Dr. Katrin Rehak-Nitsche
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir zum zweiten Mal das Universitätsmedizingesetz. In diesen hitzigen Zeiten möchte ich als erstes ein Lob an alle Beteiligten für den guten Prozess aussprechen. Gesetze brauchen lange, bevor sie vom ersten Entwurf in die Endfassung gebracht werden können. Dieser Prozess ist selten einfach. Einfach war er nicht, aber er war gut und konstruktiv. Wir hatten den ersten Entwurf, haben Beratungen im Ausschuss durchgeführt, uns auf eine Anhörung geeinigt, verschiedene Experten gehört. Ich sage noch einmal einen herzlichen Dank an die Experten, die uns andere Informationen zur Verfügung gestellt haben. Auf dieser Basis haben wir das Ganze überarbeitet. Jetzt stehen hier ein Gesetzentwurf und ein Änderungsantrag, hinter denen das Parlament steht. Warum ist das wichtig? – Das ist wichtig; denn die Universitätsmedizin ist die größte Landesbeteiligung, das größte landeseigene Unternehmen, das wir in Rheinland-Pfalz haben. Die Universitätsmedizin ist die einzige, die wir in Rheinland-Pfalz haben. Zum Dritten sage ich, die Universitätsmedizin muss mehrere hochkomplexe Herausforderungen und Aufgaben vereinen: exzellente Forschung, qualitativ hochwertige Lehre und modernste Krankenversorgung. Mein herzlicher Dank geht an die Kolleginnen und Kollegen, an alle, die am Prozess beteiligt waren, für die konstruktive Unterstützung der Universitätsmedizin und die gemeinsame Ermöglichung ihrer Weiterentwicklung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Jetzt komme ich zu dem, was sich inhaltlich verändern wird. Das Auswahlverfahren zum Beispiel für die wissenschaftlichen Vorstände wird überarbeitet und transparenter gestaltet. Wir werden eine gemeinsame Findungskommission von Fachbereichsrat und Aufsichtsrat bekommen. Das wird hoffentlich einige der Probleme lösen, die wir in der Vergangenheit hatten. Die Pflege bekommt ein eigenes Vorstandsressort – das ist längst überfällig – und ebenso der Bereich Bauen und Infrastruktur. Mehr als 2 Milliarden Euro sollen in den nächsten Jahren verbaut werden. Die verbauen sich selbstverständlich nicht von selbst, sondern das will gut gesteuert sein. Dafür legt das Gesetz die Grundlagen. Es wird eine Trägerversammlung eingerichtet, um die Belange des Landes zu vertreten. Das ist sehr wichtig. Es ermöglicht die Einführung einer neuen Departmentstruktur und wichtige Flexibilisierungen in den Organisationseinheiten. Es gibt Kliniken, künftig Departments, Institute und andere Einheiten. Das zeigt die Komplexität dieser Organisation und trägt ihr Rechnung. Im Änderungsantrag haben wir das noch einmal präzisiert und flexibilisiert. Gleichzeitig gibt es eine Stärkung der Gleichstellung durch Regelungen und Prüfungspflichten zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Phasen der Vorbereitung, Planung und Durchführung von Maßnahmen. Es werden moderne Lehrformate explizit eingefordert und unterstützt. Daneben werden ein paar Merkwürdigkeiten geradegezogen, zum Beispiel dass die Universitätsmedizin künftig selbst für ihre eigene Unternehmenskommunikation zuständig ist, nicht mehr der Präsident der JGU, wie das unpraktischerweise formal jahrelang der Fall war. Wir lösen und begleiten mit diesem Gesetz drei große Herausforderungen oder begegnen ihnen in den nächsten Jahren. Es sind drei, die ich stellvertretend nennen möchte. Das Erste ist die Flexibilisierung und der Umbau der Organisation. Das Zweite ist, die Entscheidungsfindungen und Prozesse sollen deutlich effizienter gestaltet werden. Das ist eine große Aufgabe im Betrieb. Einige Hausaufgaben wurden auf dem Weg schon gemacht. Es wurden gute Analysen erstellt, die zeigen, an welcher Stelle die Arbeit in den nächsten Jahren liegen wird. Zum Dritten sage ich – wir haben es schon mehrfach gehört –, der Campus wird komplett um-, man kann sogar sagen, neu gebaut. Im Juli habe ich gesagt, die Modernisierung der Infrastruktur ist nicht nur ein bauliches Projekt, sondern ein strategisches Unterfangen. Es geht um die Schaffung eines Umfelds, das Heilung und Wohlbefinden, aber auch translationale Forschung und gute Lehre fördert. Die Bewältigung all dieser Herausforderungen wird auf eine neue gesetzliche Basis gestellt. Gemeinsam haben wir eine Gesetzesnovelle erarbeitet, überarbeitet, einen Änderungsantrag eingereicht und angepasst; das kann sich sehen lassen. Es freut mich, dass wir auf diesem Weg zu einem modernen und flexiblen Universitätsmedizingesetz gemeinsam gehen, zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
