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Astrid Rothe-Beinlich

31.01.2020 Sitzungen 7/6

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen –serielles Bauen ermöglichen

Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Es liegen jetzt keine Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat der geschäftsführende Minister Prof. Dr. Hoff das Wort. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es gibt ja Themen, bei denen wir uns wirklich zwischen den Parteien richtig streiten können, und es gibt Themen, da sind wir eigentlich ziemlich übereinstimmend. Wir haben alle ein Interesse daran, dass schneller gebaut werden kann, dass wir gleichzeitig ressourcenschonend bauen, dass wir Möglichkeiten nutzen, den Flächenverbrauch nicht weiter auszudehnen, sondern insbesondere dort, wo Lücken bestehen, die Lücken zu schließen. Insofern bin ich ganz zufrieden, dass wir im Kabinett bereits Ende letzten Jahres einen Bericht über die vergangene Änderung der Bauordnung beschlossen und dem Parlament übersandt haben. Ich habe auch in der konstituierenden Sitzung des Infrastrukturausschusses darauf hingewiesen, dass diesem Bericht bereits eine Ankündigung für die Änderung der Bauordnung beiliegt und dass wir das im Kabinett behandeln wollen. Insofern müssen wir uns tatsächlich entscheiden: Wir können jetzt eine ganze Reihe von Einzeländerungen hintereinander machen – kann man machen, spricht jetzt auch nicht zwingend etwas dagegen. Oder wir schaffen tatsächlich auch eine Planungssicherheit und klarheit für diejenigen, die auf ‑ die Regelungen angewiesen sind, die auch ein Interesse daran haben, Klarheit darüber zu haben, was kommt, womit sie rechnen können. Das heißt, wir verständigen uns als Landesregierung, als Fraktionen hier im Haus darüber, was wir so zügig wie möglich bis zur Sommerpause versuchen wollen, hier im Parlament an Gesetzesinitiativen durchzusetzen. Ich fasse jetzt doch mal dem nächsten Antrag quasi vorweggreifend – nämlich die Aufforderung an die Landesregierung, das Bauen mit Holz zu vereinfachen, worauf ich ja in dem Bericht an den Landtag bereits reagiert habe – beide Tagesordnungspunkte zusammen. Wir haben ein Interesse daran, die Typengenehmigung mit Ihnen unter zwei Gesichtspunkten zu diskutieren: Erstens finde ich auch, dass wir eine Regelung schaffen sollten. Ich bin dem Kollegen Müller ganz dankbar, dass er auch hier die inhaltliche Frage, nämlich Bauen mit Holzstandardisierung, schon mal aufgegriffen und an einem konkreten Beispiel gesagt hat, dort ist Typengenehmigung genau der richtige Punkt. Gleichzeitig wissen wir, da werden die Bäume nicht in den Himmel wachsen, weil wir bereits bestimmte Regelungen haben, die das Typenbauen in der Bauordnung realisieren, und die Anträge dafür sind einigermaßen überschaubar, weil es sich immer nur um einzelne Elemente handelt, die bei einem Bauverfahren als Standardtypen angewandt werden. Das heißt, die Vorstellung, dass jetzt bestimmte Typenbauten in Thüringen flächendeckend praktiziert werden würden – wir wissen, dass das eher ein Thema für großstädtische und metropolitane Regionen ist. Und trotzdem, wenn wir entsprechende Regelungen hier in Thüringen nutzen können, sollten wir sie einführen – Punkt –, auch wenn sich vielleicht der Erfolg einer solchen Regelung in unserem föderalen Gemeinwesen unterschiedlich intensiv darstellen wird. Zum Bauen mit Holz ist die Sachlage ganz klar: Wir wollen die entsprechenden Regelungen schaffen, um das Bauen mit Holz bzw. anderen nachwachsenden Rohstoffen zu vereinfachen und hier auch mehr Möglichkeiten zu schaffen. Wir wissen, dass wir die Bauordnung auch schon deshalb ändern müssen, weil es den Auftrag des Bundes und auch die Verständigung in der Bauministerkonferenz gegeben hat, dass wir beim Mobilfunkausbau Regelungen in der Bauordnung schaffen müssen, um den Mobilfunkausbau zu beschleunigen. Wenn wir 5G an jeder Milchkanne wollen, wenn wir die Funklöcher schließen wollen, müssen wir auch auf der Regelungsebene der Bauordnung tätig werden. Insofern wird auch das ein Gegenstand sein – von dem, was wir dann in diesem Fall in § 60 zu regeln haben. Darüber hinaus haben wir Anpassungen an das Architekten- und Ingenieurkammergesetz vorzunehmen. Wenn es uns darüber hinaus noch in einer gemeinsamen Beratung gelingt, Bündelungsverfahren bei den Genehmigungen durchzusetzen – das heißt also, wenn ich eine Baugenehmigung habe, ich mich dann nicht noch als Investor parallel um eine denkmalrechtliche, um eine wasserrechtliche etc. Genehmigung bemühen muss, sondern wenn wir eine Regelung schaffen, dass derjenige, der bauen will, mit einer Genehmigung auch eine gebündelte Genehmigung hat –, dann kommen wir tatsächlich einen richtigen Schritt weiter. Nach der Diskussion, die ich gehört habe, glaube ich, dass wir hier an einem gemeinsamen Strang ziehen. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden, um zu einer Verfahrensbeschleunigung beim Bauen zu kommen, weil es in unserem Interesse, sowohl auf der privaten wie auf der öffentlichen Seite, liegt. Bitte entschuldigen Sie, dass ich zum Thema „Bauen mit Holz“ für den entsprechenden Tagesordnungspunkt bereits alles gesagt habe und mich für die Landesregierung in dem Punkt nicht noch mal gesondert melden werde. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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