Kathrin Anklam-Trapp
Der nächste Debattenredner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Warum dieses Gesetz notwendig ist, dazu hatte ich an dieser Stelle schon am 12. Juni 2024 in der ersten Beratung gesprochen. Wir wollen alle nicht, dass das EU-Vertragsverletzungsverfahren am Ende dazu führt, dass wir Strafzahlungen erwarten müssen, weil wir die Probleme nicht abstellen. Gleichwohl – das hatte ich damals auch gesagt – bedarf es natürlich einer Detailbetrachtung. Ein Punkt, über den wir zumindest gestolpert waren, ist § 64 Abs. 3 Nr. 3. Danach soll nach dem neuen Gesetz künftig unter anderem bauvorlageberechtigt sein, wer die Meisterprüfung des Maurer-, Betonbau- und Zimmererhandwerks abgelegt hat und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, die darin stehen. Demnach erfolgt die Beschränkung auf den Meister Maurer, Betonbau und Zimmererhandwerk. Es wäre natürlich denkbar – das haben wir von Abgeordnetem Reichert gehört, er hat Bezug genommen auf die Berufsgruppe der Dachdecker –, dass diese oder Meister anderer Gewerke ein Bedürfnis haben könnten, bauvorlageberechtigt zu sein. Das könnte man sich denken, wenn man einen solchen Beruf ausübt, und auf die Idee kommen: Warum hat der Kollege das Recht und ich nicht? Deswegen habe ich dies gestern noch einmal im Rechtsausschuss zum Gegenstand der Rechtseinschätzung der Landesregierung gemacht. Frau Ministerin, vielen Dank, dass jemand aus Ihrem Haus anwesend war. Die haben rekurriert auf eine Entscheidung aus Bayern aus dem Jahr 1999. Anscheinend – zumindest nach dem Sachstand – gibt es keine neueren Entscheidungen, weil jemand versucht hat, das gerichtlich zu klären. Auf jeden Fall hat die Entscheidung in Bayern 1999 gesagt, dass man keine Rechtsunsicherheit zu erwarten hätte. Ob das natürlich alles dann so hält – wir haben es eben gehört, es ist ein Kompromiss, der hier gegangen wird –, wird die Zukunft zeigen. Tatsächlich kann man auch als Dachdecker oder anderer Handwerker auf die Idee kommen: Warum der Kollege und ich nicht? Das werden wir dann sehen. Wir können alle nicht in die Glaskugel schauen. Insgesamt betrachtet ist es allerdings richtig, dass man das Gesetz jetzt auf den Weg bringt; denn Vertragsverletzungsverfahren mit einer Verurteilung Deutschlands wäre sicherlich schlechter. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
