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Plenarprotokoll 18/75

13.11.2024 · 134 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (13)CDU (12)GRÜNE (11)AfD (11)FDP (8)fraktionslos (2)

Clemens Hoch

. 25 Überweisung des Antrags – Drucksache 18/10781 – an den Strategien für den Erhalt unseres wichtigsten Lebensmittels: Zukunftsplan Wasser vorgestellt auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Abbruch der Verhandlungen: Kein Staatsvertrag mit extremistischen Islamverbänden Antrag der Fraktion der AfD

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Clemens Hoch

. 63 Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/10767 – 64 a) Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats der Wiederaufbaukasse Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/10787 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/10790 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10789 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/10791 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Einstimmige Annahme der Wahlvorschläge – Drucksachen 18/10787/10790/10789/10791/10788 – . . 65 b) Wahl eines Mitglieds in den Richterwahlausschuss Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Einstimmige Annahme des Wahlvorschlags c) Wahl von Ersatzmitgliedern in den Richterwahlausschuss Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Einstimmige Annahme des Wahlvorschlags d) Wahl eines Mitglieds in den Verwaltungsrat des Südwestrundfunks Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Einstimmige Annahme des Wahlvorschlags e) Wahl eines Mitglieds in den Rundfunkrat des Südwestrundfunks Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Einstimmige Annahme des Wahlvorschlags Landesgesetz zur Änderung bauordnungs- und berufsqualifikationsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9534 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/10824 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/10796 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags der Fraktion Mehrheitliche Annahme des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/9534 – unter Berücksichtigung des Änderungsantrags – Drucksache 18/10854 – in zweiter Beratung und in der SchlussLandesgesetz zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin Mainz der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9879 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft – Drucksache 18/10829 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

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Clemens Hoch

. 89 Einstimmige Annahme des Änderungsantrags – Drucksache Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/9879 – unter Berücksichtigung des Änderungsantrags – Drucksache 18/10835 – in zweiter Beratung und in der SchlussGesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/10337 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/10337 – in zweiter Beratung und in der SchlussabstimLandesgesetz über den freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Obergeckler und Niedergeckler Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/10400 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/10400 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung 91 Landesgesetz zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/10483 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/10483 – in zweiter Beratung und in der SchlussabstimLandesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten Rheinland-Pfalz und den Beauftragten für die Polizei Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/10777 – Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und InteÜberweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/10777 – an den Ausschuss für Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – und an den Rechtsausschuss Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/10776 –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

110 Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/10776 – an Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/10778 – Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/10778 – an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau – federführend – Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp, Vizepräsident Matthias Lammert. Anwesenheit Regierungstisch: Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport, Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Dörte Schall, Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Dr. Denis Alt, Staatssekretär, Andy Becht, Staatssekretär, Bettina Brück, Staatssekretärin, Petra Dick-Walther, Staatssekretärin, Dr. Matthias Frey, Staatssekretär, Prof. Dr. Jürgen Hardeck, Staatssekretär, Michael Hauer, Staatssekretär, Janosch Littig, Staatssekretär, Dr. Erwin Manz, Staatssekretär, Dr. Fedor Ruhose, Staatssekretär, Simone Schneider, Staatssekretärin, Nicole Steingaß, Staatssekretärin, Daniel Stich, Staatssekretär, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär. Entschuldigt: Abg. Dr. Bernhard Alscher, fraktionslos, Abg. Horst Gies, CDU, Abg. Dr. Lea Heidbreder, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Abg. Roger Lewentz, SPD, Abg. Tamara Müller, SPD, Abg. Hans Jürgen Noss, SPD; Alexander Schweitzer, Ministerpräsident; Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung; Heike Raab, Staatssekretärin. 75. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 13. November Beginn der Sitzung: 14.00 Uhr

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Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie recht herzlich zur 75. Plenarsitzung. Zu schriftführenden Abgeordneten berufe ich die Kollegen Sven Koch und Steven Wink. Herr Wink wird die Redeliste führen. Entschuldigt haben sich für heute die Abgeordneten Dr. Bernhard Alscher, Horst Gies, Dr. Lea Heidbreder, Roger Lewentz, Tamara Müller und Hans Jürgen Noss. Seitens der Landesregierung sind entschuldigt Ministerpräsident Alexander Schweitzer, Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig und Staatssekretärin Heike Raab. Am 14. Oktober hatte David Guthier seinen 35. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Am 24. Oktober feierte Jens Jenssen seinen 45. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Heute wird Kollege Dr. Oliver Kusch 57 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Es gibt gleich ein Weinpräsent. Man muss nicht, aber man darf es mit lieben Kollegen teilen. Wir kommen damit zur Feststellung der Tagesordnung. Die Beschlussempfehlungen zu den Tagesordnungspunkten 4 bis 8 wurden am 12. November 2024 verteilt. Die Frist zwischen der Verteilung und der zweiten Beratung ist daher mit der Feststellung der Tagesordnung gemäß unserer Geschäftsordnung abzukürzen. – Ich sehe, dem stimmen Sie zu. Sie widersprechen nicht der Tagesordnung. Damit halte ich für das Protokoll fest, dass die Tagesordnung so festgestellt ist. Ich möchte Sie darüber unterrichten, dass alle Plenarsitzungen des rheinlandpfälzischen Landtags künftig in voller Länge auf den Sendeplattformen der rheinland-pfälzischen Offenen Kanäle zu sehen sind. Die Liveübertragungen werden in Kooperation zwischen dem Landtag, der Medienanstalt RheinlandPfalz und den ehrenamtlichen Kräften des Offenen Kanals Mainz realisiert. Dafür vielen Dank von uns. (Beifall im Hause) Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung: Antrag auf Anerkennung des Zusammenschlusses der fraktionslosen Abgeordneten Helge Schwab, Lisa-Marie Jeckel, Patrick Kunz und Stephan Wefelscheid als parlamentarische Gruppe „FREIE WÄHLER“ sowie auf Gewährung finanzieller Leistungen für diesen Zusammenschluss Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/10751 – Diese Abgeordneten haben mit Schreiben vom 7. Oktober 2024 mitgeteilt, dass sie sich am selben Tag zur parlamentarischen „FREIE WÄHLER“-Gruppe zusammengeschlossen haben, und beantragen die Anerkennung durch den Landtag. Der Ältestenrat hat sich in seiner 37. Sitzung am 5. November mit dem Antrag befasst. Der Ältestenrat schlägt dem Landtag vor, den Zusammenschluss der Abgeordneten Schwab, Kunz, Jeckel und Wefelscheid als parlamentarische Gruppe, wie es sich aus Nr. I. 1. der Unterrichtung – Drucksache 18/10751 – ergibt, anzuerkennen. Wir haben im Ältestenrat besprochen, dass dieser Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandelt wird. Es liegt auch keine Wortmeldung vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrats gemäß Nr. I. 1. der Drucksache 18/10751. Wer für die Empfehlung des Ältestenrats stimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass diese einstimmig angenommen worden ist. Damit können wir feststellen, dass der Zusammenschluss als parlamentarische Gruppe im rheinland-pfälzischen Landtag mit den entsprechenden, in der Vorlage genannten Rechten anerkannt worden ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Die CDU-Fraktion hat gemäß § 99 unserer Geschäftsordnung von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht. Ich rufe nun Punkt 2 a) der Tagesordnung auf: Vertragsgrundlage mit den Islamverbänden: Existenzrecht Israels anerkennen Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 18/10781 – Für die antragstellende Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Schnieder.

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Gordon Schnieder CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen haben wir dem November-Pogrom 1938 gedacht. In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 brannten Synagogen und weitere jüdische Einrichtungen im gesamten Deutschen Reich. Menschen wurden gedemütigt, verhaftet, misshandelt, vergewaltigt, getötet, Geschäfte und Wohnungen demoliert und zerstört. Vor etwas mehr als einem Jahr, am 7. Oktober 2023, griffen Kämpfer der palästinensischen Terrororganisation Hamas Israel an. In ihrem Blutrausch ermordeten sie 1.400 unschuldige Menschen: Frauen und Männer, Junge und Alte, Kinder und Babys. Dieser Akt der Gewalt war nicht nur ein Angriff auf den israelischen Staat, sondern ein Angriff auf alle Menschen jüdischen Glaubens weltweit. Der fortdauernde und zum Teil tief verwurzelte Antisemitismus, der in vielen Teilen der Welt und auch in Deutschland zu beobachten ist, hat sich durch den Anschlag im vergangenen Jahr einmal mehr auf schreckliche Weise geäußert. Es muss uns schmerzen, dass antisemitische Ressentiments in der Gesellschaft wieder breiten öffentlichen Raum haben und sich dieser Antisemitismus im Alltag manifestiert, vor allem bei den Rechtsextremisten, bei sogenannten woken linken Gruppen, bei antisemitischen Kulturtreibenden, in unseren Schulen und Hochschulen und eben auch bei muslimisch-arabischen Gruppen. Meine Damen und Herren, es ist unerträglich, dass es gerade in Deutschland im Jahr 2024 immer mehr Orte gibt, an denen jüdisches Leben und die Identität von Menschen jüdischen Glaubens infrage gestellt werden, (Beifall der CDU, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Orte, an denen sich Juden nicht mehr allein auf die Straße trauen, und mit Amsterdam eine Stadt in Europa, in der erstmals seit dem Ersten Weltkrieg wieder organisiert und gezielt Jagd auf Juden gemacht wurde. Wir sind gemeinsam aufgerufen, diesen Hass zu bekämpfen. Deshalb muss unser Handeln unmissverständlich sein. Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz und muss mit aller Härte verfolgt und geahndet werden; denn wo jüdisches Leben nicht möglich ist, ist auch ein demokratisches Leben insgesamt nicht möglich. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Meine Damen und Herren, die zu Beginn des Jahres im Landtag beschlossenen Maßnahmen, die sich auf die Forderungen nach Sensibilisierung in Schule und der Förderung des interkulturellen Dialogs konzentrieren, sind Schritte in die richtige Richtung; denn Bildung ist der Schlüssel, um Vorurteile abzubauen, Hemmschwellen zu überwinden und das gegenseitige Verständnis zu fördern. Doch das allein reicht nicht aus. Wir brauchen klare Signale vom Rechtsstaat. Es ist unerlässlich, dass wir unsere Sicherheitskräfte stärken, den Schutz jüdischer Einrichtungen evaluieren und sicherstellen, dass antisemitische Straftaten in den Kriminalstatistiken erfasst und als das behandelt werden, was sie sind: Straftaten, die auf einem tief verwurzelten Hass basieren. In diesem Kontext ist auch die Forderung nach der Einrichtung eines Lehrstuhls für jüdische Kultur und Geschichte an der Johannes Gutenberg-Universität eine wichtige und richtige Maßnahme. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Gespräche der Landesregierung mit den vier Islamverbänden über einen Grundlagenvertrag ist für die rund 200.000 Muslime in Rheinland-Pfalz ein weiterer Schritt im gegenseitigen Dialog. Gegenüber der Allgemeinen Zeitung hat Ihr Ministerium, Herr Staatsminister Hoch, erklärt, dass die Verhandlungen und ein Vertragsabschluss – ich zitiere – „nur erfolgen auf der Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und gemeinsamer Wertegrundlagen“. Dabei schreibt die AZ weiter: Der Begriff „Existenzrecht Israels“ kommt in der Antwort des Ministeriums nicht vor. Herr Minister, neben dem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört das klare Bekenntnis zum Existenzrecht Israels als Teil der deutschen Staatsräson fest und ohne jeden Zweifel zur Identität unseres Landes. (Beifall der CDU) Sehr geehrter Herr Minister, das ist auch keine Frage der Geopolitik, wie wir es beim SWR lesen konnten, sondern ureigenes deutsches und ureigenes rheinland-pfälzisches Interesse. (Beifall der CDU) Deshalb wollen wir heute klarstellen, wir werden nicht einfach zuschauen, dass Staatsverträge mit Vereinen und Verbänden geschlossen werden, die sich nicht klar zu unserer Verfassung, unseren Werten und vor allem auch zu unserer Staatsräson bekennen. Das Existenzrecht Israels ist Teil davon und damit auch Teil jeder einzelnen staatlichen Stelle in Deutschland und Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU) Rheinland-Pfalz ist ein Land, das sich für die Würde jedes Einzelnen einsetzt. Eine klare Stellungnahme der Islamverbände ist demnach eine notwendige Voraussetzung, um mit unserem Land einen Staatsvertrag zu schließen. Andere Bundesländer haben es uns dabei vorgemacht. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten, dass in Rheinland-Pfalz jüdisches Leben aktiv gefeiert und geschützt wird. Das ist eine Verpflichtung gegenüber unserer eigenen Geschichte und unseren eigenen Werten. Lassen Sie uns dem Antisemitismus in all seinen Formen den Kampf ansagen und hier und heute ein klares Bekenntnis zu dem ablegen, was dies bedeutet: Das Existenzrecht Israels und die Freiheit seines Volkes sind nicht verhandelbar. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, der Landtag von Rheinland-Pfalz und mit ihm die Landesregierung sind aufgerufen, ein starkes Zeichen zu setzen für eine Zukunft, in der Jüdinnen und Juden in Frieden und voller Überzeugung ihren Glauben ausleben können. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen. Dies sind zunächst Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs der Konrad-Adenauer-Schule, Grund- und Realschule plus aus TreisKarden. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Weiterhin begrüßen wir Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Tagesseminars für Volontäre des Trierischen Volksfreunds und anderer Medien. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Schließlich begrüßen wir Studierende der Johannes Gutenberg-Universität aus dem 1. und 2. Semester der Arbeitsgemeinschaft Staatsorganisationsrecht. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Für die SPD-Fraktion hat nun deren Vorsitzende Bätzing-Lichtenthäler das Wort.

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Momente, in denen wir nur bedrückt zuhören können, Momente, in denen wir uns die Frage stellen, ob wir alles Notwendige unternehmen, um Antisemitismus zu bekämpfen. Einen solchen Moment erlebten ich und meine Fraktion vor zwei Wochen. Wir hatten Herrn Abadiev, den Vorsitzenden des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden, und eine Vertreterin des Jüdischen Studierendenverbands Hinenu zu Gast. Beide schilderten eindringlich, wie der Antisemitismus auch in Rheinland-Pfalz insbesondere seit einem Jahr zugenommen habe und dass jüdische Gemeindemitglieder im Alltag häufig Angst verspürten. Sie vermeiden, in der Öffentlichkeit ihre Kippa zu tragen oder Hebräisch zu sprechen. Die jüdische Bewohnerin eines Studierendenwohnheims erzählte von Anfeindungen, sodass sie mittlerweile ihren Glauben und ihre Herkunft verstecke. Ich glaube, dass ich für alle Demokratinnen und Demokraten spreche, wenn ich sage: Diese Entwicklung ist für Deutschland beschämend. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER) Sie ist beschämend für das Land, in dem der Holocaust verbrochen wurde und in dem wir völlig zu Recht „Nie wieder!“ sagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser grassierende Antisemitismus verpflichtet uns, neu zu verhandeln, an welchen Stellen wir nachschärfen können. Ich bin dem Deutschen Bundestag dankbar, dass zu dieser Frage vor einer Woche ein interfraktioneller Antrag verabschiedet wurde. Er listet viele Einzelpunkte auf, worauf es jetzt ankommt. Ich will ein Beispiel nennen. In dem Antrag heißt es, dass Bund, Länder und Kommunen rechtssichere haushalterische Regelungen erarbeiten sollten, sodass keine Projekte und Vorhaben mit antisemitischen Zielen und Inhalten gefördert werden. Dieser Punkt hat nach dem Terrorüberfall der Hamas auf Israel an Bedeutung gewonnen. Andere Prüfpunkte zu Kulturveranstaltungen oder dem Umgang mit antisemitischen Vorfällen an Hochschulen sind ebenfalls im Antrag aufgeführt. Unsere Aufgabe wird es nun sein, diese Einzelaspekte auf Landesebene und zusammen mit den Kommunen zu besprechen. Im Bundestag wurde betont, dass die Antisemitismusresolution von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP gemeinsam ein Jahr lang erarbeitet wurde. Dies sei dem Thema angemessen, so hieß es fraktionsübergreifend. Vor dem Hintergrund hat es uns zumindest anfänglich etwas irritiert, dass die CDUFraktion nun im rheinland-pfälzischen Landtag vorgeprescht ist. Das ist schon entgegen dem bundespolitischen Stil und auch entgegen der bisherigen Gepflogenheit bei uns in Rheinland-Pfalz. (Abg. Martin Brandl, CDU: Das ist Quatsch! Sie wissen, dass wir schon ein Jahr darüber reden! Ein Jahr! Man wird gezwungen, hier Zwischenrufe zu machen bei dem Thema, weil Sie solche Unterstellungen tätigen! – Glocke des Präsidenten) Es war bisher gute Praxis im Landtag, dass die demokratischen Fraktionen im Kampf gegen Antisemitismus, Herr Brandl, (Abg. Martin Brandl, CDU: An meinem letzten Tag hier!) gemeinsame Vorschläge erarbeitet haben, so wie wir sie im Januar eingebracht haben. (Abg. Martin Brandl, CDU: Sie kennen diese Vorschläge schon seit über einem Jahr!) Darüber hinaus beinhaltet dieser Antrag einige inhaltliche Ungereimtheiten. Da ist die Rede – ich zitiere – von „der sozialen Welt“. Versteht man nicht sofort, was damit gemeint ist. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Es gibt auch noch an anderen Punkten inhaltliche Ungereimtheiten. Trotz dieser Ungereimtheiten, weil uns dieses Thema ein wirklich wichtiges ist, das uns Demokratinnen und Demokraten eint, empfehlen wir als Ampelkoalition die Überweisung des Antrags an den zuständigen Wissenschaftsausschuss; denn dort wollen wir gern überfraktionell diese Einzelpunkte miteinander beraten. Wir wollen und wir sollten gerade bei diesem Thema zusammenstehen, so wie es immer üblich war. Deswegen ist mir wichtig zu betonen: Die Landesregierung führt die Vertragsverhandlungen mit den Islamverbänden ernsthaft, und sie führt sie gründlich. Das ist schon daran zu sehen, dass die ersten Gespräche vor zwölf Jahren begonnen und mit Gutachten abgesichert wurden. Es zeigt sich aber auch an den wirklich vielen Verhandlungsrunden und der Fokussierung auf ein eindeutiges Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. In diesem Sinne: Wir sind sehr klar bezüglich des Existenzrechts Israels und des Kampfs gegen Israelfeindlichkeit. Die Bekämpfung von Israelhass ist für uns ein Muss. Wir werden daher auch nicht müde, Israel unsere volle Solidarität zu versichern. Das gilt nicht für die Regierung Netanjahu. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist sehr schmerzhaft, dass es derzeit in Deutschland beim Schutz unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger auch auf die Polizei und die Sicherheitskräfte ankommt. Sie sorgen für Sicherheit in unseren jüdischen Gemeinden und Einrichtungen, auf Friedhöfen oder bei Veranstaltungen zum 9. November. Den Einsatzkräften möchte ich an der Stelle Dank sagen; denn mit ihrem Dienst leisten sie einen zentralen Beitrag für unsere Demokratie; denn „Nie wieder!“ ist jetzt. (Glocke des Präsidenten – Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Winkler.

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Josef Winkler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleich zweimal beschäftigen wir uns heute mit der möglicherweise bald bevorstehenden Vertragsunterzeichnung mit den vier Islamverbänden. Das Misstrauen der Opposition scheint groß, doch geht es hier nicht nur um das Misstrauen gegenüber den vier muslimischen Verbänden, sondern offenbar auch gegenüber der Landesregierung und den die Regierung tragenden Fraktionen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Bingo!) Zumindest bei der CDU wundert mich das ein wenig, da wir doch erst Anfang dieses Jahres einen gemeinsamen Antrag zum Thema „Israelhass und Antisemitismus“ beschlossen haben. Ich sehe deshalb keinen Anlass für dieses Misstrauen. Die CDU-Fraktion geht offensichtlich davon aus, dass wir auf Biegen und Brechen, koste es, was es wolle, diesen Staatsvertrag wollen. Seien Sie aber beruhigt, selbstverständlich haben auch wir rote Linien, und der bisherige Verhandlungsprozess unterstreicht das auch. Herr Schnieder, ich danke Ihnen noch einmal, dass Sie an das entsetzliche Massaker der Hamas in Israel erinnert haben. Das darf zu Recht nicht in Vergessenheit geraten. Ich möchte aber ebenfalls darauf hinweisen, dass dieses Entsetzen auch bei den muslimischen Verbänden und den Muslimen in Rheinland-Pfalz und Deutschland sehr ausgeprägt war. Die muslimischen Verbände haben sich entsprechend deutlich geäußert und auf ihre guten Kontakte zur jüdischen Gemeinde in Rheinland-Pfalz hingewiesen. Die Gespräche über einen möglichen Vertragsschluss begannen bereits im Jahr 2012 und wurden 2016 im Zuge des Putschversuchs in der Türkei für zwei Jahre unterbrochen. Danach wurden gemeinsam Zielvereinbarungen geschlossen und zur zwingenden Voraussetzung für weitere Verhandlungen gemacht. Zudem wurde Gutachten nach Gutachten eingeholt. Diese haben die Landesregierung in ihrer Entscheidung, die Vertragsverhandlungen fortzuführen, gestützt. Das ist auch nicht weiter verwunderlich; denn sowohl jeder einzelne religiöse Mensch als auch Gemeinschaften von Gläubigen, so sie auf Dauer angelegt sind und eine feste Organisationsstruktur nachweisen können, die nicht aus dem Ausland gesteuert ist, können sich auf religionsverfassungsrechtlich verbriefte Grundrechte zur Gewährleistung der freien Ausübung ihres Glaubens berufen. Es ist sicher sinnvoller, dies in gemeinsam erarbeiteten Verträgen sicherzustellen, als, wie andernorts in der Republik geschehen, diese Arbeit den Gerichten zu überlassen. Deshalb begrüße ich es, wenn ein langer Prozess zu einem hoffentlich guten Ende führt, und wir dies gesagt haben. Weiterhin werden wir nichts übers Knie brechen müssen, und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der gemeinsame Kampf gegen jede Form von Gewalt und Diskriminierung sowie der Kampf gegen Antisemitismus werden ohnehin zur Grundlage jeden Gesprächs gemacht. Das finden Sie auch in dem Entwurf des Staatsvertrags. Das Existenz- sowie Verteidigungsrecht Israels sind selbstredend Kernbestand deutscher Verantwortung. Daran wird nicht gerüttelt. Daher kann ich die aktuelle Aufregung auf der Grundlage eines einzelnen Zeitungsartikels vom 15. Oktober, auf den in dem Antrag eingegangen wird, eher wenig nachvollziehen. Viele Ihrer sonstigen Forderungen sind ebenfalls durchaus nachvollziehbar, werden aber längst beachtet. Mit den jüdischen Gemeinden in RheinlandPfalz stehen wir natürlich im Austausch, und wir setzen uns für deren bestmöglichen Schutz ein. Nicht zuletzt deshalb haben wir die jährliche Landesleistung im Jahr 2023 bereits verdoppelt. Zudem werden bereits seit dem 1. Januar dieses Jahres antisemitische Straftaten dem tatsächlichen politischen Hintergrund zugeordnet, und auch heute schon erfasst und verfolgt die Polizei Antisemitismus im Kontext von Demonstrationen und darüber hinaus. Auch gibt es bereits seit Jahrzehnten einen Lehrstuhl für jüdische Geschichte und Religion an der EvangelischTheologischen Fakultät der Johannes Gutenberg-Universität. Das zeigt, dass wir unsere Verantwortung gegenüber den Jüdinnen und Juden in Deutschland und Israel sehr ernst nehmen und uns davon nicht abbringen lassen. Ich will auch einmal sagen, wir müssen uns daran nicht erinnern lassen. Natürlich erwarten wir das auch von unseren Vertragspartnern. Ich kann also nur noch einmal betonen, was ich in vorherigen Debatten zu dem Thema gesagt habe. Die 200.000 Muslime in unserem Land warten bereits seit zwölf Jahren auf diesen Vertragsabschluss, darauf, dass wir endlich den Weg frei machen für den flächendeckenden Religionsunterricht, die Seelsorge, die Möglichkeit, an den wichtigsten Feiertagen vom Dienst und der Schulpflicht befreit zu werden, sowie darauf, nach islamischem Glauben bestattet werden zu können. Wie lange noch wollen wir diesen Menschen diese aus dem Religionsverfassungsrecht und der höchstrichterlichen Rechtsprechung ableitbaren Rechte, die für uns selbstverständlich sind, vorenthalten? – Es ist an der Zeit, ihnen die Hand zu reichen und uns endlich dazu zu bekennen, dass auch sie ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft sind. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht deren Vorsitzender Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion stimmt dem Antrag der CDU zu. Dieser ist zwar etwas irreführend betitelt, weil er sich nur zu einem geringen Teil mit den Staatsverträgen befasst, diese nur unter einem Aspekt thematisiert und dafür eine Reihe anderer Forderungen aufführt, diese Forderungen dienen allerdings dem Schutz jüdischen Lebens und tragen wir selbstverständlich mit. Dabei möchte ich zwei Punkte besonders aufgreifen. Antisemitische Straftaten sollen in den polizeilichen Kriminalstatistiken des Bundes und der Länder entsprechend ihres tatsächlichen politischen Hintergrunds erfasst und nicht mehr automatisch als „Politisch motivierte Kriminalität – rechts –“ einsortiert werden. Diese Forderung haben wir schon vor Jahren formuliert, weil damit mehr Transparenz geschaffen wird. Es wird dann endlich klar ersichtlich, von welcher Seite Juden in erster Linie attackiert werden. Das ist heute durch einen aus dem muslimischen Kulturkreis importierten Antisemitismus. Das legen Befragungen der jüdischen Opfer antisemitischer Straftaten schon seit Langem nahe und räumt auch Frau Bätzing-Lichtenthäler implizit ein, wenn sie vom Anwachsen des Antisemitismus seit einem Jahr, seit dem Angriff der Hamas auf Israel, spricht. Wir befürworten auch den letzten Punkt, in dem die CDU aufenthaltsrechtliche Maßnahmen ins Spiel bringt, wenn es bei propalästinensischen Demonstrationen zu Grenzüberschreitungen kommt. Als AfD fordern wir schon lange eine Änderung des Aufenthaltsrechts, die das Sicherheitsinteresse unserer Bürger gegenüber dem Bleibeinteresse von ausländischen Straftätern und Extremisten ganz klar priorisiert. Am vergangenen Donnerstag wurde im Bundestag ein ähnlicher Antrag verabschiedet, Titel: „Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“. Natürlich Zustimmung auch von der AfD. Das BSW hingegen hat diesen Antrag abgelehnt. Das hält die CDU allerdings nicht davon ab, mit dem BSW Regierungen bilden zu wollen, (Zuruf von der AfD: So ist es!) während sie uns gegenüber an undemokratischen „Brandmauern“ festhält. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass sich die CDU hier erneut um die Lösung eines Problems bemüht, das sie selbst verursacht hat. Es war die Merkel-CDU, die unsere Grenzen öffnete (Abg. Ellen Demuth, CDU: Das ist falsch! Frau Merkel hat das Abkommen mit der Türkei verhandelt!) und eine Einladung an Hunderttausende Menschen aussprach, die auch aus Ländern zu uns kommen, in denen Israelhass und Antisemitismus weit verbreitet sind. Ohne diese Massenzuwanderung, Frau Demuth, bräuchten wir heute nicht über diesen Antrag zu debattieren. (Abg. Ellen Demuth, CDU: Schon das Wort ist falsch! Wir haben hier keine Massenzuwanderung!) Wie weit diese millionenfache Zuwanderung aus dem muslimischen Kulturkreis zu einer Erosion der Inneren Sicherheit und Bedrohung des jüdischen Lebens in Westeuropa geführt hat, veranschaulichen zwei Beispiele. Belgien musste sein Fußballländerspiel gegen Israel im September 2024 in Ungarn bestreiten, weil sich aus Sicherheitsgründen keine belgische Stadt bereitfand, die Begegnung auszutragen. In Debrecen ging das Spiel dann problemlos über die Bühne. (Abg. Damian Lohr, AfD: In Ungarn!) Seine Heimspiele trägt Israel übrigens derzeit in Budapest aus. Orbáns Einwanderungspolitik dient als Vorbild, (Beifall der AfD) und dass er von sämtlichen Altparteien dafür die rote Karte gezeigt bekommt, spricht Bände für die Doppelmoral. Was passiert, wenn israelische Mannschaften dann doch in Westeuropa spielen, wurde am vergangenen Donnerstag deutlich, als Maccabi Tel Aviv in der Europa League bei Ajax Amsterdam gastierte: Hetzjagden durch primär Migranten und Palästinaanhänger gegen Israelis, auf die auch noch eingetreten wurde, als sie auf dem Boden lagen. Einige Anhänger von Maccabi wurden genötigt, den Judenhassern ihre Pässe zu zeigen, und dann schwer verprügelt. Daraufhin riet das israelische Außenministerium seinen Bürgern, die Unterkünfte nur zur Abreise zu verlassen. Meine Damen und Herren, das ist ein Skandal. Machen wir uns nichts vor. Wäre das Europapokalspiel im Ruhrgebiet gewesen, wären ähnliche Szenen zu befürchten gewesen. Die Islamistendemo in Essen ist uns noch in schlechter Erinnerung. Nun aber konkret zu den Islamverbänden und der Positionierung der CDU. Kein Wort zu den Ehrenmorden und Zwangsverheiratungen, womit Ahmadiyya Muslim von der Islamexpertin Professor Susanne Schröter in Verbindung gebracht wurde. Frau Professor Schröter war übrigens schon auf Vorschlag der CDU im Landtag zur Anhörung geladen. Offenbar verlässt die CDU hier schon wieder die Zivilcourage. Mutlos agiert die CDU auch in NRW, wenn es um DITIB geht. Zu deren 40. Geburtstag folgte mit Nathanael Liminski ein hochrangiger CDU-Politiker der Einladung. Liminski ist dort Minister der Staatskanzlei und zugleich Minister für Bundes-, Europa und Medienangelegenheiten. WELT Online kommentierte am 31. Oktober 2024 seinen Auftritt so – ich Propaganda.“ Die DITIB wird von der WELT folgendermaßen beschrieben: „Wen sonst soll[t]e ein verfassungstreuer deutscher Demokrat als politischen Feind betiteln, wenn nicht eine Organisation, die so [stark] abhängig ist vom Autokraten in Ankara, die so stark erdoganistisch, also islamistisch, türkischnationalistisch und antisemitisch geprägt ist?“ In NRW geht die CDU mit DITIB also auf Kuschelkurs. DIE WELT titelte dazu: „Demokraten üben den gebeugten Gang vor Erdogans Truppe“. Fazit: Ist die CDU in Regierungsverantwortung, sind extremistische Islamverbände geschätzte Partner. Die CDU spielt ein doppeltes Spiel. Das muss der Wähler wissen, und er muss auch wissen: Nur die AfD hat hier eine klare Position (Zurufe von der CDU: Oh!) – Herr Präsident, ich schließe ab –, diese lautet: Sofortiger Abbruch der Verhandlungen, kein Staatsvertrag mit extremistischen Islamverbänden. Diese sind kein geeigneter Partner für einen Staatsvertrag. Unseren eigenen Antrag zum Thema wird mein Kollege Joachim Paul beim dritten Tagesordnungspunkt vorstellen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP spricht deren Fraktionsvorsitzender Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass es bei diesem sehr wichtigen, sehr zentralen Thema einen ganz breiten Konsens der demokratischen Kräfte in diesem Hause gibt. Herr Kollege Schnieder, deswegen will ich Ihnen ausdrücklich für Ihre Worte danken, weil Sie sich in einer gewissen Form durchaus kritisch mit einem Vorhaben der Landesregierung auseinandergesetzt und dabei gleichzeitig den demokratischen Konsens betont haben. Das ist in diesen für Deutschland so zentralen Fragen eine gute demokratische Tradition. Ich bin froh, in einem solchen Parlament arbeiten zu dürfen. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Warum die hier baulich aus anderen Gründen symbolisierte Bruchkante zwischen den demokratischen Kräften dieses Hauses und Ihnen, Herr Bollinger, ein bisschen breiter geworden ist, hat sich in dieser Debatte wieder einmal gezeigt. Es gelingt Ihnen einfach nicht, bei sensiblen Themen, bei denen gerade wir in Deutschland eine ganz besondere Verantwortung haben, auch nur ein Mal in Ihrer Redezeit zu vermeiden, so zu tun, als hätten alle Probleme, die es in diesem Land erschütternderweise gibt, vor allen Dingen mit Migration zu tun. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Natürlich ist Antisemitismus von zugewanderten Menschen ein ernst zu nehmendes Problem, mit dem wir uns in aller Konsequenz auseinandersetzen müssen. Diese jetzt allerdings im Land der Shoah für die schockierenden Entwicklungen allein verantwortlich machen zu wollen, ist schlicht und ergreifend fremdenfeindlicher Rassismus, (Heiterkeit und Zurufe der Abg. Ralf Schönborn und Joachim Paul, AfD: Oh!) den Sie hier wieder zelebriert haben. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist ein Prozess, der schon viele Jahre läuft, der im Jahr 2012 begonnen wurde mit Gesprächen der Landesregierung mit den Islamverbänden, der darauf gerichtet ist, einen Staatsvertrag miteinander zu schließen. Bedingung eines Staatsvertrags mit Organisationen, mit Institutionen in diesem Land ist natürlich ein unumstößliches Bekenntnis eben dieser Organisationen und Institutionen zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Zu dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung – das muss man an dieser Stelle in aller Klarheit betonen – gehört elementar, dass dieser Staat, dass diese Bundesrepublik Deutschland und jeder, der hier Verantwortung trägt, ohne Wenn und Aber für das Existenzrecht Israels und für jüdisches Leben eintritt. Deswegen muss das in der Tat eine Bedingung dafür sein, einen solchen Vertrag schließen zu können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn man das in den Blick nimmt – im Übrigen wurde dieser Prozess im Jahr 2016 unterbrochen, um sich noch einmal Gutachten einzuholen, um sich mit spezifischen Fragen zu beschäftigen –, erkennt man, es ist ein Prozess, der jetzt aus gutem Grund mit der erfreulicherweise von den demokratischen Kräften im Bundestag gemeinsam getragenen Entschließung noch einmal eine gewisse Bedeutung bekommt und bei dem man sich mit diesen Fragen auseinandersetzen muss. Ich will zugleich sagen, es ist gut, dass wir auch im Ausschuss darüber beraten. Nur hätte es dazu an dieser Stelle nicht eines entsprechenden Antrags bedurft, weil das etwas ist, was in dieser die Regierung tragenden Koalition schlicht politischer Konsens ist. Wer sich nicht klar zum Existenzrecht des Staates Israels bekennt, kann kein Partner dieser Landesregierung und – ich sage es ausdrücklich dazu – kein Partner des Landes Rheinland-Pfalz sein. Der Schutz jüdischen Lebens darf für uns niemals zur Debatte stehen. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe FREIE WÄHLER) Es ist erschreckend, wie nach den schockierenden Morden, über die wir in diesem Parlament auch schon gesprochen haben, nach den unerträglichen Taten der Hamas, die bis heute kein Ende gefunden haben, weil sich immer noch israelische Geiseln in den Händen der Hamas befinden, wie sich nach all diesen unerträglichen Verbrechen auf deutschen Straßen und mitunter an deutschen Universitäten Antisemitismus wieder breitmacht. Es ist vollkommen egal, aus welchen Motiven heraus man antisemitisch unterwegs ist, sich antisemitisch äußert oder gar antisemitische Straftaten begeht, weil es überhaupt kein rechtfertigendes Motiv für Antisemitismus geben kann, weil es das nicht geben darf und weil Antisemitismus, wo immer er auftritt, auf den erbitterten Widerstand unserer deutschen Gesellschaft in besonderem Maße treffen muss, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall der FDP, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Christian Baldauf, CDU, und Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Deswegen will ich schließen mit einer Bemerkung, die ich hier schon einmal an anderer Stelle in ähnlicher Form zu diesem Thema gemacht habe. Ja, auch ich danke ausdrücklich unseren Sicherheitskräften, die mit großer Anstrengung alles in ihren Möglichkeiten Stehende tun, um jüdisches Leben in Rheinland-Pfalz, um jüdisches Leben in Deutschland zu schützen, aber es muss unsere gemeinsame Aufgabe sein, dass wir jüdisches Leben in Deutschland und Rheinland-Pfalz nicht mehr mit unseren Sicherheitsbehörden schützen müssen, weil es selbstverständlich zu unserer Gesellschaft gehört und keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt ist. Das ist der Anspruch an alle aufrechten Demokraten in diesem Land, meine sehr verehrten Damen und Herren. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In RheinlandPfalz leben rund 200.000 Muslime, wobei in großstädtischen Ballungsgebieten der Anteil im Vergleich zum ländlichen Raum deutlich höher ist. Ein geregeltes Miteinander, bei dem Minderheitenrechte angemessen beachtet und religiöse Umstände fair berücksichtigt werden, sollte unser aller Ziel sein. Dieses Ziel verfolgt laut den Ankündigungen von Minister Clemens Hoch der abzuschließende Staatsvertrag, der beispielsweise Begräbnisvorschriften, Seelsorge in Gefängnissen und Feiertage für Muslime regeln soll. Für den wachsenden Anteil von Menschen mit muslimischem Hintergrund ist es richtig und notwendig, auch die Frage des Religionsunterrichts auf den Weg zu bringen. Die Verhandlungen gerade jetzt abzubrechen, wäre falsch und würde das Zusammenleben und die Bemühungen der letzten Jahre zurückwerfen, ohne irgendeinen Vorteil zu erzielen. Vor allem würde ein Abbruch dazu führen, aufgebautes Vertrauen zu erschüttern, und es auch den Verhandlungsführern des Landes sicherlich erschweren, Verhandlungen wieder zielführend aufnehmen zu können. Klar ist aber auch, das Existenzrecht Israels ist deutsche Staatsräson. Hierzu hatten wir uns im Januar ausgiebig an dieser Stelle ausgetauscht. Der Terrorismus der Hamas und anderer islamistischer Terrororganisationen ist sicherlich scharf zu verurteilen. Die Gräueltaten der Hamas und anderer islamistischer Terrorgruppen sind unentschuldbar, und eine Unterstützung oder Rechtfertigung dieser Taten ist vollkommen inakzeptabel. Solange hierüber aber Klarheit besteht – daran, dass dem so ist, habe zumindest ich eigentlich keinen Zweifel –, ist in unseren Augen auch nichts gegen das Fortsetzen der Verhandlungen einzuwenden. Die weiteren Details des CDU-Antrags lohnen aber der genaueren Betrachtung. Insofern halten wir eine Überweisung des Antrags an den Ausschuss ebenfalls für sinnvoll und werden dieser Überweisung gern zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Jetzt hat fraktionsloser Abgeordneter Joa das Wort.

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Matthias Joa fraktionslos

Geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht zum ersten Mal steht der Abschluss der Staatsverträge auf der Tagesordnung. Die Debatte verläuft normalerweise innerhalb der üblichen Bahnen. Pro- und ContraArgumente werden aufgerufen, oft auch emotional. Der politische Gegner wird geschmäht, dann geht es weiter zum nächsten Punkt auf der Tagesordnung. Politik beginnt jedoch mit der Betrachtung der Realität. Eben diese Realitäten werden oftmals vermengt mit politischen Perspektiven und politischen Denkschulen. Wir debattieren heute über die Staatsverträge, doch faktisch betrachten wir auch die Realitäten und Facetten des Islams an sich. Zu diesen Realitäten gehört: Die meisten Muslime leben friedlich unter uns. Viele haben sich integriert, zahlen Steuern und identifizieren sich mit Deutschland. Trotzdem: Muslime und Europäer haben oftmals unterschiedliche Wertvorstellungen und kulturelle Prägungen. Der Islam hat nie eine Aufklärung erfahren, kennt die Trennung von Staat und Kirche in vielen Fällen nicht. Und weiter? Die Toleranz gegenüber anderen Religionen war in der Geschichte des Islams nicht immer sonderlich ausgeprägt. Zu dieser Realität gehört auch: Der Islam wird in Deutschland zahlreicher, er wird einflussreicher und mächtiger. Über diese Punkte besteht weitgehend, bei den meisten Parteien und auch in der Bevölkerung, Einigkeit. Schwieriger wird es hingegen bei der Betrachtung der künftigen Perspektiven bei einem weiteren Anwachsen des Islams; denn diese enthalten Variablen, Wertungen und Annahmen. Politik muss jedoch in Szenarien denken; denn niemand von uns kennt absolute Wahrheiten. Deshalb müssen verschiedene Szenarien durchgespielt und nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet werden. Hier müssen wir im Grenzbereich denken. Szenario A ist die optimistische Variante. Sie erklärt die Interessenverbände pauschal für vertrauenswürdig und wertet diese durch Staatsverträge auf. In die Gesellschaft übertragen bedeutet dies, der Islam wird sich nach Anfangsschwierigkeiten integrieren. Er entdeckt die Freiheit des Individuums, und es entsteht ein Islam ohne politische Prägung in Europa. Die multikulturelle, tolerante Gesellschaft entsteht, mit Freiheit und Toleranz für jeden. Szenario B ist die pessimistische Variante: Die Mehrzahl der Muslime möchte den Islam so leben wie in der Heimat. Die kulturell-religiöse Prägung der Menschen ist nicht mehr maßgeblich zu ändern. Die Mehrzahl mag keine Juden und ist nicht bereit, sich zu integrieren. Juden werden auf offener Straße angefeindet, die Kriminalität steigt, und jüdisches Leben in Deutschland wird nicht mehr existieren. Frauen und Andersgläubige werden als gleichberechtigte Bürger abgelehnt, Parallelstrukturen verfestigen sich immer weiter. Zugegeben, beides sind extreme Szenarien. Was genau eintreten wird, wissen wir nicht, und doch muss verantwortungsvolle Politik sich fragen: Was geschieht, wenn ich mit meiner Einschätzung falsch liege? Was wird sein, wenn es nicht so läuft, wie ich annehme, und wie hoch ist die jeweilige Eintrittswahrscheinlichkeit? Mein eigenes Szenario 100 %, alle anderen 0 %? Ich glaube, das ist nicht wahrscheinlich. Wenn diejenigen falschliegen, die islamkritisch sind und diese Migration begrenzen wollen, hat es für unsere Gesellschaft kaum negative Auswirkungen. Wenn jedoch diejenigen falschliegen, die diese Risiken eben nicht sehen, diese Risiken abtun, droht uns als Gesellschaft sowie unseren Freiheiten und Werten nichts Gutes. Dann blühen Spaltung und Hass, und am Ende ist sogar die Demokratie an sich gefährdet. Das, was wir aktuell sehen – Judenhass, religiöse Radikalisierung, die Nichtanerkennung unserer Normen, die zunehmende Frömmigkeit und die Identifikation primär als Muslim –, all das weist darauf hin, dass sich das optimistische Szenario längst zu einer Karikatur der Realität verwandelt hat, ein Zerrbild, an dem man festhält, weil man daran festhalten muss, weil man gerade keinen Plan B hat und nur ein einziges Szenario kennt. Wer so denkt, findet es natürlich völlig unproblematisch, diese Staatsverträge abzuschließen. Genau dies ist das Problem der Politik in Deutschland: das Denken in Fantastereien bei der günstigen Energiewende, beim Gendern, bei den Strompreisen oder bei der Abgabenlast. Genau deswegen lehnen wir den Abschluss dieser Staatsverträge ab. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos –

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Hoch.

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Clemens Hoch

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung verhandelt aktuell mit Islamverbänden darüber, wie wir unser Grundgesetz mit Leben erfüllen, nämlich die Ansprüche, die sich von Menschen mit muslimischem Glauben an unseren Staat ergeben, frei ihre Religion ausüben zu können. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das ist Wahnsinn!) Ich bin sehr froh, dass wir in Rheinland-Pfalz den interreligiösen Dialog so pflegen, wie wir ihn pflegen. Ich bin den Verhandlungspartnern, den Islamverbänden, sehr dankbar, mit welcher Klarheit und Entschiedenheit sie sich im vergangenen Jahr unmittelbar nach dem Terrorangriff der Hamas öffentlich geäußert und positioniert haben; denn für die Landesregierung, für alle demokratischen Parteien hier im Hause und auch für unsere Verhandlungspartner ist klar: Rheinland-Pfalz ist jüdische Heimat und blickt auf eine lange jüdische Tradition zurück, die durch die Shoah eine jähe Zäsur erfahren hat. Die Entscheidung, trotz des erfahrenen Leids ein aktives jüdisches Leben in Rheinland-Pfalz wieder erblühen zu lassen, ist ein unermesslicher Vertrauensvorschuss der Überlebenden an unser Land. Dem müssen wir uns alle jeden Tag aufs Neue würdig erweisen. Für uns ergibt sich daraus die Verpflichtung, das jüdische Erbe zu ehren und Anfeindungen, wie sie auf deutschen Straßen wieder populär werden, aktiv entgegenzutreten. Heimat ist ein Ort, an dem man sich sicher fühlt. Es erfüllt mich mit Trauer und Wut, dass aktuell besondere Sicherheitsmaßnahmen für unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ergriffen werden müssen. Ich habe schon mehrfach betont, auch in der Debatte im vergangenen Jahr, der Kampf gegen Antisemitismus ist für mich untrennbar mit dem Existenzrecht des Staates Israel verbunden. Das Existenzrecht Israels als sichere Heimstatt für das jüdische Volk ist angesichts der besonderen historischen Verantwortung unseres Landes deutsche Staatsräson. Das ist die Verantwortung des deutschen Volks und bleibt die Verantwortung des deutschen Volks. Diese unverhandelbare historische Verantwortung tragen alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Sprache, ihrer Heimat, ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer religiösen oder politischen Anschauungen. Wir werden es deshalb nicht zulassen, dass unter dem Vorwand neuer, anderer Ressentiments neuer Hass geschürt wird und Vorurteile neu erwachsen können. In Rheinland-Pfalz bilden die Musliminnen und Muslime nach den beiden christlichen Kirchen die drittgrößte religiöse Gemeinschaft. Zur Stärkung ihrer Teilhabe, aber auch unter Paritätsgesichtspunkten hat die Landesregierung deshalb am 1. Juni 2023 erneut die Vertragsverhandlungen aufgenommen, um die Zusammenarbeit mit den islamischen Religionsgemeinschaften auf einer vertraglichen Grundlage zu regeln. Für viele Musliminnen und Muslime in Rheinland-Pfalz sind die Verträge ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Gleichbehandlung mit anderen Religionsgemeinschaften. Das entfaltet über Rheinland-Pfalz hinaus Wirkung und entspricht der historischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Es hat sich erneut Abgeordneter Schnieder gemeldet. Ich muss darauf hinweisen, bei großzügiger Auslegung nur 1 Minute.

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Gordon Schnieder CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Herr Staatsminister, dass Sie gerade noch einmal daran erinnert haben, dass die muslimischen Verbände im letzten Jahr den Terror direkt verurteilt haben. Schon Tage danach haben wir uns mit dem Mainzer Rabbiner Vernikovsky getroffen und die Frage gestellt: Wo bleibt das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels? – Ab diesem Moment habe ich hier im Parlament, in der geneigten Öffentlichkeit und in der Presseöffentlichkeit dieses Bekenntnis eingefordert. Wir haben sehr früh gesagt: Wir verlangen dieses Bekenntnis, wenn es darum geht, einen Staatsvertrag abzuschließen. Deswegen – Frau Kollegin, ich habe das in meiner Rede gar nicht eingebaut –, wenn wir über Monate nicht ernst genommen werden – man kann auch gern sagen, das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist ausreichend für uns –, debattieren wir darüber. Wenn ich aber der Presse entnehmen muss, die Verträge stehen kurz vor dem Abschluss, und man auf Forderungen der Opposition überhaupt nicht eingeht, ist es zwingend und dringend notwendig, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) in diesem Hohen Hause über einen Antrag von uns genau zu diesem Punkt zu sprechen, meine Damen und Herren. (Glocke des Präsidenten – Beifall der CDU) Ich danke Kollegen Fernis, der als Einziger dieses klare Bekenntnis ausgesprochen hat. Ein Abschlusssatz: Es wäre ein großes, wichtiges und richtiges Zeichen in Richtung der Muslime in diesem Land, aber auch in Richtung der jüdischen Gemeinde, wenn dieses Bekenntnis endlich ausgesprochen wird. Wenn es nicht getan wird, fragen wir uns doch alle einmal bitte, warum denn nicht. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wissenschaft beantragt. Gibt es Gegenstimmen dazu? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das so beschlossen. Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/10781 – überwiesen. Wir kommen zu Punkt 2 b) der Tagesordnung: AKTUELLE DEBATTE Strategien für den Erhalt unseres wichtigsten Lebensmittels: Zukunftsplan Wasser vorgestellt auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10834 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Ehmann.

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Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Klimakrise ist längst in unserem Alltag spürbar. Kein besseres Element als das des Wassers zeigt uns das drastisch; denn zu viel oder zu wenig Wasser fordern uns schon jetzt täglich heraus. Wir erleben weltweit, welche Veränderungen die Klimakrise mit sich bringt. Erst kürzlich haben verheerende Überschwemmungen in Europa Milliardenschäden angerichtet, von Slowenien über Österreich, Griechenland bis Spanien. Ende Oktober verwüstete eine extreme Flut weite Teile der Mainzer Partnerstadt Valencia. Das Extremwetter brachte innerhalb kürzester Zeit über 400 l Regen pro Quadratmeter. Mindestens 215 Menschen haben dabei ihr Leben verloren. Zahlreiche Menschen wurden obdachlos. Die spanische Regierung plant nun finanzielle Hilfen in Milliardenhöhe. Ein deutscher Fluthelfer sagte in einem Interview vor Ort: Das war noch einmal extremer als das Ahrtal. – Wir erinnern uns alle an die schreckliche Katastrophe aus dem Jahr 2021. In Rheinland-Pfalz erleben wir aber auch das andere Extrem, wie uns die vergangenen Hitze- und Dürrephasen zeigen. In den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 war es so trocken, dass man zu Fuß durch den Rhein zum Binger Mäuseturm spazieren konnte, ohne nass zu werden. (Abg. Marco Weber, FDP: Was? Ei, ei, ei!) Daneben war die Trockenheit aber auch ein Todesstoß für viele Bäume. Unsere Wälder waren so geschwächt, dass sie leichtes Opfer des Borkenkäfers wurden. Unsere Grundwasserneubildung ist in manchen Regionen von RheinlandPfalz von 2003 bis 2022 um 40 % gesunken. Dabei sind wir bei unserer Trinkwasserversorgung so abhängig von unseren Grundwasserreserven. 97 % des rheinland-pfälzischen Trinkwassers, unserem Lebensmittel Nummer 1, werden aus unserem Grundwasser gewonnen. All das zeigt doch: Die Zukunft des Wassers in unserem Land zu sichern, ist eine Aufgabe für alle Generationen, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) von Großeltern über Eltern zu den Kindern und Enkeln. Die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen handeln. Unsere Umweltministerin Katrin Eder und ihr Ministerium haben dazu den Zukunftsplan Wasser vorgelegt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ob Dürre, Starkregen, Grundwasserneubildung, Trinkwasserversorgung oder Wasserrückhalt in den Wäldern: Der Zukunftsplan Wasser ist unser Fahrplan für eine klimafeste und sichere Wasserversorgung. (Unruhe bei der CDU) Der Zukunftsplan Wasser wurde in einem breiten Dialog mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wasserwirtschaft und Kommunen entwickelt. Der Zukunftsplan Wasser enthält zwölf Handlungsschwerpunkte mit 144 Maßnahmen, von denen über 80 bereits in Umsetzung sind: (Anhaltend Unruhe bei der CDU) Renaturierung von Gewässern, Auen und Mooren, über den Wasserrückhalt in der Fläche sowie Wassernutzung und Wasserverteilung bis hin zur Stärkung der Wasserinfrastruktur, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Landesregierung und wir als regierungstragende Koalition handeln, weil wir Verantwortung ernst nehmen. Wasser sichern, heißt Zukunft schützen – für uns und kommende Generationen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Dies bedeutet auch, den Schutz vor zu viel Wasser weiter voranzutreiben, Informationen bereitzustellen und vor allem Bewusstsein für dieses Thema zu schaffen. Letztes Jahr wurden bereits die Sturzflutgefahrenkarten veröffentlicht. Bald können alle Menschen in Rheinland-Pfalz mit einem digitalen Hochwasser- und Starkregen-Check ihre konkreten persönlichen Risiken online einsehen. Diese Informationen sind entscheidend, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist richtig!) damit alle Menschen in Rheinland-Pfalz die Gefahren von Starkregen- und Hochwasserereignissen in ihrer direkten Umgebung kennen und aktiv vorsorgen können. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es richtig!) Wir wissen aber, kein Plan und keine Maßnahme allein kann die Klimakrise bewältigen. Es kommt auf die Umsetzung an. Die Umsetzung des Zukunftsplans Wasser wird viel besser, wenn wir sie in einem breiten Bündnis angehen. Deshalb fordere ich hier alle Demokratinnen und Demokraten auf: Helfen Sie mit, den Zukunftsplan bekannt zu machen, in Ihrer Kommune, in Ihren Vereinen, in Ihren Verbänden vor Ort. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, die Wassernutzung anzupassen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Abschließend möchte ich meinen Dank an unsere Umweltministerin Katrin Eder, ihr Ministerium und alle Expertinnen und Experten aussprechen, die diesen Plan mit ihrem Wissen und tatkräftigen Engagement erarbeitet haben. Unser Zukunftsplan Wasser ist ein starkes Fundament für eine nachhaltige, zukunftssichere Wasserpolitik in Rheinland-Pfalz. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, ihn in die Realität umzusetzen – für die Menschen von heute, aber auch für alle kommenden Generationen. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Steinbach.

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Nico Steinbach SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir über ein sehr entscheidendes Thema, nämlich den Zukunftsplan Wasser für Rheinland-Pfalz. In Zeiten des Klimawandels ist die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Wasserressourcen wichtiger denn je. Extreme Wetterereignisse nehmen zu. Wir müssen jetzt handeln, um die Wasserbewirtschaftung zukunftssicher zu gestalten. Doch warum brauchen wir einen Zukunftsplan Wasser? Wie erwähnt, der Klimawandel führt zu häufigeren und intensiveren Extremereignissen wie Hochwasser und Dürren. Prognosen zeigen, dass bis zum Ende des Jahrhunderts die konkreten Hochwasser- und Niedrigwasserphasen in Rheinland-Pfalz zunehmen werden. Dies bedroht nicht nur unsere Trinkwasserversorgung, sondern auch unsere Landwirtschaft, die Industrie, letztendlich die gesamte Natur und stellt eine Gefahr für Leib und Leben dar. Was bedeutet der Zukunftsplan Wasser konkret? Dieser Zukunftsplan ist ein umfassender Aktionsplan, der im Koalitionsvertrag festgelegt und nun umgesetzt wird. In einem einjährigen Beteiligungsverfahren hat das Ministerium mit über 55 Organisationen, Experten und vielen Interessengruppen zusammengearbeitet und mehr als 2.500 Kommentare ausgewertet. Das Ziel war und ist es, einen Plan aufzustellen, der die verschiedenen Bedürfnisse und Herausforderungen berücksichtigt. Welche Ziele wurden konkret herausgearbeitet? – Es sind sieben Hauptkapitel, sieben Hauptziele. Ich möchte diese erwähnen. Erstens: der Schutz der Trinkwasserversorgung und des Grundwassers. Zweitens: die Förderung eines naturnahen Landschaftswasserhaushalts. Drittens: die Sicherung unserer kritischen Infrastruktur. Viertens: Management von Nutzungskonflikten, vor allem bei Wasserknappheit. Fünftens: Vorsorge vor Extremereignissen. Sechstens: eine effiziente Wasserwirtschaft. Siebtens: die Pflege sauberer und klimaresilienter Gewässer. Dieser Plan umfasst sage und schreibe 144 konkrete Maßnahmen, die in zwölf Handlungsschwerpunkte unterteilt sind. Diese Maßnahmen wurden priorisiert, um die Umsetzung zu erleichtern und zu gewährleisten. 47 Maßnahmen davon sind fortlaufend, 34 Maßnahmen bereits in der Umsetzung und die weiteren in den nächsten Jahren für die Umsetzung vorgesehen. Ich möchte zwei, drei konkrete Beispiele nennen. Wir kennen die bewährten Hochwasservorsorge- und Starkregenkonzepte. Diese werden weitergeführt. Was viele vielleicht noch nicht kennen – deswegen lohnt sich einen Blick in diese vielen Maßnahmen –, sind zum Beispiel sehr innovative und in der Praxis zielführende Maßnahmen, wie zum Beispiel ein digitales Modellierungs- und Visualisierungssystem für Überflutungen aus Starkregenniederschlägen und Flusshochwasser, ein sogenannter digitaler Hydro-Zwilling von RheinlandPfalz. Wer sich für dreidimensionale digitale Programme interessiert, dem kann ich das nur empfehlen. Insbesondere für Anwohner von hochwassergefährdeten Gebieten wird diese Modellierung praktisch aufzeigen, an welcher Stelle die Gefahrenstellen und an welcher möglicherweise sinnvolle Schutzmaßnahmen möglich sind, natürlich auch für die betroffenen Kommunen. Ein weiterer Punkt ist zum Beispiel die Verbesserung des digitalen Informationsangebots für Bürgerinnen und Bürger insbesondere zu Hochwasser- und Sturzflutgefährdung sowie viele wichtige Punkte mehr. Dieser Zukunftsplan Wasser stellt sicher, dass wir auf künftige Herausforderungen gut vorbereitet sind und unsere Wasserressourcen nachhaltig und gerecht verwaltet werden. Es geht um den Schutz unseres Trinkwassers, unserer Lebensgrundlagen und unserer Umwelt. Lassen Sie uns deswegen gemeinsam auf diesem Weg gehen, um die Wasserwirtschaft in RheinlandPfalz für die kommenden Generationen gerecht aufzustellen und zu sichern. Vielen Dank an dieser Stelle an das zuständige Umweltministerium. Die jüngst stattgefundene Auftaktkonferenz für den Zukunftsplan Wasser war von den kommunalen Vertretern sehr gut besucht und wurde als innovativ und zielführend gelobt. Von daher besteht eine gute Grundlage, gemeinsam an diesem wichtigen Thema zu arbeiten. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Schreiner.

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Gerd Schreiner CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Eder stellt ,Zukunftsplan Wasser‘ vor – große Beteiligung der wasserwirtschaftlichen Stakeholder.“ Liebe Frau Eder, als ich das gelesen habe, war mein erster Gedanke: Endlich. Wie oft hatte die CDU genau das an diesem Pult immer wieder beantragt. Fast schon poetisch hatten wir formuliert, Wasser ist Leben, spart nicht am Leben, speichert Wasser. Wir müssen die Winterregenfälle für den Dürresommer speichern; denn der nachhaltige Umgang mit Wasser ist unser aller Aufgabe. Jeder muss einen Beitrag für diese Aufgabe leisten. Deshalb muss ein solcher Zukunftsplan Wasser, ein echter Zukunftsplan Wasser, viele Forderungen erfüllen. Leider setzt Ihr Zukunftsplan die wenigsten dieser Forderungen um. Deshalb war mein zweiter Gedanke, Frau Eder: Schade. Ich nenne drei Beispiele. Die Anhörungen der Enquete-Kommission haben für uns klar gezeigt, wir müssen Wasserverbände gesetzlich einrichten. In allen Gewässereinzugsgebieten, von der Quelle bis zur Mündung, brauchen wir für die Planung, den Bau, die Finanzierung und die Unterhaltung von Regenrückhaltung in der Fläche und Hochwasserschutzmaßnahmen verpflichtende Wasserverbände durch Landesgesetz. Das Land ist in der Verantwortung und darf die Kommunen nicht mit der Aufgabe des Wassermanagements überfordern. Eigentlich logisch, eigentlich ganz einfach, Sie tun es aber leider nicht. In diesem Zusammenhang nenne ich ein zweites Beispiel. Die Landwirtschaft braucht zur Sicherung unserer Versorgung mit Lebensmitteln Beregnungsverbände überall im Land. Landwirte und Winzer brauchen Zugang zu ausreichend Beregnungswasser. Eigentlich logisch, eigentlich ganz einfach, Sie tun es aber leider nicht. Ich nenne ein drittes Beispiel. Zur Wasserspeicherung brauchen wir unsere Fließgewässer. Wir müssen deshalb die vorhandenen Wehre sichern, neue Stauanlagen bauen und für größere Projekte wie Stauseen, Talsperren oder Pumpspeicher Baurecht schaffen. Das steht übrigens im Koalitionsvertrag. (Beifall der CDU) Im Zuge dessen könnte man die Potenziale für eine grundlastfähige Stromversorgung durch Wasserkraft nutzen. Sie wissen es. Wir brauchen ein Ausbauziel für die Wasserkraft. Wir haben ein Ausbauziel für die Windkraft. Wir haben ein Ausbauziel für PV. Wir brauchen ein Ausbauziel für Wasserkraft. Eigentlich logisch, eigentlich ganz einfach, aber Sie tun es leider nicht. (Beifall bei der CDU –

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Sven Teuber SPD

Wenn man Merz glaubt, braucht man das alles nicht, man braucht nur Kernfusion!) Das übergeordnete Ziel eines echten Zukunftsplans Wasser muss es sein, unverzüglich alle Maßnahmen zur technischen Speicherung von Wasser umzusetzen. Herr Kollege, eigentlich haben wir hier im Süden Deutschlands genug Wasser. Wir dürfen es nur nicht weglaufen lassen. Wir müssen die Winterregenfälle für die Dürresommer speichern. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Haushaltsmittel dafür ständen bereit. Was aber fehlt, ist der Wille, (Abg. Sven Teuber, SPD: Bei Merz, ja!) es für den technischen Wasserrückhalt und die technische Wasserspeicherung zu verbauen, wenn erforderlich auch unter Hintanstellung anderer relevanter Ziele. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Spaten muss in den Boden. (Beifall der CDU) Wir haben in diesem Land doch kein Erkenntnisproblem. Wir haben in diesem Land doch nicht zu wenig dicke Pläne, papierstarke Forderungen. Was wir in diesem Land haben, ist ein Umsetzungsproblem. Es wird zu wenig gebaut und zu viel geredet. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sauberes Wasser ist mehr als nur eine Ressource. Es ist das Fundament allen Lebens. Ohne Wasser gibt es keine gesunde Natur, keine funktionierende Landwirtschaft und keine lebenswerte Zukunft für unsere Gesellschaft. Deshalb ist der Zugang zu sauberem Wasser ein Menschenrecht, das uns alle betrifft. Jeder Bürger unseres Landes muss sich darauf verlassen können, dass dieses kostbare Gut in ausreichender Menge und in bester Qualität zur Verfügung steht. Wenn hochwertiges Trinkwasser in Deutschland auch als Selbstverständlichkeit erscheint, müssen wir uns immer wieder vergegenwärtigen, welche Anstrengungen unsere Vorfahren über Jahrhunderte unternommen haben, dieses funktionierende System der Wasserversorgung auf die Beine zu stellen. Deswegen ist es unsere Verpflichtung als politisch Verantwortliche, eine nachhaltige Wasserwirtschaft zu gewährleisten. Die Sicherstellung und der Schutz unserer Gewässer müssen eine zentrale Aufgabe der Politik bleiben. Meine Damen und Herren, dass die Landesregierung mit dem Zukunftsplan Wasser ein konkretes vernetztes Handeln im Sinne einer resilienten Wasserwirtschaft transparent vollziehen möchte, unterstützen wir als AfD-Fraktion grundlegend. Exemplarisch möchte ich einige aus unserer Sicht besonders wichtige Schwerpunkte hervorheben. Stichwort Hochwasserschutz: Das ist ein Feld, bei dem die Landesregierung noch viele Versäumnisse nachzuarbeiten hat. Wir brauchen ein vernünftig etabliertes Warnsystem und klare Zuständigkeiten. Wir brauchen Ausbau und Instandhaltung von Deichen und Schutzwällen sowie weiteren Fokus auf die Verwendung von Regenrückhaltebecken. Versiegelungen sind zu vermeiden oder zurückzubauen, Flussläufe pragmatisch und verhältnismäßig an den Stellen zu renaturieren, an denen es sinnvoll ist. Ein zusätzlicher wichtiger Punkt ist die Umsetzung einer flächendeckenden Aufforstung, da Wälder eine wichtige Rolle spielen, Wasser zu speichern und die Hochwassergefahr zu mindern. Meine Damen und Herren der Landesregierung, deshalb lassen Sie die Finger vom Wald beim Thema „Windkraft“, wenn Sie das heutige Thema ernst nehmen. Sehr wohlwollend haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Umweltministerium tatsächlich rasche Fortschritte beim Etablieren eines modernen Simulationssystems macht, das präventive Maßnahmen ermöglicht. Der digitale Hydro-Zwilling ist ein gutes Projekt, das ich an der Stelle loben möchte. Meine Damen und Herren, für eine insgesamt bessere Gewässerqualität halten wir die flächendeckende Einführung der vierten Reinigungsstufe in unseren Kläranlagen für notwendig, die eine noch gründlichere Entfernung von Mikroverunreinigungen ermöglicht. So heben wir den Schutz unserer Gewässer und Trinkwasserressourcen auf ein neues, zukunftsfähiges Niveau. Weiterhin erscheinen Konzepte der Wasserwiederverwendung und Abwasseraufbereitung gewinnbringend für urbane Gebiete, Grünflächen und Dachbegrünungen, Regenwasserspeicherung und intelligente Entwässerungssysteme, damit Städte widerstandsfähiger und lebenswerter werden. Meine Damen und Herren, dringend kritisch zu überprüfen ist die geplante Erhöhung der Personalkapazitäten der Wasserwirtschaftsverwaltung ebenso wie der weitere Versuch der Beeinflussung von Bewusstsein, beispielsweise im Rahmen der sogenannten Umweltbildung. Davon abgesehen ist das vorherrschende Framing der „Klimaapokalypse“ in dem Dokument durch die Landesregierung völlig unangebracht und unseriös. Sie ziehen das Hochemissionsszenario des IPPC erneut als Grundlage heran. Sätze wie „Die Extreme werden zur neuen Normalität“ durch Staatsministerin Eder sind unsensibel, irreführend und nichts anderes als grünes Framing, um die Bürger weiter zu verängstigen. Sinnvoll stattdessen sind Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, echter Umweltschutz und kein unsinniges Klimagedöns, das unserer Wirtschaft schadet und Unternehmen entweder in die Insolvenz oder ins Ausland treibt. Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird sich an den Plänen und Zielen des Zukunftsplans Wasser messen lassen müssen. Zum einen sind viele Maßnahmen tatsächlich bedeutsam für den Schutz der kritischen Infrastruktur und vor Hochwasser, zum anderen kann sich Rheinland-Pfalz, kann sich die Ampelregierung ein weiteres Versagen wie bei der Ahrtalflut nicht erlauben. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen, zunächst Schülerinnen und Schüler der IGS Gerhard Ertl aus Sprendlingen, 11. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Wir freuen uns über Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 17, aus Bad Kreuznach! (Beifall im Hause) Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Strategien für den Erhalt unseres wichtigsten Lebensmittels: Zukunftsplan Wasser vorgestellt“. Dies ist der Titel der heutigen Aktuellen Debatte von den Kollegen vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, es gehört dazu, wenn wir diesen Titel diskutieren, einen Blick in die Vergangenheit zu richten, dass wir in Rheinland-Pfalz bzw. in Deutschland ein Lebensmittel, das wichtigste Lebensmittel überhaupt, zur Verfügung haben, welches unabhängig, von bester Qualität ist und von der Infrastruktur her allen zur Verfügung steht. Die Maßnahmen, die in der Vergangenheit in den letzten Jahrzehnten in Rheinland-Pfalz und in Deutschland zu den Themen Trinkwasser, Trinkwassergewinnung, Trinkwasserschutz und Verfügbarkeit dieses wichtigsten Lebensmittels umgesetzt worden sind, tragen bis zum heutigen Tag dazu bei, dass wir über einen Zukunftsplan reden können, der – das nimmt die Ampelfraktionen in der Regierung in Anspruch – für die Zukunft neue Themen und neue Felder erschließen will, um diese Ziele und diese Qualität des Trinkwassers weiter ausbauen und erhalten zu können. Wenn man die Themen in diesem Zukunftsplan diskutiert, ist zu sagen, viele Dinge sind richtigerweise heute schon angesprochen worden. Ich will nur noch einmal zwei, drei Punkte herausnehmen. Einmal die Beteiligung, die dieser Zukunftsplan vorsieht, die viele Möglichkeiten bietet, dass viele sich an diesen Verfahren und diesen Zielen beteiligen können. Das ist eine ganz breite Transparenz und Mitwirkungsmöglichkeit, um die neuen Erkenntnisse, die neuen Techniken in der Umsetzung voranzutreiben. Ich möchte hier einfach nur einmal das Thema „Eifel-Pipeline“ erwähnen, weil es heute noch nicht erwähnt worden ist. Wir konnten sie Anfang September in Niederprüm einweihen, (Beifall bei der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) was vonseiten des Landes mit viel, viel Geld unterstützt wurde. Über 100 Millionen Euro insgesamt hat dieses Projekt gekostet, gewährleistet aber eine Versorgungssicherheit in Rheinland-Pfalz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Maßnahmen sind in diesem Papier aufgezeigt worden. Wenn wir dann auf das Thema kommen: „Wo finden wir unser Trinkwasser?“, ist zu sagen, wir finden unser Trinkwasser unter den Flächen, die landwirtschaftlich, waldbaulich nach guten fachlichen Erkenntnissen bewirtschaftet werden. Wir finden das beste Trinkwasser unter den landwirtschaftlichen Flächen, die sowohl konventionell als auch biologisch bewirtschaftet werden. Wir finden das Trinkwasser unter diesen Flächen, die bewirtschaftet werden. Wir finden dieses Trinkwasser nicht – das zeigt jegliche Untersuchung – unter den Flächen, die nicht bewirtschaftet werden. Das muss man in dieser Ehrlichkeit und Erkenntnis sagen. Dort, wo die Flächen bewirtschaftet werden, wo ein Humusaufbau bzw. eine Entwicklung stattfindet, dass eine Bewirtschaftung ausgeführt wird, finden wir diese Flächen. Wir haben mit dem Instrumentarium der Wasserschutzgebiete ein ganz hervorragendes Instrumentarium. Wir haben aber auch seit ein paar Jahren das Instrumentarium der Kooperation, der freiwilligen Kooperation. Ich habe sie an dieser Stelle schon mehrmals genannt. Dann kommt das Thema „Wassercent“ mit ins Spiel. Wir haben die Möglichkeit, über den Wassercent freiwillige Kooperationen in Feld und Wald zu fördern. Von daher sind viele Dinge auf dem Weg, die auch in diesem Zukunftsplan niedergeschrieben sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, solche Pläne leben nicht davon, dass sie kommunal oder auch in anderen Bereichen in der Ecke liegen, sondern solche Themen und solche Papiere leben vom Mitmachen, leben vom Beteiligen. Dazu kann man hier nur ermuntern. Ich glaube, dass die Förderinstrumente, die vorliegen – – – Ich möchte das Thema „Ahrtal“ an dieser Stelle nicht nutzen. Ich möchte es an dieser Stelle nicht nutzen, weil wir in der Enquete-Kommission und auch bei der Auswertung der Enquete-Kommission über andere Möglichkeiten und auch die Wasser- und Bodenverbände gesprochen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erleben in dem letzten Jahrzehnt, dass nicht das Wetter, sondern das Klima das Problem ist und sich nicht das Wetter, sondern das Klima verändert. Es sind Veränderungen da, bei denen wir unter anderem auch beim Thema „Wasser“ reagieren müssen. Dieses Papier, das erstellt worden ist, sehen wir als Leitlinie, als Ausgangssituation in Rheinland-Pfalz bei den Themen Wasser, Wasservorsorge, Wasseraufbereitung und Zurverfügungstellen von Wasser. Es kann eine Leitlinie sein im Zusammenspiel vieler Akteure. Vielen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich konkret auf die Aktuelle Debatte eingehe, erlauben Sie mir bitte, mich bei Ihnen allen, meinen Kolleginnen und Kollegen des Landtags Rheinland-Pfalz herzlich zu bedanken. (Zuruf von der AfD: Danke schön!) Dieser Dank gilt im Besonderen den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Sie haben entscheidend mit dazu beigetragen, dass wir als Gruppe weitermachen und einen Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wir im Rahmen der Fraktionsauflösung entlassen mussten, hoffentlich bald wieder einstellen können, wenn auch in geringerer Anzahl und aufgrund der Kostenersparnis auch arbeitszeitreduziert. Ihre Fraktion steht damit für ein hohes Maß an sozialer Verantwortung. Das Schöne an der Arbeit in unserem Landtag ist, dass es trotz aller mitunter hart geführten Debatten Dinge gibt, über die wir nicht streiten müssen und auch nicht streiten sollten. Damit sind wir bei Ihrem Beitrag zur Aktuellen Debatte. Unser wichtigstes Lebensmittel braucht einen besonderen und strengen Schutz. Darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Auch wenn RheinlandPfalz grundsätzlich ein trinkwasserreiches Land ist, haben die Entwicklungen der vergangenen Jahre gezeigt, dass es auch bei uns Probleme gibt. So drohen in einigen Höhenlagen immer wieder Versorgungsengpässe. Es kommt nicht von ungefähr, dass die Verbundsysteme in enger Abstimmung mit den Struktur- und Genehmigungsdirektionen sowie dem Landesamt für Umwelt in Rheinland-Pfalz immer wieder verbessert werden. Dabei zeigt sich, wie wichtig es ist, dass die Trinkwasserversorgung in öffentlicher Hand ist und auch bleibt. Gerade in diesem Bereich gilt der Grundsatz, der Nutzen für alle Menschen ist wichtiger als Privatinteressen. Das ist in vielen Ländern auf dieser Erde nicht selbstverständlich. Dies kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung berichten. Dass es mit dem Zukunftsplan Wasser, den unsere Umweltministerin nach rund dreijähriger Vorbereitungszeit Ende Oktober vorgestellt hat, auch für Rheinland-Pfalz nun eine Handlungsmaxime gibt, begrüßen wir als FREIE WÄHLER natürlich ebenso. Es geht also nicht um Entscheidungen von oben nach unten. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass weit mehr als 2.000 Kommunen beteiligt wurden. Die Vorredner haben es bereits gesagt. Angesichts der klimatischen Veränderungen müssen wir unsere Systeme laufend aktualisieren. Starkregen und Hochwasser, Trockenheit und Hitze, das sind die Extreme, auf die wir uns zunehmend einstellen müssen. Wir werden besonders mit Blick auf unsere Bauern und Winzer die im Rahmen des Zukunftsplans Wasser vorgesehenen Schritte kritisch konstruktiv begleiten und dazu beitragen, die für das Trinkwasser erforderliche Allianz mit Leben zu erfüllen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Umweltministerin Eder.

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Katrin Eder

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist bereits viel gesagt worden. Geben Sie mir die Gelegenheit, noch einmal den Zukunftsplan Wasser ein bisschen einzuordnen, auch in die aktuellen Ereignisse. Zwei Wochen ist es jetzt her, dass die Region Valencia von extremen Regenfällen, Überschwemmungen und Überflutungen heimgesucht wurde. Über 200 Menschen sind dabei zu Tode gekommen. Das Ereignis erinnert uns in schmerzhafter Weise an die Flutkatastrophe im Ahrtal vor drei Jahren, in dem wir in zwei Wochen mit den Umweltministerinnen und -ministern der Länder unterwegs sein werden. Wir können feststellen, ein im Grunde bekanntes Wetterphänomen tritt verstärkt und in extremer Weise auf. Kollege Marco Weber hat vorhin die Veranstaltung für die Verbundleitung Eifel, eine große Infrastrukturmaßnahme des Landes Rheinland-Pfalz zur Trinkwasserversorgung erwähnt, bei der der Klimaforscher Mojib Latif mit dabei war, und ich glaube, auch ein paar aus diesem Haus. Ich glaube, dass wir alle nicht vergessen werden, wie er Grafiken gezeigt hat, wie es aufgrund der Erwärmung des Mittelmeers im Zuge der Erderhitzung künftig zu häufigeren und heftigeren Extremwetterereignissen kommen wird. Deswegen müssen wir uns mit ihnen beschäftigen. Ich weiß gar nicht mehr, wer es gesagt hat. Irgendjemand hat gesagt, die Zeit der Pläne ist vorbei. – Ja, es ist jetzt auch nicht der Plan, mit dem alles beginnt. Ich glaube, es war der Kollege Gerd Schreiner. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Der Spaten muss in den Boden!) – Ja, ja, dazu sage ich gleich noch etwas, wo der Spaten schon im Boden steckt. Also, der Zukunftsplan Wasser ist das Dach, das in die Zukunft gerichtet ist, für alle diese Pläne, die wir bereits im Rahmen der Wasserwirtschaft haben, ob das die Benchmarkings der Wasserwirtschaft, die Wasserversorgungspläne oder die Bewirtschaftungspläne im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie sind. Wir haben Pläne fürs Hochwasserrisikomanagement und so weiter und so fort. Wir haben umfangreiche Förderrichtlinien und -instrumente. Das umfasst alle möglichen Dinge von Kläranlagen über Trinkwasserversorgung bis zu Renaturierungen. Der Zukunftsplan Wasser ist das Dach, das Instrument, mit dem wir alles dies zusammenfassen und in die Zukunft tragen; denn das Wasser ist betroffen durch die Klimaerhitzung. Es wurde das Thema „Dürre und Trockenheit“ angesprochen. Es wurde das Thema der sinkenden Grundwasserstände angesprochen, hitzebedingte ökologische Veränderungen von Gewässern bis hin zur Gefahr von Starkregen und Sturzfluten. Wir stehen in diesem Spannungsfeld, dass wir entweder zu viel oder zu wenig Wasser haben, und die Schere geht immer weiter auseinander. Deswegen müssen wir reagieren. Das tun wir die ganze Zeit schon; denn Wasser ist unsere Lebensgrundlage. Es ist Wirtschaftsgut, Transportmedium, Energiequelle, Betriebsmittel für Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft, aber unsere Gewässer und Seen sind ebenso wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren. Sie sind Freizeit- und Erholungsort. Um diese Funktionen für die Menschen zu sichern, müssen wir diesen Zukunftsplan machen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Er umfasst sieben Kernziele: die Bewirtschaftung des Grundwassers, und zwar Schutz und nachhaltige Bewirtschaftung. Das tun wir. Fabian Ehmann hat es gesagt, wir haben in einigen Gebieten wie in Rheinhessen einen Rückgang der Trinkwasserneubildungsrate von 40 %. Wir müssen die Vorsorge für Extremwetterereignisse weiter vorbereiten. Wir müssen Strategien entwickeln, wenn das Wasser zu wenig ist. Wir haben konkrete Projekte hinterlegt wie zum Beispiel die Niedrigwasserampel. Wie ist das? – Wir hatten in der Vergangenheit schon zwei Verbandsgemeinden, in denen die Bevölkerung gebeten wurde, vielleicht nicht mehr das Auto zu waschen bzw. Pools oder Planschbecken zu befüllen oder Gärten zu sprengen. Insofern hat das ganz konkrete Auswirkungen auch auf den Alltag der Menschen. Wir haben das Thema „Regenerierung und Schutz des naturnahen Landschaftswasserhaushalts“ sowie „Die sauberen und klimaresilienten Gewässer“. Herr Schreiner, also, wenn man eines nicht sagen kann, dann ist es, dass der Spaten in Rheinland-Pfalz nicht im Boden wäre. Wir haben bereits 1.600 km Gewässer in Rheinland-Pfalz über die Aktion Blau Plus renaturiert und tun das weiter. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zurufe der Abg. Gerd Schreiner, CDU, und Dr. Jan Bollinger, AfD) – Ja, aber wir können – – – Also, das ist ein bisschen absurd, von natürlichen Gewässern, Wiederherstellung der Natur, natürlichem Hochwasserschutz zu reden (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Kulturlandschaft, Landwirtschaft, Lebensmittel! –

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Johannes Zehfuß CDU

Genau so!) und dann auf der anderen Seite den Beton in die Gewässer zu verbauen. Wir gehen hier einen anderen Weg, nämlich im Rahmen mit der Natur zu schauen, wie wir einen naturnahen Landschaftswasserhaushalt hinbekommen sowie saubere und klimaresiliente Gewässer, in denen sich auch die Tiere des Wassers wohlfühlen, die vernünftige Temperaturen haben. Wenn Sie den Zukunftsplan Wasser gelesen haben, werden Sie sehen, dass selbst bekannte Arten wie die Bachforelle in der Zukunft Probleme haben werden zu überleben. Dann haben wir noch das Thema „Schutz der kritischen Infrastruktur“ sowie „Die Gestaltung einer energieeffizienten und leistungsfähigen Wasserwirtschaft“ auf der Agenda. Das machen wir alles. Wir haben das Sonderförderprogramm für den Schutz der Trinkwasservorsorge, der kritischen Infrastruktur. Wir machen die Verbundleitungen und haben zwölf Handlungsschwerpunkte mit 144 Maßnahmen. Zeithorizont: über die nächsten zehn Jahre hinaus. Ich will noch einmal kurz etwas zum Prozess sagen. Marco Weber hat es gesagt. Es war ein Prozess, ein Jahr lang, von den Wassernutzern, den Akteuren der Wasserwirtschaft und vielen Interessengruppen. Es sind 2.500 Kommentare eingegangen, 61 Stellungnahmen, Fachgespräche, Diskussionen, Workshops, in denen die Antipoden von Landwirtschaft bis zur Wasserversorgung zusammensaßen. Ich bedanke mich wirklich bei allen ganz, ganz herzlich, dass wir konstruktiv und gemeinsam an diesem Zukunftsplan gearbeitet haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Jetzt machen wir weiter mit der Umsetzung, weil es auch mit dem Klimawandel weitergeht. Das heißt, wir bereiten uns vor. Deswegen werden wir eine Allianz für das Wasser gründen und weiter im Beteiligungsverfahren die einzelnen Projekte umsetzen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Jetzt hat Abgeordneter Ehmann für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Montag hat die Weltklimakonferenz begonnen, und dass Sie von der AfD hier wieder diese Bühne nutzen, um den menschengemachten Klimawandel zu leugnen, verwundert uns gar nicht. Sie gehören auch zur Partei, die behauptet, dass die Windkraft den Jetstream abschwächt (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und damit das Weltklima verändert, so wie Sie es auf Twitter gepostet haben. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Deswegen verwundert es uns gar nicht, dass Sie die Klimakrise hier wieder leugnen. Die Zeit ist ernst, mehr als ernst. Das zeigen uns die Bilder aus der Mainzer Partnerstadt Valencia nur zu eindeutig. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Ich wollte noch einmal die zweite Runde nutzen, um auch den Zukunftsplan, zumindest die ganz kurze Version, mit nach vorne zu bringen und zu zeigen, was davon schon alles in der Umsetzung und in der Mache ist, gerade was das Thema „Wasserrückhalt in der Fläche“ angeht. Es wird ein Beratungsschwerpunkt hierzu eingerichtet, und wir fördern natürlich Maßnahmen zum Wasserrückhalt auf der öffentlichen Fläche, aber auch vor allem in den Kommunalwäldern, in den Privatwäldern und natürlich in unseren Landeswäldern bei Landesforsten; denn früher wurden quasi Drainagen eingerichtet, die das Wasser direkt aus den Wäldern rausleiten sollten. Diese Drainagen müssen jetzt alle umgebaut werden, weil wir das Wasser in den Wäldern halten wollen, damit unsere Bäume genügend Wasser haben und auch die nachfolgenden Generationen der Bäume, die auch das Klima unserer Kinder und Enkel sichern sollen, gut heranwachsen können. Wir brauchen gesunde Wälder. Das Thema „Wasserrückhalt“ hat ganz viel mit dem Thema „Gesunde Wälder“ zu tun; denn wir im waldreichsten Bundesland brauchen gesunde Wälder, um CO zu speichern, aber auch um in Hitzesommern abzukühlen, für unsere Biodiversität, die Artenvielfalt, aber auch den wertvollen Rohstoff Holz. Ob es in der Eifel, im Hunsrück, bei uns im Pfälzerwald, im Soonwald oder auch in Rheinhessen im Lennebergwald ist: Wir brauchen gesunde Wälder. Deswegen brauchen wir mehr Wasserrückhalt in den Wäldern, aber es sind noch viele, viele weitere Maßnahmen in der Umsetzung: von der Gewässerrenaturierung bis hin zur Aktion Blau Plus. Es wurde angesprochen, gerade hier in Mainz wurden viele kleine Bäche wie der Aubach in Finthen und so weiter und so fort schon renaturiert. Das ist wirklich wichtig; denn bei Starkregenereignissen helfen renaturierte Bäche und Flüsse enorm, das Wasser in die Fläche abzuleiten, und wir haben keine sturzbachartigen Kanäle. Danke schön. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Steinbach.

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Nico Steinbach SPD

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Schreiner im Besonderen. Wenn Sie sich hier hinstellen und diesen Zukunftsplan Wasser so ein bisschen abtun als mehr Schein als Plan oder mehr Theorie als Praxis, muss ich Ihnen sagen, das ist nicht nur ein Plan, der irgendwo skizziert wurde. Wenn Sie sich einmal intensiv damit beschäftigen – ich habe ihn auch mit nach vorne gebracht, zumindest die Kurzversion –, erkennen Sie eine Art Excel-Tabelle mit 144 Punkten, die ein Arbeitsprogramm, eine Priorisierung und auch einen Statusbericht darstellen. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Das heißt, da ist eine Priorität, da ist ein Status, ob schon vollendet oder mit einer klaren Jahresplanung angegeben. (Zurufe des Abg. Gerd Schreiner, CDU – Glocke des Präsidenten) – Hören Sie mir bitte aufmerksam zu, ich mache es gleich auch bei Ihnen. Ich muss nämlich auch erwähnen, das ist kein Landwirtschaftsprogramm, Herr Zehfuß, es ist auch kein Erneuerbare-Energien-Programm, sondern es geht hier um unsere Lebensgrundlage Nummer 1, nämlich um die Sicherheit von Wasserqualität und dass überhaupt Wasser vorhanden ist. Wenn Sie es sich anschauen und wenn Sie sich den Plan nicht nur in der Kurzfassung, nämlich die Maßnahmen, ansehen, sondern auch die Analyse dazu, dann wissen Sie, wissen wir doch mittlerweile – Ausnahmen bestätigen die Regel –, dass zum Ende dieses Jahrhunderts gerade in den Sommermonaten die Dürrephasen länger werden. Dann haben wir nicht mehr im Durchschnitt 90 Dürretage, sondern 100, 105 vielleicht im Extremfall. Deswegen ist es so wichtig, auf alle Arten, bei denen wir mit Wasser zu tun haben – manchmal ist es zu viel, aber was ich gerade beschrieben habe zu wenig –, zu reagieren; wenn es zu viel ist, ob Rückhaltung in der Fläche, ob Polder, ob Rückhaltung an den Gewässern, ob die Vorsorgekonzepte, aber auch Grundwasserschutz und Grundwasserneugewinnung. Wir werden leider auch in Situationen kommen, in denen Wasser zu knapp ist und wir nicht lapidar sagen können, wir brauchen noch Beregnung, weil dann leider Prioritäten gesetzt werden müssen. Das ist kein Verschieben von Interessen, sondern es ist einfach die Realität; denn das Trinkwasser, das aus dem Wasserhahn kommt, hat dann im Zweifel Priorität vor der genannten Autowäsche. Ich glaube, das ist kein Geheimnis, aber es hat auch Priorität vor anderen Maßnahmen. Deswegen ist das so wichtig, und deswegen sind wir froh, dass wir diesen Plan abarbeiten können. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Schreiner.

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Gerd Schreiner CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich höre, wie Sie sich geleitet von den Grünen als Landesregierung auf den Klimawandel vorbereiten, wird mir angst und bange. Wenn Sie so weitermachen, haben wir nämlich gerade nicht genug Wasser im Sommer, Herr Steinbach. Dann werden aus unseren Flüssen Wadis, weil Sie sich von der Ideologie der Grünen haben leiten lassen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hä?) Wir brauchen Kulturlandschaften. Wir brauchen Landwirtschaft für Essen und Trinken. Wir brauchen eine Wirtschaft, die Kapital erzeugt, damit wir überhaupt all diese Träume, die wichtig sind, umsetzen können. (Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch etwas: Lieber Herr Kollege Ehmann, die Gemeinde Almonacid de la Cuba in Spanien wäre auch eine Erwähnung wert. Diese Gemeinde hat nämlich nicht unter der Flut gelitten. Wissen Sie warum? – Weil die Römer einen Damm gebaut haben, der bis heute hält. Weil die Römer gewusst haben, dass man Wasser zurückhalten muss. Seit 2.000 Jahren funktioniert das dort für die Landwirtschaft und die Sicherheit der Menschen in dieser Gemeinde. Nichts anderes wollen wir: Dass wir das Wasser, das so wertvoll ist, zurückhalten, damit es unsere Städte nicht zerstört, dass wir das Wasser, das so wertvoll ist, zurückhalten, damit wir es zum Trinken haben, damit wir es haben, um landwirtschaftliche Produkte zu erzeugen und damit es unsere Industrie hat, die nämlich auch Wasser braucht. (Beifall bei der CDU) Das sei mir vielleicht noch einmal zum Schluss gestattet zu sagen: Von dem Wasser, das wir verbrauchen, gehen 80 bis 90 % in die Industrie. Das brauchen die Unternehmen für die Kühlung und als Prozesswasser. Anpassung an den Klimawandel heißt für uns in Rheinland-Pfalz mit der starken chemischen Industrie, dass wir so viel Wasser auffangen, dass unser Mittelstand und unsere Industrie genug Wasser haben, um auch in Zukunft das ganze Jahr bei uns produzieren zu können und auch in Zukunft bei uns Wertschöpfung – nicht weniger, sondern mehr Wertschöpfung – erzielen können. Ja, wir brauchen ein nachhaltiges Wassermanagement, aber das ist leider viel mehr als die wohlgesetzten Worte dieses sogenannten Zukunftsplans. (Glocke des Präsidenten) Wir haben kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Umsetzungsproblem. Sie wollen einfach nicht. Gut, dass Deutschland die Wahl hat. Ich danke Ihnen. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Ehmann, hätten Sie mir richtig zugehört, dann hätten Sie die Bedeutung und die Wichtigkeit von intaktem Wald verstanden. Bisher sind für den Bau von mehr als 500 Windrädern in Rheinland-Pfalz ca. 480 ha Wald abgeholzt werden. Das entspricht einer Fläche von mehr als 650 Fußballplätzen. Das ist Ihre grüne Umweltpolitik und Ihre Klimapolitik, meine Damen und Herren. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie fahren doch selbst E-Auto!) Bundes- und Landesregierungen tragen nicht nur die Verantwortung für den Schutz der natürlichen Wasserressourcen, sondern auch für den Erhalt, die Instandhaltung und den Schutz der kritischen Infrastruktur von der Wasseraufbereitung bis zur Verteilung in den Haushalten. Es ist unser aller Pflicht, eine robuste und zukunftsfähige Wasserinfrastruktur zu gewährleisten, damit auch kommende Generationen in einer Welt leben können, in der sauberes Wasser selbstverständlich und für alle zugänglich bleibt. Dabei – das ist mir besonders wichtig zu betonen – dürfen wir nicht den Fehler machen, einseitig und bevormundend Interessen zu beschneiden, wie das bei der Landwirtschaft aufgrund der Einführung des Wassercents der Fall ist. Ein grün-ideologischer Weg ist der falsche Weg; (Beifall der AfD) denn die rheinland-pfälzische Landwirtschaft leistet bereits einen erheblichen Beitrag zum schonenden Umgang mit Wasser, indem sie moderne Bewässerungsmethoden und nachhaltige Anbaumethoden nutzt, um den Wasserverbrauch zu minimieren. Insgesamt sehen wir als AfD-Fraktion die Gefahr, dass die Einschränkungen der heimischen Landwirtschaft durch den Zukunftsplan zu restriktiv ausgelegt werden, was die wertvolle Produktion von Nahrungsmitteln weiter abwürgen würde. Wir würden beim Zukunftsplan Wasser manch anderen Schwerpunkt setzen. So grob ist die Zielsetzung meist in Ordnung. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist Tagesordnungspunkt 2 b) erledigt. Wir kommen zu Punkt 2 c) der Tagesordnung, bei dem die AfD von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht hat: Abbruch der Verhandlungen: Kein Staatsvertrag mit extremistischen Islamverbänden Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/10767 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Wir hatten eben eine intensive Debatte. Ich glaube, es ist aber trotzdem notwendig, zwei Dinge noch einmal klarzustellen, die sich im Verlauf der Debatte vielleicht nicht so ganz bei allen durchgesetzt haben. Erstens ist keiner der vier Verbände, mit denen die Landesregierung Staatsverträge schließen will, bereit, von sich aus das Existenzrecht so anzuerkennen, dass es in die Staatsverträge mit einfließt. Das muss man ganz klar sagen. Zweitens ist keiner dieser vier Verbände in der Lage zu sagen, er würde eine große Mehrheit der Muslime im Land vertreten. Das ist nicht der Fall, das kann man nicht sagen, sondern sie vertreten Bruchteile der muslimischen Gemeinschaft. Die ganze staatsvertragliche Affäre hat aber Hintergründe und eine Vorgeschichte. Sie beginnt mit einem Bild. Wir wissen, Bilder sagen mehr als Worte. Dieses Bild wird kritischen Bürgern noch lange im Kopf bleiben. Ein Spitzenfunktionär der SPD lässt sich zur Schau stellen. Er posiert in der Mitte zweier Fahnen. Die eine sagt aus, dass die Türken mehr wert sind als zum Beispiel die Armenier; ganz klar. Die andere zeigt das Symbol der Grauen Wölfe, einer Gruppe, die seit Jahrzehnten für politische Gewalt in der Türkei verantwortlich ist, Gewalt gegen Christen, Gewalt gegen Gewerkschafter und Gewalt gegen Juden. Es gibt nur zwei Erklärungen für das Kuscheln Michael Eblings mit diesen Extremisten. (Zuruf von der SPD) Entweder kannte er die Hintergründe nicht, er wusste nicht, was er tat – dann ist er fahrlässig inkompetent –, oder er posierte bewusst mit diesen Funktionären, um für die SPD Wahlkampf zu machen; dann ist er gerade heute der Falsche im Amt des Innenministers. (Beifall der AfD – Zuruf von der SPD: Das muss so jemand sagen!) Sie haben sich mit diesen abbilden lassen. Nicht nur dieses Bild rückt die Staatsverträge, die das Land unter anderem mit der DITIB abschließen will, ins Zwielicht. Die Geschichte dieser Bestrebungen ist nämlich überschattet von vielen Skandalen. Einmal spionierten DITIB-Imame und -Funktionäre Oppositionelle im Land Rheinland-Pfalz aus und verrieten sie an türkische Geheimdienste. Einmal konnten sie sich nur halbherzig und fadenscheinig von Äußerungen Erdogans und seinen aggressiven Auftritten zum Beispiel in Köln-Deutz abgrenzen. Ich war selbst in Köln-Deutz: ein Meer türkischer Fahnen, und man posierte ganz bewusst provokant vor Kirchen in Köln-Deutz. Das habe ich mit eigenen Augen gesehen. Die AfD-Fraktion hat in der letzten Legislatur das DITIB-Milieu in RheinlandPfalz mittels eines Experten, der auch Türkisch spricht, durchleuchten lassen. Unzählige Verbindungen der DITIB zum extremistisch-islamistischen Milieu wurden so zutage gefördert. Herr Ebling, wir haben damit die Arbeit eines guten Innenministers gemacht und die Landesregierung aufgescheucht, die daraufhin DITIB-Chef Yildiz notgedrungen zum Rücktritt gezwungen hat. Sie haben einen minderschweren Fall zum Anlass genommen, die Einladung eines homophoben Historikers, aber in Wirklichkeit haben wir Sie veranlasst, diesen Schritt zu unternehmen. Auch das muss man festhalten. (Beifall der AfD) Sie haben den Rücktritt erzwungen und das natürlich mit Augenzwinkern; denn Sie haben an den Plänen, mit dieser Truppe Staatsverträge abzuschließen, festgehalten. Sie wollen also der DITIB nach wie vor Wege in unsere Klassenzimmer öffnen und Möglichkeiten geben, auf das Bildungssystem Einfluss zu nehmen. Sie werten DITIB und andere auf, indem Sie ihnen mehr oder weniger ein Alleinvertretungsrecht anmaßen lassen und Ihnen das zuschanzen. Wie die Allgemeine Zeitung Mainz am 16. Oktober 2024 berichtet, kann bis zum Jahresende mit einer Einigung zwischen der Landesregierung und den Islamverbänden gerechnet werden. Minister Hoch teilte lapidar mit, die Verhandlungen schritten gut voran. Natürlich hätten Sie das alles gern still und leise gemacht und über die Bühne gebracht. Gut, dass wir eine AfD-Fraktion haben, eine glaubwürdige und robuste Opposition, die jetzt parlamentarische Kontrolle herstellt; denn die CDU ist nicht glaubwürdig. Es gibt viele Beispiele, man muss nur nach Rheinland-Pfalz schauen. Bürgermeister Joachim Rodenkirch in Wittlich hat sich mit diesem Milieu gemein gemacht, hat sogar vor einer osmanischen Gruppe posiert, die die osmanischen Feldzüge gegen Christen legitimiert und verteidigt hat, und hat es zur Folklore erklärt. Auch das gehört hierhin. Auch das muss besprochen werden. Kommen wir zur Ahmadiyya Muslim Jamaat, die jüngst mit viel Pathos eine Zeltstadt für Zehntausende ihrer Anhänger errichtet hat, um einen Kalifen zu empfangen. Nein, das war nicht in Karatschi, das war in Mendig in der Eifel. Professor Susanne Schröter, Leiterin des Forschungszentrums Globaler Islam an der Goethe-Universität in Frankfurt, warnt, es handelt sich um eine fundamentalistische Gruppe, in der eine strikte Geschlechtertrennung praktiziert wird. Ehen werden gewöhnlich von Älteren arrangiert, und es kam in der Vergangenheit wiederholt zu Ehrenmorden, wenn sich die jungen Frauen nicht einordnen/unterordnen wollten. Zwangsverheiratung, Ehrenmord – ich mag diesen Begriff nicht; denn diese Morde haben nichts mit Ehre zu tun, sie sind schändliche Taten –, aber Moment mal, gehört nicht auch Frau Binz der Landesregierung RheinlandPfalz an? – Es stimmt aber, der Feminismus der Grünen ist immer dann mucksmäuschenstill, wenn es sich um den politischen Islam handelt und die Folgen, die junge Frauen zu vergegenwärtigen haben. Nein, Sie lassen mit den Staatsverträgen auch die Muslime im Stich, die hier nicht leben wollen wie in den Herkunftsländern, die nicht wie in Afghanistan leben wollen, die nicht wie in Anatolien leben wollen. Sie halten an diesen Staatsverträgen fest (Glocke des Präsidenten) – letzter Satz –, und Sie bringen unser Land in große Gefahr, wenn Sie diese vier Verbände aufwerten und ihnen Gestaltungsmöglichkeiten in RheinlandPfalz eröffnen. Stoppen Sie die Verhandlungen! Noch ist Zeit. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Schick.

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Claus-René Schick SPD

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen Abgeordnete! Und täglich grüßt das Murmeltier. In regelmäßigen Abständen versucht die AfD mit verschiedenen Anträgen die Angst vor Muslimen, Migranten und Asylsuchenden zu schüren. Es wird keine Möglichkeit ausgelassen, mit konstruierten und aus vagen Quellen zusammengeschusterten Argumentationsketten ein Gefühl von Überfremdung und Identitätsverlust zu erzeugen. Mit Ihren Anträgen sorgen Sie meist dafür, dass sich immer irgendeine Bevölkerungsgruppe ausgegrenzt fühlen muss, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) und Sie vermitteln ihnen das Gefühl, dass sie Bürger zweiter Klasse sind und nicht Teil unserer Gesellschaft. Dieses Mal geht es um die Verhandlungen zum Staatsvertrag mit den Islamverbänden. Die von der AfD als Quelle für den Antrag zitierte Wissenschaftlerin, Frau Professor Susanne Schröter, ist in der Wissenschaft nicht unumstritten, und die Wissenschaftlichkeit ihrer Thesen wird ernsthaft in Zweifel gezogen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Auch wird ihr vonseiten der Wissenschaft politischer Aktivismus vorgeworfen. Dass das Zitat der Wissenschaftlerin von Ihnen bei www.bild.de gefunden wurde, lässt aufhorchen, ist uns die BILD als der neutralen Wissenschaft verpflichtetes Medium und als Medium des gesellschaftlichen Ausgleichs allen bekannt. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Ich will in diesem Zusammenhang nicht versäumen, kurz auf den üblichen Umgang der AfD mit wissenschaftlichen Fakten und Arbeiten hinzuweisen. Wissenschaft ist gut, solange sie in Ihren Kontext passt. Ist aber Wissenschaft nicht Ihrer Meinung oder kommt sogar zu ganz anderen Schlüssen, ist nach Ihrer Auffassung die Wissenschaft sofort gelenkt, gesteuert und maßgeblich durch den bösen Staat und natürlich durch die durch und durch korrupten Politiker und die Politik gesteuert. (Zuruf von der AfD: Wie bei Corona! – Heiterkeit bei der AfD) Dass für Sie die Islamverbände keine Verhandlungspartner darstellen, ist auch nicht weiter verwunderlich, da die Einschätzungen basierend auf von der AfD umfangreich zusammengetragene und seriöse Informationen – seriöse Informationen in Anführungszeichen – keinen anderen Schluss für die AfD zulassen. Auch dass Sie alle Verbände pauschal als ungeeignete Verhandlungspartner bewerten, spricht Bände. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) An einer neutralen bzw. sachlichen Bewertung der islamischen Verbände haben Sie doch gar kein Interesse. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD: Doch, doch!) – Genau, kein Interesse. Jetzt aber zurück zu unserem konkreten Thema. Die Landesregierung verhandelt seit mehreren Jahren um einen Staatsvertrag, der mehrere Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens regeln soll, zum Beispiel die Regeln zum Religionsunterricht nach unseren rechtsstaatlichen Gesetzen und unter den Vorgaben des Bildungsministerium, zu Fragen zu islamischen Bestattungen im Kontext unserer Bestattungsregeln auf den Friedhöfen, die Frage nach den Regelungen, wie wir mit islamischen Feiertagen umgehen. Diese Fragen zu einem positiven Abschluss zu bringen, um den verfassungsmäßigen Rechten von allen Menschen – in dem Fall den Angehörigen der drittgrößten Religionsgemeinschaft in Deutschland – gerecht zu werden, ist alle Mühe wert. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Dass die Verhandlungen zeitweise unterbrochen wurden oder nach aktuellen Ereignissen auch noch einmal nachgeschärft werden müssen, zeigt, wie verantwortungsvoll die Landesregierung mit dem Thema umgeht. Wir reden hier über einen Prozess des Verhandelns, einen Prozess des Abwägens und des gegenseitigen Verstehens. Das immer unter Beachtung unserer Werte und Gesetze. Dass Sie das nicht verstehen wollen, ist nicht weiter verwunderlich und belegt die Motivation für diesen populistischen Antrag. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Sie haben doch überhaupt kein Interesse daran, für unsere muslimischen Mitbürger ein Klima des friedlichen Miteinanders zu schaffen. Ein Abbruch der Gespräche aus populistischen Gründen nimmt uns die Gestaltungsmöglichkeiten und stärkt die Extremisten. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Die Basis der Verhandlungen ist die Bekräftigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als gemeinsame Wertegrundlage. Das wurde immer zu Bedingung gemacht, und es bleibt so. Wir unterstützen in keiner Gruppe in der Gesellschaft ein rückwärtsgewandtes Weltbild. Wir unterstützen in keiner Gruppe in der Gesellschaft die Ausgrenzung von Frauen oder Minderheiten, weder aus religiösen noch aus politischen Gründen. Wir wissen aber, dass wir nur dann positiven Einfluss nehmen können, wenn wir im Gespräch bleiben, für unsere Standpunkte werben und am Ende – soweit das nötig ist – mit den Mitteln des Rechtsstaats durchsetzen. Der vorliegende Antrag der AfD hat nur das Ziel, eine Gruppe unserer Gesellschaft wieder einmal auszugrenzen und fundamentale Rechte vorzuenthalten. Aus diesen Gründen wollen und dürfen wir diesem populistischen Antrag nicht zustimmen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist Humbug!) Ich weiß, dass wir die Verträge noch zu einem guten Abschluss bringen werden. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Hendrik Hering

Wir dürfen weitere Gäste begrüßen. Es sind Mitarbeitende des Heimatmuseums in Bad Sobernheim. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Abgeordnete Schneid.

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Marion Schneid CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute bereits mit unserem Antrag klar und differenziert dargelegt, welche Grundlagen für einen Staatsvertrag mit den Islamverbänden notwendig sind. Unser Antrag war dabei weitaus fundierter als der jetzt vorliegende Antrag der AfD. Im Gegensatz zu Ihnen lehnen wir grundsätzlich die Gespräche mit den Islamverbänden nicht ab. Wir streben vielmehr eine konstruktive Dialogkultur an und möchten nicht wie die AfD einen Keil zwischen das Land und die 200.000 Muslime treiben, die bei uns leben. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Deshalb haben wir bislang die Vertragsverhandlungen konstruktiv begleitet. Einen Staatsvertrag abzuschließen, ist nicht trivial. Es bedarf einer gründlichen verantwortungsvollen Prüfung aller Sachverhalte. Es müssen alle Bedenken ernst genommen werden. Es müssen natürlich auch aktuelle Vorkommnisse einbezogen werden. Der Staatsvertrag soll die Zusammenarbeit mit Musliminnen und Muslimen in den Bereichen Feiertage, Bildung und Forschung in Schule und Universität, Seelsorge und Begräbnisse regeln. Bereits im Jahr 2014 wurden Gutachten eingeholt, um die hinreichende Unabhängigkeit von Einflüssen Dritter auf die islamischen Landesverbände zu untersuchen. Das war und ist für uns als CDU besonders wichtig im Hinblick auf islamischen Religionsunterricht an unseren Schulen. Damals wurden unsere Befürchtungen möglicher Abhängigkeiten bestätigt und die Vertragsverhandlungen ausgesetzt. Es wurden Zielvereinbarungen getroffen. Ein weiteres Gutachten bestätigte dann, dass es zu Satzungsänderungen und Neustrukturierungen in den Verbänden kam, sodass das Land die Vertragsverhandlungen zum 1. Juni 2023 wieder aufnahm. Nach wie vor erwarten wir, dass ein Vertrag mit den islamischen Verbänden Rechte und Pflichten auf der Basis unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung und unseres Wertefundaments festlegt. (Beifall der CDU) Der brutale Angriff der Terrororganisation Hamas im Oktober 2023 hat einen immer noch existierenden und weit verbreiteten Hass auf Israel und Juden sichtbar gemacht. Das ist ein neuer gravierender Punkt, der in den Vertragsgesprächen thematisiert werden muss. Die rheinland-pfälzischen Islamverbände haben sich bislang nicht deutlich zum Existenzrecht Israels bekannt. Ein solches Bekenntnis ist für uns aber absolut Grundlage für den Abschluss von Staatsverträgen. (Beifall der CDU) Ich möchte noch zwei Punkte besonders betonen. Erstens: Gemäß des fraktionsübergreifenden Antrags, den wir im Januar dieses Jahres verabschiedet haben, müssen die Anstrengungen gegenüber Antisemitismus im Bereich unserer Schulen noch einmal intensiviert werden. Wir alle waren jetzt und sind auch in Zukunft anlässlich des 9. Novembers an den Schulen unterwegs. Ich glaube, ich bin nicht die Einzige, die die Erfahrung gemacht hat, dass ein Teil der muslimischen Schülerinnen und Schüler das Existenzrecht Israels nicht anerkennt. Das muss noch einmal deutlich im Unterricht aufgegriffen und es muss dazu aufgeklärt werden. (Beifall der CDU) Für die weiteren Verhandlungen gilt – das ist mein zweiter Punkt –, es ist uns wichtig, dass sich Staatsverträge nicht nur klar zu unserer Verfassung, also zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, bekennen, sondern auch zur deutschen Staatsräson, also zur Anerkennung des Existenzrechts von Israel. Bekennen sich die vier Islamverbände dazu, ist es folgerichtig, dass wir mit ihnen Regelungen zum Religionsunterricht, zur Seelsorge und zu verschiedenen anderen Themen formulieren. Wir hätten uns gewünscht, dass unser Antrag von vorhin direkt angenommen wird, aber jetzt werden wir aufgrund der Überweisung an den Ausschuss natürlich einen intensiven Austausch im Wissenschaftsausschuss haben. Den Antrag der AfD lehnen wir ab. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für eine Kurzintervention hat Abgeordneter Paul das Wort.

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Joachim Paul AfD

Ich muss doch noch einmal das relativieren, was die Frau Kollegin gesagt hat. Es ist immer wieder faszinierend, dass Sie nicht bereit sind, Ihre Rede dem Ertrag der Debatte in irgendeiner Weise anzupassen. Wir haben 200.000 Muslime in Rheinland-Pfalz, wir haben knapp über 10.000 Mitglieder dieser Organisationen. Das ist also ein Bruchteil, aber trotzdem gehen Sie das Wagnis ein und werten diese Organisationen auf, indem Sie ihnen einen Alleinvertretungsanspruch für alle Muslime in die Hand drücken. Punkt zwei ist, Sie reden immer von den Muslimen hierzulande. Wenn das wirklich originäre Organisationen wären, die hier aus der muslimischen Gemeinschaft entstanden wären, wäre das eine ganz andere Geschichte, aber es sind Organisationen – das gilt für die DITIB zu 90 % –, die ganz klar von der Erdogan-Türkei institutionell – finanziell, personell, geistlich und politisch – beeinflusst werden. Sie bekommen dauernd Impulse aus der Türkei und aus diesen Strukturen. Es gibt zudem eine personelle Überschneidung. Bisher ist es so gewesen, dass die DITIB-Imame nach Deutschland entsandt worden sind. Die haben teilweise gar nicht richtig Deutsch gesprochen. Das heißt, es geht gar nicht um die Muslime hierzulande, sondern um Organisationen, die mit einem Bein im Herkunftsland stehen. Das gilt auch für die anderen Organisationen, das gilt für Millî Görüş, das gilt für Ahmadiyya, die starke Beziehungen zu Pakistan haben, wo sie darauf drängen oder spekulieren, hier schnell eingebürgert zu werden, um dann auf ihr langfristiges Ziel hinzuarbeiten, nämlich hier eine islamisch geprägte Gesellschaft zu errichten. Ist Ihnen das nicht klar? Ist das denn so schwer zu durchschauen? Es geht nicht darum, den Muslimen Rechte vorzuenthalten. Es mangelt nicht an Moscheen im Land. Sie konnten bisher immer ihre Religionsrechte ausüben. Da hat niemand etwas gesagt. Es geht darum, dass sie in dem Fall islamistisch organisierte und orientierte Amtskirchen schaffen und denen weitreichende Rechte einräumen, ohne dass das eine repräsentative Basis ist. Das ist doch der Punkt. Deswegen lehnen wir das ab. Es ist gefährlich, es ist nicht repräsentativ. Das ist der Punkt, Frau Schneid. (Glocke des Präsidenten) Bitte nehmen Sie das einfach einmal zur Kenntnis. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Zur Erwiderung hat Abgeordnete Schneid das Wort.

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Marion Schneid CDU

Ich möchte einfach nur klarstellen, uns geht es um einen konstruktiven Dialog mit den Muslimen, die in unserem Land sind, und Ihnen geht es um die Spaltung. Insofern brauche ich mehr zu Ihren Ausführungen gar nicht zu sagen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Es ist wichtig, dass wir in den Bereichen, die wir festgelegt haben, gemeinsam Rechte und Pflichten festlegen, und dazu stehen wir. Danke schön. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Winkler. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz)

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Josef Winkler GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vertragsverhandlungen mit den vier wichtigsten islamischen Verbänden schreiten gut voran. Das ist Fakt. Dieser Umstand scheint bei der AfD aus mir unerfindlichen Gründen für helle Aufregung zu sorgen, wie diese neuerliche Debatte zum Thema zeigt. Interessant auch, dass Ihnen neuerdings – in dem Antrag gehen Sie darauf kurz ein – die Frauenrechte so wichtig zu sein scheinen. Dass Sie also kurz vor der scheinbaren Zielgeraden das Unterfangen eines Staatsvertrags stoppen möchten, wundert mich nicht, und dass ausgerechnet die AfD die von Frauen lange und hart erkämpften Rechte und Werte anführt, um ihren antimuslimischen Rassismus zu tarnen, lässt mich nur müde lächeln. Mit dieser Art von U-Boot-Feminismus, (Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) mit dem Sie immer nur auftauchen, wenn es Ihrer Propaganda dient, können Sie niemanden in diesem Haus hinters Licht führen. Ihnen geht es nicht um Gleichberechtigung, Ihnen geht es nicht um Frauenrechte, sondern rein um Ausgrenzung und Krawall. (Zuruf der Abg. Dr. Jan Bollinger und Damian Lohr, AfD) Wenn Sie in Ihrem Antrag und auch in Ihrer Rede soeben von Zwangsheirat und Ehrenmorden sprechen und dies mit dem Begriff „Verstörende Praktiken“ verbinden, finde ich das doch reichlich daneben. Es sind keine verstörenden Praktiken, sondern schwere und schwerste Straftaten, und diese stehen natürlich auch heute schon in Deutschland unter Strafe. Da gibt es gar kein Defizit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Noch dazu: Die Professorin, die Sie zitieren, zitieren Sie auch noch falsch. Sie hat nämlich gar nicht von Zwangsheiraten gesprochen, sondern von arrangierten Ehen, was nun einmal etwas ganz anderes ist. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ein riesiger Unterschied!) – Herr Paul, dass Sie das nicht verstehen, rein intellektuell oder mit Absicht nicht, kann ich nachvollziehen, aber es ist nun einmal ein Unterschied, ob eine Ehe arrangiert ist, also die Eltern miteinander ausmachen, was das Beste für die Kinder ist, oder man das unter Zwang durchsetzt. Das ist doch ganz logisch, dass das ein Unterschied ist. (Abg. Joachim Paul, AfD: Grüner Feminismus! Arrangierte Ehen sind in Ordnung, Zwangsheiraten sind es nicht!) Also, wir stehen in Rheinland-Pfalz hinter den Vertragsverhandlungen mit den muslimischen Verbänden, weil wir die Muslime endlich in die Mitte unserer Gesellschaft holen wollen. Wir wollen ein Rheinland-Pfalz frei von Hass und Hetze. Dafür steht auch das klare Bekenntnis aller Vertragsparteien zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung sowie gemeinsam gegen jede Form der Gewalt und Diskriminierung und explizit auch gegen Antisemitismus vorzugehen. Das bescheinigt Ihrer Partei nun bei Weitem nicht jeder. Deshalb haben Sie auch wohlweislich in Ihrem Antrag zum Thema „Antisemitismus“ gar nichts geschrieben, und das ist auch folgerichtig; denn ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren, was der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland zu Ihrer Partei letzthin zu sagen hatte: „Die AfD sei nicht per se antisemitisch, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem American Jewish Committee in Berlin, ,aber sie ist eine Partei für Antisemiten. Das ist ohne Zweifel‘, fügte er hinzu.“ Das können Sie nachlesen in der Jüdischen Allgemeinen von August 2024. Dass Sie möglicherweise noch stolz auf diese Einschätzung sind, finde ich empörend genug. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist doch unterirdisch!) Aber zurück zu den Verhandlungen. Ich frage Sie: Wäre es klug, die Vertreter der muslimischen Gemeinden in Rheinland-Pfalz bei solch wichtigen Fragen außen vor zu lassen? – Unser Ziel muss doch sein, dass muslimische Eltern ihre Kinder mit genauso gutem Gefühl für den muslimischen Religionsunterricht anmelden wie christliche Eltern die ihren für den christlichen. Unser Ziel muss es doch sein, dass muslimische Patienten mit genauso gutem Gefühl Trost bei den Imamen in Krankenhäusern finden wie christliche. Das, meine Damen und Herren, wird aber nur gelingen, wenn die muslimischen Verbände mit am Tisch sitzen, mitentscheiden und mitbestimmen. Wenn Sie über die Ahmadiyya so herziehen, wie Sie es getan haben, wenn Sie noch Witze darüber machen, dass der Kalif nicht in Karatschi ist, möchte ich Ihnen nur sagen, er kommt natürlich nicht aus Karatschi; denn der zweite Verfassungszusatz der pakistanischen Verfassung sieht vor, dass Mitglieder dieser muslimischen Gemeinschaft als Nicht-Muslime anzusehen sind. Sie werden religiös verfolgt, deswegen lebt er schon seit vielen Jahren im Exil in London. Dass Sie das nicht wissen, wundert mich nicht. (Abg. Joachim Paul, AfD: Sie haben keine Ahnung! – Weitere Zurufe der Abg. Joachim Paul und Dr. Jan Bollinger, AfD) Das wundert mich überhaupt nicht. Es gibt sehr viele Beschlüsse in pakistanischen Parlamenten, die zur Diskriminierung dieser Religionsgemeinschaft aufrufen. Es wird nicht besser, wenn wir sie jetzt auch noch in Deutschland diskriminieren sollen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zurufe von der AfD) Ich bleibe dabei: Ihre Anträge sind nicht ernstzunehmen. Dieser Antrag hat noch nicht einmal das Format einer halben Seite Text. Er ist inhaltslos, und das, was Sie heute gesagt haben, war ein ziemlich wirrer Text, den Sie vorgetragen haben und der teilweise überhaupt nichts mit den Staatsverträgen zu tun hatte. Insofern lehnen wir den Antrag selbstverständlich ab. Ich bleibe aber dabei, es geht nicht, so über die Ahmadiyya zu reden, wie Sie das tun. Man muss nicht mit allem einverstanden sein, aber eine religiös verfolgte Minderheit in dieser Art vorzuführen, ist nicht in Ordnung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zurufe der Abg. Joachim Paul und Dr. Jan Bollinger, AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Philipp Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Worten des Kollegen Winkler ist an dieser Stelle nur wenig hinzuzufügen. Es ist schon bemerkenswert, es gibt demokratische Kräfte in diesem Land, in diesem Haus, die miteinander ringen um den besten Weg, dieses Land zusammenzuführen und dieses Land zusammenzuhalten. Aber dann – das hat man gerade wieder bei Zwischenrufen seitens der AfDFraktion deutlich gemerkt – gibt es auch politische Kräfte, die dieses Land spalten wollen, weil sie glauben, von dieser Spaltung profitieren zu können. Das ist und bleibt brandgefährlich, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zusammenführen bedeutet aber eben auch, gemeinsam mit einer Religionsgemeinschaft, die eine bedeutende Rolle spielt – in Rheinland-Pfalz leben ungefähr 200.000 Musliminnen und Muslime –, Wege der Zusammenarbeit zu suchen, Wege der Zusammenarbeit zu finden, um einen entsprechenden Religionsunterricht anbieten zu können, um in geregeltem Rahmen den Respekt vor den entsprechenden Feiertagen zum Ausdruck zu bringen, und all diese Dinge mehr. Das sollte eigentlich in einem Land, in dem auf der einen Seite Religionsfreiheit herrscht und es auf der anderen Seite diese Formen der Zusammenarbeit zwischen der staatlichen Ebene und einigen Religionsgemeinschaften schon gibt, eine gewisse Selbstverständlichkeit darstellen. Man sieht doch bereits an der Länge des Verhandlungsprozesses, mit welcher Ernsthaftigkeit das betrieben wird. Daran, dass er unterbrochen wurde, daran, dass man Gutachten erstellt hat, kann man erkennen, dass man wirklich darum ringt. Das ist doch etwas, was zeigt, dass es zugleich mit einer großen Sorgfalt mit Blick auf die Probleme gemacht wird. Ja, es gibt verschiedene Dinge im Glauben des Islam und in seiner Interpretation, bei denen ich als Liberaler in aller Klarheit sagen muss, damit habe ich ein gravierendes inhaltliches Problem. Diese Dinge gibt es in Verlautbarungen der römisch-katholischen Kirche allerdings auch. Nur, es ist doch gerade die Stärke der Religionsfreiheit, dass wir uns dabei als Staat vor allen Dingen heraushalten, solange sich diese Dinge im Rahmen unserer verfassungsmäßig geschützten Ordnung bewegen. Richtig ist, dass wir als öffentliche Hand, als Parlament und dass die Landesregierung vor allen Dingen die Aufgabe hat, Religionsgemeinschaften neutral, aber damit auch gleichzubehandeln. Herr Paul, einfach pauschal an das Pult zu treten und zu sagen, mit denen redet man am besten überhaupt nicht mehr, zielt einfach darauf ab, Menschen in eine Ecke zu stellen, Menschen zu diskriminieren. Das ist nicht in Ordnung, dem treten wir entgegen, und Ihren blödsinnigen Antrag lehnen wir ab. Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die parlamentarische Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu der Frage, warum es sinnvoll ist, einen Staatsvertrag abzuschließen, hatte ich heute an dieser Stelle bereits schon einmal gesprochen. Ich bin bei der wiederholenden Debatte soeben aufmerksam Abgeordnetem Joachim Paul gefolgt. Er hat die Behauptung aufgestellt, dass keiner der Islamverbände bereit sei, das Existenzrecht Israels vertraglich anzuerkennen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Dazu muss ich sagen, das muss ich zunächst einmal mit Nichtwissen bestreiten, weil ich selbst gar nicht an den Verhandlungen teilgenommen habe. Daher möchte ich diesbezüglich gar keine Aussage wagen. Ich habe aber heute Morgen Onclusive gelesen. Darin ist ein Artikel aus der RHEINPFALZ von heute, 13. November: „CDU setzt Islamverbände unter Druck“. Mit Erlaubnis der Präsidentin würde ich daraus gern kurz zitieren. Darin heißt es: „‚Alle Verbände sind sich einig: Ein Bekenntnis gegen Antisemitismus ist schon im Vertrag drin’, sagt Mohammad Dawood Majoka von Ahmadiyya nommen. Über die exakte Formulierung werden wir morgen beraten.’“ Ich vermute, gestern wurde interviewt, also beraten sie heute. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das ist etwas anderes!) Was das Ergebnis ist, wissen wir gar nicht. Das wird uns Herr Hoch zu gegebener Zeit, wenn wir im Ausschuss den Antrag beraten, mitteilen. Weiter heißt es hier: Akif Ünal, Vorsitzender von SCHURA Rheinland-Pfalz, sagt, sein Verband stehe zum Existenzrecht Israels und zu einem palästinensischen Staat im Rahmen einer Zweitstaatenlösung. Das konnte man also zu den Aussagen heute in der Zeitung lesen. Insofern ist es meines Erachtens viel zu kurz gegriffen, aktuell die Behauptung so in den Raum zu stellen. Ich weiß es nicht, wir werden es erfahren, und dann kann man darüber reden. Jetzt aber schon Feststellungen dieser Art zu treffen, ist, glaube ich, viel zu früh und auch wahrscheinlich falsch. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Zu einer Kurzintervention hat sich Abgeordneter Paul zu Wort gemeldet.

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Joachim Paul AfD

Ich stelle fest, keine dieser Organisationen war bereit – obwohl der drängende Wunsch über Jahre, muss man sagen, an sie herangetragen wurde –, das von sich aus einfach in die Verträge hineinzuschreiben bzw. es dort mit einfassen zu lassen. Ich habe den RHEINPFALZ-Artikel auch gelesen, und mindestens einer hat gesagt, ein Bekenntnis gegen Antisemitismus, ja, aber dass ein Bekenntnis zum Staat Israel den Rahmen des Staatsvertrags überspannen würde, das hat er auch gesagt. Das steht auch in dem RHEINPFALZ-Artikel. Also, so einfach ist das nicht. Ich muss ganz ehrlich sagen, angesichts dieser ganzen Ereignisse, die Sie immer ins Feld führen – der Überfall der Hamas auf israelisches Territorium –, muss man ganz ehrlich fragen: Ist das nicht ein bisschen unwürdig, dieser ganze Eiertanz um diese Formulierung „Existenzrecht Israels“? Das hätte man einfach von sich aus sagen können, wir sehen den Wunsch, wir sehen die Forderung, sie ist berechtigt, und wir wollen von uns aus, dass das Teil der Staatsverträge wird. In Wirklichkeit muss man davon ausgehen, dass es wahrscheinlich Kosmetik ist, und, Stephan, es ist nicht so klar, wie Du es dargestellt hast. Eine klare Aussage gegen Antisemitismus schon, aber das Existenzrecht Israels sprengt die Staatsverträge. Das muss man feststellen. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Zur Erwiderung hat Abgeordneter Stephan Wefelscheid das Wort. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Als Anwalt weiß ich natürlich zu berichten, dass das mit der Erwartungshaltung an das Gegenüber immer so eine Sache ist. Natürlich haben wir von uns aus die Erwartungshaltung, dass es genereller Konsens ist, dass die deutsche Staatsräson, die Anerkennung des Existenzrechts Israels, unstreitig ist. Ich gehe einmal davon aus – das wird wahrscheinlich auch die Antwort sein, warum das gar nicht proaktiv erwähnt wurde; das hat Herr Hoch heute in seiner Rede auch noch einmal betont –, das betrifft jeden, der in Deutschland lebt; denn das ist deutsche Staatsräson. Warum soll man dann Dinge zwingenderweise von sich aus, denke ich einmal, zu Beginn der Verhandlungen in den Raum stellen, die eigentlich unausgesprochen klar sind? Das Thema ist adressiert, es wird jetzt beraten. Wir warten einmal ab, ob nicht diese Positionen Einzug in die Verträge finden. Es wäre doch viel zu früh, an der Stelle jetzt schon die Lanze zu brechen und das Kind mit dem Bade auszuschütten. Warten wir die Verhandlungen doch erst einmal ab, was dabei herauskommt, und dann kann man hart ins Gericht gehen oder nicht. Dann sieht man, was die Verhandlungen ergeben haben. Aber beurteilen wir doch nicht im Vorfeld, was am Ende herauskommt. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Die nächste Wortmeldung ist die vom fraktionslosen Abgeordneten Frisch.

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Michael Frisch fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dass sich heute gleich zwei Anträge mit dem geplanten Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und verschiedenen muslimischen Organisationen beschäftigen, zeigt die Bedeutung dieses auch in der Öffentlichkeit intensiv diskutierten Themas. Aus Sicht der „Drei Farben“ bedarf es einer klaren und kritischen Prüfung der Voraussetzungen, um die mit einem solchen Vertrag einhergehenden Risiken zu bewerten. Konkret sehen wir vier Anforderungen, die von möglichen Kooperationspartnern zwingend zu erfüllen sind. Erstens müssen sie uneingeschränkt die Grundwerte des deutschen Staates respektieren. Zweitens müssen sie den Primat des Grundgesetzes gegenüber der Scharia respektieren. Drittens dürfen sie keinerlei Bezug zum politischen Islam oder zum Islamismus haben. Viertens müssen sie das Existenzrecht Israels ohne Abstriche anerkennen. Gemessen an diesen Kriterien haben wir erhebliche Zweifel, ob Organisationen wie DITIB, SCHURA und der VIKZ für Staatsverträge überhaupt infrage kommen. DITIB unterliegt einem starken Einfluss der staatlichen türkischen Religionsbehörde Diyanet. Es gibt klare Hinweise darauf, dass DITIB nicht nur rein religiöse, sondern auch politische Interessen vertritt, die in engem Zusammenhang mit der Agenda der türkischen Regierung stehen. SCHURA Rheinland-Pfalz hat über Moscheevereine enge Verbindungen zur islamistischen Gemeinschaft Millî Görüş. Diese wiederum ist bekannt für ihre prinzipielle Ablehnung der Mehrheitsgesellschaft und ihrer Werte, also auch unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Verband der Islamischen Kulturzentren VIKZ ist historisch und personell mit der Süleymancilar-Bewegung verbunden, die unter dem Verdacht islamistischer Einstellungen steht. Aus diesem Grund wurde der VIKZ in der Vergangenheit vom Verfassungsschutz beobachtet. Gesellschaftliche Abschottung und fehlende Integration seiner Mitglieder sind ebenso bedenklich wie die unklare Haltung zum Überfall der Hamas auf Israel sowie zum politischen Islam. Meine Damen und Herren, all das sind genug Gründe, einen Staatsvertrag mit diesen Organisationen zumindest zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen. Wenn sich der Staat nicht darauf verlassen kann, dass seine Partner uneingeschränkt zu den Grundwerten unseres Landes stehen, ist eine Kooperation nicht nur riskant, sondern kann auch das Vertrauen der Gesellschaft in die Integrität und Verlässlichkeit des Staates beschädigen. Das von der CDU geforderte Bekenntnis zum Existenzrecht Israels und die Absage an jede Form des Antisemitismus sind gerade angesichts der jüngsten Entwicklungen zweifellos notwendige Bedingungen. Das reicht aber nicht aus. Darüber hinaus braucht es ein klares, nicht nur verbales Bekenntnis zu den Grundwerten unserer Verfassung. In der Kairoer Erklärung der Menschenrechte von 1990, die mittlerweile von 55 islamischen Staaten unterzeichnet wurde, werden ausnahmslos alle Artikel unter den Vorbehalt der Scharia gestellt. Selbst Grundrechte wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder die Meinungs- und Religionsfreiheit gelten nur insoweit, als dies mit dem islamischen Recht vereinbar ist. Am Ende geht es daher um nichts anderes als die Frage: Scharia oder Grundgesetz? Wollen wir, dass in unserem Land archaische Vorstellungen um sich greifen, die religiöse Normen über die staatliche Ordnung stellen und die Universalität der Menschenrechte negieren? Oder wollen wir auch in Zukunft einen freiheitlichen Staat, der keine Wertunterschiede zwischen Geschlecht, Religion oder sonstigen Merkmalen macht und allen Menschen gleiche Rechte zubilligt? Hier kann und darf es keinen Kompromiss geben. Ein bisschen Scharia und ein bisschen Grundgesetz geht nicht. Deshalb ist für uns klar: Solange muslimische Organisationen sich nicht ohne Wenn und Aber von der Scharia lossagen, solange kann es keine Zusammenarbeit mit ihnen geben. Weder DITIB noch SCHURA und VIKZ sind in der Vergangenheit hier eindeutig gewesen. Daher lehnen wir eine Fortführung der Verhandlungen über einen Staatsvertrag mit diesen Verbänden bis auf Weiteres ab. Meine Damen und Herren, das Grundgesetz und unsere freiheitliche Verfassung sind keine Verhandlungsmasse. Sie gelten absolut. Eine Regierung, die das aus welchen Gründen auch immer ignoriert, gefährdet nicht nur unsere Demokratie, sie gefährdet auch die kulturelle Identität unserer Gesellschaft, die ihre Wurzeln in der christlich-jüdischen Ethik hat, und entfernt sich von den Prinzipien des Humanismus und der europäischen Aufklärung. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Clemens Hoch.

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Clemens Hoch

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt ziemlich viel über das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gehört. Das gebietet uns in Artikel 140 sehr klar, dass der Staat gewisse Bereiche, nämlich die sogenannten res mixtae, nicht allein bespielen kann, sondern er sich dazu mit den Religionsgemeinschaften besprechen muss. Die vier genannten Verbände sind nach unserem Verfassungsrecht ganz eindeutig Religionsgemeinschaften. Diese res mixtae umfassen heute schon ganz anerkannterweise die Fragestellungen: Wie wird Religionsunterricht erteilt? Wie wird Theologie an unseren Universitäten gelehrt? Wie findet die Seelsorge in den Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Justizvollzugsanstalten statt? Weil es auf der einen Seite diese Freiheitsrechte gibt, die zugleich aber auch Abwehrrechte gegen den Staat sind, weil jeder seine Religion frei ausüben kann, haben wir als Staat, als Land Rheinland-Pfalz ein ureigenstes Interesse daran, Verträge mit Religionsgemeinschaften abzuschließen, um diese Gegenstände zu regeln. Nur weil es hier immer wieder fällt, wird es übrigens nicht richtiger: Wir werden mit diesen Verbänden keinen Staatsvertrag abschließen, weil sie nicht Subjekt eines Staatsvertrags, Vertragspartner, sein können, sondern wir werden mit ihnen Vertragsgestaltungen suchen, die zum Beispiel die Erteilung von Religionsunterricht, von Seelsorge, aber auch von Theologie an Universitäten umfassen. Die Landesregierung kooperiert im Bereich der res mixtae bereits mit den beiden großen christlichen Kirchen, den jüdischen Gemeinden in RheinlandPfalz, aber zum Beispiel auch mit der alevitischen Gemeinde Deutschlands. Die Landesregierung führt deshalb seit vielen Jahren einen konstruktiven Dialog mit den Islamverbänden, auch um zu klären, ob es unter diesen geeignete Partner gibt, um diese res mixtae für die über 200.000 RheinlandPfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer muslimischen Glaubens rechtlich sauber und einwandfrei zu regeln. Nach den Gutachten, die uns vorliegen, wissen wir: Ja, das geht mit den Vieren. Eben jene Gespräche sind aber kein Freibrief. Wir haben Zielvereinbarungen, und die Verbände haben sich auf einen Weg gemacht, in einen Prozess begeben, diese zu erfüllen. Wir verlassen uns auf die Aussagen der Gutachter, ja. Wir haben aber auch die Aussagen, die tagesaktuell getroffen werden, im Blick. Wir haben auch im Blick, jederzeit in den Verhandlungen zu sehen, wen wir als geeignet ansehen, mit uns einen Vertrag abzuschließen. Wir haben schon darüber debattiert. Für mich gehören dabei das Bekenntnis zur Bekämpfung von Antisemitismus und das Existenzrecht des Staates Israel als Staatsräson untrennbar zusammen. Wissen Sie aber, was diese drei Worte „Israel“, „Staatsräson“ und „Antisemitismus“ gemeinsam haben? – Sie kommen nicht im Grundsatzprogramm der AfD vor. (Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Aha!) Da hätte ich mir auch ein proaktives, klares Bekenntnis erwartet. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Ein Antrag auf Ausschussüberweisung liegt nicht vor. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag – Drucksache 18/10767 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer sich dagegen ausspricht, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen, und zwar die Osteoporose-Selbsthilfegruppe Bad Bergzabern und das „Team Bürger-Café“ aus Schwabenheim. Seien Sie uns ganz herzlich im Rund willkommen! (Beifall im Hause) Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen Gemäß Absprache im Ältestenrat findet dies ohne Aussprache statt. a) Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats der Wiederaufbaukasse Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/10787 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/10790 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10789 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/10791 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/10788 – Die Vorschläge liegen Ihnen schriftlich vor, und wir stimmen gemeinsam über diese ab. Wer den Wahlvorschlägen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Dafür ist kein Raum. Damit sind die Wahlvorschläge einstimmig angenommen. b) Wahl eines Mitglieds in den Richterwahlausschuss Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/10806 – Vorgeschlagen ist Abgeordneter Dirk Herber. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Für Neinstimmen und Stimmenthaltungen sehe ich keinen Raum. Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen. c) Wahl von Ersatzmitgliedern in den Richterwahlausschuss Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/10807 – Vorgeschlagen ist Abgeordneter Marcus Klein. Wer sich dem Wahlvorschlag anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Auch hier einstimmige Annahme des Wahlvorschlags. d) Wahl eines Mitglieds in den Verwaltungsrat des Südwestrundfunks Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/10823 – Vorgeschlagen ist Abgeordneter Martin Haller. Wer sich dem Vorschlag anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen. e) Wahl eines Mitglieds in den Rundfunkrat des Südwestrundfunks Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/10822 – Vorgeschlagen ist Abgeordneter Daniel Schäffner. Darf ich Sie um Ihr Votum bitten? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen. Meine Damen und Herren, wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnungspunkt: Landesgesetz zur Änderung bauordnungs- und berufsqualifikationsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9534 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/10824 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/10796 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/10854 – Wir sind in der zweiten Beratung, und ich darf Ihnen noch kurz eine Information über das Ausschussverfahren geben. Die erste Plenarberatung fand in der 66. Sitzung am 12. Juni 2024 mit Aussprache statt. Die Ausschussüberweisung erfolgte an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend –. Im Haushalts- und Finanzausschuss wurde ein Anhörverfahren durchgeführt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Das Wort hat Abgeordneter Thomas Wansch von der SPD-Fraktion.

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Thomas Wansch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Haushaltsund Finanzausschuss haben wir uns sehr intensiv mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für ein Landesgesetz zur Änderung bauordnungs- und berufsqualifikationsrechtlicher Vorschriften beschäftigt. Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer kleinen Bauvorlageberechtigung, konkret in zweierlei Hinsicht. Zum einen die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung für Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen, zum anderen im Zuge dessen auch die Einführung dieser Berechtigung für staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker der Fachrichtung Bautechnik sowie der Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister zum Beispiel aus dem Maurerfach. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass diese kleine Bauvorlageberechtigung so wie in vielen anderen Bundesländern auch kommt, wurde im Rahmen einer Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss am 5. September gemeinhin begrüßt. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um Bauprozesse zu vereinfachen und bestehende Möglichkeiten zu erweitern. Allerdings gaben die Stellungnahmen der Sachverständigen und der Fachverbände, die uns auch nach der Anhörung noch erreichten, ein sehr differenziertes Bild, was die Frage anbelangt, ob die Regelungen im Detail weit genug gehen oder vielleicht sogar zu weit gehen. Ich darf für meine Fraktion ganz offen sagen – Kollege Stein wies darauf im Rahmen der Auswertung der Anhörung bereits hin –, die Unterschiedlichkeit der dargelegten inhaltlichen Positionen und Perspektiven ist durchaus nachvollziehbar. Sie zeigt, dass wir es hier wirklich mit einem alles andere als trivialen Spannungsfeld zu tun haben. Letztlich geht es darum, auf der einen Seite, wie bereits erwähnt, Prozesse zu vereinfachen, auf der anderen Seite aber auch den Verbraucherschutz sowie die Qualitäts- und Qualifikationserfordernisse im Blick zu haben. Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt sehr deutlich, dass sich die Landesregierung dieser schwierigen Abwägung sehr bewusst ist und in diesem Sinne verantwortungsvoll und praxisorientiert agiert. Forderungen der Handwerkskammern und Techniker wurden beispielsweise genauso mitgedacht und aufgegriffen wie die Hinweise, die unter anderem seitens der Architektenkammer und der Verbraucherzentrale kamen. Es handelt sich beim vorliegenden Gesetzentwurf also insgesamt um einen sehr ausgewogenen und sorgfältig erarbeiteten Gesetzentwurf, in den bereits viele Anregungen der Verbände eingeflossen sind. Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir nach intensiver Diskussion zu dem Schluss gekommen, dass es angemessener wäre, die Zulassungsvoraussetzungen für die Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister behutsam abzusenken, sodass „nur“ noch zwei statt fünf Jahre Meistererfahrung und 60 statt 80 Stunden Zulassungslehrgang nötig sind. Dafür soll die Evaluation um ein Jahr vorgezogen werden. Zudem sieht der Änderungsantrag Nachjustierungen zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wichtig, dass wir gemeinsam aufmerksam beobachten, wie das Gesetz in der Praxis wird, gerade angesichts der angesprochenen Spannungsfelder, die es naturgemäß gibt. Die gesellschaftliche Bedeutung des Themas „Bauen“ gerade in diesen Zeiten ist sicher unbestritten. Auch vor diesem Hintergrund bin ich dankbar für den differenzierten und sachorientierten Diskussionsprozess mit den entsprechenden Verbänden. Dem Gesetzentwurf der Landesregierung stimmen wir mit den von der Koalition eingebrachten Änderungen zu. Den Änderungsantrag der AfD-Fraktion lehnen wir ab, unter anderem aufgrund der vorgesehenen Anhebung der Grundfläche. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Christof Reichert.

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Christof Reichert CDU

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung das Landesgesetz zur Änderung bauordnungs- und berufsqualifikationsrechtlicher Vorschriften. Schwerpunktmäßig sieht das Gesetz erstmals für Rheinland-Pfalz die Einführung der sogenannten kleinen Bauvorlageberechtigung vor. In der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 wurde dazu der Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern vereinbart, der als Ziel die Harmonisierung und Vereinheitlichung der Regelungen mit einheitlichen Befugnissen für qualifizierte Berufsgruppen vorsieht. Heute, nach der erfolgten intensiven Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss mit der von uns beantragten Anhörung und Aussprache müssen wir leider feststellen, dass dieses Ziel verfehlt wurde. Von einer Harmonisierung und einheitlichen Befugnissen quer durch die Republik kann keine Rede sein. Sicherlich setzt das Gesetz die EU-rechtlichen Vorgaben der Einführung der Bauvorlageberechtigung für Absolventinnen und Absolventen im Bauingenieurwesen um, wobei wir begrüßen, dass die Berechtigung auch auf Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Architektur übertragen wird. Was allerdings die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung für weitere qualifizierte Berufsgruppen betrifft, hätten wir uns weitergehende Möglichkeiten gewünscht. (Beifall der CDU) Wir als CDU-Fraktion haben nämlich Vertrauen in die Qualität unserer Handwerksmeisterinnen und -meister, verehrte Damen und Herren. Wir vertrauen auch den Technikern. Gerade in diesen Berufsfeldern wird tagtäglich eine hervorragende Arbeit geleistet. Diese Berufsgruppen haben auch gezeigt, dass sie nicht nur bei der Ausführung von Arbeiten gut arbeiten, sondern diese Qualität auch bereits bei der Planung und Ausführungsplanung beherrschen. Bereits jetzt ist die Erstellung von Planunterlagen umfangreicher Bestandteil der Ausbildungsverordnungen und Meisterprüfungsverordnungen. Nicht vergessen sollten wir dabei, dass die Meisterabschlüsse bereits seit dem Jahr 2020 den akademischen Bachelorabschlüssen gleichgestellt sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass man in die Handwerksmeister Vertrauen setzen kann, zeigen auch die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern, wie zum Beispiel aus Bayern, wo schon seit Jahren die weitestgehenden Regelungen herrschen, ohne dass dies zum Nachteil anderer Berufsgruppen wie zum Beispiel der Architekten geführt hätte, und auch keine Einbußen bei den Bauunterlagen herrschen. Insofern sind wir insbesondere der Meinung, dass erstens die im Gesetz m2 vorgesehene Begrenzung der kleinen Bauvorlageberechtigung auf 100 Grundfläche nicht gerechtfertigt ist und somit die Planungsmöglichkeiten zu sehr einschränkt, zweitens die an Handwerksmeister gerichteten Erfahrungszeiten von ursprünglich vorgesehenen mindestens fünf Jahren und der geforderte Schulungsbedarf zu hoch angesetzt sind – deshalb begrüßen wir zu diesem Punkt den heute von den Ampelfraktionen eingebrachten Änderungsantrag –, (Beifall des Abg. Marcus Klein, CDU) drittens die Möglichkeit der kleinen Bauvorlageberechtigung auch auf die Dachdeckermeister ausgeweitet werden muss, um gerade im Dachausbau die Kompetenzen dieses Handwerks optimal zu nutzen. Viertens sind wir der Meinung, dass auch die Handwerkskammern zum Führen der Liste für zugelassene Handwerksmeister ermächtigt werden sollten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist zu befürchten, dass die vorgesehenen Regelungen insbesondere in Bezug auf die Grundfläche zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen unserer Handwerksbetriebe gegenüber anderen Bundesländern führen. Dabei ist es doch gerade Sinn und Zweck der Ausweitung der kleinen Bauvorlageberechtigung für qualifizierte Berufsgruppen, den Wettbewerb zu steigern. Die Bauherren sollen die Auswahl haben, mit wem sie ihr Projekt umsetzen. Die von den Ampelfraktionen vorgesehene vorgezogene Evaluation – da bin ich mir sicher – wird zeigen, dass weiterer Nachbesserungsbedarf besteht. Wir begrüßen es aber, dass man diese Evaluationszeit jetzt von den ursprünglich vorgesehenen vier Jahren auf drei Jahre verkürzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das jetzige Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, bleibt jedoch hinter den Möglichkeiten zurück. Der vorgelegte Änderungsantrag der Ampelfraktionen ist sicher eine Nachbesserung – danke auch dafür, dass wir mit unserer Anhörung und der Diskussion im Ausschuss dafür sorgen konnten –, der wir gern zustimmen. Zum Gesetz insgesamt werden wir uns enthalten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Stuppy.

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Lisett Stuppy GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Anwesende! Die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung für das Handwerk ist ein wichtiger Schritt und auch Schwerpunkt des Tagesordnungspunkts. Vor einiger Zeit habe ich am Tag des Handwerks teilgenommen. Ich kann mich sehr gut an die Gespräche erinnern. Es gibt immer wieder Anfragen an die Betriebe, kleinere Anbauten, Vergrößerungen oder Umbauten vorzunehmen. Für die Einreichung der nötigen Unterlagen braucht es aber extra noch eine Person mit Bauvorlageberechtigung, und diese haben in Rheinland-Pfalz bislang Architektinnen und Architekten sowie Bauingenieurinnen und Bauingenieure. Mit dem vorliegenden Gesetz führen wir die sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung nun für das Handwerk und staatlich geprüfte Bautechnikerinnen und Bautechniker ein. Wir machen es künftig diesen Berufsgruppen möglich, für kleinere Bauvorhaben eigenständig Bauunterlagen zu erstellen und bei den zuständigen Behörden einzureichen. Das ist wichtig und richtig, und wir stärken damit das Handwerk. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Das heißt auch Leistungen wie die Entwurfsfassung, Ausführungsplanung, Bauausführung aus einer Hand. Damit wollen wir Bauprozesse und Abläufe beschleunigen. Mit der Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung tragen wir der Qualifikation berufserfahrener Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister sowie Technikerinnen und Techniker Rechnung. Wir sind überzeugt, dass die Berufserfahrenen des Maurer- und des Zimmererhandwerks über diese Voraussetzungen verfügen. Unser Vertrauen in unser Handwerk spiegelt sich in diesem Entwurf. Gleichzeitig erkennen wir das Know-how von Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieuren an, indem wir die Berechtigung auf bestimmte Bauvorhaben ausweiten. Für große und komplexe Bauten bleibt die große Bauvorlageberechtigung notwendig. Die Anhörung im Ausschuss und auch die vielen Gespräche, die geführt worden sind, zeigen, verschiedene Meinungen treffen aufeinander. Den einen geht der Entwurf zu weit, den anderen ist die Auslegung zu restriktiv. Ich denke, dass wir am Ende einen Kompromiss gefunden haben. Wir steigern die Attraktivität des Handwerks, vereinfachen und beschleunigen Planungsprozesse und verlieren auch die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht aus dem Blick. Deshalb sieht das Gesetz Lehrgänge auf dem Gebiet der Bauplanung vor, die wir für die kleine Bauvorlageberechtigung sehen und die absolviert werden. Außerdem müssen sich Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister jährlich im Bereich des Baurechts und der Baukonstruktion fortbilden. Mit dem Änderungsantrag der Koalition nehmen wir die Anregungen aus der Anhörung auf. Die kleine Bauvorlageberechtigung soll nun schon zwei statt fünf Jahre nach Ablegen der Meisterprüfung erlangt werden. Damit gleichen wir den Entwurf im Übrigen der Musterbauordnung an. Zudem stärken wir den Verbraucherschutz, indem wir die Regelungen zur Haftpflichtversicherung konkretisieren. Zu guter Letzt ziehen wir die Evaluation des Gesetzes um ein Jahr nach vorne. Statt nach vier Jahren wollen wir nun schon nach drei Jahren überprüfen, ob sich aus der Praxis weiterer Anpassungsbedarf für die kleine Bauvorlageberechtigung ergibt. Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass die kleine Bauvorlageberechtigung auch für Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Architektur und Bauingenieurwesen eingeführt und eine Anpassung an die europäische Berufsanerkennungsrichtlinie vorgenommen wird. Der Verstoß gegen diese Richtlinie war sogar ursprünglich der Ausgangspunkt des ganzen Verfahrens. Damit ermöglichen wir es Absolventinnen und Absolventen europäischer Studiengänge in Architektur und verschiedenen Ingenieurdisziplinen, Bauanträge auch hier in Deutschland einzureichen, damit sie ebenfalls in anderen Ländern ihrem Beruf nachgehen können. Damit stärken wir die Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen in Europa. Ich finde, das ist auch ein sehr, sehr gutes Signal. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ein letzter Punkt, der eventuell ein wenig untergeht in der ganzen Diskussion, sind die Anpassungen an die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Auch hier sorgen wir für eine weitere Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Für Windkraftanlagen findet nun generell das vereinfachte Genehmigungsverfahren statt. Darüber hinaus legen wir fest, dass Genehmigungsverfahren für Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, nicht länger als zwei Jahre dauern dürfen. Außerdem wird das Repowering bestehender Anlagen durch ein vereinfachtes Verfahren erleichtert. Wir setzen uns also ganz klar für erneuerbare Energien und den zügigen Ausbau ein. Dieses Gesetz hat sehr viele Facetten, finde ich. Wir setzen nicht nur europäisches Recht um, sondern achten gleichzeitig den Verbraucherschutz, sorgen für mehr Flexibilität beim Planen und Bauen (Glocke der Präsidentin) und geben dem Handwerk in Rheinland-Pfalz mehr Möglichkeiten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordnete Nieland.

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Iris Nieland AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Uns liegt dieser Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der aber an vielen Stellen – und zwar an wesentlichen Stellen – unzureichend ist. Deswegen haben wir im Ausschuss eine ausführliche Expertenanhörung durchgeführt. Man muss feststellen: Es gab nicht einen Experten, der keine Änderung am Gesetzentwurf vorgeschlagen hat. So wie jetzt kann der Entwurf nicht bleiben. Sehr geehrte Kollegen, daran ändert auch Ihr Änderungsantrag nichts, den Sie in letzter Minute und mit heißer Nadel genäht vorgelegt haben. Wir nehmen die Anregungen der Experten ernst und ihre Vorschläge auf. Deswegen haben wir einen umfangreichen und wichtigen Änderungsantrag vorgelegt. Wir stärken mit diesem Änderungsantrag erstens das Handwerk bei der Bauvorlageberechtigung. Unserem Antrag entsprechend sind künftig Bauhandwerker, Handwerksmeister sämtlicher Gewerbe für ihr jeweiliges Fachgebiet bauvorlageberechtigt. Wir wollen, dass ein Dachdecker eine Dachgaube planen darf. Warum sollten die Meister der Praxis keine kleinen Bauvorlagen erstellen? Andere Bundesländer erlauben es ihren Handwerksmeistern, warum nicht auch RheinlandPfalz? Zweitens stärken wir Verbraucher. Diese haben einen ganz konkreten praktischen Nutzen. Sie können nämlich künftig zwischen Architekten und Handwerkern wählen, wenn sie aus- oder umbauen wollen. In allen Fällen haben sie damit immer einen kompetenten Berater zur Hand. Drittens: Unser Änderungsantrag verstärkt die Position der Architekturabsolventen. Frau Professor Schäfer von der Hochschule Fulda ist Expertin im europäischen Berufsrecht. Sie hat deutliche Worte gefunden und gewarnt. Bleibt es bei der bisherigen Regelung, so ihre Ausführung, bestehen EUrechtliche Probleme, die letztlich zur Diskriminierung von Inländern führen können. Frau Professor Schäfer sieht beispielsweise die Befristung der kleinen Bauvorlageberechtigung für Architekturabsolventen auf drei Jahre als problematisch an. Befristungen dieser Art müssen dem Europarecht standhalten, andernfalls gelten sie für EU-Bürger anderer Länder nicht. Diese Befristung würde nur für Inländer gelten, das heißt, sie würden schlechtergestellt als Ausländer. Das kann nicht gewollt sein. Darum ändern wir auch dies. Schließlich stärkt unser AfD-Änderungsantrag auch die Verbraucher, also die Bauherren. Zum einen erweitern wir den Umfang der kleinen Bauvorlageberechtigung. Dadurch sind mehr Baumaßnahmen zulässig, insbesondere Altbausanierungen. Gerade Sanierungen können vergleichsweise günstig dazu beitragen, notwendigen Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Zum anderen geht es um den Versicherungsschutz für die Verbraucher. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung muss nämlich bisher nur einmalig nachgewiesen werden, dass man für Fehler ausreichend versichert ist, nämlich beim Antrag auf Bauvorlageberechtigung. Danach würde bisher keine weitere Prüfung des Versicherungsschutzes mehr erfolgen. Das könnte für Bauherren fatale Folgen haben. Wir ändern das. Meine Damen und Herren, das sind nur die wichtigsten Punkte für Handwerksmeister, Architekturstudenten und Absolventen und Verbraucher in unserem Änderungsantrag. Wir haben gerichtet, was die Ampel versäumt hat. Daher werbe ich für unseren Antrag und bitte Sie: Stimmen Sie zu. (Abg. Martin Haller, SPD: So weit kommt’s noch!) Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde von meinen Vorrednern schon gesagt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schlagen wir mit einer Klappe letztendlich zwei Fliegen. Wir haben einmal das Thema der Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission. Das ist die eine Seite, also die Anpassung an eine europäische Richtlinie. Die ist auch Kern der Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung. Die zweite Säule ist, dass Techniker und Handwerker ihr Wissen nun ohne unnötige Hürden anwenden können. Ein ganz einfaches Beispiel: Wenn eine Handwerkerin in Speyer in ihrer Gemeinde ein kleines Projekt verfolgen wollte, ein kleines Bauprojekt, kann sie die Qualifikation dazu haben, sie kann das Wissen über Prozesse und Planungen etc. haben, aber weil die Berechtigung fehlte, durfte sie es schlichtweg nicht. Mit dem Ampelantrag sind wir deshalb europakonform und senken bürokratische Hürden. Es wurde angesprochen, die Berufserfahrung senken wir von fünf auf zwei Jahre. Statt 80 Stunden Fortbildung fallen nun 60 Stunden Fortbildung an. So wollen wir Technikerinnen und Techniker und Handwerkerinnen und Handwerker in die Lage versetzen, Verantwortung für ihre Bauvorlagen zu übernehmen und eine realistische Chance zu haben, die notwendigen Qualifikationen zu erreichen. Damit wollen wir unnötige Bürokratie senken, pragmatische Lösungen bilden und letztendlich – das ist schon erwähnt worden – das Vorziehen des Evaluationstermins, um zu schauen und eventuell nachjustieren zu können. Die angesprochenen Spannungen wurden eben erwähnt. Braucht man Anpassungen in der weiteren Harmonisierung mit anderen Bundesländern? Braucht man weitere Berufsfelder? Braucht man Anpassungen an Grundfläche, Berufsvorlagen etc. pp.? – Das wird sich dann nachher in einem Evaluierungstermin zeigen. Mit der Verabschiedung des Ampelantrags und des Änderungsantrags zeigt sich aber auch, dass der Standard in unserem Beruf, den wir in Deutschland haben, was eine Meisterin oder ein Meister mitbringen muss in dem jeweiligen Beruf, und die Qualität hoch angesehen bleiben, dass der Verbraucherschutz hoch angesehen bleibt. Das kommt auch dem Wohnraummangel entgegen, gerade für Familien, weil wir Handwerker und Handwerkerinnen stärken. Wir können Baumaßnahmen somit schneller und flexibel umsetzen, also planen, beantragen und umsetzen, und gehen einen Schritt in der Harmonisierung der Bauordnung zwischen den Bundesländern. Letztendlich hat auch die MPK – das hat Kollege Reichert gesagt – die kleine Bauvorlageberechtigung als Leitbild im Pakt für Planungs-, Genehmigungsund Umsetzungsbeschleunigung genannt. Der Rest wird sich dann in der Evaluierung ergeben. Ich werbe für das Gesetz mit dem Ampelantrag. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der nächste Debattenredner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Warum dieses Gesetz notwendig ist, dazu hatte ich an dieser Stelle schon am 12. Juni 2024 in der ersten Beratung gesprochen. Wir wollen alle nicht, dass das EU-Vertragsverletzungsverfahren am Ende dazu führt, dass wir Strafzahlungen erwarten müssen, weil wir die Probleme nicht abstellen. Gleichwohl – das hatte ich damals auch gesagt – bedarf es natürlich einer Detailbetrachtung. Ein Punkt, über den wir zumindest gestolpert waren, ist § 64 Abs. 3 Nr. 3. Danach soll nach dem neuen Gesetz künftig unter anderem bauvorlageberechtigt sein, wer die Meisterprüfung des Maurer-, Betonbau- und Zimmererhandwerks abgelegt hat und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, die darin stehen. Demnach erfolgt die Beschränkung auf den Meister Maurer, Betonbau und Zimmererhandwerk. Es wäre natürlich denkbar – das haben wir von Abgeordnetem Reichert gehört, er hat Bezug genommen auf die Berufsgruppe der Dachdecker –, dass diese oder Meister anderer Gewerke ein Bedürfnis haben könnten, bauvorlageberechtigt zu sein. Das könnte man sich denken, wenn man einen solchen Beruf ausübt, und auf die Idee kommen: Warum hat der Kollege das Recht und ich nicht? Deswegen habe ich dies gestern noch einmal im Rechtsausschuss zum Gegenstand der Rechtseinschätzung der Landesregierung gemacht. Frau Ministerin, vielen Dank, dass jemand aus Ihrem Haus anwesend war. Die haben rekurriert auf eine Entscheidung aus Bayern aus dem Jahr 1999. Anscheinend – zumindest nach dem Sachstand – gibt es keine neueren Entscheidungen, weil jemand versucht hat, das gerichtlich zu klären. Auf jeden Fall hat die Entscheidung in Bayern 1999 gesagt, dass man keine Rechtsunsicherheit zu erwarten hätte. Ob das natürlich alles dann so hält – wir haben es eben gehört, es ist ein Kompromiss, der hier gegangen wird –, wird die Zukunft zeigen. Tatsächlich kann man auch als Dachdecker oder anderer Handwerker auf die Idee kommen: Warum der Kollege und ich nicht? Das werden wir dann sehen. Wir können alle nicht in die Glaskugel schauen. Insgesamt betrachtet ist es allerdings richtig, dass man das Gesetz jetzt auf den Weg bringt; denn Vertragsverletzungsverfahren mit einer Verurteilung Deutschlands wäre sicherlich schlechter. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Doris Ahnen.

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Doris Ahnen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kleine Bauvorlageberechtigung: Das kommt so ein bisschen klein daher, aber so klein ist das gar nicht. Das will ich an der Stelle auch einmal sagen. Deswegen haben wir die Initiative ergriffen. Nicht nur – das ist eben dargestellt worden –, um das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland aufzugreifen und entsprechende rechtliche Regelungen vorzusehen, sondern wir haben eben auch gesagt, wir wollen die Gelegenheit nutzen, damit staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker der Fachrichtung Bautechnik sowie Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister aus dem Maurer-, Beton- oder Zimmererfach ebenfalls die kleine Bauvorlageberichtigung erhalten. Herr Reichert, das haben wir getan, und wir haben diese Initiative ergriffen, weil wir Vertrauen in unsere Handwerkerinnen und Handwerker haben. Ich sage einmal, es war auch eine Initiative, die wir eigeninitiativ auf den Weg gebracht haben. Es war jetzt nicht so, dass es da solch einen ganz großen Druck gab, sondern wir haben gesagt, wenn wir da jetzt dran sind, dann wollen wir das eben auch mit in den Blick nehmen, weil es unserer Grundüberzeugung entspricht, dass man Qualifikationen auf unterschiedlichen Wegen erreichen kann. Davon bin ich schon immer fest überzeugt. Deswegen finde ich es richtig, an dieser Stelle diese Möglichkeit – ich sage das jetzt einmal vereinfacht – für die Meisterinnen und Meister zu eröffnen. Ich sage, das ist Wertschätzung für deren Professionalität. Ich sage aber auch, das heißt gleichzeitig, den Architektinnen und Architekten sowie den Ingenieurinnen und Ingenieuren Wertschätzung entgegenzubringen. Die haben ebenso eine besondere Qualifikation. Deswegen ist es ein Abwägungsprozess, wo genau man die Grenzen zieht. Ich glaube, wir haben den Abwägungsprozess seitens der Landesregierung schon ganz gut vorgenommen. Ich kann aber sehr gut unterstützen, was die regierungstragenden Fraktionen jetzt vorschlagen, nach der Anhörung eben bei dem Thema der Qualifikation noch einmal ein Stückchen die Stundenzahl zu reduzieren, gleichzeitig noch einmal die Zahl der Jahre, die nach Ablegen der Meisterprüfung vorgesehen sind, zu reduzieren und zu sagen, wir wollen den gesamten Prozess nach drei Jahren evaluieren. Ich glaube, das ist das Gebot der Stunde: gute Antworten zu geben, damit Bauen schneller möglich ist, damit sich Menschen in ihrer Qualifikation wertgeschätzt fühlen. Gleichzeitig ist immer auch zu sehen, man spricht unterschiedliche Berufsgruppen an. Dabei ist vernünftig auszutarieren und zu akzeptieren, dass es bei schwierigeren Aufgaben nach wie vor sinnvoll ist, dass diese von Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren verantwortet werden; denn für diese größeren, komplexen Aufgaben haben sie die einschlägige Ausbildung. Ich glaube, das ist ein vernünftiger Weg. Wir schauen uns an, wie sich das entwickelt. Ich bin dankbar, dass der Gesetzentwurf offensichtlich heute Zustimmung erfährt. Die wenig mutige Enthaltung der CDU weiß ich noch nicht richtig zu interpretieren, aber wahrscheinlich wollen sie die nächsten drei Jahre abwarten. (Zurufe der Abg. Marcus Klein, CDU, und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann evaluieren wir und werden sehen, ob sich das so bewährt hat. Ich bin ganz sicher, wir gehen heute einen guten Schritt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Damit treten wir jetzt, weil keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, in die Abstimmungsfolge ein. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/10796 –. Wer sich diesem Änderungsantrag anschließen will, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/10854 – ab. Wer sich diesem Antrag anschließen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Zustimmung des Hauses, Ablehnung der CDU. Gab es Stimmenthaltungen? (Widerspruch der CDU –

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Martin Haller SPD

Ja, ganz souverän! Die haben zuerst die Hand gehoben! – Heiterkeit bei der CDU –

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

AfD hat abgelehnt!) – Einzelne Abgeordnete enthalten sich. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/9534 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der eben beschlossenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Stimmenthaltung der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Stimmenthaltung der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin Mainz der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9879 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft – Drucksache 18/10829 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/10835 – (Unruhe im Hause) – Ich darf bitten, die Unterhaltungen im Foyer weiterzuführen. Die CDU-Fraktion hat eine um 3 Minuten erweiterte Redezeit, also 8 Minuten beantragt. Ich darf Ihnen eine kurze Information über das Ausschussverfahren geben. Die erste Plenarberatung fand in der 69. Sitzung am 11. Juli 2024 mit Aussprache und Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wissenschaft – federführend – und den Rechtsausschuss – mitberatend – statt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Meine Damen und Herren, für die SPD-Fraktion erteile ich Abgeordneter Dr. Rehak-Nitsche das Wort.

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Dr. Katrin Rehak-Nitsche SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir zum zweiten Mal das Universitätsmedizingesetz. In diesen hitzigen Zeiten möchte ich als erstes ein Lob an alle Beteiligten für den guten Prozess aussprechen. Gesetze brauchen lange, bevor sie vom ersten Entwurf in die Endfassung gebracht werden können. Dieser Prozess ist selten einfach. Einfach war er nicht, aber er war gut und konstruktiv. Wir hatten den ersten Entwurf, haben Beratungen im Ausschuss durchgeführt, uns auf eine Anhörung geeinigt, verschiedene Experten gehört. Ich sage noch einmal einen herzlichen Dank an die Experten, die uns andere Informationen zur Verfügung gestellt haben. Auf dieser Basis haben wir das Ganze überarbeitet. Jetzt stehen hier ein Gesetzentwurf und ein Änderungsantrag, hinter denen das Parlament steht. Warum ist das wichtig? – Das ist wichtig; denn die Universitätsmedizin ist die größte Landesbeteiligung, das größte landeseigene Unternehmen, das wir in Rheinland-Pfalz haben. Die Universitätsmedizin ist die einzige, die wir in Rheinland-Pfalz haben. Zum Dritten sage ich, die Universitätsmedizin muss mehrere hochkomplexe Herausforderungen und Aufgaben vereinen: exzellente Forschung, qualitativ hochwertige Lehre und modernste Krankenversorgung. Mein herzlicher Dank geht an die Kolleginnen und Kollegen, an alle, die am Prozess beteiligt waren, für die konstruktive Unterstützung der Universitätsmedizin und die gemeinsame Ermöglichung ihrer Weiterentwicklung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Jetzt komme ich zu dem, was sich inhaltlich verändern wird. Das Auswahlverfahren zum Beispiel für die wissenschaftlichen Vorstände wird überarbeitet und transparenter gestaltet. Wir werden eine gemeinsame Findungskommission von Fachbereichsrat und Aufsichtsrat bekommen. Das wird hoffentlich einige der Probleme lösen, die wir in der Vergangenheit hatten. Die Pflege bekommt ein eigenes Vorstandsressort – das ist längst überfällig – und ebenso der Bereich Bauen und Infrastruktur. Mehr als 2 Milliarden Euro sollen in den nächsten Jahren verbaut werden. Die verbauen sich selbstverständlich nicht von selbst, sondern das will gut gesteuert sein. Dafür legt das Gesetz die Grundlagen. Es wird eine Trägerversammlung eingerichtet, um die Belange des Landes zu vertreten. Das ist sehr wichtig. Es ermöglicht die Einführung einer neuen Departmentstruktur und wichtige Flexibilisierungen in den Organisationseinheiten. Es gibt Kliniken, künftig Departments, Institute und andere Einheiten. Das zeigt die Komplexität dieser Organisation und trägt ihr Rechnung. Im Änderungsantrag haben wir das noch einmal präzisiert und flexibilisiert. Gleichzeitig gibt es eine Stärkung der Gleichstellung durch Regelungen und Prüfungspflichten zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Phasen der Vorbereitung, Planung und Durchführung von Maßnahmen. Es werden moderne Lehrformate explizit eingefordert und unterstützt. Daneben werden ein paar Merkwürdigkeiten geradegezogen, zum Beispiel dass die Universitätsmedizin künftig selbst für ihre eigene Unternehmenskommunikation zuständig ist, nicht mehr der Präsident der JGU, wie das unpraktischerweise formal jahrelang der Fall war. Wir lösen und begleiten mit diesem Gesetz drei große Herausforderungen oder begegnen ihnen in den nächsten Jahren. Es sind drei, die ich stellvertretend nennen möchte. Das Erste ist die Flexibilisierung und der Umbau der Organisation. Das Zweite ist, die Entscheidungsfindungen und Prozesse sollen deutlich effizienter gestaltet werden. Das ist eine große Aufgabe im Betrieb. Einige Hausaufgaben wurden auf dem Weg schon gemacht. Es wurden gute Analysen erstellt, die zeigen, an welcher Stelle die Arbeit in den nächsten Jahren liegen wird. Zum Dritten sage ich – wir haben es schon mehrfach gehört –, der Campus wird komplett um-, man kann sogar sagen, neu gebaut. Im Juli habe ich gesagt, die Modernisierung der Infrastruktur ist nicht nur ein bauliches Projekt, sondern ein strategisches Unterfangen. Es geht um die Schaffung eines Umfelds, das Heilung und Wohlbefinden, aber auch translationale Forschung und gute Lehre fördert. Die Bewältigung all dieser Herausforderungen wird auf eine neue gesetzliche Basis gestellt. Gemeinsam haben wir eine Gesetzesnovelle erarbeitet, überarbeitet, einen Änderungsantrag eingereicht und angepasst; das kann sich sehen lassen. Es freut mich, dass wir auf diesem Weg zu einem modernen und flexiblen Universitätsmedizingesetz gemeinsam gehen, zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Matthias Reuber.

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Dr. Matthias Reuber CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man in der jüngeren Vergangenheit die Zeitung aufgeschlagen und morgens etwas zur Universitätsmedizin in Mainz gelesen hat, waren das vor allem in den letzten anderthalb Jahren häufig eher negative Nachrichten. Ich möchte jetzt nicht auf alles eingehen, was man lesen konnte, zwei Dinge aber dennoch kurz ansprechen. Zum einen sind die Turbulenzen zu nennen, die wir rund um den kaufmännischen Vorstand im vergangenen Jahr erleben mussten, die am Ende konsequenterweise zu einem personellen Wechsel geführt haben. In dem Prozess ist viel Vertrauen verloren gegangen. Zum Zweiten nenne ich die lange und immer noch erfolglose Suche nach einem neuen wissenschaftlichen Vorstand, die ihren vorläufigen Höhepunkt im Mai dieses Jahres fand. Zu der hat man anschließend in der Zeitung lesen können, aufgrund der ersten Äußerungen des Ministers hierzu wurde von einer vermeintlichen Entmachtung des Fachbereichsrats gesprochen. Meine Damen und Herren, wenn wir aber morgen die Zeitung aufschlagen, bin ich mir sicher, dass wir zur Universitätsmedizin eine gute Nachricht lesen werden; denn die Änderung des Gesetzes, die wir heute verabschieden werden, ist ein guter Tag für die Universitätsmedizin. Wir schaffen damit die Voraussetzungen für eine bessere Zukunft. Wir lassen die schlechten Nachrichten ein Stück weit hinter uns und können ein neues Kapitel aufschlagen. (Beifall der CDU) Ich möchte in aller Kürze noch auf einige wichtige Punkte unserer Anhörung und auf Punkte des Gesetzes eingehen. Frau Kollegin Rehak-Nitsche hat schon die gemeinsame Findungskommission zur Suche des wissenschaftlichen Vorstands angesprochen. Diese gemeinsame Findungskommission mit getrennten Wahlen von Aufsichtsrat und Fachbereichsrat wurde in der Anhörung von allen Expertinnen und Experten begrüßt und wird auch von der CDU-Landtagsfraktion als sehr zielführend empfunden, da mit der Änderung weiterhin gewährleistet ist, dass auf der einen Seite Fachbereichsrat, aber auch Aufsichtsrat getrennt voneinander über diesen Vorschlag abstimmen und diesem Vorschlag am Ende des Tages zustimmen müssen. Das ist anders, als wir es zunächst befürchten mussten, keine Entmachtung des Fachbereichsrats, sondern ein gutes Instrument, welches dazu führen wird, dass wir künftig viel mehr Transparenz im Prozess haben und das Verfahren hoffentlich verbessern sowie zeitnah erfolgreich abschließen können. (Beifall bei der CDU) Es ist schon angesprochen worden, wir haben einen gemeinsamen Änderungsantrag vorgelegt. Bei § 4 sind wir durch die Anhörung auf eine wichtige Änderung gekommen, die künftig mehr Flexibilität schaffen wird, indem weitere Sonderstrukturen, wie zum Beispiel die Apotheke, Berücksichtigung finden. Das führt zu einigen Folgeänderungen in dem Gesetzesänderungsantrag, den wir heute eingebracht haben. Darauf gebracht hat uns der ehemalige wissenschaftliche Vorstand, Professor Förstermann, der auf Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion an dieser Anhörung teilgenommen hat. Er hat in seiner schriftlichen Stellungnahme darauf hingewiesen. Wir haben es dann gemeinsam mit der Ampel aufgegriffen. Ich glaube, allein das zeigt, dass sich dieser vielleicht am Anfang aus Sicht des einen oder anderen vermeintliche Umweg über die Anhörung doch gelohnt hat, weil wir an der Stelle durch die Anhörung zu einer Verbesserung gekommen sind. (Beifall der CDU) Dass die Anhörung gut und sinnvoll war, zeigt sich für uns beim Thema „Bauen“. Wir hatten es schon vorher angekündigt. Der Bauvorstand wird von unserer Fraktion ausdrücklich begrüßt. Durch die Anhörung, vor allem durch die schriftliche Stellungnahme von Herrn Achim Meier, liegen ganz konkrete Ansätze auf dem Tisch, die beim Thema „Bauen“ berücksichtigt werden sollten, wenn wir wollen, dass Prozesse beschleunigt werden, und wir dafür sorgen wollen, dass das Thema „Bauen“ zu einem Erfolg wird. Erlauben Sie mir die Zwischenbemerkung, das ist in Rheinland-Pfalz hier und da schon einmal ein bisschen schwieriger im Bereich Bauen. Die Anregungen, die Herr Achim Meier gebracht hat, sind von den Experten in der Anhörung gewürdigt worden. Ich möchte an dieser Stelle gern den Präsidenten der JGU, Professor Krausch, zitieren, der gesagt hat: „Ich glaube, er weiß, worüber er redet. Insofern würde ich nahelegen, das ernst zu nehmen, was er sagt.“ Vieles von dem, was gesagt wurde, ist nicht direkt im Universitätsmedizingesetz zu regeln, aber im weiteren Verfahren. Wir werden morgen, wenn ich auf die Tagesordnung schaue, über das Sondervermögen reden, uns in den weiteren Beratungen und im weiteren Verfahren noch intensiver mit den Vorschlägen aus dieser Anhörung auseinandersetzen. Lassen Sie mich abschließend einen Blick in die Zukunft richten. Als CDULandtagsfraktion werden wir selbstverständlich weiterhin dafür kämpfen, dass die einzige Universitätsmedizin, die wir in unserem Land haben, die gleichzeitig unsere größte Landesbeteiligung ist, bestens unterstützt wird. Wir werden dafür kämpfen und wollen dafür sorgen, dass wir künftig, wenn wir morgens die Zeitung aufschlagen, viel häufiger positive Nachrichten über die Universitätsmedizin lesen. Das Gesetz und die Änderungen, die wir heute vorschlagen, sind ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg dahin. Weitere Schritte müssen folgen, sei es bei der Ausstattung von Forschung und Lehre, aber auch in Fragen der Gesundheitsversorgung. Das Thema „Bauen“ hatte ich kurz angesprochen. Da wird in den nächsten Jahren sehr viel Geld bewegt. Gerade weil viel Geld bewegt wird, haben wir die große Chance, wenn wir jetzt richtige Entscheidungen treffen, dass wir die Universitätsmedizin mit diesen Baumaßnahmen auf ein neues Level heben können. Dazu sollten wir die Aussagen aus der Anhörung als Diskussionsgrundlage mitnehmen und weiter diskutieren. Wir werden dem Gesetz und dem Änderungsantrag selbstverständlich zustimmen. Zum Schluss darf ich mich noch einmal bedanken bei den Kolleginnen und Kollegen der Ampelfraktionen für die sehr konstruktive und gute Anhörung sowie die gute Zusammenarbeit im Nachgang zu der Anhörung. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Carl-Bernhard von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Juli haben wir schon einmal über das Universitätsmedizingesetz gesprochen. Zwischenzeitlich gab es eine Anhörung, die uns deutlich gezeigt hat, dieses Gesetz ist der richtige Weg. Positiv bewertet wurde beispielsweise die Findungskommission. Sie wurde heute schon erwähnt. Die Anzuhörenden waren sich einig, die Regelung vereinfacht das Finden und die Wahl des wissenschaftlichen Vorstands. Mir und uns als grüne Fraktion ist an dieser Stelle sehr wichtig, die neue Regelung schafft mehr Verbindlichkeit für die Bewerberinnen und Bewerber. Im harten Wettbewerb um die besten Köpfe ist das absolut notwendig. Ebenfalls begrüßt wurde, dass die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands in Zukunft in der Satzung geregelt wird. Das eröffnet Spielraum, um die Aufgaben flexibler zu verteilen und Schwerpunkte zu setzen, zum Beispiel in den Bereichen Bauen und Digitalisierung. Die Stärkung des Pflegevorstands – das wurde heute schon erwähnt –, der jetzt stimmberechtigt sein wird, feiern wir als grüne Fraktion. Das ist ein wichtiger Schritt für die Anerkennung der Pflege. Viele kleinere Änderungen wurden seitens der Anzuhörenden ebenfalls positiv aufgenommen, beispielsweise die Förderung von Gleichstellung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Antidiskriminierung, die als Aufgabe der Universitätsmedizin definiert wurde, oder die Klarstellung, dass die Öffentlichkeitsarbeit Aufgabe der Universitätsmedizin selbst ist und nicht des Präsidenten der Johannes Gutenberg-Universität. Die Liste der positiven Neuerungen im Gesetz ist lang. Lassen Sie mich jedoch auf den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und der CDU eingehen. In der Anhörung wurden uns einige Punkte mitgegeben, die wir gern noch im Gesetz berücksichtigen möchten. Der erste Vorschlag betrifft die innere Strukturierung der Universitätsmedizin. Künftig wird sie in Departments gegliedert sein, in denen Kliniken und Institute aus verwandten medizinischen Fachrichtungen zusammenarbeiten. Die neue Struktur bietet große Chancen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig sollen Ressourcen wie Großgeräte, Betten und Personal gemeinsam effizienter genutzt werden. Doch es gibt Einrichtungen – Kollege Reuber hat es eben schon erwähnt –, wie die Apotheke, die sich nicht einfach in diese Struktur einfügen lassen. Daher ist es sinnvoll, im Gesetz zu verankern, dass auch eigenständige Einrichtungen neben den Departments bestehen bleiben können. Aus dieser Änderung ergeben sich im Gesetz verschiedene Folgeänderungen. Wir legen beispielsweise fest, dass die innere Struktur der eigenständigen Einrichtungen in der Satzung zu regeln und der Aufsichtsrat selbstverständlich auch für die eigenständigen Einrichtungen zuständig ist. Eine weitere Änderung betrifft die Leitungen einzelner Einrichtungen. Hier flexibilisieren wir insoweit, als dass diese Positionen nicht mehr zwingend mit berufenen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern besetzt werden müssen. Das spiegelt die Realität wider; denn in vielen Bereichen, wie beispielsweise der Physiotherapie oder der Apotheke, ist das bereits heute der Fall. Die letzte Änderung betrifft die Zusammensetzung des Klinik- und Pflegeausschusses. Hier ist ebenso eine Flexibilisierung angebracht, damit der vertretende Personenkreis im Klinik- und im Pflegeausschuss nach Bedarf erweitert werden kann. Die Universitätsmedizin Mainz steht vor großen Veränderungen, sowohl was die räumliche Situation angeht als auch die innere Struktur und Organisation. Mit der Änderung des Universitätsmedizingesetzes unterstützen wir sie dabei. Ich freue mich, dass wir auch bei Ihnen, liebe CDU, Zustimmung zu dem Gesetz finden. Für die kommenden Herausforderungen braucht die Universitätsmedizin starke Unterstützerinnen und Unterstützer, und auch ich möchte mich für die gute Zusammenarbeit bei den Anhörungen und im Ausschuss bedanken. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der FDP, vereinzelt bei der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Joachim Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Wir haben sehr ausführlich über ein Gesetz beraten, das wichtig, aber zugleich bis auf wenige Beanstandungen unsererseits unstrittig ist, im Wissenschaftsausschuss samt Expertenanhörung, im Gesundheitsausschuss, im Rechtsausschuss und im Haushaltsausschuss. Nun die zweite Lesung im Plenum inklusive Änderungsantrag, dem wir zustimmen, weil er einige sinnvolle Korrekturen vorsieht. Weil nun wirklich alles bis ins letzte Detail erörtert worden ist und das Gesetz bzw. der Änderungsantrag einstimmig verabschiedet wird, will ich mich heute kurzfassen. JGU-Präsident Professor Dr. Georg Krausch hat es bei der Anhörung auf den Punkt gebracht. Ich zitiere: „Das vorliegende Gesetz macht zwei Dinge: Es nimmt auf der einen Seite die Erfahrungen der letzten 15 Jahre auf und repariert das eine oder andere, was in dem ursprünglichen Gesetz von 2008 nicht so ganz glücklich war. Auf der anderen Seite finden sich darin einige durchaus signifikante Änderungen.“ Diese signifikanten Änderungen stoßen bei uns, bei der AfD-Fraktion, auf überwiegende Zustimmung. Sie sind größtenteils nachvollziehbar und schlüssig. Das Fazit von Professor Krausch: „Ich finde das Gesetz insgesamt gelungen Gesetz ebenso insgesamt für gelungen, und wir stimmen dem zu. Beispielhaft will ich noch einmal einen Aspekt herausgreifen, den auch der JGU-Präsident in der Anhörung erwähnte. Es geht um die Änderungen in § 21 Abs. 1. Wir finden es sinnvoll, dass die Universität und die Universitätsmedizin eine Kooperationsvereinbarung abschließen. Eine gemeinsame Strategie bei der Berufung von Professoren ist allein deshalb schon zu begrüßen, weil die Universitätsmedizin im Bereich der Forschung und Lehre ein Fachbereich der Universität ist. So weit, so gut. Ich will aber zum Schluss auch betonen, dass mit dem Gesetz natürlich nicht alle Probleme, die zuletzt bei der Unimedizin aufgetaucht sind, aus der Welt geschafft sind. Ich denke dabei zum Beispiel an mehrere IT-Ausfälle oder an die Unterfinanzierung des Bereichs Forschung und Lehre durch das Land. Das bleibt nach wie vor ein blinder Fleck, dem wir uns meines Erachtens widmen müssen und der auch hier thematisiert gehört. Besteht also weiterhin Handlungsbedarf? – Allerdings. Ich sagte bereits, wir stimmen dem Gesetzesvorhaben und auch dem Änderungsantrag zu. Danke. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der nächste Redner in der Debatte ist der Fraktionsvorsitzende der FDP, Abgeordneter Philipp Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Universitätsmedizin spielt eine ganz entscheidende Rolle für das Land Rheinland-Pfalz, für uns als größte Beteiligung des Landes. Deswegen ist es erfreulich, dass Weiterentwicklungen in einem solch breiten Konsens hier im Haus auf den Weg gebracht werden können. Die Universitätsmedizin ist unsere zentrale Ausbildungsstätte für unseren medizinischen Nachwuchs. Auch hier haben wir immer wieder gemeinsam miteinander beraten, weil wir natürlich wissen, dass wir einen weiter hohen Bedarf an jungen Ärztinnen und Ärzten haben werden. Es ist gut, dass es gelungen ist, zusätzliche Studienplätze zu schaffen. Diesen Weg wollen wir natürlich ebenfalls weitergehen. Die Universitätsmedizin spielt hier eine zentrale Rolle. Sie ist zugleich Zentrum medizinischer Spitzenforschung, um hier die Grundlage zu bieten, sich zum einen einfach medizinisch weiterzuentwickeln, Krankheiten, für die wir heute noch keine ausreichenden, keine guten Behandlungsmöglichkeiten haben, in Zukunft besser behandeln zu können. Ich will das ausdrücklich sagen. Sie ist damit natürlich auch Innovationsmotor für die Pharmaindustrie, die in Rheinland-Pfalz einen besonderen Stellenwert einnimmt und in Zukunft einen größeren Stellenwert einnehmen soll und wird. Wir haben erfreulicherweise eine Reihe von großen Investitionen in den Pharmastandort RheinlandPfalz, aber wir wollen, dass es in Zukunft natürlich weiter solche Investitionen und vor allen Dingen auch Neugründungen in Rheinland-Pfalz gibt. Für all das schafft die Universitätsmedizin mit ihrer Forschungsinfrastruktur das zentrale Ökosystem, in dem das stattfindet. Dieses Plenum ist sehr geprägt von der Weiterentwicklung unserer Universitätsmedizin. Heute geht es um das Universitätsmedizingesetz, um den Rechtsrahmen, in dem die Universitätsmedizin arbeitet. Es wird auch noch gehen um das 400 Millionen Euro-Sondervermögen, um die Universitätsmedizin teilweise zu entschulden. Das ist wichtig, um ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zu erhalten. Ich will an dieser Stelle aber auch noch einmal gerade mit Blick auf dynamische Entwicklungen in Berlin darauf verweisen, dass es eine wirklich bedeutende Aufgabe des eingeschränkt handlungsfähigen Deutschen Bundestages ist, die Reform der Krankenhausfinanzierung noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Das ist eine der zentralen Fragen, bei denen ich sehr an die Verantwortung der in Berlin tätigen Kolleginnen und Kollegen appellieren will. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir werden mit dem entsprechenden Baumasterplan die bauliche Modernisierung auf den Weg bringen. Das wird in diesem Plenum noch Raum einnehmen. All das schafft die Grundlage dafür, dass die Universitätsmedizin auch in Zukunft das bleibt, was sie derzeit ist, ein zentrales Rückgrat der medizinischen Spitzenversorgung für die Region und für ganz Rheinland-Pfalz sowie ein Ausbildungs- und Innovationsstandort. Dieser Rolle kann und soll sie in Zukunft gerecht werden mit gestraffteren und effizienteren Strukturen. Dabei strukturieren wir den Vorstand entsprechend neu, und insbesondere schaffen wir die Möglichkeit, ein zusätzliches Vorstandsmitglied zu schaffen. Das ist mit Blick auf eine Bausumme von über 2 Milliarden Euro, die geplant ist, in der Tat richtig, sodass diese besondere Herausforderung künftig im Vorstand der Universitätsmedizin in eigener Verantwortung wahrgenommen werden kann. Wir schaffen Mehrheitsentscheidungen im Vorstand, um gegebenenfalls die Entscheidungsprozesse effizienter und schneller auf den Weg bringen zu können. Wir modernisieren die Struktur, die historisch geprägt ist durch verhältnismäßig kleine Kliniken – das entspricht nicht mehr dem heutigen vernetzten Denken in der Medizin –, und schaffen eine Departmentstruktur. Das ist ebenfalls von großer Bedeutung. Wir stärken – das will ich auch einmal sagen – in Zukunft die Pflege durch die Rolle des Pflegevorstands in diesem Gesetz. Alles das sind wichtige Schritte, die entscheidenden allerdings, sage ich jetzt auch als Teil dieses Parlaments, als Gesetzgeber, die entscheidenden Schritte werden in der Umsetzung geschafft. Ich habe großes Vertrauen in den neuen Vorstand der Universitätsmedizin. Mit diesem erfreulicherweise in breitem Konsens auf den Weg gebrachten Gesetz geben wir dem Vorstand den dafür erforderlichen Handlungsrahmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP und bei der SPD sowie des Abg. CarlBernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die parlamentarische Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Helge Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Bekanntlich haben wir uns bereits in der 69. Plenarsitzung und in der 27. öffentlichen Sitzung des Wissenschaftsausschusses für das Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin im Tenor in der Überzeugung, dass gerade eine Einrichtung, deren Bedeutung weit über die Landesgrenzen hinaus so groß ist, eine verlässliche und vor allem aktuelle gesetzliche Grundlage braucht, ausgesprochen. Insofern ist die Neufassung dieses Landesgesetzes überfällig. Aus unserer Sicht ist es allerhöchste Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen und Raum für die notwendigen Flexibilisierungen zu schaffen. Ein neues Gesetz ist das eine, die Praxis im Alltag das andere. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Wir können nicht so tun, als seien die Probleme der Universitätsmedizin damit alle gelöst. Die durchwachsenen Bewertungen von Patientinnen und Patienten für die Universitätsmedizin im Internet zeigen, dass es vor dem Hintergrund der angespannten Personalsituation auch in Sachen Versorgungsqualität akuten Handlungsbedarf gibt. Ebenfalls sei darauf hingewiesen, dass die Auseinandersetzungen rund um die Neubesetzung der Position des wissenschaftlichen Vorstands dem Ruf dieser Institution alles andere als zuträglich waren. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Sondersitzung des Wissenschaftsausschusses, die wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion für den 5. Juni 2024 damals beantragt hatten. (Abg. Marco Weber, FDP: Als Fraktion!) Inzwischen scheint Ruhe eingekehrt zu sein, auch wenn die vakante Stelle nicht neu ausgeschrieben wurde. Grund zur Eile besteht offenbar nicht, zumal es eine kompetent besetzte Übergangslösung gibt. Ich glaube daran, dass wir auf einem richtig guten Weg sind. Wir alle brauchen eine Universitätsmedizin, die auch mithilfe von Kooperationen exzellent in der Ausbildung und Forschung auf internationalem Niveau rangiert und bestmögliche Patientenversorgung auch auf lange Sicht gewährleisten kann. Die Gesetzesnovelle ist nur ein Anfang. Hier stimme ich den Vorrednerinnen und Vorrednern zu. Es gibt noch viel zu tun. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Clemens Hoch. (Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut! Guter Mann!)

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Clemens Hoch

Meine sehr verehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bedanken für die konstruktiven und wertschätzenden Beratungen in den vergangenen Monaten. Wir wollen mit dem Gesetzentwurf gemeinsam die Basis schaffen, unsere Universitätsmedizin zu flexibilisieren, zu modernisieren und sie fit für die Zukunft zu machen. Ich bin ganz zuversichtlich, dass wir nicht nur in den letzten Wochen und Monaten sehr viele gute Nachrichten über die Universitätsmedizin vorgefunden haben, sondern sie auch in den kommenden Wochen und Monaten weiter vorfinden; denn die Geschlossenheit, die wir hier vorfinden, haben wir auch an der Universitätsmedizin. Dort findet gerade ein echter Neustart statt. Der Vorstand ist gemeinsam mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dabei, einen neuen Ton zu setzen. Es geht darum, exzellente Forschung und moderne Lehre, aber eben auch wirtschaftliche und gute Krankenversorgung gemeinsam zu denken und die Strukturen an diese Erfordernisse anzupassen. Natürlich leisten wir mit dem Universitätsmedizingesetz dazu einen wichtigen Beitrag. Ich glaube, das bisherige Universitätsmedizingesetz war aber nicht der Grund für die aktuellen großen Herausforderungen. Trotzdem werden die Rahmenbedingungen jetzt viel besser. Die bereits mehrfach angesprochene Erweiterung des Vorstands auf bis zu fünf Personen dient dazu, den Herausforderungen zu begegnen, vor allem im Bereich Bau, aber auch ganz besonders – das war mir ein Herzensanliegen – im Bereich der Pflege durch ein vollwertiges Vorstandsmitglied. Eine der weiteren Regelungen – auch diese Dinge sind angesprochen worden – ist die Bildung und der Aufbau von Departments. Bisher hat das UMG Festsetzungen gemacht, die die Umsetzung eher gehemmt haben. Die neu vorgesehene Regelung ist flexibler und überträgt an dieser Stelle viele Maßnahmen in den Regelungsbereich der Universitätsmedizin selbst. Unter dem Titel „Anschub UM“ hat die Landesregierung dem Hohen Haus einen Vorschlag gemacht, in den Haushaltsberatungen den Neustart der UM weiterhin positiv zu begleiten mit der Teilentschuldung von 400 Millionen Euro, einer deutlichen Erhöhung des Landeszuführungsbetrags, dem Einstieg in die Krankenversorgung als DAWI-Leistungen und vor allem dem geplanten Sondervermögen, das wir morgen beraten werden. Mit all dem wollen wir den Neustart weiter unterstützen. Ich danke für Ihre Unterstützung an dieser Stelle und wünsche ein herzliches Glück auf. (Beifall bei der SPD, bei der FDP und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Weitere Wortmeldungen zur Debatte liegen nicht vor. Daher kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/10835 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/9879 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Auch hier sehe ich keinen Raum für Gegenstimmen und Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Meine Damen und Herren, wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Meine Damen und Herren, wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/10337 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/10827 – Gemäß der Absprache im Ältestenrat findet die Behandlung ohne Aussprache statt. Noch eine kurze Information zum Ausschussverfahren: Die erste Plenarberatung fand in der 71. Sitzung am 19. September dieses Jahres mit Aussprache statt. Die Ausschussüberweisung erfolgte an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss mitberatend. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Die unmittelbare Abstimmung über den Gesetzentwurf erfolgt nun in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/10337 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Meine Damen und Herren, wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Landesgesetz über den freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Obergeckler und Niedergeckler Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/10400 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/10826 – Gemäß der Absprache im Ältestenrat behandeln wir dies heute ohne Aussprache. Eine kurze Information zum Ausschussverfahren: Die erste Plenarberatung fand in der 71. Sitzung am 19. September 2024 mit Aussprache statt. Die Ausschussüberweisung erfolgte an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss mitberatend. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer diesem Gesetzentwurf – Drucksache 18/10400 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Meine Damen und Herren, wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Vielen Dank. Es gibt keinen Raum für Gegenstimmen und Stimmenthaltungen. – Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/10483 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/10828 – Gemäß der Absprache im Ältestenrat findet die Behandlung ohne Aussprache statt. Eine kurze Information zum Ausschussverfahren: Die erste Plenarberatung fand in der 73. Sitzung am 30. September 2024 mit Aussprache statt. Die Ausschussüberweisung erfolgte an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss mitberatend. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/10483 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten Rheinland-Pfalz und den Beauftragten für die Polizei Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/10777 – Erste Beratung Ich lade zur Begründung ein Mitglied der einbringenden Fraktionen ein. – Abgeordneter Michael Simon hat das Wort für die SPD-Fraktion.

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Michael Simon SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute die Gelegenheit haben, über eine ganz wichtige Institution zu sprechen und deren zentrale Funktion zu beleuchten. Es geht um die inhaltliche Ausgestaltung der Ombudsstelle und ihrer Tätigkeit bei der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, bei der diese angesiedelt ist. Nach der Veröffentlichung der Evaluation sollte nun auch die Umsetzung der Ombudsstelle im Gesetz über die Bürgerbeauftragte und die Beauftragte der Landespolizei erfolgen. § 9 a SGB VIII sieht bereits die entsprechende verbindliche Einrichtung der Ombudsstelle vor. Aus diesem Grund ist eine landesgesetzliche Regelung nunmehr erforderlich. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Landesgesetzes, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird dieser gesetzlichen Vorgabe Rechnung getragen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist ein sehr bedeutender Schritt. Damit sind und werden auch für die Zukunft echte politische Maßstäbe in der Kinder- und Jugendhilfepolitik gesetzt. Das ist gut so; denn die Ombudsstelle beinhaltet ein vielfältiges Unterstützungs- und Hilfsangebot. Vor allem ist sie eine Anlaufstelle für die Jugendlichen in der Jugendhilfe, die sich in Maßnahmen befinden, wenn es Probleme gibt und sie Anliegen haben. Es geht darum, gleiche Augenhöhe zu schaffen und eine starke Stimme gegenüber den Trägern der Jugendhilfeeinrichtungen zu sein. Die Ombudsstelle – ich habe es gesagt – ist eine Beratungs- und Beschwerdestelle für junge Menschen, die Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus ist sie aber nicht zuletzt auch Ansprechpartnerin für Fachkräfte der Sozialen Arbeit, die sich in Bezug auf die Wahrung der Rechte und der Beteiligung der jungen Menschen in der Jugendhilfe informieren und beraten möchten. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Zusammengefasst leistet die Ombudsstelle als Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern mit ihrer Beratungstätigkeit einen aktiven und ganz wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung ombudschaftlicher Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe. Gleiches gilt für die bedarfsgerechte und beteiligungsorientierte Ausgestaltung ihrer Angebote und Hilfen. Sie setzt damit nicht zuletzt nicht weisungsgebunden eine Unterstützungsstruktur, die konsequent für die Rechte junger Menschen eintritt, und verfolgt dabei das Ziel, eine Augenhöhe zwischen den Beteiligten in den Hilfen zur Erziehung zu erreichen. Darauf habe ich bereits hingewiesen. Aus eigener beruflicher Erfahrung weiß ich, wie wichtig es ist, dass Jugendliche, die sich in Maßnahmen befinden, oft in einer schwierigen komplexen Fallsituation sind und Unterstützungsbedarf haben, eine Ansprechinstitution haben. Gerade hier ist es wesentlich, einen niedrigschwelligen Zugang zur Beratung zu schaffen. Dazu kommt die Stärkung und das Wissen um die Rechte von jungen Menschen sowie ganz wichtig die Sensibilisierung im Kontext mit der Weiterentwicklung ombudschaftlicher Strukturen auf Länder- und Bundesebene. Konkret, verehrte Kolleginnen und Kollegen, kann die Stelle auch Teams und Träger unterstützen, indem sie den Einrichtungen und ihren Teams bekannt ist oder noch bekannter gemacht wird. Sie kann in komplexen Fallverläufen beraten und vermitteln. Das ist eine ganz wichtige Ressource im Bereich der Kinder- und Jugendhilfepolitik. Ich fasse abschließend zusammen, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Die SPD-Landtagsfraktion und auch ich ganz persönlich begrüßen ausdrücklich, was geschaffen und erreicht wurde. Wir stimmen der Änderung des Landesgesetzes zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Redefolge fort. Ich darf für die CDU-Fraktion Abgeordneter Petra Schneider das Wort erteilen.

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Petra Schneider CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf für die gesetzliche Absicherung und die inhaltliche Ausgestaltung der Ombudsstelle zur Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz verdient unsere Unterstützung. (Beifall der CDU sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Die CDU-Fraktion begrüßt diesen Gesetzentwurf grundsätzlich und wird ihm zustimmen; denn dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte und des Schutzes junger Menschen in Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU sowie der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Philipp Fernis, FDP) Besonders möchte ich den Kontext dieser Initiative hervorheben, der auf das Jahr 2021 zurückgeht. Damals wurde im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes auf Bundesebene ein wichtiger Grundstein gelegt, der die Notwendigkeit unabhängiger Ombudsstellen anerkennt und den Ländern die inhaltliche Ausgestaltung überließ. Diese damalige schwarz-rote Koalition zeigte Weitblick, indem sie den Ländern die Verantwortung gab, diese wichtigen Institutionen weiterzuentwickeln und an die Bedürfnisse vor Ort anpassen zu können. Mit dem heutigen Entwurf soll dieser bundesweite Impuls in Rheinland-Pfalz konsequent umgesetzt und die Ombudsstelle rechtlich gefestigt werden. Dies ist ein Schritt, den wir ausdrücklich befürworten. Dennoch – das möchte ich an dieser Stelle sagen – gibt es aus unserer Sicht Nachholbedarf in Bezug auf die Bekanntheit der Ombudsstelle in der breiten Bevölkerung. Diese Stelle kann nur dann wirksam arbeiten, wenn die Menschen, für die sie geschaffen wurde, von ihrer Existenz und ihren Möglichkeiten wissen. Insbesondere betroffene Kinder und Jugendliche und deren Familien müssen wissen, dass sie sich in Konfliktfällen an eine unabhängige Stelle wenden können. Hier ist die Ampelkoalition in der Verantwortung, in die Bekanntheit und die Bekanntmachung sowie Sichtbarkeit dieser Institution zu investieren. Diese Ombudsstelle hat eine wertvolle Funktion als Vermittler in Konflikten und Garant von Rechten. Doch um diese Rolle vollständig erfüllen zu können, müssen wir niederschwellige Zugänge ausbauen und effektive Öffentlichkeitsarbeit fördern. Nur so kann die Ombudsstelle tatsächlich ihrer Aufgabe gerecht werden und das Vertrauen der Betroffenen gewinnen. Darüber hinaus werden wir als CDU-Fraktion die Arbeit der Ombudsstelle und ihre Berichterstattung an den Landtag konstruktiv begleiten. Wir werden die Entwicklungen genau im Auge behalten und immer wieder prüfen, ob sie unseren Erwartungen, den Anforderungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und den Zielen des Gesetzes entsprechen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordnete Lisett Stuppy.

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Lisett Stuppy GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Anwesende! Kinder- und Jugendhilfe ist unverzichtbar. Gäbe es die vielfältigen Angebote in unserem Land, in unseren Kommunen, bei den Jugendhilfeträgern nicht, man müsste sie dringend einführen. Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt junge Menschen dabei, ihre Persönlichkeiten zu entwickeln, Verantwortung für sich und auch für andere zu übernehmen und ihren Platz in unserer Gesellschaft zu finden. Die Kinder- und Jugendhilfe ist aber auch da zur Stelle, wo es nicht rund läuft, wo es knirscht und hakt. Für diese Phasen des Lebens gibt es eine große Vielfalt an Beratungsangeboten. Natürlich ist die Kinder- und Jugendhilfe da, wenn die Situation zu Hause für Kinder, für Jugendliche unerträglich oder gefährlich wird. Schnelles Handeln ist dann nötig. Die Bandbreite der Kinder- und Jugendhilfe ist auch Teil meiner Arbeit im Landesjugendhilfeausschuss, in dem ich für die Grünenfraktion Mitglied bin. Ich bin sehr dankbar für die vielen Expertinnen und Experten, die hier in den Fachausschüssen die Themen behandeln, ganz praxisnah berichten und bewerten können. Danke für die geleistete Arbeit. Warum ändern wir jetzt aber das Landesgesetz über die Bürgerbeauftragte in Rheinland-Pfalz? – Im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes wurde eine gesetzliche Regelung zu Ombudsstellen geschaffen. Diese Regelung vollziehen wir jetzt mit diesem Landesgesetz. Die Ombudsstellen selbst arbeiten aber schon sehr lange – in RheinlandPfalz haben wir sie seit dem Jahr 2017 –; denn es ist klar, wo Menschen miteinander im Kontakt sind – oft in schwierigen Lebenssituationen –, können Konflikte entstehen. Um hier zu vermitteln, zu informieren und schließlich auch eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten, aber vor allem Kinder und Jugendliche, gut leben können, dafür haben wir die Ombudsstellen. Die zentrale Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe ist in RheinlandPfalz bei der Bürgerbeauftragten angesiedelt. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben. Auch die regionalen Ombudsstellen bei freien Trägern der Kinderund Jugendhilfe bleiben erhalten, damit sich betroffene Kinder, Jugendliche und Eltern bei Konflikten weiterhin an eine Stelle in der Nähe wenden können, die ihnen schon bekannt ist. Als Grünenfraktion sehen wir, die Strukturen haben sich hier sehr gut bewährt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Mit dem Gesetz, das wir heute beraten, wird die Ombudsstelle bei der Bürgerbeauftragten rechtlich abgesichert. Es wird festgeschrieben, dass die Stelle unabhängig arbeiten kann und nicht weisungsgebunden ist, und es wird klargestellt, dass die Ombudsstelle nicht erst dann kontaktiert werden kann, wenn der Konflikt schon eskaliert ist. Die Betroffenen sollen sich schon dann an die Stelle wenden können, wenn Unsicherheiten bestehen, warum ein Kinder- und Jugendhilfeträger Entscheidungen getroffen oder wie er sie getroffen hat. Betroffene können sich auch dann an die Ombudsstelle wenden, wenn sie Beratungsbedarf haben oder eine als ungerecht empfundene Entscheidung auch in rechtlicher Hinsicht prüfen lassen wollen. Wir regeln also mit dem Landesgesetz schon ganz schön viel für Familien, Eltern und junge Menschen. Die Ombudsstelle sorgt mit ihrer Arbeit dafür, dass im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Konflikte bearbeitet und tragfähige Lösungen gefunden werden. Sie arbeitet für die Rechte der Personen, die sich an sie wenden. Unsere Aufgabe als Parlament ist es, finde ich, die Ombudsstelle jetzt noch bekannter zu machen; denn – das zeigt uns die Evaluation zum Abschluss der Pilotphase – das ist noch ausbaufähig. Da können wir alle mithelfen. Dafür möchte ich motivieren. Vielen, vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Marco Weber, FDP)

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Matthias Lammert

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute stehen wir vor der Entscheidung, die Rolle und Bedeutung der Ombudsstelle in RheinlandPfalz gesetzlich stärker zu verankern und damit einen entscheidenden Schritt zur Stärkung unserer demokratischen Strukturen zu gehen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten und den Beauftragten für die Landespolizei birgt Potenzial, den Schutz und die Rechte, insbesondere die der Kinder und Jugendlichen, nachhaltig zu verbessern. unabhängigen Ombudsstelle, die nicht nur symbolischen Wert hat, sondern als konkrete Anlaufstelle für Bürger in Konfliktsituationen dient. Insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist es unerlässlich, dass Betroffene in schwierigen Situationen gehört und unterstützt werden. Das Vertrauen in die Institutionen unseres Landes wird gestärkt, wenn die Bürger wissen, dass es Stellen gibt, die unabhängig agieren und ihre Anliegen ernst nehmen. Meine Damen und Herren, Unabhängigkeit darf aber nicht nur auf dem Papier stehen, sondern sie muss gelebte Realität sein, so wie es im Moment bei der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz und der Beauftragten für die Landespolizei gehandhabt wird und dort auch in Zukunft gut aufgehoben ist. Wir von der AfD-Fraktion betonen daher, dass die Ombudsstelle eine Ergänzung und keine Konkurrenz zum bestehenden Petitionsrecht darstellt. Beide Institutionen können und sollten koexistieren, um den Bürgern ein umfassendes Netz an Schutz und Unterstützung zu bieten. Gerade in Konfliktsituationen – sei es im Umgang mit Behörden oder im sozialen Umfeld – ist es von Vorteil, wenn Betroffene auf eine unabhängige Instanz zurückgreifen können, die nicht weisungsgebunden ist. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt sich auch dafür ein, den Zugang zur Ombudsstelle für alle Bürger so einfach wie möglich zu gestalten. Dies ist ein wesentlicher Punkt, den wir ausdrücklich unterstützen. Nur wenn der Zugang niederschwellig und barrierefrei ist, können wir sicherstellen, dass sich insbesondere Kinder, Jugendliche und Familien nicht von bürokratischen Hürden abgeschreckt fühlen. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sich Hilfesuchende nicht alleingelassen, sondern ernst genommen fühlen. Der soziale Zusammenhalt in Rheinland-Pfalz und die Perspektiven junger Menschen werden durch eine solche gesetzliche Maßnahme gestärkt. Eine Gesellschaft, die ihren schwächsten Mitgliedern eine Stimme gibt und deren Schutz als vorrangig betrachtet, ist eine starke und zukunftsfähige Gesellschaft. Wir sehen in dieser Gesetzesänderung daher nicht nur eine formale Anpassung, sondern eine Verpflichtung zur Schaffung von Vertrauen und Sicherheit. Abschließend möchte ich betonen, dass wir als AfD auch in Zukunft dafür einstehen werden, die unabhängigen Institutionen zu fördern, zu unterstützen und auch deren Handlungsspielräume zu schützen. Nur so können wir gewährleisten, dass die Bürger von Rheinland-Pfalz die Unterstützung erhalten, die sie verdienen, und unser Land für Gerechtigkeit, Transparenz und Bürgernähe steht. Wir stimmen daher dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Wir dürfen Gäste bei uns im Landtag begrüßen, und zwar die Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Vulkaneifel, angeführt von der Landrätin Julia Gieseking. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt erteile ich für die FDP-Fraktion Abgeordneter Cornelia Willius-Senzer das Wort.

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Cornelia Willius-Senzer FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer sich wie ich gern mit Sprache beschäftigt, für den ist das Wort „Ombudsstelle“ erst einmal ein Anlass, nach dessen Herkunft zu fragen. Der Begriff der Ombudsstelle entstammt dem schwedischen Rechtskreis. Der Ombudsmann ist ein Beauftragter, Berater und Vertreter. Diese Erklärung hat mich allerdings nicht richtig zufriedengestellt. Deshalb habe ich als frankophile Mainzerin einmal nachgeschaut, was Ombudsstelle auf französisch heißt. Et voilà, das hilft mir weiter: Bureau du Médiateur. Genau das wollen wir, eine Stelle als Mediation. Es geht uns heute um die gesetzliche Verstetigung der Beratung, Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinderund Jugendhilfe. Unsere rheinland-pfälzische Ombudsstelle wurde schon im Jahr 2017 bei der Bürgerbeauftragten eingerichtet und in einem Evaluierungsprozess für gut befunden. Wir möchten daher diese Anlaufstelle für die Kinder- und Jugendhilfe bei der Bürgerbeauftragten bzw. dem Bürgerbeauftragten belassen und ihre Befugnisse rechtssicher ausgestalten. Dazu wollen wir nun das Landesgesetz über den Bürgerbeauftragten entsprechend anpassen. Es wird also gesetzlich sichergestellt, dass die Ombudsstelle unabhängig arbeiten kann und fachlich nicht weisungsgebunden ist. Insbesondere bleibt damit ein niedrigschwelliger Zugang für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien gewährleistet. Geregelt wird ferner, dass die Ombudsstelle bei der Bürgerbeauftragten bzw. dem Bürgerbeauftragten mit den rheinland-pfälzischen regionalen Ombudsstellen bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeitet. Sie erstattet allein dem Landtag Bericht über ihre Tätigkeit. Meine Damen und Herren, wir folgen mit dem Entwurf einem gesetzlichen Auftrag nach dem Achten Sozialgesetzbuch. Ich finde, es ist eine pragmatische, geeignete und effektive Form der Umsetzung, die Ombudsstelle weiterhin bei der oder dem Bürgerbeauftragten anzusiedeln und mit Rechten zu versehen; denn die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz fungiert schon seit 1974 als die Stelle, an die sich die Menschen vertrauensvoll wenden können und vor allem Unterstützung bei entstandenen Problemen mit einer rheinland-pfälzischen Bebehörde finden. Dort können sie dann ihre Bitten vortragen. Das Ziel der Bürgerbeauftragten war von jeher, auf eine gütliche, einvernehmliche Erledigung hinzuwirken. Wir haben also schon längst ein erfolgreiches Bureau du Médiateur in Rheinland-Pfalz. Deshalb ist es sinnvoll, von dieser bewährten Stelle auch künftig alle Fragen der Kinder- und Jugendhilfe friedvoll regeln zu lassen. Wir als FDP begrüßen diese Lösung sehr. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordnete Lisa-Marie Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf stärkt die Unabhängigkeit und Fachlichkeit der Ombudsstelle, die seit dem Jahr 2017 wertvolle Arbeit leistet. Sie bietet jungen Menschen und ihren Familien Unterstützung besonders in Konflikten mit Jugendämtern oder Trägern der Jugendhilfe. Gerade in schwierigen Situationen, wenn Kinder und Jugendliche unter Druck stehen oder sich nicht sicher fühlen, ist schnelle und unkomplizierte Hilfe entscheidend. Die Ombudsstelle ermöglicht dies durch eine unabhängige und neutrale Beratung, die Betroffenen einen geschützten Raum bietet, in dem sie sich ohne Angst Gehör verschaffen können. Junge Menschen sind oft einem Machtungleichgewicht gegenüber Behörden oder Einrichtungen der Jugendhilfe ausgesetzt. Die Ombudsstelle unterstützt sie dabei, ihre Rechte und Interessen zu wahren. Sie ist eine Anlaufstelle für Mediation, Klärung und rechtliche Beratung, ohne die Arbeit der Jugendämter zu beeinträchtigen. Vielmehr verstärkt sie das bestehende Netzwerk im Kinderschutz in Rheinland-Pfalz und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung in Krisensituationen. Ein entscheidender Aspekt ist die enge Vernetzung der Ombudsstelle mit anderen regionalen Beratungsangeboten. Dadurch wurde ein flächendeckendes System geschaffen, das in Kooperation mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe arbeitet und die Reichweite dieser Angebote erhöht. Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem Wohnort Zugang zu den notwendigen Hilfen haben. Dies ergänzt die bereits bestehenden Erziehungsund Lebensberatungsstellen sowie die spezialisierten Kinderschutzdienste im Land. Wenn Jugendliche aber gar nicht wissen, an wen sie sich wenden können, ist das ein Versagen unseres Systems. Es ist unsere Pflicht sicherzustellen, dass jeder junge Mensch in Rheinland-Pfalz weiß, wo er in einer Notsituation Hilfe finden kann. Die Gesetzesänderung ist gut. Gleichzeitig wissen wir aber, dass dieses Gesetz nur ein Baustein in einem umfassenderen System ist, das den Kinderschutz und der Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz gewidmet ist. Die Arbeit der Jugendämter und der sozialen Einrichtungen, die für die Kinderund Jugendhilfe im Einsatz sind, ist in den vergangenen Jahren jedoch immer anspruchsvoller geworden. Die Lage in den Jugendämtern und Einrichtungen spitzt sich durch den Mangel an Fachkräften und fehlende finanzielle Mittel zu. Der Fachkräftemangel und die finanziellen Engpässe belasten die 37 Jugendämter und vier Schwerpunktjugendämter, die rund 35.000 Kinder und Jugendliche betreuen. Die Problemlagen in den Familien werden zunehmend komplexer, und viele Fachkräfte sind überlastet. Die Suche nach geeignetem Personal und Unterbringungsmöglichkeiten gestaltet sich schwierig. Diese strukturellen Herausforderungen müssen ernst genommen werden, um den Kinder- und Jugendschutz langfristig zu sichern; denn Engpässe in der Versorgung oder Einschränkungen bei präventiven Hilfsangeboten gefährden letztlich Kinder und Jugendliche. Mit der heutigen Entscheidung setzen wir ein klares Zeichen für den Schutz junger Menschen in Rheinland-Pfalz. Gleichzeitig rufe ich die Landesregierung dazu auf, Jugendämter und Träger der Kinder- und Jugendhilfe weiterhin personell und finanziell zu unterstützen. Nur so können wir die Jugendhilfe zukunftssicher machen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen auch in schwierigen Zeiten gewährleisten. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Katharina Binz das Wort.

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Katharina Binz

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kindern eine Stimme zu geben und ihr Recht auf Meinungsäußerung und Beschwerde sicherzustellen, ist nicht nur ein verbrieftes Recht in der UN-Kinderrechtskonvention, es ist auch eines der wichtigsten Anliegen der Kinder- und Jugendpolitik der Landesregierung in Rheinland-Pfalz. Dabei geht es natürlich um Hilfesuchen, über das wir soeben schon viel gehört haben, es geht aber eben auch um Beteiligung, und es geht auch um Mitbestimmung des eigenen Lebensumfelds. Das ist insbesondere wichtig für Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe, beispielsweise in der stationären Jugendhilfe, also in Kinder- und Jugendheimen. Um dieses Recht sicherstellen zu können, braucht es Instrumente. Als Konsequenz aus der Aufarbeitung der Heimerziehung der 50er- und 60er-Jahre ist in Rheinland-Pfalz bei der Bürgerbeauftragten eine Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe eingerichtet worden, die seit ihrer Einrichtung eine sehr gute Arbeit leistet. An dieser Stelle möchte ich mich sehr herzlich dafür bedanken. Die Verankerung dieser landesweiten Ombudsstelle nun auch im Landesgesetz über die Bürgerbeauftragte ist sicherlich ein konsequenter Schritt innerhalb dieser Entwicklung. Dies gibt jungen Menschen aus der Heimerziehung sowie aus Pflegefamilien die Sicherheit, dass sie sich auch künftig verlässlich an eine kompetente Beschwerdestelle auf Landesebene wenden können. Die Ombudsstelle bei der Bürgerbeauftragten ist damit eine wichtige Säule in unserem umfassenden System der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz. Wir haben als Jugend- und Familienministerium – deshalb spreche ich auch heute zu Ihnen – darüber hinaus aber auch noch einen eigenen Auftrag, den wir mit Leben füllen und umsetzen. Deshalb haben wir neben der Ombudsstelle bei der Bürgerbeauftragten auch die Einrichtung und den Ausbau von regionalen Ombudsstellen in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren vorangetrieben und unterstützt. Diese sind keine Konkurrenzeinrichtungen zu der Ombudsstelle bei der Bürgerbeauftragten, sondern sie kooperieren fachlich eng mit dieser landesweiten Stelle. Seit 2020 fördern wir beispielsweise eine Ombudsstelle in der Region Trier, seit 2023 eine in der Region Ludwigshafen, und aktuell prüfen wir die Einrichtung einer weiteren Stelle in der Region Koblenz. Ziel ist es, auch die Struktur der regionalen Ombudsstellen irgendwann gesetzlich festzuschreiben. Dies wollen wir im Rahmen der Novellierung des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz machen, welches wir im nächsten Jahr in das parlamentarische Verfahren einbringen wollen. Sie sehen also, die Struktur, die wir in Rheinland-Pfalz haben, um die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention zum Leben zu erwecken, wächst mit den regionalen Ombudsstellen sowie mit der Ombudsstelle bei der Bürgerbeauftragten, aber natürlich auch mit Einrichtungen wie beispielsweise dem Landesjugendhilferat, einem Selbstvertretungsgremium für junge Menschen in der Heimerziehung, welches ebenfalls sehr wichtig ist. Ich glaube, mit all diesen Bausteinen insgesamt können wir es wirklich erreichen, dass Kinder und Jugendliche, egal, in welcher Lebenssituation sie sich gerade befinden, von ihren Rechten Gebrauch machen können. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der ersten Beratung angelangt. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten Rheinland-Pfalz und den Beauftragten für die Polizei wird an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend – überwiesen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen. Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich für die Debatte bedanken und auch ein herzliches Dankeschön an die Bürgerbeauftragte Barbara SchleicherRothmund aussprechen. Sie war die ganze Zeit dabei und wird es aufmerksam weiterverfolgen. Wenn es Fragen gibt, steht sie mit ihrem Büro sicherlich zur Verfügung. – Danke schön. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf: Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/10776 – Erste Beratung Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart sowie von 3 Minuten für die Gruppe FREIE WÄHLER. Zunächst hat Kollege Martin Brandl von der CDU-Fraktion das Wort. (Beifall der CDU) Warum gibt es Applaus? – Vielleicht nur ganz kurz zur Erklärung, damit es keine Irritationen gibt: Herr Kollege Brandl hält heute seine letzte Rede, und auch Herr Präsident Hering wird gleich noch etwas sagen. Herr Kollege Brandl ist heute im vollen Fokus. Lieber Herr Kollege Brandl, Sie haben das Wort.

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Martin Brandl CDU

Herzlichen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zunächst zum ernsten Teil. Jeder kennt den Sperrbezirk, den man unter 32168 erreicht. Heute aber reden wir über die Erweiterung und die Bildung eines befriedeten Bezirks, was ein deutlicher Unterschied ist zu dem Lied von der Spider Murphy Gang. Es geht letztendlich darum, klarzumachen, dass wir uns als Abgeordnete eine letzte Rückzugsmöglichkeit zur unbeeinflussten Beratung sichern. Ich möchte vorwegstellen, wir Abgeordnete stellen uns Gesprächen, wir stellen uns Gesprächsbitten, und wir stellen uns eben auch Protesten. Manchmal muss man sich in den Gegenwind stellen und zur Kenntnis nehmen, dass der Protest laut ist und weh tut; aber genau das ist gelebte Demokratie. Deshalb ist es wichtig, dass wir eben nicht einen befriedeten Bezirk schaffen und sagen, nein, wir wollen mit dem Volk oder dem Protest-Clan nichts zu tun haben, sondern wir wollen in das direkte Gespräch mit den Bürgern eintreten. Das machen wir auch, und das macht das ganze Parlament, und ich bin dankbar dafür, dass das so praktiziert wurde und wird. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD) Es muss aber auch – wie soeben angesprochen – eine gewisse Rückzugslinie geben. Diese Rückzugslinie ist der befriedete Bezirk. Diesen befriedeten Bezirk ändern wir jetzt auf Antrag der demokratischen Fraktionen, weil wir der Meinung sind, es ist wichtig, dass es insbesondere von den Tagungsorten der Fraktionen, von den Büros der Abgeordneten bis in den Parlamentssaal eine Rückzugslinie geben muss, auf der man eben nicht Protest ausgesetzt werden kann (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) An dieser Stelle reden wir über Flugblätter. Wir reden darüber, dass man auch ohne Gespräche oder Gesprächszwang hierher und vor allem natürlich ohne Behinderung und Beeinflussung in den Plenarsaal kommen kann. Genau deshalb ist es die wichtigste Änderung dieses befriedeten Bezirks, dass letztendlich auch der Fußweg vom Abgeordnetenhaus in den Plenarsaal zu diesem befriedeten Bereich dazugehört. Das ist gut so, und das unterstützen wir ausdrücklich und bringen diesen Gesetzentwurf heute in den Landtag ein. Dafür lassen wir das Rheinufer aus dem befriedeten Bezirk heraus, welches durchaus für Proteste, für Demonstrationen genutzt werden kann. Gegenüber von uns befindet sich ein großer Platz, der auch für Proteste und Demonstrationen genutzt werden kann. Das heißt, es bleibt das zentrale Bürgerrecht, das Recht auf freie Demonstrationsausübung bestehen. Jeder kann es machen in nahezu unmittelbarer Nähe zum Landtag. Vor diesem Hintergrund finde ich das eine sehr gute Regelung, die wir heute gemeinsam treffen, und wir werden diesem Gesetz selbstverständlich unsere Zustimmung geben. (Beifall der CDU) Nun kommen wir zu dem Teil, der mich jetzt schon ein paar Monate beschäftigt, aber keine Angst, ich habe es kurzfristig vorbereitet. Dies ist meine Abschiedsrede nach 15 Jahren im Parlament. Deshalb möchte ich beginnen mit den Worten: „Lieber Herr Präsident“, aber auch mit den Worten – auch das gehört dazu –, „liebe Landtagsfamilie“. Nach 15 Jahren heißt es jetzt wirklich, Abschied zu nehmen. Ich bin 43 Jahre alt, und ich bin keiner, von dem man sagen muss, oh Gott, der ist mit dem Parlament verheiratet. Aber trotzdem war es für mich eine sehr schöne Zeit, ich habe sehr viel lernen dürfen. Ich bin mit 28 Jahren – Barbara weiß es – hierher gekommen und habe mir – ich glaube, mit viel Fleiß – auch einen gewissen Ruf erarbeitet. Zwischenzeitlich, was ich immer nur vom Gemeinderatssaal in Rülzheim kannte, kann ich sagen, dieser Plenarsaal ist für mich ein zweites Wohnzimmer geworden, mittlerweile auch mit freier Rede. Unvorstellbar vor 15 Jahren, als man seine Rede noch einmal frei gehalten hat, bevor man ins Parlament kam. Heute ist man deutlich entspannter, übrigens auch deutlich entspannter mit den Zwischenrufen, die machen sogar Spaß. (Zuruf von der SPD: Das können wir ändern – Heiterkeit bei der SPD!) – Ja, ja. (Heiterkeit des Redners) Das ist das Salz in der Suppe, und ich bin sehr dankbar dafür, dass ich die Gelegenheit hatte, in diesem Parlament zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie in den letzten acht Jahren an entscheidender Stelle mitzuwirken, und zwar als Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, wofür mir damals Julia Klöckner das Vertrauen und meine Fraktion mir acht Jahre lang das Vertrauen geschenkt haben. Somit hatte ich das Privileg, an zentralen Themen für die parlamentarische Demokratie mitzuarbeiten. Liebe Pia, lieber Martin, lieber Marco, wir haben gemeinsam in einer mittlerweile fast schon legendären PGF-Runde ab 2016 die Parlamentsrechte wirklich gestärkt. Wir haben die Abgeordnetenrechte gestärkt. Wir haben uns eine klare Diätenstruktur verordnet. Wir haben an der Geschäftsordnung herumexperimentiert, und ich glaube, das Optionsrecht, das ich für mich reklamieren darf, ist ein guter Erfolg geworden. Als Erfolg für mich verbuche ich übrigens auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das aus dem letzten Jahr stammt und insbesondere die Fragerechte des Parlaments noch einmal deutlich gegenüber der Regierung stärkt ; denn genau das ist es, was eine Opposition insbesondere als Recht in Anspruch nimmt. Die Anwesenden können sich gern davon ausnehmen, aber wir haben auch Häuser, die erst einmal lernen müssen, was dieses wissenschaftliche Gutachten überhaupt bedeutet. Daher würde ich mir wünschen, dass es in Zukunft zu einer Verbesserung der Antwortqualität kommt. Lieber Martin, ich will in diesem Zusammenhang allen voran Dir ganz herzlich Danke sagen. Das war eine ganz tolle Zeit. (Abg. Martin Haller, SPD: Das kann ich nur zurückgeben!) Martin2-Duo, Ich glaube, dieses Duo, dieses ist fast schon legendär in diesem Parlament. Wir haben viele Dinge gedreht, geregelt, und ich glaube, vor allem zugunsten der Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus. Wir haben vieles geregelt, und das war vor allem auch aufgrund des persönlichen Verhältnisses machbar. Deshalb, herzlichen Dank dafür. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich möchte auch ein ganz herzliches Dankeschön an die Landtagsverwaltung sagen. Lieber Hendrik, Dir ganz herzlichen Dank, und auch der Direktorin. Ich habe mir heute aber vorgenommen, einmal exemplarisch jemand ganz anderen zu nennen, nämlich Frau Klockner. Frau Klockner ist diejenige, die unsere Kleinen Anfragen entgegennimmt. Ich glaube, der Vizepräsident kennt das sehr gut, er ist nämlich mittlerweile Spitzenreiter im Anfragenstellen. Das war ich zwischendurch auch einmal. Deshalb möchte ich mich stellvertretend für die ganze Landtagsverwaltung bei Frau Klockner für die Engelsgeduld bedanken, die sie mit uns Abgeordneten hat und uns in stoischer Gelassenheit zurückmeldet, es sind zu viele Fragen, sie passen so nicht, bitte ändern Sie sie doch so und so. – Also, liebe Frau Klockner, liebe Landtagsverwaltung, lieber Hendrik Hering, herzlichen Dank für die Unterstützung im Parlament. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Aber wer mich kennt, der weiß, ich habe das alles nicht nur zum Selbstzweck gemacht. Ich möchte heute nicht nur Danke sagen, sondern ich möchte Euch auch noch ein Thema mitgeben, das mir wirklich sehr am Herzen liegt; denn wir brauchen ein selbstbewusstes Parlament. Ich merke es jetzt in den ersten Wochen und Monaten in der Verwaltung, zwar noch nicht im Amt, aber schon sehr tief drin. Es gibt einen guten Spruch. Wer Star Trek kennt, der kann etwas damit anfangen. Der kennt die Borg, und die Borg sagen: Wir assimilieren Euch. Deshalb möchte ich diesem Parlament sagen, lasst Euch bitte nicht assimilieren von der Verwaltung. Das Parlament ist frei gewählt. Das Parlament ist nahe am Bürger. Das Parlament sind tatsächlich die Personen, die 101 Abgeordneten, die draußen sind und genau wissen, was passiert. Das war auch das, was ich für mich immer in Anspruch genommen habe. Ich möchte die regierungstragenden Fraktionen ermutigen, dieses Selbstbewusstsein weiter zu stärken, gegenüber der Verwaltung, gegenüber der Regierung, und sich selbst einzubringen, zu sagen, nein, das ist das, was draußen los ist, und wir müssen eine voranschreitende Gesetzgebung machen. – Ich würde mir in Zukunft auch als Landrat wünschen, dass dieses Parlament selbstbewusst auftritt und diese Dinge in die Hand nimmt. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich hatte das große Herzensthema „Bildung“. Darunter haben ganz viele gelitten, andere haben sich darüber gefreut. Wir hatten wunderbare Debatten miteinander. Jetzt habe ich das Herzensthema „Bürokratieabbau“. Ich werde versuchen, vieles anders zu machen und sicherlich auch mit den einen oder anderen guten Vorschlägen und der einen oder anderen guten Idee zurückkommen, und darauf freue ich mich heute schon. An meine Fraktion, an meine CDU: Ich wünsche Euch von Herzen ganz viel Erfolg. Ich weiß, es gibt richtig gute Leute bei uns, und – die Regierungstragenden werden es mir nachsehen –, ja, auch wir haben es nach dann 35 Jahren verdient, dass auch unsere guten Ideen einmal in Regierungsverantwortung kommen. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Es waren nicht nur Kollegen, sondern es war auch 15 Jahre lang Familie für mich, mit allem, was zu Familie gehört. Auch das kann man ehrlich sagen. Ich habe mich aber sehr, sehr wohl und vor allem auch hier im gesamten Parlament respektiert gefühlt. Das will ich heute einfach auch noch einmal ausdrücken und dafür Danke sagen. Deshalb will ich zum Schluss einfach nur wiederholen, was einer meiner Lehrmeister, Alex Licht, hier einmal gesagt hat. Er hat gesagt: Weißt Du, in der schnelllebigen Berliner Politik, da sieht man sich manchmal nur einmal und nie wieder, aber in Rheinland-Pfalz, da sieht man sich mindestens immer zweimal. Deshalb danke für die gemeinsame Zeit, auf bald. Es war mir eine Ehre. (Die Mitglieder der Fraktionen der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER spenden stehend anhaltend Beifall und Beifall bei der AfD)

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Hendrik Hering

Verehrter Abgeordneter Brandl, lieber Martin, ich habe bewusst noch einmal die Sitzungsleitung übernommen, weil es mir ein Anliegen ist, auch als Präsident des Landtags Danke zu sagen; denn ich glaube – das hat auch der Beifall gezeigt –, Du bist ein Abgeordneter gewesen – so muss man bald sagen –, der das mit Leidenschaft gemacht hat. Das ist das, was wir, gerade heute, brauchen. Um Demokratie zu stärken, brauchen wir Parlamentarier, die das wirklich mit Leidenschaft machen, und das hast Du getan. Dir war in diesen acht Jahren als Parlamentarischer Geschäftsführer – das ist betont worden – das gute Miteinander zwischen den beiden Martins ein Anliegen, und ebenfalls war es Dir ein Anliegen, das Parlament, das Parlament in seinen Handlungsmöglichkeiten und in der Ausstattung für die Abgeordneten zu stärken, damit diese ihre Arbeit noch besser ausüben können. Wir brauchen das so dringend wie vielleicht noch nie zuvor; denn gerade Abgeordneten eines Landtags kommt heute die ganz wichtige Aufgabe zu, Politik zu vermitteln und zu verdeutlichen. Das kann man nicht mit den Kollegen des Bundestages vergleichen. Die Wahlkreise sind dort zu groß. Sie haben nicht den unmittelbaren Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern, wie wir ihn haben. Ich glaube, da war es eine kluge und richtige Entscheidung – das ist auch aus dem Bewusstsein heraus geschehen, Demokratie zu stärken –, dass die Ausstattung des Parlaments verbessert wurde. Ich glaube, das ist in den letzten Jahren gemeinsam gelungen. Wir wissen, ganz entscheidende Impulse sind auch von Dir gekommen. Sehr wichtig ist auch, in ganz wichtigen, zentralen Fragen herrscht hier ein großer gemeinsamer Nenner, wenn es darum geht, nicht nur die Rechte des Parlaments, sondern auch die Demokratie zu stärken. Das Miteinander der demokratischen Parteien, auch dafür stehst Du. Du stehst ebenfalls dafür – deswegen hoffen wir, dass wir uns möglichst häufig sehen –, und die Politik lebt auch davon, dass wir menschlich, über Parteigrenzen hinweg, anständig miteinander umgehen. Neben der inhaltlichen Gemeinsamkeit ist das menschliche Miteinander eine tragende Säule, damit das funktionieren kann. Man kann nicht nur intellektuell gemeinsame Werte vertreten, man muss es auch persönlich in einem gemeinsamen, anständigen Miteinander machen. Dafür hast Du ebenfalls einen Beitrag geleistet. Deswegen vielen Dank für das, was Du geleistet hast. – Wir wollen Dich nicht ganz mit leeren Händen gehen lassen. Ich darf Dich bitten, noch einmal nach vorne zu kommen. – Das ist, erwartungsgemäß, der Wein des Präsidenten, und es sind zwei Flaschen. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER – Zurufe aus dem Hause: Oh!) – Wer Gleiches leistet, bekommt auch zwei Flaschen Wein, das ist keine Frage. (Heiterkeit im Hause) Die tollen Mitarbeiter, die wir bei der Landtagsverwaltung haben, haben etwas zur Verabschiedung von Martin Brandl vorbereitet. Du brauchst nicht durchzuatmen. Ich habe auch nicht alles gelesen. Es sind die 237 Reden, die Du gehalten hast. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Wenn man korrekt wäre – wahrscheinlich wird es noch nachgereicht –, sind es jetzt 238. Es wurde eben noch eine gehalten. Die sind hier alle mit Links verzeichnet. Wenn Du dich in der Kreisverwaltung einmal an schöne Zeiten zurückerinnern willst, kannst Du nachlesen, was Du uns alles erzählt hast. (Heiterkeit im Hause) In dem Sinne, alles Gute, Martin. Vielen, vielen Dank für alles. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der Gruppe FREIE WÄHLER und bei der AfD) Jetzt ist mir gesagt worden, ich darf Martin Haller zur Bannmeile oder zu was auch immer das Wort erteilen. (Heiterkeit im Hause)

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Martin Haller SPD

Lieber Herr Präsident, ich würde der Form halber an der Stelle mit der Bannmeile anfangen (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) und möchte anfügen und ausdrücklich betonen, dass Versammlungen im Bannmeilenbezirk natürlich nicht per se verboten sind, sondern wir einfach die Möglichkeit haben, eine entsprechende Überprüfung durch die beteiligten Stellen zu ermöglichen, ob durch die Demonstration gegebenenfalls die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Landtags und seiner Fraktionen und damit auch die Entscheidungsfreiheit der Abgeordneten beeinträchtigt werden. Von diesem befriedeten Bezirk wird bislang nicht das Abgeordnetengebäude erfasst, und das erschien uns an der Stelle doch sinnvoll, weil sich dort die Büros der Abgeordneten und auch der Fraktionen befinden. Entsprechend wird es auf das Abgeordnetengebäude erstreckt, weil dort – das wissen wir alle – die wesentliche Arbeit von uns Parlamentariern stattfindet. Ebenso wird der Weg zum Landtag entsprechend abgebildet, wie es in anderen Landtagen und im Deutschen Bundestag im Übrigen auch der Fall ist. Wichtig ist noch festzuhalten, die Versammlungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte. Der Umfang des befriedeten Bezirks muss deswegen auch ganz klar so klein wie möglich, aber auch so groß wie nötig sein, um der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments Rechnung zu tragen. Flächenmäßig – das ist mir wichtig – bleibt die Ausdehnung des Bezirks in etwa gleich. Ein Bereich am Rheinufer wird herausgenommen, das sieht man auch schön an der Darstellung im Gesetzentwurf. Jetzt zu Dir, lieber Freund Martin. Ich sage ganz bewusst „lieber Freund“, es ist keine Floskel. Das ist die schöne Erfahrung, die wir beide, glaube ich, auch miteinander machen durften: Es gibt in der Politik nicht nur Kollegen, es gibt nicht nur politische Freunde, sondern es gibt echte Freunde. Das ist etwas Besonderes, und ich glaube, das tut auch der Politik gut; denn es war immer klar, dass wir hier für unterschiedliche Mannschaften auf dem Platz stehen, es auch immer wieder kritische Dinge miteinander zu besprechen gibt, aber ich glaube, wir haben gezeigt, man kann das in einer anständigen Art und Weise miteinander hinbekommen. Du hast es mir immer sehr, sehr leicht gemacht, weil Du jemand bist, wenn mit Dir etwas verabredet ist, dann steht das. Du stehst zu Deinem Wort, darauf konnte ich mich immer verlassen. Umgekehrt war es dann aber auch so, dass wir immer ein Verständnis füreinander hatten, dass es Zwänge gibt, Zwänge, die Du manchmal hattest, Zwänge, die ich manchmal hatte, Zwänge, die ich manchmal, Ihr lieben Koalitionspartner, mit den Koalitionspartnern hatte, mit der Regierung. (Heiterkeit im Hause) – Ja, Gott, wir haben doch gerade solch einen ehrlichen Moment hier im Parlament, oder? Ich denke, da kann man das an der Stelle auch einmal sagen. (Beifall der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein, man muss wirklich sagen, das war immer gut. Das hat auch immer wieder Freude gemacht, weil wir auch immer wieder – du hast es sehr eindrücklich dargestellt – zum Wohle des Parlaments einiges miteinander hinbekommen haben. Dafür möchte ich Dir wirklich aus allertiefstem Herzen Danke sagen, weil das keine Selbstverständlichkeit ist. Es hat immer Spaß gemacht mit Dir, und ich wünsche Dir für deine künftige Aufgabe auch im Namen der SPD-Landtagsfraktion von Herzen alles Gute. Ich hoffe, dass wir uns noch oft über den Weg laufen. Spätestens bei Deiner Amtseinführung bin ich dann zugegen. Bleib so, wie Du bist. Ich glaube, mehr kann man Dir an der Stelle nicht wünschen. Alles Gute. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Wir fahren in der Rednerfolge fort, und für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Abgeordnetem Carl-Bernhard von Heusinger das Wort.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Das ist ganz rührend heute. Zunächst einmal spreche auch ich formal, nicht nur formal, sondern auch inhaltlich, zu dem Bannmeilengesetz in erster Lesung. Als Abgeordnete müssen wir eine Entscheidung treffen, frei von äußerem Druck und ohne direkte Beeinflussung. Ein befriedeter Bezirk um das Parlament stellt genau das sicher, den haben wir auch schon, und das ist gut so, aber wir gestalten ihn um. Wir verlegen die Bannmeile vom Rheinufer hin zu dem Weg vom Abgeordnetengebäude zum Deutschhaus. Demonstrationen und Proteste sind ein unverzichtbares und geschütztes Recht in unserer Demokratie. Doch gerade wenn sich diese Kundgebungen auf sensible Gebäude und Strukturen wie den Landtag konzentrieren, kann es zu Einschränkungen in der Arbeitsfähigkeit von uns Abgeordneten, aber auch von den Mitarbeitenden kommen. Wir haben das in den letzten Monaten durchaus erleben können, sowohl vor dem Landtagsgebäude als auch im Innenhof des Abgeordnetenhauses. Damit dies in Zukunft nicht mehr passieren kann, ändern wir heute die Bannmeile. Wir müssen unser Mandat frei ausüben und unserer Arbeit ohne Angst vor Übergriffen nachgehen können. Deshalb tragen wir heute die Änderung der Bannmeile mit, die unseren Arbeitsort und unseren Arbeitsweg vom Abgeordnetenhaus zum Landtag besser abbildet. Lassen Sie mich an dieser Stelle nochmals betonen: Es geht nicht um eine Einschränkung des Versammlungsrechts. Es geht auch nicht darum, dass wir uns diesen Diskussionen nicht stellen wollen. Es geht nur um den Schutz von uns und unseren Mitarbeitern auf dem Weg hin zum Deutschhaus. Es ist gut, dass wir das tun; denn auch der zunehmend rauhe Wind in der Gesellschaft spiegelt sich leider immer einmal in Demonstrationen rund um den Landtag wider. Wir bringen das Gesetz gemeinsam mit der CDU-Fraktion ein. Das zeigt einmal mehr, wenn es um unsere demokratischen Spielregeln geht – jetzt gehe ich so ein bisschen zu Dir über, lieber Martin –, halten wir demokratischen Fraktionen hier im Haus zusammen. Das ist ein starkes Zeichen. Herzlichen Dank in diesem Punkt auch an die CDU-Fraktion und auch an Dich, lieber Martin. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der FDP sowie des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Lieber Martin, nun zu Dir persönlich. Ich habe, als ich PGF geworden bin, mein Amt von Pia übernommen, und Pia hat gesagt: Der Martin – und zwar beide, aber sie meinte gerade in dem Punkt Dich – ist ein Guter. Ich habe unsere Zusammenarbeit genau so wahrgenommen. Ich glaube, ich darf hier auch sagen, dass nicht nur das Verhältnis von Martin und Martin sehr gut war, sondern auch das Verhältnis von Pia und Martin. Genau das hat sie mir geschildert, und genau das habe ich auch mitgenommen. Dafür und für die Zusammenarbeit auch mit der Fraktion in den letzten vielen Jahren herzlichen Dank von uns als Grüne. Ich kann auch sagen, manchmal gab es Zweifel, die wir gegenüber dem Koalitionspartner hatten. Deshalb mussten wir dann so handeln, also, das gab es bei uns auch. (Heiterkeit im Hause – Zurufe von der CDU: Oh!) Daher in diesem Sinne herzlichen Dank. Ich wünsche Dir – Zweifel natürlich nur, Du weißt, wie das gemeint war, wir zweifeln inhaltlich grundsätzlich nie an unseren Koalitionspartnern – (Heiterkeit im Hause) für Deine Landratstätigkeit alles Gute, auch im Namen der gesamten Fraktion. Es wird etwas ganz anderes, aber trotzdem sehr verantwortlich werden. Ich glaube, wenn Du so bleibst, wie Du bist, wird das dort auch gut, genauso wie hier im Landtag. Herzlichen Dank und alles, alles Gute. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Peter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Anpassung des befriedeten Bezirks für den Landtag Rheinland-Pfalz verdeutlicht die Bedeutung der Balance zwischen Sicherheit und Bürgernähe an der Schnittstelle zwischen Politik und Volk im öffentlichen Raum. Ein befriedeter Bezirk im Landtagsgebiet soll die Sicherheit und die reibungslose Arbeitsfähigkeit des Landtags gewährleisten, ohne die Zugänglichkeit für die Bürger einzuschränken. Im Mittelpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs steht die Erweiterung des Bezirks um das Abgeordnetenhaus und das Ministerialdienstgebäude in der Kaiser-Friedrich-Straße. Sie ist eine Maßnahme, um den Schutz der Arbeitsstätten der Abgeordneten zu verbessern und gleichzeitig ihre Erreichbarkeit sicherzustellen. Der Platz östlich des Abgeordnetenhauses fällt nicht darunter, was ebenfalls richtig ist. Die Versammlungsfreiheit ist auch in Zukunft dort gewährleistet. Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen wird durch die sich immer komplexer gestaltenden Anforderungen an die Sicherheitsvorkehrungen in öffentlichen Einrichtungen aufgezeigt. Der Schutz der Arbeitsfähigkeit der demokratisch gewählten Volksvertreter ist essenziell für das Funktionieren unserer Demokratie. Gleichzeitig ist es erforderlich, dass jede Entscheidung unter Einbeziehung der Interessen der Bürger und der Transparenz im Planungsvorgang getroffen wird. Die nun vorgeschlagene neue Grenzziehung für den befriedeten Bereich Das Vertrauen der Bürger in politische Prozesse sollte stets oberste Priorität haben. Wir als AfD-Fraktion sehen den Schutz bürgerlicher Freiheiten und gleichzeitig die Gewährleistung von Sicherheit als schützenswerte Güter an. Diese Balance ist entscheidend, um sowohl die Funktionalität des Staates als auch das Wohl der Bürger zu sichern. Wir werden also diesen Gesetzentwurf unterstützen, da er aus unserer Sicht einen ausgewogenen Ansatz bietet, um die Arbeitsfähigkeit des Landtags zu verbessern, ohne die Freiheiten der Bürger unangemessen einzuschränken. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Marco Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei Themen, einmal das Thema „Bannmeile“, das wir heute diskutieren bzw. auf der Tagesordnung haben. Viele Dinge sind schon wiederholt gesagt worden. Die Notwendigkeit ist gegeben, glaube ich. Es ist eine Anpassung. Die Vorredner haben die Dinge ganz gut erklärt. Ich brauche die Sachen nicht mehr zu wiederholen. Wir als FDP-Fraktion werden das auch positiv begleiten. Als zweiten Punkt möchte ich als Kollege von Brandl, Martin für acht Jahre Danke sagen. Ich fand es bis jetzt sehr spannend in den acht Jahren. Die legendäre PGF-Runde hatte immer einen inhaltlichen Input, der eine große Bandbreite hatte. Ich sage nur „WLAN im Abgeordnetenhaus“ (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) oder auch für dieses Gebäude die Baukommission, die Sanierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mir im Jahr 2016 erlaubt, die Lebensläufe der 100 Kolleginnen und Kollegen auswendig zu lernen. (Zuruf von der SPD: Ui!) Was mir positiv bei Martin Brandl aufgefallen ist, ist seine Herkunft, sein Handwerk, seine Familie. Das ist nicht immer so, aber bei ihm ist es so. Das habe ich immer an ihm wertgeschätzt. Ich habe an ihm auch seine Wortwahl und seine Beharrlichkeit wertgeschätzt. Jeder, auch in der PGF-Runde, weiß, wie gesagt, dass ich mich immer unterordnen kann, immer zurückhaltend bin (Heiterkeit bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) und die Reihenfolge der Redner einhalte, sie zu Wort kommen lasse. Ich fand die Zusammenarbeit immer sehr gut, lieber Martin. Ich muss ganz ehrlich sagen, wir haben jetzt Sankt Martin am 11.11. gehabt, aber das ist es mir an der Stelle auch noch einmal Wert. Es ist ein Privileg, hier zu stehen. Ich wertschätze es jede Minute, dieses Privileg zu haben. Dieses Gefühl habe ich bei sehr vielen hier im Saal. Dieses Privileg wird auch von anderen sehr in Anspruch genommen. Einer der Momente in den acht Jahren, die ich erlebt habe, war aber bei dem anderen Martin. Das war bei der Aussprache des Untersuchungsausschusses. Das, was der andere Martin als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses an dieser Stelle gemacht hat, war für mich, für mein Leben sehr bewegend und sehr eindrucksvoll. Das möchte ich in der Kombination dieser beiden Martins einmal hervorheben. Das muss man erlebt haben. Alles Gute, Martin. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Patrick Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich an dieser Stelle etwas kürzer fassen, als es die Rede hergibt; denn wie der Kollege Marco Weber gesagt hat, das Wesentliche zu dem Tagesordnungspunkt wurde gesagt. Ich möchte an der Stelle festhalten, als Neuling und zum ersten Mal im Parlament, die Proteste vor Ort waren schon beeindruckend, aber der reibungslose Ablauf für den parlamentarischen Betrieb muss im Vordergrund stehen. Insofern halten wir als FREIE WÄHLERGruppierung den Gesetzentwurf für völlig angemessen. Viel zu kurz war auch die Zeit, Martin Brandl an dieser Stelle über die letzten Jahre kennenzulernen. Wenn man aber die Standing Ovations bei seiner Abschlussrede sieht, dann muss das, was er in der Vergangenheit geleistet hat, das Richtige gewesen sein. Ich finde, es war ein toller Sold von Ihnen allen, ihn mit den Standing Ovations zu würdigen. Für uns als FREIE WÄHLER-Gruppierung war es mit Dir immer sehr angenehm, lieber Martin Brandl. Wenn Du sagst, ein Herzensprojekt ist die Bürokratie, dann bin ich felsenfest davon überzeugt, dass Du hier bei einem Anhörverfahren wieder unser Gast sein und dich einbringen wirst. Wer deinen Werdegang kritisch betrachtet, wird feststellen, dass die Bürokratie nicht das Einzige sein wird, was Dich hierher in den Landtag zurückbringt. Ich gehe davon aus, dass man Dich hier immer wieder sehen wird. Wir für uns können sagen, wir freuen uns, wenn wir dich immer wieder sehen, sei es im Landtag oder auch in den Kreisen vor Ort. Dir ein gutes Händchen und gutes Gelingen für den neuen Job und alles Gute für Dich und für die Familie. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit wären wir am Ende der Debatte und am Ende der ersten Beratung. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf – Drucksache 18/10776 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/10778 – Erste Beratung Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten je Fraktion bzw. 3 Minuten für die parlamentarische Gruppe. Es spricht Kollege Claus Schick für die SPD-Fraktion. 5 Minuten.

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Claus-René Schick SPD

Bevor ich jetzt in meine flammende Rede zu dem Thema einsteige, wollte ich auch noch Glück und eine gute Zeit wünschen. Ebenfalls freut mich, dass mein Trendsetting, also die Frisur, (Heiterkeit bei der SPD und bei der CDU) die ich hier herausgebracht habe, jetzt in die weite Welt hinausgeht. (Beifall und Heiterkeit bei der SPD und bei der CDU –

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Martin Haller SPD

Sehr gut! Das war gut!) Dass ich einen solchen Einfluss auf jemanden habe, nehme ich gern an. – Was wahr ist, darf man sagen. (Zuruf aus dem Hause: So ist es!) Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir über das Dritte Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Als regierungstragende Fraktionen sind wir daran interessiert und dazu verpflichtet, dass die Finanzierung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz auf einer soliden Grundlage steht. Wir schaffen mit der vorliegenden Gesetzesänderung Normenklarheit bei der Grundsteuer und damit Rechtssicherheit, führen zusätzlich eine Verwaltungsvereinfachung herbei und sorgen dafür, dass die Landwirtschaftskammer durch die Anpassung der Gesetzeslage im Verfahren keine Aufkommensverluste erleidet. Es ist uns wichtig, dass die Institution Landwirtschaftskammer ihre gesetzlichen Aufgaben in vollem Umfang weiter erfüllen kann; denn die Landwirtschaftskammer sorgt für einen ständigen Interessensausgleich zwischen der Landwirtschaft und anderen gesellschaftlichen Gruppen und ist dabei unverzichtbarer Fachanwalt für die Belange der rheinland-pfälzischen Landwirte, Winzer, Gärtner und Forstleute. Gerade in Zeiten, in denen die Branche immer weiter unter Druck gerät, ist die Kammer mit ihrer hohen Fachkompetenz ein wichtiger Partner, um Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit, den Klimastress, invasive Arten, Wirtschaftlichkeit von Betrieben usw. zu finden. Herzlichen Dank an die Landwirtschaftskammer für ihre so wichtige Arbeit. Die Bedeutung der Landwirtschaftskammer für die Landwirtschaft und die Gesellschaft wird landläufig unterschätzt. Als SPD-Landtagsfraktion sind wir uns seit jeher darüber im Klaren, welchen unverzichtbaren Stellenwert die Kammer in unserem Land innehat. Als Landtagsabgeordneter bin ich sehr froh, dass ich über die Zusammenarbeit mit den handelnden Personen sehr viel Input für meine Arbeit im Landwirtschaftsausschuss und hier im Landtag gewinnen konnte. Viel entscheidender ist aber die hoch qualifizierte Beratungsleistung für den Berufsstand, die in der Zukunft noch viel wichtiger werden dürfte. Die Landwirtschaft und ihre Institutionen brauchen mehr denn je Planungssicherheit. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sorgen wir ab dem nächsten Jahr, also 2025, für entsprechende Klarheit. Im Namen der Koalitionsfraktionen bitte ich daher um Zustimmung zu den Vorlagen. Vielen Dank und – – (Zurufe von der CDU: Schönen Abend! – Heiterkeit und Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) – – das war’s.

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist Abgeordneter Johannes Zehfuß für die CDU-Fraktion.

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Johannes Zehfuß CDU

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Details hat mein Vorredner schon par excellence beschrieben, die will ich nicht wiederholen. (Abg. Claus-René Schick, SPD: Ein Lob von Dir! Danke!) – Lob und Ehre, wem Lob und Ehre gebührt, auch wenn es nur ein ganz kleines Lob war. (Beifall und Heiterkeit bei der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER –

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Claus-René Schick SPD

Trotzdem danke!) Die im Landesgesetz beschriebenen Änderungen und Ausführungsbestimmungen sind aus fachlicher und verwaltungstechnischer Sicht nicht zu beanstanden. Mit der Vorgehensweise folgen die einbringenden Fraktionen, wenn auch spät, auf den letzten Drücker, dem fachlichen Rat – auch das kommt nicht so oft vor – der Landwirtschaftskammer und des Gemeinde- und Städtebunds, um die Kammerbeiträge auch nach dem neuen Grundsteuergesetz rechtssicher und verwaltungsvereinfachend einziehen zu können. In dieser Angelegenheit hat die Ampel den Ernst der Lage erkannt und entsprechend reagiert, in Anerkennung – wie auch mein Vorredner gesagt hat – der wertvollen Arbeit der rheinland-pfälzischen Landwirtschaftskammer. Für die künftigen Entscheidungen muss aber darauf hingewiesen werden, dass Anerkennung mittels parlamentarischen Redens und Schulterklopfens nicht ausreichend ist, sondern dass das Hohe Haus bei der Budgetierung der Landwirtschaftskammer sich in der Zukunft an deren Wichtigkeit erinnert. Die CDU stimmt dieser Gesetzesvorlage zu. (Beifall der CDU und der FDP)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordnete Jutta BlatzheimRoegler.

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank an den Kollegen, der so umfangreich und detailliert in die Tiefe dieser gesetzlichen Änderung des Landesgesetzes eingeführt hat. Ich kann ergänzen, dass wir mit den eingebrachten Änderungen des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer RheinlandPfalz auf den neuen, geänderten Rechtsrahmen durch den Bund in Berlin reagieren. Natürlich will auch unsere Fraktion dafür Sorge tragen, dass die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz auch ab dem Jahr 2025 rechtssicher Beiträge erheben kann. Gleichzeitig sind wir der Überzeugung, dass mit dieser Gesetzesänderung das Verfahren vereinfacht wird und wir die zuständigen Behörden entlasten. Daher werden wir diesem Gesetz zustimmen und freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Matthias Lammert

Für die AfD-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Ralf Schönborn das Wort.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was hat die Grundsteuerreform mit dem Beitrag zur Landwirtschaftskammer zu tun? – Die Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Landwirtschaftskammer ist der Grundsteuermessbetrag. Hier sehen wir durch die Reform zwei gegenläufige Entwicklungen. Einerseits steigt der Grundsteuerwert des landwirtschaftlichen Vermögens gegenüber dem Einheitswert stark an, zum anderen sinkt die Messzahl. Was das für den Messbetrag konkret bedeutet, hängt vom Einzelfall ab. Der Messbetrag wird mit dem Beitragssatz multipliziert. Das ergibt den Kammerbeitrag. Ohne Hebesatzsteigerungen wäre eine aufkommensneutrale Reform aber in der Regel möglich. Ob die Grundsteuerreform für den Landwirtschaftskammerbeitrag aufkommensneutral sein wird, hängt also vom Beitragssatz ab. (Abg. Marco Weber, FDP: Das ist doch total wirr, was Du erzählst!) Olaf Scholz, Doris Ahnen und weitere Politiker haben immer wieder die aufkommensneutrale Reform versprochen, natürlich ohne dafür die Voraussetzungen gewähren zu können. Es ist keiner so arm, dass er nichts versprechen kann. Umsetzen und den Unmut über das gebrochene Versprechen ausbaden müssen andere. Bei der rheinland-pfälzischen Landwirtschaftskammer wird der Beitragssatz ab 2025 stark steigen. Dies hat zum Teil andere Gründe als die Grundsteuerreform. Doch unter dem Strich ist das Versprechen der Aufkommensneutralität auch bei der Landwirtschaftskammer gebrochen. Auch hier hat die Landesregierung bislang keine Initiativen oder Ideen kundgetan, ihre gegebenen Versprechen irgendwie einzulösen. Wir sind doch in den Haushaltsberatungen. Von einer Unterstützung der Landwirtschaftskammer für eine aufkommensneutrale Reform steht darin nichts. Von einer Unterstützung der Kommunen zur aufkommensneutralen Reform für unsere Bürger steht ebenfalls nichts im Haushalt. Zu einer Anpassung der Nivellierungssätze im Landesfinanzausgleichsgesetz hat die Landesregierung auf unsere Anfragen bisher nur vertröstende Worte gefunden. Das ist aber ein anderes Thema, obwohl es mit der Grundsteuerreform ebenso zusammenhängt wie der vorliegende Gesetzentwurf. Der ist einfach zu bewerten. Die Änderung ist notwendig, um keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu erzeugen und Rechtssicherheit zu schaffen. Meine Damen und Herren, immerhin können wir als AfD-Fraktion erstmalig einem sehr kleinen Teil der Grundsteuerreform zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist Abgeordneter Marco Weber für die FDP-Fraktion.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon ein bisschen später zur Stunde, und ich glaube, die Aufmerksamkeit bei diesem rein technokratischen, (Heiterkeit des Abg. Jens Guth, SPD) zweisätzigen Änderungspunkt benötigt keine fünf Minuten. Wenn man aber wie der Vorredner wirklich Dinge vermischt, weil man überhaupt keine Ahnung hat, (Zurufe von der AfD) was die Finanzierung der Landwirtschaftskammer ausmacht und welches Instrumentarium dazu führt, dass die Kommune jedes Quartal den Landwirtschaftskammerbeitrag bei den Grundstücksbesitzern einziehen kann – das ist im Prinzip das Regelungsinstrument, das wir jetzt umsetzen –, wenn man das grundsätzlich nicht verstanden hat, sage ich einfach einmal: Bitte den Referenten austauschen, oder vielleicht einmal bei der Kammer nachfragen. Ich erlaube mir, das auch als Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses der Kammer zu sagen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will jetzt nicht drohen, aber zum Abschluss will ich schon sagen: Wenn wir das nicht auf den Weg bringen, werden wir nächstes Jahr im September keinen parlamentarischen Abend der Landwirtschaftskammer haben. (Zurufe aus dem Hause) Von daher werbe ich für große Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Beifall und Heiterkeit des Abg. Johannes Zehfuß, CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Helge Schwab. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Die muss doch nicht zu jedem Punkt reden, die Gruppe!) Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich zitieren: „Landwirtschaftskammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Architektenkammern u. a. m. sind Einrichtungen, die es nur in demokratischen Staaten und freiheitlichen Gesellschaftsordnungen gibt. Keine Diktatur würde einem Berufsstand das Recht auf Selbstverwaltung einräumen. Kein zentralistisches Zwangssystem Körperschaft abtreten.“ Diesen Ausführungen von Ökonomierat Michael Horper, dem Präsidenten der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, ist nichts hinzuzufügen. Selbstverständlich brauchen Kammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts solide Rechtsgrundlagen, und diese Grundlagen müssen immer wieder an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, erst recht, wenn ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts akuten Handlungsbedarf aufzeigt. Die Änderung des Landesgesetzes, über die wir heute sprechen, muss erfolgen, um auch künftig Rechtssicherheit zu schaffen. Es war übrigens die Landwirtschaftskammer selbst, die auf diesen akuten Änderungsbedarf hingewiesen hat. Zum Hintergrund: Die gravierenden Veränderungen rund um die Grundsteuererhebung werden auch zu Veränderungen bei der Berechnung der Kammerbeiträge ab dem kommenden Jahr führen, richten sich deren Beiträge doch nach der Berechnung der Grundsteuern. Das ist eine Besonderheit gegenüber den IHK und HWK. Im Rahmen der Gesetzesnovelle, die uns heute als Entwurf vorliegt, kann auch die Forderung des Gemeinde- und Städtebunds, die kommunalen Verwaltungen zu entlasten, mit aufgenommen werden, gerade mit Blick auf die landwirtschaftlichen Betriebe, deren Anbauflächen und Wingerte sich in zwei oder mehreren Gemeinden befinden. Mussten sich die betroffenen Kommunen bislang abstimmen, können diese ihre Berechnungen und Berechnungsgrundlagen für die Beiträge jetzt separat bei der Kammer einreichen. Das schafft auch für die Eigentümer der Betriebe mehr Transparenz, weil Entscheidungen nach Ermessen wegfallen und damit Ungerechtigkeiten vermieden werden. Auch wenn heute nur die erste Beratung auf der Tagesordnung steht, signalisieren wir schon jetzt unsere Zustimmung, zumal die Änderung per se nicht zwangsläufig für Beitragserhöhungen steht. Diese hätte es auch so gegeben; denn auch die Landwirtschaftskammer meldet steigende Kosten. Wir hoffen, dass die Gesetzesnovelle für die Betriebsinhaber zu besseren und einfach nachvollziehbaren Beitragsberechnungen führt. Vielen herzlichen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Andy Becht.

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Andy Becht

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, einen wunderschönen guten Abend! Alles richtig: Die Landwirtschaftskammer ist uns wichtig. Die Landwirtschaftskammer ist auskömmlich finanziert, zumindest was die Auftragsangelegenheiten anbelangt. Da bräuchte es diese Änderung des Gesetzes nicht. Sie übernimmt Aufträge für das Land Rheinland-Pfalz, bekommt Geld dafür, ein sauberes Geschäft. Neben den Auftragsangelegenheiten hat sie aber noch ganz viele Aufgaben aus dem freiwilligen Bereich. Wir sind dankbar, auch agrarpolitisch, dass sie diese Aufgaben annimmt als Selbstverwaltungsorgan in der Landwirtschaft und in der Agrarbranche, in der Agrarszene. Deswegen ist es gut, richtig und wichtig, dass wir diese Refinanzierungsmöglichkeit der Landwirtschaftskammer rechtlich sicher machen. In diesem Konstrukt – die Mechanik wurde dargestellt – muss ein Zahnrädchen raus. Das ist der Einheitswertbetrag. Der muss jetzt durch das Zahnrädchen Grundsteuerwert ersetzt werden, und schon klappt der Abrechnungsmechanismus wieder und steht auf rechtssicheren Füßen. Das ist vollkommen richtig und wichtig und ist selbstverständlich das Anliegen der Landesregierung, auch wenn es das ureigene Interesse der Kammer ist zu schauen, wie sie diesen Betrag vereinnahmen kann und wie das rechtssicher in der Zukunft läuft. Wir haben das gern übernommen und sind den Regierungsfraktionen dankbar dafür, diesen Antrag eingebracht zu haben, damit die Landwirtschaftskammer auch in Zukunft ihr Geld für ihre Aufgaben über die öffentliche Hand einziehen kann. Darüber hinaus haben wir eine Verfahrensvereinfachung, eine Entbürokratisierung eingebaut. Es sind in gewissen Fällen einer Aufteilung der Werte nicht mehr mehrere Kommunen zuständig. Also ist das heute auch ein großer Tag im Sinne der Entbürokratisierung dieses bürokratieträchtigen Wirtschaftssektors. Deswegen vielen Dank im Namen der Landesregierung und einen schönen Abend. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe FREIE WÄHLER und vereinzelt bei der CDU – Zuruf aus dem Hause: Danke schön!)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind am Ende der Debatte. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir auch am Ende der ersten Beratung. Der Gesetzentwurf – Drucksache 18/10778 – wird entsprechend überwiesen. Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Damit sind wir am Ende der Plenarsitzung. Ich darf Sie einladen für morgen, 14. November, 9.30 Uhr, zur 76. Plenarsitzung. Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen Abend. Auf Wiedersehen. Bis morgen. Ende der Sitzung: 18.56 Uhr

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