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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 31.01.2020 Sitzungen 7/6

Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit

Vielen Dank, Frau Präsidentin. In einem kann ich mich sowohl Frau Lehmann als auch Herrn Bühl nur anschließen, der Abgeordnete der AfD hat leider tatsächlich überhaupt gar keine Ahnung, welchen wichtigen Stellenwert Schulsozialarbeit hat. (Beifall DIE LINKE, SPD) Das hat auch nichts mit Erziehungsstilen oder Ähnlichem zu tun, sondern eher etwas mit einer Grundhaltung. Es ist, glaube ich, tatsächlich naiv, wenn man meint, es gäbe Schulen, an denen es gar keine Probleme gibt. Ich bin schon seit vielen Jahren auch Kommunalpolitikerin und bin auch im Jugendhilfeausschuss ganz lange unsere Vertreterin gewesen. Wir wissen alle, dass die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die es zum Glück inzwischen in Thüringen als feste Größe gibt, eben überhaupt nicht ausreichen. Die Schwierigkeit war, dass wir sie dann zunächst in den Kommunen – in Anführungszeichen – an die Schulen geschickt haben, wo die meisten Probleme aufgetreten sind. Die Folge war aber, dass insbesondere Gymnasien, aber auch Grundschulen auf uns zugekommen sind und immer wieder angemahnt haben, dass es doch nicht sein kann, dass erst etwas geschehen muss – sinnbildlich, im Sinne von, dass es negative Dinge gibt, die sich an einer Schule häufen –, bis man tatsächlich auch einen Anspruch – in Anführungszeichen – auf Schulsozialarbeit hat. Da wird der Unterschied deutlich, glaube ich, zwischen denjenigen, die sagen, Schulsozialarbeit gehört für uns selbstverständlich mit zur Schule, wir brauchen Multiprofessionalität auch an Schule, im Übrigen genauso wie Schulpsychologie, genauso wie Schulbegleitung, genauso wie auch die Integrationshelferinnen und Integrationshelfer. Die brauchen wir tatsächlich an allen Schulen, wenn wir den unterschiedlichen Problemlagen unserer Kinder gerecht werden wollen. Wenn es uns also ernst damit ist, dass wir niemanden zurücklassen wollen, wenn wir uns nicht damit zufriedengeben wollen, dass immerhin immer noch etwa 8 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Schule ohne einen Abschluss verlassen, dann braucht es eben neben vielen anderen wichtigen Maßnahmen für gute Schule auch Schulsozialarbeit. Machen wir uns doch nichts vor: Schulsozialarbeit ist auch von unseren Schulen nicht mehr wegzudenken. Deswegen ist es nur richtig, wenn wir sagen: Wir schreiben diese auch verbindlich fest. Ich finde es im Übrigen auch ein bisschen schwierig, lieber Andreas Bühl, wenn man dann quasi die Schulsozialarbeit an andere Dinge knüpft. Wir sind sicherlich dazu bereit – gerade auch als Jugendpolitikerinnen – zu sagen: Natürlich muss auch der nächste Landesjugendförderplan wiederum so finanziert sein, dass dort alle Maßnahmen bedacht werden können. Da sind wir die Letzten, die sich dem verweigern. Aber jetzt so zu tun – Sie haben das ja so ein bisschen offen gehalten für sich –, als ob man die Schulsozialarbeit nur machen könnte, wenn man auch wüsste, dass es woanders konkrete Festschreibungen gibt, ist aus meiner Sicht nicht ganz redlich. Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie wollen. Darüber können wir ja dann im Ausschuss diskutieren. Die kommunalen Jugendhilfeausschüsse haben in den vergangenen Wochen ihre entsprechenden Beschlüsse für neue Stellenbesetzungen auf den Weg gebracht, allerdings verbunden mit der Ungewissheit, die Diana Lehmann schon angesprochen hat, darüber, wie es ab 2021 weitergeht, da ja der Haushalt bekanntermaßen bisher nur für 2020 beschlossen ist. Im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz haben wir in § 19a die Schulsozialarbeit mit ihren Aufgaben gesetzlich fest verankert und haben dabei auch die Fördermindesthöhe aus dem Jahr 2019 von 11,4 Millionen Euro festgeschrieben. Es ist also nur konsequent, jetzt auch für die Folgejahre quasi vorzusorgen. Wir streben deshalb die feste gesetzliche Verankerung der aktuellen Förderhöhe von 22,25 Millionen Euro im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz an, auch und gerade – und Sie sind alle ja auch kommunal verankert oder jedenfalls die meisten von Ihnen –, um den Kommunen, den Landkreisen und den kreisfreien Städten als örtlichen Trägern der Jugendhilfe über das Jahr 2020 hinaus Planungssicherheit zu verschaffen. An einer Stelle – das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen – war schon verräterisch, was der Kollege der AfD hier vorn vorgetragen hat. Er sprach davon, es würde die Kontrolle abgegeben – sonst werfen Sie uns ja gern Verstaatlichung vor –, wenn freie Träger Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter stellen. Ich weiß nicht, ob Sie schon mal was von Subsidiarität gehört haben und dass Subsidiarität für uns jedenfalls ein ganz wesentlicher Bestandteil in unserem Rechtsstaat ist und dass wir genau deshalb daran festhalten, die Subsidiarität gerade auch auf kommunaler Ebene mit Leben zu füllen. Es geht immer um Fachlichkeit, das Fachkräftegebot steht für uns außer Zweifel. Aber wenn Sie sagen, die Kontrolle würde abgegeben, und dafür plädieren, die Kinder zu Hause nur wieder ein bisschen härter ranzunehmen, dann läuft das schon, dann haben Sie tatsächlich offenkundig leider nur ganz wenig verstanden, was tatsächlich in der Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen alles auf sie einwirkt und welche Probleme vielleicht auch aus den aktuellen Situationen resultieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe jedenfalls sehr, dass wir zu einer sachlichen Debatte im Ausschuss kommen. Wir werden uns sicherlich daran messen lassen müssen, ob wir Schulsozialarbeit auch verlässlich fortführen und nicht nur über einen bestimmten Zeitraum in Thüringen aufgebaut haben. Ich glaube, wir haben damit ein Pfund, mit dem wir hier wuchern können. Das müssen wir auch untersetzen und deswegen bitte ich erstmal um Ihre Zustimmung zur Überweisung und dann natürlich auch um Zustimmung im Ausschuss zu dem Vorhaben. Die Kinder und Jugendlichen, die Lehrerinnen und Lehrer, die Integrationshelfer und die Eltern werden es Ihnen danken, und zwar in allen Schularten. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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