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Michael Frisch

fraktionslos 13.11.2024 Sitzungen 18/75

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dass sich heute gleich zwei Anträge mit dem geplanten Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und verschiedenen muslimischen Organisationen beschäftigen, zeigt die Bedeutung dieses auch in der Öffentlichkeit intensiv diskutierten Themas. Aus Sicht der „Drei Farben“ bedarf es einer klaren und kritischen Prüfung der Voraussetzungen, um die mit einem solchen Vertrag einhergehenden Risiken zu bewerten. Konkret sehen wir vier Anforderungen, die von möglichen Kooperationspartnern zwingend zu erfüllen sind. Erstens müssen sie uneingeschränkt die Grundwerte des deutschen Staates respektieren. Zweitens müssen sie den Primat des Grundgesetzes gegenüber der Scharia respektieren. Drittens dürfen sie keinerlei Bezug zum politischen Islam oder zum Islamismus haben. Viertens müssen sie das Existenzrecht Israels ohne Abstriche anerkennen. Gemessen an diesen Kriterien haben wir erhebliche Zweifel, ob Organisationen wie DITIB, SCHURA und der VIKZ für Staatsverträge überhaupt infrage kommen. DITIB unterliegt einem starken Einfluss der staatlichen türkischen Religionsbehörde Diyanet. Es gibt klare Hinweise darauf, dass DITIB nicht nur rein religiöse, sondern auch politische Interessen vertritt, die in engem Zusammenhang mit der Agenda der türkischen Regierung stehen. SCHURA Rheinland-Pfalz hat über Moscheevereine enge Verbindungen zur islamistischen Gemeinschaft Millî Görüş. Diese wiederum ist bekannt für ihre prinzipielle Ablehnung der Mehrheitsgesellschaft und ihrer Werte, also auch unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Verband der Islamischen Kulturzentren VIKZ ist historisch und personell mit der Süleymancilar-Bewegung verbunden, die unter dem Verdacht islamistischer Einstellungen steht. Aus diesem Grund wurde der VIKZ in der Vergangenheit vom Verfassungsschutz beobachtet. Gesellschaftliche Abschottung und fehlende Integration seiner Mitglieder sind ebenso bedenklich wie die unklare Haltung zum Überfall der Hamas auf Israel sowie zum politischen Islam. Meine Damen und Herren, all das sind genug Gründe, einen Staatsvertrag mit diesen Organisationen zumindest zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen. Wenn sich der Staat nicht darauf verlassen kann, dass seine Partner uneingeschränkt zu den Grundwerten unseres Landes stehen, ist eine Kooperation nicht nur riskant, sondern kann auch das Vertrauen der Gesellschaft in die Integrität und Verlässlichkeit des Staates beschädigen. Das von der CDU geforderte Bekenntnis zum Existenzrecht Israels und die Absage an jede Form des Antisemitismus sind gerade angesichts der jüngsten Entwicklungen zweifellos notwendige Bedingungen. Das reicht aber nicht aus. Darüber hinaus braucht es ein klares, nicht nur verbales Bekenntnis zu den Grundwerten unserer Verfassung. In der Kairoer Erklärung der Menschenrechte von 1990, die mittlerweile von 55 islamischen Staaten unterzeichnet wurde, werden ausnahmslos alle Artikel unter den Vorbehalt der Scharia gestellt. Selbst Grundrechte wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder die Meinungs- und Religionsfreiheit gelten nur insoweit, als dies mit dem islamischen Recht vereinbar ist. Am Ende geht es daher um nichts anderes als die Frage: Scharia oder Grundgesetz? Wollen wir, dass in unserem Land archaische Vorstellungen um sich greifen, die religiöse Normen über die staatliche Ordnung stellen und die Universalität der Menschenrechte negieren? Oder wollen wir auch in Zukunft einen freiheitlichen Staat, der keine Wertunterschiede zwischen Geschlecht, Religion oder sonstigen Merkmalen macht und allen Menschen gleiche Rechte zubilligt? Hier kann und darf es keinen Kompromiss geben. Ein bisschen Scharia und ein bisschen Grundgesetz geht nicht. Deshalb ist für uns klar: Solange muslimische Organisationen sich nicht ohne Wenn und Aber von der Scharia lossagen, solange kann es keine Zusammenarbeit mit ihnen geben. Weder DITIB noch SCHURA und VIKZ sind in der Vergangenheit hier eindeutig gewesen. Daher lehnen wir eine Fortführung der Verhandlungen über einen Staatsvertrag mit diesen Verbänden bis auf Weiteres ab. Meine Damen und Herren, das Grundgesetz und unsere freiheitliche Verfassung sind keine Verhandlungsmasse. Sie gelten absolut. Eine Regierung, die das aus welchen Gründen auch immer ignoriert, gefährdet nicht nur unsere Demokratie, sie gefährdet auch die kulturelle Identität unserer Gesellschaft, die ihre Wurzeln in der christlich-jüdischen Ethik hat, und entfernt sich von den Prinzipien des Humanismus und der europäischen Aufklärung. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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