Lutz Liebscher
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen –serielles Bauen ermöglichen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Auch bei diesem Antrag der CDU-Fraktion muss ich mich ein bisschen wundern. Sie schlagen die Novellierung der Thüringer Bauordnung vor, um das serielle Bauen zu ermöglichen. So weit, so gut, aber wir haben ja gleichzeitig heute noch den Antrag unter Tagesordnungspunkt 14 im Plenum, in dem Sie das Baurecht ebenfalls weiterentwickeln wollen, und zwar um den Holzbau zu stärken – beides übrigens Themen, die Sie keineswegs exklusiv vertreten, sondern auch wir wollen die Bauordnung in dieser Hinsicht anpassen. Anfang des Jahres hat der amtierende Thüringer Bauminister Prof. Dr. Hoff in Aussicht gestellt, dass eine Novelle hinsichtlich der Gleichstellung von Holz mit anderen Baustoffen in Arbeit ist und zügig den Thüringer Landtag erreichen wird. Inhaltlich sind wir – also durchaus auch Rot-Rot-Grün insgesamt – da gar nicht so weit von Ihnen entfernt. Aber ich muss Sie trotzdem fragen: Was glauben Sie denn, wie oft wir in dieser Legislatur die Bauordnung anpacken sollten? Wäre es nicht sinnvoll, hier nicht für jedes Einzelthema eine Eigeninitiative ins Parlament einzubringen, sondern stattdessen möglichst viele Vorhaben zu sammeln und in eine Novelle zu packen? Was sagen denn diejenigen, die mit der Bauordnung arbeiten und täglich umgehen müssen, wenn wir hier ständig Neuerungen vorschlagen und uns gegenseitig überbieten? Die Wirtschaft, die Architekten, die Ingenieure, die Bauherren usw. werden darüber den Kopf schütteln, ebenso wie die Bauverwaltungen, Feuerwehren usw. Das müssen die dann nämlich ausbaden, wenn wir da jedes Mal zusätzliche Arbeit verursachen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns also lieber anstelle dieses Stückwerks eine umfassende Novelle der Bauordnung angehen, die gleich alle Änderungsbedarfe erfasst. Für eine umfassende Novelle spricht zudem, dass der Thüringer Landtag in der Anhörung zur letzten Neufassung der Thüringer Bauordnung, die Mitte 2018 hier in dritter Lesung vorgenommen wurde, bei den Anzuhörenden bereits abgefragt hat, welche Änderungen an der Bauordnung ihrer Meinung nach darüber hinaus noch nötig wären. Hätte man sich hier die Mühe gemacht, die damaligen Anhörungsunterlagen zu sichten, wäre mit Sicherheit aufgefallen, dass es auch noch andere Änderungswünsche gibt, über die wir uns hier in Summe austauschen sollten. Die Landtagsverwaltung hat das dankenswerterweise in der Vorlage 6/4048 zusammengefasst. Zusätzlich sollten wir uns auch noch anschauen, worauf sich die Bauminister hinsichtlich der Neufassung der Musterbauordnung Ende letzten Jahres verständigt haben und welcher Änderungsbedarf sich hieraus ergibt. Außerdem erreichte uns im Dezember letzten Jahres noch der Evaluierungsbericht zu den letzten größeren Änderungen der Bauordnung, die Schwarz-Rot auf den Weg gebracht hat. Auch diesen Bericht sollten wir uns gründlich ansehen. Auf den ersten Blick bestätigt er, dass die mit der Novelle von 2014 beabsichtigten Ziele zu einem Großteil tatsächlich auch erreicht werden konnten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will Sie noch auf einen letzten Aspekt hinweisen, den wir nicht aus den Augen verlieren sollten. Für die Baubranche ist es nicht ganz unwichtig, dass die Gesetzlichkeiten in den unterschiedlichen Ländern nicht allzu weit auseinanderlaufen. Planungsbüros, auch aus Thüringen, haben häufig Aufträge in verschiedenen Bundesländern. Es verursacht einen erheblichen Aufwand, wenn dabei sehr unterschiedliche Vorgaben zu beachten sind. Auch hier gilt deshalb: Weniger ist mehr. Und wir sollten vor allem im Auge behalten, dass wir nicht zusätzlichen Druck auf die Preisentwicklung im Bausektor machen. Die Preise steigen auch so schon schnell genug. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es spricht also einiges dafür, dass wir uns hinsichtlich der Bauordnung in dieser Legislatur einen großen Wurf vornehmen. Das Ministerium hat bereits signalisiert, dass wir hinsichtlich der Vorgaben der Europäischen Union noch vor der Sommerpause einige Anpassungen der Bauordnung vornehmen müssen. Diese Tatsache könnten wir nutzen, um zunächst die einfach und schnell anpassbaren Änderungen in eine Novelle zu kleiden. Damit müssen wir uns aber sputen und da können wir uns aber hoffentlich auch gut verständigen. Alle anderen, umfangreicheren Änderungen sollten wir uns aber für einen großen Wurf aufheben und diese alle zusammentragen. Wenn Sie also damit leben können, dass wir hier einen Gesetzentwurf zum seriellen Bauen, wenn er keine umfangreiche Änderung nötig macht, so lange im Ausschuss parken, empfehle ich meiner Fraktion, ihn zu überweisen. Inhaltlich sind wir, wie gesagt, nicht weit auseinander. Serielles Bauen kann punktuell zur Verkürzung der Verwaltungsverfahren und zur Kostensenkung durchaus beitragen, ist also wünschenswert. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
