Dr. Matthias Reuber
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man in der jüngeren Vergangenheit die Zeitung aufgeschlagen und morgens etwas zur Universitätsmedizin in Mainz gelesen hat, waren das vor allem in den letzten anderthalb Jahren häufig eher negative Nachrichten. Ich möchte jetzt nicht auf alles eingehen, was man lesen konnte, zwei Dinge aber dennoch kurz ansprechen. Zum einen sind die Turbulenzen zu nennen, die wir rund um den kaufmännischen Vorstand im vergangenen Jahr erleben mussten, die am Ende konsequenterweise zu einem personellen Wechsel geführt haben. In dem Prozess ist viel Vertrauen verloren gegangen. Zum Zweiten nenne ich die lange und immer noch erfolglose Suche nach einem neuen wissenschaftlichen Vorstand, die ihren vorläufigen Höhepunkt im Mai dieses Jahres fand. Zu der hat man anschließend in der Zeitung lesen können, aufgrund der ersten Äußerungen des Ministers hierzu wurde von einer vermeintlichen Entmachtung des Fachbereichsrats gesprochen. Meine Damen und Herren, wenn wir aber morgen die Zeitung aufschlagen, bin ich mir sicher, dass wir zur Universitätsmedizin eine gute Nachricht lesen werden; denn die Änderung des Gesetzes, die wir heute verabschieden werden, ist ein guter Tag für die Universitätsmedizin. Wir schaffen damit die Voraussetzungen für eine bessere Zukunft. Wir lassen die schlechten Nachrichten ein Stück weit hinter uns und können ein neues Kapitel aufschlagen. (Beifall der CDU) Ich möchte in aller Kürze noch auf einige wichtige Punkte unserer Anhörung und auf Punkte des Gesetzes eingehen. Frau Kollegin Rehak-Nitsche hat schon die gemeinsame Findungskommission zur Suche des wissenschaftlichen Vorstands angesprochen. Diese gemeinsame Findungskommission mit getrennten Wahlen von Aufsichtsrat und Fachbereichsrat wurde in der Anhörung von allen Expertinnen und Experten begrüßt und wird auch von der CDU-Landtagsfraktion als sehr zielführend empfunden, da mit der Änderung weiterhin gewährleistet ist, dass auf der einen Seite Fachbereichsrat, aber auch Aufsichtsrat getrennt voneinander über diesen Vorschlag abstimmen und diesem Vorschlag am Ende des Tages zustimmen müssen. Das ist anders, als wir es zunächst befürchten mussten, keine Entmachtung des Fachbereichsrats, sondern ein gutes Instrument, welches dazu führen wird, dass wir künftig viel mehr Transparenz im Prozess haben und das Verfahren hoffentlich verbessern sowie zeitnah erfolgreich abschließen können. (Beifall bei der CDU) Es ist schon angesprochen worden, wir haben einen gemeinsamen Änderungsantrag vorgelegt. Bei § 4 sind wir durch die Anhörung auf eine wichtige Änderung gekommen, die künftig mehr Flexibilität schaffen wird, indem weitere Sonderstrukturen, wie zum Beispiel die Apotheke, Berücksichtigung finden. Das führt zu einigen Folgeänderungen in dem Gesetzesänderungsantrag, den wir heute eingebracht haben. Darauf gebracht hat uns der ehemalige wissenschaftliche Vorstand, Professor Förstermann, der auf Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion an dieser Anhörung teilgenommen hat. Er hat in seiner schriftlichen Stellungnahme darauf hingewiesen. Wir haben es dann gemeinsam mit der Ampel aufgegriffen. Ich glaube, allein das zeigt, dass sich dieser vielleicht am Anfang aus Sicht des einen oder anderen vermeintliche Umweg über die Anhörung doch gelohnt hat, weil wir an der Stelle durch die Anhörung zu einer Verbesserung gekommen sind. (Beifall der CDU) Dass die Anhörung gut und sinnvoll war, zeigt sich für uns beim Thema „Bauen“. Wir hatten es schon vorher angekündigt. Der Bauvorstand wird von unserer Fraktion ausdrücklich begrüßt. Durch die Anhörung, vor allem durch die schriftliche Stellungnahme von Herrn Achim Meier, liegen ganz konkrete Ansätze auf dem Tisch, die beim Thema „Bauen“ berücksichtigt werden sollten, wenn wir wollen, dass Prozesse beschleunigt werden, und wir dafür sorgen wollen, dass das Thema „Bauen“ zu einem Erfolg wird. Erlauben Sie mir die Zwischenbemerkung, das ist in Rheinland-Pfalz hier und da schon einmal ein bisschen schwieriger im Bereich Bauen. Die Anregungen, die Herr Achim Meier gebracht hat, sind von den Experten in der Anhörung gewürdigt worden. Ich möchte an dieser Stelle gern den Präsidenten der JGU, Professor Krausch, zitieren, der gesagt hat: „Ich glaube, er weiß, worüber er redet. Insofern würde ich nahelegen, das ernst zu nehmen, was er sagt.“ Vieles von dem, was gesagt wurde, ist nicht direkt im Universitätsmedizingesetz zu regeln, aber im weiteren Verfahren. Wir werden morgen, wenn ich auf die Tagesordnung schaue, über das Sondervermögen reden, uns in den weiteren Beratungen und im weiteren Verfahren noch intensiver mit den Vorschlägen aus dieser Anhörung auseinandersetzen. Lassen Sie mich abschließend einen Blick in die Zukunft richten. Als CDULandtagsfraktion werden wir selbstverständlich weiterhin dafür kämpfen, dass die einzige Universitätsmedizin, die wir in unserem Land haben, die gleichzeitig unsere größte Landesbeteiligung ist, bestens unterstützt wird. Wir werden dafür kämpfen und wollen dafür sorgen, dass wir künftig, wenn wir morgens die Zeitung aufschlagen, viel häufiger positive Nachrichten über die Universitätsmedizin lesen. Das Gesetz und die Änderungen, die wir heute vorschlagen, sind ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg dahin. Weitere Schritte müssen folgen, sei es bei der Ausstattung von Forschung und Lehre, aber auch in Fragen der Gesundheitsversorgung. Das Thema „Bauen“ hatte ich kurz angesprochen. Da wird in den nächsten Jahren sehr viel Geld bewegt. Gerade weil viel Geld bewegt wird, haben wir die große Chance, wenn wir jetzt richtige Entscheidungen treffen, dass wir die Universitätsmedizin mit diesen Baumaßnahmen auf ein neues Level heben können. Dazu sollten wir die Aussagen aus der Anhörung als Diskussionsgrundlage mitnehmen und weiter diskutieren. Wir werden dem Gesetz und dem Änderungsantrag selbstverständlich zustimmen. Zum Schluss darf ich mich noch einmal bedanken bei den Kolleginnen und Kollegen der Ampelfraktionen für die sehr konstruktive und gute Anhörung sowie die gute Zusammenarbeit im Nachgang zu der Anhörung. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
