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Peter Stuhlfauth

AfD 13.11.2024 Sitzungen 18/75

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute stehen wir vor der Entscheidung, die Rolle und Bedeutung der Ombudsstelle in RheinlandPfalz gesetzlich stärker zu verankern und damit einen entscheidenden Schritt zur Stärkung unserer demokratischen Strukturen zu gehen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten und den Beauftragten für die Landespolizei birgt Potenzial, den Schutz und die Rechte, insbesondere die der Kinder und Jugendlichen, nachhaltig zu verbessern. unabhängigen Ombudsstelle, die nicht nur symbolischen Wert hat, sondern als konkrete Anlaufstelle für Bürger in Konfliktsituationen dient. Insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist es unerlässlich, dass Betroffene in schwierigen Situationen gehört und unterstützt werden. Das Vertrauen in die Institutionen unseres Landes wird gestärkt, wenn die Bürger wissen, dass es Stellen gibt, die unabhängig agieren und ihre Anliegen ernst nehmen. Meine Damen und Herren, Unabhängigkeit darf aber nicht nur auf dem Papier stehen, sondern sie muss gelebte Realität sein, so wie es im Moment bei der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz und der Beauftragten für die Landespolizei gehandhabt wird und dort auch in Zukunft gut aufgehoben ist. Wir von der AfD-Fraktion betonen daher, dass die Ombudsstelle eine Ergänzung und keine Konkurrenz zum bestehenden Petitionsrecht darstellt. Beide Institutionen können und sollten koexistieren, um den Bürgern ein umfassendes Netz an Schutz und Unterstützung zu bieten. Gerade in Konfliktsituationen – sei es im Umgang mit Behörden oder im sozialen Umfeld – ist es von Vorteil, wenn Betroffene auf eine unabhängige Instanz zurückgreifen können, die nicht weisungsgebunden ist. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt sich auch dafür ein, den Zugang zur Ombudsstelle für alle Bürger so einfach wie möglich zu gestalten. Dies ist ein wesentlicher Punkt, den wir ausdrücklich unterstützen. Nur wenn der Zugang niederschwellig und barrierefrei ist, können wir sicherstellen, dass sich insbesondere Kinder, Jugendliche und Familien nicht von bürokratischen Hürden abgeschreckt fühlen. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sich Hilfesuchende nicht alleingelassen, sondern ernst genommen fühlen. Der soziale Zusammenhalt in Rheinland-Pfalz und die Perspektiven junger Menschen werden durch eine solche gesetzliche Maßnahme gestärkt. Eine Gesellschaft, die ihren schwächsten Mitgliedern eine Stimme gibt und deren Schutz als vorrangig betrachtet, ist eine starke und zukunftsfähige Gesellschaft. Wir sehen in dieser Gesetzesänderung daher nicht nur eine formale Anpassung, sondern eine Verpflichtung zur Schaffung von Vertrauen und Sicherheit. Abschließend möchte ich betonen, dass wir als AfD auch in Zukunft dafür einstehen werden, die unabhängigen Institutionen zu fördern, zu unterstützen und auch deren Handlungsspielräume zu schützen. Nur so können wir gewährleisten, dass die Bürger von Rheinland-Pfalz die Unterstützung erhalten, die sie verdienen, und unser Land für Gerechtigkeit, Transparenz und Bürgernähe steht. Wir stimmen daher dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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