Thomas Wansch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Haushaltsund Finanzausschuss haben wir uns sehr intensiv mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für ein Landesgesetz zur Änderung bauordnungs- und berufsqualifikationsrechtlicher Vorschriften beschäftigt. Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer kleinen Bauvorlageberechtigung, konkret in zweierlei Hinsicht. Zum einen die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung für Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen, zum anderen im Zuge dessen auch die Einführung dieser Berechtigung für staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker der Fachrichtung Bautechnik sowie der Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister zum Beispiel aus dem Maurerfach. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass diese kleine Bauvorlageberechtigung so wie in vielen anderen Bundesländern auch kommt, wurde im Rahmen einer Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss am 5. September gemeinhin begrüßt. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um Bauprozesse zu vereinfachen und bestehende Möglichkeiten zu erweitern. Allerdings gaben die Stellungnahmen der Sachverständigen und der Fachverbände, die uns auch nach der Anhörung noch erreichten, ein sehr differenziertes Bild, was die Frage anbelangt, ob die Regelungen im Detail weit genug gehen oder vielleicht sogar zu weit gehen. Ich darf für meine Fraktion ganz offen sagen – Kollege Stein wies darauf im Rahmen der Auswertung der Anhörung bereits hin –, die Unterschiedlichkeit der dargelegten inhaltlichen Positionen und Perspektiven ist durchaus nachvollziehbar. Sie zeigt, dass wir es hier wirklich mit einem alles andere als trivialen Spannungsfeld zu tun haben. Letztlich geht es darum, auf der einen Seite, wie bereits erwähnt, Prozesse zu vereinfachen, auf der anderen Seite aber auch den Verbraucherschutz sowie die Qualitäts- und Qualifikationserfordernisse im Blick zu haben. Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt sehr deutlich, dass sich die Landesregierung dieser schwierigen Abwägung sehr bewusst ist und in diesem Sinne verantwortungsvoll und praxisorientiert agiert. Forderungen der Handwerkskammern und Techniker wurden beispielsweise genauso mitgedacht und aufgegriffen wie die Hinweise, die unter anderem seitens der Architektenkammer und der Verbraucherzentrale kamen. Es handelt sich beim vorliegenden Gesetzentwurf also insgesamt um einen sehr ausgewogenen und sorgfältig erarbeiteten Gesetzentwurf, in den bereits viele Anregungen der Verbände eingeflossen sind. Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir nach intensiver Diskussion zu dem Schluss gekommen, dass es angemessener wäre, die Zulassungsvoraussetzungen für die Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister behutsam abzusenken, sodass „nur“ noch zwei statt fünf Jahre Meistererfahrung und 60 statt 80 Stunden Zulassungslehrgang nötig sind. Dafür soll die Evaluation um ein Jahr vorgezogen werden. Zudem sieht der Änderungsantrag Nachjustierungen zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wichtig, dass wir gemeinsam aufmerksam beobachten, wie das Gesetz in der Praxis wird, gerade angesichts der angesprochenen Spannungsfelder, die es naturgemäß gibt. Die gesellschaftliche Bedeutung des Themas „Bauen“ gerade in diesen Zeiten ist sicher unbestritten. Auch vor diesem Hintergrund bin ich dankbar für den differenzierten und sachorientierten Diskussionsprozess mit den entsprechenden Verbänden. Dem Gesetzentwurf der Landesregierung stimmen wir mit den von der Koalition eingebrachten Änderungen zu. Den Änderungsantrag der AfD-Fraktion lehnen wir ab, unter anderem aufgrund der vorgesehenen Anhebung der Grundfläche. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
