landtag-rlp.de ↗

Christof Reichert

CDU 13.11.2024 Sitzungen 18/75

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung das Landesgesetz zur Änderung bauordnungs- und berufsqualifikationsrechtlicher Vorschriften. Schwerpunktmäßig sieht das Gesetz erstmals für Rheinland-Pfalz die Einführung der sogenannten kleinen Bauvorlageberechtigung vor. In der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 wurde dazu der Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern vereinbart, der als Ziel die Harmonisierung und Vereinheitlichung der Regelungen mit einheitlichen Befugnissen für qualifizierte Berufsgruppen vorsieht. Heute, nach der erfolgten intensiven Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss mit der von uns beantragten Anhörung und Aussprache müssen wir leider feststellen, dass dieses Ziel verfehlt wurde. Von einer Harmonisierung und einheitlichen Befugnissen quer durch die Republik kann keine Rede sein. Sicherlich setzt das Gesetz die EU-rechtlichen Vorgaben der Einführung der Bauvorlageberechtigung für Absolventinnen und Absolventen im Bauingenieurwesen um, wobei wir begrüßen, dass die Berechtigung auch auf Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Architektur übertragen wird. Was allerdings die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung für weitere qualifizierte Berufsgruppen betrifft, hätten wir uns weitergehende Möglichkeiten gewünscht. (Beifall der CDU) Wir als CDU-Fraktion haben nämlich Vertrauen in die Qualität unserer Handwerksmeisterinnen und -meister, verehrte Damen und Herren. Wir vertrauen auch den Technikern. Gerade in diesen Berufsfeldern wird tagtäglich eine hervorragende Arbeit geleistet. Diese Berufsgruppen haben auch gezeigt, dass sie nicht nur bei der Ausführung von Arbeiten gut arbeiten, sondern diese Qualität auch bereits bei der Planung und Ausführungsplanung beherrschen. Bereits jetzt ist die Erstellung von Planunterlagen umfangreicher Bestandteil der Ausbildungsverordnungen und Meisterprüfungsverordnungen. Nicht vergessen sollten wir dabei, dass die Meisterabschlüsse bereits seit dem Jahr 2020 den akademischen Bachelorabschlüssen gleichgestellt sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass man in die Handwerksmeister Vertrauen setzen kann, zeigen auch die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern, wie zum Beispiel aus Bayern, wo schon seit Jahren die weitestgehenden Regelungen herrschen, ohne dass dies zum Nachteil anderer Berufsgruppen wie zum Beispiel der Architekten geführt hätte, und auch keine Einbußen bei den Bauunterlagen herrschen. Insofern sind wir insbesondere der Meinung, dass erstens die im Gesetz m2 vorgesehene Begrenzung der kleinen Bauvorlageberechtigung auf 100 Grundfläche nicht gerechtfertigt ist und somit die Planungsmöglichkeiten zu sehr einschränkt, zweitens die an Handwerksmeister gerichteten Erfahrungszeiten von ursprünglich vorgesehenen mindestens fünf Jahren und der geforderte Schulungsbedarf zu hoch angesetzt sind – deshalb begrüßen wir zu diesem Punkt den heute von den Ampelfraktionen eingebrachten Änderungsantrag –, (Beifall des Abg. Marcus Klein, CDU) drittens die Möglichkeit der kleinen Bauvorlageberechtigung auch auf die Dachdeckermeister ausgeweitet werden muss, um gerade im Dachausbau die Kompetenzen dieses Handwerks optimal zu nutzen. Viertens sind wir der Meinung, dass auch die Handwerkskammern zum Führen der Liste für zugelassene Handwerksmeister ermächtigt werden sollten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist zu befürchten, dass die vorgesehenen Regelungen insbesondere in Bezug auf die Grundfläche zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen unserer Handwerksbetriebe gegenüber anderen Bundesländern führen. Dabei ist es doch gerade Sinn und Zweck der Ausweitung der kleinen Bauvorlageberechtigung für qualifizierte Berufsgruppen, den Wettbewerb zu steigern. Die Bauherren sollen die Auswahl haben, mit wem sie ihr Projekt umsetzen. Die von den Ampelfraktionen vorgesehene vorgezogene Evaluation – da bin ich mir sicher – wird zeigen, dass weiterer Nachbesserungsbedarf besteht. Wir begrüßen es aber, dass man diese Evaluationszeit jetzt von den ursprünglich vorgesehenen vier Jahren auf drei Jahre verkürzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das jetzige Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, bleibt jedoch hinter den Möglichkeiten zurück. Der vorgelegte Änderungsantrag der Ampelfraktionen ist sicher eine Nachbesserung – danke auch dafür, dass wir mit unserer Anhörung und der Diskussion im Ausschuss dafür sorgen konnten –, der wir gern zustimmen. Zum Gesetz insgesamt werden wir uns enthalten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU)

Alle Reden von Christof Reichert Protokoll ↗