Ralf Schönborn
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was hat die Grundsteuerreform mit dem Beitrag zur Landwirtschaftskammer zu tun? – Die Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Landwirtschaftskammer ist der Grundsteuermessbetrag. Hier sehen wir durch die Reform zwei gegenläufige Entwicklungen. Einerseits steigt der Grundsteuerwert des landwirtschaftlichen Vermögens gegenüber dem Einheitswert stark an, zum anderen sinkt die Messzahl. Was das für den Messbetrag konkret bedeutet, hängt vom Einzelfall ab. Der Messbetrag wird mit dem Beitragssatz multipliziert. Das ergibt den Kammerbeitrag. Ohne Hebesatzsteigerungen wäre eine aufkommensneutrale Reform aber in der Regel möglich. Ob die Grundsteuerreform für den Landwirtschaftskammerbeitrag aufkommensneutral sein wird, hängt also vom Beitragssatz ab. (Abg. Marco Weber, FDP: Das ist doch total wirr, was Du erzählst!) Olaf Scholz, Doris Ahnen und weitere Politiker haben immer wieder die aufkommensneutrale Reform versprochen, natürlich ohne dafür die Voraussetzungen gewähren zu können. Es ist keiner so arm, dass er nichts versprechen kann. Umsetzen und den Unmut über das gebrochene Versprechen ausbaden müssen andere. Bei der rheinland-pfälzischen Landwirtschaftskammer wird der Beitragssatz ab 2025 stark steigen. Dies hat zum Teil andere Gründe als die Grundsteuerreform. Doch unter dem Strich ist das Versprechen der Aufkommensneutralität auch bei der Landwirtschaftskammer gebrochen. Auch hier hat die Landesregierung bislang keine Initiativen oder Ideen kundgetan, ihre gegebenen Versprechen irgendwie einzulösen. Wir sind doch in den Haushaltsberatungen. Von einer Unterstützung der Landwirtschaftskammer für eine aufkommensneutrale Reform steht darin nichts. Von einer Unterstützung der Kommunen zur aufkommensneutralen Reform für unsere Bürger steht ebenfalls nichts im Haushalt. Zu einer Anpassung der Nivellierungssätze im Landesfinanzausgleichsgesetz hat die Landesregierung auf unsere Anfragen bisher nur vertröstende Worte gefunden. Das ist aber ein anderes Thema, obwohl es mit der Grundsteuerreform ebenso zusammenhängt wie der vorliegende Gesetzentwurf. Der ist einfach zu bewerten. Die Änderung ist notwendig, um keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu erzeugen und Rechtssicherheit zu schaffen. Meine Damen und Herren, immerhin können wir als AfD-Fraktion erstmalig einem sehr kleinen Teil der Grundsteuerreform zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
