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Clemens Hoch

13.11.2024 Sitzungen 18/75

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt ziemlich viel über das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gehört. Das gebietet uns in Artikel 140 sehr klar, dass der Staat gewisse Bereiche, nämlich die sogenannten res mixtae, nicht allein bespielen kann, sondern er sich dazu mit den Religionsgemeinschaften besprechen muss. Die vier genannten Verbände sind nach unserem Verfassungsrecht ganz eindeutig Religionsgemeinschaften. Diese res mixtae umfassen heute schon ganz anerkannterweise die Fragestellungen: Wie wird Religionsunterricht erteilt? Wie wird Theologie an unseren Universitäten gelehrt? Wie findet die Seelsorge in den Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Justizvollzugsanstalten statt? Weil es auf der einen Seite diese Freiheitsrechte gibt, die zugleich aber auch Abwehrrechte gegen den Staat sind, weil jeder seine Religion frei ausüben kann, haben wir als Staat, als Land Rheinland-Pfalz ein ureigenstes Interesse daran, Verträge mit Religionsgemeinschaften abzuschließen, um diese Gegenstände zu regeln. Nur weil es hier immer wieder fällt, wird es übrigens nicht richtiger: Wir werden mit diesen Verbänden keinen Staatsvertrag abschließen, weil sie nicht Subjekt eines Staatsvertrags, Vertragspartner, sein können, sondern wir werden mit ihnen Vertragsgestaltungen suchen, die zum Beispiel die Erteilung von Religionsunterricht, von Seelsorge, aber auch von Theologie an Universitäten umfassen. Die Landesregierung kooperiert im Bereich der res mixtae bereits mit den beiden großen christlichen Kirchen, den jüdischen Gemeinden in RheinlandPfalz, aber zum Beispiel auch mit der alevitischen Gemeinde Deutschlands. Die Landesregierung führt deshalb seit vielen Jahren einen konstruktiven Dialog mit den Islamverbänden, auch um zu klären, ob es unter diesen geeignete Partner gibt, um diese res mixtae für die über 200.000 RheinlandPfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer muslimischen Glaubens rechtlich sauber und einwandfrei zu regeln. Nach den Gutachten, die uns vorliegen, wissen wir: Ja, das geht mit den Vieren. Eben jene Gespräche sind aber kein Freibrief. Wir haben Zielvereinbarungen, und die Verbände haben sich auf einen Weg gemacht, in einen Prozess begeben, diese zu erfüllen. Wir verlassen uns auf die Aussagen der Gutachter, ja. Wir haben aber auch die Aussagen, die tagesaktuell getroffen werden, im Blick. Wir haben auch im Blick, jederzeit in den Verhandlungen zu sehen, wen wir als geeignet ansehen, mit uns einen Vertrag abzuschließen. Wir haben schon darüber debattiert. Für mich gehören dabei das Bekenntnis zur Bekämpfung von Antisemitismus und das Existenzrecht des Staates Israel als Staatsräson untrennbar zusammen. Wissen Sie aber, was diese drei Worte „Israel“, „Staatsräson“ und „Antisemitismus“ gemeinsam haben? – Sie kommen nicht im Grundsatzprogramm der AfD vor. (Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Aha!) Da hätte ich mir auch ein proaktives, klares Bekenntnis erwartet. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

Protokoll ↗