Bergner
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ja, Frau Siegesmund, bitte. Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Worm beantworte ich federführend für die Landesregierung wie folgt: Zum Sachverhalt sind einige Vorbemerkungen erforderlich: Ein unterstelltes fehlerhaftes Agieren des Straßenbauamts – jetzt Landesamt für Bau und Verkehr, Regionalbereich Südwestthüringen –, kann seitens der Landesregierung nicht nachvollzogen werden. Die Straßenbauverwaltung hat die Federführung für die Vorbereitung der Baumaßnahme übernommen. Weiter beteiligt sind bisher die Stadt Neuhaus und der Zweckverband Rennsteigwasser; die Thüringer Energienetze GmbH und Co. KG soll voraussichtlich ebenfalls beteiligt werden, entsprechend vertragliche Regelungen sind aber noch zu treffen. Das Vorhaben insgesamt hat einen voraussichtlichen Kostenumfang von ca. 4,3 Millionen Euro. Das Landesamt für Bau- und Verkehr hat den Zweckverband Rennsteigwasser mit E-Mail vom 23.01.2020 um Aussagen zur Gestaltung der Bauabschnitte gebeten, bislang ist aber keine Antwort eingegangen. Von der Aussage des Zweckverbands hängt ab, ob eine zweijährige oder eine dreijährige Bauzeit zu veranschlagen ist und welcher Abschnitt in welcher Jahresscheibe umgesetzt wird. Ich bin also jetzt Mittler zwischen den unterschiedlichen Beteiligten, aber will dem gern nachkommen. Jedenfalls das ist die Information, die noch offen ist, um zu entscheiden, wie lange sich die Bauzeit hinzieht. Die für den Asphalt-Straßenbau erforderlichen Mittel stehen im Landeshaushalt ab diesem Jahr zur Verfügung, also ab 2020. Das Kanalbauvorhaben des Zweckverbands Rennsteigwasser ist in das Förderprogramm Abwasser des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz für das Jahr 2020 eingeordnet, Stichwort Abwasserpakt und die entsprechende Finanzierung. Also die Mittel stehen. Diese Programmeinordnung ist zunächst mit drei Jahresscheiben für die Jahre 2020 bis 2022 erfolgt, wäre aber, wenn gewünscht, auch in nur zwei Jahresscheiben möglich. Gemäß Haushaltsrecht müssen die Partner die notwendigen Mittel vor einer Ausschreibung sicherstellen. Insofern kann seitens des Landesamts für Bau- und Verkehr die Ausschreibung ohne Zusage des Zweckverbands nicht erfolgen. Dies vorangestellt beantworte ich nun im Detail Ihre Fragen. Zu Frage 1: Nein, die Aussage, dass der Zweckverband Rennsteigwasser nicht vor Ende März dieses Jahres mit dem entsprechenden Förderbescheid rechnen kann, trifft nicht zu. Eine Bewilligung ist grundsätzlich davon abhängig, dass vollständige Antragsunterlagen vorliegen. Dies ist bislang nicht der Fall. Der Antrag des Zweckverbands wurde am 18.12.2019 bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht und am 22.01.2020 teilweise vervollständigt. Mit Stand heute fehlen aber immer noch Teile des Antrags, die eine Bewilligung aber voraussetzen. Der Zweckverband ist über die fehlenden Unterlagen und die davon abhängige Bearbeitung seines Antrags informiert. Eine Bewilligung der Fördermittel könnte also durchaus noch vor Ende März erfolgen, dafür müssen aber die Antragsunterlagen schnellstmöglich vervollständigt werden. Und noch mal: Die Mittel sind sowohl im Abwasserbereich als auch in anderen Etatisierungen im Infrastrukturbereich vorhanden. Allerdings müssen die Antragsunterlagen wie bei jedem Antragsteller entsprechend vollständig sein. Zu Frage 2: Die Richtlinie für die Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung im Freistaat Thüringen vom 17. September 2018, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 38/2018, schließt in Ziffer 4.9 Zustimmungen zum vorzeitigen Vorhabenbeginn aus. Zu Frage 3: Durch den Zweckverband wurde keine Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn beantragt. Zu Frage 4: Der Zweckverband ist seit mehr als 25 Jahren Empfänger von Zuwendungen des Landes für wasserwirtschaftliche Bauvorhaben bei nahezu konstanten Förderregularien. Ihm kann lediglich empfohlen werden, die Förderregularien zu beachten und seine direkten Kontakte mit den bewilligenden Stellen und Baupartnern zu intensivieren.
