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Franziska Baum

FDP 31.01.2020 Sitzungen 7/6

Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit

Vielen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Besucher, wir Freien Demokraten wollen die Jugendsozialarbeit im Rahmen des Haushaltsprozesses gern mit angemessenen Finanzen ausstatten – (Beifall FDP) immer gemessen an Bedarf und an Aufgabe. Die Arbeit der Jugendsozialarbeit hat einen wertvollen und gleichzeitig komplexen Auftrag. Sie soll die Schulen dabei unterstützen, allen Kindern eine gute schulische und auch persönliche Entwicklung zu ermöglichen, ungeachtet ihrer Ausgangspunkte. Sie soll helfen, Bildungsbenachteiligung abzubauen, und dabei auch die Lehrkräfte unterstützen. Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Eltern in besonders schweren Situationen und vernetzen die Schule mit Trägern der Jugendhilfe. Ein Blick in die Schulen, aber auch in die verschiedenen Berichte zu Schulsozialarbeit in Thüringen zeigt, wie diese Aufgaben mit Leben erfüllt werden. Lehrerinnen und Lehrer schätzen die offene Tür, dass da einfach jemand ist, an den man sich wenden kann, ohne gleich alles an die große Glocke zu hängen. Schülerinnen und Schüler schätzen eine Vertrauensperson, die keine Noten verteilt. In Konfliktsituationen agieren die Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter als Notfallhelfer und Mediatoren und sie sind mittlerweile eine Instanz zwischen Eltern und Schulen und Kindern, die in der Lage ist, alle an einen Tisch zu bringen, wenn es wirklich mal Probleme gibt. Diese Arbeit ist wertvoll und muss von der Politik mit entsprechenden Rahmenbedingungen unterstützt werden. Das wollen wir weiterhin auch gern unterstützen und wir wollen diese Arbeit auch möglichst vielen Schulen zugänglich machen. Das Maß der Dinge muss aber auch hier sein, dass der Bedarf sorgfältig und aktuell ermittelt wird und dass nicht einfach nur ein imposanter Haushaltsposten in das Gesetz geschrieben wird. Das Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz sagt, wenn wir genauer hinschauen, dass mindestens 11,3 Millionen Euro für Jugendund Sozialarbeit ausgegeben werden müssen. Und im Haushalt steht für 2022: 22 Millionen. Jetzt sagen Sie, Sie wollen ermöglichen, dass mehr Jugendsozialarbeiter eingestellt werden können und dass mehr Geld dafür eingesetzt werden kann. Das kann es auch jetzt offensichtlich. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wir wol- len es gesetzlich verstätigen!) Das Gesetz besagt auch – ich zitiere § 19a Abs. 3 Satz 2 –: „Das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium überprüft alle zwei Jahre die Höhe einer Anpassung des Zuschusses und informiert den […] zuständigen Ausschuss […].“ Das ist doch ein guter Plan. Das ist doch ein Weg, den man gehen kann. Bevor wir jetzt anfangen, jeden Haushaltsposten in einem Gesetz fest zu verankern, können wir doch einfach die Mindestsumme, wie sie drinsteht, drin lassen und im Haushaltszusammenhang darüber sprechen, was wir jedes Jahr benötigen. Wir wollen die Erhöhung und die weitere Finanzierung gern im Ausschuss diskutieren. Wir wollen dies auch auf Grundlage von Fakten, Bedarfsanalysen und mit Blick auf die Problemlagen mit den Expertinnen und Experten in den Schulen und den Trägern der Jugendarbeit tun. (Beifall FDP) Immer gebunden an Aufgaben – und so steht es auch im Gesetz. Aber jetzt alle paar Jahre die Verdoppelung der Mindestsumme – ich betone noch mal, es geht um eine Mindestsumme. Eine Erhöhung ist immer möglich. Lassen Sie uns die Sozialarbeit weiter gut und auskömmlich finanzieren! Die Mindestsumme steht. Der Mehrbedarf ist kommuniziert, planen wir ihn ein! Wir beantragen die Überweisung an den Bildungsund auch an den Haushaltsausschuss an dieser Stelle und hoffen, dass die entsprechenden Verhandlungen positiv für die Thüringer Jugend- und Sozialarbeit ausfallen. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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