Kathrin Anklam-Trapp
Für die parlamentarische Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Helge Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Bekanntlich haben wir uns bereits in der 69. Plenarsitzung und in der 27. öffentlichen Sitzung des Wissenschaftsausschusses für das Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin im Tenor in der Überzeugung, dass gerade eine Einrichtung, deren Bedeutung weit über die Landesgrenzen hinaus so groß ist, eine verlässliche und vor allem aktuelle gesetzliche Grundlage braucht, ausgesprochen. Insofern ist die Neufassung dieses Landesgesetzes überfällig. Aus unserer Sicht ist es allerhöchste Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen und Raum für die notwendigen Flexibilisierungen zu schaffen. Ein neues Gesetz ist das eine, die Praxis im Alltag das andere. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Wir können nicht so tun, als seien die Probleme der Universitätsmedizin damit alle gelöst. Die durchwachsenen Bewertungen von Patientinnen und Patienten für die Universitätsmedizin im Internet zeigen, dass es vor dem Hintergrund der angespannten Personalsituation auch in Sachen Versorgungsqualität akuten Handlungsbedarf gibt. Ebenfalls sei darauf hingewiesen, dass die Auseinandersetzungen rund um die Neubesetzung der Position des wissenschaftlichen Vorstands dem Ruf dieser Institution alles andere als zuträglich waren. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Sondersitzung des Wissenschaftsausschusses, die wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion für den 5. Juni 2024 damals beantragt hatten. (Abg. Marco Weber, FDP: Als Fraktion!) Inzwischen scheint Ruhe eingekehrt zu sein, auch wenn die vakante Stelle nicht neu ausgeschrieben wurde. Grund zur Eile besteht offenbar nicht, zumal es eine kompetent besetzte Übergangslösung gibt. Ich glaube daran, dass wir auf einem richtig guten Weg sind. Wir alle brauchen eine Universitätsmedizin, die auch mithilfe von Kooperationen exzellent in der Ausbildung und Forschung auf internationalem Niveau rangiert und bestmögliche Patientenversorgung auch auf lange Sicht gewährleisten kann. Die Gesetzesnovelle ist nur ein Anfang. Hier stimme ich den Vorrednerinnen und Vorrednern zu. Es gibt noch viel zu tun. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
