Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Juli haben wir schon einmal über das Universitätsmedizingesetz gesprochen. Zwischenzeitlich gab es eine Anhörung, die uns deutlich gezeigt hat, dieses Gesetz ist der richtige Weg. Positiv bewertet wurde beispielsweise die Findungskommission. Sie wurde heute schon erwähnt. Die Anzuhörenden waren sich einig, die Regelung vereinfacht das Finden und die Wahl des wissenschaftlichen Vorstands. Mir und uns als grüne Fraktion ist an dieser Stelle sehr wichtig, die neue Regelung schafft mehr Verbindlichkeit für die Bewerberinnen und Bewerber. Im harten Wettbewerb um die besten Köpfe ist das absolut notwendig. Ebenfalls begrüßt wurde, dass die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands in Zukunft in der Satzung geregelt wird. Das eröffnet Spielraum, um die Aufgaben flexibler zu verteilen und Schwerpunkte zu setzen, zum Beispiel in den Bereichen Bauen und Digitalisierung. Die Stärkung des Pflegevorstands – das wurde heute schon erwähnt –, der jetzt stimmberechtigt sein wird, feiern wir als grüne Fraktion. Das ist ein wichtiger Schritt für die Anerkennung der Pflege. Viele kleinere Änderungen wurden seitens der Anzuhörenden ebenfalls positiv aufgenommen, beispielsweise die Förderung von Gleichstellung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Antidiskriminierung, die als Aufgabe der Universitätsmedizin definiert wurde, oder die Klarstellung, dass die Öffentlichkeitsarbeit Aufgabe der Universitätsmedizin selbst ist und nicht des Präsidenten der Johannes Gutenberg-Universität. Die Liste der positiven Neuerungen im Gesetz ist lang. Lassen Sie mich jedoch auf den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und der CDU eingehen. In der Anhörung wurden uns einige Punkte mitgegeben, die wir gern noch im Gesetz berücksichtigen möchten. Der erste Vorschlag betrifft die innere Strukturierung der Universitätsmedizin. Künftig wird sie in Departments gegliedert sein, in denen Kliniken und Institute aus verwandten medizinischen Fachrichtungen zusammenarbeiten. Die neue Struktur bietet große Chancen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig sollen Ressourcen wie Großgeräte, Betten und Personal gemeinsam effizienter genutzt werden. Doch es gibt Einrichtungen – Kollege Reuber hat es eben schon erwähnt –, wie die Apotheke, die sich nicht einfach in diese Struktur einfügen lassen. Daher ist es sinnvoll, im Gesetz zu verankern, dass auch eigenständige Einrichtungen neben den Departments bestehen bleiben können. Aus dieser Änderung ergeben sich im Gesetz verschiedene Folgeänderungen. Wir legen beispielsweise fest, dass die innere Struktur der eigenständigen Einrichtungen in der Satzung zu regeln und der Aufsichtsrat selbstverständlich auch für die eigenständigen Einrichtungen zuständig ist. Eine weitere Änderung betrifft die Leitungen einzelner Einrichtungen. Hier flexibilisieren wir insoweit, als dass diese Positionen nicht mehr zwingend mit berufenen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern besetzt werden müssen. Das spiegelt die Realität wider; denn in vielen Bereichen, wie beispielsweise der Physiotherapie oder der Apotheke, ist das bereits heute der Fall. Die letzte Änderung betrifft die Zusammensetzung des Klinik- und Pflegeausschusses. Hier ist ebenso eine Flexibilisierung angebracht, damit der vertretende Personenkreis im Klinik- und im Pflegeausschuss nach Bedarf erweitert werden kann. Die Universitätsmedizin Mainz steht vor großen Veränderungen, sowohl was die räumliche Situation angeht als auch die innere Struktur und Organisation. Mit der Änderung des Universitätsmedizingesetzes unterstützen wir sie dabei. Ich freue mich, dass wir auch bei Ihnen, liebe CDU, Zustimmung zu dem Gesetz finden. Für die kommenden Herausforderungen braucht die Universitätsmedizin starke Unterstützerinnen und Unterstützer, und auch ich möchte mich für die gute Zusammenarbeit bei den Anhörungen und im Ausschuss bedanken. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der FDP, vereinzelt bei der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER)
