Lisett Stuppy
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Anwesende! Die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung für das Handwerk ist ein wichtiger Schritt und auch Schwerpunkt des Tagesordnungspunkts. Vor einiger Zeit habe ich am Tag des Handwerks teilgenommen. Ich kann mich sehr gut an die Gespräche erinnern. Es gibt immer wieder Anfragen an die Betriebe, kleinere Anbauten, Vergrößerungen oder Umbauten vorzunehmen. Für die Einreichung der nötigen Unterlagen braucht es aber extra noch eine Person mit Bauvorlageberechtigung, und diese haben in Rheinland-Pfalz bislang Architektinnen und Architekten sowie Bauingenieurinnen und Bauingenieure. Mit dem vorliegenden Gesetz führen wir die sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung nun für das Handwerk und staatlich geprüfte Bautechnikerinnen und Bautechniker ein. Wir machen es künftig diesen Berufsgruppen möglich, für kleinere Bauvorhaben eigenständig Bauunterlagen zu erstellen und bei den zuständigen Behörden einzureichen. Das ist wichtig und richtig, und wir stärken damit das Handwerk. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Das heißt auch Leistungen wie die Entwurfsfassung, Ausführungsplanung, Bauausführung aus einer Hand. Damit wollen wir Bauprozesse und Abläufe beschleunigen. Mit der Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung tragen wir der Qualifikation berufserfahrener Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister sowie Technikerinnen und Techniker Rechnung. Wir sind überzeugt, dass die Berufserfahrenen des Maurer- und des Zimmererhandwerks über diese Voraussetzungen verfügen. Unser Vertrauen in unser Handwerk spiegelt sich in diesem Entwurf. Gleichzeitig erkennen wir das Know-how von Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieuren an, indem wir die Berechtigung auf bestimmte Bauvorhaben ausweiten. Für große und komplexe Bauten bleibt die große Bauvorlageberechtigung notwendig. Die Anhörung im Ausschuss und auch die vielen Gespräche, die geführt worden sind, zeigen, verschiedene Meinungen treffen aufeinander. Den einen geht der Entwurf zu weit, den anderen ist die Auslegung zu restriktiv. Ich denke, dass wir am Ende einen Kompromiss gefunden haben. Wir steigern die Attraktivität des Handwerks, vereinfachen und beschleunigen Planungsprozesse und verlieren auch die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht aus dem Blick. Deshalb sieht das Gesetz Lehrgänge auf dem Gebiet der Bauplanung vor, die wir für die kleine Bauvorlageberechtigung sehen und die absolviert werden. Außerdem müssen sich Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister jährlich im Bereich des Baurechts und der Baukonstruktion fortbilden. Mit dem Änderungsantrag der Koalition nehmen wir die Anregungen aus der Anhörung auf. Die kleine Bauvorlageberechtigung soll nun schon zwei statt fünf Jahre nach Ablegen der Meisterprüfung erlangt werden. Damit gleichen wir den Entwurf im Übrigen der Musterbauordnung an. Zudem stärken wir den Verbraucherschutz, indem wir die Regelungen zur Haftpflichtversicherung konkretisieren. Zu guter Letzt ziehen wir die Evaluation des Gesetzes um ein Jahr nach vorne. Statt nach vier Jahren wollen wir nun schon nach drei Jahren überprüfen, ob sich aus der Praxis weiterer Anpassungsbedarf für die kleine Bauvorlageberechtigung ergibt. Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass die kleine Bauvorlageberechtigung auch für Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Architektur und Bauingenieurwesen eingeführt und eine Anpassung an die europäische Berufsanerkennungsrichtlinie vorgenommen wird. Der Verstoß gegen diese Richtlinie war sogar ursprünglich der Ausgangspunkt des ganzen Verfahrens. Damit ermöglichen wir es Absolventinnen und Absolventen europäischer Studiengänge in Architektur und verschiedenen Ingenieurdisziplinen, Bauanträge auch hier in Deutschland einzureichen, damit sie ebenfalls in anderen Ländern ihrem Beruf nachgehen können. Damit stärken wir die Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen in Europa. Ich finde, das ist auch ein sehr, sehr gutes Signal. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ein letzter Punkt, der eventuell ein wenig untergeht in der ganzen Diskussion, sind die Anpassungen an die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Auch hier sorgen wir für eine weitere Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Für Windkraftanlagen findet nun generell das vereinfachte Genehmigungsverfahren statt. Darüber hinaus legen wir fest, dass Genehmigungsverfahren für Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, nicht länger als zwei Jahre dauern dürfen. Außerdem wird das Repowering bestehender Anlagen durch ein vereinfachtes Verfahren erleichtert. Wir setzen uns also ganz klar für erneuerbare Energien und den zügigen Ausbau ein. Dieses Gesetz hat sehr viele Facetten, finde ich. Wir setzen nicht nur europäisches Recht um, sondern achten gleichzeitig den Verbraucherschutz, sorgen für mehr Flexibilität beim Planen und Bauen (Glocke der Präsidentin) und geben dem Handwerk in Rheinland-Pfalz mehr Möglichkeiten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
