Michael Simon
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute die Gelegenheit haben, über eine ganz wichtige Institution zu sprechen und deren zentrale Funktion zu beleuchten. Es geht um die inhaltliche Ausgestaltung der Ombudsstelle und ihrer Tätigkeit bei der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, bei der diese angesiedelt ist. Nach der Veröffentlichung der Evaluation sollte nun auch die Umsetzung der Ombudsstelle im Gesetz über die Bürgerbeauftragte und die Beauftragte der Landespolizei erfolgen. § 9 a SGB VIII sieht bereits die entsprechende verbindliche Einrichtung der Ombudsstelle vor. Aus diesem Grund ist eine landesgesetzliche Regelung nunmehr erforderlich. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Landesgesetzes, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird dieser gesetzlichen Vorgabe Rechnung getragen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist ein sehr bedeutender Schritt. Damit sind und werden auch für die Zukunft echte politische Maßstäbe in der Kinder- und Jugendhilfepolitik gesetzt. Das ist gut so; denn die Ombudsstelle beinhaltet ein vielfältiges Unterstützungs- und Hilfsangebot. Vor allem ist sie eine Anlaufstelle für die Jugendlichen in der Jugendhilfe, die sich in Maßnahmen befinden, wenn es Probleme gibt und sie Anliegen haben. Es geht darum, gleiche Augenhöhe zu schaffen und eine starke Stimme gegenüber den Trägern der Jugendhilfeeinrichtungen zu sein. Die Ombudsstelle – ich habe es gesagt – ist eine Beratungs- und Beschwerdestelle für junge Menschen, die Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus ist sie aber nicht zuletzt auch Ansprechpartnerin für Fachkräfte der Sozialen Arbeit, die sich in Bezug auf die Wahrung der Rechte und der Beteiligung der jungen Menschen in der Jugendhilfe informieren und beraten möchten. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Zusammengefasst leistet die Ombudsstelle als Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern mit ihrer Beratungstätigkeit einen aktiven und ganz wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung ombudschaftlicher Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe. Gleiches gilt für die bedarfsgerechte und beteiligungsorientierte Ausgestaltung ihrer Angebote und Hilfen. Sie setzt damit nicht zuletzt nicht weisungsgebunden eine Unterstützungsstruktur, die konsequent für die Rechte junger Menschen eintritt, und verfolgt dabei das Ziel, eine Augenhöhe zwischen den Beteiligten in den Hilfen zur Erziehung zu erreichen. Darauf habe ich bereits hingewiesen. Aus eigener beruflicher Erfahrung weiß ich, wie wichtig es ist, dass Jugendliche, die sich in Maßnahmen befinden, oft in einer schwierigen komplexen Fallsituation sind und Unterstützungsbedarf haben, eine Ansprechinstitution haben. Gerade hier ist es wesentlich, einen niedrigschwelligen Zugang zur Beratung zu schaffen. Dazu kommt die Stärkung und das Wissen um die Rechte von jungen Menschen sowie ganz wichtig die Sensibilisierung im Kontext mit der Weiterentwicklung ombudschaftlicher Strukturen auf Länder- und Bundesebene. Konkret, verehrte Kolleginnen und Kollegen, kann die Stelle auch Teams und Träger unterstützen, indem sie den Einrichtungen und ihren Teams bekannt ist oder noch bekannter gemacht wird. Sie kann in komplexen Fallverläufen beraten und vermitteln. Das ist eine ganz wichtige Ressource im Bereich der Kinder- und Jugendhilfepolitik. Ich fasse abschließend zusammen, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Die SPD-Landtagsfraktion und auch ich ganz persönlich begrüßen ausdrücklich, was geschaffen und erreicht wurde. Wir stimmen der Änderung des Landesgesetzes zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
