Josef Winkler
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleich zweimal beschäftigen wir uns heute mit der möglicherweise bald bevorstehenden Vertragsunterzeichnung mit den vier Islamverbänden. Das Misstrauen der Opposition scheint groß, doch geht es hier nicht nur um das Misstrauen gegenüber den vier muslimischen Verbänden, sondern offenbar auch gegenüber der Landesregierung und den die Regierung tragenden Fraktionen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Bingo!) Zumindest bei der CDU wundert mich das ein wenig, da wir doch erst Anfang dieses Jahres einen gemeinsamen Antrag zum Thema „Israelhass und Antisemitismus“ beschlossen haben. Ich sehe deshalb keinen Anlass für dieses Misstrauen. Die CDU-Fraktion geht offensichtlich davon aus, dass wir auf Biegen und Brechen, koste es, was es wolle, diesen Staatsvertrag wollen. Seien Sie aber beruhigt, selbstverständlich haben auch wir rote Linien, und der bisherige Verhandlungsprozess unterstreicht das auch. Herr Schnieder, ich danke Ihnen noch einmal, dass Sie an das entsetzliche Massaker der Hamas in Israel erinnert haben. Das darf zu Recht nicht in Vergessenheit geraten. Ich möchte aber ebenfalls darauf hinweisen, dass dieses Entsetzen auch bei den muslimischen Verbänden und den Muslimen in Rheinland-Pfalz und Deutschland sehr ausgeprägt war. Die muslimischen Verbände haben sich entsprechend deutlich geäußert und auf ihre guten Kontakte zur jüdischen Gemeinde in Rheinland-Pfalz hingewiesen. Die Gespräche über einen möglichen Vertragsschluss begannen bereits im Jahr 2012 und wurden 2016 im Zuge des Putschversuchs in der Türkei für zwei Jahre unterbrochen. Danach wurden gemeinsam Zielvereinbarungen geschlossen und zur zwingenden Voraussetzung für weitere Verhandlungen gemacht. Zudem wurde Gutachten nach Gutachten eingeholt. Diese haben die Landesregierung in ihrer Entscheidung, die Vertragsverhandlungen fortzuführen, gestützt. Das ist auch nicht weiter verwunderlich; denn sowohl jeder einzelne religiöse Mensch als auch Gemeinschaften von Gläubigen, so sie auf Dauer angelegt sind und eine feste Organisationsstruktur nachweisen können, die nicht aus dem Ausland gesteuert ist, können sich auf religionsverfassungsrechtlich verbriefte Grundrechte zur Gewährleistung der freien Ausübung ihres Glaubens berufen. Es ist sicher sinnvoller, dies in gemeinsam erarbeiteten Verträgen sicherzustellen, als, wie andernorts in der Republik geschehen, diese Arbeit den Gerichten zu überlassen. Deshalb begrüße ich es, wenn ein langer Prozess zu einem hoffentlich guten Ende führt, und wir dies gesagt haben. Weiterhin werden wir nichts übers Knie brechen müssen, und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der gemeinsame Kampf gegen jede Form von Gewalt und Diskriminierung sowie der Kampf gegen Antisemitismus werden ohnehin zur Grundlage jeden Gesprächs gemacht. Das finden Sie auch in dem Entwurf des Staatsvertrags. Das Existenz- sowie Verteidigungsrecht Israels sind selbstredend Kernbestand deutscher Verantwortung. Daran wird nicht gerüttelt. Daher kann ich die aktuelle Aufregung auf der Grundlage eines einzelnen Zeitungsartikels vom 15. Oktober, auf den in dem Antrag eingegangen wird, eher wenig nachvollziehen. Viele Ihrer sonstigen Forderungen sind ebenfalls durchaus nachvollziehbar, werden aber längst beachtet. Mit den jüdischen Gemeinden in RheinlandPfalz stehen wir natürlich im Austausch, und wir setzen uns für deren bestmöglichen Schutz ein. Nicht zuletzt deshalb haben wir die jährliche Landesleistung im Jahr 2023 bereits verdoppelt. Zudem werden bereits seit dem 1. Januar dieses Jahres antisemitische Straftaten dem tatsächlichen politischen Hintergrund zugeordnet, und auch heute schon erfasst und verfolgt die Polizei Antisemitismus im Kontext von Demonstrationen und darüber hinaus. Auch gibt es bereits seit Jahrzehnten einen Lehrstuhl für jüdische Geschichte und Religion an der EvangelischTheologischen Fakultät der Johannes Gutenberg-Universität. Das zeigt, dass wir unsere Verantwortung gegenüber den Jüdinnen und Juden in Deutschland und Israel sehr ernst nehmen und uns davon nicht abbringen lassen. Ich will auch einmal sagen, wir müssen uns daran nicht erinnern lassen. Natürlich erwarten wir das auch von unseren Vertragspartnern. Ich kann also nur noch einmal betonen, was ich in vorherigen Debatten zu dem Thema gesagt habe. Die 200.000 Muslime in unserem Land warten bereits seit zwölf Jahren auf diesen Vertragsabschluss, darauf, dass wir endlich den Weg frei machen für den flächendeckenden Religionsunterricht, die Seelsorge, die Möglichkeit, an den wichtigsten Feiertagen vom Dienst und der Schulpflicht befreit zu werden, sowie darauf, nach islamischem Glauben bestattet werden zu können. Wie lange noch wollen wir diesen Menschen diese aus dem Religionsverfassungsrecht und der höchstrichterlichen Rechtsprechung ableitbaren Rechte, die für uns selbstverständlich sind, vorenthalten? – Es ist an der Zeit, ihnen die Hand zu reichen und uns endlich dazu zu bekennen, dass auch sie ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft sind. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
