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Steven Wink

FDP 13.11.2024 Sitzungen 18/75

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde von meinen Vorrednern schon gesagt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schlagen wir mit einer Klappe letztendlich zwei Fliegen. Wir haben einmal das Thema der Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission. Das ist die eine Seite, also die Anpassung an eine europäische Richtlinie. Die ist auch Kern der Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung. Die zweite Säule ist, dass Techniker und Handwerker ihr Wissen nun ohne unnötige Hürden anwenden können. Ein ganz einfaches Beispiel: Wenn eine Handwerkerin in Speyer in ihrer Gemeinde ein kleines Projekt verfolgen wollte, ein kleines Bauprojekt, kann sie die Qualifikation dazu haben, sie kann das Wissen über Prozesse und Planungen etc. haben, aber weil die Berechtigung fehlte, durfte sie es schlichtweg nicht. Mit dem Ampelantrag sind wir deshalb europakonform und senken bürokratische Hürden. Es wurde angesprochen, die Berufserfahrung senken wir von fünf auf zwei Jahre. Statt 80 Stunden Fortbildung fallen nun 60 Stunden Fortbildung an. So wollen wir Technikerinnen und Techniker und Handwerkerinnen und Handwerker in die Lage versetzen, Verantwortung für ihre Bauvorlagen zu übernehmen und eine realistische Chance zu haben, die notwendigen Qualifikationen zu erreichen. Damit wollen wir unnötige Bürokratie senken, pragmatische Lösungen bilden und letztendlich – das ist schon erwähnt worden – das Vorziehen des Evaluationstermins, um zu schauen und eventuell nachjustieren zu können. Die angesprochenen Spannungen wurden eben erwähnt. Braucht man Anpassungen in der weiteren Harmonisierung mit anderen Bundesländern? Braucht man weitere Berufsfelder? Braucht man Anpassungen an Grundfläche, Berufsvorlagen etc. pp.? – Das wird sich dann nachher in einem Evaluierungstermin zeigen. Mit der Verabschiedung des Ampelantrags und des Änderungsantrags zeigt sich aber auch, dass der Standard in unserem Beruf, den wir in Deutschland haben, was eine Meisterin oder ein Meister mitbringen muss in dem jeweiligen Beruf, und die Qualität hoch angesehen bleiben, dass der Verbraucherschutz hoch angesehen bleibt. Das kommt auch dem Wohnraummangel entgegen, gerade für Familien, weil wir Handwerker und Handwerkerinnen stärken. Wir können Baumaßnahmen somit schneller und flexibel umsetzen, also planen, beantragen und umsetzen, und gehen einen Schritt in der Harmonisierung der Bauordnung zwischen den Bundesländern. Letztendlich hat auch die MPK – das hat Kollege Reichert gesagt – die kleine Bauvorlageberechtigung als Leitbild im Pakt für Planungs-, Genehmigungsund Umsetzungsbeschleunigung genannt. Der Rest wird sich dann in der Evaluierung ergeben. Ich werbe für das Gesetz mit dem Ampelantrag. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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