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Katharina König-Preuss

Die Linke 31.01.2020 Sitzungen 7/6

Fragestunde

Laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ vom 12. Januar 2020 über eine Umfrage unter den Bundesländern zu Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger heißt es: „Thüringen meldet mehr als eine Verdopplung der Taten von 43 im Jahr 2018 auf 101 im vergangenen Jahr“. Andere Medien berichten unter Berufung auf diese Zahlen von einem „besonders drastischen Anstieg“ in Thüringen. Nach meiner Kenntnis handelt es sich bei den 43 Straftaten im Jahr 2018 um solche, die gegen Büros von Abgeordneten und Parteien gerichtet waren. Im „Tagesspiegel“ vom 12. Januar 2020 wird hingegen ausgeführt, die Länderabfrage der „Welt am Sonntag“ umfasse nicht nur Abgeordnete und Parteien, sondern auch Landesminister, Beamte, Richter und kommunale Mandatsträger. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welche Delikte und jeweils wie viele Fälle verteilen sich die 101 Straftaten im Jahr 2019, auf die sich die Zeitung für Thüringen beruft, und wie viele davon sind jeweils als PMK (politisch motivierte Kriminalität) „rechts“, „links“ und „nicht zuordenbar“ eingestuft? 2. Wie viele der 101 Straftaten richten sich jeweils gegen Abgeordnete, Politiker oder Parteien, Bürgermeister, kommunale Mandatsträger, Richter, Beamte, Landesminister? 3. Kann die Landesregierung darstellen, ob in der Zahl 43 (2018) auch Straftaten gegen Landesminister, Beamte, Richter und kommunale Mandatsträger, wie in der Vorbemerkung geschildert, berücksichtigt wurden und ob demnach eine Vergleichbarkeit – 43 Fälle 2018 mit den 101 Fällen 2019 – besteht? 4. Falls die Frage 3 mit Nein beantwortet wird, wie viele Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger – auch solche gegen Landesminister, Beamte, Richter und kommunale Mandatsträger – haben sich über die 43 genannten Fälle hinaus im Jahr 2018 ereignet?

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