Bergner
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion Die Linke hat heute Morgen einen Wahlvorschlag zur Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses eingereicht. Der Wahlvorschlag wurde in der Drucksache 7/232 verteilt. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat zur Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern sowohl des Richter wahlausschusses als auch des Staatsanwaltswahl ausschusses zwei Wahlvorschläge eingereicht, die in den Drucksachen 7/230 und 7/231 verteilt wur den. Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung in der Mittagspause darauf verständigt, dass er die erneu ten Kandidaturen der vorgeschlagenen Wahlbewer berinnen und Wahlbewerber unterstützt. Um die bei den Wahlen in der heutigen Sitzung des Landtags durchführen zu können, ist eine Ergänzung der Ta gesordnung erforderlich, die unter den Vorausset zungen des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Geschäfts ordnung möglich ist. Wer dafür ist, die Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses und des Staatsanwaltswahlausschusses in der heutigen Sitzung durchzuführen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Danke schön. Bei 3 Enthaltungen ist das damit angenommen. Damit ist die einfache Mehrheit mehr als erreicht und die beiden Wahlen können heute durchgeführt werden. Jetzt stimmen wir noch die Platzierung der beiden Wahlen ab. Ich würde Ihnen vorschlagen, die beiden Wahlen nach dem Tagesordnungspunkt 27, die Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrats der Ehrenamtsstiftung, der nach den gestrigen Festlegungen jetzt ansteht, durchzuführen. Sind Sie damit einverstanden? Da bitte ich auch noch mal kurz um das Handzeichen. Jawohl, ich stelle übergroße Mehrheit fest, sodass sich die übrige Abfrage erledigt hat. Danke schön, meine Damen und Herren. Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 27 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/177 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/190 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/194 Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung der Thüringer Ehrenamtsstiftung sind für den Stiftungsrat, der aus insgesamt sieben Mitgliedern besteht, drei Mitglieder vom Landtag zu wählen, die nicht Abgeordnete sein müssen. Die Mitglieder werden gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 der Satzung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die letzte Wahl fand in der 5. Sitzung des 6. Landtags am 29. Januar 2015 statt. Das Wahlverfahren ist in der Satzung nicht geregelt, weshalb die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung findet. Die Wahlvorschläge der Fraktionen Die Linke, der AfD und der CDU liegen Ihnen in den Drucksachen 7/177, 7/190 und 7/194 vor. Vorgeschlagen wurden durch die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Karola Stange, durch die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch und durch die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Beate Meißner. Wird die Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Es gibt keinen Widerspruch. Damit können wir durch Handzeichen abstimmen. Wie ich Ihnen bereits sagte, liegen Ihnen in drei Drucksachen die Wahlvorschläge vor. Bei der in Verhältniswahl durchzuführenden Wahl hat jede bzw. jeder Abgeordnete nur eine Stimme, das heißt, Sie können nur einem der drei Wahlvorschläge Ihre Zustimmung geben. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Stimmabgabe per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf: Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke – ist mit den Stimmen von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD gewählt. Dann kommen wir zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Augenblick, wir stellen gerade noch mal die Zahl fest, dass wir hier keinen Fehler begehen. Darf ich noch mal kurz um das Handzeichen bitten?
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Welchen?) Für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Dann haben wir 42 Jastimmen – noch einmal für das Protokoll. Danke schön. Ebenso sorgfältig verfahren wir jetzt bitte mit dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Ich bitte um das Handzeichen für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Damit haben wir 22 Jastimmen. Ich danke Ihnen. Dann kommen wir zum Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. Dann sind wir bei – aha, da ist auch noch eine Stimme; jetzt sind wir gerade getäuscht worden – 26 Jastimmen. Meine Damen und Herren, das war natürlich jetzt eine kleine Finte, die wir hier feststellen müssen. Damit gebe ich das Wahlergebnis noch mal bekannt: Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 42 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD 22 Stimmen und auf die Fraktion der CDU 26 Stimmen. Damit bitte ich um eine kurze Pause, aber bleiben Sie gleich auf den Plätzen,
(Heiterkeit im Hause)
um die Anzahl der Mitglieder noch zu ermitteln. Sie sehen, Sie haben mich etwas überrascht, dass es heute keine Wahl in der Wahlkabine gegeben hat. Meine Damen und Herren, ich kann das Ergebnis verkünden und sagen, dass damit auf jeden ein Mitglied entfällt. Von der Fraktion Die Linke die Frau Abgeordnete Karola Stange, von der Fraktion der AfD der Abgeordnete Karlheinz Frosch und von der Fraktion der CDU die Frau Abgeordnete Beate Meißner. Ich danke Ihnen. So und damit kommen wir wie eben beschlossen zum Aufruf des neuen Tagesordnungspunkts 30 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/231 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/232 Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben jeweils einen Vorschlag eingebracht, die den bisherigen Vorschlägen in den Drucksachen 7/175 und 7/201 entsprechen, die in der gestrigen Sitzung in jeweils zwei Wahlgängen jeweils nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht hatten. Die neuen Wahlvorschläge haben die Drucksachennummern 7/231 und 7/232. Vorgeschlagen wurden erneut durch die Fraktion Die Linke als Mitglieder Frau Abgeordnete Cordula Eger und Herr Abgeordneter André Blechschmidt und Frau Abgeordnete Anja Müller, als Vertreterinnen bzw. Vertreter Herr Abgeordneter Steffen Dittes, Frau Abgeordnete Katharina König-Preuss und Herr Abgeordneter Patrick Beier. Durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden als Mitglied Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich, als Vertreterin Frau Abgeordnete Madeleine Henfling benannt. Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung in der Mittagspause unter Beachtung des Beschlusses des Justizausschusses der 3. Wahlperiode in der Drucksache 3/970, der bis zu einem gegenteiligen Beschluss fortgilt, die erneuten Kandidaturen in einem 3. Wahlgang unterstützt. Wird die Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Ich sehe Widerspruch. Damit findet eine geheime Wahl statt. Zur Erleichterung des Verfahrens schlage ich Ihnen vor, die einzelnen Mehrheitswahlen gleichzeitig durchzuführen. Das bedeutet, dass Sie nach Ihrem Namensaufruf zwei farblich unterschiedlich gestaltete Stimmzettel erhalten und mit beiden Stimmzetteln nur einmal in die Wahlkabine gehen. Die Stimmzettel sind farblich wie folgt zugeordnet, ich bitte um Aufmerksamkeit: Der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke ist rot und der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist grün. Ich erläutere die Stimmzettel: Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete insgesamt zwei Stimmzettel. Auf jedem dieser beiden Stimmzettel können Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Frau Abgeordnete Güngör, Frau Abgeordnete Hoffmann und Herrn Abgeordneten Urbach nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
