Joachim Paul
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Wir haben sehr ausführlich über ein Gesetz beraten, das wichtig, aber zugleich bis auf wenige Beanstandungen unsererseits unstrittig ist, im Wissenschaftsausschuss samt Expertenanhörung, im Gesundheitsausschuss, im Rechtsausschuss und im Haushaltsausschuss. Nun die zweite Lesung im Plenum inklusive Änderungsantrag, dem wir zustimmen, weil er einige sinnvolle Korrekturen vorsieht. Weil nun wirklich alles bis ins letzte Detail erörtert worden ist und das Gesetz bzw. der Änderungsantrag einstimmig verabschiedet wird, will ich mich heute kurzfassen. JGU-Präsident Professor Dr. Georg Krausch hat es bei der Anhörung auf den Punkt gebracht. Ich zitiere: „Das vorliegende Gesetz macht zwei Dinge: Es nimmt auf der einen Seite die Erfahrungen der letzten 15 Jahre auf und repariert das eine oder andere, was in dem ursprünglichen Gesetz von 2008 nicht so ganz glücklich war. Auf der anderen Seite finden sich darin einige durchaus signifikante Änderungen.“ Diese signifikanten Änderungen stoßen bei uns, bei der AfD-Fraktion, auf überwiegende Zustimmung. Sie sind größtenteils nachvollziehbar und schlüssig. Das Fazit von Professor Krausch: „Ich finde das Gesetz insgesamt gelungen Gesetz ebenso insgesamt für gelungen, und wir stimmen dem zu. Beispielhaft will ich noch einmal einen Aspekt herausgreifen, den auch der JGU-Präsident in der Anhörung erwähnte. Es geht um die Änderungen in § 21 Abs. 1. Wir finden es sinnvoll, dass die Universität und die Universitätsmedizin eine Kooperationsvereinbarung abschließen. Eine gemeinsame Strategie bei der Berufung von Professoren ist allein deshalb schon zu begrüßen, weil die Universitätsmedizin im Bereich der Forschung und Lehre ein Fachbereich der Universität ist. So weit, so gut. Ich will aber zum Schluss auch betonen, dass mit dem Gesetz natürlich nicht alle Probleme, die zuletzt bei der Unimedizin aufgetaucht sind, aus der Welt geschafft sind. Ich denke dabei zum Beispiel an mehrere IT-Ausfälle oder an die Unterfinanzierung des Bereichs Forschung und Lehre durch das Land. Das bleibt nach wie vor ein blinder Fleck, dem wir uns meines Erachtens widmen müssen und der auch hier thematisiert gehört. Besteht also weiterhin Handlungsbedarf? – Allerdings. Ich sagte bereits, wir stimmen dem Gesetzesvorhaben und auch dem Änderungsantrag zu. Danke. (Beifall der AfD)
