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Cornelia Willius-Senzer

FDP 13.11.2024 Sitzungen 18/75

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer sich wie ich gern mit Sprache beschäftigt, für den ist das Wort „Ombudsstelle“ erst einmal ein Anlass, nach dessen Herkunft zu fragen. Der Begriff der Ombudsstelle entstammt dem schwedischen Rechtskreis. Der Ombudsmann ist ein Beauftragter, Berater und Vertreter. Diese Erklärung hat mich allerdings nicht richtig zufriedengestellt. Deshalb habe ich als frankophile Mainzerin einmal nachgeschaut, was Ombudsstelle auf französisch heißt. Et voilà, das hilft mir weiter: Bureau du Médiateur. Genau das wollen wir, eine Stelle als Mediation. Es geht uns heute um die gesetzliche Verstetigung der Beratung, Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinderund Jugendhilfe. Unsere rheinland-pfälzische Ombudsstelle wurde schon im Jahr 2017 bei der Bürgerbeauftragten eingerichtet und in einem Evaluierungsprozess für gut befunden. Wir möchten daher diese Anlaufstelle für die Kinder- und Jugendhilfe bei der Bürgerbeauftragten bzw. dem Bürgerbeauftragten belassen und ihre Befugnisse rechtssicher ausgestalten. Dazu wollen wir nun das Landesgesetz über den Bürgerbeauftragten entsprechend anpassen. Es wird also gesetzlich sichergestellt, dass die Ombudsstelle unabhängig arbeiten kann und fachlich nicht weisungsgebunden ist. Insbesondere bleibt damit ein niedrigschwelliger Zugang für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien gewährleistet. Geregelt wird ferner, dass die Ombudsstelle bei der Bürgerbeauftragten bzw. dem Bürgerbeauftragten mit den rheinland-pfälzischen regionalen Ombudsstellen bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeitet. Sie erstattet allein dem Landtag Bericht über ihre Tätigkeit. Meine Damen und Herren, wir folgen mit dem Entwurf einem gesetzlichen Auftrag nach dem Achten Sozialgesetzbuch. Ich finde, es ist eine pragmatische, geeignete und effektive Form der Umsetzung, die Ombudsstelle weiterhin bei der oder dem Bürgerbeauftragten anzusiedeln und mit Rechten zu versehen; denn die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz fungiert schon seit 1974 als die Stelle, an die sich die Menschen vertrauensvoll wenden können und vor allem Unterstützung bei entstandenen Problemen mit einer rheinland-pfälzischen Bebehörde finden. Dort können sie dann ihre Bitten vortragen. Das Ziel der Bürgerbeauftragten war von jeher, auf eine gütliche, einvernehmliche Erledigung hinzuwirken. Wir haben also schon längst ein erfolgreiches Bureau du Médiateur in Rheinland-Pfalz. Deshalb ist es sinnvoll, von dieser bewährten Stelle auch künftig alle Fragen der Kinder- und Jugendhilfe friedvoll regeln zu lassen. Wir als FDP begrüßen diese Lösung sehr. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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