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Claus-René Schick

SPD 13.11.2024 Sitzungen 18/75

Trotzdem danke!) Die im Landesgesetz beschriebenen Änderungen und Ausführungsbestimmungen sind aus fachlicher und verwaltungstechnischer Sicht nicht zu beanstanden. Mit der Vorgehensweise folgen die einbringenden Fraktionen, wenn auch spät, auf den letzten Drücker, dem fachlichen Rat – auch das kommt nicht so oft vor – der Landwirtschaftskammer und des Gemeinde- und Städtebunds, um die Kammerbeiträge auch nach dem neuen Grundsteuergesetz rechtssicher und verwaltungsvereinfachend einziehen zu können. In dieser Angelegenheit hat die Ampel den Ernst der Lage erkannt und entsprechend reagiert, in Anerkennung – wie auch mein Vorredner gesagt hat – der wertvollen Arbeit der rheinland-pfälzischen Landwirtschaftskammer. Für die künftigen Entscheidungen muss aber darauf hingewiesen werden, dass Anerkennung mittels parlamentarischen Redens und Schulterklopfens nicht ausreichend ist, sondern dass das Hohe Haus bei der Budgetierung der Landwirtschaftskammer sich in der Zukunft an deren Wichtigkeit erinnert. Die CDU stimmt dieser Gesetzesvorlage zu. (Beifall der CDU und der FDP)

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