Henry Worm
Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern
Vielen Dank. Für die Landesregierung hat sich Minister Holter zu Wort gemeldet. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, wollen wir leuchtende Kinderaugen sehen, müssen wir in eine Kita gehen, in einen Kindergarten gehen. Wollen wir leuchtende Augen bei jungen Menschen sehen, die Erzieherin und Erzieher werden wollen, muss man dorthin gehen, wo praxisintegrierte, vergütete Ausbildung angeboten wird. Einige Rednerinnen und Redner haben das ja schon beschrieben. Lieber Daniel Reinhardt, herzlichen Dank für deine Rede, die war fachlich fundiert und auch sehr engagiert vorgetragen. Herzlichen Dank dafür! Und auch an deinem eigenen Lebenslauf ist eben deutlich geworden, wie lange es dauert und was man selbst an Energie und Kraft aufwenden muss, um Erzieher bzw. Erzieherin zu werden. Besser kann man es nicht sagen. Der Punkt, warum dieser Antrag hier vorliegt, ist eigentlich: weil wir reagieren müssen. Und die Debattenbeiträge waren nicht nur eine Reaktion auf eine bestimmte Entscheidung des Bundes, sondern es war eine Grundsatzdebatte, wie denn praxisintegrierte Ausbildung in Thüringen zukünftig ausgestaltet werden soll. Darum geht es aber in dem Antrag nicht, so habe ich ihn zumindest nicht verstanden. Das hier ist kein Vorwurf gegenüber den Rednerinnen und Rednern, ich will das bloß ein bisschen abschichten. Herr Jankowski, ich will Ihnen noch mal sagen: Die praxisintegrierte Ausbildung hat mit dem Gute-KiTaGesetz eigentlich gar nichts zu tun, denn der Anspruch des Gute-KiTa-Gesetzes ist ein anderer. Was aber einhergeht mit diesem Gesetz zur Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung – wie dieses Gesetz ausgesprochen heißt –, ist eine Fachkräfteoffensive des Bundes, die vorgesehen hatte, 5.000 Plätze bzw. 5.000 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher in ganz Deutschland auf den Weg zu bringen. Und, Herr Tischner, vollkommen richtig, Baden Württemberg hat 2011/2012 damit begonnen, alle haben darauf geachtet und das berücksichtigt, anfangs abgewunken, haben gesagt: Brauchen wir nicht. Aber so peu á peu sind auch viele Länder wie auch Thüringen inzwischen zu der Erkenntnis gekommen: Brauchen wir! Beispiel Daniel Reinhardt, da stehen ja viele Beispiele dafür, wie also ganz konkret dieser Weg zu beschreiten ist. Jetzt ist es so, dass der Bund sehr vollmundig diesen Weg angekündigt hat, auch mit dem ersten Ausbildungsjahr begonnen hat und auch uns hier in Thüringen dann vor Weihnachten die Nachricht erreichte, dass für das zweite Ausbildungsjahr 2020 und Folgejahre die Gelder nicht zur Verfügung stehen. Die Zahlen sind genannt worden, der Bedarf ist riesengroß. Ja, und jetzt mussten wir reagieren: Lassen wir es so laufen und enttäuschen damit sowohl Trägerinnen und Träger und auch diejenigen, die unbedingt Erzieherin und Erzieher werden wollen? Da geht es ja nicht nur um Erzieherinnen und Erzieher, die in den Kindertageseinrichtungen, Krippen bzw. Kindergärten arbeiten, sondern auch um Erzieherinnen und Erzieher, die in Kinderheimen, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. auch in den Horten arbeiten. Wer diesen Weg geht, ist am Ende staatlich anerkannter Erzieher und dem stehen alle Einsatzmöglichkeiten als Erzieherin bzw. als Erzieher offen. Wir mussten also reagieren. Und ich sage auch: Ich wollte reagieren und ich will reagieren und deswegen ist dieser Antrag folgerichtig, indem er mich und mein Ministerium auffordert, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Ich will Ihnen sagen, dass ich nicht untätig gewesen bin. Ich habe schon mit der geschäftsführenden Kollegin Frau Taubert über die Finanzierung gesprochen, weil es ja nicht nur um das Jahr 2020 geht, sondern es geht ja dann auch um die Folgejahre – das sind ja drei Jahre Ausbildung. Und wir müssen uns auch über die Verpflichtungsermächtigung für die nächsten Jahre verständigen. Das haben wir beide bereits getan, denn es werden ja ganz konkrete Verträge abgeschlossen. Wenn ich heute einen Vertrag für eine Ausbildung von drei Jahren schließe, dann muss ich auch die finanzielle Garantie für alle Beteiligten haben, dass dann eben das Geld auch bereitsteht. Das war nur der eine Aspekt bei diesem ganzen Thema. Der zweite Aspekt ist: Das Ausbildungsjahr beginnt am 01.08. Das heißt, wir müssen frühzeitig und möglichst noch im I. Quartal die Auswahl treffen derer, die die 60 Plätze besetzen. Wenn wir jetzt von 400 ausgehen, von 400 Interessenbekundungen und wir haben noch nicht mal öffentlich gemacht, dass das wieder losgehen soll – gut, die heutige Debatte ist eine Veröffentlichung –, dann gehe ich davon aus, dass es noch weitere Interessenbekundungen geben wird. Das ist erst mal ein schwieriger Akt, aus der Vielzahl, aus den Hunderten von Interessierten die 60 auszuwählen und dann möglichst ganz Thüringen irgendwie zu bedienen, um dann also auch diesen 60 den Start am 01.08. zu ermöglichen. Gleichermaßen müssen aber auch die Einrichtungen ausgewählt werden und dort wiederum die Mentorinnen und Mentoren, sprich die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter. Jetzt ist es aber im Verwaltungshandeln so – das wissen alle, die hier im Saal sind –, dass wir hier jetzt nicht auf die Richtlinie und die Mechanismen des Bundes zurückgreifen können. Wir müssen also nicht nur die finanziellen Voraussetzungen schaffen, wir müssen auch die entsprechenden Richtlinien auf den Weg bringen, sprich also einerseits für diesen Ausbildungsgang, für die jungen Leute, die dann Erzieherin und Erzieher werden wollen. Wir müssen aber auch die Mentorinnen und Mentoren, die Ausbilderinnen und Ausbilder in den Kindergärten fit machen, die müssen auch qualifiziert werden, denn das gab es ja bisher nicht, und auch dafür brauchen wir eine Förderrichtlinie. Ich habe dafür bereits einen Juristen aus einem anderen Bereich meines Ministeriums abgestellt, es wird bereits mit Hochdruck an dieser Richtlinie gearbeitet. Dieser Antrag drückt die Reaktion auf das aus, was der Bund nicht macht. Das, was Frau Baum, Herr Jankowski, Herr Tischner, auch die anderen Redner der Koalition angesprochen haben, ist etwas, was darüber hinausgeht. Vom Grunde her, Frau Baum und Herr Tischner, reden wir über einen Paradigmenwechsel in der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung. Diesen Paradigmenwechsel, den müssen wir uns mal wirklich nicht nur auf der Zunge zergehen lassen, sondern auch mal richtig, wie man so schön sagt, durchdenken: Was bedeutet das eigentlich? So habe ich auch Ihre Redebeiträge verstanden. Denn das, was wir mit den beiden Ausbildungsjahren – das eine finanziert durch den Bund, das andere jetzt hoffentlich durch das Land finanziert; wir sind uns da hoffentlich alle einig, dass wir den Weg gehen wollen – jetzt machen, ist ja bewusst ein Modellprojekt, um Schlussfolgerungen zu ziehen. Wenn Sie jetzt in den Koalitionsvertrag schauen, steht dort, dass wir mit der Verstetigung und Verbreiterung der praxisintegrierten, vergüteten Ausbildung eine zweite Tür für den Erwerb des Status „Staatlich anerkannter Erzieher“ bzw. „Staatlich anerkannte Erzieherin“ öffnen wollen. Wenn wir also diesen Paradigmenwechsel gehen, dann müssen wir natürlich über die Inhalte sprechen, sei es auf der einen Seite, ob die Form, die wir gerade praktizieren – drei Tage Schule, zwei Tage in der Einrichtung –, die richtige ist oder ob es richtig ist, blockmäßig zu unterrichten und auszubilden. Das ist eine Frage, die wir in der Tat diskutieren müssen. Wir müssen auch die Frage diskutieren: Was braucht ein Praxisanleiter? Wir müssen die Frage diskutieren: Wie viel Zeit wird angerechnet, also bei dem Personalschlüssel, wie viel wird angerechnet, wenn der Auszubildende/die Auszubildende praktisch Berufserfahrung erfährt, wie viel können wir anrechnen, aber wie viel müssen wir in dem Schlüssel von der Mentorin wieder abziehen? Das sind alles spannende Fragen, die dort eine Rolle spielen. Der Paradigmenwechsel besteht aber auch darin, dass wir jetzt – der Bund und das Land – sagen, sagen wollen: Wir als öffentliche Hand übernehmen die Finanzierung dieses Ausbildungsgangs und die Ausbildung der Mentorinnen und Mentoren. Aber ist es richtig, dass die öffentliche Hand tatsächlich auf Dauer diese Finanzierung übernimmt, oder sind nicht auch die Träger in der Mitverantwortung? Das müssen wir diskutieren. Ich diskutiere das mit den Beteiligten in meiner Arbeitsgruppe „Zukunft Kindergarten“. Da haben die Träger auch bereits signalisiert, dass sie intern diese Frage debattieren, weil sie sich aus ihrer Verantwortung nicht entziehen wollen. Ich sage ganz bewusst, sie wollen sich nicht aus dieser Verantwortung entziehen. Die Frage, die wir sowohl in der AG „Zukunft Kindergarten“ als auch im Ausschuss unter uns diskutieren müssen, ist jetzt, wie da die Anteile sind. Ist es eine Mischfinanzierung, ist es eine Vollfinanzierung durch die Träger? Das sind alles unbeantwortete Fragen. Am Ende wird es eine gemeinsame Verantwortung sein, die Frage der Verhältnismäßigkeit, des Verhältnisses, wer übernimmt welchen Anteil von diesen Finanzen. Das ist eine Frage der Planungssicherheit für alle Beteiligten, sowohl für die Träger, für den Freistaat, für die Kommunen, aber auch für diejenigen, die ausbilden, die Schulen sowieso, wie auch die Einrichtungen, aber am Ende auch für diejenigen, die diesen Beruf ergreifen wollen. Deswegen ist dieser Antrag erst mal eine Reaktion auf das, was der Bund jetzt fallen gelassen hat, aber andererseits ist der Antrag eine Eröffnung einer Debatte, wie zukünftig der Weg zum Staatlich anerkannten Erzieher/zur Staatlich anerkannten Erzieherin in Thüringen sein wird. Ich bin der Überzeugung, dieser Weg ist alternativlos. So habe ich auch die verschiedensten Redebeiträge verstanden. Wir reden also inzwischen nicht mehr über das Ob, sondern wir reden – so habe ich Sie alle zumindest verstanden – über das Wie. Und über die Ausgestaltung des Wie wünsche ich mir einen breiten Konsens, dass wir sagen, wir stellen das auf eine solche Basis, dass wir sagen können, es ist gut und es lohnt sich und es ist ein guter Weg zum Staatlich anerkannten Erzieher bzw. zur Staatlich anerkannten Erzieherin in Thüringen. Das nehme ich als ein Signal aus der Debatte mit. Ich hoffe, dass das in den Entscheidungen nach der Ausschussberatung dann auch zum Ausdruck kommt. Wir werden uns nicht nur mit dem Antrag beschäftigen, sondern wenn wir uns einig werden, werden wir an unser Kita-Gesetz, an unser Kindergartengesetz wieder herangehen müssen, um das zu manifestieren, was wir dann politisch und praktisch miteinander verabredet haben. Das wünsche ich mir, das ist ein gutes Zeichen für diese Legislaturperiode. Deswegen Danke, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP)
