Matthias Lammert
Nächste Rednerin ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordnete Lisa-Marie Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf stärkt die Unabhängigkeit und Fachlichkeit der Ombudsstelle, die seit dem Jahr 2017 wertvolle Arbeit leistet. Sie bietet jungen Menschen und ihren Familien Unterstützung besonders in Konflikten mit Jugendämtern oder Trägern der Jugendhilfe. Gerade in schwierigen Situationen, wenn Kinder und Jugendliche unter Druck stehen oder sich nicht sicher fühlen, ist schnelle und unkomplizierte Hilfe entscheidend. Die Ombudsstelle ermöglicht dies durch eine unabhängige und neutrale Beratung, die Betroffenen einen geschützten Raum bietet, in dem sie sich ohne Angst Gehör verschaffen können. Junge Menschen sind oft einem Machtungleichgewicht gegenüber Behörden oder Einrichtungen der Jugendhilfe ausgesetzt. Die Ombudsstelle unterstützt sie dabei, ihre Rechte und Interessen zu wahren. Sie ist eine Anlaufstelle für Mediation, Klärung und rechtliche Beratung, ohne die Arbeit der Jugendämter zu beeinträchtigen. Vielmehr verstärkt sie das bestehende Netzwerk im Kinderschutz in Rheinland-Pfalz und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung in Krisensituationen. Ein entscheidender Aspekt ist die enge Vernetzung der Ombudsstelle mit anderen regionalen Beratungsangeboten. Dadurch wurde ein flächendeckendes System geschaffen, das in Kooperation mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe arbeitet und die Reichweite dieser Angebote erhöht. Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem Wohnort Zugang zu den notwendigen Hilfen haben. Dies ergänzt die bereits bestehenden Erziehungsund Lebensberatungsstellen sowie die spezialisierten Kinderschutzdienste im Land. Wenn Jugendliche aber gar nicht wissen, an wen sie sich wenden können, ist das ein Versagen unseres Systems. Es ist unsere Pflicht sicherzustellen, dass jeder junge Mensch in Rheinland-Pfalz weiß, wo er in einer Notsituation Hilfe finden kann. Die Gesetzesänderung ist gut. Gleichzeitig wissen wir aber, dass dieses Gesetz nur ein Baustein in einem umfassenderen System ist, das den Kinderschutz und der Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz gewidmet ist. Die Arbeit der Jugendämter und der sozialen Einrichtungen, die für die Kinderund Jugendhilfe im Einsatz sind, ist in den vergangenen Jahren jedoch immer anspruchsvoller geworden. Die Lage in den Jugendämtern und Einrichtungen spitzt sich durch den Mangel an Fachkräften und fehlende finanzielle Mittel zu. Der Fachkräftemangel und die finanziellen Engpässe belasten die 37 Jugendämter und vier Schwerpunktjugendämter, die rund 35.000 Kinder und Jugendliche betreuen. Die Problemlagen in den Familien werden zunehmend komplexer, und viele Fachkräfte sind überlastet. Die Suche nach geeignetem Personal und Unterbringungsmöglichkeiten gestaltet sich schwierig. Diese strukturellen Herausforderungen müssen ernst genommen werden, um den Kinder- und Jugendschutz langfristig zu sichern; denn Engpässe in der Versorgung oder Einschränkungen bei präventiven Hilfsangeboten gefährden letztlich Kinder und Jugendliche. Mit der heutigen Entscheidung setzen wir ein klares Zeichen für den Schutz junger Menschen in Rheinland-Pfalz. Gleichzeitig rufe ich die Landesregierung dazu auf, Jugendämter und Träger der Kinder- und Jugendhilfe weiterhin personell und finanziell zu unterstützen. Nur so können wir die Jugendhilfe zukunftssicher machen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen auch in schwierigen Zeiten gewährleisten. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
