Olaf Müller
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen –serielles Bauen ermöglichen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, unser Ziel in Thüringen ist es, dass 2040 auch der Gebäudebereich in Thüringen CO -neutral 2 ist und bereits im Jahr 2030 die Treibhausgase um mindestens 60 Prozent gegenüber 1990 reduziert sind. In einer gerechten Gesellschaft muss es darüber hinaus Ziel sein, dass Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer nicht überfordert werden. Deshalb ist es dringend geboten, sozial verträgliche und wirtschaftliche Lösungen zu finden, um bezahlbares Wohnen nachhaltig zu sichern. Die Typengenehmigung – also eine vereinfachte Baugenehmigung – für standardisierte Bauten ist dafür eine sinnvolle Maßnahme, denn damit werden Baumaßnahmen beschleunigt, ohne dass die Qualität darunter leidet. Ein gutes Beispiel für die Vorteile der Standardisierung konnte ich im letzten Jahr bei einem Firmenbesuch in Dingelstädt bei Holzbau Sauer kennenlernen. Diese Firma ist in der Lage, innerhalb weniger Tage aus Holzrahmenbaufertigteilen Gebäude zu errichten. Für solche Angebote bietet sich eine in ganz Deutschland gültige Typengenehmigung an, wenn mehrere gleichartige Gebäude errichtet werden sollen, denn eine solche Standardisierung muss zwingend von allen anderen Bundesländern anerkannt werden. Dies ist so ja im Entwurf der Musterbauordnung auch vorgesehen. Die Typengenehmigung wird jedoch trotz aller Vorteile in Thüringen nur eine begrenzte Wirkung entfalten, da die Baumaßnahmen in unserem Flächenstaat oft eher kleinteilig und ausdifferenziert sind und selten mehrere gleiche Gebäude von einem Bauherrn errichtet werden. Eine Gesetzesänderung allein dafür, wie von der CDU hier vorgeschlagen, halten wir deshalb für unangemessen. Wir wollen diese Änderung deshalb mit einer Bauordnungsnovelle verbinden, die in den nächsten Wochen vom TMIL kommen wird. Unser Ziel ist es dabei, weitere Ergebnisse der aktuellen Musterbauordnung und Ansätze zur Beschleunigung und Vereinfachung eines Bauantrags zügig in Landesrecht umzusetzen. Dabei stehen Themen wie die Wiedereinführung vereinfachter und verbundener Genehmigungsverfahren, die Förderung des Holzbaus und die Umsetzung von EU-Regelungen in das Landesrecht zur Diskussion. Sehr geehrte Damen und Herren, so wollen wir, dass wieder lediglich eine Behörde Ansprechpartnerin und Genehmigungsbehörde ist, auch wenn mehrere Behörden in das Verfahren einbezogen werden müssen. Das gab es schon einmal in Thüringen und das sollten wir wieder einführen. Die Bundesländer wollen zudem das Bauen mit Holz vereinfachen und schaffen damit eine weitere Voraussetzung für innovatives, ökologisches Bauen. Die Bauministerkonferenz hat deshalb im Herbst Änderungen der §§ 26 und 28 der Musterbauordnung beschlossen. Diese beinhalten den Einsatz von Holz für Tragkonstruktionen und Außenwandbekleidungen in allen Gebäudeklassen, bis zur Hochhausgrenze. Die CDU hat ja dieses unter TOP 14 aufgegriffen und in einem Antrag formuliert. In einem nächsten Schritt wollen die Länder auch Dämmungen mit ökologisch besonders verträglichen Materialien vereinfachen. Dazu soll im Laufe dieses Jahres ebenfalls ein Entwurf für die Musterbauordnung vorliegen. Dieses Vorgehen unterstützen wir als bündnisgrüne Fraktion außerordentlich. Sehr geehrte Damen und Herren, die nächste reguläre Bauministerkonferenz findet am 24./25.09. dieses Jahres in Weimar statt. Anlässlich dieser sind weitere Vereinbarungen der Länder über eine verbesserte Harmonisierung der Bauordnungen und damit für eine vereinfachte, ökologische und sozial verträgliche Weiterentwicklung unseres Gebäudebestandes angekündigt, die wir dann in einer zweiten Novelle der Thüringer Bauordnung in dieser Legislatur in Landesrecht umsetzen werden. Es gibt also viel zu tun, lassen Sie es uns gemeinsam anpacken. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
