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Marion Schneid

CDU 13.11.2024 Sitzungen 18/75

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute bereits mit unserem Antrag klar und differenziert dargelegt, welche Grundlagen für einen Staatsvertrag mit den Islamverbänden notwendig sind. Unser Antrag war dabei weitaus fundierter als der jetzt vorliegende Antrag der AfD. Im Gegensatz zu Ihnen lehnen wir grundsätzlich die Gespräche mit den Islamverbänden nicht ab. Wir streben vielmehr eine konstruktive Dialogkultur an und möchten nicht wie die AfD einen Keil zwischen das Land und die 200.000 Muslime treiben, die bei uns leben. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Deshalb haben wir bislang die Vertragsverhandlungen konstruktiv begleitet. Einen Staatsvertrag abzuschließen, ist nicht trivial. Es bedarf einer gründlichen verantwortungsvollen Prüfung aller Sachverhalte. Es müssen alle Bedenken ernst genommen werden. Es müssen natürlich auch aktuelle Vorkommnisse einbezogen werden. Der Staatsvertrag soll die Zusammenarbeit mit Musliminnen und Muslimen in den Bereichen Feiertage, Bildung und Forschung in Schule und Universität, Seelsorge und Begräbnisse regeln. Bereits im Jahr 2014 wurden Gutachten eingeholt, um die hinreichende Unabhängigkeit von Einflüssen Dritter auf die islamischen Landesverbände zu untersuchen. Das war und ist für uns als CDU besonders wichtig im Hinblick auf islamischen Religionsunterricht an unseren Schulen. Damals wurden unsere Befürchtungen möglicher Abhängigkeiten bestätigt und die Vertragsverhandlungen ausgesetzt. Es wurden Zielvereinbarungen getroffen. Ein weiteres Gutachten bestätigte dann, dass es zu Satzungsänderungen und Neustrukturierungen in den Verbänden kam, sodass das Land die Vertragsverhandlungen zum 1. Juni 2023 wieder aufnahm. Nach wie vor erwarten wir, dass ein Vertrag mit den islamischen Verbänden Rechte und Pflichten auf der Basis unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung und unseres Wertefundaments festlegt. (Beifall der CDU) Der brutale Angriff der Terrororganisation Hamas im Oktober 2023 hat einen immer noch existierenden und weit verbreiteten Hass auf Israel und Juden sichtbar gemacht. Das ist ein neuer gravierender Punkt, der in den Vertragsgesprächen thematisiert werden muss. Die rheinland-pfälzischen Islamverbände haben sich bislang nicht deutlich zum Existenzrecht Israels bekannt. Ein solches Bekenntnis ist für uns aber absolut Grundlage für den Abschluss von Staatsverträgen. (Beifall der CDU) Ich möchte noch zwei Punkte besonders betonen. Erstens: Gemäß des fraktionsübergreifenden Antrags, den wir im Januar dieses Jahres verabschiedet haben, müssen die Anstrengungen gegenüber Antisemitismus im Bereich unserer Schulen noch einmal intensiviert werden. Wir alle waren jetzt und sind auch in Zukunft anlässlich des 9. Novembers an den Schulen unterwegs. Ich glaube, ich bin nicht die Einzige, die die Erfahrung gemacht hat, dass ein Teil der muslimischen Schülerinnen und Schüler das Existenzrecht Israels nicht anerkennt. Das muss noch einmal deutlich im Unterricht aufgegriffen und es muss dazu aufgeklärt werden. (Beifall der CDU) Für die weiteren Verhandlungen gilt – das ist mein zweiter Punkt –, es ist uns wichtig, dass sich Staatsverträge nicht nur klar zu unserer Verfassung, also zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, bekennen, sondern auch zur deutschen Staatsräson, also zur Anerkennung des Existenzrechts von Israel. Bekennen sich die vier Islamverbände dazu, ist es folgerichtig, dass wir mit ihnen Regelungen zum Religionsunterricht, zur Seelsorge und zu verschiedenen anderen Themen formulieren. Wir hätten uns gewünscht, dass unser Antrag von vorhin direkt angenommen wird, aber jetzt werden wir aufgrund der Überweisung an den Ausschuss natürlich einen intensiven Austausch im Wissenschaftsausschuss haben. Den Antrag der AfD lehnen wir ab. (Beifall der CDU)

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