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Kathrin Anklam-Trapp

13.11.2024 Sitzungen 18/75

Weitere Wortmeldungen zur Debatte liegen nicht vor. Daher kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/10835 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/9879 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Auch hier sehe ich keinen Raum für Gegenstimmen und Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Meine Damen und Herren, wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Meine Damen und Herren, wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/10337 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/10827 – Gemäß der Absprache im Ältestenrat findet die Behandlung ohne Aussprache statt. Noch eine kurze Information zum Ausschussverfahren: Die erste Plenarberatung fand in der 71. Sitzung am 19. September dieses Jahres mit Aussprache statt. Die Ausschussüberweisung erfolgte an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss mitberatend. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Die unmittelbare Abstimmung über den Gesetzentwurf erfolgt nun in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/10337 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Meine Damen und Herren, wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Landesgesetz über den freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Obergeckler und Niedergeckler Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/10400 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/10826 – Gemäß der Absprache im Ältestenrat behandeln wir dies heute ohne Aussprache. Eine kurze Information zum Ausschussverfahren: Die erste Plenarberatung fand in der 71. Sitzung am 19. September 2024 mit Aussprache statt. Die Ausschussüberweisung erfolgte an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss mitberatend. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer diesem Gesetzentwurf – Drucksache 18/10400 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Meine Damen und Herren, wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Vielen Dank. Es gibt keinen Raum für Gegenstimmen und Stimmenthaltungen. – Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/10483 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/10828 – Gemäß der Absprache im Ältestenrat findet die Behandlung ohne Aussprache statt. Eine kurze Information zum Ausschussverfahren: Die erste Plenarberatung fand in der 73. Sitzung am 30. September 2024 mit Aussprache statt. Die Ausschussüberweisung erfolgte an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss mitberatend. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/10483 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten Rheinland-Pfalz und den Beauftragten für die Polizei Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/10777 – Erste Beratung Ich lade zur Begründung ein Mitglied der einbringenden Fraktionen ein. – Abgeordneter Michael Simon hat das Wort für die SPD-Fraktion.

Protokoll ↗