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Diana Lehmann

SPD 31.01.2020 Sitzungen 7/6

Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe jetzt wirklich während des Redebeitrags meines Vorredners überlegt, ob ich darauf detaillierter eingehen sollte, aber ich glaube, das ist wirklich einer der absurdesten Redebeiträge, die wir bisher in diesem Haus gehört haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber er macht zumindest eines deutlich: dass die AfD nicht bereit ist, mehr in unsere Zukunft und mehr in unsere Kinder und Jugendlichen zu investieren. Das ist ja auch ein wichtiges Signal, das sie dann heute für Ihre Fraktion gesetzt haben. (Beifall SPD) Ich bin froh, dass das zumindest an der Stelle deutlich wird. (Beifall SPD) Für uns als SPD ist die Kinder- und Jugendpolitik eines unserer Kernthemen, einer unserer Markenkerne, die wir, seitdem wir hier im Landtag aktiv sind, seitdem wir Teil der Landesregierung sind, auch vorantreiben. Wir wollen damit eines erreichen: Wir wollen, dass junge Menschen auf dem Weg zum Erwachsenwerden, zu kritischen und mündigen Bürgerinnen und Bürgern in dieser Gesellschaft, zu guten Demokratinnen und Demokraten unterstützt werden. Dafür haben wir in der letzten Legislatur schon eine ganze Menge gemacht und haben uns darauf verständigt, eine eigenständige Jugendpolitik auf den Weg zu bringen. Das heißt, dass sich alle Bereiche tatsächlich damit befassen müssen, ob die Interessen junger Menschen belangt sind. Das sind nicht nur Worthülsen, sondern wir haben da in der letzten Legislatur konkret die Landesstrategie für die Mitbestimmung junger Menschen vorgelegt. Wir als rot-rot-grüne Fraktionen haben gemeinsam große Veranstaltungen mit jeweils 150 Vertreterinnen und Vertretern aus Jugendverbänden, jungen Menschen, die sich für Mitbestimmung engagieren, gemacht. Wir haben einen sehr umfassenden Antrag zur Jugendpolitik und wie sich das insgesamt in Thüringen entwickeln soll, hier im Landtag diskutiert und eingebracht. Und wir haben vor allem eines geschafft: Wir haben eine große Gesetzesnovelle zum Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz auf den Weg gebracht und damit eines der modernsten Ausführungsgesetze, das es überhaupt im Bundesgebiet gibt. Damit geht auch eines einher: Wir haben eine bessere finanzielle Ausstattung der Jugendpolitik. Das haben wir sowohl bei der Jugendpauschale, also bei der örtlichen Jugendförderung, die alle Kreise und Landkreise bekommen, um Jugendangebote vor Ort zu ermöglichen. Wir haben das im Landesjugendförderplan geschafft und wir haben das vor allem auch bei der Schulsozialarbeit geschafft, und zwar unter anderem mit der Veränderung im 2020er-Haushalt, die wir jetzt verstetigen wollen, weil wir sagen, die Schulsozialarbeit ist ein ganz zentrales Projekt. Frau Baum, wenn Sie sagen, Sie wollen, dass es gut ausgeht mit der Schulsozialarbeit, dann kann ich Ihnen nur empfehlen, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf dann zu. Ich möchte noch mal daran erinnern, wie es zu dieser Schulsozialarbeit kam. Heike Taubert hat das Landesprogramm mit einer 100-Prozent-Finanzierung eingeführt. Ich muss noch mal sagen, es ist eine freiwillige Leistung, die wir als Land für die Kommunen übernehmen mit einer Besonderheit, die seitdem auch hart diskutiert wird, wenn Sie sich mit Verbänden unterhalten. Sie muss immer am TVöD orientiert sein. Das heißt, den Mechanismus, es ist ein Lohndrücken, dass es an freie Träger vergeben wird, den gibt es bei der Schulsozialarbeit eben genau nicht. Wir sagen, das ist eine wichtige Aufgabe, weil es eine Brücke zwischen Schule und Jugendhilfe ist. Es ist ein Angebot für Kinder, für Eltern, aber eben auch für Lehrkräfte. Die Schulsozialarbeiterinnen sind Teil eines multiprofessionellen Teams. Sie arbeiten gemeinsam und leisten einen guten Beitrag dafür, dass es den Kindern und Jugendlichen in unseren Schulen gut geht. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir verdoppeln mit dem Gesetzentwurf den gesetzlich verankerten Betrag auf 22,251 Millionen Euro. Wir haben in der letzten Legislatur – und ich muss sagen, darauf hoffe ich auch in dieser – große Einigkeit darüber gehabt, dass das, was wir in der Schulsozialarbeit erreicht haben, zwar gut ist, aber wir waren uns einig, dass es eigentlich noch nicht reicht. Jetzt brauchen wir uns eigentlich nicht drüber zu streiten, wer den Bedarf festlegt, denn auch dazu hat das Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetz eine klare Formulierung. Das machen die Kommunen, das machen die kommunalen Jugendhilfeausschüsse. Die entscheiden, wie viel Schulsozialarbeit sie vor Ort brauchen. Unsere Aufgabe ist es, die Mittel zur Verfügung zu stellen, damit dieser Bedarf auch gedeckt wird, damit die Kommunen wissen, dass die Schulsozialarbeiterinnen und die Projekte, die sie jetzt vergeben, nicht nur für ein Jahr da sind und 2021 zur Disposition stehen, sondern dauerhaft als Schulsozialarbeiter vor Ort verankert werden. Deswegen wollen wir jetzt diese gesetzliche Verankerung als Mindestgrenze. Ob wir dann perspektivisch irgendwann noch mal mehr Geld brauchen, um als Land zu unterstützen, kann man sicherlich an der einen oder anderen Stelle und können wir gern auch im Ausschuss diskutieren. Wir beantragen auf jeden Fall für unsere Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Innenausschuss. Ich freue mich dort auf eine lebhafte Debatte und hoffe, dass der Gesetzentwurf im Anschluss auch Zustimmung hier im Haus findet. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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