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Matthias Lammert

13.11.2024 Sitzungen 18/75

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Helge Schwab. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Die muss doch nicht zu jedem Punkt reden, die Gruppe!) Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich zitieren: „Landwirtschaftskammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Architektenkammern u. a. m. sind Einrichtungen, die es nur in demokratischen Staaten und freiheitlichen Gesellschaftsordnungen gibt. Keine Diktatur würde einem Berufsstand das Recht auf Selbstverwaltung einräumen. Kein zentralistisches Zwangssystem Körperschaft abtreten.“ Diesen Ausführungen von Ökonomierat Michael Horper, dem Präsidenten der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, ist nichts hinzuzufügen. Selbstverständlich brauchen Kammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts solide Rechtsgrundlagen, und diese Grundlagen müssen immer wieder an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, erst recht, wenn ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts akuten Handlungsbedarf aufzeigt. Die Änderung des Landesgesetzes, über die wir heute sprechen, muss erfolgen, um auch künftig Rechtssicherheit zu schaffen. Es war übrigens die Landwirtschaftskammer selbst, die auf diesen akuten Änderungsbedarf hingewiesen hat. Zum Hintergrund: Die gravierenden Veränderungen rund um die Grundsteuererhebung werden auch zu Veränderungen bei der Berechnung der Kammerbeiträge ab dem kommenden Jahr führen, richten sich deren Beiträge doch nach der Berechnung der Grundsteuern. Das ist eine Besonderheit gegenüber den IHK und HWK. Im Rahmen der Gesetzesnovelle, die uns heute als Entwurf vorliegt, kann auch die Forderung des Gemeinde- und Städtebunds, die kommunalen Verwaltungen zu entlasten, mit aufgenommen werden, gerade mit Blick auf die landwirtschaftlichen Betriebe, deren Anbauflächen und Wingerte sich in zwei oder mehreren Gemeinden befinden. Mussten sich die betroffenen Kommunen bislang abstimmen, können diese ihre Berechnungen und Berechnungsgrundlagen für die Beiträge jetzt separat bei der Kammer einreichen. Das schafft auch für die Eigentümer der Betriebe mehr Transparenz, weil Entscheidungen nach Ermessen wegfallen und damit Ungerechtigkeiten vermieden werden. Auch wenn heute nur die erste Beratung auf der Tagesordnung steht, signalisieren wir schon jetzt unsere Zustimmung, zumal die Änderung per se nicht zwangsläufig für Beitragserhöhungen steht. Diese hätte es auch so gegeben; denn auch die Landwirtschaftskammer meldet steigende Kosten. Wir hoffen, dass die Gesetzesnovelle für die Betriebsinhaber zu besseren und einfach nachvollziehbaren Beitragsberechnungen führt. Vielen herzlichen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Protokoll ↗