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Bergner

31.01.2020 Sitzungen 7/6

Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Meine Damen und Herren, schon mal als Hinweis für danach: Im Anschluss an die Wahlen würden wir wie heute früh beschlossen die Tagesordnungspunkte 15 und 20 aufrufen, damit das die Kolleginnen und die Kollegen in den Fraktionen wissen. Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung. Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis. Der Wahlvorschlag von der Fraktion Die Linke: 88 Stimmzettel wurden abgegeben, 88 gültige Stimmzettel, damit 58 Jastimmen, 28 Neinstimmen, 2 Enthaltungen. Die Zweidrittelmehrheit ist damit erreicht. Ich gehe davon aus, dass die Gewählten ihre Wahl annehmen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wahlvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen: 88 abgegebene Stimmen, 88 gültige Stimmen. Mit Ja wurden abgegeben 57, mit Nein 29, 2 Enthaltungen. Damit wurde die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Meine Damen und Herren, damit rufe ich auf den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/230 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Wahlvorschlag eingebracht, der dem bisherigen Wahlvorschlag in der Drucksache 7/202 entspricht, der in der gestrigen Sitzung jedoch in zwei Wahlgängen nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht hat. Der Wahlvorschlag hat die Drucksachennummer 7/230. Vorgeschlagen wurden erneut als Mitglied Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich, als Vertreterin Frau Abgeordnete Madeleine Henfling. Der Ältestenrat – meine Damen und Herren, ich bitte um ein bisschen Ruhe – hat in seiner Sitzung in der Mittagspause unter Beachtung des Beschlusses des Justizausschusses der 3. Wahlperiode in der Drucksache 3/970, der bis zu einem gegenteiligen Beschluss fortgilt, die erneuten Kandidaturen in einem dritten Wahlgang unterstützt. Wird die Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Ich sehe, es gibt Widerspruch. Damit kommen wir zur geheimen Wahl. Ich erläutere den Stimmzettel. Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete einen Stimmzettel. Auf dem Stimmzettel können Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte die Wahlhelferinnen und den Wahlhelfer, Frau Abgeordnete Güngör, Frau Abgeordnete Hoffmann und Herrn Abgeordneten Urbach, nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer die Namen der Abgeordneten zu verlesen. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wir fangen jetzt wieder bei „Z“ an!)

Protokoll ↗