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Diana Lehmann

SPD 31.01.2020 Sitzungen 7/6

Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist natürlich immer etwas Besonderes, hier im Plenum reden zu dürfen. Trotzdem gibt es Tagesordnungspunkte, die einem als Abgeordnete oder als Abgeordneter besonders wichtig sind. Das ist bei diesem Gesetzentwurf der Fall. Das ist zwar, wenn man sich den Gesetzentwurf anguckt, eigentlich eine ganz kleine Änderung, die wir dort vornehmen, aber eine mit einer sehr großen Wirkung. Wie groß diese Wirkung ist, das wissen Sie, wenn Sie in Ihren Wahlkreisen mal mit Schülerinnen und Schülern, mit Lehrern, mit Sozialarbeitern gesprochen haben, die Ihnen alle bestätigen werden, welchen wichtigen Beitrag die Schulsozialarbeit für die Arbeit in den Schulen leistet. Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf die Schulsozialarbeit dauerhaft mit 22,251 Millionen Euro gesetzlich verankern. Das bedeutet zum einen Sicherheit für die Kommunen, damit die wissen, dass wir diese freiwillige Leistung, die wir ja für sie übernehmen, auch dauerhaft zur Verfügung stellen, aber natürlich auch Sicherheit für die Kinder und Jugendlichen, weil die wissen, dass das Angebot auch dauerhaft vorgehalten wird. Wir verdoppeln damit die Mittel, die wir bisher im Gesetz verankert haben, und ermöglichen damit zukünftig, nicht mehr nur 200 Schulsozialarbeiterinnen zu beschäftigen, sondern ungefähr 380, also es ist wirklich fast eine Verdopplung der Anzahl und damit ein großer auch qualitativer und quantitativer Ausbau. Ich freue mich auf die Debatte heute hier im Plenum, aber natürlich auch anschließend im Ausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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