Dorothea Marx
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Das Wort erhält dann Herr Bildungsminister Holter, bitte schön. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schulsozialarbeit, Herr Jankowski, hat für mich einen so hohen Stellenwert, dass ich mir Schulen und die Gesellschaft ohne die Schulsozialarbeit gar nicht vorstellen kann. Solange ich hier etwas zu sagen habe, wird es Schulsozialarbeit in Thüringen geben. Ich gehe davon aus, dass es einen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt, dass Schulsozialarbeit dauerhaft in Thüringen an Schulen angeboten wird.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich möchte mit einem dreifachen Dank beginnen: Erstens an die engagierte und feinfühlige, eingehende Art auf die Kinder und Jugendlichen, die Schulsozialarbeiterinnen und sozialarbeiter jeden ‑ Tag in den Schulen und auch darüber hinaus an den Tag legen. Danke, liebe Kolleginnen und Kollegen, für Ihr Engagement.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Zweitens möchte ich den Koalitionsfraktionen für diesen Antrag danken. Warum, darauf komme ich gleich noch mal zurück. Drittens danke ich für die Debatte, weil sie auf der einen Seite deutlich gemacht hat, wer wofür steht, dass es einen Konsens gibt zwischen den demokratischen Fraktionen, wie wichtig Schulsozialarbeit ist. Das ist hier von vielen Rednerinnen und Rednern detailliert ausgeführt worden, darauf kann ich verzichten. Ich bin aber auch dankbar, dass der Kollege Jankowski von der AfD genau diese Rede hier gehalten hat. Da werden die Unterschiede deutlich, warum die AfD genau diese Position hat, auch darauf will ich noch mal kurz eingehen. Thüringen hat in vielen Fragen eine Besonderheit. Thüringen hat auch in Fragen der Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit, hier konkret der Schulsozialarbeit, etwas Besonderes. In anderen Ländern wurde und wird die Schulsozialarbeit unter anderem aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanziert. Thüringen ist einen anderen Weg gegangen, und ich halte diesen Weg für richtig, und hat – Frau Diana Lehmann ist darauf eingegangen – mit der damaligen Sozialministerin diesen Weg begonnen und Landesmittel in die Hand genommen, eigenes Geld. Das ist insofern richtig gewesen und zukunftsweisend, weil wir nicht genau wissen, was mit dem ESF passiert und wie viel Geld uns aus dem ESF insgesamt für Thüringen zur Verfügung steht. Deswegen war diese Entscheidung damals, das gleich aus Landesmitteln zu finanzieren, eine richtige Entscheidung. Die zweite Entscheidung – Herr Bühl ist darauf eingegangen, auch die anderen Rednerinnen und Redner –, eine Mindestfinanzierung in dem Gesetz, also in dem Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz festzulegen, war richtig und wichtig. Auch das ist eine Besonderheit. Natürlich, Herr Bühl, kann man sich darüber streiten und darüber diskutieren, ob überhaupt in einem Gesetz eine Finanzierungsgrundlage festgeschrieben wird. Wir hier in der vergangenen Legislaturperiode sind mit der Novelle des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes genau diesen Weg gegangen, um zu sagen: Sowohl in der örtlichen Jugendhilfe als auch in der Schulsozialarbeit brauchen wir einen Sockel, der garantiert, was an Geld für die jeweiligen Politikbereiche zur Verfügung steht. Jetzt ist Folgendes passiert, auch das gehört zur Thüringer Geschichte dazu: Wir haben das Gesetz novelliert und haben faktisch parallel dann auch den Haushalt 2020 besprochen und auch verabschiedet. Aber das ist nur Geschichte. Und die Koalitionsfraktionen – Die Linke, die SPD und Bündnis 90/Die Grünen – haben sich entschieden, über 10 Millionen Euro mehr in den Haushalt 2020 aufzunehmen. Was ist jetzt passiert? Das geht Ihnen als Wahlkreisabgeordnete so, das geht mir so, wenn ich herumkomme oder Schulleiterinnen und Schulleiter, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter treffe und sie sagen, der Bedarf und der Ruf nach mehr Schulsozialarbeit in Thüringen ist riesengroß. Das ist eine allgemeine, bekannte Tatsache. Und da geht es tatsächlich auch um Grundschulen, es geht nicht um spezielle Schulen, das reicht eigentlich querbeet von der Grundschule bis zum Gymnasium, auch bis in die berufsbildenden Schulen. Und die Frage ist doch, ob wir uns vornehmen – und Rot-Rot-Grün hat sich das in dieser Legislaturperiode vorgenommen –, ein solches Programm zu stricken und aufzustellen, dass für jede Schule ein Angebot besteht, Schulsozialarbeit zu nutzen. Man muss über die Ausgestaltung diskutieren. Und stellen wir uns mal auf die Position der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Wir haben ja oft über Fachkräftemangel gesprochen, darüber, dass wir aus den befristeten Beschäftigungsverhältnissen herauskommen müssen. Jetzt haben die Koalitionsfraktionen dankenswerterweise mit dem Haushalt 2020 diese Möglichkeiten geschaffen und 180 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter werden eingestellt. Das läuft vor Ort, Frau Lehmann und andere sind darauf eingegangen. Die Frage ist aber: Können wir ihnen garantieren, dass sie ab 01.01.2021 auch weiter in der Schulsozialarbeit tätig sind? Das können wir nicht, weil es dafür keine Grundlage gibt. Wir haben weder den Haushalt noch eine gesetzliche Festlegung, dass mehr Geld zur Verfügung steht. Deswegen ist es folgerichtig, wenn man sagt: Wenn wir uns politisch entschlossen haben, im Haushalt mehr Geld einzustellen, dann ist es folgerichtig, das auch gesetzlich zu verankern, denn wir wollen eine Verstetigung, nicht nur weil Schulsozialarbeit wichtig ist, sondern weil wir auch den Kolleginnen und Kollegen, die Schulsozialarbeit mit hohem Engagement tagtäglich machen, eine Perspektive und eine Planungssicherheit bieten wollen. Das haben die Kolleginnen und Kollegen der Koalition gesagt und ich denke, das ist der richtige Weg. Wenn wir wollen, dass qualitativ gute Schulsozialarbeit geleistet wird, dann müssen wir den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen auch diese Perspektive eröffnen, und darum geht es. Ich möchte in dieser Legislaturperiode, meine Damen und Herren, und da weiß ich mich mit den Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten der Koalitionsfraktionen einig, dass Jugendhilfe und Schule noch enger zusammenrücken. Ich habe im Dezember mit den Leiterinnen und Leitern der Jugendämter gesprochen und sie haben genau dieses aufgerufen und gesagt: Wir müssen enger zusammenrücken. Und die Leiterinnen und Leiter der Schulen sagen: Ja, wir müssen enger zusammenrücken. Über das Wie des Zusammenrückens müssen wir im Einzelnen reden.
