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Iris Nieland

AfD 13.11.2024 Sitzungen 18/75

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Uns liegt dieser Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der aber an vielen Stellen – und zwar an wesentlichen Stellen – unzureichend ist. Deswegen haben wir im Ausschuss eine ausführliche Expertenanhörung durchgeführt. Man muss feststellen: Es gab nicht einen Experten, der keine Änderung am Gesetzentwurf vorgeschlagen hat. So wie jetzt kann der Entwurf nicht bleiben. Sehr geehrte Kollegen, daran ändert auch Ihr Änderungsantrag nichts, den Sie in letzter Minute und mit heißer Nadel genäht vorgelegt haben. Wir nehmen die Anregungen der Experten ernst und ihre Vorschläge auf. Deswegen haben wir einen umfangreichen und wichtigen Änderungsantrag vorgelegt. Wir stärken mit diesem Änderungsantrag erstens das Handwerk bei der Bauvorlageberechtigung. Unserem Antrag entsprechend sind künftig Bauhandwerker, Handwerksmeister sämtlicher Gewerbe für ihr jeweiliges Fachgebiet bauvorlageberechtigt. Wir wollen, dass ein Dachdecker eine Dachgaube planen darf. Warum sollten die Meister der Praxis keine kleinen Bauvorlagen erstellen? Andere Bundesländer erlauben es ihren Handwerksmeistern, warum nicht auch RheinlandPfalz? Zweitens stärken wir Verbraucher. Diese haben einen ganz konkreten praktischen Nutzen. Sie können nämlich künftig zwischen Architekten und Handwerkern wählen, wenn sie aus- oder umbauen wollen. In allen Fällen haben sie damit immer einen kompetenten Berater zur Hand. Drittens: Unser Änderungsantrag verstärkt die Position der Architekturabsolventen. Frau Professor Schäfer von der Hochschule Fulda ist Expertin im europäischen Berufsrecht. Sie hat deutliche Worte gefunden und gewarnt. Bleibt es bei der bisherigen Regelung, so ihre Ausführung, bestehen EUrechtliche Probleme, die letztlich zur Diskriminierung von Inländern führen können. Frau Professor Schäfer sieht beispielsweise die Befristung der kleinen Bauvorlageberechtigung für Architekturabsolventen auf drei Jahre als problematisch an. Befristungen dieser Art müssen dem Europarecht standhalten, andernfalls gelten sie für EU-Bürger anderer Länder nicht. Diese Befristung würde nur für Inländer gelten, das heißt, sie würden schlechtergestellt als Ausländer. Das kann nicht gewollt sein. Darum ändern wir auch dies. Schließlich stärkt unser AfD-Änderungsantrag auch die Verbraucher, also die Bauherren. Zum einen erweitern wir den Umfang der kleinen Bauvorlageberechtigung. Dadurch sind mehr Baumaßnahmen zulässig, insbesondere Altbausanierungen. Gerade Sanierungen können vergleichsweise günstig dazu beitragen, notwendigen Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Zum anderen geht es um den Versicherungsschutz für die Verbraucher. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung muss nämlich bisher nur einmalig nachgewiesen werden, dass man für Fehler ausreichend versichert ist, nämlich beim Antrag auf Bauvorlageberechtigung. Danach würde bisher keine weitere Prüfung des Versicherungsschutzes mehr erfolgen. Das könnte für Bauherren fatale Folgen haben. Wir ändern das. Meine Damen und Herren, das sind nur die wichtigsten Punkte für Handwerksmeister, Architekturstudenten und Absolventen und Verbraucher in unserem Änderungsantrag. Wir haben gerichtet, was die Ampel versäumt hat. Daher werbe ich für unseren Antrag und bitte Sie: Stimmen Sie zu. (Abg. Martin Haller, SPD: So weit kommt’s noch!) Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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