Katharina Binz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kindern eine Stimme zu geben und ihr Recht auf Meinungsäußerung und Beschwerde sicherzustellen, ist nicht nur ein verbrieftes Recht in der UN-Kinderrechtskonvention, es ist auch eines der wichtigsten Anliegen der Kinder- und Jugendpolitik der Landesregierung in Rheinland-Pfalz. Dabei geht es natürlich um Hilfesuchen, über das wir soeben schon viel gehört haben, es geht aber eben auch um Beteiligung, und es geht auch um Mitbestimmung des eigenen Lebensumfelds. Das ist insbesondere wichtig für Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe, beispielsweise in der stationären Jugendhilfe, also in Kinder- und Jugendheimen. Um dieses Recht sicherstellen zu können, braucht es Instrumente. Als Konsequenz aus der Aufarbeitung der Heimerziehung der 50er- und 60er-Jahre ist in Rheinland-Pfalz bei der Bürgerbeauftragten eine Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe eingerichtet worden, die seit ihrer Einrichtung eine sehr gute Arbeit leistet. An dieser Stelle möchte ich mich sehr herzlich dafür bedanken. Die Verankerung dieser landesweiten Ombudsstelle nun auch im Landesgesetz über die Bürgerbeauftragte ist sicherlich ein konsequenter Schritt innerhalb dieser Entwicklung. Dies gibt jungen Menschen aus der Heimerziehung sowie aus Pflegefamilien die Sicherheit, dass sie sich auch künftig verlässlich an eine kompetente Beschwerdestelle auf Landesebene wenden können. Die Ombudsstelle bei der Bürgerbeauftragten ist damit eine wichtige Säule in unserem umfassenden System der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz. Wir haben als Jugend- und Familienministerium – deshalb spreche ich auch heute zu Ihnen – darüber hinaus aber auch noch einen eigenen Auftrag, den wir mit Leben füllen und umsetzen. Deshalb haben wir neben der Ombudsstelle bei der Bürgerbeauftragten auch die Einrichtung und den Ausbau von regionalen Ombudsstellen in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren vorangetrieben und unterstützt. Diese sind keine Konkurrenzeinrichtungen zu der Ombudsstelle bei der Bürgerbeauftragten, sondern sie kooperieren fachlich eng mit dieser landesweiten Stelle. Seit 2020 fördern wir beispielsweise eine Ombudsstelle in der Region Trier, seit 2023 eine in der Region Ludwigshafen, und aktuell prüfen wir die Einrichtung einer weiteren Stelle in der Region Koblenz. Ziel ist es, auch die Struktur der regionalen Ombudsstellen irgendwann gesetzlich festzuschreiben. Dies wollen wir im Rahmen der Novellierung des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz machen, welches wir im nächsten Jahr in das parlamentarische Verfahren einbringen wollen. Sie sehen also, die Struktur, die wir in Rheinland-Pfalz haben, um die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention zum Leben zu erwecken, wächst mit den regionalen Ombudsstellen sowie mit der Ombudsstelle bei der Bürgerbeauftragten, aber natürlich auch mit Einrichtungen wie beispielsweise dem Landesjugendhilferat, einem Selbstvertretungsgremium für junge Menschen in der Heimerziehung, welches ebenfalls sehr wichtig ist. Ich glaube, mit all diesen Bausteinen insgesamt können wir es wirklich erreichen, dass Kinder und Jugendliche, egal, in welcher Lebenssituation sie sich gerade befinden, von ihren Rechten Gebrauch machen können. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
