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Andreas Bühl

CDU 31.01.2020 Sitzungen 7/6

Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Präsidentin! Wir haben ja jetzt schon einiges zu dem Thema gehört. Ich will nur ganz kurz auch noch mal auf die AfD eingehen. Hier so eine bildungspolitische Grundsatzdiskussion an das Thema „Schulsozialarbeit“ anzuhängen, das finde ich schon sehr speziell. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe auch den Eindruck, dass Sie nicht so recht verstanden haben, was Schulsozialarbeiter leisten. So wie Sie das hier eingeschätzt haben, kann man das gar nicht so aufwiegen. Es ist ja ohne Frage so, dass wir Lehrermangel haben, dass da Themen gesetzt werden müssen, aber Sie vermischen Themen, die man eigentlich da gar nicht so vermischen kann. Ich kann Ihnen wirklich nur empfehlen, sich vielleicht auch mal vor Ort anzuschauen, was Schulsozialarbeit leistet. Ich bin selbst Vereinsvorsitzender von einem Verein, der Schulsozialarbeit anbietet. Ich kann Ihnen auch sagen, dass sehr stark kontrolliert wird, von der Qualität her und auch von den Mitarbeitern. (Beifall DIE LINKE) Ob das nun von einem Verein geleistet wird, ob das in staatlicher Hand ist, die Kontrolle ist dort sehr, sehr stark, was auch richtig so ist, denn es geht um Kinder und es geht darum, dass sie gut betreut werden. Von daher bin ich in den letzten Jahren schon ein großer Freund der Schulsozialarbeit gewesen, weil es neben dem Lehrunterricht ein wichtiger Beitrag in der Schule ist, für die Kinder dort ein Angebot zu schaffen, nicht nur in Schulen, wo es im Zweifel Brennpunkte und Probleme gibt, sondern auch in Schulen überall im Land, weil man das gar nicht so an einzelnen Schulen festmachen und die zu Brennpunktschulen erklären kann, sondern es gibt überall, wo Menschen sind, eben auch Themen, die Menschen beschäftigen, und die müssen dort auch durch Schulsozialarbeiter gut abgefangen werden, weshalb wir ja auch in diesem Plenum noch einen Antrag zum Thema „Regelschule stärken“ haben. Und auch in diesem Antrag haben wir die Schulsozialarbeit mit aufgenommen, weil wir finden, dass an jeder Regelschule ein Schulsozialarbeiter sein sollte, damit dort auf diese breite Klientel von Schülerinnen und Schülern, die in den Regelschulen zu finden sind, eben auch eingegangen werden kann. Genauso finde ich, dass man an Grundschulen ein entsprechendes Angebot haben sollte, weil es auch schon an Grundschulen durchaus Bedarf für Schulsozialarbeit gibt. Ich will nicht sagen, dass man das unbedingt an jeder Schule haben muss, aber man sollte es grundsätzlich an jeder Schule haben, weil man schon schauen muss, wo die Bedarfe sind. Nun ist im Haushalt 2020 festgelegt, wie viel Geld für Schulsozialarbeit zur Verfügung steht. Das ist ein deutlicher Aufwuchs, das stimmt, und der Aufwuchs ist auch vor Ort, denke ich, angekommen. Ob man das jetzt im Gesetz, so wie es hier vorgeschlagen wird, festschreiben muss, das sollten wir im Ausschuss diskutieren. Dazu sollten wir auch eine Anhörung machen. Im Endeffekt wird es ja nicht mehr Geld, sondern es ist einfach nur eine Festschreibung dessen, was schon ausgezahlt wird. Von daher sollte man es diskutieren. Ich muss aber auch sagen, wenn man an diesem einen Punkt sagt, wir schreiben Dinge fest, dann könnte es natürlich passieren, dass auch an anderen Punkten gesagt wird, warum wir dort nicht auch Beträge festschreiben. Zum Beispiel müssen wir uns jetzt in dieser Legislatur auch um die Fortschreibung des Landesjugendförderplans kümmern. Auch da war ja immer die Frage: Wie ist der Landesjugendförderplan ausfinanziert? Wird er komplett ausfinanziert? Wollen wir auch diesen Betrag im Zweifel in einem Gesetz festschreiben, weil wir auch dort natürlich viele Träger haben, die dort unterwegs sind, viele Angebote, die gemacht werden, die auch darauf setzen, dass es auch dort eine stetige finanzielle Ausstattung gibt? Also wenn man das eine Feld anfasst, werden andere kommen, die sagen, wir müssen auch weitere Felder anfassen. Auf diese Diskussion sollten wir uns im Ausschuss dann auch gefasst machen und sollten dazu auch eine breite Anhörung machen. Ich würde sagen, für unsere Fraktion würde ich diesen Vorschlag hier erst einmal ergebnisoffen aufnehmen und auch im Ausschuss weiter diskutieren wollen mit dem Ausgang, ob wir dann vielleicht zu dem Ergebnis kommen, ob wir das im Gesetz festschreiben müssen und wenn wir es festschreiben, ob wir vielleicht auch noch andere Dinge festschreiben wollen – eine Frage, die wir diskutieren müssen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. Wir als Fraktion werden einer Überweisung zustimmen und ich wünsche mir, dass die Schulsozialarbeit in Thüringen mindestens genauso gut wie jetzt, aber im Zweifel sogar noch besser an möglichst vielen Schulen angeboten werden kann. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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