ist die Schulsozialarbeit oder – wie sie fachlich ganz korrekt heißt – die schulbezogene Jugendsozialarbeit als Teilaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, also SGB VIII, eine kommunale Aufgabe, die vom Land lediglich unterstützt wird. Andererseits bestimmt das Land über seine Richtlinien und Förderungen maßgeblich die Rahmenbedingungen – eben die Rahmenbedingungen für die Aufgabendefinition und das Tempo des Ausbaus der Strukturen von Schulsozialarbeit an unseren Schulen. Genau deshalb soll die Vorlage, die Ihnen jetzt hier als Entwurf vorliegt, dafür Sorge tragen, für die umsetzenden Gebietskörperschaften weitergehend für Rechtssicherheit zu sorgen bzw. diese zu erhalten, damit sie letztlich in der Lage sind, auf der Basis einer gesicherten Landesförderung Arbeitsverträge zu entfristen und stabile, durchdachte Strukturen zu schaffen. Es ist im Übrigen total unangenehm für Schulsozialarbeiter/-innen immer nur befristet eingestellt werden zu können. Nun haben die Schulsozialarbeiter/-innen eben das Problem, dass sie noch keine große Lobby haben, außer vielleicht eine Gewerkschaft.
(Beifall DIE LINKE)
So stehen wir derzeit nicht nur an einer quantitativen, sondern auch an einer qualitativen Schwelle der höheren Wirksamkeit der Schulsozialarbeit in Thüringen, ganz so, wie es das Modellprojekt in der Jugendarbeit an Schulen 1996 bis 1998, den Bedarf erkennend, vorausschauend gewollt hat. Was wir hier im Zusammenspiel mit den haushalterischen Maßnahmen der vergangenen Jahre tun, ist ein Riesenschritt auf dem Weg zu multiprofessionellen Teams an Schulen, zu mehr Ressourcen für den Kampf gegen das Verlassen der Schule ohne Abschluss, gegen Mobbing, gegen Vereinsamung und gegen Problemlagen, ja, für die Demokratisierung an unseren Schulen, die jeden mitnehmen und alle einbeziehen soll. Manche Fragen gibt es aus unserer Sicht in den nächsten Wochen natürlich noch zu besprechen, zum Beispiel, ob es nicht sinnvoll wäre, eine pauschale Finanzierung der Schulsozialarbeiter/-innen durchzunehmen. Es hätte den Charme, dass man sowohl auf Landesebene weniger Mitarbeiter/-innen für die Bearbeitung einstellen müsste, als auch, dass sich weniger Mitarbeiter/-innen auf kommunaler Ebene über diese Richtlinien und Ausfinanzierung Gedanken machen müssten. Vielleicht können wir darüber, über die Vor- und Nachteile, über die Aufwände, im Ausschuss sprechen. Es ist Aufgabe der Jugendhilfeausschüsse
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
der Landkreise, kreisfreien Städte gemeinsam mit den Schulträgern Prioritäten zu bestimmen. Ich bitte Sie im Namen der Schulsozialarbeiter/-innen, im Namen der Schüler/-innen unserer Schulen diesem Antrag hier positiv entgegenzugehen. Auf eine tolle Debatte im Ausschuss! Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, werte Gäste, laut Auffassung von Rot-Rot-Grün scheinen ja die Schulsozialarbeiter ein pädagogisches Grundbedürfnis zu sein, so eine Art Heiliger Gral. Wenn man nur genug Geld in die Schulsozialarbeit investiert, werden sich schon alle Probleme im Bildungssystem lösen. Man kann sich aber schon fragen: Wie konnte eigentlich unser Schulsystem ohne Schulsozialarbeit jahrzehntelang funktionieren? Und es funktionierte auch jahrelang sehr, sehr gut. Die Probleme, die Sie nun versuchen mit Schulsozialarbeit zu lösen, sind aber nicht vom Himmel gefallen, sie sind Resultat Ihrer eigenen Politik. Sie versuchen nur Lösungen für Probleme zu schaffen, die es ohne Ihre Politik in den letzten Jahren zum Teil gar nicht gäbe,
(Beifall AfD)
angefangen bei der gesellschaftlichen Ideologie der antiautoritären Erziehung, die sich weit in unsere Schullandschaft hineingefressen hat. Die Autorität der Lehrer wurde nach und nach ausgehöhlt, nicht zuletzt durch das Schulgesetz, das vorsieht, dass Klassenräte in die Unterrichtsplanung der Lehrer eingreifen können, das heißt, den Lehrern wird nun auch noch in die Fachkompetenz reingeredet. Sie degradieren die Lehrer zu bloßen Lernbegleitern, die sich kaum noch trauen können, eine geordnete Autorität auszuüben. Und sich dann zu wundern, dass das Ergebnis eine Disziplin- und Respektlosigkeit der Schüler untereinander und vor allem eine Disziplin- und Respektlosigkeit der Schüler gegenüber den Lehrern ist, das schafft anscheinend wirklich nur Rot-Rot-Grün.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Hoffent-
lich hören Ihren Unsinn möglichst viele Menschen draußen!) Sie haben es als Resultat geschafft, dass die Hemmschwelle der Schüler immer weiter absinkt, da man sich vor allen Konsequenzen scheut, angefangen damit, dass die Hausaufgaben nicht erledigt werden oder auch mal die Schule geschwänzt wird, bis hin dazu, dass die Mitschüler drangsaliert werden, Sachbeschädigungen begangen werden oder sogar mal Handgreiflichkeiten gegenüber den Lehrern verübt werden. Die Lösung für die Probleme ist aber nicht mehr Schulsozialarbeit;
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Oder
AfD-Petz-Portale!) was wir bräuchten, wäre wieder mehr pädagogische Strenge anstelle rot-rot-grüner Kuschelpädagogik.
(Beifall AfD)
Wir müssen wieder mehr Wert auf die Sekundärtugenden wie Fleiß, Pünktlichkeit und Disziplin legen, denn die sind das Rüstzeug für eine erfolgreiche Schullaufbahn und für ein späteres selbstbestimmtes Leben.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Ihre Re-
de werde ich mal allen Schulleitern in Jena zukommen lassen!) Das können Sie gern machen, Herr Wolf. Die Probleme, die Sie versuchen mit Schulsozialarbeit zu kompensieren, sind aber vor allem strukturelle Probleme im ganzen Bildungssystem. Was wir erleben, ist, dass zwei Katastrophen zusammenfallen: zum einen der zum Großteil durch CDU-geführte Regierungen entstandene Lehrermangel in Thüringen, der durch Rot-Rot-Grün nicht mal im Ansatz behoben werden konnte, und zum anderen rot-rotgrüne Bildungsexperimente und weltfremde Wunschvorstellungen, für was Schule alles da sein soll.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wofür! Es heißt
„wofür“!) Ja, tut mir leid.
(Beifall DIE LINKE)
Die Leidtragenden aus diesem Konglomerat des Scheiterns sind vor allem die Schüler, aber zum Teil auch hoffnungslos überforderte Lehrer. Die Lehrer sollen nun integrieren, Lehrer sollen inkludieren, Lehrer sollen immer mehr versuchen, die sozialen Probleme zu lösen, und wenn dann vielleicht noch ein bisschen Zeit ist, können sich die Lehrer auf die Vermittlung von Fachwissen konzentrieren. Sie haben den Aufgabenbereich an Thüringer Schulen weit über die Belastungsgrenze hinaus überdehnt. Und schon allein durch den anhaltenden Lehrermangel ist die Personaldecke so weit ausgedünnt, dass der Regelunterricht kaum noch flächendeckend durchgeführt werden kann und wir massig Stundenausfälle haben. Lehrer müssen sich teilweise mit Kindern im Unterricht beschäftigen, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, da nicht im ausreichenden Maße dafür gesorgt wird, dass die nötigen sprachlichen Voraussetzungen vor dem regulären Schulbesuch gewährleistet werden, da DaZ nur unzureichend angeboten wird.
(Beifall AfD)
Wir haben eine völlig übereilte Inklusion, die obendrein dafür sorgt, dass die Lehrer zusätzlich belastet werden und nötige Schulbegleiter vielerorts Mangelware sind. Die strukturellen Probleme versuchen Sie nun durch Schulsozialarbeit zu übertünchen. Sie doktern aber nur an den Symptomen herum, anstatt die tatsächlichen Probleme anzugehen. Schulsozialarbeit kann sicherlich eine wichtige Ergänzung an Problemschulen oder auch an sozialen Brennpunkten sein – ohne Frage. Was Sie aber versuchen, ist eine Verteilung nach dem Gießkannenprinzip nach dem Motto „viel hilft viel“. Das ist in unseren Augen der falsche Weg.
(Beifall AfD)
Die Schulsozialarbeit wird nie die strukturellen Probleme im Schulsystem lösen können. Deswegen ist die sogenannte Verstetigung mit einer erhöhten Mindestförderung genau der falsche Weg. Was wir brauchen, ist eine bedarfsgerechte Finanzierung, da stimme ich mal der FDP zu. Ja, wir haben derzeit einen höheren Bedarf, verursacht durch die eben aufgezählten strukturellen Probleme, zu denen Rot-Rot-Grün auch keinen ganz unerheblichen Beitrag geleistet hat. Aber das Ziel muss sein, die strukturellen Probleme zu lösen. Dann kann und vor allem muss die Schulsozialarbeit wieder heruntergefahren werden. Ein Problem, welches meist ausgeblendet wird, ist natürlich auch, dass die Schulsozialarbeit meist an freie Träger ausgegliedert wird.
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Weil es
die Jugendhilfe ist!)
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Subsi-
diaritätsprinzip, schon mal was davon gehört?) Damit gibt man einen Großteil der Kontrolle auf, welche Inhalte vermittelt werden, welche Zielsetzungen sie vorhaben und welchen Personen wir die Möglichkeit geben, in Kontakt zu den Kindern zu treten. Spätestens seit dem AWO-Skandal sollte man sich auch fragen, ob es nicht generell sinnvoll ist, die Schulsozialarbeit lieber bei den Jugendämtern zu belassen. Dann ist schon fraglich, ob bei der Vergabe jeweils Qualität im Vordergrund steht oder doch vielleicht vielmehr finanzielle Interessen,
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sie ha-
ben es wirklich nicht verstanden!) gerade vor dem Hintergrund, wenn man sich die Verquickung einiger Parteien mit den Sozialverbänden anschaut.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)
Trotz der geäußerten Kritik würden wir natürlich einer Überweisung an den zuständigen Ausschuss zustimmen. In der derzeitigen Form würden wir den Gesetzentwurf allerdings nicht mittragen. Eines möchte ich zum Schluss noch erwähnen: Ich finde es auch sehr beeindruckend, wenn im Gesetzentwurf unter „finanzielle Auswirkungen für Bürger und Wirtschaft“ steht: „Für Bürger und Wirtschaft entstehen keine Kosten.“ Liebe Rot-Rot-Grüne, natürlich entstehen Kosten für die Bürger und Wirtschaft,
(Beifall AfD)
jemand anderes erwirtschaftet die Finanzen nicht.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Weil es
schon im Haushalt steht!) Sie hier links beschränken sich lediglich aufs Ausgeben. Auch wenn Sie meinen, dass wir bald eine höhere Mindestförderung brauchen, dann ist das natürlich auch mit Kosten verbunden. Aber vielleicht irre ich mich auch und Ihr Parteifreund Gregor Gysi hat im Keller irgendwo seine verschollenen SED-Millionen wiedergefunden und Sie finanzieren es damit, dann nehme ich den Einwurf natürlich zurück. Vielen Dank.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Ihre Re-
de werde ich verbreiten!) Können Sie gern machen.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe jetzt wirklich während des Redebeitrags meines Vorredners überlegt, ob ich darauf detaillierter eingehen sollte, aber ich glaube, das ist wirklich einer der absurdesten Redebeiträge, die wir bisher in diesem Haus gehört haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber er macht zumindest eines deutlich: dass die AfD nicht bereit ist, mehr in unsere Zukunft und mehr in unsere Kinder und Jugendlichen zu investieren. Das ist ja auch ein wichtiges Signal, das sie dann heute für Ihre Fraktion gesetzt haben.
(Beifall SPD)
Ich bin froh, dass das zumindest an der Stelle deutlich wird.
(Beifall SPD)
Für uns als SPD ist die Kinder- und Jugendpolitik eines unserer Kernthemen, einer unserer Markenkerne, die wir, seitdem wir hier im Landtag aktiv sind, seitdem wir Teil der Landesregierung sind, auch vorantreiben. Wir wollen damit eines erreichen: Wir wollen, dass junge Menschen auf dem Weg zum Erwachsenwerden, zu kritischen und mündigen Bürgerinnen und Bürgern in dieser Gesellschaft, zu guten Demokratinnen und Demokraten unterstützt werden. Dafür haben wir in der letzten Legislatur schon eine ganze Menge gemacht und haben uns darauf verständigt, eine eigenständige Jugendpolitik auf den Weg zu bringen. Das heißt, dass sich alle Bereiche tatsächlich damit befassen müssen, ob die Interessen junger Menschen belangt sind. Das sind nicht nur Worthülsen, sondern wir haben da in der letzten Legislatur konkret die Landesstrategie für die Mitbestimmung junger Menschen vorgelegt. Wir als rot-rot-grüne Fraktionen haben gemeinsam große Veranstaltungen mit jeweils 150 Vertreterinnen und Vertretern aus Jugendverbänden, jungen Menschen, die sich für Mitbestimmung engagieren, gemacht. Wir haben einen sehr umfassenden Antrag zur Jugendpolitik und wie sich das insgesamt in Thüringen entwickeln soll, hier im Landtag diskutiert und eingebracht. Und wir haben vor allem eines geschafft: Wir haben eine große Gesetzesnovelle zum Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz auf den Weg gebracht und damit eines der modernsten Ausführungsgesetze, das es überhaupt im Bundesgebiet gibt. Damit geht auch eines einher: Wir haben eine bessere finanzielle Ausstattung der Jugendpolitik. Das haben wir sowohl bei der Jugendpauschale, also bei der örtlichen Jugendförderung, die alle Kreise und Landkreise bekommen, um Jugendangebote vor Ort zu ermöglichen. Wir haben das im Landesjugendförderplan geschafft und wir haben das vor allem auch bei der Schulsozialarbeit geschafft, und zwar unter anderem mit der Veränderung im 2020er-Haushalt, die wir jetzt verstetigen wollen, weil wir sagen, die Schulsozialarbeit ist ein ganz zentrales Projekt. Frau Baum, wenn Sie sagen, Sie wollen, dass es gut ausgeht mit der Schulsozialarbeit, dann kann ich Ihnen nur empfehlen, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf dann zu. Ich möchte noch mal daran erinnern, wie es zu dieser Schulsozialarbeit kam. Heike Taubert hat das Landesprogramm mit einer 100-Prozent-Finanzierung eingeführt. Ich muss noch mal sagen, es ist eine freiwillige Leistung, die wir als Land für die Kommunen übernehmen mit einer Besonderheit, die seitdem auch hart diskutiert wird, wenn Sie sich mit Verbänden unterhalten. Sie muss immer am TVöD orientiert sein. Das heißt, den Mechanismus, es ist ein Lohndrücken, dass es an freie Träger vergeben wird, den gibt es bei der Schulsozialarbeit eben genau nicht. Wir sagen, das ist eine wichtige Aufgabe, weil es eine Brücke zwischen Schule und Jugendhilfe ist. Es ist ein Angebot für Kinder, für Eltern, aber eben auch für Lehrkräfte. Die Schulsozialarbeiterinnen sind Teil eines multiprofessionellen Teams. Sie arbeiten gemeinsam und leisten einen guten Beitrag dafür, dass es den Kindern und Jugendlichen in unseren Schulen gut geht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wir verdoppeln mit dem Gesetzentwurf den gesetzlich verankerten Betrag auf 22,251 Millionen Euro. Wir haben in der letzten Legislatur – und ich muss sagen, darauf hoffe ich auch in dieser – große Einigkeit darüber gehabt, dass das, was wir in der Schulsozialarbeit erreicht haben, zwar gut ist, aber wir waren uns einig, dass es eigentlich noch nicht reicht. Jetzt brauchen wir uns eigentlich nicht drüber zu streiten, wer den Bedarf festlegt, denn auch dazu hat das Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetz eine klare Formulierung. Das machen die Kommunen, das machen die kommunalen Jugendhilfeausschüsse. Die entscheiden, wie viel Schulsozialarbeit sie vor Ort brauchen. Unsere Aufgabe ist es, die Mittel zur Verfügung zu stellen, damit dieser Bedarf auch gedeckt wird, damit die Kommunen wissen, dass die Schulsozialarbeiterinnen und die Projekte, die sie jetzt vergeben, nicht nur für ein Jahr da sind und 2021 zur Disposition stehen, sondern dauerhaft als Schulsozialarbeiter vor Ort verankert werden. Deswegen wollen wir jetzt diese gesetzliche Verankerung als Mindestgrenze. Ob wir dann perspektivisch irgendwann noch mal mehr Geld brauchen, um als Land zu unterstützen, kann man sicherlich an der einen oder anderen Stelle und können wir gern auch im Ausschuss diskutieren. Wir beantragen auf jeden Fall für unsere Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Innenausschuss. Ich freue mich dort auf eine lebhafte Debatte und hoffe, dass der Gesetzentwurf im Anschluss auch Zustimmung hier im Haus findet.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Präsidentin! Wir haben ja jetzt schon einiges zu dem Thema gehört. Ich will nur ganz kurz auch noch mal auf die AfD eingehen. Hier so eine bildungspolitische Grundsatzdiskussion an das Thema „Schulsozialarbeit“ anzuhängen, das finde ich schon sehr speziell.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich habe auch den Eindruck, dass Sie nicht so recht verstanden haben, was Schulsozialarbeiter leisten. So wie Sie das hier eingeschätzt haben, kann man das gar nicht so aufwiegen. Es ist ja ohne Frage so, dass wir Lehrermangel haben, dass da Themen gesetzt werden müssen, aber Sie vermischen Themen, die man eigentlich da gar nicht so vermischen kann. Ich kann Ihnen wirklich nur empfehlen, sich vielleicht auch mal vor Ort anzuschauen, was Schulsozialarbeit leistet. Ich bin selbst Vereinsvorsitzender von einem Verein, der Schulsozialarbeit anbietet. Ich kann Ihnen auch sagen, dass sehr stark kontrolliert wird, von der Qualität her und auch von den Mitarbeitern.
(Beifall DIE LINKE)
Ob das nun von einem Verein geleistet wird, ob das in staatlicher Hand ist, die Kontrolle ist dort sehr, sehr stark, was auch richtig so ist, denn es geht um Kinder und es geht darum, dass sie gut betreut werden. Von daher bin ich in den letzten Jahren schon ein großer Freund der Schulsozialarbeit gewesen, weil es neben dem Lehrunterricht ein wichtiger Beitrag in der Schule ist, für die Kinder dort ein Angebot zu schaffen, nicht nur in Schulen, wo es im Zweifel Brennpunkte und Probleme gibt, sondern auch in Schulen überall im Land, weil man das gar nicht so an einzelnen Schulen festmachen und die zu Brennpunktschulen erklären kann, sondern es gibt überall, wo Menschen sind, eben auch Themen, die Menschen beschäftigen, und die müssen dort auch durch Schulsozialarbeiter gut abgefangen werden, weshalb wir ja auch in diesem Plenum noch einen Antrag zum Thema „Regelschule stärken“ haben. Und auch in diesem Antrag haben wir die Schulsozialarbeit mit aufgenommen, weil wir finden, dass an jeder Regelschule ein Schulsozialarbeiter sein sollte, damit dort auf diese breite Klientel von Schülerinnen und Schülern, die in den Regelschulen zu finden sind, eben auch eingegangen werden kann. Genauso finde ich, dass man an Grundschulen ein entsprechendes Angebot haben sollte, weil es auch schon an Grundschulen durchaus Bedarf für Schulsozialarbeit gibt. Ich will nicht sagen, dass man das unbedingt an jeder Schule haben muss, aber man sollte es grundsätzlich an jeder Schule haben, weil man schon schauen muss, wo die Bedarfe sind. Nun ist im Haushalt 2020 festgelegt, wie viel Geld für Schulsozialarbeit zur Verfügung steht. Das ist ein deutlicher Aufwuchs, das stimmt, und der Aufwuchs ist auch vor Ort, denke ich, angekommen. Ob man das jetzt im Gesetz, so wie es hier vorgeschlagen wird, festschreiben muss, das sollten wir im Ausschuss diskutieren. Dazu sollten wir auch eine Anhörung machen. Im Endeffekt wird es ja nicht mehr Geld, sondern es ist einfach nur eine Festschreibung dessen, was schon ausgezahlt wird. Von daher sollte man es diskutieren. Ich muss aber auch sagen, wenn man an diesem einen Punkt sagt, wir schreiben Dinge fest, dann könnte es natürlich passieren, dass auch an anderen Punkten gesagt wird, warum wir dort nicht auch Beträge festschreiben. Zum Beispiel müssen wir uns jetzt in dieser Legislatur auch um die Fortschreibung des Landesjugendförderplans kümmern. Auch da war ja immer die Frage: Wie ist der Landesjugendförderplan ausfinanziert? Wird er komplett ausfinanziert? Wollen wir auch diesen Betrag im Zweifel in einem Gesetz festschreiben, weil wir auch dort natürlich viele Träger haben, die dort unterwegs sind, viele Angebote, die gemacht werden, die auch darauf setzen, dass es auch dort eine stetige finanzielle Ausstattung gibt? Also wenn man das eine Feld anfasst, werden andere kommen, die sagen, wir müssen auch weitere Felder anfassen. Auf diese Diskussion sollten wir uns im Ausschuss dann auch gefasst machen und sollten dazu auch eine breite Anhörung machen. Ich würde sagen, für unsere Fraktion würde ich diesen Vorschlag hier erst einmal ergebnisoffen aufnehmen und auch im Ausschuss weiter diskutieren wollen mit dem Ausgang, ob wir dann vielleicht zu dem Ergebnis kommen, ob wir das im Gesetz festschreiben müssen und wenn wir es festschreiben, ob wir vielleicht auch noch andere Dinge festschreiben wollen – eine Frage, die wir diskutieren müssen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. Wir als Fraktion werden einer Überweisung zustimmen und ich wünsche mir, dass die Schulsozialarbeit in Thüringen mindestens genauso gut wie jetzt, aber im Zweifel sogar noch besser an möglichst vielen Schulen angeboten werden kann. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Vielen Dank, Frau Präsidentin. In einem kann ich mich sowohl Frau Lehmann als auch Herrn Bühl nur anschließen, der Abgeordnete der AfD hat leider tatsächlich überhaupt gar keine Ahnung, welchen wichtigen Stellenwert Schulsozialarbeit hat.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Das hat auch nichts mit Erziehungsstilen oder Ähnlichem zu tun, sondern eher etwas mit einer Grundhaltung. Es ist, glaube ich, tatsächlich naiv, wenn man meint, es gäbe Schulen, an denen es gar keine Probleme gibt. Ich bin schon seit vielen Jahren auch Kommunalpolitikerin und bin auch im Jugendhilfeausschuss ganz lange unsere Vertreterin gewesen. Wir wissen alle, dass die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die es zum Glück inzwischen in Thüringen als feste Größe gibt, eben überhaupt nicht ausreichen. Die Schwierigkeit war, dass wir sie dann zunächst in den Kommunen – in Anführungszeichen – an die Schulen geschickt haben, wo die meisten Probleme aufgetreten sind. Die Folge war aber, dass insbesondere Gymnasien, aber auch Grundschulen auf uns zugekommen sind und immer wieder angemahnt haben, dass es doch nicht sein kann, dass erst etwas geschehen muss – sinnbildlich, im Sinne von, dass es negative Dinge gibt, die sich an einer Schule häufen –, bis man tatsächlich auch einen Anspruch – in Anführungszeichen – auf Schulsozialarbeit hat. Da wird der Unterschied deutlich, glaube ich, zwischen denjenigen, die sagen, Schulsozialarbeit gehört für uns selbstverständlich mit zur Schule, wir brauchen Multiprofessionalität auch an Schule, im Übrigen genauso wie Schulpsychologie, genauso wie Schulbegleitung, genauso wie auch die Integrationshelferinnen und Integrationshelfer. Die brauchen wir tatsächlich an allen Schulen, wenn wir den unterschiedlichen Problemlagen unserer Kinder gerecht werden wollen. Wenn es uns also ernst damit ist, dass wir niemanden zurücklassen wollen, wenn wir uns nicht damit zufriedengeben wollen, dass immerhin immer noch etwa 8 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Schule ohne einen Abschluss verlassen, dann braucht es eben neben vielen anderen wichtigen Maßnahmen für gute Schule auch Schulsozialarbeit. Machen wir uns doch nichts vor: Schulsozialarbeit ist auch von unseren Schulen nicht mehr wegzudenken. Deswegen ist es nur richtig, wenn wir sagen: Wir schreiben diese auch verbindlich fest. Ich finde es im Übrigen auch ein bisschen schwierig, lieber Andreas Bühl, wenn man dann quasi die Schulsozialarbeit an andere Dinge knüpft. Wir sind sicherlich dazu bereit – gerade auch als Jugendpolitikerinnen – zu sagen: Natürlich muss auch der nächste Landesjugendförderplan wiederum so finanziert sein, dass dort alle Maßnahmen bedacht werden können. Da sind wir die Letzten, die sich dem verweigern. Aber jetzt so zu tun – Sie haben das ja so ein bisschen offen gehalten für sich –, als ob man die Schulsozialarbeit nur machen könnte, wenn man auch wüsste, dass es woanders konkrete Festschreibungen gibt, ist aus meiner Sicht nicht ganz redlich. Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie wollen. Darüber können wir ja dann im Ausschuss diskutieren. Die kommunalen Jugendhilfeausschüsse haben in den vergangenen Wochen ihre entsprechenden Beschlüsse für neue Stellenbesetzungen auf den Weg gebracht, allerdings verbunden mit der Ungewissheit, die Diana Lehmann schon angesprochen hat, darüber, wie es ab 2021 weitergeht, da ja der Haushalt bekanntermaßen bisher nur für 2020 beschlossen ist. Im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz haben wir in § 19a die Schulsozialarbeit mit ihren Aufgaben gesetzlich fest verankert und haben dabei auch die Fördermindesthöhe aus dem Jahr 2019 von 11,4 Millionen Euro festgeschrieben. Es ist also nur konsequent, jetzt auch für die Folgejahre quasi vorzusorgen. Wir streben deshalb die feste gesetzliche Verankerung der aktuellen Förderhöhe von 22,25 Millionen Euro im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz an, auch und gerade – und Sie sind alle ja auch kommunal verankert oder jedenfalls die meisten von Ihnen –, um den Kommunen, den Landkreisen und den kreisfreien Städten als örtlichen Trägern der Jugendhilfe über das Jahr 2020 hinaus Planungssicherheit zu verschaffen. An einer Stelle – das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen – war schon verräterisch, was der Kollege der AfD hier vorn vorgetragen hat. Er sprach davon, es würde die Kontrolle abgegeben – sonst werfen Sie uns ja gern Verstaatlichung vor –, wenn freie Träger Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter stellen. Ich weiß nicht, ob Sie schon mal was von Subsidiarität gehört haben und dass Subsidiarität für uns jedenfalls ein ganz wesentlicher Bestandteil in unserem Rechtsstaat ist und dass wir genau deshalb daran festhalten, die Subsidiarität gerade auch auf kommunaler Ebene mit Leben zu füllen. Es geht immer um Fachlichkeit, das Fachkräftegebot steht für uns außer Zweifel. Aber wenn Sie sagen, die Kontrolle würde abgegeben, und dafür plädieren, die Kinder zu Hause nur wieder ein bisschen härter ranzunehmen, dann läuft das schon, dann haben Sie tatsächlich offenkundig leider nur ganz wenig verstanden, was tatsächlich in der Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen alles auf sie einwirkt und welche Probleme vielleicht auch aus den aktuellen Situationen resultieren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe jedenfalls sehr, dass wir zu einer sachlichen Debatte im Ausschuss kommen. Wir werden uns sicherlich daran messen lassen müssen, ob wir Schulsozialarbeit auch verlässlich fortführen und nicht nur über einen bestimmten Zeitraum in Thüringen aufgebaut haben. Ich glaube, wir haben damit ein Pfund, mit dem wir hier wuchern können. Das müssen wir auch untersetzen und deswegen bitte ich erstmal um Ihre Zustimmung zur Überweisung und dann natürlich auch um Zustimmung im Ausschuss zu dem Vorhaben. Die Kinder und Jugendlichen, die Lehrerinnen und Lehrer, die Integrationshelfer und die Eltern werden es Ihnen danken, und zwar in allen Schularten. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Das Wort erhält dann Herr Bildungsminister Holter, bitte schön. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schulsozialarbeit, Herr Jankowski, hat für mich einen so hohen Stellenwert, dass ich mir Schulen und die Gesellschaft ohne die Schulsozialarbeit gar nicht vorstellen kann. Solange ich hier etwas zu sagen habe, wird es Schulsozialarbeit in Thüringen geben. Ich gehe davon aus, dass es einen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt, dass Schulsozialarbeit dauerhaft in Thüringen an Schulen angeboten wird.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich möchte mit einem dreifachen Dank beginnen: Erstens an die engagierte und feinfühlige, eingehende Art auf die Kinder und Jugendlichen, die Schulsozialarbeiterinnen und sozialarbeiter jeden ‑ Tag in den Schulen und auch darüber hinaus an den Tag legen. Danke, liebe Kolleginnen und Kollegen, für Ihr Engagement.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Zweitens möchte ich den Koalitionsfraktionen für diesen Antrag danken. Warum, darauf komme ich gleich noch mal zurück. Drittens danke ich für die Debatte, weil sie auf der einen Seite deutlich gemacht hat, wer wofür steht, dass es einen Konsens gibt zwischen den demokratischen Fraktionen, wie wichtig Schulsozialarbeit ist. Das ist hier von vielen Rednerinnen und Rednern detailliert ausgeführt worden, darauf kann ich verzichten. Ich bin aber auch dankbar, dass der Kollege Jankowski von der AfD genau diese Rede hier gehalten hat. Da werden die Unterschiede deutlich, warum die AfD genau diese Position hat, auch darauf will ich noch mal kurz eingehen. Thüringen hat in vielen Fragen eine Besonderheit. Thüringen hat auch in Fragen der Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit, hier konkret der Schulsozialarbeit, etwas Besonderes. In anderen Ländern wurde und wird die Schulsozialarbeit unter anderem aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanziert. Thüringen ist einen anderen Weg gegangen, und ich halte diesen Weg für richtig, und hat – Frau Diana Lehmann ist darauf eingegangen – mit der damaligen Sozialministerin diesen Weg begonnen und Landesmittel in die Hand genommen, eigenes Geld. Das ist insofern richtig gewesen und zukunftsweisend, weil wir nicht genau wissen, was mit dem ESF passiert und wie viel Geld uns aus dem ESF insgesamt für Thüringen zur Verfügung steht. Deswegen war diese Entscheidung damals, das gleich aus Landesmitteln zu finanzieren, eine richtige Entscheidung. Die zweite Entscheidung – Herr Bühl ist darauf eingegangen, auch die anderen Rednerinnen und Redner –, eine Mindestfinanzierung in dem Gesetz, also in dem Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz festzulegen, war richtig und wichtig. Auch das ist eine Besonderheit. Natürlich, Herr Bühl, kann man sich darüber streiten und darüber diskutieren, ob überhaupt in einem Gesetz eine Finanzierungsgrundlage festgeschrieben wird. Wir hier in der vergangenen Legislaturperiode sind mit der Novelle des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes genau diesen Weg gegangen, um zu sagen: Sowohl in der örtlichen Jugendhilfe als auch in der Schulsozialarbeit brauchen wir einen Sockel, der garantiert, was an Geld für die jeweiligen Politikbereiche zur Verfügung steht. Jetzt ist Folgendes passiert, auch das gehört zur Thüringer Geschichte dazu: Wir haben das Gesetz novelliert und haben faktisch parallel dann auch den Haushalt 2020 besprochen und auch verabschiedet. Aber das ist nur Geschichte. Und die Koalitionsfraktionen – Die Linke, die SPD und Bündnis 90/Die Grünen – haben sich entschieden, über 10 Millionen Euro mehr in den Haushalt 2020 aufzunehmen. Was ist jetzt passiert? Das geht Ihnen als Wahlkreisabgeordnete so, das geht mir so, wenn ich herumkomme oder Schulleiterinnen und Schulleiter, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter treffe und sie sagen, der Bedarf und der Ruf nach mehr Schulsozialarbeit in Thüringen ist riesengroß. Das ist eine allgemeine, bekannte Tatsache. Und da geht es tatsächlich auch um Grundschulen, es geht nicht um spezielle Schulen, das reicht eigentlich querbeet von der Grundschule bis zum Gymnasium, auch bis in die berufsbildenden Schulen. Und die Frage ist doch, ob wir uns vornehmen – und Rot-Rot-Grün hat sich das in dieser Legislaturperiode vorgenommen –, ein solches Programm zu stricken und aufzustellen, dass für jede Schule ein Angebot besteht, Schulsozialarbeit zu nutzen. Man muss über die Ausgestaltung diskutieren. Und stellen wir uns mal auf die Position der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Wir haben ja oft über Fachkräftemangel gesprochen, darüber, dass wir aus den befristeten Beschäftigungsverhältnissen herauskommen müssen. Jetzt haben die Koalitionsfraktionen dankenswerterweise mit dem Haushalt 2020 diese Möglichkeiten geschaffen und 180 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter werden eingestellt. Das läuft vor Ort, Frau Lehmann und andere sind darauf eingegangen. Die Frage ist aber: Können wir ihnen garantieren, dass sie ab 01.01.2021 auch weiter in der Schulsozialarbeit tätig sind? Das können wir nicht, weil es dafür keine Grundlage gibt. Wir haben weder den Haushalt noch eine gesetzliche Festlegung, dass mehr Geld zur Verfügung steht. Deswegen ist es folgerichtig, wenn man sagt: Wenn wir uns politisch entschlossen haben, im Haushalt mehr Geld einzustellen, dann ist es folgerichtig, das auch gesetzlich zu verankern, denn wir wollen eine Verstetigung, nicht nur weil Schulsozialarbeit wichtig ist, sondern weil wir auch den Kolleginnen und Kollegen, die Schulsozialarbeit mit hohem Engagement tagtäglich machen, eine Perspektive und eine Planungssicherheit bieten wollen. Das haben die Kolleginnen und Kollegen der Koalition gesagt und ich denke, das ist der richtige Weg. Wenn wir wollen, dass qualitativ gute Schulsozialarbeit geleistet wird, dann müssen wir den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen auch diese Perspektive eröffnen, und darum geht es. Ich möchte in dieser Legislaturperiode, meine Damen und Herren, und da weiß ich mich mit den Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten der Koalitionsfraktionen einig, dass Jugendhilfe und Schule noch enger zusammenrücken. Ich habe im Dezember mit den Leiterinnen und Leitern der Jugendämter gesprochen und sie haben genau dieses aufgerufen und gesagt: Wir müssen enger zusammenrücken. Und die Leiterinnen und Leiter der Schulen sagen: Ja, wir müssen enger zusammenrücken. Über das Wie des Zusammenrückens müssen wir im Einzelnen reden.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Am Ende bitte. Fakt ist aber, das Zusammenrücken kann man auf ein Papier schreiben, aber es braucht sozusagen das Scharnier. Das Scharnier für dieses Zusammenrücken sind die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Ich möchte kurz auf Herrn Jankowski eingehen: Wir hatten in der vergangenen Legislaturperiode – da waren Sie noch nicht dabei – hier schon mal eine Auseinandersetzung mit Herrn Höcke. Herr Höcke hat genau über den autoritären Lehrer und die autoritäre Lehrerin gesprochen. Natürlich ist es so, dass auch die Stimmung in der Gesellschaft angeheizt ist. Natürlich ist es so, dass wir eine diskussionsfreudige Gesellschaft geworden sind. Das ist auch gut so. Aber wir haben natürlich auch zu verzeichnen, dass verbale und auch handgreifliche Auseinandersetzungen in der Gesellschaft zugenommen haben. Das, glaube ich, würden alle unterschreiben. Einige auch der AfD-Kollegen nicken jetzt. Aber ich bin der Überzeugung, dass die Pegida-Demonstrationen, aber auch Ihre Partei dazu beigetragen haben, dass die Stimmung angeheizt ist und dass die Übergriffe und die Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft zugenommen haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Eine Antwort darauf ist Schulsozialarbeit, meine Damen und Herren. Und wenn Sie den autoritären Lehrer fordern – Sie reden ja kaum in der Gendersprache –, dann wird klar, was Sie wollen: Sie wollen den autoritären Staat, das habe ich damals Herrn Höcke schon gesagt. Und das ist nicht die Politik von Linke, SPD und Grünen, erlaube ich mir zu sagen, und ich gehe auch davon aus, nicht der CDU und der FDP. Wir wollen einen demokratischen Rechtsstaat, wir wollen Meinungsfreiheit. Wir wollen nicht Autorität, dass Lehrerinnen und Lehrer den Kindern sagen, was sie zu sagen haben. Die Zeiten sind vorbei.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir wollen Freiheit der Meinungen in der Schule und wir wollen, dass Kinder und Jugendliche in der Schule mitbestimmen. Deswegen haben wir das Schulgesetz genau so formuliert und so aufgebaut, wie es jetzt ist und verabschiedet wurde. Darum geht es, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie haben, Herr Jankowski, das wahre Gesicht der AfD gezeigt und zu Recht hat Herr Wolf dazwischengerufen: Ihre Rede muss im Land verbreitet werden, um zu zeigen, welche Politik die AfD tatsächlich vertritt. Ich bin den Initiatorinnen und Initiatoren für diesen Gesetzentwurf dankbar, weil ich der Überzeugung bin, wir machen damit einen wichtigen Schritt, um Jugendhilfe, Schulsozialarbeit und Schulen insgesamt enger zusammenzubringen. Wir schaffen damit nicht nur die finanziellen, sondern auch die rechtlichen Grundlagen, damit Schulsozialarbeit eine Perspektive hat. Jetzt würde ich gern Ihre Frage beantworten.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Herr Minister, erkennen Sie eine Zunahme der sozialen Konflikte an den Thüringer Schulen und glauben Sie, diese Konflikte mit mehr Schulsozialarbeit lösen zu können? Zweimal Ja. Ich sehe, dass Schule Spiegelbild der Gesellschaft ist und die Auseinandersetzungen und auch die Gewaltbereitschaft – sowohl die verbale Gewaltbereitschaft als auch die tätliche Gewalt – an den Schulen zugenommen haben. Das ist eine allgemein bekannte Tatsache. Lehrerinnen und Lehrer müssen dafür fit gemacht werden und sich damit auseinandersetzen. Und die Schulsozialarbeit ist eine Antwort darauf, diese Gewaltbereitschaft einzudämmen.
(Beifall DIE LINKE)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Ist man daran interessiert, die Ursachen dieser Zunahme auch zu erkennen und ihnen eventuell entgegenzuwirken? Selbstverständlich. Herr Jankowski hat schon gesagt, er ist der Meinung, dass unsere Politik nur an den Symptomen herumdoktert. Im Gegenteil: Durch eine eigenständige Jugendpolitik, durch die Stärkung, durch die Wertschätzung des Lehrerberufs und die Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufs, durch mehr Demokratieerziehung und Bildung in den Schulen werden wir genau dem entgegenwirken. Ich weiß, dass das nicht Ihre Politik ist, aber es ist genau unsere Politik, um der Gewaltbereitschaft entgegenzuwirken. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Vielen Dank, Herr Minister. Damit gibt es keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir kommen zur Abstimmung über die beantragten Ausschussüberweisungen. Zunächst ist beantragt, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Beides mal Nein. Das ist dann so überwiesen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Doch, es gibt 1 Enthaltung!) 1 Enthaltung, gut. Bei 1 Enthaltung aus der AfDFraktion und den Stimmen aller anderen Abgeordneten ist der Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Es ist weiterhin die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen – so halbe-halbe – der AfD-Fraktion ist damit auch die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. Der dritte Überweisungsantrag ist der an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. Niemand. Dann gehe ich davon aus, dass der Antrag doch nur informell hier angekommen ist; damit haben wir also an zwei Ausschüsse überwiesen. Ich nehme an, die Federführung soll beim Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport liegen. Wer dafür ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind wiederum Abgeordnete aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? 4 Enthaltungen bei der Federführung zwischen den beiden Ausschüssen. So etwas haben wir auch noch nicht gehabt, aber damit steht die Federführung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport fest. Damit wird dieser Tagesordnungspunkt geschlossen. Wir treten jetzt in die Mittagspause ein, und zwar bis 13.35 Uhr. Noch ein Hinweis: Wir haben 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum F 102 die Ältestenratssitzung und nach dem Ende der Sitzung des Ältestenrats im Raum F 202 dann eine Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses. Ich weise Sie weiterhin darauf hin, dass dann um 13.35 Uhr hier die Fragestunde beginnt, die aber keine ganze Fragestunde mehr sein wird, denn es sind sieben Fragen, die erfahrungsgemäß in etwas weniger als einer Stunde erledigt sind. Wenn diese Fragestunde, die voraussichtlich keine ganze Zeitstunde mehr dauern wird, beendet ist, dann stehen hier wieder Wahlen auf dem Programm, nämlich im Tagesordnungspunkt 27, und eventuell auch noch weitere Wahlen, wenn der Ältestenrat noch die Aufsetzung weiterer Wahlen beschließen wird. Das könnte gegen 14.10 bzw. 14.15 Uhr der Fall sein. Jetzt ist erst mal Mittagspause bis 13.35 Uhr.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Damit eröffne ich die Ich bitte um Entschuldigung für die leichte Verzögerung, die sich durch die verlängerte Sitzung des Innenausschusses in der Mittagspause ergeben hat. Wir kommen zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. König der Fraktion der CDU in der Drucksache ... Der ist auch noch nicht da? Dann müssen wir jetzt überhaupt mal gucken, wer hier da ist. Gut, Kollege Bilay ist eingetroffen. Dann rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Bilay von der Fraktion Die Linke in der Drucksache 7/170 auf.
Vielen Dank. Situation der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzaal“ – nachgefragt t Die Situation der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ war bereits Gegenstand meiner Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/43 im Dezember 2019. Im Rahmen der Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage teilte die Landesregierung, vertreten durch den zuständigen Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, mit, dass die Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ durch eine von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, nach § 122 der Thüringer Kommunalordnung bestellte Beauftragte geleitet werde. Das Amt des hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden sei laut Aussage des Staatssekretärs bereits ausgeschrieben worden. Die Bewerbungsfrist endete demnach am 12. Dezember 2019. Zudem sollte am 16. Dezember 2019 die Gemeinschaftsversammlung über den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 beschließen. Die Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ wurde zum 1. Januar 2019 neu gegründet und unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchem Ergebnis endete die Ausschreibung für das Amt des hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden? 2. Wann ist mit einer entsprechenden Besetzung der Stelle zu rechnen? 3. Mit welchem Ergebnis endete die Abstimmung der Gemeinschaftsversammlung über den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 in der Sitzung am 16. Dezember 2019? 4. Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen wird die Landesregierung in der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ gegebenenfalls ergreifen, um entsprechend der Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung die Arbeits- und Handlungsfähigkeit der VG zu gewährleisten?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nach Auskunft der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, sind auf die Stellenausschreibung der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ für das Amt des hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden drei Bewerbungen eingegangen. In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am 27. Januar 2020 erhielten die Bewerber die Gelegenheit, sich den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung vorzustellen. Zu Frage 2: Die Wahl des bzw. der Gemeinschaftsvorsitzenden ist für die nächste Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der VG „Schwarzatal“, die voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2020 stattfinden wird, vorgesehen. Zu Frage 3: Die Gemeinschaftsversammlung hat in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2019 den Tagesordnungspunkt „Haushalt 2019“ per Geschäftsordnungsbeschluss mit 23 Jastimmen und 1 Enthaltung von der Tagesordnung genommen. Zu Frage 4: Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat die Verwaltungsgemeinschaft aufgefordert, zur nächsten Sitzung der Gemeinschaftsversammlung einen Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 einzubringen. Die Arbeits- und Handlungsfähigkeit der Verwaltungsgemeinschaft ist grundsätzlich gegeben. Um die bestehenden personellen haushalterischen und EDV-Probleme der Verwaltungsgemeinschaft zu lösen, findet eine enge Abstimmung zwischen der Rechtsaufsichtsbehörde mit der Beauftragten statt. Zuletzt gab es am 23.01.2020 eine umfassende Erörterung mit Vertretern der Verwaltungsgemeinschaft und der unteren Rechtsaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt, die die Lage der Verwaltungsgemeinschaft zum Gegenstand hatte. Die Rechtsaufsichtsbehörde wird, soweit erforderlich, zu gegebener Zeit über weitere rechtsaufsichtliche Maßnahmen entscheiden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Zwei Fragen, Herr Staatssekretär. Meine zwei Fragen lauten: Wann ist mit der Besetzung der Stelle zu rechnen? Sie haben jetzt gesagt, dass voraussichtlich Ende Februar/Anfang März die VG-Versammlung erneut tagt, aber da ist jetzt keine Aussage gewesen, wann mit einer Besetzung der Stelle zu rechnen ist. Wahrscheinlich werden die Vorstellungsgespräche ausgewertet. Ich stelle jetzt fest nach Ihrer Antwort, dass das Haushaltsjahr 2019 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung abgeschlossen werden musste, weil es von der Tagesordnung genommen wurde. Gibt es eine Begründung für die De-facto-Nichtbehandlung des Haushaltsplans 2019? Was ist denn da vorgetragen worden?
Also die Begründung ist mir nicht bekannt, so viel als Antwort zur zweiten Frage. Zur ersten Frage: Ich hatte ausgeführt, dass die Wahl der bzw. des Gemeinschaftsvorsitzenden für Ende Februar/Anfang März vorgesehen ist. Dann gehe ich davon aus, dass die Stelle selbstverständlich zu diesem Zeitpunkt auch besetzt wird.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur zweiten Anfrage, nämlich des Herrn Abgeordneten Gleichmann, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 7/178.
Militärlager zum 75. Jahrestag der Befreiung in Kahla Im Rahmen des 8. Mai als Gedenktag finden traditionell in Kahla und dem Gebiet des südlichen Saa etals die Gedenkfeierlichkeiten zu Ehren der Opfer l des ehemaligen NS-Rüstungswerkes REIMAHG bei Kahla statt. An diesen Veranstaltungen nehmen Angehörige von Überlebenden, offizielle Vertreter aus ganz Europa und Menschen aus der Region teil. Im Rahmen dessen hatte sich in den vergangenen zehn Jahren eine Zusammenarbeit des Kreises und der Gemeinden mit dem ortsansässigen Geschichts- und Forschungsverein entwickelt. Dem Fragesteller ist bekannt geworden, dass ein über zehn Jahre inaktiver Verein plant, ebenfalls Veranstaltungen durchzuführen. So soll es in Kahla ein „originalgetreues Soldatenlager“ geben. Ein Aufruf an internationale Reenactment-Gruppen wurde von einem belgischen Mitglied des Vereins 2019 bei Facebook veröffentlicht. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem oben beschriebenen geplanten Vorhaben eines „originalgetreuen Soldatenlagers“, bei dem möglicherweise funktionsfähige Waffen nicht ausgeschlossen werden? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Thema „Reenactment“ von historischen militärischen Einheiten im Rahmen der Erinnerungskultur? 3. Handelt es sich bei dem oben in Bezug genommenen, längere Zeit inaktiven Förderverein um einen nach Steuerrecht gemeinnützigen Verein? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem oben in Bezug genommenen, längere Zeit inaktiven Förderverein insbesondere vor dem Hintergrund, dass möglicherweise innerhalb der Inaktivitätsphase keinerlei im Vereinsrecht vorgeschriebene Sitzungen, Gremienwahlen und Veranstaltungen stattgefunden haben?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gleichmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir, dass ich die Antworten zu den Fragen 1 und 2 zusammenfasse. Der Landesregierung liegen gegenwärtig keine gesicherten Erkenntnisse oder Hintergrundinformationen zu dem in der Mündlichen Anfrage nicht näher genannten Förderverein vor. Insoweit können hierzu auch keine konkreten Bewertungen vorgenommen werden. Allgemeine Informationen kann ich Ihnen jedoch geben. Zunächst dürfte es sich bei einem solchen Soldatenlager um eine öffentliche Veranstaltung im Sinne des § 42 des Ordnungsbehördengesetzes handeln. Eine entsprechende Anzeige oder ein Antrag auf Genehmigung liegt der zuständigen Ordnungsbehörde zurzeit nicht vor. Zum Zweiten: Nach § 42 Abs. 1 des Waffengesetzes darf derjenige, der an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, grundsätzlich keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Waffengesetzes führen. Nach § 42 Abs. 2 können hiervon unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls Ausnahmen genehmigt werden. Ein entsprechender Antrag eines Veranstalters, anhand dessen eine entsprechende Bewertung vorgenommen werden könnte, liegt ebenfalls gegenwärtig nicht vor. Zum Dritten: Die Erinnerungskultur umfasst alle denkbaren Formen der bewussten Erinnerung an historische Ereignisse, Persönlichkeiten und Prozesse. Eine Form ist das sogenannte Reenactment. Hier werden konkrete geschichtliche Ereignisse auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse in möglichst authentischer Weise nachgestellt oder nachgespielt. Hier kann erst dann, wenn die entsprechenden Anzeigen und Anträge vorliegen, bewertet werden, mit welchem Geschichtsbild operiert wird, mit welcher Zielsetzung, in welchem Kontext und mit welchen szenischen Mitteln Geschichte in Form eines Reenactments gemacht wird. Zu Frage 3: Die Landesregierung darf hierzu keine Auskünfte erteilen. Die Fragestellung bezieht sich auf die steuerliche Behandlung eines konkreten Steuerpflichtigen. Ungeachtet der Tatsache, dass im vorliegenden Fall der Landesregierung nicht bekannt ist, auf welches Rechtssubjekt sich die Frage konkret bezieht, steht einer Beantwortung dieser Frage das Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung entgegen. Zu Frage 4: Die Landesregierung kann auch zu dieser Frage keine Antwort geben. Nach den vorliegenden Informationen kann es sich bei dem in der Mündlichen Anfrage nicht näher genannten Förderverein eigentlich nur um einen privatrechtlichen Idealverein handeln. Die Frage Nummer 4 bezieht sich auf die innere Organisation und die Beschlusslage in diesem Förderverein. In dieser Hinsicht unterliegen Idealvereine des Privatrechts nicht der Aufsicht des Landes. Die zuständigen Sicherheitsbehörden, insbesondere Polizei, Ordnungsamt und Waffenbehörde, werden die Entwicklungen vor Ort im Hinblick auf die in sozialen Netzwerken angekündigte Veranstaltung aufmerksam verfolgen. Sie werden gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ergreifen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Eine weitere Nachfrage sehe ich nicht, auch nicht aus der Mitte des Hauses. Damit kommen wir zur dritten Anfrage, nämlich des Abgeordneten Dr. König von der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/179. Bitte, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Ich möchte meine Mündliche Anfrage stellen zur Sanierung der Landesstraße 1007 zwischen Martinfeld und Ershausen im Landkreis Eichsfeld Die Landesstraße 1007 zwischen Martinfeld und Ershausen im Landkreis Eichsfeld weist seit vielen Jahren einen sehr hohen Sanierungsbedarf auf. Auf meine Mündliche Anfrage in der Plenarsitzung vom 13. September 2019 in Drucksache 6/7677 bezüglich einer grundhaften Sanierung teilte die damalige Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft mit, dass für den ersten, 2,3 Kilometer langen Bauabschnitt Ausschreibungen und Vergabe der Bauleistungen mit dem Ziel eines Vertragsbeginns im Dezember 2019 vorbereitet werden. Des Weiteren teilte die Ministerin mit, dass für den zweiten, 620 Meter langen Bauabschnitt vor der Ortslage Ershausen aufgrund der Lage innerhalb einer Trinkwasserschutzzone zunächst die Durchführung eines Baurechtsverfahrens erforderlich sei. In Beantwortung der Zusatzfrage des Abgeordneten zur oben genannten Mündlichen Anfrage bezüglich der Dauer des Planfeststellungsverfahrens wurde in Drucksache 6/7787 mitgeteilt, dass dafür ein Zeitfenster von Juni 2020 bis September 2021 vorgesehen sei. Am 4. Januar 2020 erschien in der „Thüringer Allgemeinen“ ein Presseartikel, der unter anderem auch die landesseitig geplanten Investitionen in das Thüringer Straßennetz beinhaltete. Die oben genannte Sanierungsmaßnahme der L 1007 wurde in diesem Zusammenhang nicht erwähnt. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind Ausschreibungen und Vergabe der Bauleistungen mit Vertragsbeginn im Dezember 2019 erfolgt, wie in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage in Drucksache 6/7677 am 13. September 2019 von der Ministerin angekündigt? 2. Wenn nein, was sind die Gründe für die ausstehende Vergabe der Bauleistungen? 3. Wann beginnt die Sanierungsmaßnahme der L 1007 und wann wird sie abgeschlossen sein? 4. Ist der Landesregierung bekannt, dass zeitlich abgestimmt zu den angekündigten Sanierungsarbeiten der L 1007 zwischen Martinfeld und Ershausen die Gemeinde Schimberg innerörtliche Bauarbeiten geplant hat, die ein Festhalten an der oben genannten Terminplanung zwingend notwendig machen? Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nein. Zu Frage 2: Durch teilweise drastische Erhöhungen von Baupreisen an anderen Baumaßnahmen des Freistaats Thüringen konnte diese Zielstellung leider nicht erreicht werden. Da die finanziellen Mittel in den Bautiteln begrenzt sind, muss diese Maßnahme auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Eine verbindliche Zusage zum Baubeginn hat es nicht gegeben. Zu Frage 3: Neue Zielstellung ist, die Ausschreibung im Jahr 2022 und den Bau in den Jahren 2023 und 2024 vorzunehmen. Zu Frage 4: Ja, die Durchführung der Baumaßnahme auf der Kreisstraße K 127 im Ortsteil Ershausen der Gemeinde Schimberg ist nach Einschätzung der Straßenbauverwaltung nicht zwingend von der zuvor benannten Straßenbaumaßnahme abhängig.
Wenn ich jetzt die Antwort auf die Mündliche Anfrage höre und dann vergleiche, was vor ungefähr drei Monaten gesagt wurde – wir haben jetzt eine Verschiebung von vier Jahren –, dann ist es, denke ich, für die Gemeinde – es ist ja eine Verbindung zwischen zwei Ortsteilen – eigentlich nicht hinnehmbar, was hier gemacht wird. Deswegen frage ich noch mal an: Gibt es da noch eine Möglichkeit – wir haben ja über Haushaltstitel gesprochen, es gibt verschiedene Baumaßnahmen, wo es sicherlich teurer wird –, dass man diesen Haushaltstitel gerade für Nordthüringen noch mal auffüllt? Die vier Jahre vor Ort zu erklären, ich weiß nicht, ob das so gut ankommt gerade vor dem Hintergrund – Sie wissen es – der Dorfjubiläen in beiden Orten in 2021 und 2022 – jetzt beginnen wir erst 2023. Gibt es da noch Ansätze?
Herr Abgeordneter, ich habe großes Verständnis für diese Frage und auch für den Ansatz und kann nur sagen: Der Haushaltsgesetzgeber ist frei, dem Verkehrsministerium die Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, die unsere knappen Haushaltsmittel ergänzen und damit auch die Baumaßnahmen, die wir im Moment mangels Haushaltsmitteln nicht durchführen können, dann durchführen können. Sie wissen, dass wir gerade in der Region Nordthüringen zwischen Kleinbodungen und Großbodungen bauen, aber auch die Brücke in Dieterode in Angriff nehmen – alles Baumaßnahmen, die jetzt vorgezogen wurden, die uns aber nicht mehr in die Lage versetzen, die geplante Baumaßnahme, deren Planung sich verzögert hat, jetzt noch durchzuführen.
Ich muss noch mal nachfragen. Wie gesagt, das betrifft ja nicht nur die Baumaßnahme der L 1007 zwischen den beiden Ortsteilen, sondern es geht auch um innerörtliche Baumaßnahmen, das heißt Ortsdurchfahrten, die saniert werden müssen, da gibt es Gespräche mit dem Abwasserzweckverband vor Ort. Das wird jetzt alles ad acta gelegt? Das ist eigentlich für die Gemeinde und die Bevölkerung dort unsere Verbindung Richtung Eisenach, Richtung Süden im Landkreis Eichsfeld und eine Pendlerstrecke – und das noch drei Jahre. Ich bin die Strecke erst gestern gefahren, vielleicht sollte das Ministerium das auch mal tun.
(Beifall CDU)
Danke, Herr Abgeordneter. Das war jetzt keine Anfrage, sondern ein Statement? Gut. Danke. Dann kommen wir zur Frage des Abgeordneten Zippel von der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/180.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe folgende Mündliche Anfrage: Maßnahmen der Thüringer Landesregierung zur Abwehr des Coronavirus Mutmaßlich Anfang Dezember infizierte sich ein Mensch erstmals auf einem Tiermarkt in Wuhan mit einer neuen Form des Coronavirus. Die mit den Erregern SARS und MERS verwandte Lungenkrankheit sorgt für plötzliches hohes Fieber und schweren Husten. In bisher 26 Fällen verlief die Krankheit tödlich. – Das war der Stand, als die Anfrage gestellt wurde. – Obwohl die chinesischen Behörden den Krankheitsfall laut Aussage der WHO „sehr ernst nehmen“ und mittlerweile fünf chinesische Großstädte unter einer Art Quarantäne stehen, breitet sich die Krankheit weiterhin aus und ist auch nach Thailand, Taiwan, Singapur, Südkorea, Japan und in die USA vorgedrungen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Gesundheitsrisiko der Bevölkerung in Deutschland „zurzeit als gering“ ein. Den Fragesteller interessieren die derzeit laufenden Präventions- und Informationsmaßnahmen seitens der Landesregierung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Thüringer Landesregierung die akute Gefahr, das Gefahrenpotenzial sowie die Entwicklung der Bedrohungslage seit dem Ausbruch des Virus für die Thüringer Bevölkerung ein? 2. Inwieweit existiert seitens der Landesregierung ein Abstimmungsprozess mit der WHO, der Bundesebene, anderen Ländern, Behörden oder Forschungseinrichtungen und Krankenhäusern und steht in diesem Zusammenhang insbesondere das Universitätsklinikum Jena in Kontakt mit anderen Kliniken, die einen Beitrag zur Erforschung und Bekämpfung des Virus leisten? 3. Welche Maßnahmen und Anstrengungen, auch unter Einbeziehung der Krankenhäuser und Gesundheitsämter, unternimmt die Thüringer Landesregierung zur Abwehr eines möglichen Coronavirus-Ausbruchs? 4. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Thüringer sich derzeit in Wuhan aufhalten?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Bitte, Frau Ministerin. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Nach Einschätzung des Robert KochInstituts muss mit einzelnen Importen von Erkrankungen mit dem neuartigen Coronavirus nach Deutschland und damit auch nach Thüringen gerechnet werden. Die Gefahr der Weiterverbreitung in der Thüringer Bevölkerung wird derzeit als gering eingeschätzt. Einzelne Übertragungen können aber auch nicht ausgeschlossen werden. Eine Epidemie mit sehr vielen Erkrankungsfällen ist nach derzeitigem Stand in Deutschland eher unwahrscheinlich. Die Lage ist allerdings sehr dynamisch und wird vom Robert Koch-Institut fortlaufend bewertet. Die weitaus größere Bedrohung für die Thüringer Bevölkerung stellt die gerade begonnene InfluenzaWelle dar, die jährlich leider bis zu 30.000 Krankenhauseinweisungen und 1.000 Todesfälle in Deutschland verursacht. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben sicherlich verfolgt, dass die Weltgesundheitsorganisation am gestrigen 30. Januar die durch das neuartige Coronavirus verursachte Epidemie als gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite gemäß Artikel 12 der Internationalen Gesundheitsvorschriften eingestuft hat. Grund für die Entscheidung der WHO sind einerseits die deutlich gestiegenen Erkrankungszahlen in China, insbesondere der bereits abgeriegelten Provinz Hubei inklusive der Metropole Wuhan. Die Maßnahme war aus Sicht der WHO aber vor allem erforderlich, um Staaten mit nur gering entwickelten Gesundheitssystemen bei der Verhinderung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu unterstützen. Zudem sollen die Arbeiten an Medikamenten und Impfstoffen beschleunigt und Informationen geteilt werden. Das Ausrufen des internationalen Gesundheitsnotstands hat zur Folge, dass die WHO einen Notfallausschuss aus internationalen Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern des meldenden Mitgliedstaats, also China, einberuft und über das weitere Vorgehen entscheidet. Eine weitere Folge ist, dass die relevanten Informationen zum Virus regelmäßig an die WHO gemeldet werden. Dazu gehören der weitere Verlauf des Geschehens, Entwicklungen in der Falldefinition, Laborergebnisse, Ursache und Art des Risikos, die Zahl der Krankheits- und gegebenenfalls Todesfälle, Bedingungen, die die Ausbreitung beeinflussen, sowie weitere getroffene Gesundheitsmaßnahmen. Handels- und Reisebeschränkungen werden von der WHO derzeit keine empfohlen. Auf Thüringen hat die Einstufung von dem neuartigen Coronavirus als gesundheitliche Notlage darüber hinaus derzeit keine weiteren Auswirkungen. Zu Frage 2: Der Abstimmungsprozess zwischen Landes- und Bundesbehörden sowie der Weltgesundheitsorganisation wird durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fällen vom 12. Dezember 2013 geregelt. Das für den Infektionsschutz zuständige Fachreferat meines Hauses führt regelmäßig Telefonkonferenzen mit den anderen Ländern und den Bundesbehörden zur aktuellen Lage durch. Das Landesamt für Verbraucherschutz steht zudem in engem Kontakt mit dem Robert Koch-Institut, dem Konsiliarlabor für Coronaviren an der Charité sowie der Uniklinik Jena. Zu Frage 3: Die Abteilung Gesundheit meines Ministeriums hat mit Schreiben vom 27.01.2020 die Thüringer Gesundheitsämter, die Landeskrankenhausgesellschaft in ihrer Zuständigkeit für die Thüringer Krankenhäuser, die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung in Zuständigkeit für die Ärztinnen und Ärzte in Thüringen über die notwendigen Maßnahmen unter Verweis auf die umfangreiche Sammlung an Dokumenten mit Hinweisen und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts informiert. Insbesondere wurden Hinweise zur Feststellung von Verdachtsfällen, zu infektionshygienischen Maßnahmen sowie zur Meldepflicht gegeben. Auch aus Thüringen gibt es Meldungen über Personen, die sich kürzlich in China aufgehalten hatten und jetzt grippale Symptome entwickeln. Die Gesundheitsämter prüfen in diesen Fällen, ob eine diagnostische Abklärung auf das neue Coronavirus erforderlich ist. Dafür veröffentlicht das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite Falldefinitionen, die von den Gesundheitsämtern berücksichtigt werden. In Thüringen auftretende Verdachtsfälle werden unter Einhaltung der entsprechenden Schutzmaßnahmen abgeklärt. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass wir nicht über jeden einzelnen noch in Abklärung befindlichen Fall berichten können. Im Moment ist Erkältungszeit, die jährliche Grippewelle rollt, auch andere Viren, die Atemwegserkrankungen hervorrufen, kursieren zurzeit verstärkt und rufen eine große Zahl grippaler Infekte hervor. Jetzt kann ich Ihnen aber ganz aktuell mitteilen, dass sich die beiden Verdachtsfälle im Helios Klinikum Erfurt nicht bestätigt haben. Zu dem Menschen in Apolda: Dieser zeigt bisher keine Symptome und wir erwarten die Diagnostik für morgen. Ich kann Ihnen aber versichern, sobald bei einem Patienten das neuartige Coronavirus nachgewiesen wird, werden wir natürlich umgehend informieren. Unabhängig von der Bestätigung der Verdachtsfälle in Thüringen wurde mit Blick auf den erhöhten Kommunikations- und Koordinierungsbedarf in meinem Haus schon eine Koordinierungsstelle zum neuartigen Coronavirus unter der Leitung von Frau Staatssekretärin Feierabend eingerichtet. Im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz wird darüber hinaus eine Telefonhotline zum Coronavirus geschaltet werden. Zu Frage 4: Hierzu liegen der Thüringer Landesregierung keine Zahlen vor. Die Bundesregierung bereitet derzeit aber eine Rückholaktion für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus der besonders betroffenen Region in China vor. Etwa 90 Personen werden dabei voraussichtlich noch am Wochenende am Flughafen Frankfurt am Main erwartet und sollen dann die ersten beiden Wochen nach der Rückkehr in Quarantäne auf dem auch mit medizinischen Einrichtungen ausgestatteten Luftwaffenstützpunkt Germersheim in Rheinland-Pfalz verbringen. Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank zunächst für die Beantwortung. Eine Nachfrage hätte ich: Können Sie – vielleicht nicht spontan – aber irgendwelche Zahlen liefern, welche Krankenhäuser in Thüringen in der Lage wären, aktuell eine Isolation von Patienten durchzuführen, bei denen der Virus festgestellt werden würde, also welche Häuser aktuell in der Lage wären, in eine eventuell bestehende Epidemie einzugreifen? Und dann hatte ich jetzt nicht gehört, dass Sie den Teil der Frage 2 beantwortet haben, welche Rolle das Uniklinikum Jena spielt, einen Beitrag zur bevorstehenden Bekämpfung des Virus zu leisten. Wäre es vielleicht möglich, dazu noch etwas zu sagen? Ich weiß, dass das Uniklinikum Jena in engem Kontakt mit der Charité ist, auch weil es darum geht, einen eigenen Test in Thüringen zu installieren. Aber diese Abstimmungen laufen derzeit noch. Und zur zweiten Frage: Ich gehe davon aus, dass in allen Thüringer Krankenhäusern die Möglichkeit besteht, Patientinnen und Patienten zu isolieren. Wie bei einem Influenza-Fall oder wenn jemand eine MRSE-Erkrankung hat, muss er ja auch isoliert werden. Insofern gehe ich davon aus, dass die Krankenhäuser entsprechend darauf vorbereitet sind.
Danke, Frau Ministern. Weitere Nachfragen sehe ich nicht, auch nicht aus der Mitte des Hauses. Damit kommen wir zur nächsten Frage, nämlich der Anfrage der Abgeordneten König-Preuss von der Fraktion Die Linke.
Laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ vom 12. Januar 2020 über eine Umfrage unter den Bundesländern zu Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger heißt es: „Thüringen meldet mehr als eine Verdopplung der Taten von 43 im Jahr 2018 auf 101 im vergangenen Jahr“. Andere Medien berichten unter Berufung auf diese Zahlen von einem „besonders drastischen Anstieg“ in Thüringen. Nach meiner Kenntnis handelt es sich bei den 43 Straftaten im Jahr 2018 um solche, die gegen Büros von Abgeordneten und Parteien gerichtet waren. Im „Tagesspiegel“ vom 12. Januar 2020 wird hingegen ausgeführt, die Länderabfrage der „Welt am Sonntag“ umfasse nicht nur Abgeordnete und Parteien, sondern auch Landesminister, Beamte, Richter und kommunale Mandatsträger. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welche Delikte und jeweils wie viele Fälle verteilen sich die 101 Straftaten im Jahr 2019, auf die sich die Zeitung für Thüringen beruft, und wie viele davon sind jeweils als PMK (politisch motivierte Kriminalität) „rechts“, „links“ und „nicht zuordenbar“ eingestuft? 2. Wie viele der 101 Straftaten richten sich jeweils gegen Abgeordnete, Politiker oder Parteien, Bürgermeister, kommunale Mandatsträger, Richter, Beamte, Landesminister? 3. Kann die Landesregierung darstellen, ob in der Zahl 43 (2018) auch Straftaten gegen Landesminister, Beamte, Richter und kommunale Mandatsträger, wie in der Vorbemerkung geschildert, berücksichtigt wurden und ob demnach eine Vergleichbarkeit – 43 Fälle 2018 mit den 101 Fällen 2019 – besteht? 4. Falls die Frage 3 mit Nein beantwortet wird, wie viele Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger – auch solche gegen Landesminister, Beamte, Richter und kommunale Mandatsträger – haben sich über die 43 genannten Fälle hinaus im Jahr 2018 ereignet?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Bei den im Artikel der „Welt“ vom 12.01.2020 angeführten Fällen aus dem Jahr 2019 handelt es sich um fünf Propagandadelikte, von denen vier dem Phänomenbereich „politisch motivierte Kriminalität rechts“ und ein Fall der „politisch motivierten Kriminalität links“, ein Gewaltdelikt, welches der „PMK links“ sowie 95 sonstige staatsschutzrelevante Delikte, von denen 26 Fälle der „PMK rechts“, 27 Fälle der „PMK links“ und 42 Fälle der „PMK nicht zuzuordnen“ zugerechnet werden. Insgesamt wurden 30 Fälle der „politischen motivierten Kriminalität rechts“ und 29 Fälle der „politisch motivierten Kriminalität links“ zugewiesen. In 42 Fällen war keine eindeutige Zuordnung möglich, sodass sie im Phänomenbereich „politisch motivierte Kriminalität nicht zuzuordnen“ registriert wurde. Zu Frage 2: Von den 101 Straftaten richteten sich 41 Fälle gegen Amtsträger und 60 Fälle gegen Mandatsträger. Zu Frage 3: Eine Vergleichbarkeit der Zahlen hinsichtlich der betroffenen Personen ist gegeben. Zu Frage 4: Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 3. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gibt eine Nachfrage, und zwar zur Antwort auf Frage 3 bzw. ist das ja auch dieselbe Antwort auf die Frage 4, und zwar ob Sie mir darstellen können, wie viele der in Frage 3 genannten Fälle sich gegen Landesminister, Beamte, Richter, kommunale Mandatsträger – um wie viele es sich dabei handelt?
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Zusage. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur nächsten Frage, nämlich der Anfrage des Abgeordneten Worm von der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/195. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sanierung der Landesstraße 1112 Ortsdurchfahrt Scheibe-Alsbach Seit Jahren ist die Ortsdurchfahrt Scheibe-Alsbach im Bereich des Straßenbauamtes Südwestthüringen für ihren schlechten Straßenzustand bekannt. Nachdem der Baubeginn im vergangenen Jahr durch fehlerhaftes Agieren des Straßenbauamts nicht zustande kam, sollten in den Jahren 2019 und 2020 die koordinierten Bauarbeiten in Abstimmung mit den Versorgungsträgern stattfinden. Nach einem Zeitungsbericht hat der Zweckverband Rennsteigwasser bis heute jedoch noch keinen Förderbescheid für die anvisierte Baumaßnahme und soll diesen wohl auch nicht vor dem 31. März 2020 erhalten. Nach Aussage des Zweckverbands kann dieser dadurch erst nach Erhalt des Förderbescheids Angebote von den ausführenden Firmen einholen. Der vorgesehene Baubeginn im März 2020 wäre damit hinfällig. Auch insgesamt ist die Maßnahme im vorgesehenen Zeitfenster 2020 dadurch nicht mehr realisierbar. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass der Zweckverband Rennsteigwasser nicht vor Ende März dieses Jahres mit dem entsprechenden Förderbescheid rechnen kann und wenn ja, warum? 2. Unter welchen Voraussetzungen besteht für die vorgesehene Baumaßnahme die Möglichkeit des förderunschädlichen vorfristigen Maßnahmebeginns? 3. Wurde durch den Zweckverband Rennsteigwasser ein vorfristiger Maßnahmebeginn beantragt und wenn ja, warum wurde dieser Antrag bislang nicht beschieden? 4. Wie kann die Landesregierung unterstützend auf das Vorhaben einwirken?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ja, Frau Siegesmund, bitte. Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Worm beantworte ich federführend für die Landesregierung wie folgt: Zum Sachverhalt sind einige Vorbemerkungen erforderlich: Ein unterstelltes fehlerhaftes Agieren des Straßenbauamts – jetzt Landesamt für Bau und Verkehr, Regionalbereich Südwestthüringen –, kann seitens der Landesregierung nicht nachvollzogen werden. Die Straßenbauverwaltung hat die Federführung für die Vorbereitung der Baumaßnahme übernommen. Weiter beteiligt sind bisher die Stadt Neuhaus und der Zweckverband Rennsteigwasser; die Thüringer Energienetze GmbH und Co. KG soll voraussichtlich ebenfalls beteiligt werden, entsprechend vertragliche Regelungen sind aber noch zu treffen. Das Vorhaben insgesamt hat einen voraussichtlichen Kostenumfang von ca. 4,3 Millionen Euro. Das Landesamt für Bau- und Verkehr hat den Zweckverband Rennsteigwasser mit E-Mail vom 23.01.2020 um Aussagen zur Gestaltung der Bauabschnitte gebeten, bislang ist aber keine Antwort eingegangen. Von der Aussage des Zweckverbands hängt ab, ob eine zweijährige oder eine dreijährige Bauzeit zu veranschlagen ist und welcher Abschnitt in welcher Jahresscheibe umgesetzt wird. Ich bin also jetzt Mittler zwischen den unterschiedlichen Beteiligten, aber will dem gern nachkommen. Jedenfalls das ist die Information, die noch offen ist, um zu entscheiden, wie lange sich die Bauzeit hinzieht. Die für den Asphalt-Straßenbau erforderlichen Mittel stehen im Landeshaushalt ab diesem Jahr zur Verfügung, also ab 2020. Das Kanalbauvorhaben des Zweckverbands Rennsteigwasser ist in das Förderprogramm Abwasser des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz für das Jahr 2020 eingeordnet, Stichwort Abwasserpakt und die entsprechende Finanzierung. Also die Mittel stehen. Diese Programmeinordnung ist zunächst mit drei Jahresscheiben für die Jahre 2020 bis 2022 erfolgt, wäre aber, wenn gewünscht, auch in nur zwei Jahresscheiben möglich. Gemäß Haushaltsrecht müssen die Partner die notwendigen Mittel vor einer Ausschreibung sicherstellen. Insofern kann seitens des Landesamts für Bau- und Verkehr die Ausschreibung ohne Zusage des Zweckverbands nicht erfolgen. Dies vorangestellt beantworte ich nun im Detail Ihre Fragen. Zu Frage 1: Nein, die Aussage, dass der Zweckverband Rennsteigwasser nicht vor Ende März dieses Jahres mit dem entsprechenden Förderbescheid rechnen kann, trifft nicht zu. Eine Bewilligung ist grundsätzlich davon abhängig, dass vollständige Antragsunterlagen vorliegen. Dies ist bislang nicht der Fall. Der Antrag des Zweckverbands wurde am 18.12.2019 bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht und am 22.01.2020 teilweise vervollständigt. Mit Stand heute fehlen aber immer noch Teile des Antrags, die eine Bewilligung aber voraussetzen. Der Zweckverband ist über die fehlenden Unterlagen und die davon abhängige Bearbeitung seines Antrags informiert. Eine Bewilligung der Fördermittel könnte also durchaus noch vor Ende März erfolgen, dafür müssen aber die Antragsunterlagen schnellstmöglich vervollständigt werden. Und noch mal: Die Mittel sind sowohl im Abwasserbereich als auch in anderen Etatisierungen im Infrastrukturbereich vorhanden. Allerdings müssen die Antragsunterlagen wie bei jedem Antragsteller entsprechend vollständig sein. Zu Frage 2: Die Richtlinie für die Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung im Freistaat Thüringen vom 17. September 2018, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 38/2018, schließt in Ziffer 4.9 Zustimmungen zum vorzeitigen Vorhabenbeginn aus. Zu Frage 3: Durch den Zweckverband wurde keine Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn beantragt. Zu Frage 4: Der Zweckverband ist seit mehr als 25 Jahren Empfänger von Zuwendungen des Landes für wasserwirtschaftliche Bauvorhaben bei nahezu konstanten Förderregularien. Ihm kann lediglich empfohlen werden, die Förderregularien zu beachten und seine direkten Kontakte mit den bewilligenden Stellen und Baupartnern zu intensivieren.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Nachfragen des Fragestellers sehe ich nicht, aus der Mitte des Hauses auch nicht. Dann kommen wir jetzt zur letzten Mündlichen Anfrage – vielleicht auch als Hinweis an die Kolleginnen und Kollegen, die sich noch außerhalb des Plenarsaals befinden – und das ist die Anfrage des Abgeordneten Urbach von der Fraktion der CDU.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im vergangenen Herbst wurde die Thüringer FeuerwehrEntschädigungsverordnung durch das Thüringer Innenministerium geändert. Nach mehr als 25 Jahren wurde endlich eine Anhebung der Entschädigungen realisiert. Dies war überfällig und dient der Wertschätzung der Arbeit der Kameradinnen und Kameraden. Hier wurde jedoch ein Passus in die Verordnung eingefügt, der besagt, dass bei denjenigen, die mehrere Aufgaben in einer Feuerwehr übernehmen, die geringeren Aufwandsentschädigungen jeweils nur zur Hälfte zu zahlen sind. Eine Anhörung auch des Thüringer Gemeinde- und Städtebunds wurde dazu durchgeführt. Die Landesregierung hat nach Kritik aus einigen Feuerwehren in den letzten Tagen ihre Bereitschaft signalisiert, dies zu ändern. Ich frage die Landesregierung: 1. Weshalb wurde aus dem im Rahmen der Anhörung zur Änderung der vorgenannten Verordnung gegebenen Hinweis des Thüringer Gemeinde- und Städtebunds, dass man im Falle einer Ausübung von Mehrfachfunktionen durch eine Person einen eigenen Erhöhungstatbestand bzw. eine Klarstellung zur Berücksichtigung dieser zeitlichen Mehrbelastung finden solle, der Schluss gezogen, den Kameradinnen und Kameraden fortan bei den weiteren Aufwandsentschädigungsansprüchen nur die Hälfte zu zahlen? 2. Wann wird eine geänderte Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft treten? 3. Wird den betroffenen Kameradinnen und Kameraden im Nachgang die volle Summe ausgezahlt? 4. In welcher Art und Weise und in welcher Höhe gedenkt die Landesregierung ihre im Vorblatt des Verordnungsentwurfs gemachte Zusage einzuhalten, einen angemessenen Teil der finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen zu tragen, die sich aus der Erhöhung der Aufwandsentschädigungen ergeben?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Urbach beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der ursprüngliche Verordnungstext sah keine ausdrückliche Regelung zur Entschädigung bei der Ausübung von Mehrfachfunktionen vor. Im Rahmen der Verbändeanhörung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zum Verordnungsentwurf regte der Gemeinde- und Städtebund an, einen eigenen Erhöhungstatbestand bzw. eine Klarstellung zur Berücksichtigung von Mehrfachfunktionen vorzusehen. Dem wurde seitens des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales mit der vorliegenden Formulierung gefolgt. Dabei wurde davon ausgegangen, dass mit der Verpflichtung der Aufgabenträger zur Gewährung einer weiteren Aufwandsentschädigung bei Ausübung von Mehrfachfunktionen – und damit einer Erhöhung – die Ausübung mehrerer besonderer Dienstleistungen bzw. in Verbindung mit einem Ehrenamtsverhältnis berücksichtigt und die damit verbundenen zeitlichen und organisatorischen Synergieeffekte mit einbezogen werden. Gegenüber der alten Fassung der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung wurden die Kommunen damit erstmals verpflichtet, Mehrfachfunktionen zwingend durch eine weitere Entschädigung zu berücksichtigen. Die öffentliche Äußerung wurde zum Anlass genommen, die Regelung des § 5 Abs. 4 nun nochmals zu prüfen. Im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales wird nunmehr geprüft, wie dem berechtigten Ansinnen vor Ort am besten entsprochen werden kann. Zu Frage 2: Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat bereits mit der Prüfung und Überarbeitung der Verordnung begonnen. Erfahrungsgemäß dauert die Änderung einer Verordnung mindestens zwischen sechs und zwölf Monaten. Hier liegt die Besonderheit vor, dass die Änderungsverordnung neben den üblichen Verfahrensschritten zusätzlich nach § 54 Abs. 1 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz der Anhörung des Innen- und Kommunalausschusses, federführend, und des Haushalts- und Finanzausschusses bedarf. Bei der letzten Änderung der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung lagen zwischen der ersten Einleitung einer Ressortabstimmung und der Veröffentlichung rund 18 Monate. Natürlich waren die Änderungsumfänge seinerzeit deutlich größer. Sie werden mir aber nachsehen, dass ich selbstverständlich für parlamentarische Abläufe hier keine Terminstellungen festlegen kann und will. Ich bin mir gleichwohl sicher, dass wir hier gemeinsam mit der gebotenen Geschwindigkeit zu einem nicht zu entfernten Abschluss des Verfahrens gelangen werden. Zu Frage 3: Eine rückwirkende Regelung zur Anwendung der Bestimmung würde insbesondere vor dem Hintergrund der kommunalen Selbstverwaltung einen sehr weitreichenden Eingriff in diese darstellen, muss also mit den kommunalen Spitzenverbänden auch intensiv diskutiert werden. Zu Frage 4: Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte ergeben sich erst, wenn die entsprechenden kommunalen Satzungen geändert wurden, sodass eine belastbare Schätzung der Kosten noch nicht möglich ist. Die finanziellen Auswirkungen der Satzungsänderungen der Kommunen werden im Rahmen der nächsten Revision der angemessenen Finanzausstattung gemäß § 3 Abs. 5 ThürFAG berücksichtigt. Bereits in der Sitzung des Haushaltsund Finanzausschusses am 28.06.2019 wurde dies eingehend thematisiert und erläutert. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Götze. Dort hinten sehe ich zunächst mal aus Richtung des Fragestellers keine Nachfrage, aber, Herr Staatssekretär, es gibt eine Nachfrage aus der Mitte des Hauses.
Vielen Dank. In der Befassung im letzten Jahr hat der Abgeordnete Kuschel eine sogenannte Dynamisierungsklausel bei den Beträgen vorgeschlagen und die gleich so einzustellen, dass ein Inflationsausgleich etc. geschehen kann. Das war damals nicht mehr möglich, weil dazu eine nochmalige Anhörung notwendig gewesen wäre. Ziehen Sie diese Dynamisierungsklausel bei der jetzigen Überarbeitung noch mal in Erwägung, weil Sie jetzt wahrscheinlich sowieso noch mal in die Anhörung müssten? Man könnte das eventuell mitdiskutieren.
Wir werden das mit in Erwägung ziehen, da haben Sie recht. Ich glaube, das ist noch mal ein wichtiger Hinweis. Seinerzeit ist das an dem Anhörungsverfahren dann quasi gescheitert. Aber wir werden diese Anregung jetzt wieder mit aufnehmen.
Danke, Herr Präsident. Ich beantrage die Aufnahme zweier neuer Tagesordnungspunkte: Wahlen, dritter Wahlgang, Wahl der Mitglieder und Vertreter des Richterwahlausschusses. Zweitens: Wahl der Mitglieder und Vertreter des Staatsanwälteausschusses. Grundlage der Wahl waren die heute Morgen ausgereichten Drucksachen 7/230 /231 , 7 , /232. 7
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion Die Linke hat heute Morgen einen Wahlvorschlag zur Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses eingereicht. Der Wahlvorschlag wurde in der Drucksache 7/232 verteilt. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat zur Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern sowohl des Richter wahlausschusses als auch des Staatsanwaltswahl ausschusses zwei Wahlvorschläge eingereicht, die in den Drucksachen 7/230 und 7/231 verteilt wur den. Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung in der Mittagspause darauf verständigt, dass er die erneu ten Kandidaturen der vorgeschlagenen Wahlbewer berinnen und Wahlbewerber unterstützt. Um die bei den Wahlen in der heutigen Sitzung des Landtags durchführen zu können, ist eine Ergänzung der Ta gesordnung erforderlich, die unter den Vorausset zungen des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Geschäfts ordnung möglich ist. Wer dafür ist, die Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses und des Staatsanwaltswahlausschusses in der heutigen Sitzung durchzuführen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Danke schön. Bei 3 Enthaltungen ist das damit angenommen. Damit ist die einfache Mehrheit mehr als erreicht und die beiden Wahlen können heute durchgeführt werden. Jetzt stimmen wir noch die Platzierung der beiden Wahlen ab. Ich würde Ihnen vorschlagen, die beiden Wahlen nach dem Tagesordnungspunkt 27, die Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrats der Ehrenamtsstiftung, der nach den gestrigen Festlegungen jetzt ansteht, durchzuführen. Sind Sie damit einverstanden? Da bitte ich auch noch mal kurz um das Handzeichen. Jawohl, ich stelle übergroße Mehrheit fest, sodass sich die übrige Abfrage erledigt hat. Danke schön, meine Damen und Herren. Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 27 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/177 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/190 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/194 Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung der Thüringer Ehrenamtsstiftung sind für den Stiftungsrat, der aus insgesamt sieben Mitgliedern besteht, drei Mitglieder vom Landtag zu wählen, die nicht Abgeordnete sein müssen. Die Mitglieder werden gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 der Satzung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die letzte Wahl fand in der 5. Sitzung des 6. Landtags am 29. Januar 2015 statt. Das Wahlverfahren ist in der Satzung nicht geregelt, weshalb die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung findet. Die Wahlvorschläge der Fraktionen Die Linke, der AfD und der CDU liegen Ihnen in den Drucksachen 7/177, 7/190 und 7/194 vor. Vorgeschlagen wurden durch die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Karola Stange, durch die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch und durch die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Beate Meißner. Wird die Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Es gibt keinen Widerspruch. Damit können wir durch Handzeichen abstimmen. Wie ich Ihnen bereits sagte, liegen Ihnen in drei Drucksachen die Wahlvorschläge vor. Bei der in Verhältniswahl durchzuführenden Wahl hat jede bzw. jeder Abgeordnete nur eine Stimme, das heißt, Sie können nur einem der drei Wahlvorschläge Ihre Zustimmung geben. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Stimmabgabe per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf: Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke – ist mit den Stimmen von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD gewählt. Dann kommen wir zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Augenblick, wir stellen gerade noch mal die Zahl fest, dass wir hier keinen Fehler begehen. Darf ich noch mal kurz um das Handzeichen bitten?
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Welchen?) Für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Dann haben wir 42 Jastimmen – noch einmal für das Protokoll. Danke schön. Ebenso sorgfältig verfahren wir jetzt bitte mit dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Ich bitte um das Handzeichen für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Damit haben wir 22 Jastimmen. Ich danke Ihnen. Dann kommen wir zum Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. Dann sind wir bei – aha, da ist auch noch eine Stimme; jetzt sind wir gerade getäuscht worden – 26 Jastimmen. Meine Damen und Herren, das war natürlich jetzt eine kleine Finte, die wir hier feststellen müssen. Damit gebe ich das Wahlergebnis noch mal bekannt: Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 42 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD 22 Stimmen und auf die Fraktion der CDU 26 Stimmen. Damit bitte ich um eine kurze Pause, aber bleiben Sie gleich auf den Plätzen,
(Heiterkeit im Hause)
um die Anzahl der Mitglieder noch zu ermitteln. Sie sehen, Sie haben mich etwas überrascht, dass es heute keine Wahl in der Wahlkabine gegeben hat. Meine Damen und Herren, ich kann das Ergebnis verkünden und sagen, dass damit auf jeden ein Mitglied entfällt. Von der Fraktion Die Linke die Frau Abgeordnete Karola Stange, von der Fraktion der AfD der Abgeordnete Karlheinz Frosch und von der Fraktion der CDU die Frau Abgeordnete Beate Meißner. Ich danke Ihnen. So und damit kommen wir wie eben beschlossen zum Aufruf des neuen Tagesordnungspunkts 30 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/231 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/232 Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben jeweils einen Vorschlag eingebracht, die den bisherigen Vorschlägen in den Drucksachen 7/175 und 7/201 entsprechen, die in der gestrigen Sitzung in jeweils zwei Wahlgängen jeweils nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht hatten. Die neuen Wahlvorschläge haben die Drucksachennummern 7/231 und 7/232. Vorgeschlagen wurden erneut durch die Fraktion Die Linke als Mitglieder Frau Abgeordnete Cordula Eger und Herr Abgeordneter André Blechschmidt und Frau Abgeordnete Anja Müller, als Vertreterinnen bzw. Vertreter Herr Abgeordneter Steffen Dittes, Frau Abgeordnete Katharina König-Preuss und Herr Abgeordneter Patrick Beier. Durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden als Mitglied Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich, als Vertreterin Frau Abgeordnete Madeleine Henfling benannt. Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung in der Mittagspause unter Beachtung des Beschlusses des Justizausschusses der 3. Wahlperiode in der Drucksache 3/970, der bis zu einem gegenteiligen Beschluss fortgilt, die erneuten Kandidaturen in einem 3. Wahlgang unterstützt. Wird die Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Ich sehe Widerspruch. Damit findet eine geheime Wahl statt. Zur Erleichterung des Verfahrens schlage ich Ihnen vor, die einzelnen Mehrheitswahlen gleichzeitig durchzuführen. Das bedeutet, dass Sie nach Ihrem Namensaufruf zwei farblich unterschiedlich gestaltete Stimmzettel erhalten und mit beiden Stimmzetteln nur einmal in die Wahlkabine gehen. Die Stimmzettel sind farblich wie folgt zugeordnet, ich bitte um Aufmerksamkeit: Der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke ist rot und der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist grün. Ich erläutere die Stimmzettel: Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete insgesamt zwei Stimmzettel. Auf jedem dieser beiden Stimmzettel können Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Frau Abgeordnete Güngör, Frau Abgeordnete Hoffmann und Herrn Abgeordneten Urbach nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Meine Damen und Herren, schon mal als Hinweis für danach: Im Anschluss an die Wahlen würden wir wie heute früh beschlossen die Tagesordnungspunkte 15 und 20 aufrufen, damit das die Kolleginnen und die Kollegen in den Fraktionen wissen. Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung. Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis. Der Wahlvorschlag von der Fraktion Die Linke: 88 Stimmzettel wurden abgegeben, 88 gültige Stimmzettel, damit 58 Jastimmen, 28 Neinstimmen, 2 Enthaltungen. Die Zweidrittelmehrheit ist damit erreicht. Ich gehe davon aus, dass die Gewählten ihre Wahl annehmen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wahlvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen: 88 abgegebene Stimmen, 88 gültige Stimmen. Mit Ja wurden abgegeben 57, mit Nein 29, 2 Enthaltungen. Damit wurde die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Meine Damen und Herren, damit rufe ich auf den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/230 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Wahlvorschlag eingebracht, der dem bisherigen Wahlvorschlag in der Drucksache 7/202 entspricht, der in der gestrigen Sitzung jedoch in zwei Wahlgängen nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht hat. Der Wahlvorschlag hat die Drucksachennummer 7/230. Vorgeschlagen wurden erneut als Mitglied Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich, als Vertreterin Frau Abgeordnete Madeleine Henfling. Der Ältestenrat – meine Damen und Herren, ich bitte um ein bisschen Ruhe – hat in seiner Sitzung in der Mittagspause unter Beachtung des Beschlusses des Justizausschusses der 3. Wahlperiode in der Drucksache 3/970, der bis zu einem gegenteiligen Beschluss fortgilt, die erneuten Kandidaturen in einem dritten Wahlgang unterstützt. Wird die Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Ich sehe, es gibt Widerspruch. Damit kommen wir zur geheimen Wahl. Ich erläutere den Stimmzettel. Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete einen Stimmzettel. Auf dem Stimmzettel können Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte die Wahlhelferinnen und den Wahlhelfer, Frau Abgeordnete Güngör, Frau Abgeordnete Hoffmann und Herrn Abgeordneten Urbach, nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wir fangen
jetzt wieder bei „Z“ an!)
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit zur Stimmenabgabe? Das ist der Fall. Damit schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung. Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis: abgegebene Stimmen 87, gültige Stimmen 87; 55 Jastimmen, 30 Neinstimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist auch in dieser Wahl die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht, meine Damen und Herren. Damit rufe ich jetzt auf den TagesordnungsAntrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/154 Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, auf der Tribüne, am Livestream! Wer gute Qualität an unseren Kindertagesstätten, an unseren Kindergärten haben will, muss vor allen Dingen eines realisieren und absichern, und das ist Ausbildung. Darauf wird es in den nächsten Jahren vorrangig ankommen. Es war ein wichtiger und es war ein guter Schritt, als die Bundesregierung, als Frau Dr. Franziska Giffey sich entschlossen hat, eine Fachkräfteoffensive ins Leben zu rufen. Sie hat es unter anderem damit begründet – Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis würde ich zitieren –: „Es muss attraktiver werden, eine Ausbildung anzufangen, sie abzuschließen und danach im Beruf zu bleiben. Das ist eine Aufgabe für alle: Bund, Länder, Kommunen und Tarifparteien. Gemeinsam müssen wir jetzt dafür sorgen, Verbesserungen zu erreichen. Die Investitionen in qualitativ gute Kinderbetreuung sind Investitionen in die Fachkräfte selbst, in die Chancen der Kinder und in den Zusammenhalt in der Gesellschaft insgesamt.“ Ja, das sind genau die Merkmale, die wir auch unterstützen. Deswegen hat sich Thüringen auf den Weg gemacht. Seit letztem Jahr gibt es 61 überwiegend junge Menschen, die in der praxisintegrierten Ausbildung sind. Nun hat uns leider vom Bund die Mitteilung erreicht, dass diese praxisintegrierte Ausbildung so nicht mehr fortgeführt werden soll. Mit diesem Antrag, Drucksache 7/154, „Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern“ wollen wir insbesondere den zweiten Jahrgang absichern. Wir wollen der Landesregierung den Auftrag erteilen, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, damit genau das, was beschrieben worden ist, eben auch in Thüringen weiter zur Geltung kommt. 60 Plätze ab dem Ausbildungsjahrbeginn 2020 stehen ansonsten auf der Kippe. Aber es geht um mehr: Es geht um Erfahrung, die sich damit verbindet, und darum, die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung auch insgesamt zu verbessern. Es geht um Vergleichbarkeit, insbesondere auch in den unterschiedlichen Bundesländern, aber es geht vor allen Dingen um eines, und das haben unsere Erzieherinnen und Erzieher, das haben die Berufsschulen, das haben vor allen Dingen unsere Kleinsten verdient, und das ist Verlässlichkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich freue mich auf die Diskussion hier im Haus dazu und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich gebe folgenden Hinweis: Dieser Tagesordnungspunkt wird auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einfacher Redezeit beraten. Ich eröffne die Aussprache und rufe als ersten Redner Abgeordneten Reinhardt, Fraktion Die Linke, an das Rednerpult.
Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern
Thüringen zwischen Beitragsfreiheit und Qualität im Kindergarten – gebt PiA eine Stimme. Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Kolleginnen Erzieherinnen und Erzieher, liebe Auszubildende, PiA ist nicht etwa der Name eines ungeliebten Kindes, sondern eine sinnvolle Maßnahme zur Sicherung von Fachkräften im Bereich der Erzieherausbildung
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) und hat den besonderen Charme, eine vergütete Ausbildung zu sein. Dass es PiA heute in Thüringen als Modellprojekt gibt, hat eine ganz klare Ursache. Wie an vielen Stellen in der Arbeitswelt gibt es auch in der Sozialwirtschaft und insbesondere in der institutionellen frühkindlichen Bildung einen deutlichen Fachkräftemangel. Dieser wird zunehmend als schwerwiegendes Problem wahrgenommen. Fachkräftemangel im Kindergarten erzeugt Stress und behindert gleichermaßen die Qualitätsentwicklung im Kindergarten und den Ausbau der Kapazitäten da, wo sie gebraucht werden. Einfach ausgedrückt: Thüringen fehlen Erzieher. Wenn das Land Thüringen die begrüßenswerte hohe Nachfrage an Kindergartenplätzen auch zukünftig erfüllen will, wenn das Land Thüringen auch zukünftig Qualitätsentwicklung in Kindergärten erreichen möchte, dann müssen wir auch weiterhin aktiv sein. Zu wenige Fachkräfte bedeuten, dass wir eine weitere Verbesserung im Personalschlüssel nicht umsetzen können. Am Rande erwähnt: Im Krippenbereich haben wir da sowieso noch Aufholbedarf. Zu wenige Fachkräfte im Kindergarten, im Hort oder im Heimbetrieb bedeuten nicht nur einen Qualitätsverlust, sondern eben auch, dass die Kolleginnen und Kollegen vor Ort durch Mehrbelastung eben durch nicht besetzte Stellen, Krankheitsausfälle oder Wechsel der Arbeitsstätten betroffen sind. Aus eigener Erfahrung als Leiter einer Kita kann ich Ihnen sagen: Die Erzieher/-innen werden dem eigenen Anspruch an die Arbeit mit dem Kind nicht mehr gerecht und das macht höchst unzufrieden – ich kenne das persönlich aus meiner eigenen Arbeit auch, eben genau aus dem Grund –, weil immer mehr Kinder bedeuten, dass sie immer weniger individuell arbeiten können oder das eben Krankheitsausfälle zur Folge hat. Im schlimmsten Fall führt das sogar dazu, dass wir in Thüringen die dringend benötigten Kindergartenplätze nicht mehr besetzen können. Wir machen und werden uns also Gedanken machen, welche Folgen es hat, zu wenige Fachkräfte in diesem Bereich zu haben. Wir machen uns Gedanken, wie wir neue Fachkräfte ausbilden können und welche Gründe es außer dem des demografischen Wandels gibt, dass der Beruf des Erziehers unattraktiv ist, dass sich eben zu wenige junge Menschen für einen solchen Beruf entscheiden. Wir im Freistaat Thüringen benötigen neue Wege, um qualifiziertes Personal zu gewinnen, und hier liegt die Betonung tatsächlich auf „neuem“ Personal. Das Fachkräfteproblem im Kindergartenbereich ist nicht nur ein Problem, das Thüringen hat, wir haben es in der gesamten Bundesrepublik. Gerade deshalb ist es wichtig und richtig, dass die Bundesregierung eben genau diesen Fachkräftemangel als ein gravierendes Problem erkannt und – man höre und staune – gehandelt hat. Die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat am 18. Dezember 2018 das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen/Erzieher“ vorgestellt. Ziel der Initiative ist es ausdrücklich, mehr Fachkräfte für den Beruf des Erziehers/der Erzieherin zu gewinnen und diese im Beruf zu halten. Geplant ist oder war es, von 2019 bis 2022 insgesamt 300 Millionen Euro als Impuls für die Länder und damit den Einrichtungen vor Ort zur Verfügung zu stellen – im Übrigen zusätzlich zu den 5,5 Milliarden Euro aus dem Gute-KiTa-Gesetz, die unter anderem dafür eingesetzt wurden, um den Fachkräfte-Kind-Schlüssel zu verbessern, bedarfsgerechte Öffnungszeiten einzuführen oder aber die sprachliche Bildung in Kitas zu verbessern. Das Land Thüringen hat, so wie auch andere Bundesländer, das Geld genutzt, um eben den Aufbau und Ausbau einer neuen praxisintegrierten Form der Erzieher/-innen-Ausbildung zu nutzen. Wir als die Fraktion Die Linke stehen zu 100 Prozent hinter dem Projekt „PiA“.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wie bei fast allen Berufen, die von Frauen ausgeübt werden, wird auch hier der Job der Erzieher/-in schlecht bezahlt und auch die Ausbildung gleich gar nicht. PiA bedeutet aber in diesem Fall, dass die Ausbildung zur Erzieher/-in attraktiver werden kann. Wer nicht die Energie hat – so wie ich –, neben zwei Jahren Sozialassistenten- und drei Jahren Erzieherausbildung, einem anschließenden Studium zum Sozialpädagogen einen Nebenjob zu machen und ehrenamtlich arbeiten zu gehen, und dann auch noch das Pech hat, kein BAföG beantragen zu können, so wie es mir passiert ist, weil eben die Eltern angeblich zu viel verdienen, der wird wahrscheinlich nicht in diesen Beruf eintreten können, weil es ihm schlichtweg nicht möglich ist. Die Person wird einen anderen Ausbildungsweg gehen, weil sie nicht die Energie und die Kraft und die Zeit hat. Zwei Jahre einschlägige Berufsausbildung, drei Jahre Erzieher/-innen-Ausbildung, das bedeutet fünf Jahre ohne eigenes Einkommen, und das in einem Alter, in dem man gerade sehr gern unabhängig sein möchte, mit 16 und 18. Ich bin mit 18 ausgezogen, ich denke, viele andere Menschen machen das auch so und es wird eindeutig erschwert. Die Attraktivität der Ausbildung der Erzieher/-innen wird hier sehr vermindert und schwächelt. Insbesondere für Menschen, die schon über ein eigenes Einkommen verfügt haben, die eine Familie haben, ist es besonders schwierig. Und gerade hier bietet PiA die Möglichkeit, die Ausbildung – weil man eben ein kleines Einkommen erhalten kann – attraktiver zu machen. Genau das ist die Schnittstelle, wo wir erwarten, dass es neue Fachkräfte für den Erzieher/ innen-Beruf gibt. ‑ PiA schafft es – und das zeigen nicht nur die Erfahrungen aus anderen Bundesländern –, Menschen in den Erzieherberuf zu holen, die sich sonst nicht dafür entscheiden würden oder die den traditionellen Weg nicht gehen können oder wollen. Die Ausbildungsform ist also nicht nur ein einfacher Ersatz oder eine Variante, sondern da steckt Potenzial drin. Sie hat tatsächlich den Charme, sie bietet tatsächlich die Möglichkeit, dass ein Zuwachs an Fachkräften gewonnen werden kann. Zudem ist der Charakter von PiA, also die duale Ausbildung, ebenfalls interessant. Es bindet die Ausbildung im Erzieherberuf an einen Vertrag mit einer konkreten Ausbildungsstätte, garantiert ein Ausbildungsentgelt und gestaltet in der Zusammenarbeit der Berufsschule mit der theoretischen Ausbildung und einem freien Träger ein praxisnahes Curriculum. Ich bin im Übrigen der Auffassung, dass grundsätzlich alle sozialen und pflegerischen Berufe in der Ausbildung vergütet werden sollten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Nicht nur, um sie attraktiver zu machen, sondern auch, um die Wertschätzung der Berufsstände zu steigern. Wenn möglich, gern sachgerecht im Rahmen einer dualen oder praxisintegrierten Ausbildung. Nach der Frage, wie wir zu gut ausgebildeten Fachkräften kommen, erhebt sich die Frage nach der Bindung der so teuer ausgebildeten Fachkräfte. Und auch hier sehen wir PiA als einen guten Ansatz. Durch die frühzeitige Kooperation mit dem Träger, mit dem künftigen Arbeitsort steigt doch die Wahrscheinlichkeit, dass die ausgebildete Fachkraft bei der Kita, beim Kindergarten, beim Träger bleibt und die frisch ausgebildeten Fachkräfte nicht ins benachbarte Bundesland – nach Bayern zum Beispiel – abwandern, weil sie dort besser bezahlt werden. Alles gut, werden Sie nun sagen, liebe Abgeordnete, wozu denn nun dann dieser Antrag? Ja, meine Damen und Herren, wie so oft ist es eine Frage des Geldes und ob es uns das wert ist, in diesen Bereich Geld zu investieren. Das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“, das ich vorhin kurz dargestellt habe, stellt gemeinsam mit der Kofinanzierung des Landes eben den finanziellen Boden dar, auf dem PiA-Ausbildung bisher in Thüringen aufgebaut war und ist. Bei der Verabschiedung des Bundesprogramms sagte Frau Giffey: „Gemeinsam müssen wir jetzt dafür sorgen, Verbesserungen zu erreichen. Die Investitionen in qualitativ gute Kinderbetreuung sind Investitionen in die Fachkräfte selbst, in die Chancen der Kinder und in den Zusammenhalt in der Gesellschaft insgesamt.“ Gerade weil man der Bundesministerin voll zustimmen muss, kann und will, ist es umso fraglicher, umso unverständlicher, wie es geschehen konnte, dass nur die Finanzierung eines einzigen Jahrgangs realisiert werden konnte: 2019/2020. Im Rahmen des Bundesprogramms wurde jetzt im Dezember 2019 mitgeteilt, dass der Bund im neuen Ausbildungsjahr 2020/2021 keine finanziellen Mittel wie vorher gesagt zur Verfügung stellt. Und für das Jahr darauf – also 2021 – wird es vielleicht in Aussicht gestellt. So dankbar wie ich der Bundesregierung dafür bin, dass sie überhaupt auf dem Feld der Erzieher/-innen-Ausbildung aktiv geworden ist, meine Damen und Herren, muss ich schon sagen, das ist ein ganz schönes Theater, was die Bundesregierung hier abgibt.
(Beifall DIE LINKE)
In dem einen Jahr gibt es Geld für die Fachkräfteoffensive, in dem anderen Jahr nicht und im dritten Jahr vielleicht, mal sehen. Ich will es mal im politischen Sprech sagen: Es kann nicht die Auswirkung, in keinster Weise die Folge eines haushalterischen Engpasses der Bundesregierung sein. Der Bund hat zurzeit sehr viel Geld und kann sich nicht über Einnahmequellen beklagen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, der CDU, ich bitte Sie herzlich, setzen Sie sich bei Ihren Abgeordneten dafür ein, dass zumindest 2021 das Geld wieder fließt. Setzen Sie sich dafür ein, dass, wenn Fachkräfteoffensiven/Ausbildungen begonnen werden, diese auch zu Ende durchfinanziert werden. Setzen Sie sich dafür ein, dass die Finanzierung erst dann ausläuft, wenn der Sinn dieser Offensive erfüllt worden ist.
(Beifall DIE LINKE)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im letzten Jahr im Dezember eine unserer PiA-Klassen in Thüringen besucht und hatte dabei interessante Gespräche. Es ist für mich in der Praxis sehr deutlich gewesen, dass tatsächlich zusätzliche Fachkräfte in den Beruf der Erzieher/-in kommen. Quereinsteiger/-innen von der Abiturientin aus einem anderen Bundesland bis hin zu einem studierten Migranten, einer Friseurin oder einem Zivildienstleistenden saßen in der Klasse. Für uns als Linke ist es keine Frage, ob das Programm fortgesetzt werden muss – wir brauchen es. Wir müssen aber gleichzeitig darüber sprechen, welche Bedingungen wir verändern müssen, damit diese Ausbildung besser wird, dass die Ergebnisse, die erreicht werden und bei der Auswertung gegebenenfalls zu einer Regelfinanzierung führen können, genau evaluiert werden. Bisher gibt es lange vor Beginn des zweiten Ausbildungsgangs über 400 Interessenten, die sich auf nur 60 Plätze bewerben können. Das zeigt für unsere Begriffe, dass wir in Thüringen mit dem Modell „PiA“ auf dem richtigen Weg sind.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wie überall gibt es Vorzüge bei der PiA-Ausbildung im Vergleich zur traditionellen Erzieher/-innen-Ausbildung, aber auch Nachteile. Beispielsweise ist für die Auszubildenden ein großer Nachteil, dass sie keine Ferien haben, also sechs Wochen Sommerferien, Winterferien usw., sondern eben nur 30 Tage Urlaub; und nicht mal das ist bei allen Trägern dann gleich. Es gibt im Übrigen nur – wir reden hier von Entgelt, das klingt immer so toll – 1.100 Euro brutto, und das für Menschen, die eine doppelte Belastung haben. Sie haben nicht nur die Belastung, sich theoretisch Wissen anzueignen, sondern sie müssen auch in der Praxis arbeiten, müssen mit dem Stress, den es auch vor Ort gibt, klarkommen. Und sie haben, weil die Berufsschulen das jetzt eben nicht alle anbieten, die Mobilitätsfrage. Sie müssen also nicht nur in ihre Berufsschule kommen, sondern sie müssen auch zum Einsatzort kommen – und da liegen einige Kilometer dazwischen. Die Mobilitätsfrage in Thüringen – das wissen Sie – ist auch eine Geldfrage. Ich sage es noch mal: Die Auszubildenden haben 1.100 Euro brutto dafür. Aktuell fehlt zudem die Möglichkeit, wenn man diese PiA-Ausbildung machen möchte, das MeisterBAföG zu beantragen. In anderen, normalen dualen Ausbildungsberufen ist es möglich, aber aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen eben hier nicht. Es fehlen Praxisanleiter/-innen, Mentorinnen/Mentoren, die aus der Praxis mit den PiA-Auszubildenden sprechen können. Es fehlt ganz einfach die Zeit für gemeinsame Reflexionsgespräche. Genau diese Reflexionsgespräche sind für die Qualität der neuen Fachkräfte wichtig. Ein weiteres Problem sind die späten Zusagen, sowohl an Träger als auch an die Auszubildenden, nämlich erst im Juni. Die anderen werden schon im März darüber informiert, ob sie die Ausbildungsstelle bekommen. Oder auch die Hürde der Zulassung – wir brauchen also 480 Stunden aus der Praxis, um die PiA-Ausbildung zu machen. Wir brauchen einen geeigneten Träger. Für Thüringen wäre es auch noch charmant, wenn die PiA-Ausbildungsstellen auf alle Träger in Thüringen gleich aufgeteilt wären. Wenn wir heute der Verweisung – so habe ich es vernommen – an den Bildungs-, Jugend- und Sportausschuss zustimmen, meine Damen und Herren, sichern wir den eben gerade begonnenen und noch etwas wackligen Weg, in Thüringen im Rahmen eines Noch-Modellprojekts praxisintegriert auszubilden. Etliche Fragen sind natürlich noch zu lösen, zu verbessern und umzusetzen. Aber das geht eben nur, wenn wir als Land Thüringen Verantwortung übernehmen. Das geht nur, wenn wir diesen Ausbildungsweg finanzieren wollen. Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU – zumindest die, die noch da sind –, in Ihrem Forderungskatalog, den Sie vor Kurzem an die Landesregierung oder auch an die Koalition gestellt haben, heißt es, Sie wollen eine verantwortliche Politik für eine gute Zukunft machen. In Ihrem zweiten Punkt sprechen Sie davon und sprechen sich dafür aus, dass Sie die Qualität in Kindergärten ausbauen wollen, unter anderem durch Kooperation. PiA ermöglicht genau das – Kooperation. PiA ermöglicht genau das – Fachkräfte auszubilden durch Kooperation, Kooperation mit der Berufsschule, Kooperation mit dem Träger. In Punkt 12 fordern Sie sogar den Abbau des Fachkräftemangels – und auch das schafft PiA – eben dadurch, dass wir neue Erzieherinnen gewinnen. Ich bitte also darum, dass Sie der Ausschussüberweisung zustimmen. Es ist im Sinne Thüringens, im Sinne der Qualität in unseren Kindergärten, auch im Sinne der Fachkräftegewinnung, wenn wir heute zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern
Sehr geehrter Landtagspräsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne! Die Kinderbetreuung sicherzustellen, ist Aufgabe der Länder und der Kommunen, aber ganz sicher nicht Aufgabe des Bundes. Diesen einfachen Grundsatz der Zuständigkeiten hat sich Rot-Rot-Grün durch das Gute-KiTa-Gesetz leichtfertig abkaufen lassen. Sie haben sich auf die vollmundigen Versprechungen der Bundesfamilienministerin Giffey verlassen und auf die Zusagen in Verbindung mit dem sogenannten Gute-KiTa-Gesetz in Beziehung auf die Erzieherausbildung vertraut. Große Worte, große Versprechungen – nichts dahinter. Wen wundert es? Es stammt von einem SPD-geführten Bundesministerium. Ich darf an dieser Stelle die Bundesministerin Giffey bei ihrer Einbringungsrede im Bundestag im Dezember 2018 zitieren: „Das Gute-KiTa-Gesetz ist eben kein Förderprogramm, aus dem sich der Bund nach ein paar Jahren zurückzieht, es ist ein Gesetz, das zeigt, dass der Bund seine Verantwortung auch über 2022 hinaus wahrnehmen wird. Dafür werde ich mich einsetzen.“ Was diese Aussagen wert sind, das sehen wir ja jetzt. Nach noch nicht mal gerade einem Jahr stellt man schon Teile der Finanzierung infrage und über die erwähnte Verantwortung, die der Bund über 2022 hinaus wahrnehmen möchte, sollte man lieber gar nicht erst nachdenken. Meine Parteikollegin Wiebke Muhsal hat hier mehrmals ausdrücklich davor gewarnt, dass man sich nicht darauf einlassen sollte, den Föderalismus aufzugeben und leichtfertig Entscheidungsbefugnisse über die Kinderbetreuung an den Bund abzugeben, und vor allem davor, dass man das Geld nicht für Langzeitprojekte wie das beitragsfreie Kita-Jahr einsetzt, da die Finanzierung über 2022 hinaus weder dauerhaft noch nachhaltig gesichert ist.
(Beifall AfD)
Wir sehen ja jetzt schon am Beispiel der Erzieherausbildung, wie der Bund seiner gewollten Verantwortung gerecht wird. Nun können wir nur hoffen, dass wenigstens die anderen versprochenen Gelder bis 2022 weiter fließen. Rot-Rot-Grün war aber nur allzu gern bereit, den leeren Versprechungen der SPD-Ministerin Giffey zu vertrauen und sich auf den Kuhhandel einzulassen. Wieder einmal bewahrheitet sich: Wer sich auf die SPD verlässt, der ist verlassen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Schwachsinn!)
Die Thüringer Kinder verdienen eine altersgerechte, achtsame Betreuung durch Erzieher in den Thüringer Kindergärten und Kinderkrippen. Die Erzieher in Thüringen leisten wirklich eine gute Arbeit, sind engagiert und dafür kann man Ihnen nicht genug danken. Es ist aber Aufgabe der Landespolitik, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Erzieher die bestmöglichen Arbeitsbedingungen vorfinden und auch die nötige Wertschätzung erfahren. Hier liegt in Thüringen einiges im Argen. Oftmals wird die Arbeit der Erzieher durch mangelndes Personal erschwert, der Betreuungsschlüssel ist bei Weitem nicht ausreichend und vielerorts kommen zusätzliche Belastungen durch Integration und Inklusion hinzu. Statt diese Probleme anzugehen, setzt die rot-rotgrüne Landesregierung in den letzten Jahren vor allem auf das Prestigeprojekt der beitragsfreien KitaJahre. Man setzt auf Wahlkampfgeschenke anstatt auf Qualität. Wir haben in Thüringen einen gewaltigen Mangel an Erziehern und ohne Frage wird sich dieser in den nächsten Jahren noch deutlich verstärken. Das Modell der praxisintegrierten, vergüteten Ausbildung ist dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir müssen den jungen Menschen den Start ins Berufsleben erleichtern, aber vor allem damit, dass es nicht eine soziale Frage ist, ob man es sich überhaupt leisten kann, eine Ausbildung zum Erzieher zu absolvieren. Die zahlreichen Bewerber beim Modellprojekt zeigen, dass es hier in Thüringen erfreulicherweise viele junge Menschen gibt, die den Wunsch haben, Erzieher zu werden. Das ist ein gutes Signal und hier muss das Land unterstützen und es muss auch gefördert werden. Der vorliegende Antrag dient aber nur dazu, das Kind, welches durch den Wegfall der Bundesmittel in den Brunnen gefallen ist, kurzfristig zu retten. Er bietet aber keine langfristige Lösung, die wir dringend bräuchten. Die bisher vorgesehenen 60 Plätze für dieses Jahr sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn man sich den Erzieherbedarf in den kommenden Jahren anschaut. Es ist Zeit, die praxisintegrierte und vergütete Ausbildung für Erzieher in Thüringen zu verstetigen und auch deutlich auszubauen. Und es ist Aufgabe des Landes, dies zu bewerkstelligen und sich vor allem dafür nicht wieder in irgendwelche Abhängigkeiten mit dem Bund zu begeben; wir sehen ja, wie zuverlässig die Zusagen vom Bund sind. Die Erleichterung des Berufseinstiegs für Erzieher ist aber nur ein Schritt, den Erziehermangel zu kompensieren. Es muss vor allem darum gehen, den Erzieherberuf in Thüringen attraktiver zu gestalten, damit die Erzieher, die hier ausgebildet werden, auch in Thüringen bleiben und nicht in andere Bundesländer abwandern. Dazu gehört es, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Arbeitsbelastung zu verringern, zum Beispiel durch einen besseren Betreuungsschlüssel.
(Beifall AfD)
Hier möchte ich nur erinnern, dass laut Bertelsmann Stiftung in Kindergärten in der Altersgruppe von drei bis sechs Jahren eine Fachkräfte-Kind-Relation von 1 zu 7,5 als fachgerecht angesehen wird; davon sind wir in Thüringen noch meilenweit entfernt. Zu attraktiven Arbeitsbedingungen gehört aber auch, dass die Erzieher die nötige Wertschätzung erfahren. Und zur Wertschätzung gehört eine leistungsgerechte Bezahlung. Es gehört aber auch die Möglichkeit dazu, Vollzeit zu arbeiten, wenn dies gewünscht ist, es gehört aber auch dazu, nicht von einer Befristung in die nächste geschoben zu werden. Um den Erziehermangel zu kompensieren, müssen wir in den nächsten Jahren die Arbeitsbedingungen verbessern. Wir müssen ein nachhaltiges und langfristig ausgelegtes Ausbildungsprogramm für Erzieher in Thüringen etablieren. Herr Holter, ich hätte mir da einen Gesetzentwurf gewünscht, der das Ganze langfristig plant, und nicht nur einen Antrag, der versucht, das Ganze kurzfristig von Jahr zu Jahr durchzuhangeln. Was wir momentan aber garantiert nicht brauchen, ist die Träumerei von einem dritten beitragsfreien Kita-Jahr, wo schon die Finanzierung des zweiten beitragsfreien Kita-Jahres über 2022 hinaus nicht gesichert ist. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, selten so viel Unsinn gehört.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Es ist ja nun einfach mal nicht zu leugnen, dass wir in der Vergangenheit durch Qualitätsverbesserungen tausend neue Erzieherinnenstellen im Kita-Bereich geschaffen haben. Das sind verbesserte Betreuungsschlüssel, ein verbesserter Betreuungsschlüssel ist eine verbesserte Qualität. Das hängt einfach miteinander zusammen.
(Beifall DIE LINKE)
Wer dann sagt, ihr habt zwar tausend neue Stellen geschaffen, aber qualitativ macht das nichts, der sagt sehr deutlich, was er von der Arbeit unserer Erzieherinnen und Erzieher hält, nämlich nichts.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn tausend Leute mehr da sind, bedeutet das natürlich mehr Qualität. Auch die Bertelsmann Stiftung – Sie haben sie vorhin zitiert – geht davon aus, dass wir bis Ende der 2020er-Jahre 3.300 Erzieherinnen und Erzieher ersetzen müssen, die am Ende ihrer Berufstätigkeit in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Wir müssen auch ein paar Erzieherinnen und Erzieher einstellen, weil wir mehr Kinder haben. Aber wir haben vor allem durch die erhöhte Betreuungsqualität, durch die erhöhten Personalschlüssel einen Bedarf von 9.100 Erziehern. Das ist das, was wir gemacht haben, das ist das, was wir durch verbesserte Qualität, verbesserte Anforderungen und verbesserte Zusagen an die Eltern, die ihre Kinder der Kita anvertrauen, erreicht haben. Natürlich brauchen wir diese Menschen, die die Kinder betreuen. Natürlich brauchen wir Menschen, die diese Ausbildung machen. Und es ist dringend erforderlich, dass wir neben der schulischen Ausbildung auch die praxisintegrierte Ausbildung etablieren, denn nur mit der vollschulischen Ausbildung können wir diesen Bedarf nicht decken, das ist ausgeschlossen. Das heißt, wir brauchen die praxisintegrierte Ausbildung. Wir brauchen sie nicht nur in dem Modellprojekt, aber wir müssen sie erst mal entwickeln. In diesem Antrag geht es jetzt darum, dass wir plötzlich ausgefallenes Geld ersetzen müssen. Das ist das, was heute auf der Tagesordnung steht, nichts anderes. Dass wir darüber hinaus noch mehr machen, steht doch völlig außer Frage. Dass wir uns überlegen, wie wir mit der Ausbildung in die Fläche gehen, ist doch völlig unstrittig. Aber jetzt müssen wir dieses Geld kompensieren. Es sind 120 Ausbildungsplätze, die zur Debatte stehen. Allein auf die ersten 60 Plätze gab es mehr als 300 Bewerber. Das heißt, das ist bei den jungen Menschen ein angenommener Weg, das ist ein anerkannter Weg und ich finde es richtig, dass wir dieses Ausbildungsangebot retten und dass wir den Weg gehen, hier weiter zu verfahren. Ich hoffe, dass wir dann beispielsweise im nächsten Jahr wieder einen Zuschuss vom Bund bekommen. Aber wir werden es auch ohne den Bund schultern. Mein Vorredner hat gesagt, wir als Rot-Rot-Grün hätten uns darauf verlassen und jetzt hätten wir diese Finanzierung nicht. Nein, es sind 5.000 Ausbildungsplätze in ganz Deutschland, die wegfallen. Nicht nur Rot-Rot-Grün hat sich darauf verlassen, dass das, was zugesichert wurde, gilt – alle haben sich darauf verlassen und alle müssen jetzt Wege finden, das weiterzuführen. Ich bin stolz darauf, dass wir uns auf den Weg machen und hier diese Ausbildung retten wollen, dass wir hier dieses Modellprojekt retten wollen, und ich bin mir sicher, das ist der richtige Weg.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich bin mir auch sicher, dass es sich bewährt, dass es sich so weit bewährt, dass wir es verstetigen, dass wir es in die Fläche bringen, dass wir es ausdehnen. Ich habe die 9.300 Fachkräfte als Bedarf genannt. Ja, da kommen wir mit 60 pro Jahr nicht weit – wir brauchen mehr. Wir werden entsprechende Vorschläge machen, wir werden vielleicht auch schon bei der Beratung im Ausschuss feststellen, dass wir da Vorstellungen haben. Ich bin mir sicher, dass wir da zu einem konstruktiven Ergebnis der demokratischen Fraktionen kommen. Das, was eben gesagt worden ist, lässt mich jetzt nicht hoffen, dass wir alle zusammenarbeiten, aber die Hoffnung hatte ich sowieso nicht. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst möchte ich ganz herzlich Danke an Herrn Reinhardt von den Linken sagen. Wirklich schade, dass Sie nicht schon in der letzten Wahlperiode hier bei uns im Landtag waren, denn – das meine ich ganz ernst – so viel Praxisnähe und Praxiserfahrung hat man von den Linken in den letzten fünf Jahren sehr selten erlebt. Also vielen Dank dafür.
(Beifall CDU)
Ich freue mich da auf den Austausch in den nächsten Jahren im Bildungsausschuss des Thüringer Landtags. Meine Damen und Herren, ein bisschen überrascht war ich von den Ausführungen von Herrn Hartung, weil wir eigentlich über das Thema, das wir heute hier verhandeln, vor eineinhalb Jahren auf Antrag der CDU-Fraktion schon mal geredet haben. Da haben Sie genau das Gegenteil erzählt. Aber es ist gut, dass Sie nach eineinhalb Jahren dann auch in unsere Richtung einschwenken. Wir begrüßen den heute hier vorliegenden Antrag und auch das klare Bekenntnis von Rot-Rot-Grün, dass man die praxisintegrierte Erzieherausbildung in Thüringen auch jenseits einer entsprechenden Förderung des Bundes nun weiterführen möchte, insbesondere – ich habe eben darauf verwiesen – weil es vor zwei Jahren eine Initiative unserer Fraktion gab, dass wir hier im Landtag mehr Praxis in diese Ausbildungsberufe bringen müssen. Damals wollte Rot-Rot-Grün das Thema nicht einmal im zuständigen Ausschuss diskutieren, lehnte den Antrag ab. Deswegen ist es gut, dass wir uns jetzt noch mal die Zeit nehmen, ein paar Punkte für unsere Erzieherinnen und Erzieher zu diskutieren. Dass die Landesregierung wenig später – also vor zwei Jahren – die praxisintegrierte Erzieherausbildung als Modellprojekt in Thüringen einführte, war ein zögerlicher Schritt, aber trotzdem ein richtiger Schritt. Wir hätten uns gewünscht, dass Rot-RotGrün die Zeit nutzt, um eine umfassende Reform der Erzieherausbildung für unseren Freistaat vorzubereiten. Stattdessen zeigen Sie jetzt deutlich oder weniger deutlich mit dem Finger auf zwei SPD-Bundesminister, nämlich auf Frau Giffey und Herrn Scholz. Meine Damen und Herren, aufgrund zahlreicher guter und langjähriger Erfahrungen aus anderen Bundesländern hätten wir uns gewünscht, die duale Ausbildung gleich als reguläre Ergänzung der vollzeitschulischen Erzieherausbildung einzuführen. Immerhin hat Baden-Württemberg diese Ausbildungsform bereits 2012 eingeführt und umfangreich mehrfach evaluiert. Die Evaluationen des Modells in Baden-Württemberg belegen, dass es mit der neuen dualen Ausbildung gelungen ist – und Herr Reinhardt hat das gerade auch an seinen Beispielen belegt –, neue Bewerberschichten für den Erzieherberuf zu erschließen und sogar mehr Männer für den Beruf zu begeistern. Bei allen Ausbildungsrunden zeigte sich in BadenWürttemberg, dass die praxisintegrierte Erzieherausbildung viele Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulzugangsberechtigung oder mit abgeschlossener Berufsausbildung anspricht. In allen Ausbildungsrunden hatte knapp die Hälfte der Auszubildenden Abitur oder Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Man kommt also an ganz neue Schichten heran. Anfängliche Bedenken, ob die praxisintegrierte Ausbildung in der Qualität mit der vollzeitschulischen Qualifikation mithalten könne, gelten inzwischen als ausgeräumt. Meine Damen und Herren, viele Träger sehen in der dualen Ausbildung eine Möglichkeit, den Fachkräftemangel zu lindern – auch das hat Herr Reinhardt eben beschrieben. „Der Umstand, dass ein Ausbildungsvertrag über die Dauer von drei Jahren abgeschlossen wird, eröffnet den Trägern die Möglichkeit, bereits während der Ausbildung Maßnahmen der Personalbindung und Personalentwicklung einzuleiten“, heißt es im Evaluationsbericht des baden-württembergischen Ministeriums. Dass der Erzieherberuf attraktiv werden muss, ich glaube, das ist unstrittig, da sind wir uns alle einig. Der demografische Wandel führt in den nächsten Jahren zum altersbedingten Ausscheiden vieler qualifizierter Fachkräfte, auch in den Kindergärten, in den Horten, in unseren Jugendeinrichtungen, Bildungseinrichtungen. Gemeinsam mit den steigenden Geburtenzahlen und einer Erhöhung des Qualitätsstandards in den Kindergärten hat dies einen erhöhten Personalbedarf zur Folge. Die Situation in den Horten haben wir diese Woche Mittwoch schon sehr intensiv diskutiert, auch mit den Kolleginnen hier draußen vorm Landtag. Auch das wird natürlich einen Riesenbedarf nach sich ziehen. Insofern möchten wir über den vorliegenden Antrag gern noch etwas intensiver mit Ihnen im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport diskutieren. Es gibt zahlreiche Punkte – sie sind auch schon genannt worden –, die dringend besprochen werden sollten, worüber wir uns einmal austauschen sollten, wo wir auch mit Blick auf die kommenden Haushaltsberatungen schauen müssen, wo der Hase hier hinlaufen soll. So ist aus unserer Sicht die Abschaffung des Schulgeldes bei der vollzeitschulischen Erzieherausbildung zu klären, zu diskutieren. Wie verhalten wir uns da in Zukunft? Es ist die Frage zu diskutieren, welchen Beitrag die Träger der Kindertageseinrichtungen im Bereich der Vergütung der praxisintegrierten Ausbildung leisten können und sollen. Oder eine andere Frage, die wir mal besprechen sollten: Wie sieht es mit der Anrechnung der Azubis bei den Personalschlüsseln aus? Das sind alles zentrale Fragen, die in dem Antrag noch nicht beantwortet werden. Deshalb werben wir für die Überweisung an den Bildungsausschuss, sagen aber auch zu, dass wir relativ schnell mit dem Antrag wieder aus dem Bildungsausschuss rauskommen, um dann hier ein deutliches Zeichen zu setzen, dass die PiA weiter gewollt und weiter fortgeführt werden kann. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir dringend gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher brauchen. Ich bin da ganz bei Herrn Tischner: Praktischer Sachverstand kann uns da in der Tat auch hier im Plenum nur guttun. Insofern fand auch ich diesen Beitrag vom Kollegen Reinhardt in vielerlei Hinsicht wirklich sehr treffend.
(Beifall DIE LINKE)
Mir ist aber wichtig, dass wir uns, glaube ich, an dieser Stelle wirklich noch mal bewusst machen, worum es eigentlich geht. Es gab die Initiative vom Bund, die alle Länder im Übrigen ausdrücklich begrüßen und alle Länder auch gern in Anspruch genommen haben, PiA auf den Weg zu bringen. Und ja, die Debatte um die Frage, ob wir nicht auch in Thüringen von Anfang an eine duale Ausbildung verankern, läuft schon länger. Aber ich will daran erinnern, wie diese vonstattenging oder -geht. Im Landesjugendhilfeausschuss, in dem wir leider in der letzten Legislatur noch keinen Sitz hatten, gab es eine Arbeitsgruppe, die sich genau mit diesem Thema befasst hat. In dieser Arbeitsgruppe sind die entsprechenden Fachkräfte vertreten, sind beispielsweise auch die Vertreterinnen und Vertreter der Träger vertreten. Wir hatten uns hier im Plenum immer verständigt, dass wir keine eigene Einzellösung sozusagen auf den Weg bringen, bevor es nicht eine eindeutige Empfehlung aus dieser Facharbeitsgruppe gibt. Die liegt meines Wissens bis jetzt nicht vor. Genau zu dieser Zeit kam aber der Vorschlag aus dem Bundesministerium, mit dem Gute-Kita-Paket an dieser Stelle PiA auf den Weg zu bringen, und auch wir haben das, ja, sehr gern in Anspruch genommen. Entscheidend ist nämlich für uns, dass der Zugang zu guter frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung in unseren Kindergärten, in unseren Krippen, aber auch in der Kindertagespflege eine der zentralen Gerechtigkeitsfragen ist. Das wissen wir, glaube ich, auch alle und da sind wir uns auch hoffentlich – zumindest unsere demokratischen Fraktionen – einig. Nun sind wir vor die Situation gestellt, dass es jetzt alles etwas anders gekommen ist als zunächst erwartet, denn das Bundesfamilienministerium hatte im letzten Jahr – es ist ja schon erwähnt worden – eine Fachkräfteoffensive von 2019 bis 2022 angekündigt, die einen Gesamtumfang von 300 Millionen Euro haben sollte. Die Mittel waren ursprünglich für zwei Ausbildungsjahrgänge in den Jahren 2019/2020 und 2020/2021 und damit für insgesamt 5.000 Plätze in der praxisintegrierten, vergüteten Ausbildung für die Qualifizierung in der Praxisanleitung und auch für Zuschüsse zur Vergütung von Fachkräften angedacht, die aufgrund einer Zusatzqualifikation mit einer besonderen Aufgabe betraut werden und so mehr verdienen. Das Bildungsministerium hat im Zuge der Vereinbarungen mit dem Bund zum Gute-KiTa-Gesetz flankierend auch Mittel der Fachkräfteoffensive genutzt, um ab dem Ausbildungsjahr 2019/2020 ein vierjähriges Modellprojekt zur Einführung der praxisintegrierten Ausbildung zu starten. Das sollte eben auch nachhaltig sein, das war die Idee. An drei Berufsschulstandorten begann dann auch folgerichtig mit insgesamt 60 Plätzen der Einstieg in die praxisintegrierte Ausbildung. Dass das Interesse hoch war, hat schon mein Kollege Daniel Reinhardt hier erläutert. Mit sogar knapp 400 Bewerberinnen und Bewerbern ist auch jetzt der Run hier sehr groß auf die wenigen Plätze, die es nur gibt, weil die Vorteile der praxisintegrierten Ausbildung ganz klar auf der Hand liegen. Ich nenne nur mal die stärkere Verschränkung von Theorie- und Praxisphasen, feste Ausbildungsverträge der Kindergärten mit ihren Auszubildenden, eine erhöhte Bindung mit zukünftigen Fachkräften und das Thema, dass die Azubis durchgängig ein Auszubildendengehalt erhalten. Jetzt hat das Bundesfamilienministerium nun plötzlich mitgeteilt, die Förderung bereits in diesem Jahr auslaufen zu lassen und für das Ausbildungsjahr 2020 und 2021 keine Förderung mehr vorzunehmen. Ich sage ganz offen: Wir halten dieses Agieren für zumindest schwierig, denn auch unsere Planungen als Land müssen sich auf Äußerungen des Bundes verlassen können und da ist es – Verzeihung, wenn ich das Richtung AfD mal so sage –, gelinde gesagt, Blödsinn zu behaupten, das hätte irgendwas mit grundsätzlicher Kritik am Föderalismus zu tun, sondern hier geht es um eine ganz praktische Frage der Verlässlichkeit. Die muss gegeben sein für alle, denen wir zugesagt haben, dass wir uns genau auf diesen Weg begeben. Ich glaube aber auch, dass es gut ist, wenn wir im Ausschuss noch einmal diskutieren. Ich sage ganz offen, ich würde mich freuen, wenn sich CDU und FDP beispielsweise dazu entscheiden könnten, den Antrag mitzutragen, weil ich meine, dass wir hier einen gemeinsamen Weg finden müssen, und da gibt es durchaus noch offene Fragen. So sind zum Beispiel die freien Träger immer wieder an uns herangetreten – die ja auch ganz viele unserer Kindergärten übernommen haben – und haben dargelegt, dass sie ebenfalls Interesse an der praxisintegrierten Ausbildung hätten. Hier gilt es zum Beispiel, zu überlegen, wie uns das gelingen kann, dass wir nicht nur drei Klassen wie bisher, sondern auch die freien Träger beispielsweise mit partizipieren lassen. Unser Ziel wäre eben im kommenden Ausbildungsjahr auf jeden Fall, wie zugesagt, einen zweiten Ausbildungsjahrgang zu starten, das Ganze aber noch sehr viel mehr in die Breite zu tragen und am besten auf ganz Thüringen zu erweitern. Das Anliegen unseres Antrags ist, dass wir das zuständige Bildungsministerium bitten, dafür auch jetzt schon die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen, dass nun das Land bei der Finanzierung einspringt und PiA weitergehen kann, damit zumindest wir das tun können, was wir auch die letzten fünf Jahre gezeigt haben, nämlich Verlässlichkeit garantieren. Ich will auch noch mal sagen, es ist wichtig, dass wir das jetzt sehr schnell tun, nicht überstürzt, darum geht es nicht, aber wir müssen die Ausschreibungen selbstverständlich auf den Weg bringen. Wenn wir uns einigen, dass wir im nächsten Ausschuss bereits dazu sehr konzentriert arbeiten, vielleicht schauen, ob und wo etwas immer noch besser gemacht werden kann, dann können wir das sicherlich gut auf den Weg bringen und zumindest als demokratische Fraktionen auch gemeinsam hier verabschieden und machen damit deutlich, dass das Land, in dem die Wiege des Kindergartens stand und steht, auch künftig und zu Recht als Fröbelland bezeichnet werden kann. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lieber Gast, liebe Gäste – zwei! Alle lieben PiA, und auch wir Freien Demokraten können eine gewisse Zuneigung nicht verhehlen. Wir haben schon seit einigen Jahren gesagt, dass wir die Schulgeldpflicht für die Erzieherausbildung gern beendet wissen wollen und dass Erzieherinnen und Erzieher eine duale Ausbildung erhalten sollen, bei der sie von Anfang an in die Praxis eingebunden sind und in der ihr Einsatz nicht nur wertgeschätzt, sondern auch vergütet wird.
(Beifall FDP)
Es ist jetzt hier schon viel gesagt worden. Einiges davon war jetzt weniger hilfreich, anderes war umfangreich und hat, glaube ich, alle Seiten abgedeckt. Ich will es deswegen kurz machen: Wir werden als freie Demokraten diesen Antrag mittragen. Wir freuen uns aber trotzdem, das noch mal mit in den Ausschuss zu nehmen, um noch gewisse Ergänzungen vornehmen zu können, um zu gucken, wo sind noch offene Fragen, die wir klären können. Wir freuen uns auf eine konstruktive Diskussion im Ausschuss und auf eine Wiedervorlage im nächsten Plenum.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP)
Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern
Vielen Dank. Für die Landesregierung hat sich Minister Holter zu Wort gemeldet. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, wollen wir leuchtende Kinderaugen sehen, müssen wir in eine Kita gehen, in einen Kindergarten gehen. Wollen wir leuchtende Augen bei jungen Menschen sehen, die Erzieherin und Erzieher werden wollen, muss man dorthin gehen, wo praxisintegrierte, vergütete Ausbildung angeboten wird. Einige Rednerinnen und Redner haben das ja schon beschrieben. Lieber Daniel Reinhardt, herzlichen Dank für deine Rede, die war fachlich fundiert und auch sehr engagiert vorgetragen. Herzlichen Dank dafür! Und auch an deinem eigenen Lebenslauf ist eben deutlich geworden, wie lange es dauert und was man selbst an Energie und Kraft aufwenden muss, um Erzieher bzw. Erzieherin zu werden. Besser kann man es nicht sagen. Der Punkt, warum dieser Antrag hier vorliegt, ist eigentlich: weil wir reagieren müssen. Und die Debattenbeiträge waren nicht nur eine Reaktion auf eine bestimmte Entscheidung des Bundes, sondern es war eine Grundsatzdebatte, wie denn praxisintegrierte Ausbildung in Thüringen zukünftig ausgestaltet werden soll. Darum geht es aber in dem Antrag nicht, so habe ich ihn zumindest nicht verstanden. Das hier ist kein Vorwurf gegenüber den Rednerinnen und Rednern, ich will das bloß ein bisschen abschichten. Herr Jankowski, ich will Ihnen noch mal sagen: Die praxisintegrierte Ausbildung hat mit dem Gute-KiTaGesetz eigentlich gar nichts zu tun, denn der Anspruch des Gute-KiTa-Gesetzes ist ein anderer. Was aber einhergeht mit diesem Gesetz zur Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung – wie dieses Gesetz ausgesprochen heißt –, ist eine Fachkräfteoffensive des Bundes, die vorgesehen hatte, 5.000 Plätze bzw. 5.000 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher in ganz Deutschland auf den Weg zu bringen. Und, Herr Tischner, vollkommen richtig, Baden Württemberg hat 2011/2012 damit begonnen, alle haben darauf geachtet und das berücksichtigt, anfangs abgewunken, haben gesagt: Brauchen wir nicht. Aber so peu á peu sind auch viele Länder wie auch Thüringen inzwischen zu der Erkenntnis gekommen: Brauchen wir! Beispiel Daniel Reinhardt, da stehen ja viele Beispiele dafür, wie also ganz konkret dieser Weg zu beschreiten ist. Jetzt ist es so, dass der Bund sehr vollmundig diesen Weg angekündigt hat, auch mit dem ersten Ausbildungsjahr begonnen hat und auch uns hier in Thüringen dann vor Weihnachten die Nachricht erreichte, dass für das zweite Ausbildungsjahr 2020 und Folgejahre die Gelder nicht zur Verfügung stehen. Die Zahlen sind genannt worden, der Bedarf ist riesengroß. Ja, und jetzt mussten wir reagieren: Lassen wir es so laufen und enttäuschen damit sowohl Trägerinnen und Träger und auch diejenigen, die unbedingt Erzieherin und Erzieher werden wollen? Da geht es ja nicht nur um Erzieherinnen und Erzieher, die in den Kindertageseinrichtungen, Krippen bzw. Kindergärten arbeiten, sondern auch um Erzieherinnen und Erzieher, die in Kinderheimen, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. auch in den Horten arbeiten. Wer diesen Weg geht, ist am Ende staatlich anerkannter Erzieher und dem stehen alle Einsatzmöglichkeiten als Erzieherin bzw. als Erzieher offen. Wir mussten also reagieren. Und ich sage auch: Ich wollte reagieren und ich will reagieren und deswegen ist dieser Antrag folgerichtig, indem er mich und mein Ministerium auffordert, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Ich will Ihnen sagen, dass ich nicht untätig gewesen bin. Ich habe schon mit der geschäftsführenden Kollegin Frau Taubert über die Finanzierung gesprochen, weil es ja nicht nur um das Jahr 2020 geht, sondern es geht ja dann auch um die Folgejahre – das sind ja drei Jahre Ausbildung. Und wir müssen uns auch über die Verpflichtungsermächtigung für die nächsten Jahre verständigen. Das haben wir beide bereits getan, denn es werden ja ganz konkrete Verträge abgeschlossen. Wenn ich heute einen Vertrag für eine Ausbildung von drei Jahren schließe, dann muss ich auch die finanzielle Garantie für alle Beteiligten haben, dass dann eben das Geld auch bereitsteht. Das war nur der eine Aspekt bei diesem ganzen Thema. Der zweite Aspekt ist: Das Ausbildungsjahr beginnt am 01.08. Das heißt, wir müssen frühzeitig und möglichst noch im I. Quartal die Auswahl treffen derer, die die 60 Plätze besetzen. Wenn wir jetzt von 400 ausgehen, von 400 Interessenbekundungen und wir haben noch nicht mal öffentlich gemacht, dass das wieder losgehen soll – gut, die heutige Debatte ist eine Veröffentlichung –, dann gehe ich davon aus, dass es noch weitere Interessenbekundungen geben wird. Das ist erst mal ein schwieriger Akt, aus der Vielzahl, aus den Hunderten von Interessierten die 60 auszuwählen und dann möglichst ganz Thüringen irgendwie zu bedienen, um dann also auch diesen 60 den Start am 01.08. zu ermöglichen. Gleichermaßen müssen aber auch die Einrichtungen ausgewählt werden und dort wiederum die Mentorinnen und Mentoren, sprich die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter. Jetzt ist es aber im Verwaltungshandeln so – das wissen alle, die hier im Saal sind –, dass wir hier jetzt nicht auf die Richtlinie und die Mechanismen des Bundes zurückgreifen können. Wir müssen also nicht nur die finanziellen Voraussetzungen schaffen, wir müssen auch die entsprechenden Richtlinien auf den Weg bringen, sprich also einerseits für diesen Ausbildungsgang, für die jungen Leute, die dann Erzieherin und Erzieher werden wollen. Wir müssen aber auch die Mentorinnen und Mentoren, die Ausbilderinnen und Ausbilder in den Kindergärten fit machen, die müssen auch qualifiziert werden, denn das gab es ja bisher nicht, und auch dafür brauchen wir eine Förderrichtlinie. Ich habe dafür bereits einen Juristen aus einem anderen Bereich meines Ministeriums abgestellt, es wird bereits mit Hochdruck an dieser Richtlinie gearbeitet. Dieser Antrag drückt die Reaktion auf das aus, was der Bund nicht macht. Das, was Frau Baum, Herr Jankowski, Herr Tischner, auch die anderen Redner der Koalition angesprochen haben, ist etwas, was darüber hinausgeht. Vom Grunde her, Frau Baum und Herr Tischner, reden wir über einen Paradigmenwechsel in der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung. Diesen Paradigmenwechsel, den müssen wir uns mal wirklich nicht nur auf der Zunge zergehen lassen, sondern auch mal richtig, wie man so schön sagt, durchdenken: Was bedeutet das eigentlich? So habe ich auch Ihre Redebeiträge verstanden. Denn das, was wir mit den beiden Ausbildungsjahren – das eine finanziert durch den Bund, das andere jetzt hoffentlich durch das Land finanziert; wir sind uns da hoffentlich alle einig, dass wir den Weg gehen wollen – jetzt machen, ist ja bewusst ein Modellprojekt, um Schlussfolgerungen zu ziehen. Wenn Sie jetzt in den Koalitionsvertrag schauen, steht dort, dass wir mit der Verstetigung und Verbreiterung der praxisintegrierten, vergüteten Ausbildung eine zweite Tür für den Erwerb des Status „Staatlich anerkannter Erzieher“ bzw. „Staatlich anerkannte Erzieherin“ öffnen wollen. Wenn wir also diesen Paradigmenwechsel gehen, dann müssen wir natürlich über die Inhalte sprechen, sei es auf der einen Seite, ob die Form, die wir gerade praktizieren – drei Tage Schule, zwei Tage in der Einrichtung –, die richtige ist oder ob es richtig ist, blockmäßig zu unterrichten und auszubilden. Das ist eine Frage, die wir in der Tat diskutieren müssen. Wir müssen auch die Frage diskutieren: Was braucht ein Praxisanleiter? Wir müssen die Frage diskutieren: Wie viel Zeit wird angerechnet, also bei dem Personalschlüssel, wie viel wird angerechnet, wenn der Auszubildende/die Auszubildende praktisch Berufserfahrung erfährt, wie viel können wir anrechnen, aber wie viel müssen wir in dem Schlüssel von der Mentorin wieder abziehen? Das sind alles spannende Fragen, die dort eine Rolle spielen. Der Paradigmenwechsel besteht aber auch darin, dass wir jetzt – der Bund und das Land – sagen, sagen wollen: Wir als öffentliche Hand übernehmen die Finanzierung dieses Ausbildungsgangs und die Ausbildung der Mentorinnen und Mentoren. Aber ist es richtig, dass die öffentliche Hand tatsächlich auf Dauer diese Finanzierung übernimmt, oder sind nicht auch die Träger in der Mitverantwortung? Das müssen wir diskutieren. Ich diskutiere das mit den Beteiligten in meiner Arbeitsgruppe „Zukunft Kindergarten“. Da haben die Träger auch bereits signalisiert, dass sie intern diese Frage debattieren, weil sie sich aus ihrer Verantwortung nicht entziehen wollen. Ich sage ganz bewusst, sie wollen sich nicht aus dieser Verantwortung entziehen. Die Frage, die wir sowohl in der AG „Zukunft Kindergarten“ als auch im Ausschuss unter uns diskutieren müssen, ist jetzt, wie da die Anteile sind. Ist es eine Mischfinanzierung, ist es eine Vollfinanzierung durch die Träger? Das sind alles unbeantwortete Fragen. Am Ende wird es eine gemeinsame Verantwortung sein, die Frage der Verhältnismäßigkeit, des Verhältnisses, wer übernimmt welchen Anteil von diesen Finanzen. Das ist eine Frage der Planungssicherheit für alle Beteiligten, sowohl für die Träger, für den Freistaat, für die Kommunen, aber auch für diejenigen, die ausbilden, die Schulen sowieso, wie auch die Einrichtungen, aber am Ende auch für diejenigen, die diesen Beruf ergreifen wollen. Deswegen ist dieser Antrag erst mal eine Reaktion auf das, was der Bund jetzt fallen gelassen hat, aber andererseits ist der Antrag eine Eröffnung einer Debatte, wie zukünftig der Weg zum Staatlich anerkannten Erzieher/zur Staatlich anerkannten Erzieherin in Thüringen sein wird. Ich bin der Überzeugung, dieser Weg ist alternativlos. So habe ich auch die verschiedensten Redebeiträge verstanden. Wir reden also inzwischen nicht mehr über das Ob, sondern wir reden – so habe ich Sie alle zumindest verstanden – über das Wie. Und über die Ausgestaltung des Wie wünsche ich mir einen breiten Konsens, dass wir sagen, wir stellen das auf eine solche Basis, dass wir sagen können, es ist gut und es lohnt sich und es ist ein guter Weg zum Staatlich anerkannten Erzieher bzw. zur Staatlich anerkannten Erzieherin in Thüringen. Das nehme ich als ein Signal aus der Debatte mit. Ich hoffe, dass das in den Entscheidungen nach der Ausschussberatung dann auch zum Ausdruck kommt. Wir werden uns nicht nur mit dem Antrag beschäftigen, sondern wenn wir uns einig werden, werden wir an unser Kita-Gesetz, an unser Kindergartengesetz wieder herangehen müssen, um das zu manifestieren, was wir dann politisch und praktisch miteinander verabredet haben. Das wünsche ich mir, das ist ein gutes Zeichen für diese Legislaturperiode. Deswegen Danke, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP)
Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern
Vielen Dank, Herr Minister. Mir liegen jetzt keine weiteren Redewünsche vor. So kommen wir zur Überweisung an die Ausschüsse. Es wurde die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Soll der Antrag an weitere Ausschüsse überwiesen werden? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir ab über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer ist dafür? Ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 20 Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/161 Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Jawohl, Herr Abgeordneter Kemmerich.
Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, nahezu zum Schluss der dieswöchigen Plenartage etwas, was eigentlich gar nicht passieren dürfte. Seit dem 1. Januar erleben wir die täglichen Auswirkungen des aktuell in Kraft getretenen Anwendungserlasses zu § 146a Abgabenordnung, im Volksmund „Bonpflicht“ genannt. Egal ob beim Bäcker, am Kiosk oder auch hier im Hause in der Kantine: Wir sehen bei unseren Einkäufen – egal ob es 35 Cent sind, ich habe gerade ein Duplo gekauft, entschuldigen Sie die Schleichwerbung – Berge von nicht mitgenommenen und vor allen Dingen auch nicht benötigten Kassenbelegen, kurz gesagt Bons. Unmengen von diesen Belegen werden direkt für den Müll gedruckt, ohne dass sie von irgendeiner Relevanz wären, niemand überprüft ihren Inhalt oder bewahrt diese auf. Der Deutsche Handelsverband rechnet mit ca. 2 Millionen Kilometern zusätzlicher Bons pro Jahr. Das entspricht mehr als der fünffachen Entfernung zwischen Erde und Mond. Wir finden sicherlich noch andere Berechnungstatbestände, um diese Absurdität zu untermauern.
(Beifall FDP)
Es handelt sich um eine reine Abfallproduktion. Es wird somit eine Verschwendung von Ressourcen und Zeit betrieben, es wird Müll produziert – und das alles ohne jeden erkennbaren Nutzen.
(Beifall FDP)
Den Bürgern und den Einzelhändlern fehlt nachvollziehbar jedes Verständnis für diese Regelung. Sie dient nur noch den Satiresendungen als Vorlage. Sie kennen das: Ich war beim Bäcker, habe keinen Bon bekommen. Ist das jetzt Schwarzbrot?
(Beifall FDP)
Es passt keiner mehr auf. Aber viel schlimmer ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, und das ist wirklich der Gipfel: Wir unterstellen dem gesamten deutschen Einzelhandel trotz einer immer engeren Masche der Kassensoftware, die heute fälschungssicher ist – sie ist nicht fälschungssicher gegenüber kriminellen Elementen, die werden immer alles überlisten, aber die normale Kassensoftware ist so sicher, dass keine Manipulation mehr möglich ist. Das Ausdrucken von Bons ist reines Misstrauen und Unterstellung von Straftatbeständen gegenüber dem deutschen Einzelhandel, und das wollen wir nicht mitmachen.
(Beifall FDP)
Frankreich hat die Erfahrung bereits hinter sich gebracht: Mit einem Gesetz zur Müllvermeidung wird ab 01.01. dieses Jahres eine Bagatellgrenze von 10 Euro eingeführt, die in den nächsten Jahren schrittweise auf 30 Euro erhöht wird. Dieser völlig sinnfreie Schildbürgerstreich sollte auch in Deutschland schnellstmöglich rückgängig gemacht werden. Mit elektronischen und fälschungssicheren Kassen ist eine Kontrolle und Betrugsprävention heute durchaus möglich.
(Zwischenruf Taubert, geschäftsführende Fi-
nanzministerin) Doch, Frau Ministerin, ich führe solche Kassen bei uns im Unternehmen. Und wenn Sie sich mit den Einzelhandelsverbänden oder den Fachverbänden unterhalten, zum Beispiel dem Deutschen Bäckerhandwerk, dann wissen Sie, dass es fälschungssicher ist. Wie gesagt, kriminelle Machenschaften sind immer möglich. Auch die Pflicht zur Umstellung der Kassen – und das muss man den Finanzverantwortlichen auch immer sagen – führt jedes Jahr bei den Einzelhändlern und bei den betroffenen Mittelständlern zu Kosten in durchaus eklatanter Höhe; das sind meist mehrere Tausend Euro. Ich habe im Wahlkampf mehrere Einzelhändler getroffen. Zwei haben mir erzählt, dass sie aufgrund der Situation insgesamt, Fachkräfte, keine Nachfolge und dann noch Jahr für Jahr diese Auflagen zu erfüllen – ich habe keine Möglichkeit, eine Situation mal etwas länger zu beschreiben –, ihr Geschäft eingestellt und aufgegeben haben. Sie sind gerade im ländlichen Raum aus der Teilnahme am unternehmerischen Leben ausgeschieden und haben damit auch den ländlichen Raum geschwächt.
(Beifall FDP)
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns diesen Unsinn beenden. Stimmen Sie für die Umwelt, stimmen Sie für die Schonung von Ressourcen und Nerven der betroffenen Einzelhändler und für den Glauben der Bürger an vernunftbasierte Entscheidungen durch Politik. Stimmen Sie für unseren Antrag, wir werden zum Ende der Debatte die Sofortabstimmung beantragen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Kemmerich, Sie müssen sich mal entscheiden, was Sie wollen. Als Sie vor zwei Tagen hier standen und über die Frage von Fachkräftesicherung diskutiert haben, da haben Sie nach einem starken Staat gerufen, der Verantwortung übernimmt, die Verantwortung von den Unternehmerinnen und Unternehmern weggeschoben. Wenn jetzt der Staat Verantwortung übernimmt
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Frau
Lehmann, das habe ich nicht gesagt, Sie müssen auch mal zuhören! Ich habe extra angemahnt! Das haben Sie schon mal falsch gesagt!) – Sie können sich noch mal zu Wort melden, wenn Sie das Bedürfnis haben, noch mal zu sprechen –, und sagt, er sucht nach Wegen, wie man Steuerhinterziehung beenden kann, dann rufen Sie nach weniger Regulierung. Das ist, glaube ich, nicht ganz ehrlich und wird auch der Debatte nicht gerecht.
Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!
Gern am Ende meiner Rede. Die Debatte um die erst seit Januar dieses Jahres geltende Bonpflicht wird oft kontrovers aufgeladen und an der einen oder anderen Stelle zumindest unter Auslassung von Tatsachen geführt. Dabei muss man sich noch mal vor Augen führen, was hier eigentlich passiert ist. Der Bundesgesetzgeber hat auf Initiative des damaligen CDU-Bundesfinanzministers Schäuble bereits 2016 das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen auf den Weg gebracht. Eindeutiges Ziel dieses Gesetzes war und ist ein besserer Schutz vor Steuerbetrug durch manipulierte Kassensysteme oder wissentlich falsche Buchungen – ein Umstand, durch den nach Aussage des Bundesrechnungshofs dem deutschen Steuerzahler jährlich 10 Milliarden Euro entgehen. Das schadet nicht den Finanzministerinnen und Finanzministern von Bund und Ländern persönlich, das sind Einnahmeausfälle für die Gemeinschaft. Sie gehen zulasten der Allgemeinheit und auch der großen Mehrheit der ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer. Jetzt, nach einem – wir erinnern uns: 2016 – Übergangszeitraum von drei Jahren, greift seit Kurzem das Gesetz, das diesem Umstand unter anderem durch die Ausgabe von Belegen vorbeugen will. Drei Jahre, in denen Unternehmen und Branchenverbände Zeit hatten, Lösungen und Wege zu finden, wie sie mit den neuen Vorgaben kostenschonend umgehen könnten. Jetzt könnte man etwas böse sagen, plötzlich erkennen die betroffenen Branchen, dass Kassenbons auf wenig umweltfreundlichem Thermopapier gedruckt werden, sie entdecken ihr Herz für den Umweltschutz und prangern den Papierverbrauch an, verkaufen aber gleichzeitig kritiklos Einwegbecher und Plastiklöffel.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Den teilweise bereits praktizierten Einsatz von umweltfreundlichen Papiersorten oder die im Gesetz bewusst verankerte Nutzung digitaler E-Bons hat man schlicht verschlafen. Wenigstens die Senkung des Papierverbrauchs hätte man angehen können, indem man zum Beispiel auf unnötige Werbung auf sehr langen Kassenbons verzichtet.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das alles taucht im Antrag der FDP leider nicht auf. Der Umweltschutz darf stattdessen als Notnagel herhalten. Ich frage mich ehrlich, wie Sie diese Umweltschutzfantasien mit Ihren Windkraftanträgen und Ihren Vorstellungen von Energiewende in Einklang bringen wollen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Unruhe FDP)
Jetzt wird im Zusammenhang mit der Debatte auch immer wieder über die Möglichkeit von Ausnahmen diskutiert, immer wieder werden Bäcker und kleine Fleischer herangeführt. Wenn wir jetzt aber ehrlich miteinander umgehen, dann ist gerade die Debatte um diese Grenzen und zu sagen, wie könnten diese Ausnahmen aussehen, nicht so einfach, wie das in der Regel suggeriert wird. Denn den kleinen Bäcker und den kleinen Fleischer gibt es ganz bedauerlicherweise in der Regel nicht mehr, sondern viele der kleinen Bäcker und der kleinen Fleischer, von denen man spricht, sind Teil von großen Ketten, die immense Umsätze machen und wo ich natürlich der Meinung bin …
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wo leben
Sie denn?)
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Sie müssen
mal wieder selbst einkaufen!) Ich gehe ganz häufig selbst einkaufen, das können Sie mir glauben. Und wenn Sie mal durch Erfurt, durch Suhl, durch Altenburg laufen, werden Sie feststellen, dass der kleinste Teil kleine, private Handwerksbäcker sind, sondern es sind in der Regel größere Ketten, wo man natürlich sauber abgrenzen muss, wo dann eine Kontrollpflicht anfiele und wo nicht. So einfach, wie Sie es sagen, ist es auf jeden Fall nicht. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt und die Debatte um die Kassenbonpflicht meiner Meinung nach scheinheilig. Aber wir können sie gern im zuständigen Fachausschuss weiterführen. Das dürfte auch der Intention der FDP mit einer fachlichen Auseinandersetzung im Parlament eher entsprechen, als hier ein großes Theater mit kleinem Inhalt zu führen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Namens meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!
Es wäre schön, wenn wir eine Geschäftsordnung hätten, die ein Gespräch zu dritt zulassen würde. Ich habe mit Ministerin Werner darüber diskutiert, dass wir die Ausbildung und Qualifikation der Menschen, die zurzeit am Arbeitsmarkt nicht teilnehmen können, in private Hand geben, zum Beispiel in die Hand der Zeitarbeit, und nicht in die Hand eines wie auch immer gearteten Staats. Ich halte da die privaten Ausbilder und die privaten Maßnahmen, um Ausbildung und Training on the Job zu gewährleisten, für viel besser. Das war Gegenstand meiner Rede. Frage: Haben Sie zugehört?
Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!
Ich habe Ihnen zugehört. Über Tarifbindung und die Frage, wie wir Fachkräfte sichern können, haben Sie verhältnismäßig wenig gesagt.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das
war auch nicht die Frage! Es ging um Arbeitsbeschaffung!)
Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, pünktlich zum neuen Jahr wurde ein weiteres hässliches Bürokratiemonster geschaffen, das die SPD nun in ihrer Wiege schaukelt – die Kassenbonpflicht. 10.000 kleinen Unternehmern in Deutschland wird in unverschämter Manier indirekt Steuerbetrug unterstellt. Man henkt wieder einmal die Kleinen und lässt die Großen laufen.
(Beifall AfD)
10 Milliarden Euro geistern durch den Raum, die laut Bundesrechnungshof dem Staat jedes Jahr angeblich durch die Lappen gehen. Schaut man mal genauer hin, wie es der Handelsverband Deutschland jüngst tat, so zeigt sich, dass es für diese Behauptung keine wirklich belastbaren Zahlen gibt. Es sind reine Behauptungen. Die Kassenbonpflicht könnte gut und gern als Paradebeispiel dafür herhalten, was blinder Aktionismus bedeutet:
(Beifall AfD)
ein Aktionismus, der vor allem giftigen Müll produziert. Kassenbons sind ja bekanntlich aus Papier, das nicht normal entsorgt werden darf. Im Einzelhandel rechnet man mit mehr als 2 Millionen Kilometern zusätzlicher Länge an Kassenbons pro anno. Das deutsche Autobahnnetz ist hingegen gerade mal 13.000 Kilometer lang – nur mal zur Verdeutlichung, was das heißt. Hier zeigt sich wieder mal die ganze Verlogenheit der SPD-Politik. Wenn es ums Geld geht, ist der Umweltschutz schnurzegal.
(Beifall AfD)
Doch statt von diesem Blödsinn abzulassen, gängelt man die kleinen Unternehmen, zwingt sie zur Anschaffung neuer und vor allen Dingen teurer Technik. Ferner schuldet die SPD sowohl Unternehmern als auch Verbrauchern eine Antwort auf die Frage, ob die Kassenbonpflicht auch dazu angetan ist, ihre eigenen klammen Kassen zu füllen. Die SPD hält bekanntlich bedeckt Anteil an der Firma LocaFox. 2017 hat dieses Unternehmen laut Bundesanzeiger noch rote Zahlen geschrieben. Zwar stellt die Firma keine Kassenbonrollen her, aber wenn zur Jahresmitte auch der letzte Händler ein TSG-Kassensystem haben muss, rollt der LocaFoxRubel dann richtig. Dieses Geld, das die kleinen Unternehmer in die neuen Kassen stecken müssen, um ein sinnfreies Projekt der Sozialdemokraten zu unterstützen, fehlt dringend an anderen Stellen. Es fehlt für Investitionen und kann für manchen Betrieb sogar existenzbedrohend sein. Metzger, deren Kassen mit den Waagen verbunden sind und nicht nachgerüstet werden können, müssen bis zu 30.000 Euro in ein neues Kassensystem investieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist höchste Zeit, sich wirklich wichtigeren Themen zuzuwenden und die Kassenbonpflicht als das zu benennen, was sie ist: kompletter Schwachsinn. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!
Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, es ist schon eine klassische David-gegen-Goliath-Situation, wenn sich die kleine Bäckerei bei der aktuellen Diskussion um die Bonpflicht gegen den übermächtigen Staat und seine überbordende Bürokratie wehrt. So finden Aufrufe zu kreativem Widerstand momentan hohen Zuspruch, beispielsweise in den sozialen Medien und Netzwerken.
(Beifall AfD)
Da wird der Staat beschimpft und die arme Bäckerei bedauert, die nun wegen jedes Brötchens einen Zettel ausdrucken muss. Dabei wird nicht nur die neuerdings auftretende Papierflut angeprangert, sondern auch auf das umweltschädliche Thermopapier für diese Bons hingewiesen und es wird empfohlen, sie als Sondermüll zu entsorgen. Aber zu jeder Medaille gehören zwei Seiten, und so ist es auch, wenn man über die Bonpflicht spricht. Kollegin Lehmann hat es schon erwähnt: Jedes Jahr entgehen dem Staat rund 10 Milliarden Euro an Einnahmen durch – in dem Fall muss man tatsächlich sagen – betrügerische Händler, Handwerker oder Gastronomen, die zu wenig Umsatzsteuer abführen, weil eben nicht jeder Verkauf oder jede Leistung registriert wird. Entweder wurden Umsätze nachträglich gelöscht – die Fälle sind allseits bekannt –, die dann auch nicht zu versteuern sind, oder es wurden Umsätze eingefügt, die nie stattgefunden haben, um Schwarzgeld zu waschen. Dieser Betrug findet auf dem Rücken der großen Mehrheit der ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer statt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Für mehr Steuergerechtigkeit verlangt der Staat nun auf einmal, die Belegdrucker verpflichtend einzusetzen, die ohnehin in den Unternehmen vorhanden sind. Dabei wird in der momentanen Situation gern unterschlagen, dass das Gesetz bereits 2016 im Bundestag verabschiedet wurde. Seit über drei Jahren weiß der Handel also, dass die Bonpflicht auf ihn zukommt. Wir kennen das aus anderen Bereichen der Landwirtschaft nur zu gut: Man wartet bis zum letzten Tag, bevor man meint, handeln zu müssen. Was hätte man als Unternehmer nicht alles in dieser Zeit schon machen können! Beispielsweise wäre es leicht gewesen, das umweltschädliche Thermopapier gegen umweltfreundliches Papier aus zertifizierter nachhaltiger Forstwirtschaft umzustellen, das dann als Altpapier entsorgt und recycelt werden kann. Auf dem Markt ist diese Technologie vorhanden, beispielsweise stellen Alnatura oder EDEKA ihr Kassenbonsystem mittlerweile auf dieses Papier um. Ein Aufreger wäre damit abgeräumt gewesen. Viel besser als diese steinzeitliche Variante der Zettelwirtschaft wäre vielleicht auch ein elektronisches Bonsystem als Alternative zum Kassenzettel gewesen. Dieser E-Bon hätte per E-Mail oder in einer App hinterlegt werden können. Die Kritiker rufen auch hier nach den Kosten und dem technischen Aufwand für ein solches System. Aber auch da hätte man die vergangenen drei Jahre durchaus sinnvoll nutzen können, beispielsweise mit einer durchdachten Branchenlösung, zum Beispiel als offenes System für alle Händler. Es gibt ein solches E-BonSystem, allerdings nur von einer großen Handelskette und nicht alle Kunden wollen – aus Datenschutzgründen – einer elektronischen Nachverfolgung ihrer Einkäufe zustimmen, aber die hätten sich alternativ immer noch den Bon ausdrucken lassen können.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Doch das alles ist nicht geschehen, sondern die Proteste sind laut, weil viele Händler auf eine Ausnahmeregelung gehofft hatten, die nun so nicht gekommen ist. Das ist auch eine Möglichkeit, um über die eigene Untätigkeit hinwegzutäuschen. Dabei ist die Bonpflicht erst der Anfang, denn ab September wird die fälschungssichere Registrierkasse Einzug halten und damit die Bonpflicht fast schon wieder überflüssig machen. Mein Fazit zur Bonpflicht in Richtung Bundesregierung lautet daher: Gut gemeint, nicht ganz gut gemacht, das hätte man sicherlich besser hinkriegen können. Für mich ist dieser Antrag der FDP tatsächlich purer Populismus. Zum Gesamtbild über die Umweltbelastung im Handel möchte ich deshalb an dieser Stelle auch einmal an die Unmengen – wir haben es gehört – To-go-Becher, Servietten, Plastikgeschirr, Plastikbesteck und weggeworfene Essensreste erinnern, um die kein solches Brimborium gemacht wird.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Weiterhin halte ich uns hier als Länderparlament für nicht zuständig und sehe die Bundesregierung in der Pflicht. Den Antrag der FDP, die Landesregierung aufzufordern, bei der Bundesregierung zu intervenieren, lehne ich strikt ab, aber wir können es auch gern im Ausschuss weiterdebattieren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werter Herr Präsident, wir sprechen heute über die Frage „Kassenbonpflicht“ und wie man es praktikabel umsetzen kann. Wir als CDU-Fraktion unterstützen den Antrag der FDP-Fraktion,
(Beifall FDP)
weil wir glauben, dass es falsch ist, wie der Bundesfinanzminister agiert, indem er den Anwendungserlass auf eine unnötige Art und Weise verschärft und damit für eine Schieflage sorgt, wo wenige schwarze Schafe zu einem Generalverdacht gegen den kleinen Mittelständler, gegen den kleinen Einzelhändler führen. Ich finde, das muss sich ändern. Unsere CDU-Fraktion ist gegen diesen Bürokratie- und auch Müllirrsinn.
(Beifall FDP)
Ich will sagen, wir diskutieren hier in diesem Rund häufiger über Digitalisierung, wir diskutieren über Umweltschutz, aber wenn es mal um eine sehr konkrete Anwendung geht, akzeptieren wir – zumindest nach Wortmeldungen der Kollegin Lehmann, aber auch anderen –, dass das dann einfach über uns kommt. Quasi steinzeitlich geben wir jedem noch mal einen Kassenbon hin. Ich will das noch mal zur Genese des Gesetzes rekapitulieren: Es ist natürlich so gewesen, dass der damalige Bundesfinanzminister 2016 das Gesetz eingebracht hat. Sie erinnern sich vielleicht auch noch, dass die Debatte über die Frage „Verpflichten von Registrierkassen“ entstanden ist. Sie erinnern sich vielleicht noch an die Debatte, dass damals sogar die Idee entstanden ist, bei Vereinsfesten und irgendwelchen anderen Situationen Registrierkassen aufzustellen. Das war quasi Ihr Vorschlag und deswegen haben wir schon damals gesagt, das ist lebensfern, das ist praxisfern und schadet vor allen Dingen auch den Strukturen in diesem Land. Deswegen wenden wir uns dagegen.
(Beifall FDP)
Und jetzt passiert Folgendes: Jetzt geht es darum, dass man 2 Millionen Kilometer – Herr Frosch hat es gesagt – zusätzliche Bons produziert, aber vor allen Dingen eines macht, dass man den Sinn des Gesetzgebers, der nämlich damals davon ausging, dass Ausnahmetatbestände definiert werden – er sprach damals ungefähr von 25 Prozent der Erfassungstatbestände –, dass diese Ausnahmetatbestände fast alle ausschließlich abgelehnt werden. Und das führt letztlich dazu, dass wirklich nun jeder kleine einzelne Betroffene – ich kann Ihnen sagen, ich habe Folgendes gemacht: Ich habe in meinem Wahlkreis mal drei, vier Bäcker und mal drei, vier Metzger bzw. Fleischer angerufen und habe die gefragt, sagt mal, was setzt ihr denn so am Tag um, wie viele Kunden habt ihr und was ist da der Durchschnittswert, den ihr jeden Tag so unters Volk bringt. Und da war der überwiegende Anteil, fast 75 Prozent dessen, was die dort verkaufen, unter 10 Euro. Als ich mit den Bäckern darüber gesprochen habe, haben die gesagt: Weißt du, Mario, das ist was ganz Simples, da kommt mal einer rein, holt sich mal ein Brötchen oder so etwas und dafür gebe ich jetzt einen Kassenbon raus. Genau aus dem Grund unterstützen wir den Antrag, weil wir nämlich glauben, dass es um praxisnahe Lösungen gehen muss. Die praxisnahen Lösungen bedeuten, dass wir alles unter 10 Euro von der Bonpflicht freistellen und damit, glaube ich, auf der einen Seite dem kleinen Mittelständler und Einzelhändler helfen, aber auf der anderen Seite hergehen und sagen, jawohl, wir wollen natürlich auch Steuermanipulationen keinen Vorschub leisten. Deswegen glauben wir, eine praxisnähere Anwendung des Anwendungserlasses des Bundesfinanzministeriums wäre sinnvoll. Wir glauben, dass das mittelstandsfreundlicher und vor allen Dingen unbürokratischer wäre und am Ende der Intention des Gesetzgebers viel besser entspricht als das, was jetzt momentan auf dem Markt ist. Ich glaube, wenn wir mit solchen lebensnahen Lösungen unterwegs sind, ist dem Einzelhändler in Thüringen geholfen – dementsprechend große Unterstützung für Ihren Antrag. Schönen Dank.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag der FDP „Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!“ greift einen Umstand auf – das wurde schon gesagt –, der seit Anfang des Jahres in der Öffentlichkeit – ich gebe zu, auch bei mir persönlich –für viel Diskussion gesorgt hat. Nun sind Anträge von Fraktionen in Parlamenten oft eine Mischung aus Fakten und Polemik. Manchmal ist der Anteil der Polemik größer, manchmal kleiner. Die Verwendung des Begriffs „Papiermüllflut“ als erstes Wort in dem vorliegenden Antrag deutet jedenfalls auf eine gewollte Emotionalisierung hin – ich werde später dann auch noch mal darauf zurückkommen. Zunächst möchte ich aber, auch wenn es teilweise schon angesprochen wurde, noch auf den sachlichen Hintergrund des Themas eingehen. Zunächst bleibt festzuhalten, dass das in Rede stehende Gesetz „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ heißt und vor rund drei Jahren beschlossen wurde. Die Belegausgabepflicht war zunächst ab dem 01.01.2019 vorgesehen und wurde nach Anhörung auf Wunsch des Handels um ein Jahr verschoben. Bekannt ist diese Pflicht also schon seit mindestens drei Jahren. Wie der Titel schon sagt, geht es bei dem Gesetz unter anderem um die Benutzung von Registrierkassensystemen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung und die Vermeidung von Manipulationen daran. Wer eine sogenannte offene Ladenkasse verwendet, wird auch nicht gezwungen, eine Registrierkasse anzuschaffen und muss auch jetzt keinen Bon erstellen. Es gibt nach wie vor nur die Pflicht – natürlich! – zur ordnungsgemäßen Buchführung. Eine Pflicht zur Benutzung von Kassen gibt es nicht. Nun zu Ihrem Antrag: Sie zielen mit dem Antrag darauf ab, dass sich die Landesregierung um die Änderung des genannten Anwendungserlasses zu § 146a der Abgabenordnung einsetzt. Dieser § 146a regelt die Belegausgabepflicht. In dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und damit auch in der Änderung der Abgabenordnung ist mit keinem Wort von einer Kassenbonpflicht die Rede. Da möchte ich an der Stelle gern – mit Erlaubnis – Ihren Antrag zitieren. Also es geht hier um den § 146a Abs. 2 letzter Satz – ich zitiere –: „Bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen entfällt diese Pflicht, sofern eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung genutzt wird.“ Das ist, meine Damen und Herren, der polemische Charakter dieses Antrags. Ihnen geht es nicht um die Abschaffung einer möglichen oder suggerierten Kassenbonpflicht, Ihnen geht es um die De-facto-Abschaffung der Belegpflicht. Das heißt konkret: Sie reduzieren die Transparenz im – ich nenne es mal – Kaufprozess und sorgen dafür, dass Kontrollmechanismen auch für die Finanzbehörden deutlich schwieriger werden. Das, meine Damen und Herren, nenne ich polemisch und ich möchte des Weiteren sagen: Die Belegausgabepflicht ist ganz bewusst technologieneutral ausgestaltet. Sie muss nicht auf Papier vonstattengehen und damit kann der Beleg per E-Mail kommen, er kann aufs Handy kommen oder er kann in anderer geeigneter technischer Weise zur Verfügung gestellt werden – Beispiele wären da der QR-Code oder das sogenannte NFC-System, also Nahfeldkommunikation. Interessant ist, was das „Handelsblatt“ in der Ausgabe vom 27.01.2020 dazu schreibt. Die Überschrift lautet – ich darf zitieren –: „Die Bonpflicht sorgt für einen Innovationsschub im Handel“. In dem Artikel geht es darum – nicht meine Worte, sondern die des Handelsblatts –, dass die Vorteile von elektronischen Systemen dargestellt werden.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das „Handelsblatt“ ist ein typisches Propagandablatt!)
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Da gibt es unter anderem auch das Beispiel von einer Bäckereikette – Bäcker wurden ja schon angesprochen – mit 14 Filialen. Der Eigentümer dieser Bäckereikette hat auf das neue System umgestellt und auf einen elektronischen Bon mittels QR-Code. Das heißt also rein praktisch: Sie haben ein Kundendisplay vor sich stehen, dort wird dann ein QRCode angezeigt, Sie können diesen QR-Code mit Ihrem Handy scannen, Sie können es aber auch sein lassen, denn es gibt keine Belegannahmepflicht. Mit diesem System – es hat 2.500 Euro in dem Beispiel gekostet – spart das Unternehmen 24 km Papierbons. Damit spart es im Jahr – in diesem Beispiel – 3.300 Euro bei 2.500 Euro Einsatz bzw. Investition. Das sei nur als ein Beispiel genannt. Meine Damen und Herren, solche Beispiele gibt es viele – das wurde schon gesagt. Ich würde gern auch namens meiner Fraktion diesen Antrag hier weiter im Haushalts- und Finanzausschuss beraten. Dort können wir darüber reden, wie die sogenannte Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht in anderen Ländern funktioniert und welche Erfahrungen zum Beispiel Österreich, Tschechien, Portugal, Slowenien und Schweden mit der Belegausgabepflicht gemacht haben. Sind die Steuerhinterziehungen in Italien zurückgegangen, seit dort die Bonpflicht besteht? Man hört, dass durch die Kontrollen der Guardia di Finanza – der italienischen Finanzpolizei – die Steuereinnahmen gestiegen seien und die Belegpflicht dazu beigetragen habe. In Italien gab es die Annahmepflicht des Kassenbons durch den Kunden, in Deutschland – wie gesagt – nicht. Am Ende, meine Damen und Herren, bleibt es eine Abwägung. Ziel ist und bleibt der Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug in Deutschland – das wurde schon gesagt – von geschätzten 10 Milliarden Euro jährlich. Für Thüringen wären das dann grob reichlich 100 Millionen Euro, wenn ich das mal so sagen darf. Die Bonpflicht selbst scheint aktuell notwendig, um das Ziel zu erreichen. Sie ist momentan wohl das kleinere Übel. Perspektivisch wird der technologische Fortschritt die Papierform überflüssig machen – Prof. Voigt hat das ja auch treffend „steinzeitlich“ genannt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, über die Beschleunigung dieses Fortschritts, Unterstützungsmöglichkeiten für den Handel usw. können wir gern reden. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung es vielleicht noch gibt, können wir auch gern diskutieren. Es wurde zum Beispiel eine Bagatellgrenze genannt, Herr Kemmerich. Darüber können wir gern reden. Aus Steuereinnahmesicht hat sich, zumindest was wir in den anderen Ländern sehen, die Belegausgabepflicht bewährt. Doch mit dem Blick auf die Erfahrung anderer Länder stellt sich natürlich auch die Frage: Warum sollte man etwas stoppen, wenn es funktioniert? Im Englischen heißt das: Never change a running system. Das gilt für so vieles, im Übrigen auch für eine rot-rot-grüne Landesregierung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es sind doch ein paar Notizen, die ich mir jetzt während der Reden gemacht habe, die mich jetzt hier noch mal nach vorn treiben. Wenn Frau Kollegin Lehmann die Existenz der kleinen Bäcker so darstellt, als gäbe es sie fast nicht mehr, dann ist das bedauerlich. Ich kaufe bei einem sogenannten kleinen Handwerksmeister ein, auch wenn es in meinen Augen keine kleinen Leute gibt, und zwar bei uns im Ort.
(Beifall AfD, FDP)
Und wenn ich tatsächlich mal zu faul bin, bis an das andere Ende des Orts zu laufen oder auch zu fahren, dann gehe ich in den kleinen Lebensmittelmarkt gegenüber des Rathauses, weil der von demselben Bäcker die Brötchen und den Kuchen verkauft. Ich werbe dafür, dass wir für die Vielfalt am Markt sorgen sollten, indem wir auch den ganz normalen Handwerksmeistern ihre Produkte abkaufen, weil die nämlich für Wertschöpfung hier im Lande sorgen, weil die dafür sorgen, dass es hier Arbeitsplätze und Produktion gibt.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Meine Damen und Herren, was mich wirklich auch geärgert hat, ist so dieser bisschen überhebliche, latente Vorwurf an andere: Ach, jetzt beschäftigt ihr euch auf einmal mit Umweltschutz. Ich will Ihnen eines sagen: Ich bin selbst Mitglied im Arbeitskreis Ökologie der Evangelischen Studentengemeinde gewesen, und zwar schon zu DDR-Zeiten. Ich brauche also niemanden, der mich in Sachen Ökologie und persönlichem Engagement für Umweltschutz belehrt.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Ich will mal sagen, da müssen wir nicht an die Plastiktüte oder an den Plastiklöffel allein ran. Sicherlich muss man sich darüber Gedanken machen, doch vielmehr drücken sich – und das sage ich jetzt mal unabhängig vom Parteibuch – Politik und Verwaltung davor, die viel größeren und drängenderen Probleme anzugehen. Wenn ich nur daran denke, dass das USB-Kabel eingeschweißt ist, dass man heutzutage kaum noch ein Handy bekommt, bei dem man noch den Akku wechseln kann – da traut sich nur niemand ran, weil das nämlich die dicken Bretter sind, die gebohrt werden müssen.
(Beifall AfD, FDP)
Wir sollten uns also nicht gegenseitig hier solche lächerlichen Vorwürfe machen, die helfen nicht weiter, sondern wir sollten tatsächlich versuchen, die Diskussion etwas sachlicher zu führen. Wenn ich hier sehe, dass solche Bemerkungen kommen wie „Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt“ – natürlich ist es das nicht, aber es atmet eben den Geist des Misstrauens gegenüber Bürgern, den Geist des Misstrauens gegenüber jedem normalen Handwerksmeister, und das, meine Damen und Herren, haben weder die Bürger noch der ganz normale Handwerksmeister verdient.
(Beifall AfD, FDP)
Der Kunde hat schlicht und einfach nicht die Aufgabe, den ganzen Tag als Kontrolleur rumzulaufen. Deswegen meine ich auch, dass die ricevuta fiscale in Italien kein Mittel ist, an dem man sich ein Beispiel nehmen sollte.
(Beifall AfD, FDP)
Dieses Misstrauensvotum ist auch schon deswegen überholt, weil das Thema „Registrierkassen“ ab September wirklich durch ist. Deswegen sehe ich da auch diese Notwendigkeit nicht. Wenn man diskutiert, dass wir als Landtag da keine Befassungskompetenz haben: Meine Damen und Herren, alle Fraktionen, die hier im Hause sind, haben schon Anträge auf Bunderatsinitiativen gestellt, wenn es darum ging, auch in der Bundespolitik etwas zu bewegen. Das ist ein Instrument, das richtig ist und das uns auch allen zusteht.
(Beifall FDP)
Und wenn ich dann höre, dass man einen Beleg per E-Mail oder aufs Handy schicken kann: Also bitte schön, ich möchte meine E-Mail-Adresse und auch meine Handynummer nicht rausgeben, wenn ich nur eine Semmel oder ein Stück Kuchen kaufe, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD, FDP)
Deswegen werbe ich an dieser Stelle einfach für mehr Vernunft, für mehr Augenmaß, für das Maß der Mitte und danke auch Prof. Voigt für die Worte, die er gesagt hat. Es ist schon sehr vieles gesagt worden, was ich jetzt nicht wiederholen muss. Mit Blick auf die Uhr und auf die Tagesordnung will ich es deswegen jetzt dabei bewenden lassen. Ich werbe für mehr Vernunft und ein vernünftiges, achtungsvolles Miteinander hier in diesem Hause, meine Damen und Herren. Danke schön.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Taubert zu Wort gemeldet. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte meine Rede zweiteilen. Zum einen möchte ich Ihnen eingangs als Abgeordnete der sozialdemokratischen Fraktion im Thüringer Landtag Folgendes sagen: Der Landtagsabgeordnete der AfD-Fraktion, Herr Frosch, hat in infamer Art und Weise die SPD diffamiert. Ja, das haben Sie getan, Herr Frosch. Sie können darüber lachen, das ist richtig. Das gab es vor vielen Jahren auch schon mal, dass die SPD schlechtgemacht wurde und die Leute darüber gelacht haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie haben Lügen über die SPD verbreitet und ich kann mir gut vorstellen, dass Sie das auch im Netz machen werden, einfach deshalb, weil es ja gut ist, wenn man andere diffamiert und kleinmacht. Und dagegen möchte ich mich wehren. Ich will noch mal sagen: Der AfD-Abgeordnete Frosch hat hier im Landtag gelogen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Meine Damen und Herren, in meiner Funktion als Finanzministerin möchte ich natürlich zu dieser Thematik Stellung nehmen. Das Thema hat mich schon beschäftigt, da war ich noch Verbraucherschutzministerin. Da ging es um manipulationssichere Kassen. Es ist leider nicht so, wie Herr Kemmerich vorhin behauptet hat, dass sie schon eingeführt seien. Wir haben sehr intensiv darüber diskutiert und gestritten – ich bis 2014, die Verbrauchschutzminister auch danach –, ob wir ein tatsächlich vom BSI zertifiziertes Programm haben können, das sicherstellt, dass diese Kassen keinen Manipulationsattacken mehr ausgesetzt sind. Wer sich damit beschäftigt hat, kennt die Abkürzung INSIKA und weiß, dass am Ende das damalige Bundesfinanzministerium nicht zugelassen hat, dass dieses Programm von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eingeführt wird. Der einfache Grund war, dass es wettbewerbsverzerrend gewesen wäre und deshalb nicht eingeführt werden könne. Insofern kann es nicht sein, dass jemand schon so eine Kasse hat, die manipulationssicher ist, sondern man hat mit Rücksicht auf die inhabergeführten Bäckereien oder Fleischereien oder andere Verkaufseinrichtungen gesagt, diese Kassensysteme müssen erst im September dieses Jahres eingeführt sein. Meine Damen und Herren, natürlich kann man Steuerhinterziehung als Bagatelldelikt sehen. Ich will gar nicht unterstellen …
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Was die
FDP nicht tut!) Ich habe ja gesagt, man kann das tun. Und gerade bei den Themen, die wir heute haben und wo das …
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist eine
Unterstellung, Frau Taubert!) Man kann es so tun, habe ich gesagt. Habe ich es Ihnen unterstellt, Herr Möller? Nein.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Fühlen Sie sich angesprochen?) Ja, gut wenn Sie sich angesprochen fühlen, ist es was anderes. Ich habe es nicht getan. Ich habe keinem hier im Raum unterstellt, dass er das so tut.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber man kann das so tun. Wenn ich die Diskussion in der Öffentlichkeit höre, dann weiß ich: Na klar, der Bäcker, 60 Cent die Doppelsemmel, ist ja unerhört, warum will man da den Bon haben? Also man kann das tun. Man kann aber auch andersherum sagen – das ist hier schon erwähnt worden –, die ehrlichen Geschäfte, Geschäftsinhaber, selbst auch Handelsketten, insgesamt, die Ehrlichen sind doch die Dummen, wenn wir Steuerhinterziehung in dieser Form nicht ahnden. Und wenn alle ehrlich geblieben wären, dann hätten wir diese Not mit diesen Millionen Metern Kassenbons nicht. Dass es eben doch nicht so ist, das zeigt ja ein Fall, der im November 2019 veröffentlicht wurde – beim NDR 1 können Sie das vom 28.11.19 auch noch mal nachschauen. Zwei Brüder sind verurteilt worden, weil sie Kassensysteme für Restaurants vertrieben haben, die eben die Kasse manipuliert haben. Es geht nur um acht Kassen, um 6 Millionen Euro Schaden von 2012 bis 2018. Da sieht man ganz genau, wenn man dem Bericht des Bundesrechnungshofs, der 2003 abgegeben wurde, bereits 2008, als das Thema schon mal auf der Tagesordnung gestanden hat, gefolgt wäre, dann hätte man mindestens diese 6 Millionen Euro schon mal gehabt. Die Brüder haben zugegeben, dass sie in Deutschland mindestens 1.200 Restaurants und in der EU insgesamt 2.600 Restaurants mit diesem System beliefert haben, sodass man das hochrechnen kann, je nachdem, wie diese Software eingerichtet wurde – also der Kunde hat bestellt, ich möchte so und so manipulieren, und die beiden Brüder haben es dann eingestellt und der Kasseninhaber konnte dieses Teil dann übrigens auch nicht mehr manipulieren, sondern er musste es dann so auch umsetzen, wie die Brüder das eingerichtet haben –, dann sieht man doch: bis zu einer Milliarde Euro Schaden. Deswegen ist es zwar nicht bewiesen, dass wir diese 10 Milliarden Euro haben würden, aber wenn man das hochrechnet, Herr Frosch, dann muss man doch zugeben, es ist eine hohe Summe. Zwei Brüder – pfiffig, kann man ja sagen, aber man kann eben auch sagen, Betrüger, die Menschen gefunden haben, die Kassen hatten, die sie unbedingt manipulieren wollten. Deswegen ist diese Bonpflicht gekommen. Ich kann nicht verstehen, dass man daraus so einen Popanz macht, muss ich ganz ehrlich sagen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich will es noch mal wiederholen: Der Steuerehrliche ist der Dumme, weil sich diejenigen auf die Schenkel klopfen, die heute merken, ja gut, es ist für alle ein Bagatelldelikt, die regen sich darüber auf, Kassenbon und das braucht man doch nicht. Ich bin der Meinung, dass wir das so lange handhaben müssen. Deswegen sehe ich auch den Vorschlag von Herrn Prof. Voigt, dass man es gleich abschafft mit den 10 Euro Bagatellgrenze, nicht so. Man sollte das erst mal machen, sollte die Steuerbehörden dort agieren lassen. Und für diejenigen, die ehrlich sind, schon immer waren und auch in Zukunft sind, wird eine Steuerprüfung, eine sogenannte Kassennachschau, viel einfacher, weil sie ganz einfach nachweisen können, dass sie alle elektronischen Aufzeichnungen haben, man kann das abgleichen, dann sind die Steuerprüfer ganz schnell wieder aus dem Haus raus, wenn sie die Kasse prüfen. Deshalb finde ich, dieses Thema hat viel mehr Ernsthaftigkeit verdient, als es heute hier so im Raume stand. Ich bin dafür, dass wir zunächst erst mal prüfen, ob wir das in Zukunft brauchen oder ob wir das Thema tatsächlich, wenn alle eine fälschungssichere Kasse haben, auch wieder anders beleuchten können. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden!
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es wurde vorgeschlagen, den Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Gibt es weitere Ausschüsse, die zur Überweisung vorgesehen sind? Das kann ich nicht erkennen. Somit stimmen wir über die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss ab. Wer ist für die Überweisung an den genannten Ausschuss? Bitte einmal zählen. Danke. Wir stimmen ab über Enthaltungen. Wer ist gegen die Überweisung? Gut. Damit gibt es eine Stimmenmehrheit für die Überweisung an den Ausschuss.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Damit wird der Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7 Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/26 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/85 Ich gebe folgenden Hinweis: Die Fraktion der FDP hatte bereits in der dritten Sitzung des Landtags am 12. Dezember 2019 ihre Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Montag, bitte.
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, vor uns liegt ein Antrag, der durchaus das Potenzial hat, gemeinsam eine Mehrheit zu finden. Denn das Problem, das er beschreibt, ist unstrittig. Ich glaube, Ihnen allen liegt ein Schreiben von zwei Körperschaften und zwei Verbänden vor, der Landesärztekammer Thüringen, der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen und des Verbands der Leitenden Krankenhausärzte, die darauf hinweisen, dass wir in Thüringen die Anzahl der Studienplätze sowohl für Medizin – und das gilt auch für die Zahnmedizin – als auch für Pharmazie dringend erhöhen müssen. Bevor ich nachher noch mal auf Zahnmedizin und Pharmazie zu sprechen komme, möchte ich noch mal kurz auf die Problemlage eingehen, die wir sehen, wenn wir von wirklichem und drohendem Ärztemangel sprechen. Wir haben aktuell 13.200 tätige Ärzte in Thüringen im ambulanten und auch im stationären Bereich. Trotzdem reichen schon heute die Kapazitäten häufig nicht aus, um Patienten zeitnah und vor allen Dingen wohnortnah versorgen zu können. Da gibt es einen bunten Blumenstrauß an Gründen, der dazu führt, dass das so ist, obwohl die Nettoanzahl von Ärzten in den letzten Jahren gestiegen ist – wenn auch gering, aber sukzessive. Da ist zum einen die gestiegene Krankheitslast, die mit der höheren Lebenserwartung der Bevölkerung und damit der Multimorbidität – der Mehrfacherkrankung der Bevölkerung und Patienten – verbunden ist, die eine intensivere Betreuung notwendig macht. Auf der anderen Seite steht das gestiegene Durchschnittsalter der Ärztinnen und Ärzte und auch der fast ausbleibende Zuzug von neuen, jungen Ärzten nach Thüringen – auch durch den hohen Wettbewerbsdruck, dem auch wir uns als Thüringen in einem Mangelmarkt ausgesetzt sehen. Und etwas Weiteres kommt hinzu: Das sind der medizinische Fortschritt und die damit nicht mehr adäquaten Planungsgrundlagen, die unserem Gesundheitswesen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich zugrunde liegen. Denn es differenzieren sich weitere Fachrichtungen aus. Ein internistischer Sitz, beispielsweise im ambulanten Bereich, ist nicht mehr nur ein grundversorgender internistischer Sitz, sondern heute häufig durch einen Kardiologen oder einen Pneumologen mit der Spezialisierungsrichtung besetzt. Oder wir sehen das auch bei der Problematik der Augenärzte, die sich eben auf moderne Formen wie Lasern usw. spezialisieren, eben auch weil die Grundversorgungsleistungen am Ende zu gering honoriert sind. Dazu kommt – das habe ich schon gesagt – das weiter steigende Durchschnittsalter der Ärztinnen und Ärzte. Das Bundesministerium für Gesundheit hat auch an die Länder appelliert, dass wir gemeinsam gegen Ärztemangel zu Felde ziehen müssen, um mehr Kapazitäten zu schaffen. Das sind einfach die diametral auseinanderfallenden Zahlen von Studienplätzen – bundesweit rund 10.000 – auf der einen und rund 65.000 Bewerberinnen und Bewerbern auf der anderen Seite. Genau diese Diskrepanz führt eben dazu, dass viele, die gern in der Medizin, in der Zahnmedizin oder auch in der Pharmazie arbeiten, ihre Ausbildung mittlerweile sogar privat finanziert außerhalb der Bundesrepublik Deutschland machen. Zwischen 3.000 und 6.000 Studienplätze fehlen allein im Fach Humanmedizin bundesweit – deswegen der von mir schon angesprochene Appell der Bundesregierung. Dieser Antrag ist bewusst so formuliert, dass er sich zunächst nicht der Frage stellt, wie wir dann am Ende Fachkräfte in Thüringen halten können. Da muss man neidlos anerkennen, da versucht Thüringen viel gemeinsam mit den Akteuren. Ich nenne nur das Förderprogramm zur Niederlassung von Ärzten im Landeshaushalt oder aber die gemeinsame Stiftung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. Deswegen, meine Damen und Herren, wollen wir auch nicht vorgreifen, weil die Frage immer auch eine Frage von Kosten ist. Deswegen sehen Sie heute hier den gesundheitspolitischen Sprecher und nicht den wissenschaftspolitischen Sprecher vor sich stehen, weil es uns am Ende darum geht, auch wenn eine Ausbildung …
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich freue mich auf eine gute Debatte, ich freue mich auf die Argumentation der Kolleginnen und Kollegen dazu. Lassen Sie uns gemeinsam das Problem angehen, denn wir brauchen mehr Mediziner und Pharmazeuten in Thüringen. Danke schön.
(Beifall CDU, FDP)
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
Vielen Dank. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich Frau Staatssekretärin Kerst das Wort.
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
Herzlichen Dank. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ja, der vorliegende Antrag der FDP enthält tatsächlich drastische Behauptungen und es tut manchmal der Versachlichung der Debatte ganz gut, dass wir uns vielleicht einmal einige Fakten in Erinnerung rufen. Die Zahl der Ärzte in Deutschland hat nämlich über die Jahre hinweg erheblich zugenommen – zum Vergleich: 2018 mit 392.000 fast 100.000 mehr als im Jahr 2000. Ebenfalls seit Jahren steigt bundesweit die Zahl der Medizinstudienplätze. Während in Thüringen ein Studienplatz auf 8.100 Einwohner kommt, liegt das Verhältnis in Bayern bei 1 zu 9.100 und in Niedersachsen sogar bei 1 zu 25.800. 3,9 Prozent der Studienplätze in Thüringen sind demnach Medizinstudienplätze. Der Bundesdurchschnitt – der ist sicherlich auch interessant – liegt hier bei 3,3 Prozent. Da ist es eher so, dass in vielen Ländern mit dem aktuellen Ausbau der Ausbildungskapazitäten lediglich das nachgeholt wird, was in den vergangenen Jahrzehnten versäumt wurde. Vor diesem Hintergrund kommt die deutsche Hochschulmedizin, nämlich der Verband der Universitätsklinika und der Medizinische Fakultätentag, in einem aktuellen Papier zu der Einschätzung: Es sind genügend Ärzte da, aber sie sind falsch verteilt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wir sind uns, verehrte Abgeordnete, im Ziel jedoch einig: Es geht darum, die flächendeckende medizinische Versorgung der Thüringerinnen und Thüringer durch Ärzte und Apotheker zu sichern. Über den richtigen Weg, um dieses Ziel zu erreichen, gibt es freilich unterschiedliche Auffassungen, wie es gerade bereits angeklungen ist. Lassen Sie mich nach diesen einleitenden Bemerkungen zunächst die im Antrag in Ziffer I formulierten Fragen beantworten: Die Zahl der Studienanfänger im ersten Fachsemester liegt in der Medizin seit dem Wintersemester 2008/2009 an der FSU Jena stabil bei 260 bis 270 Studierenden. Seitdem haben bis zum Wintersemester 2018/2019 etwa 2.900 Studierende das Medizinstudium im ersten Fachsemester begonnen; in der Pharmazie sind es im selben Zeitraum etwa 1.000 Studierende gewesen. In den Jahren 2008 bis 2018 haben 2.500 Studierende das Medizinstudium an der FSU Jena absolviert und das Studium der Pharmazie haben im selben Zeitraum 547 Studierende abgeschlossen. Diese Angaben – das möchte ich hier betonen – schließen die Promovierenden nicht ein. Wenn die antragstellende Fraktion einverstanden ist, verzichte ich an dieser Stelle darauf, weitere Zahlenkolonnen vorzulesen. Diese können wir sehr gern nachliefern und sind dazu natürlich sehr gern bereit. Keine belastbaren Zahlen liegen dem Land zur beruflichen Tätigkeit der Absolvierenden der Medizin und der Pharmazie sowie zu unbesetzten Apothekerstellen vor. Ebenso wenig liegen die Zahlen zu den Studienabbrechern vor. Zur Frage bezüglich möglicher Gefahren für die Versorgung möchte ich hier sagen: Vor dem Hintergrund meiner einleitenden Ausführungen besteht derzeit allenfalls in einzelnen Regionen die Schwierigkeit, ausreichend ärztliches und pharmazeutisches Personal vorzuhalten. Aufgrund einer Neuregelung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss werden bald jedoch mehr Arztstellen in Thüringen zu besetzen sein. Deshalb hat auch das TMWWDG die Lage neu bewertet. Vor diesem Hintergrund und angesichts des absehbaren Ausscheidens stark besetzter älterer Kohorten von Hausärzten, Apothekern – wie eben auch vom Abgeordneten Montag erwähnt – ist es möglich, dass perspektivisch der Bedarf an Fachkräften nicht vollständig gedeckt werden kann. Wegen der ungleichen regionalen Verteilung werden davon am ehesten ländliche Planungsregionen betroffen sein. Die Frage nach der benötigten Zahl von Absolventen zur Aufrechterhaltung der ärztlichen und pharmazeutischen Versorgung lässt sich schon deshalb nicht beantworten, weil zahlreiche Absolventen der Universität Jena nicht in Thüringen bleiben. Zudem wird ein Teil von ihnen später in versorgungsfreien Tätigkeitsfeldern arbeiten. Selbst diejenigen, die sich in Thüringen als Ärzte und auch als Apotheker niederlassen, werden sich sehr ungleich auf die einzelnen Regionen im Land verteilen. Zu den ergänzenden Fragen aus dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion möchte ich noch sagen: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen werden zur Aufrechterhaltung der Versorgungsqualität etwa 1.700 Vertragsärzte bis zum 01.01.2030 nachzubesetzen sein. Zu Nummer II des Antrags: Dies alles unterstreicht, dass es zur Verhinderung eines Fachkräftemangels vorrangig darauf ankommt, die Thüringer Absolventinnen und Absolventen im Land zu halten und sie im Weiteren für eine Tätigkeit an Orten zu gewinnen, wo ein besonderer Bedarf besteht und hier auch noch mal insbesondere im ländlichen Raum. Wir reden also beim Fachkräftebedarf für Medizin und Pharmazie nicht über ein flächendeckendes Problem, sondern vor allem über ein regionales Problem und über regionale Ungleichgewichte. Die Landesregierung hat bereits sehr viel unternommen –herzlichen Dank, Herr Montag, dass Sie das eben schon erwähnt haben. Es gibt bereits einige Projekte, die sich tatsächlich damit beschäftigt haben und darauf hinzielen, dass diese Problematik gelöst wird. Die finanzielle Förderung von Praxisgründungen und die Unterstützung von Weiterbildungen sind hier zu nennen und auch die Stiftung, die Herr Montag gerade schon erwähnt hat, gehört dazu. Wir müssen allerdings auch feststellen, dass es trotz dieser sehr umfassenden Bemühungen von allen Beteiligten bislang nicht gelungen ist, das Problem in einigen Regionen zu lösen. Deshalb sollten wir bereit sein, uns auch für neue Wege zu öffnen und dies auch zu vollziehen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Erweiterung der Ausbildungskapazitäten, eine Forderung, die keineswegs neu ist und die in der Vergangenheit aus guten fachlichen Gründen nicht weiter verfolgt wurde. Minister Tiefensee hat dazu beispielsweise bereits verschiedene Gespräche unter anderem mit der Präsidentin der Landesärztekammer Thüringens, Frau Dr. Lundershausen, geführt. Die unbegrenzte Erweiterung von Medizinstudienplätzen kann angesichts des skizzierten Verteilungsproblems jedoch nicht der primär geeignete Lösungsweg sein. Insoweit geht der Antrag seitens der FDP erstens von tatsächlich falschen Voraussetzungen aus, denn einen generellen Ärzte- und Apothekermangel gibt es in Thüringen derzeit und auch – und das möchte ich an dieser Stelle sagen – auf absehbare Zeit nicht. Zweitens setzt er an einer nachrangig relevanten Stelle an, nämlich der Ausbildung. Wir sollten uns vor Augen führen, dass selbst eine massive Erhöhung der Studienplatzzahl wegen der langen Aus- und Weiterbildungsphase frühestens in zehn Jahren überhaupt einen Effekt haben kann. Mit anderen Worten: Mehr Studienplätze führen nicht automatisch zu mehr Hausärzten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Damit sind die volkswirtschaftlichen Kosten noch gar nicht in den Blick genommen, denn bekanntermaßen sind Medizinstudienplätze teuer. Zu berücksichtigen sind neben den personellen Aufwendungen für die Lehre auch die benötigte Geräteinfrastruktur und die Laborflächen. Allein ohne die hierfür erforderlichen Investitionen ist pro Studienplatz mit durchschnittlichen Kosten von 196.000 Euro zu rechnen. Entscheidend sind nicht die durchschnittlichen, sondern bei einer Erhöhung der Kapazitäten zu erwartenden Kosten für Thüringen. Dazu hat die Universität Jena interessante Zahlen und auch eine aktuelle Kalkulation vorgelegt. Danach entstünden bei einer Steigerung der Kapazität an der Uni Jena um 10 Prozent – und das möchte ich hier ganz konkret erwähnen, es geht hier konkret um 26 zusätzliche Studienplätze – Mehrkosten in Höhe von mindestens 3,6 Millionen Euro je Kohorte. Bei dieser Kalkulation sind die Baukosten für zusätzliche Hörsäle unter anderem noch gar nicht einberechnet. Würden für diese Kapazitätserhöhung weitere Standorte ausgewählt, ist mit noch deutlicheren Aufwendungen zu rechnen. Im Studiengang Pharmazie würde eine Kapazitätssteigerung um 10 Prozent – also hier um insgesamt acht zusätzliche Studienplätze – Mehrkosten in Höhe von mindestens 1,3 Millionen Euro pro Studienkohorte verursachen. Aber eine Erhöhung der Studienplatzzahl ist derzeit ausgeschlossen. Voraussetzung dafür wäre wegen der räumlichen Situation – das Institut für Pharmazie ist nämlich derzeit auf sechs Studienorte verteilt –ein Neubau oder die Nachnutzung eines zunächst hier herzurichtenden freigezogenen Bestandsbaus. Diese Herrichtung würde auch hier wieder Investitionskosten in Millionenhöhe verursachen. Damit ist auch klar, dass die Forderung der CDU-Fraktion, die Studienkapazitäten in Thüringen bis zum 30. September 2020 auszubauen, schlicht unerfüllbar ist. Ein derartiger Ausbau ist allenfalls in einigen Jahren zu erreichen. Wenn diese Investitionen erfolgen sollen, setzt dies auch voraus, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber mit dem Haushaltsplan 2021 die finanziellen Voraussetzungen schafft. In diesem Zusammenhang möchte ich auch klar vor Augen führen, dass auf Thüringen ohnehin zusätzliche hohe Kosten für die Reform in den nicht medizinischen Gesundheitsberufen zukommen. Die geplante Vollakademisierung der Hebammenausbildung, die Psychotherapeutenausbildung und die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 sowie die Neuregelung der Pflegeausbildung – für all dies sind erhebliche zusätzliche Landesmittel erstmalig mit dem Landeshaushalt 2021 zu veranschlagen. Allein für die Umsetzung des Masterplans veranschlagt der Medizinische Fakultätentag Kosten von etwa 25.000 Euro pro Studienplatz. Das wären für Thüringen allein gerechnet bei derzeit 260 Studienplätzen 6,5 Millionen Euro Investitionen pro Kohorte. Darin sind auch hier wieder die Kosten für Investitionen für den Bau, für die Digitalisierung und die Aufwandsentschädigung für das Praktische Jahr noch nicht einberechnet. Von daher, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sind meine Hinweise auf die beträchtlichen Kosten und das grundsätzliche Verteilungsproblem in Thüringen und Deutschland nicht als generelle Ablehnung von Kapazitätserweiterung zu verstehen. Wenn wir etwas unternehmen, dann müssen wir es richtig und natürlich auch wirkungsvoll tun. Allerdings sollten die Vor- und Nachteile zunächst sorgfältig im zuständigen Landtagsausschuss beraten werden, und dies auf der Grundlage der jüngst vorgelegten Kostenberechnung. Dabei ist klar, dass wir zusätzliche Studienplätze nicht aus den bisherigen Mitteln für die Hochschulen und das UKJ finanzieren können. Diese Mittel müssen – und das habe ich gerade bereits versucht anzusprechen – zusätzlich aus dem Landeshaushalt bereitgestellt werden. Dafür benötigen wir ein deutliches politisches Signal und natürlich auch das Bekenntnis des Haushaltsgesetzgebers. Ich möchte es hier an dieser Stelle klar sagen: Wer A sagt wie Aufnahmekapazität erweitern, der muss auch B sagen, nämlich das Budget entsprechend erhöhen. Lassen Sie mich abschließend noch auf die letzten beiden Punkte des Änderungsantrags der CDUFraktion eingehen. Sie betreffen die Zulassung zu den Studiengängen der Medizin und Pharmazie. Welche Zulassungskriterien möglich sind, ist in dem jüngst neu gefassten Staatsvertrag über die Hochschulzulassung geregelt. Hinsichtlich des Ehrenamts findet sich dort die Regelung, dass besondere außerschulische Leistungen oder außerschulische Qualifikationen berücksichtigt werden können, wenn diese über die fachspezifische Eignung Auskunft geben. Nur unter dieser Maßgabe können ehrenamtliche Tätigkeiten bei der Vergabe von Studienplätzen berücksichtigt werden, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen. Die Einführung einer solchen Landarztquote, wie sie die CDU forciert, kann man ergebnisoffen prüfen. Die Diskussion ist jedenfalls innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses der verkürzten Redezeit steht also jetzt eine einfache Redezeit zur Verfügung. Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Dazu sehe ich mehrere Meldungen. Dann wird auf Verlangen der Fraktionen die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags eröffnet. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Dann fangen wir mal an. Als erstem Redner gebe ich Herrn Abgeordneten Montag von der FDP-Fraktion das Wort.
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
Liebe Frau Kerst, vielen Dank für Ihren Sofortbericht. Aber man merkt schon – und das mache ich nicht Ihnen persönlich zum Vorwurf, das will ich ganz deutlich sagen –, dass Ihr Haus von Versorgungsplanung, von Krankheitslast und leider auch von der Frage, wie bringe ich medizinisches Fachpersonal und wann bekomme ich medizinisches Fachpersonal in die Versorgung, leider keine Ahnung hat. Es ist ein bisschen mehr …
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das gehört nicht in den Bereich des Wissenschaftsministeriums! Dann hätten Sie einen Antrag an das Sozialministerium stellen müssen!) Sie haben die Ministerien so zusammengeschnitten, liebe Frau Abgeordnetenkollegin. Ich glaube, die Frage, die dahintersteht – scheinbar wissen Sie das auch nicht –, ist die zunehmende Überalterung unserer medizinischen Fachkräfte.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Ich will auch nur was zum Bereich der Pharmazeuten noch mal sagen. Wir haben aktuell 76 Studienplätze in Jena. Die Zahl der Apotheken sinkt von 535 auf jetzt nur noch knapp 500 Apotheken. Das Durchschnittsalter ist knapp 50 Jahre. In der Zahnmedizin ebenso: 57 Studienplätze, 1.900 Zahnärzte in Thüringen, Durchschnittsalter bei über 55 Jahren, in den kommenden 10 Jahren geht die Hälfte in den Ruhestand. Genau das ist doch der Ansatzpunkt, den wir hier diskutieren: Es geht nicht darum, dass wir heute, morgen, sofort neue Studienplatzkapazitäten haben. Deswegen steht in unserem Antrag auch, dass wir Sie auffordern, gemeinsam mit uns ein Konzept zu entwickeln. Deswegen haben wir uns in unserem Antrag auch so defensiv wie irgend möglich verhalten, da wir der Überzeugung sind, weil Kosten ausgelöst werden, muss man sich sehr genau ansehen, wie sich denn Krankheitslast entwickelt. Dann will ich noch etwas dazu sagen: Deswegen auch wieder, dass man nicht nur in Beton, Computern und Lehrkräften denken muss. Da ist, glaube ich, im Juni oder Juli 2019 eine Anpassung der Bedarfsplanungsrichtlinie gekommen. Das heißt, jetzt werden weitere 3.500 Kassenarztsitze in Deutschland zugelassen. Auch da brauchen wir natürlich ausgebildete Mediziner. Und die Ausbildung dauert nicht nur drei Jahre, nicht nur fünf Jahre, sondern zwölf Jahre, wenn man noch die Facharztausbildung macht, bevor man auch Facharzt ist. Das heißt, die Zeitschiene, bis das wirksam ist – das haben Sie angedeutet –, ist nicht heute oder morgen. Aber in zehn, zwölf Jahren brauchen wir die Versorger, liebe Frau Henfling. Und wenn das in dieser Landesregierung nicht möglich ist, dass sich das eine Ministerium mit dem anderen Ministerium auseinanderdividiert und mal abklärt, ob …
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie sollen sich eigentlich zusammendividieren, oder?) Also ich muss schon …
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Einfach wei-
terreden!) Wenn ich meine Brille zurechtrücke, ist das meist kein gutes Zeichen, da bin ich nämlich ein bisschen irritiert.
(Heiterkeit DIE LINKE, SPD)
Frau Henfling, ich muss Ihnen sagen, wenn Sie das hier nicht interessiert: Niemand muss bei der Debatte hier sitzen, liebe Frau Henfling. Sie sind Mitglied im Sozialausschuss, da hätte ich wenigstens einen inneren Bezug zur Problematik erwartet.
(Beifall FDP)
Das kann man aber nicht bei jedem voraussetzen. Vielleicht wird es auch immer nur ausgeführt. Deswegen noch einmal mein Petitum: Lassen Sie uns das ergebnisoffen diskutieren! Unser Wunsch ist, dass wir das gemeinsam tun. Deswegen wollen wir es natürlich auch an den Gesundheitsausschuss, gern auch an den HuFA und an den Ausschuss für Wissenschaft überweisen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns das Problem angehen! Denn ich will noch mal auf mein Ausgangsstatement zurückkommen: Wenn sich vier zentrale Verbände und Körperschaften, die die Versorgung in diesem Land sicherstellen, mit dieser Forderung nicht zum ersten Mal gemeinsam an die Politik wenden, sollten wir diesen mindestens den Respekt gegenüberbringen, das hier ernsthaft zu diskutieren. Das gilt auch für Abgeordnete der Grünen. Vielen Dank.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
Dann erteile ich als nächster Rednerin Frau Abgeordneter Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Jetzt kommt
endlich mal Kompetenz in die Runde! Das Gelaber immer!)
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
Ja, vor allen Dingen, wenn man noch nichts gesagt hat, oder wir haben Telepathie, Herr Zippel, aber ich glaube, so weit ist es noch nicht. Also, ich bin kein Mitglied des Sozialausschusses, Herr Montag, sondern ich bin – zumindest stellvertretendes – Mitglied des Wissenschaftsausschusses. Wir können gern darüber reden, ob denn Ihr Antrag eigentlich in die richtige Richtung geht bei der Frage, was Sie wollen. Das ist ja die entscheidende Frage. In Ihrem Antrag wird vor allen Dingen die Frage gestellt: Erhöhen wir die Medizin- und die Pharmazieausbildungsplätze? Dann müssen Sie sich aber jetzt auch nicht wundern, dass dann dieser Antrag im Wissenschaftsbereich landet und eben nicht im Gesundheits- und Sozialbereich.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Ich habe
mich nicht gewundert!) Ja, aber Sie haben unterstellt, dass erstens die Ministerien nicht miteinander reden würden und zweitens, dass wir uns nicht ernsthaft damit auseinandersetzen. Diese Diskussion, die Sie hier aufwerfen, ist nicht neu, die haben wir in den letzten fünf Jahren immer wieder geführt. Wir sind einfach in den letzten fünf Jahren zu anderen Ergebnissen gekommen. Dazu vielleicht ein paar Worte: Es sind schon viele Zahlen genannt worden. Ich will sie damit gar nicht großartig belasten. Aber wir müssen mal feststellen, dass hier auf dem Land die Landärzte und Landärztinnen, die Praxen und die Apotheken aussterben. Seit 2007 hat die Gesamtzahl der Apotheken um 34 abgenommen, da sind wir uns alle einig. Gleichzeitig ist aber auch die Relation von Einwohnern pro Apotheke gesunken, mit Stand 2017 von 4.901 Einwohnerinnen pro Apotheke auf 3.940 Einwohnerinnen pro Apotheke. Ergo, die Apotheken werden weniger, die Bevölkerung, die sie versorgen soll, schrumpft aber noch schneller. Marktwirtschaftlich ist es äußerst risikoreich, Jobs anzutreten, wo sie politisch und sozial gebraucht werden. Auch das hat die Staatssekretärin angesprochen. Wir haben quasi kein flächendeckendes Problem, sondern wir haben vor allen Dingen punktuelle Probleme. Es ist auch nicht so, als hätte die Landesregierung in den letzten fünf Jahren nicht versucht, genau dort anzusetzen und zu schauen, wie wir tatsächlich Ärztinnen und Ärzte, aber auch Apothekerinnen und Apotheker in die Fläche bekommen. Diesen einfachen Schritt verpasst Ihr Antrag einfach. Ihrer Logik nach bilden wir einfach mehr Menschen in der Pharmazie und in der Medizin aus und lösen damit das Problem der Landärztinnen und der Apotheken. Ich glaube, diese einfache Korrelation gibt es nicht. Ich glaube, dass das Problem – und ich glaube, das sehen auch meine Koalitionspartnerinnen – deutlich komplexer ist.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und dass wir nicht einfach mit einfachen Antworten auf komplexe Probleme reagieren sollten, das ist uns doch wohl auch allen klar. Die Abwanderungsquote im pharmazeutisch-medizinischen Bereich liegt bei 50 Prozent. Die Absolventinnen gehen teilweise direkt in die Pharmaindustrie oder werden mit wesentlich besseren marktwirtschaftlichen Argumenten abgeworben. Von 409 Apothekerinnen mit Erlaubnis sind gerade einmal 18 unter 35 Jahre alt und die Absolventinnen kommen überhaupt nicht da an, wo sie gebraucht werden – auch das hat die Kollegin Valentina Kerst hier schon gesagt. Das heißt also, wir brauchen hier eine Ursachenforschung. Da bin ich total bei Ihnen, dass wir uns gemeinsam hinsetzen und gemeinsam überlegen, wie wir zu einem Plan kommen und tatsächlich dafür sorgen, dass die Medizinerinnen und Mediziner und die Pharmazeutinnen und Pharmazeuten, die wir ausbilden, im Land bleiben und hier die Jobs aufnehmen, die benötigt werden. Wir brauchen wesentlich mehr staatliches Eingreifen in diese ganze Geschichte als bloß die Erhöhung von Studienplatzzahlen. Und wir müssen gewährleisten, dass wir geeignete Menschen in diesen Beruf holen, die auch Lust dazu haben, zum Beispiel die Arbeit im ländlichen Raum anzutreten. Wir haben übrigens ein ähnliches Problem bei den Lehrerinnen und Lehrern. Diese offenen Stellen, die wir haben, haben wir vor allen Dingen in den ländlichen Räumen. Das ist ein Attraktivitätsproblem. Das ist sicherlich auch bei den Ärztinnen und Ärzten und bei den Apothekerinnen und Apothekern ein Attraktivitätsproblem. Es ist, glaube ich, deutlich anstrengender, eine Praxis im ländlichen Raum zu betreiben, weil man dort eben ganz anders eingebunden ist, auch sozial. Wir hätten ehrlich gesagt bei der Erneuerung des Zulassungsstaatsvertrags auch die Chance dazu gehabt, die Eignungsquoten zu stärken – das hat die Staatssekretärin auch schon angesprochen. Übrigens haben die Länder mit FDP-Regierung hier massiv geblockt – keine Bange, die CDU hat tatsächlich auch mitgemacht. Sie hätten beim Zulassungsstaatsvertrag die Chance gehabt, hier tatsächlich ein weiteres Feld aufzumachen, womit mehr Menschen den Zugang zum Medizin- und zum Pharmaziestudium hätten haben können. Im Ergebnis haben wir eine Eignungsquote von mickrigen 10 Prozent. Wenn Sie für den ländlichen Raum wirklich etwas verändern wollen, hätten Sie dort einfach anfangen können. Stattdessen hat jetzt die CDU noch die sogenannte Landarztquote in ihren Antrag reingenommen. Das halte ich wiederum für ein schwieriges Mittel. Das können sich sicherlich viele Leute leisten, die ihren Studienplatz sozusagen finanziert bekommen und dann später vielleicht mit Vertragsbruch das Geld zurückzahlen müssen. Menschen, die das vielleicht nicht können, müssen dann halt den Dienst dort antreten, wo man ihnen das mehr oder weniger zuweist. Das ist keine gerechte Lösung für das Problem und es ist nicht mal ansatzweise eine funktionierende. Wir brauchen tatsächlich auch viel bessere Arbeitsbedingungen, müssen Anreize schaffen, um der medizinischen Verantwortung auf dem Land gerecht zu werden. Dazu zählen unter anderem eine bessere Entlohnung und eine bessere Infrastruktur. Ich glaube, Kranichfeld, Plaue und Schönbrunn wird es nicht helfen, wenn wir die Ausbildungszahlen einfach mal so ad hoc erhöhen. Hier brauchen wir eine nachhaltige Strategie. Ob die Strategie, wie Sie sie anlegen, eine finanziell nachhaltige Strategie ist, das will ich infrage stellen.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Dafür ha-
ben wir ein Landesprogramm!) Ja, wenn wir sozusagen um 26 Stellen erhöhen, die uns eben mal 3,6 Millionen Euro kosten, und am Ende vielleicht einen mehr oder weniger nicht messbaren Effekt haben, dann glaube ich tatsächlich, dass wir uns damit keinen Gefallen tun. Ich zitiere an dieser Stelle auch noch mal aus einem MDR-Artikel von August des letzten Jahres – Christine Heinrich, die Geschäftsführerin der Apothekenkammer Sachsen-Anhalt –: „Mit mehr Studienplätzen allein sei es nicht getan, findet Heinrich. ‚Es hängt auch von den Rahmenbedingungen ab, etwa Entlohnung, Infrastruktur und Konkurrenz durch ausländische Online-Versandhandel.“ Wir plädieren dafür, den Antrag gern an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zu überweisen und dort zu beraten, um dort tatsächlich zu einer tragfähigen Lösung des Problems zu kommen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss ganz ehrlich sagen, seitdem ich Mitglied dieses Hohen Hauses bin, habe ich es noch nie erlebt, dass die Landesregierung eine derartig isolierte Einzelmeinung vertritt, die wirklich auch von jedem Experten im Freistaat anders gesehen wird.
(Beifall CDU, FDP)
Frau Staatssekretärin Kerst, Sie können gern einschätzen und sagen, dass es nicht notwendig ist, dass wir neue Medizinstudienplätze in Thüringen schaffen. Das ist konsequent, weil Ihr Minister das eben auch macht, seitdem ich ihn kenne, und sagt: aus Kostengründen, aus verschiedenen Gründen. Aber Ihre inhaltlichen Argumente sind schlichtweg nicht überzeugend. Ich kann Ihnen die Wortmeldungen der Landeskrankenhausgesellschaft, jedes Ärzteverbundes, jedes Akteurs in der Thüringer Gesundheitslandschaft nennen, die alle genau das Gegenteil behaupten. Und Sie stellen sich tatsächlich hierher und sagen, die haben alle nicht recht. Respekt vor diesem Mut! Sehr geehrte Frau Henfling, ich muss Sie an einer Stelle korrigieren. Sie haben gesagt, wir haben hier schon ausgiebig über Studienplätze gesprochen, über Studienplatzerhöhungen. Das haben wir nicht.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wir haben in der Koalition ausführlich darüber gesprochen! Da waren Sie nicht dabei, das stimmt!) Wir haben hier im Plenum noch nie über die Studienplatzkapazitätserhöhung im Medizinstudium gesprochen. Wir haben mal parlamentarische Abende gehabt, wo eben Minister Tiefensee da pauschal gemauert hat: Nein, das wird nicht passieren. Wenn Sie das als Dialog ansehen wollen, meinetwegen gern, aber wir haben hier im Plenum das eben noch nicht debattiert und deswegen an dieser Stelle herzlichen Dank an die FDP-Fraktion auch für den Anstoß und für diesen Antrag.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Es wurde auch viel Wahres gesagt, ich will das gar nicht in Abrede stellen. Frau Kerst, auch Frau Henfling haben da viele Argumente aufgezählt. Das Problem ist, man muss das alles schon mal auch in eine richtige Reihenfolge bringen, auch in einen richtigen Zusammenhang setzen. Denn pauschal zu sagen, dass wir keine Medizinstudienplätze brauchen, weil wir aktuell so viele Ärzte haben, ist einfach die falsche Schlussfolgerung.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das hat niemand gesagt, weder die Staatssekretärin noch ich!) Ja, ich gebe Ihnen recht: Wir haben aktuell so viele Ärzte wie noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Das ist korrekt. Daraus aber zu schlussfolgern, wir brauchen nicht mehr Medizinstudienplätze, ist wiederum nicht korrekt, sondern es muss natürlich in einem Gesamtpaket entschieden werden. Wir müssen natürlich dafür sorgen, dass die Generation Y, von der wir hier sprechen – vor allen Dingen die jungen Frauen, die eben nicht mehr in Vollzeit in die Berufe hineingehen, sondern sagen, sie arbeiten in Teilzeit –, Konzepte vorfindet, mit denen sie diesen Beruf angehen kann – alles richtig. Aber daraus zu schlussfolgern, wir brauchen nicht mehr Medizinstudienplätze, ist verkehrt. Denn viele Parteien haben das zu Recht im Wahlkampf gefordert und viele Akteure sagen das genauso. Selbst Frau Ministerin Werner hat das an mancher Stelle schon anders formuliert. Ich glaube ganz ehrlich, wenn eine Frau Ministerin Werner hier gesprochen hätte, wäre die Schwerpunktsetzung eine andere gewesen und wir hätten hier ein Gesamtkonzept gehört, was sich nicht nur so auf diesen einen Aspekt fokussiert hätte – das war viel zu kurz gesprungen!
(Beifall CDU, FDP)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun noch mal zur Essenz des Antrags. Ich will nicht schwarzmalen, aber es gibt tatsächlich Gegenden in unserem Land, wo die ärztliche Grundversorgung gefährdet ist. Und es gibt Gegenden, wo dies noch nicht der Fall ist, uns aber angesichts der Altersstruktur mittelfristig die Ärzteschaft ausgehen wird. Ähnlich ist das auch bei den Apotheken. In vielen Wahlprogrammen zur Landtagswahl stand ja nicht umsonst: „Ausbau der Medizinstudienplätze“ oder „Ausbau der pharmazeutischen Studienplätze“. Ich saß selbst mit einer Kollegin von den Grünen damals in Podiumsdiskussionen. Da war das noch Meinung der Grünen. Da hatten die sogar noch gesagt: 10 Prozent mehr Studienplätze. Davon hört man jetzt nichts mehr.
(Beifall FDP)(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Überall, in
allen Wahlprogrammen!) Aber so ist das halt – neue Legislaturperiode, neue Geschichten. Die meisten hier im Plenum wissen also eigentlich, wo die Probleme liegen und was getan werden muss. Manche wussten es mal, haben es wieder vergessen – anderes Thema. Deshalb nochmals herzlichen Dank an die FDP für diesen Antrag. Das ist eine sehr gute Arbeitsgrundlage und ein guter Anstoß. Aber wie Sie sehen, haben wir einen Änderungsantrag gestellt. Ich will nur kurz erläutern, warum wir das gemacht haben. Erstens sind wir davon überzeugt, dass ein bloßes Konzept, wie die FDP es fordert, vielleicht nicht reichen wird. Ich erwarte hier von der Friedrich-Schiller-Universität und natürlich auch vom Ministerium, dass sie so ein Konzept schon längst in der Schublade haben. Ich will natürlich, dass schon längst Konzepte bestehen. Wenn wir jetzt erst Konzepte erwarten, wie es denn aussieht, wie das mit den medizinischen Plätzen weitergehen soll, dann wäre das jetzt viel zu spät. Dann kommt man in Zeitverzug. Aber ich erwarte doch vom hochgelobten Wissenschaftsministerium – nachdem Sie gerade dargelegt hatten, wie das alles analysiert wird –, dass Sie wissen, wie das weitergeht, und dass hier nicht nur so ein bisschen weiße Salbe aufgetragen wird. Wir fordern einen konkreten Fahrplan für den Ausbau der Studienplatzkapazitäten. Über die genauen Zeiten – da gebe ich der Staatssekretärin recht – kann man sicherlich reden. Da wird sicherlich noch einiges nachzujustieren sein, aber dafür gibt es ja die Debatte im Ausschuss. Zweitens, warum unser Änderungsantrag eine Steigerung der Kapazität um 10 Prozent vorsieht: Das sollte explizit erwähnt werden, nicht zuletzt deswegen, weil es von allen Akteuren im Freistaat so gefordert wird. Wir wollten diesen Pflock explizit einschlagen, weil er auch im Wahlprogramm von uns so vertreten wurde. Wir haben dazu während der letzten fünf Jahre und auch aktuell verschiedenste Gespräche mit dem Apothekerverband usw. geführt. Es gibt positive Rückmeldungen, aber insbesondere bei den Apothekerplätzen ist es zum Beispiel so, dass dort wahrscheinlich eine Erhöhung der Pharmaziestudienplätze um 10 Prozent nicht ausreichen wird, sondern es ist tatsächlich vielleicht sogar ein kompletter Neubau des Pharmaziestudiums in Jena notwendig.
(Beifall FDP)
Aber darüber sollten wir im Ausschuss reden. Jetzt zu sagen, das ist gar nicht notwendig, ist einfach nur absurd. Reden Sie mit dem Apothekerverband, dann wird er Ihnen erklären, dass wir hier von viel, viel mehr Aufwuchs reden.
(Beifall FDP)
Und drittens: Eine häufig gehörte Kritik ist eben auch, dass die Erhöhung der Studienplatzzahl für Thüringen nichts bringt. Natürlich, ich habe ja gesagt, wir müssen über ein Gesamtkonzept reden. Nur Studienplätze stupide zu erhöhen bringt nichts. Man muss auch schauen, wie man eine Steuerungswirkung erzeugt.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nichts anderes haben wir gesagt!) Studenten studieren hier, aber arbeiten dann woanders – das ist sicherlich ein Argument. Deshalb ist unser Vorschlag die Landarztquote, ein fester Prozentsatz mit der Verpflichtung, als niedergelassener Arzt bzw. Ärztin im ländlichen Raum in Thüringen zu arbeiten. Sie haben das Konzept schlechtgeredet. Vielleicht ist Ihnen die Stiftung zur Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum in Thüringen nicht bekannt. Die arbeitet nach genau diesem Konzept seit vielen Jahren erfolgreich. Frau Ministerin Werner ist zum Beispiel auch jemand, der dieses Projekt unterstützt. Wir berücksichtigen es im Haushalt seit vielen Jahren. Also irgendwie scheint es ja doch zu klappen, Frau Henfling. Die Praxis hat Sie dort einfach mal widerlegt.
(Beifall CDU)
Außerdem sind wir fest davon überzeugt, dass auch ein ehrenamtliches Engagement als zulassungserleichterndes Kriterium für Medizin- und Pharmaziestudienplätze Berücksichtigung finden sollte
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das hätten Sie ja machen können!) –einerseits, um die menschlich emotionale Kompetenz mit zu berücksichtigen und stärker zu gewichten, die sogenannten Soft Skills. Aber ehrenamtliches Engagement spricht oft auch für eine Verwurzelung vor Ort. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass angehende Mediziner und Apotheker nach dem Studium in Thüringen bleiben. Ein weiter Punkt – ich habe es schon angedeutet – ist, dass wir sicherlich auch über Fristen werden reden müssen in Anträgen. Eine weitere Frist, um die es dabei geht, ist sicherlich auch die vom 30. April dieses Jahres. Wenn wir jetzt zum Beispiel schriftliche oder mündliche Anhörungen im Ausschuss berücksichtigen, könnte diese Zeit sicherlich knapp werden. Wir haben diese Frist vom FDP-Antrag erst einmal so übernommen, aber wir wären dort sicherlich bereit, über die Fristen zu reden. Schließlich geht es hier um die Zielsetzung und nicht um irgendwelche stumpfen Zahlen. Alles in allem freuen wir uns sehr über den Antrag der FDP. Wir freuen uns über eine spannende Diskussion im Fachausschuss. Und da sind wir tatsächlich bei dem Punkt: Was ist der Fachausschuss? Um das vielleicht noch mal klar zu sagen: Auch wir beantragen die Überweisung mindestens an den Sozialausschuss als den in unserer Wahrnehmung richtigen Ausschuss dafür – der Wirtschaftsausschuss sicherlich auch als Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft, und ich habe gehört, die FDP wollte auch den Haushalts- und Finanzausschuss noch haben. Das können wir uns auch vorstellen, natürlich, weil dort entsprechend die Kosten mit berücksichtigt werden müssen. Aber bitte bedenken Sie, dass es hier aufgrund der praktischen Problemlagen meiner Ansicht nach vor allen Dingen in der Federführung des Sozialausschusses liegen sollte, diese Thematik zu beraten. Dies also zu unserem Antrag. Wir hoffen, dass am Ende der Diskussion tatsächlich ein Antrag stehen wird, der hier im Haus eine breite Mehrheit findet, sicherlich auch mit Konzepten zur Erleichterung, wie wir mehr Mediziner und Apotheker in diesen Beruf hineinsteuern. Dieser Antrag wird hoffentlich dazu beitragen, dass wir in Thüringen tatsächlich mehr Ärztinnen und Ärzte, mehr Apothekerinnen und Apotheker haben werden. Vielleicht wird dann irgendwann auch die Erkenntnis im Wissenschaftsministerium einkehren. Herzlichen Dank.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Debatte bis hierher zeigt schon, dass dieses Thema offensichtlich allen Fraktionen am Herzen liegt und uns alle umtreibt, wie wir die Versorgung mit Ärzten in Thüringen, insbesondere auch im ländlichen Raum, sicherstellen können. Ohne Zweifel kann die Erweiterung der Studienplatzkapazitäten in den entsprechenden Fächern durchaus ein Beitrag zur Lösung sein. Im Moment ist es so, dass in Jena jedes Jahr an der Friedrich-Schiller-Universität ungefähr 260 Menschen das Medizinstudium aufnehmen und knapp 100 das Pharmaziestudium. Der Antrag ist im Dezember schon auf der Tagesordnung gewesen, deswegen gab es zwischenzeitlich schon einige Verlautbarungen, auch vom Wissenschaftsministerium. Da ist schon mal gesagt worden, was da eine Erweiterung zum Beispiel von 50 Plätzen im Medizinbereich kosten würde, nämlich 12,5 Millionen Euro, und bei der Pharmazie wären 10 zusätzliche Plätze ungefähr mit 2,5 Millionen Euro zu verbuchen. Das heißt, wenn man das in diesem Umfang pro Jahr erweitern möchte, sind das 15 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich. Wenn wir hier im Haus weiter darüber diskutieren und uns später auch in den Ausschüssen darüber einig sind, dass das einen Beitrag dazu leisten kann, das Problem zu lösen, dann müssen wir uns bei der Haushaltsdebatte natürlich ein zweites Mal in die Augen schauen und dann die entsprechenden Vorkehrungen treffen und die Gelder einstellen, und zwar nicht querfinanziert, sondern zusätzlich, nach unserer Auffassung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus meiner Sicht – nicht nur als Jenenser – kann aber auf die Prüfung alternativer Standorte zum Ausbau dieser Kapazitäten verzichtet werden. Sie nennen da zum Beispiel Erfurt in Ihrem Antrag. Aus meiner Sicht ist nicht ersichtlich, an welchem anderen Standort als dem der Friedrich-Schiller-Universität in Jena diese Studienplatzkapazitäten sinnvoll aufgebaut werden könnten. Der Standort Jena verfügt bereits über erfahrenes Lehrpersonal und es sind bereits die technischen und räumlichen Voraussetzungen vorhanden, die – wir haben es gehört – natürlich erweitert werden müssten. Diese Kapazitäten an einem anderen Standort komplett neu aufzubauen, wäre in jedem Fall kosten- und zeitintensiver. Insofern können wir uns diesen Prüfauftrag vielleicht sparen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind uns einig, dass der Ausbau der Studienplatzkapazitäten – jedenfalls habe ich das jetzt überall so rausgehört – einen Beitrag dazu leisten kann, die Ärzteversorgung in Thüringen auch in Zukunft abzusichern. Aber es kann nur ein Schritt sein, denn es ist ja schon heute so, dass wir an der Friedrich-Schiller-Universität mehr Mediziner ausbilden, als wir in Thüringen allein Bedarf haben. Aber nicht jeder Absolvent, nicht jede Absolventin lässt sich nach dem Studium in Thüringen nieder oder bleibt auch im Beruf. Insofern ist die Frage nach der Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Thüringen nicht allein eine der Erhöhung der Ausbildungskapazitäten, sondern insbesondere eine, wie wir es schaffen – und das haben auch schon alle hier gesagt –, ausgebildete Ärztinnen und Ärzte in Thüringen zu halten und zu erreichen, dass sie sich hier beruflich wie auch privat niederlassen. Hier gibt es mit dem schon angesprochenen Thüringen-Stipendium des Landes bereits ein erstes Instrument, das entsprechende Anreize für eine Niederlassung in Thüringen nach der Facharztausbildung setzt. Über die Ausweitung dieses Programms ist in diesem Zusammenhang also ebenso nachzudenken wie über die Verabschiedung eines Landarztgesetzes zur Einführung einer Landeskinderquote, wie es die CDU in ihrem Antrag fordert, aber wie es gestern zum Beispiel auch der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern – SPD-geführt – auf den Weg gebracht hat. Hier geht es also um die Frage, wie wir es über den Anreiz der Platzvergabe schaffen, dass sich junge Menschen verpflichten, nach dem Studium für zehn Jahre in Thüringen zu praktizieren. Und natürlich ist ein weiterer Baustein zur Deckung des Bedarfs die Fachkräftezuwanderung, für die wir gute Rahmenbedingungen schaffen müssen, anstatt jene, die bereits heute zu uns gekommen sind, um hier zu praktizieren, zu diffamieren, wie es Ihr Fraktionsvorsitzender im Dezemberplenum zum Thüringen-Monitor getan hat, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD. Denn eines ist auch klar: Wenn wir uns für die Ausweitung der Studienplatzkapazitäten entscheiden, werden uns die zusätzlichen Absolventinnen und Absolventen erst in ungefähr zehn Jahren zur Verfügung stehen – und nach aktuellem Stand ist es auch so, dass wir keine Garantie haben, dass die dann bei uns bleiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um diese Themen gemeinsam und in der gebotenen Tiefe diskutieren zu können und auch eine Anhörung der Betroffenen durchzuführen, beantragen wir – auch für den vorliegenden Änderungsantrag – die Überweisung an den Wissenschaftsausschuss, an den Sozialausschuss und gern auch an den Haushaltsund Finanzausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, werte Zuhörer am Livestream, was wir hier vorliegen haben, ist ein buntes Potpourri aus verschiedensten Melodien des Gesundheitswesens, subsumiert unter dem allgegenwärtigen Schlagwort des Fachkräftemangels. Weil dieses Wort derzeit in sämtlichen Bereichen in aller Munde ist, glaubt man, mit einem Schnellschuss Sympathisanten gewinnen zu können, indem man suggeriert, sich mit einem einzigen Antrag um sämtliche Zielgruppen verschiedenster medizinischer Bereiche gleichzeitig zu kümmern. Da überrascht es natürlich nicht, dass die notwendige Tiefe in diesem Antrag ausbleibt. Selbstverständlich sprechen Sie, liebe Kollegen von der FDP, ein Problem an, das zweifelsfrei besteht und dem auch aus unserer Sicht Abhilfe geschaffen werden muss. Allerdings – und das ist eine der größeren Schwächen dieses Antrags – ist der Sachverhalt bereits bekannt und folglich auch in der letzten Legislaturperiode auf verschiedenste Weise diskutiert worden. Ein Blick ins AIS hätte sicherlich hier und da nicht geschadet. Eine Kleine Anfrage im Vorfeld des Antrags wäre durchaus auch ein probates Mittel gewesen. Denn dass in den besagten Bereichen der Nachwuchs fehlt, darüber ist man schon übereingekommen. Die Frage ist vielmehr: Wie gehen wir mit dieser Erkenntnis um? Damit wären wir beim zweiten Teil Ihres Antrags. In der Überschrift fordern Sie zunächst, die Ausbildungskapazitäten am Standort Jena auszubauen. Dass der Standort Jena jedoch seine Kapazitätsgrenzen weitestgehend erreicht hat, ist hinlänglich bekannt. Unter II. bitten Sie sodann die Landesregierung, ein Konzept zum Ausbau der Studienkapazitäten in ganz Thüringen vorzulegen. Alternative Standorte ins Auge zu fassen, halten auch wir für sinnvoll. Wir fragen uns jedoch, warum Sie bereits jetzt unter Punkt 3 die Stadt Erfurt schon fest ins Auge gefasst haben. Wenn es in Ihrem Antrag heißt, es sollten alternative Standorte geprüft werden, sollte man diese Prüfung auch tatsächlich durchführen und die Ergebnisse analysieren und nicht von vornherein einen Standort favorisieren und damit andere Regionen Thüringens indirekt ausschließen.
(Beifall AfD)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als AfD sind der Meinung, ein zusätzlicher Hochschulstandort wäre beispielsweise auch in ländlich geprägten Regionen ein fruchtbarer Zugewinn. Die profane Bevorzugung der städtischen Ballungsräume lehnen wir ab.
(Beifall AfD)
Darüber hinaus gibt es in Deutschland eine nicht zu vernachlässigende Zahl von Anwärtern für einen Medizinstudienplatz, die bereit sind, die Kosten der Ausbildung selbst zu finanzieren. Die Studiengebühren sind so kalkuliert, dass die privaten Hochschulen in der Regel ohne staatliche Unterstützung arbeiten. Die Vorteile ausländischer privater Hochschulen sollten nach Thüringen geholt werden, indem man solche Privatuniversitäten durch die Setzung günstiger Rahmenbedingungen für einen Thüringer Standort begeistert.
(Beifall AfD)
Wir stehen der Ansiedlung privater medizinischer Hochschulen zur Erhöhung der Studienplatzkapazitäten in strukturschwachen Regionen offen gegenüber. Ihr Antrag, werte Kollegen der FDP, zielt jedoch – nimmt man den Titel ernst – auf die Sicherung des medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchses in Thüringen. Die Lösungsansätze, die Sie diesbezüglich hier anbieten, verbleiben allerdings lediglich an der Oberfläche, denn die von Ihnen im ersten Teil des Antrags abgefragten Absolventenzahlen sagen rein gar nichts darüber aus, wie viele Fachkräfte nach Abschluss ihres Studiums tatsächlich in Thüringen verbleiben werden. Die alleinige Ausweitung der Anzahl der Studienplätze an staatlichen Hochschulen ohne Aussicht auf eine Perspektive in Thüringen ist mit hohen Kosten für die öffentliche Hand verbunden, löst aber die Nachwuchsproblematik im Gesundheitswesen nicht. Die Aufgabe einer zukunftsorientierten Gesundheitspolitik besteht vielmehr darin, Absolventen der Human-, aber eben auch der Zahnmedizin sowie der Pharmazie durch attraktive Arbeitsund Lebensbedingungen langfristig an den Freistaat zu binden.
(Beifall AfD)
Die Zahnmedizin taucht in Ihrem Antrag explizit nämlich lediglich in der Begründung auf. Aber auch im Bereich der Zahnärzte rollt eine Ruhestandswelle an. Der Versorgungsengpass droht auch hier. Schon jetzt werden mehr Praxen geschlossen als neu gegründet. Auch angesichts der langen Studiendauer wird allein die Ausweitung der Anzahl der Studienplätze zunächst keine Lösung bringen. Wir haben im Gesundheitswesen auch einen immer höher werdenden Frauenanteil. Die Neigung von Frauen, eine Praxis zu übernehmen, ist wegen der problematischen Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich geringer als bei Männern. Hinzu kommt ein hoher bürokratischer Aufwand, der immer mehr wächst und junge Mediziner abschreckt, sich selbstständig zu machen. Junge Akademikerfamilien werden sich im ländlichen Raum – und hier drängt das Problem des fehlenden Nachwuchses bekanntlich am meisten – nur dann niederlassen, wenn die Bedingungen ihnen, ihren Partnern und ihren Familien ein chancenreiches Leben ermöglichen.
(Beifall AfD)
Gegenwärtig entstehen in einigen Regionen Thüringens ernsthafte Probleme bei der ärztlichen Versorgung. Die Altparteien haben diese Entwicklung schier verschlafen. Dörfer ohne Kita, ohne Grundschule, ohne Einkaufsmöglichkeiten, ohne funktionierenden ÖPNV und einem mehr als überschaubaren Freizeitangebot locken keinen intelligenten Menschen an. Hier, sehr verehrte Damen und Herren, liegt des Pudels Kern. Wir können mehr und noch mehr Studienplätze fordern, das nützt aber nichts, wenn ein Großteil der Uniabsolventen Ostdeutschland verlässt. Ostdeutsche Universitätsstädte haben auf Studenten zunächst zwar eine hohe Anziehungskraft, diese erlischt aber beim Eintritt in das Berufsleben. 49 Prozent aller Absolventen in Thüringen wollen nach Abschluss ihres Studiums in ein anderes Bundesland ziehen. Damit verlieren wir nicht nur junge Fachkräfte, sondern auch eine Menge Finanzen.
(Beifall AfD)
Wir müssen dafür sorgen, dass die investierten Bildungskosten auch in Thüringen bleiben. Hier müssen wir ansetzen und die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Das Problem ist weitaus profunder, als es in dem hier vorliegenden Antrag dargestellt wird. Wenn wir weiterhin lediglich an der Oberfläche kratzen, werden wir keinen Schritt weiterkommen.
(Beifall AfD)
Ein weiteres Problem, welches von ihnen, werte Kollegen der FDP, überhaupt nicht beachtet und erwähnt wird, ist die jährliche permanente Abwanderung medizinischer Fachkräfte weg aus Deutschland, vorzugsweise in Länder wie die Schweiz, Norwegen oder Großbritannien. Und diese Fachkräfte kommen nicht zurück, Herr Montag, weder Dienstag, Mittwoch, noch überhaupt. Daher empfehle ich Ihnen dringend, um in diesem Punkt Klarheit zu erreichen …
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Und selbst
das muss er noch ablesen!) Mich hat ein bisschen der Hafer gestochen. Daher empfehle ich Ihnen dringend, um in diesem Punkt Klarheit zu erreichen, Ihren Antrag um die Frage zu erweitern, wie viele medizinische Fachkräfte jährlich Deutschland den Rücken kehren. Ja, das ist auch Migration, fast schon Massenmigration, sogar ohne Migrationsbeauftragten, ohne Kulturkämpfe oder Kriminalitätsprobleme.
(Beifall AfD)
Beide Arten von Migration schaden unserem Land immens. Und warum verlassen diese Leistungsträger unser Land? Ich kann es Ihnen sagen. Ich habe meine ärztlichen Kollegen gefragt, warum sie auswandern. Sie wandern aus, weil sie im internationalen Vergleich deutlich unterbezahlt sind,
(Beifall AfD)
weil gerade junge Ärztinnen Beruf und Familie in Deutschland schlecht vereinbaren können, weil die Bürokratie ausufert und dadurch die Zeit für den Patienten immer geringer wird, weil erbrachte Leistungen durch die leistungsfeindliche Budgetierung nicht angemessen vergütet werden und dadurch die Patientenversorgung zunehmend darunter leidet. Kurz: Weil sie die Nase vom planwirtschaftlichen, mittlerweile fast sozialistischen Gesundheitswesen gestrichen voll haben.
(Beifall AfD)
In der Landespolitik können wir nur an kleinen Stellschrauben drehen. Daher sollten Sie sich als Freie Demokraten auf Bundesebene für die Freiberuflichkeit stark machen – für ein marktwirtschaftlich funktionierendes System. Mit politischer Gängelung, Planwirtschaft und Mangelverwaltung wird man nie den Fachkräftemangel beseitigen. Das hat schon in der DDR nicht funktioniert und wird es heutzutage auch nicht.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wir
hatten keine Marktwirtschaft!) Ich habe beide Systeme zur Genüge in meiner beruflichen Tätigkeit kennengelernt und muss konstatieren: Wir bewegen uns wieder zielstrebig in eine Richtung, die wir nach der Wende glaubten endgültig verlassen gehabt zu haben.
(Beifall AfD)
Fazit ist: Erst wenn sich Leistung wieder lohnt, werden sich die Kollegen zahlreich auch im ländlichen Raum niederlassen und es wird kaum mehr einen Fachkräftemangel geben. Bezug nehmend auf den Änderungsantrag der CDU stellen sich mir folgende Fragen: Erstens: In Nummer I wünscht die CDU mit den Fragen 8 und 9 zu erfahren, welche Zahl an Ärzten Thüringen in der Zukunft bis 2030 benötigt, um die aktuelle Versorgungslage zu erhalten bzw. zu verbessern, und wie viele nachfolgend niedergelassenen Ärzte in Thüringen auf dem Land zu erwarten sind. Mangelhaft ist die Formulierung durch ihre Unschärfe, da nicht zu den sich unterschiedlich entwickelnden ärztlichen Fachrichtungen nachgefragt wird. Andererseits: Wie soll jemand bei der seit Jahren unwägbaren, immer stärkeren politisch gewollten Dynamik im Gesundheitswesen, durch die eine betriebswirtschaftliche Planung in der Niederlassung nur noch bis maximal zwei Jahre realistisch möglich ist, bis 2030 die Zukunft erahnen können? Da tut mir die Landesregierung bei der Beantwortung dieser Frage schon jetzt leid. In Nummer II soll die Landesregierung bis zum 30. April 2020 – also in gut vier Monaten, nunmehr in drei Monaten – einen Fahrplan aufstellen, der bis zum 30.09.2020 finanziell, personell und durch entsprechende Infrastrukturen absichert, dass die Zahl der Studenten der Humanmedizin und Pharmazie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena um ein Zehntel gesteigert werden kann. Meine Damen und Herren, was haben Sie für Vorstellungen? Ein Medizinstudium benötigt Hörsäle, Seminarräume, Praktika, verschiedenste Kurse, auch Präparate für Mikroskopierkurse, Leichenpräparationen sowie Professoren, Assistenten, Testate, Klausuren, Prüfungen mit Patienten in allen Kliniken, ausbildende Ärzte in den Kliniken und nicht zuletzt Wohnraum für die Studenten. Die Uni Jena ist jetzt schon im Bereich Medizin an ihrer Kapazitätsgrenze. Sind denn mal die zuständigen Kollegen im Dekanat konsultiert worden? Ich denke, eher nicht. Frau Staatssekretärin hatte zu diesem Punkt bereits gesprochen. Positiv zu bewerten ist der Absatz 2 im Forderungsteil, weil – wie ich auch bereits zum Antrag der FDP ausgeführt habe – nicht mehr explizit Erfurt als alternativer Standort favorisiert, sondern der Blick auf alle möglichen Alternativen geöffnet wird.
(Beifall AfD)
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
Ich bin gleich am Ende, dann können wir das machen. Zumindest haben Sie, liebe Kollegen der CDU, auch die Überschrift des Antrags angepasst. In Absatz 3 soll eine Bevorzugung bei der Zulassung zum Studium derjenigen Bewerber erfolgen, die sich im Vorfeld medizinisch und pflegerisch ehrenamtlich betätigen. Was wollen Sie denn noch alles durch das Ehrenamt abdecken, meine sehr verehrten Damen und Herren? So etwas ist nichts für ehrenamtlich nebenbei. Die bessere Lösung sehe ich in der Wiederbelebung des Zivildienstes, und zwar für beide Geschlechter,
(Beifall AfD)
und mit einer angemessenen Bezahlung für diesen verantwortungsreichen Dienst am Menschen. Wir befürworten die Überweisung in die zuständigen Ausschüsse. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
Vielen Dank, Frau Präsidentin, und vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie mir die Möglichkeit geben, nachdem Sie fertig vorgelesen haben, die Frage zu stellen.
(Beifall DIE LINKE)
Ich weiß nicht, ob Sie das mitbekommen hatten, ich hatte im Rahmen meiner Debatte ja erzählt gehabt, dass wir bei den Terminen flexibel sind. Deswegen die Nachfrage: Hatten Sie das unter Umständen überhört, haben Sie das nicht mitbekommen und hätten Sie das vielleicht in einer freieren Rede halten sollen, um flexibel auf meine Aussagen zu reagieren? Und vor allen Dingen die Frage: Sehen Sie das genauso, dass diese zeitliche Flexibilität möglich wäre und dass die AfD das im Ausschuss mittragen würde? Vielen Dank.
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
Ja, also ich sehe das schon, dass das flexibel gehandhabt wird. Ich hatte das natürlich auch wahrgenommen, was Sie vorhin gesagt hatten, aber – wie gesagt – ich wollte es jetzt aus meiner Rede nicht rauslassen, ich wollte es trotzdem mit erwähnen. Aber wir können das durchaus im Ausschuss dann absolut flexibilisieren – keine Frage. Danke schön.
(Beifall AfD)
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
Vielen Dank. Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen am Livestream! Herr Zippel und Herr Montag, ich habe das Gefühl, Ihre Fraktionen haben jeweils beide ihren Antrag entweder nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Na, gut, dass
wir Sie haben!) Deswegen – ja, dann erkläre ich Ihnen das gern.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn Sie hier der Staatssekretärin vorwerfen, sie hätte das ganze Thema sehr einseitig, nur bezogen auf die Ausbildungsplatzkapazitäten betrachtet, ja, dann liegt das vielleicht daran, dass im Sofortbericht nur Fragen für diesen Bereich gestellt werden. Und Herr Montag, wenn Sie sagen, es geht darum, wie wir die Fachkräfte in die Versorgung kriegen – da sind wir ganz bei Ihnen, aber dann stellen Sie doch auch einen Antrag, der das entsprechend berücksichtigt und eben nicht nur auf die Ausbildungskapazitäten abstellt. Und Herr Zippel … Ja.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
Jetzt meine erste Frage in diesem Plenum überhaupt – die haben Sie sozusagen gewonnen. Aber vielleicht können Sie mir die Frage beantworten, für was Landespolitik zuständig ist. Ich habe viel über Bürokratieabbau gehört, ich habe viel über die Frage der Vergütung gehört. Kann Landespolitik genau das beeinflussen oder sollte sich Landespolitik darauf konzentrieren, was sie tatsächlich auch durchund umsetzen kann, wie beispielsweise die Frage Prüfung und Konzeptualisierung für den Ausbau von Medizin-, Pharma- und Zahnmedizinstudienplätzen?
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
Ja, das kann das Land durchaus, und da ist auch ein Hebel, aber – und dazu komme ich gleich noch – es gibt noch wesentlich mehr Hebel, um hier das Gesamtpaket zu schnüren, von dem beispielsweise auch schon ihn Ihrem Redebeitrag die Rede war. Ich will noch mal darauf eingehen. Herr Zippel, Sie haben vorhin darauf verwiesen, dass jetzt ganz dringend etwas getan werden muss, um die Ausbildungsplatzkapazitäten zu erhöhen. Als wir die letzten Jahre immer wieder regelmäßig über die Fortschreibung der Rahmenvereinbarung IV für die Hochschulen diskutiert haben, als es darum ging, für die FSU und auch das UKJ einen Aufwuchs von 3 plus 1 Prozent zu ermöglichen, wo waren denn da Ihre Änderungsanträge, als es darum ging, beispielsweise zu sagen, dann lassen Sie uns …
(Unruhe CDU)
Wo war denn Ihr Antrag für ein Investitionspaket für den Ausbau der Studienplatzkapazitäten? Wo war denn Ihre Idee, wie es da eingebracht werden kann? Sie haben sich nur hingestellt und gesagt, das ist doch ein Skandal, dass wir die Rahmenvereinbarung IV über die Regeldauer von vier Jahren jetzt noch um ein Jahr verlängern, um den Hochschulen für 2020 Planungssicherheit zu verschaffen. Das war das Einzige, was Sie gesagt haben. Ich will aber noch mal zur Gemeinsamkeit kommen, damit das jetzt hier heute Abend nicht im Streit auseinandergeht. Ich finde, der Thüringen-Monitor 2019 bringt doch in einem Satz ganz gut auf den Punkt, worum es geht. Dort steht: „Aufgrund des demographischen und strukturellen Wandels ist […] zu erwarten, dass sich die Herausforderungen im Gesundheits- und Pflegesektor in Thüringen zukünftig in [besonderem] [...] Maße zeigen werden.“ Das ist ja der Punkt, worum es geht. Das heißt, es zeigt sich für die Menschen im Land ganz konkret sicherlich daran, wenn eine Apotheke vor Ort schließt – auch bei mir im Heimatdorf, in BarchfeldImmelborn, ist die Apotheke jetzt zu –, oder es zeigt sich, wenn die Hausärztin oder der Hausarzt vor Ort die Praxis wegen der Verrentung zumacht und keine Nachfolge gefunden wird. Aber – und da bin ich ganz bei der Staatssekretärin Kerst – es muss doch auch darum gehen, sich das Thema anzugucken, ohne in Alarmismus zu verfallen. Ich war vor ungefähr zwei Wochen mit dem Kollegen Plötner hier aus der Fraktion bei der Landesapothekerkammer. Auch da wurde das noch mal klargemacht. Ja, wir rollen – das ist vielleicht auch schon zu viel gesagt, es kommt eine Verrentung im medizinischen und im pharmazeutischen Bereich, wie auch in vielen anderen Bereichen, auf uns zu. Aber auch die Vertreter der Landesapothekerkammer haben uns gesagt, dass die Versorgungsstruktur erst einmal gesichert und gewährleistet ist. Das ist erst einmal das, was es zu konstatieren gilt. Es besteht noch kein Apothekenmangel, aber es beginnt ein Personalmangel. Das war die Aussage der Vertreter, mit denen wir dort gesprochen haben. Beispielsweise auch der Begriff des Apothekensterbens, der vor zwei oder drei Wochen beim MDR die Überschrift aufgemacht hat, erzeugte ein Stück weit ein verzerrtes Bild, denn schauen wir uns mal die nackten Zahlen an: Die Zahl der Apotheken pro 100.000 Einwohner/ innen, da lag die Quote 2007 ‑ bei 24,9 und 2017 bei 25,4. Ja, seit 2010 haben bis zum Jahr 2019 48 Apotheken dort die Tür zugemacht. Das sind fünf pro Jahr. Das ist natürlich bedauerlich, aber das ist jetzt noch nicht das, was vielleicht unter dem Stichwort „Apothekensterben“ zu verstehen ist. Auch bei den Ärztinnen und Ärzten – das ist schon gesagt worden – sind wir auf einem Hoch. Auch da hat die Landesärztekammer 2018 gesagt, wir haben ein Rekordhoch. Sicherlich darf man die Zahl nicht falsch interpretieren, aber das gilt es einfach mal zu konstatieren, bevor wir in Alarmismus verfallen. Da auch noch mal kurz zitiert aus dem Thüringen-Monitor, wo die Befragten beispielsweise auch gesagt haben, dass sie mit der medizinischen Versorgung in Deutschland sowie in Thüringen überwiegend zufrieden sind, aber eben sagen, diese allgemeine Zufriedenheit geht mit dem Wunsch eines egalitären und gerechten Gesundheitssystems einher, das gesellschaftlichen Zusammenhalt erfordert und erzeugt. Ich finde, das ist die gemeinsame Aufgabe, die wir im Parlament haben, das ist der Auftrag, der sich aus dieser Debatte ergibt, zu schauen, welche Stellschrauben wir alle drehen müssen, damit wir die Versorgungsstrukturen in Thüringen flächendeckend und angemessen sichern können.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ja, das bedeutet, der Nachwuchs muss her, die Fachkräfte müssen her. Nun stellt sich aber die Frage, wie. Ich habe es am Anfang schon gesagt: Ich glaube, das, was hier in den Anträgen genannt ist, nur auf die Ausbildungsplatzkapazitäten zu schielen, wird eben allein nicht ausreichen, auch wenn wir den Brief drin hatten – ich hatte ihn auch – von den genannten Körperschaften. Aber ich komme jetzt mal zu dem Punkt, weil Herr Montag gerade schon wieder so mit dem Kopf schüttelt, warum. Noch mal zwei Zahlen, die das vielleicht untermauern: Einmal hatten wir in der Debatte zum Hochschulzulassungsgesetz – das hat Herr Staatssekretär Hoppe schon im letzten Jahr ausgeführt –, dass der Hartmannbund sagt, 60 Prozent der Absolventinnen der Medizin in Thüringen gehen letztendlich in den Beruf als Arzt oder Ärztin. Dann hatten wir – zweitens – die Ergebnisse einer Befragung des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden, wo beispielsweise 72 Prozent der Studierenden sagen, sie sehen gute Beschäftigungsbedingungen in der Pharmaindustrie, aber nur 40 Prozent bei der Idee, eine Apotheke zu übernehmen oder vielleicht auch eine Filiale neu zu gründen. Das zeigt eben, dass man auch mal der Ehrlichkeit halber sagen muss, dass wir nicht nur einen Personalmangel haben, sondern eben auch ein vielfach heute Abend schon benanntes Übergangsund Verteilungsproblem. Deswegen gilt es, beides in den Blick zu nehmen, das, was Sie hier mit den Anträgen in den Blick nehmen, und das, was wir jetzt hier ergänzend erläutern.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das eine ist
Bundesrecht, SGB V, das andere ist Landesrecht!) Wir haben doch aber – dazu komme ich jetzt noch mal – Maßnahmen, wo wir hier eingreifen können. Eines ist schon genannt worden, andere Sachen können wir jetzt noch mal nehmen. Das ThüringenStipendium ist schon genannt worden. Es gibt Fördermittel bei der Frage der Niederlassung seit 2014. Es gibt eine finanzielle Förderung während der Famulatur. Und es gibt beispielsweise auch das Modell der Stiftungspraxis. Da habe ich mir auch im letzten Herbst eines in Ilmenau ganz konkret angeguckt. Da hat die Ärztin gesagt, es war für sie eine hilfreiche Begleitung in den drei Jahren bis zur Übernahme der Praxis, den Einstieg mit der Gewährleistung dann auch zu bekommen. Denn man muss sich auch angucken, was denn auch die Wünsche sind, die die Absolventinnen in der Medizin oder in der Pharmazie haben. Das ist natürlich genau das, was alle anderen auch haben. Das zeigen auch die Befragungen beispielsweise der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Demnach steht für die Medizinstudierenden und damit die angehenden Ärztinnen und Ärzte die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an erster Stelle, gefolgt von geregelten Arbeitszeiten und aber auch dem Abbau von Risiko und finanziellen Hürden bei der Übernahme beispielsweise einer Praxis. Das gilt genauso bei den Absolventinnen auch im Bereich der Pharmazie, wo eben tatsächlich die Frage, ob man als Angestellter irgendwo hingeht oder eine Filiale oder vielleicht sogar einen Filialverbund übernimmt, eben mit einem erheblichen finanziellen Risiko verbunden ist. Da kann man doch gemeinsam in der Anhörung schauen, ob wir wie bei den genannten Instrumenten bei den Ärztinnen und Ärzten auch hier Möglichkeiten finden, den Übergang zu unterstützen. Sicherlich sind wir hier bei den Apotheken noch mal in einem ganz anderen Spannungsfeld zwischen allgemeiner Grundversorgung und einer Apotheke als Gewerbetreibende, wo man dann natürlich auch noch mal gucken muss, welche Probleme damit einhergehen. Vielleicht auch noch mal an die Adresse der CDU – Wiederholung hilft da vielleicht –, weil Sie auf die Öffnungsquote oder auf die Eignungsquote abzielen: Wo waren denn die CDU-geführten Landesregierungen, als es letztes Jahr darum ging, beim Staatsvertrag der Hochschulzulassung genau das zu stärken und eben nicht Bayern hinterherzurennen und die Abiturquote hochzujubeln? Da war es einzig und allein Thüringen, was sich dafür stark gemacht hat, dass am Ende die Eignung mehr zählt als die Abiturnote, aber da standen wir ja leider auf verlorenem Posten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Deswegen – ich komme dann zum Schluss – braucht es aus meiner Sicht eben drei Sachen, wo ich gern bereit bin oder wir auch gern bereit sind, die dann auch genauer sowohl im Wissenschaftsausschuss als auch im Sozialausschuss in den Blick zu nehmen. Es braucht erstens die wirklich ganz konkrete Prüfung der strukturellen, personellen und finanziellen Kapazitäten, die derzeit in Thüringen für die Ausbildung angehender Ärztinnen und Ärzte vorhanden sind, genauso wie im Bereich der Pharmazie. Da sind wir ganz bei Ihnen. Aber da müssen die Zahlen noch mal im Ausschuss – das ist auch angekündigt worden, dass die Zahlenkolonnen dann noch mal auf den Tisch kommen – ganz konkret der Prüfung unterzogen werden, um zu gucken, was notwendig ist. Zweitens braucht es eben aber auch die Klärung der Frage, die wir einbeziehen müssen, welche Instrumente wir als Land in der Hand haben, um den Übergang von der Ausbildung in die Niederlassung zu gestalten, beispielsweise wenn wir eben über die Hausärztin/den Hausarzt oder die Apothekerin sprechen. Drittens – da dürfen wir eben auch nicht die anderen Partnerinnen und Partner aus der Verantwortung nehmen – müssen wir darüber in einem Gesamtkontext diskutieren, wie wir es schaffen, gerade im ländlichen Raum attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen. Da haben wir nämlich auch noch eine ganze Palette an Instrumenten, die wir als Land ziehen können. Wenn wir das in diesem Gesamtpaket diskutieren und das schnüren, dann kommen wir, glaube ich, mit den Anträgen zusammen. Alles in allem sind die Anträge momentan eben noch zu eng fokussiert, aber vielleicht werden sie ja nach der Ausschussanhörung ein bisschen breiter aufgestellt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
Ich will die Kollegen vor dem beginnenden Wochenende wirklich nicht langweilen,
(Beifall DIE LINKE)
aber manchmal ist es notwendig, dabei kann man auch etwas lernen, denn es geht vieles ein bisschen durcheinander. Also hier werden von der AfD beispielsweise die Regelungsbereiche des SGB V eingeführt und angesprochen, was die Frage der Bürokratie angeht, was die Frage von Planungsbereichen angeht. Dann gibt es die Frage: Wie organisieren wir eigentlich Versorgung? Das ist die Frage beispielsweise der sektorübergreifenden Versorgung. Das ist auch nicht im Regelungsbereich des Landes, sondern was diese Anträge beide fokussieren, ist das, was Sie eben angesprochen haben, Punkt 1, nämlich einzig und allein – ohne den Anspruch zu erheben, dass es die eierlegende Wollmilchsau ist, denn es gibt schon genügend Instrumente, die auch das Land schon mithilfe der Selbstverwaltungspartner bereitstellt – sich endlich mal darauf zu fokussieren, was bisher aufgrund des SPD-geführten Wirtschafts- und Wissenschaftsministeriums nicht möglich war,
(Beifall FDP)
sich nämlich tatsächlich wie von denen seit Jahren gefordert mit dem Ausbau der Studienplatzkapazitäten, die die Versorgung sicherstellen, die Sie in Sonntagsreden gern immer hochhalten,
(Beifall CDU, FDP)
zu beschäftigen. Damit hat der Ausschuss allein schon genug zu tun, denn da ist in den letzten Jahren nichts passiert. Vielleicht können Sie Ihrem Kollegen Gehrke in Berlin Bescheid sagen: Wir sind immer für die Stärkung der Freiberuflichkeit. Alles andere ist eine Frage der Selbstverwaltung, es sei denn, Sie sind am Ende auch ein Zentralist – ich hoffe nicht. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
Gibt es noch weiteren Redebedarf hier im Rund? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir mal zum weiteren Verfahren. Zunächst einmal: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist, oder erhebt sich Widerspruch? Das sehe ich nicht. Dann stelle ich die Erfüllung des Berichtsersuchens fest. Dann haben wir die Ausschussüberweisung zu Nummer II des Antrags: Wird die Fortsetzung der Beratung im Ausschuss gewünscht? Das ist hier schon verschiedentlich angesprochen worden. Deswegen stimmen wir jetzt über die entsprechende Ausschussüberweisung ab. Ich habe mehrere Anträge gehört. Es waren der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und auch der Haushalts- und Finanzausschuss gefragt. Dann stimmen wir mal über diese Überweisungsanträge ab. Wer stimmt der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu? Das sind fast oder alle anwesenden Fraktionen hier im Haus. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Dann ist das so beschlossen. Dann die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft: Wer stimmt dieser Überweisung zu? Das sind ebenfalls alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Dann ist auch diese Überweisung erfolgt. Schließlich noch die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss: Wer stimmt dieser Überweisung zu? Das sind die Fraktionen von AfD, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Jetzt müssten wir eigentlich hier auszählen, weil hier die Reihen schon gelichtet sind.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich glaube, wir müssen den Hammelsprung einführen!) Nein, den Hammelsprung haben wir jetzt noch nicht. Also wir schaffen es, glaube ich, immer so, es ist relativ übersichtlich. Darf ich noch mal die bitten, die Hand zu heben, die den Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen haben wollen? Das sind jetzt die Mitglieder der AfD. Wir zählen jetzt hier mal gemeinsam die drei Fraktionen aus. Wir sind uns einig, dass das 31 gehobene Hände waren. Wer ist gegen diese Überweisung? Also das sind 32.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ja, 31 zu 32. Wir werden uns wahrscheinlich an solche knappen Abstimmungen gewöhnen müssen. Damit ist dieser Überweisung nicht gefolgt. Ach so, Enthaltungen. Gibt es noch Enthaltungen? 3 Enthaltungen. Dann haben wir jetzt aber trotzdem das Ergebnis und die Überweisung an zwei Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Jetzt erhebt sich die spannende Frage nach der Federführung, denn da gab es auch verschiedene Ansichten. Wer stellt den ersten Antrag auf Federführung und wohin? Frau Rothe-Beinlich.
Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen
So, das ist der erste Antrag zur Federführung. Wer dieser Federführung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Da haben wir jetzt wieder die Stimmen von den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer ist gegen diese Federführung? Sie melden sich jetzt alle komplett, wie Sie da sitzen, bei der CDU-Fraktion? Denn das ist nicht so richtig zu sehen. Wir haben jetzt 32 Stimmen dagegen. Jetzt zählen wir noch mal die Stimmen für die Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. 34 Stimmen, damit geht das federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Damit haben wir auch dieses abgehandelt. Mit den Überweisungen ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/85 automatisch mit zur Beratung an diese Ausschüsse überwiesen. Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunkts und auch am Ende dieses Plenartags. Bevor ich Sie ins Wochenende entlasse, teile ich Ihnen noch mit, dass die nächste Plenarsitzung aufgrund des Einberufungsverlangens der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der bereits an Sie verteilten Einladung am 5.Februar 2020 hier in diesem Rund stattfindet. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.