Lisett Stuppy
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Anwesende! Kinder- und Jugendhilfe ist unverzichtbar. Gäbe es die vielfältigen Angebote in unserem Land, in unseren Kommunen, bei den Jugendhilfeträgern nicht, man müsste sie dringend einführen. Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt junge Menschen dabei, ihre Persönlichkeiten zu entwickeln, Verantwortung für sich und auch für andere zu übernehmen und ihren Platz in unserer Gesellschaft zu finden. Die Kinder- und Jugendhilfe ist aber auch da zur Stelle, wo es nicht rund läuft, wo es knirscht und hakt. Für diese Phasen des Lebens gibt es eine große Vielfalt an Beratungsangeboten. Natürlich ist die Kinder- und Jugendhilfe da, wenn die Situation zu Hause für Kinder, für Jugendliche unerträglich oder gefährlich wird. Schnelles Handeln ist dann nötig. Die Bandbreite der Kinder- und Jugendhilfe ist auch Teil meiner Arbeit im Landesjugendhilfeausschuss, in dem ich für die Grünenfraktion Mitglied bin. Ich bin sehr dankbar für die vielen Expertinnen und Experten, die hier in den Fachausschüssen die Themen behandeln, ganz praxisnah berichten und bewerten können. Danke für die geleistete Arbeit. Warum ändern wir jetzt aber das Landesgesetz über die Bürgerbeauftragte in Rheinland-Pfalz? – Im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes wurde eine gesetzliche Regelung zu Ombudsstellen geschaffen. Diese Regelung vollziehen wir jetzt mit diesem Landesgesetz. Die Ombudsstellen selbst arbeiten aber schon sehr lange – in RheinlandPfalz haben wir sie seit dem Jahr 2017 –; denn es ist klar, wo Menschen miteinander im Kontakt sind – oft in schwierigen Lebenssituationen –, können Konflikte entstehen. Um hier zu vermitteln, zu informieren und schließlich auch eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten, aber vor allem Kinder und Jugendliche, gut leben können, dafür haben wir die Ombudsstellen. Die zentrale Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe ist in RheinlandPfalz bei der Bürgerbeauftragten angesiedelt. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben. Auch die regionalen Ombudsstellen bei freien Trägern der Kinderund Jugendhilfe bleiben erhalten, damit sich betroffene Kinder, Jugendliche und Eltern bei Konflikten weiterhin an eine Stelle in der Nähe wenden können, die ihnen schon bekannt ist. Als Grünenfraktion sehen wir, die Strukturen haben sich hier sehr gut bewährt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Mit dem Gesetz, das wir heute beraten, wird die Ombudsstelle bei der Bürgerbeauftragten rechtlich abgesichert. Es wird festgeschrieben, dass die Stelle unabhängig arbeiten kann und nicht weisungsgebunden ist, und es wird klargestellt, dass die Ombudsstelle nicht erst dann kontaktiert werden kann, wenn der Konflikt schon eskaliert ist. Die Betroffenen sollen sich schon dann an die Stelle wenden können, wenn Unsicherheiten bestehen, warum ein Kinder- und Jugendhilfeträger Entscheidungen getroffen oder wie er sie getroffen hat. Betroffene können sich auch dann an die Ombudsstelle wenden, wenn sie Beratungsbedarf haben oder eine als ungerecht empfundene Entscheidung auch in rechtlicher Hinsicht prüfen lassen wollen. Wir regeln also mit dem Landesgesetz schon ganz schön viel für Familien, Eltern und junge Menschen. Die Ombudsstelle sorgt mit ihrer Arbeit dafür, dass im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Konflikte bearbeitet und tragfähige Lösungen gefunden werden. Sie arbeitet für die Rechte der Personen, die sich an sie wenden. Unsere Aufgabe als Parlament ist es, finde ich, die Ombudsstelle jetzt noch bekannter zu machen; denn – das zeigt uns die Evaluation zum Abschluss der Pilotphase – das ist noch ausbaufähig. Da können wir alle mithelfen. Dafür möchte ich motivieren. Vielen, vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Marco Weber, FDP)
