Jonas Urbach
Fragestunde
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im vergangenen Herbst wurde die Thüringer FeuerwehrEntschädigungsverordnung durch das Thüringer Innenministerium geändert. Nach mehr als 25 Jahren wurde endlich eine Anhebung der Entschädigungen realisiert. Dies war überfällig und dient der Wertschätzung der Arbeit der Kameradinnen und Kameraden. Hier wurde jedoch ein Passus in die Verordnung eingefügt, der besagt, dass bei denjenigen, die mehrere Aufgaben in einer Feuerwehr übernehmen, die geringeren Aufwandsentschädigungen jeweils nur zur Hälfte zu zahlen sind. Eine Anhörung auch des Thüringer Gemeinde- und Städtebunds wurde dazu durchgeführt. Die Landesregierung hat nach Kritik aus einigen Feuerwehren in den letzten Tagen ihre Bereitschaft signalisiert, dies zu ändern. Ich frage die Landesregierung: 1. Weshalb wurde aus dem im Rahmen der Anhörung zur Änderung der vorgenannten Verordnung gegebenen Hinweis des Thüringer Gemeinde- und Städtebunds, dass man im Falle einer Ausübung von Mehrfachfunktionen durch eine Person einen eigenen Erhöhungstatbestand bzw. eine Klarstellung zur Berücksichtigung dieser zeitlichen Mehrbelastung finden solle, der Schluss gezogen, den Kameradinnen und Kameraden fortan bei den weiteren Aufwandsentschädigungsansprüchen nur die Hälfte zu zahlen? 2. Wann wird eine geänderte Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft treten? 3. Wird den betroffenen Kameradinnen und Kameraden im Nachgang die volle Summe ausgezahlt? 4. In welcher Art und Weise und in welcher Höhe gedenkt die Landesregierung ihre im Vorblatt des Verordnungsentwurfs gemachte Zusage einzuhalten, einen angemessenen Teil der finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen zu tragen, die sich aus der Erhöhung der Aufwandsentschädigungen ergeben?
