Plenarprotokoll 18/14
19.01.2022 · 178 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (22)CDU (17)GRÜNE (14)SPD (12)FDP (12)FREIE WÄHLER (10)
55, 65 Vom Landtag vorzunehmende Wahl Wahl von Mitgliedern in das Kuratorium der Hochschule Koblenz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/1962 – dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP Einstimmige Annahme des Wahlvorschlags – DruckGesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/1806 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
71 Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/1806 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/2076 – tungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/2077 – Entrepreneurship-Preis: Sichtbarkeit für Frauen auf dem Weg in die Selbständigkeit schaffen Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, LandwirtMehrheitliche Annahme des Antrags – Drucksache 18/2081 – 102 Elementarschadenversicherung als Teil eines Gesamtkonzepts zum Schutz vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen Antrag der Fraktion der CDU Mehrheitliche Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/2080 – 118 Keine „geschlechtergerechte Sprache“ an Schulen und in der Landtagsverwaltung Antrag der Fraktion der AfD Mehrheitliche Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/2075 – 131 Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt, Vizepräsident Matthias Lammert. Anwesenheit Regierungstisch: Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung; Fabian Kirsch, Staatssekretär. Entschuldigt: Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU, Abg. Horst Gies, CDU, Abg. Nina Klinkel, SPD, Abg. Damian Lohr, AfD, Abg. Iris Nieland, AfD, Abg. Joachim Paul, AfD, Abg. Markus Wolf, CDU; Andy Becht, Staatssekretär, Heike Raab, Staatssekretärin. 14. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 19. Januar 2022 Beginn der Sitzung: 14.01 Uhr
Hendrik Hering
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zur 14. Plenarsitzung in dieser Legislaturperiode und ersten in diesem Jahr begrüßen. Entschuldigt fehlen die Abgeordneten Dr. Christoph Gensch, Horst Gies, Nina Klinkel, Damian Lohr, Iris Nieland, Joachim Paul und Markus Wolf. Staatssekretär Andy Becht und Staatssekretärin Heike Raab haben sich für diese Plenarsitzung ebenfalls entschuldigt. Wir dürfen zum Geburtstag gratulieren. Am 28. Dezember ist Matthias Joa 40 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! Am 4. Januar ist Patric Müller 55 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Ebenfalls 55 Jahre alt, allerdings am 13. Januar, ist Dr. Anna Köbberling geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Änderungs-, Alternativ- und Entschließungsanträge werden bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt gesondert aufgerufen. Zur Feststellung der Tagesordnung: Nach der Festlegung im Ältestenrat sollen das Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften – Drucksache 18/2076 – und das Landesgesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes – Drucksache 18/2077 – in erster Beratung in der heutigen Sitzung und in zweiter Beratung in der 15. Plenarsitzung behandelt werden. Nach § 68 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 1 Satz 1 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags bedarf dieses Verfahren jeweils der Fristverkürzung durch den Landtag. Der Landtag fasst diesen Beschluss mit einfacher Mehrheit. Ich sehe keinen Widerspruch gegen das Verfahren. Dann sind die Fristen entsprechend verkürzt. Ich sehe auch sonst keinen Widerspruch gegen die Tagesordnung. Damit stelle ich die Tagesordnung fest. Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung: AKTUELLE DEBATTE Explosion von Energie- und Benzinpreisen und allgemeine Inflation belasten die Bürger von Rheinland-Pfalz auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/2100 – Für die antragstellende Fraktion spricht der Abgeordnete Schönborn.
Ralf Schönborn AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die Rheinland-Pfälzer wird das Leben immer teurer. Im Dezember lagen die Preise im Durchschnitt 5,3 % höher als im Vorjahr. Die Inflationsrate hat damit den höchsten Wert seit fast 30 Jahren erreicht. Neben der Höhe der Preissteigerungen ist auch ihr schneller Anstieg besorgniserregend. Noch im September lag die Inflationsrate bei 4,1 %, im Juni bei 2,3 %. Nur ein kleiner Teil der Inflationswerte beruht auf dem Basiseffekt, also dem Auslaufen der Mehrwertsteuersenkung im Januar 2021. Die Mehrwertsteuersenkung wurde nämlich nur zu Teilen an die Verbraucher weitergegeben – in der Gastronomie zum Beispiel überhaupt nicht –, und so liegt der Basiseffekt wohl irgendwo bei unter 2 %. Sehr geehrte Damen und Herren, der große Preistreiber sind die Energiepreise. Energie war im Dezember laut Statistischem Bundesamt 18,3 % teurer als ein Jahr zuvor. Anzeichen für eine Energiekrise? Ja, aber vor allem das Ergebnis einer völlig fehlgeleiteten ideologisierten Klimapolitik. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ideal!) Der renommierte britische Ökonom Charles Goodhart spricht im Zusammenhang mit all den teuren Klimaschutzmaßnahmen zu Recht von einer „grünen Inflation“. Beispiel Strompreis: Der Verivox-Verbraucherpreisindex für Strom lag im Dezember bei 34,64 ct/kWh und damit 21,9 % höher als ein Jahr zuvor. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Quatsch!) Während Grundlaststrom an der Strombörse vor einem Jahr noch zu 4,8 ct/kWh gehandelt worden ist, sind es nun 20,2 ct/kWh. Ausgerechnet jetzt schaltet die Bundesregierung die preiswerteste Stromerzeugungsquelle, die wir haben, ab, unsere Kernkraftwerke. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD –
Andreas Rahm SPD
Unsinn! „Preiswert“! – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Werte Fraktionskollegen, laufzeitverlängerte Kernkraftwerke sind die billigste Art der Stromerzeugung überhaupt. Sie produzieren Strom für durchschnittlich 3 ct/kWh. (Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten) Außerdem produzieren sie diesen Strom im Gegensatz zu Wind- und Sonnenkraft zuverlässig, treibhausgasarm und vor allem sicher. (Zuruf von der SPD: „Sicher“! Endlagerkosten?) Nehmen Sie das doch mal zur Kenntnis, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD) Selbst wenn man Tschernobyl und Fukushima berücksichtigt, ist die Zahl der Todesfälle pro produzierter Terawattstunde mit 0,07 sehr niedrig. (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Das ist zynisch!) Zum Vergleich: Bei Biomasse sind es 4,6 Tote pro produzierter Terawattstunde und bei Kohle sogar 24,6 Tote. Die Landesregierung sollte in dieser Situation damit aufhören, sich in Frankreich weiter lächerlich zu machen, indem sie dort die Abschaltung der französischen Kernkraftwerke fordert. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Wir sind jetzt auf die französischen Kernkraftwerke angewiesen. Zweites Beispiel, der Gaspreis. Der Verbraucherpreisindex für Gas lag im Dezember bei 8,52 ct/kWh und damit 52,4 % höher als ein Jahr zuvor. Das trifft vor allem die Haushalte mit geringem Nettoeinkommen, die laut Statistischem Bundesamt fast 10 % ihres Einkommens für Wohnenergie aufwenden. Die Gasgroßhandelspreise wiederum liegen bereits bei rund 90 Euro/MWh. Vor einem Jahr waren es lediglich 20 Euro. Als ob all das nicht schon genug wäre, betätigt sich Außenministerin Baerbock auch noch als Anheizer dieser Situation; denn infolge ihrer Äußerungen vom 13. und 14. Dezember stiegen die Großhandelspreise gleich noch einmal um 20 Euro an. Die deutschen Mieter und Wohnungseigentümer fordern im Gegensatz zu Baerbock, dass Nord Stream 2 so schnell wie möglich in Betrieb gehen muss. Drittes Beispiel, die Benzinpreise, die für Rheinland-Pfalz als Pendlerland ganz besonders wichtig sind. Erinnern Sie sich noch an die Benzinpreise vor einem Jahr? Ich helfe Ihnen gerne nach. Der Bundesdurchschnitt für Super Plus lag damals bei 1,25 Euro. Heute sind wir bei 1,57 Euro. Trotzdem soll die CO -Bepreisung für Kraftstoffe weiter Jahr für Jahr erhöht werden. Zurzeit macht sie bei Benzin bereits 8,4 ct/l und bei Diesel 9,5 ct/l aus. Bei Erdgas sind es übrigens 10,4 ct/kg. Durch all die Preissteigerungen gehen den deutschen Sparern jeden Monat 7 Milliarden Euro verloren. Meine Damen und Herren, das ist auch Ihr aller Verdienst, weil Sie diese inflationäre Politik zum Nachteil unserer Bürger auch noch befeuern und beklatschen. (Beifall der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, Norbert Blüm wusste bereits, „Inflation ist der Taschendieb der kleinen Leute“, eine Einsicht, die ausgerechnet der Partei, die angeblich den sozialen Aspekt in der Gesellschaft hochhalten will, der SPD, bis heute fremd ist. Vielen Dank. (Beifall der AfD –
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Rommelfanger.
Lothar Rommelfanger SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Marktpreise für Strom, Erdgas und Benzin sind in den vergangenen Monaten rasant gestiegen und belasten insbesondere die Endverbraucherinnen und Endverbraucher im Land. Unverhältnismäßig stark davon betroffen sind einkommensschwache Haushalte, für die diese eine enorme Belastung darstellen. Die Gründe für die Preissteigerungen sind vielfältig, die Auswirkungen sind jedoch auch in Rheinland-Pfalz ganz konkret zu spüren. Für uns als SPDLandtagsfraktion ist dabei völlig klar, Energie muss bezahlbar bleiben. Das ist nicht zuletzt auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Für uns zählt deshalb Energieversorgung zur Daseinsvorsorge, die für jeden bezahlbar sein muss. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Daher appellieren wir an die Versorger, mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern in den Dialog zu treten, um Ratenzahlungen zu vereinbaren und nicht Gebrauch von Strom- und Gassperren zu machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einem reichen Land wie Deutschland darf niemand im Kalten sitzen müssen, weil er oder sie die Heizkosten nicht mehr bezahlen kann, und niemand darf in Deutschland im Dunkeln sitzen, weil der Strom immer teurer wird. Energiearmut dürfen wir nicht akzeptieren; denn diese trifft einkommensschwache Haushalte besonders häufig. (Abg. Michael Frisch, AfD: Aha!) Umso mehr ist es zu begrüßen, dass die neue Bundesregierung sich dieses Problems direkt angenommen hat und einen Heizkostenzuschuss plant. Wegen der hohen Heizkosten sollen Bezieher von Wohngeld einen einmaligen Zuschuss von mindestens 135 Euro bekommen. Nach dem Gesetzentwurf von Wohnungsministerin Klara Geywitz soll wer alleine wohnt demnach 135 Euro erhalten, ein Zweipersonenhaushalt 174 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner sind weitere 35 Euro vorgesehen. Nach dem Gesetzentwurf sollen die Zuschussberechtigten das Geld im Sommer erhalten; zu diesem Zeitpunkt treffen bei den meisten die Nebenkostenabrechnungen mit den Heizkosten für den Winter ein. Es ist aber klar, dass es sich hierbei um ein kurzfristiges Instrument handelt, das einzig und allein dem Zweck dient, einkommensschwächere Haushalte bei den steigenden Energiekosten zu entlasten; (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
Michael Frisch AfD
Und dann?) denn, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Energiekosten nehmen bei einkommensschwachen Haushalten oftmals einen deutlich höheren Anteil ein als bei einkommensstarken Haushalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Maßnahmen, für die wir uns als SPD-Fraktion starkmachen, sind Selbstverpflichtungserklärungen seitens der Versorger, in den Winter- und Frühjahrsmonaten auf Energiesperren bei Zahlungsrückständen zu verzichten. (Heiterkeit des Abg. Michael Frisch, AfD) Außerdem setzen wir uns auf der Bundesebene für eine schnelle Anpassung des Wohngelds bzw. des Heizkostenzuschusses an die realen Kosten sowie eine Anpassung der Pauschale für Haushaltsstrom im Hart-IV-Regelsatz ein. Mit Blick auf die hohen Schwankungen bei den Energiepreisen sollte eine Dynamisierung der Anpassung bei den Kostenzuschüssen dauerhaft angestrebt werden. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das löst das Problem doch nicht!) – Ich komme gleich auf Ihren Vortrag, aber hören Sie jetzt einfach einmal nur zu. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und insbesondere deren Energiekostenberatung bietet in vielen Städten unseres Landes ein umfassendes Beratungsangebot für Betroffene an. Es wurde ein umfangreiches Beratungsangebot speziell für einkommensschwache Haushalte entwickelt, (Abg. Michael Frisch, AfD: Neue Kühlschränke kaufen!) die Schwierigkeiten haben, ihre Energierechnung zu zahlen. Ich selbst habe bereits im Rahmen meiner Bürgersprechstunden hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger an dieses Angebot weitergeleitet und kann dessen Nutzung nur jedem empfehlen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Laut dem Energieministerium konnte die Verbraucherzentrale in knapp 60 % der Beratungsfälle dafür sorgen, dass bestehende Stromsperren aufgehoben wurden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Schwankungen bei den Energiepreisen – jetzt bitte ich die AfD-Fraktion, zuzuhören – zeigen nicht zuletzt, dass eine Abhängigkeit von fossilen Energien aufgrund deren Endlichkeit und klimaschädlicher Effekte zunehmend zu einem Preisrisiko wird. (Heiterkeit des Abg. Michael Frisch, AfD) Zugleich sinken die Kosten zur Gewinnung von erneuerbaren Energien weiter. Deshalb gilt es auch zur Sicherung der Bezahlbarkeit von Energie, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und die Energieversorgung auf einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energien umzustellen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau hier liegt der Schlüssel zu einer sozial gerechten, sicheren und klimafreundlichen Energieversorgung für unser Land. Wir werden die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Energiewende mit im Blick behalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Schreiner.
Gerd Schreiner CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die Energiepreise steigen. Wir merken das beim Strom, wir merken es bei Öl und Gas, wir merken es an der Zapfsäule. Warum? Weil Gas und Öl insbesondere am Weltmarkt stark schwanken und das natürlich auf den Strom durchschlägt. Die spannende Frage für uns in der Politik ist jetzt: Was tun? Was vor allen Dingen hier in Rheinland-Pfalz tun? Ich kann es an der Stelle nur immer wiederholen: Schauen wir nach Simmern, schauen wir in den Rhein-Hunsrück-Kreis. Das ist ein Vorzeigekreis für nachhaltige Energieversorgung. Die versorgen nicht nur sich selbst, die versorgen auch uns in Mainz mit, und dort gibt es eben nicht diese Abhängigkeit vom Weltmarkt. (Beifall des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dort sind sie eben nicht abhängig von Schwankungen bei Öl und Gas. Herr Dr. Braun, ich könnte es mir einfach machen: Wo die CDU regiert, läuft’s besser; (Beifall der CDU – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn dort ist die Energiewende, dort ist die nachhaltige Energieerzeugung seit Jahrzehnten ein gemeinsames Projekt. Das ist ein großer Unterschied; denn es erzeugt nämlich breite Akzeptanz. Das ist ein Unterschied zu dem, was Herr Habeck jetzt auf Bundesebene versucht. (Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke des Präsidenten) Er versucht, einen Ausbau der erneuerbaren Energien par ordre du mufti einfach zu verordnen. Wo bleibt der Artenschutz? Wo bleibt die Landwirtschaft? Wo bleiben die Anwohner? Wo bleibt die Versorgungssicherheit? Fragen über Fragen. Herr Braun, diese Fragen sind im Rhein-Hunsrück-Kreis alle beantwortet, und deshalb ist es dort ein Ausbau mit Überzeugung und kein Ausbau aufgrund von Verordnung. (Beifall der CDU) Das Gute an den erneuerbaren Energien ist, sie machen uns frei von den Schwankungen am Weltmarkt. Das ist gut für den Geldbeutel, und das ist auch nebenbei gut für unsere CO -Bilanz; denn dass wir CO bepreisen – das muss 2 2 man an dieser Stelle vielleicht auch einmal sagen –, hat einen guten Grund. Wir wollen nicht, dass unsere Kinder und Enkel die Zeche zahlen. Wohlstand auf Kosten kommender Generationen ist für uns als Christdemokraten keine Option. (Beifall der CDU) Kein Wohlstand ist für uns aber auch keine Option. (Beifall und Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also ist es wichtig, Anreize zu schaffen, dass man sich richtig verhält. Liebe Koalitionäre von der Ampel, Sie können jetzt durchregieren von Berlin bis runter nach Mainz. Wo sind denn die Anreize für klimagerechtes Verhalten? Wo sind denn die Anreize, sich freizumachen vom Weltmarkt? (Beifall bei der CDU) Wo sind die Anreize für eine PV-Anlage? Das hätte ich gerne. Ich hätte gerne die Steuerfreiheit für private PV-Anlagen. Wo sind die Vorbilder beim Thema „PV“? Wir haben diskutiert, dass das Land kein Vorbild ist beim Ausbau der PVAnlagen. Ich möchte, dass auf den Behördengebäuden des Landes RheinlandPfalz PV-Anlagen sind. Sie haben jetzt die Möglichkeit, die EEG-Umlage abzuschaffen, nicht irgendwann, sondern jetzt. Das macht ein Viertel des Strompreises aus. Wenn Sie sagen, der Strom ist zu teuer, Sie haben es doch in der Hand. Dann kümmern Sie sich darum! (Beifall der CDU) Dann brauchen Sie auch keine Ratenzahlungen zu vereinbaren. Herr Rommelfanger, wenn ich Ratenzahlungen vereinbare, dann wird es dadurch doch nicht billiger. Die Leute müssen das Gleiche bezahlen. (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Aber dann haben sie mehr Geld auf dem Konto!) Also, die EEG-Umlage können Sie jetzt abschaffen. (Zurufe von der SPD) Ganz recht, auch das Thema „Pendler“ sollten wir noch einmal in den Blick nehmen. Wir sind der Überzeugung, jetzt muss die Pendlerpauschale herauf. Das ist insbesondere für ein Pendlerland wie Rheinland-Pfalz von großer Bedeutung. Die Benzinpreise sind binnen Jahresfrist um ca. 40 Cent gestiegen. Für einen durchschnittlichen Berufspendler mit einem durchschnittlichen Auto sind das vielleicht 60 Cent am Tag, weil er 10 km zur Arbeit hat. Das geht vielleicht gerade noch. Den durchschnittlichen Berufspendler gibt es aber nicht. Wir haben es gerade vom Hunsrück gehört, wenn jemand aus Simmern nach Mainz zur Arbeit pendelt – davon gibt es echt viele –, hat er zum 1. Januar 2021 eine Erhöhung der Pendlerpauschale bekommen. Das hat ihm etwa 1.000 Euro gebracht. Die Preissteigerung im letzten Jahr hat das aber komplett aufgefressen. Wenn Sie eine Familienministerin von den Grünen in Berlin sitzen haben, dann kann sie doch jetzt einmal zeigen, dass sie für Familien in RheinlandPfalz etwas tut. Dann kann sie dafür sorgen, dass Pendlerinnen und Pendlern, die darauf angewiesen sind, aus dem Hunsrück nach Mainz zu pendeln und in Mainz zu arbeiten, über eine Erhöhung der Pendlerpauschale dabei geholfen wird, ihre Familien zu ernähren. (Beifall der CDU) Wenn ich schon einmal beim Thema „Fernpendler“ bin, dann bleiben wir auch dabei. Es ist nicht nur eine reine Freude, so weit zu pendeln. Wir haben im Wahlprogramm die Förderung von Coworking Spaces im ländlichen Raum stehen. Das wollen wir. (Beifall der CDU – Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Das setzen wir doch längst um! Das ist doch Landesförderung!) Das ist gut für den Geldbeutel der Arbeitgeber, die nicht die hohen Mieten zahlen müssen, und es ist gut für den Geldbeutel der Arbeitnehmer, die vielleicht nur noch zweimal und nicht mehr fünfmal in der Woche pendeln müssen, (Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD) und nebenbei ist es gut für die Umwelt. Ich nenne auch noch einmal als weiteres Stichwort das „365-Euro-Ticket“. Das könnte man jetzt einführen, nicht irgendwann, sondern jetzt. (Zuruf von der SPD: Gott sei Dank ist die CDU nicht mehr an der Reihe!) Das wäre ein richtiges Programm. Das wäre ein Programm angesichts steigender Energiepreise, etwas für das Klima und die Menschen in Rheinland-Pfalz zu tun. Das wären sechs Ideen, sechs gute Ideen. Wo die CDU regiert, läuft’s besser, (Heiterkeit bei der SPD) und deshalb sage ich, ich habe leider nicht die Hoffnung, (Glocke des Präsidenten) dass auch nur eine einzige dieser sechs Ideen im Jahr 2022 umgesetzt wird. Schade! Vielen Dank. (Beifall der CDU – Zurufe von der SPD)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Hartenfels.
Andreas Hartenfels GRÜNE
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schreiner, Sie machen es mir immer wieder leicht, wenn Sie hier auftreten, sofort einen Anknüpfungspunkt zum desolaten Zustand der CDU in den letzten zehn Jahren im Bund zu haben. Man muss es wirklich so auf den Punkt bringen: Die letzten zehn Jahre waren ein verlorenes Jahrzehnt für die Energiewende in Deutschland. Es war ein verlorenes Jahrzehnt, dem Klimawandel zu begegnen. Es war ein verlorenes Jahrzehnt, um rechtzeitig Anpassungsmaßnahmen zu ergreifen. Das ist die Realität. Genau das, was Sie gerade aufgezählt haben, haben wir nämlich von der neuen Bundesregierung zu erwarten, insbesondere natürlich in persona von Robert Habeck. Er hat seinen ersten Aufschlag vor wenigen Tagen vorgelegt. Darum geht es, das ist die Chance, die wir haben. Die zehn verlorenen Jahre, das verlorene Jahrzehnt der CDU ist schwer zu bedauern. Sie haben es angesprochen. Ich freue mich sehr darauf, dass wir nun die Möglichkeit haben, von Berlin bis hinunter nach Rheinland-Pfalz „durchregieren“ zu können. Das wird der Begegnung des Klimawandels guttun, es wird wichtig sein für die Klimawandelanpassung, und es wird wichtig sein, damit die Energiewende in Deutschland endlich Fahrt aufnimmt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP) Damit sind wir schon beim Thema, über das ich heute sprechen will, welche strukturellen Veränderungen wir brauchen. Wir müssen raus aus den Abhängigkeiten der Vergangenheit. Wir müssen rein in die eigene Verantwortung, und das Ganze sollten wir nachhaltig gestalten. Was meine ich mit diesen drei Punkten? Zunächst einmal die Nachhaltigkeit. Wir müssen raus aus den fossilen Brennstoffen, das ist alternativlos. Das muss uns klar sein, gerade auch vor dem Hintergrund von Nachhaltigkeit. Wir müssen dem Klimawandel begegnen. Wir müssen dafür sorgen, dass nicht die volkswirtschaftlichen Folgekosten des Klimawandels – Stichwort „Ahrtal“, Stichwort „Starkregenereignisse“, Stichwort „Trockenheiten“, Stichwort „Sterbende Wälder“ – – – Wir müssen dem begegnen, indem wir uns ganz radikal von den fossilen Brennstoffen verabschieden. Wir müssen dafür sorgen, dass fossile Brennstoffe nicht mehr aus dem Boden herausgeholt werden müssen, transportiert werden müssen und irgendwo verbrannt werden müssen, weil das erhebliche Folgen hat. Ich möchte nur an die brennende Ölplattform im Golf von Mexiko erinnern. Das ist etwa zehn Jahre her, es hat Milliarden an Folgekosten verursacht, ein völlig ruiniertes Gewässerökosystem über viele Jahre. Diese Bilder wollen wir nicht mehr haben. Diese Bilder werden wir dann nicht mehr haben, wenn wir uns von den fossilen Brennstoffen wirklich verabschieden. Ich möchte auch keine Kohlekraftwerke mehr haben, die über ihre rauchenden Schlote zum Beispiel jede Menge Quecksilber – ein hochproblematischer Schadstoff – Tag für Tag, Woche für Woche, Monat für Monat in die Umwelt ablassen, zum Schaden der Bevölkerung vor Ort, aber auch im weiteren Umfeld. Ich möchte natürlich auch keinen Atommüll mehr produzieren. Die Atomenergie ist eine der teuersten Energieformen in der Geschichte der Menschheit gewesen, wenn wir die Folgelasten und die Folgekosten einmal mitrechnen. Gehen Sie nur einmal nach Japan und lassen sich vorrechnen, was allein der Reaktorunfall in Fukushima die öffentliche Hand, die öffentliche Gesellschaft gekostet hat, einmal ganz abgesehen davon, dass Zehntausende von Menschen ihre Heimat im direkten Umfeld dieses Reaktors dauerhaft verloren haben. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) All das muss man zur Kenntnis nehmen. Wir wollen Nachhaltigkeit bei einem neuen Energiesystem, und damit bin ich bei meinem zweiten Punkt. Wir müssen raus aus den Abhängigkeiten. Das ist ein ganz entscheidender Faktor, und damit sind wir zum Beispiel in Rheinland-Pfalz exemplarisch schon sehr gut auf dem Weg. Wir haben die Stromerzeugung in die eigenen Hände genommen. Anfang der 90er-Jahre kam etwa ein Drittel der Stromerzeugung in Rheinland-Pfalz aus eigener Kraft. Inzwischen haben wir zwei Drittel der Stromerzeugung, die wir in Rheinland-Pfalz generieren, mit der ganzen Wertschöpfung, die möglich ist. Herr Schreiner, da gebe ich Ihnen recht: Der Rhein-Hunsrück-Kreis ist dort vorbildhaft, und wir brauchen deutlich mehr Landkreise, die genauso konsequent daran weiterarbeiten, dass wir diese Wertschöpfung generieren können. Der Rhein-Hunsrück-Kreis holt jedes Jahr 45 Millionen Euro mit Sonne, Wind und Biomasse herein. Genau das sind die Beispiele und die Vorbilder, die wir brauchen, das ist gar keine Frage. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Im Gegenzug wollen wir die Abhängigkeiten verlassen. Es ist nach wie vor einfach bedauerlich, dass allein Rheinland-Pfalz über 3 Milliarden Euro Jahr für Jahr in Richtung der Länder verlassen, die über die fossilen Brennstoffe verfügen, ob es Norwegen ist, Russland oder der Nahe Osten. Auch davon müssen wir wegkommen. Ich möchte die Wertschöpfung hier vor Ort generieren. Dann komme ich zu einem Punkt, der bei den erneuerbaren Energien auch ganz wichtig ist. Es geht uns nicht nur um Klimaschutz, es geht uns nicht nur darum, Abhängigkeiten zu beenden, sondern wir wollen vor allem die Energieerzeugung in die eigenen Hände nehmen. Das ist ein ganz wichtiger Vorteil der erneuerbaren Energien. Wir, die Bürgerinnen und Bürger, können zum Energiewirt werden, und das ist ein ganz spannender Vorgang, der gerade stattfindet. Diesen Vorgang müssen wir weiter vorantreiben. Wind und Sonne sind Energien, die keine Kosten verursachen, weil sie zur Verfügung stehen. Dabei geht es nur um die Investitionskosten, und diese sind gut planbar, sie sind gut steuerbar, und – Herr Schreiner, darin gebe ich Ihnen auch recht – sie sind gut zu fördern vom Bund, vom Land und auch von kommunaler Seite. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Wir müssen dorthin kommen, dass jeder von uns die Verantwortung übernehmen kann für seine eigene Energieerzeugung und er die Wertschöpfung bei sich auf dem Dach realisieren kann, dass er seine Tankstelle auf dem Dach hat. Genau da müssen wir hin. Das ist die Zukunftsmusik, und dann haben wir auch eine Chance, den Teufelskreis von schwankenden Energiepreisen, dem wir oftmals relativ willkürlich ausgeliefert sind, zu durchbrechen, indem wir uns dort strukturell verändern und Energiekosten planbar und auf Dauer bezahlbar werden. Das ist unsere Vision, und dafür arbeitet die Koalition in Rheinland-Pfalz, aber natürlich auch die Koalition in Berlin. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Inflationsrate in Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz ist im letzten Jahr und auch aktuell stark gestiegen. Das trifft uns alle, es trifft alle Verbraucher, es trifft alle, die in Rheinland-Pfalz und in Deutschland leben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Ich möchte auf den Redebeitrag des Kollegen Schreiner kurz eingehen. Sehr geehrter Herr Schreiner, Sie haben ein paar Stichpunkte genannt, die meiner Meinung nach richtig waren. Ich habe mir nur die Frage gestellt – auch der Kollege Hartenfels hat es soeben angesprochen –, was denn gerade die alte Regierung unter der Federführung der CDU/CSU auf Bundesebene in den einzelnen Bereichen, die Sie angesprochen haben, getan hat. Sie haben gesagt, die CDU habe in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung der EEG-Umlage stehen. Sie haben in der letzten Legislaturperiode die Möglichkeit gehabt, die EEG-Umlage abzuschaffen, aber getan haben Sie es nicht. Es reicht nicht, nur Dinge im Wahlprogramm stehen zu haben, sondern man muss die Dinge auch umsetzen. Das ist ein Punkt, der mir in Ihrem Redebeitrag aufgefallen ist. Sie haben über die Digitalisierung und den digitalen Ausbau gesprochen. Auch dafür lag die Federführung in der letzten Bundesregierung bei Ihrer Fraktion, also bei der CDU/CSU-Fraktion. Auch hier haben wir keine weiteren Schritte erlebt. Daher wird die neue Bundesregierung diese Schritte, die Sie nicht umgesetzt haben, umso schneller umsetzen. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verbraucherpreise sind eine große Belastung für alle, ich habe sie eben schon genannt. Wie können wir als Politik dem entgegentreten? Dabei sind für uns als FDP zwei oder drei Dinge ganz wichtig. Wichtig ist – Kollege Hartenfels hat es angesprochen –, über Energieeinsparung zu reden. Wir können in Deutschland und in Rheinland-Pfalz nicht weiterleben, ohne uns über Energieeinsparung Gedanken zu machen und politische Beschlüsse zu fassen. Das haben wir zum einen im Koalitionsvertrag getan, in dem wir beschlossen haben, dass wir in den nächsten fünf Jahren in RheinlandPfalz die Dinge weiter ausbauen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode Speichertechnologien gefördert und werden das auch weiterhin tun. Sie haben über den Rhein-Hunsrück-Kreis und seine tolle Energieleistung gesprochen. Es gibt aber auch andere Landkreise, die bilanziell besser dastehen und mehr Energie erzeugen, als ihr Verbrauch ist. Ich schaue auf die rechte Seite zu einem ehemaligen Landrat. Der Landkreis Bitburg-Prüm hat bilanziell eine Überversorgung durch erneuerbare Energien. Wenn wir über Digitalausbau und Speicherkapazitäten reden, müssen wir über Projekte und – ich habe das wiederholt hier am Rednerpult getan – Verbundnetze und Puffer- und Speichermöglichkeiten reden, um die Überschussproduktion in Rheinland-Pfalz für den Bürger und den Verbraucher, aber auch für unsere mittelständische Wirtschaft verfügbar und uns unabhängiger von den fossilen Energieträgern wie Öl und Gas zu machen. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Das ist unser Pfund im ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz, dem wir weiter nachgehen und das wir ausbauen müssen. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ganz klar in Verbindung mit diesem Ausbau ist das Wort „Innovation“ zu nennen. Innovation ist der Schlüssel für unsere Zukunft, Innovation im Windkraftbereich, in der Photovoltaik, aber auch in der Wasserstofftechnologie. Das hat heute noch gar keiner in den Mund genommen. Die Wasserstofftechnologie ist eine Technologie, die Potenziale für RheinlandPfalz, für Deutschland, aber auch für die Welt hat. Diese Innovation kann unsere mittelständische Wirtschaft weltweit an den Markt bringen und dazu beitragen, dass wir unabhängiger werden, unsere Arbeitsplätze gesichert werden und auch der Energiepreis billiger und annehmbar für unsere Verbraucher in Rheinland-Pfalz wird. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte es für den falschen Weg, über Umlagesysteme auf der einen Seite Steuern zu akquirieren, die man auf der anderen Seite dem Verbraucher wieder zukommen lässt, um einen akzeptablen Preis zu erwirtschaften. Wir müssen dahin kommen, dass wir Energie erzeugen und an den Markt bringen, die wirtschaftlich für Verbraucher und auch Unternehmen ist. Das sollte für uns ein weiterer Punkt bei unserem politischen Handeln sein. Schlussendlich habe ich in der Aktuellen Debatte bei der AfD heute vermisst, einmal jenseits der Atomenergie darüber zu reden, wie man wirtschaftliche Innovationen, erneuerbare Energien, aber auch andere Energieformen hier in Rheinland-Pfalz produziert, Arbeitsplätze sichert und auch unser Steueraufkommen und unseren Wohlstand weiterhin in bezahlbarem Rahmen hält. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Zweite Runde!) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Kunz.
Patrick Kunz FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es kalt wird, wird die Heizung aufgedreht. Die Gemüter haben die Temperatur heute in diesem Plenarsaal ebenfalls erhöht. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Es wäre schön, wenn es bei den Bürgerinnen und Bürgern zu Hause genauso einfach wäre: Heizung aufdrehen, und die Wohnung wird warm. Nicht jeder kann sich heutzutage diesen Luxus leisten. (Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es!) Vor allen Dingen Geringverdiener sind immer wieder gezwungen, erst den Blick ins Portemonnaie zu werfen, bevor sie an die Heizung gehen und diese aufdrehen. Die hohen Energie- und Benzinpreise stellen für viele Bürgerinnen und Bürger eine Belastung dar. Viele Menschen wenden sich zu Recht an die Verbraucherzentralen, um sich über teils drastische Preiserhöhungen zu beschweren. Gerade Menschen, die ein sehr geringes Einkommen zur Verfügung haben oder gar auf Wohngeld angewiesen sind, erleiden zurzeit nicht grundlos die eine oder andere schlaflose Nacht. Sie fragen sich stetig, wie kalt der Winter wohl noch werden wird. Werde ich mir den gesamten Winter über eine warme Wohnung leisten können? Diese Frage stellen sich die Menschen mit geringen Einkommen derzeit. Menschen, die nach einer Kündigung ihres Strom- oder Gaslieferanten in die Grundversorgung des örtlichen Energieanbieters fallen, wundern sich zu Recht, warum im Vertrag höhere Preise angegeben sind als bei Bestandskunden. Wir haben in den vergangenen Klimaausschusssitzungen bereits über dieses Thema gesprochen. Die Menschen sollen mit diesen Problemen nicht alleingelassen werden. Den meisten Menschen, die sich hilfesuchend an die Verbraucherzentrale wenden, kann geholfen werden, tendenziell vor allem dann, wenn es darum geht, sich gegen Preiserhöhungen zu wehren oder Stromsperren zu verhindern. Es wäre gut, wenn das Angebot der Verbraucherzentrale noch mehr Menschen bekannt wäre. Facebook wäre ein nützlicher Multiplikator. Es gibt also Mittel und Wege, wie der Bekanntheitsgrad der Verbraucherzentrale erhöht und ihre Arbeit bekannter gemacht werden können. Das würde nicht nur in der Frage der Heizkosten vielen Menschen helfen. Man kann sich darüber streiten, ob das ausreichend sein wird. Immerhin hat der Bund aber angedacht, private Haushalte im Wohngeldbezug mit einem einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten zu unterstützen. Das von der AfD in die Aktuelle Debatte eingebrachte Thema erfordert die Initiative von Clever und Smart. Clever sind wir, wir Freien Wähler. Smart sind Sie noch lange nicht. Das Thema ist anstatt in der Aktuellen Debatte besser im Wirtschaftsausschuss aufgehoben, um dort herauszufiltern, inwieweit eine Steuererleichterung in Betracht gezogen werden kann, zumindest für den schwächeren Teil unserer Gesellschaft. Das beinhaltet auch die Debatte darüber, die monatlichen Zuschüsse für Sozialleistungsempfänger temporär zu erhöhen. Gleichwohl sollen andere nicht stärker zur Kasse gebeten werden. Die Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß im gleichen Zeitraum, wie die Erhöhung der monatlichen Hilfe läuft, scheint eine der Möglichkeiten zu sein, die wir haben. Wir sind an der Stelle gut beraten, dem Bund die Initiative zu überlassen, in seinem Handlungsspielraum eine adäquate soziale Entscheidung zu treffen. Mit einem Fürsprecher oder einer Fürsprecherin im Bund können wir Freien Wähler derzeit leider noch nicht dienen. Wir arbeiten daran. Jedoch gibt es in diesem Hause drei Fraktionen, die über Gunst und Missgunst für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz ihren Einfluss in Berlin deutlich geltend machen können. Meine Damen und Herren, es ist unbestritten, eine smarte Lösung muss her. Ich bin gespannt auf die Ideen aller Ihrer Kollegen der Fraktionen, die in Berlin sitzen und die hier im Hause sind. Ich danke Ihnen. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Schmitt.
Daniela Schmitt
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als wir heute Morgen hierher nach Mainz gefahren sind, haben wir an den Tankstellen Preise gesehen, die man sich letztes Jahr um diese Zeit in der Form nicht hätte vorstellen können. Ja, diese sind eine Belastung für die Bürgerinnen und Bürger, übrigens nicht nur in Rheinland-Pfalz. Sie sind es aber vor allem nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger. Steigende Energie- und Strompreise sowie der Anstieg der Inflationsrate insgesamt sind vor allem auch eine Belastung für die Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Das hat Auswirkungen auf die Produktion, die Leistungsfähigkeit, die Arbeitsplätze und letztendlich auch die Mobilität. Natürlich müssen wir in diesem Zusammenhang darüber reden, woher diese drastisch gestiegenen Preise kommen. Das hat einerseits etwas mit der generellen europäischen bzw. weltweiten Geldpolitik zu tun. Es hat auch politische Zusammenhänge. Ein zentraler Punkt ist, es gibt ein anderes Bewusstsein in der Bevölkerung für Umwelt- und Klimafragen, die zentrale Frage des globalen Klimaschutzes und den zwischenzeitlich sehr stark auch in der Gesellschaft verankerten Wunsch, auf neue Energieformen umzustellen. Die Bewältigung des Klimawandels ist eine der zentralen Herausforderungen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Ich möchte sagen, das ist vielleicht die zentrale Herausforderung. Mit einem breiten Konsens haben wir uns als Gesellschaft und Politik darauf verständigt, langfristig keine fossilen Energieträger mehr nutzen zu wollen. Um diese große Herausforderung zu meistern, brauchen wir viele Kraftanstrengungen. Wir brauchen Forschung und Entwicklung und vielfältige Innovationen. Meine Damen und Herren, Unternehmen in Rheinland-Pfalz konnten den negativen Folgen der Inflation bislang gut die Stirn bieten. Die rheinlandpfälzische Wirtschaftsleistung wuchs im dritten Quartal 2021 um 0,8 % gegenüber dem zweiten Quartal. Die rheinland-pfälzische Industrieproduktion ist im Oktober 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,7 % gewachsen. So gut, wie wir bisher durch diese anspruchsvolle Zeit gekommen sind, so herausfordernd werden allerdings die Zeiten bleiben, meine Damen und Herren. Laut Prognosen der Deutschen Bundesbank ist auch für das laufende Jahr mit einer Inflation von rund 3,6 % zu rechnen. Für mich als Landeswirtschaftsministerin ist es wichtig, im Fokus zu behalten, welche Steuerungsmöglichkeiten wir in Rheinland-Pfalz haben. Für die Ampelkoalition ist klar, nur mit einer sozialökologischen und nachhaltigen Transformation in der Wirtschaft können wir das Land auch in Zukunft starkhalten, um die Wertschöpfung und die vielen Arbeits- und Ausbildungsplätze am Standort zu erhalten. Meine Damen und Herren, diese Transformation muss aus der Unternehmenswelt heraus mit klugen Innovationen der Forscherinnen und Forscher gestaltet werden. Mein Haus pflegt und erweitert deshalb ein breit angelegtes Ökosystem für Innovationsförderung. Unternehmen brauchen gute Rahmenbedingungen. Diese haben sie in Rheinland-Pfalz, meine Damen und Herren, und zwar nicht nur im Hunsrück, lieber Herr Schreiner, sondern in ganz Rheinland-Pfalz. Wenn ich den Blick noch einmal bewusst auf den Verkehrssektor richte, dann haben wir im Bereich der Technologieförderung des Wasserstoffs, des CVC, des High Proof einen ganzen Instrumentenkasten, der der Wirtschaft hilft, mit dem passgenauen Instrumentarium die richtigen Rahmenbedingungen vorzugeben. Meine Damen und Herren, wie einschlägig sich die Energiepreise auf unsere Wirtschaft auswirken, lässt sich daran erkennen, dass rund 60 % der Industrieumsätze im Land von energieintensiven Branchen erwirtschaftet werden. Genau deshalb ist die Dekarbonisierung der Industrie für Rheinland-Pfalz eine ganz besondere Herausforderung, der wir uns engagiert stellen. Lassen Sie mich aber auch sagen, sie ist zugleich ein Vehikel und eine Chance der Krisenresilienz. Daher werden wir in diesem Themenbereich auch breite Unterstützung auf anderen Ebenen brauchen. Lassen Sie mich zum Abschluss sagen, die öffentlichen Finanzen sowohl in der EU als auch im Bund und im Land müssen solide gehalten werden. Preisstabilität ist und bleibt eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft. Überbordende Kostenbelastungen darf es nicht geben, weder für die Verbraucherinnen und Verbraucher noch für die Unternehmen. Die Bekämpfung der Geldentwertung ist immer auch Ausdruck sozialer Verantwortung. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Schönborn.
Ralf Schönborn AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Olaf Scholz war beim Thema „Inflation“ lange nur auf Beschwichtigungskurs und wollte lediglich allen die Sorge nehmen, dass wir mit der Inflation ein allzu großes Problem bekommen. Das Mindeste, was man aber von der Politik erwarten kann, ist doch, erstens alles zu unterlassen, was die Inflationsentwicklung noch weiter antreibt. Das fängt bei Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir an, der auch in dieser Lage noch höhere Lebensmittelpreise fordert. Kaum war das gesagt, stiegen die Lebensmittelpreise noch einmal drastisch an, und so lag die Teuerungsrate für Lebensmittel im Dezember bei sage und schreibe 6 %. Auch das trifft vor allem die Haushalte mit niedrigem Nettoeinkommen. Vor allem aber muss die CO -Bepreisung wieder weg. Das wäre eine deutliche Entlastung in allen Lebensbereichen, vor allem natürlich bei den Treibstoffen. Wir brauchen zweitens ein Moratorium für alle Klimaschutzauflagen, die die Kosten erhöhen. Die bisherigen Klimaschutzpakete müssen auf ihre Inflationswirkung hin überprüft und gegebenenfalls zurückgenommen werden, meine Damen und Herren. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Oh Gott, oh Gott, oh Gott, oh Gott!) Das gilt auch für das „Fit for 55“-Paket der EU-Kommission. Hier ist vor allem die Regulierung des CO -Flottenausstoßes für Kraftfahrzeuge problematisch. Stattdessen brauchen wir eine pragmatische und bürgerfreundliche Energiepolitik. Drittens ist zum Ausgleich der Inflation eine steuerliche Entlastung bei den Löhnen notwendig. Deutschland ist laut OECD Steuerweltmeister. Nirgendwo werden von den Löhnen so viele Steuern und Sozialabgaben abgezogen wie in Deutschland. Durch die kalte Progression wird der Abzug immer größer statt kleiner. (Zurufe der Ministerpräsidentin Malu Dreyer, des Abg. Martin Haller, SPD, und der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit und Unruhe bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die FDP hat sich vor der Bundestagswahl für eine Abschaffung der kalten Progression eingesetzt. Jetzt, nach den Wahlen, hört man dazu nichts mehr von Bundesfinanzminister Lindner. (Abg. Martin Haller, SPD: Ein buntes Potpourri ist das! – Weitere Zurufe von der SPD) Herr Schreiner, Sie haben vorhin den Hunsrück angesprochen. Ich komme aus dem Hunsrück, (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Schlimm genug! – Heiterkeit der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) und glauben Sie mir, wenn Sie einmal mit offenen Augen durch den Hunsrück fahren, werden Sie feststellen, dass nicht jeden Tag die Sonne scheint und der Wind weht und dass die Windräder stehen. (Abg. Martin Haller, SPD: Boah! Das ist eine ganz neue Erkenntnis! Du meine Güte! – Glocke des Präsidenten) Wir wollen uns nicht auf diese Form der Energiepolitik verlassen. Danke schön. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Rommelfanger.
Lothar Rommelfanger SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema der Aktuellen Debatte lautet „Explosion von Energie- und Benzinpreisen und allgemeine Inflation belasten die Bürger von Rheinland-Pfalz“. Als der Kollege von der AfD – ja, Kollege –, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Das ist kein Kollege!) und der Kollege von der CDU in der ersten Runde darüber gesprochen haben, habe ich mich gefragt, ob das Thema von den beiden richtig besetzt worden ist, weil sich die steigenden Energiekosten sehr vielseitig zusammensetzen. Ich danke Frau Ministerin Schmitt, dass sie darauf eingegangen ist. Die Ursachen sind sehr vielseitig. Wir von der SPD-Fraktion haben ganz klar im Blick, wenn wir über das Thema der Explosion von Energie- und Benzinpreisen heute reden, dass wir die Verbraucher entlasten und wie wir sie entlasten können, und das unter sozialen Gesichtspunkten. Das ist für uns in erster Linie der Ansatz, wie wir mit diesem Thema umgehen. Ich bedaure es sehr, dass auch die CDU in keinem einzigen Satz auf das Thema eingegangen ist, wie wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in dieser sehr schwierigen Frage entlasten können. Nein, man hat hier ein klimapolitisches Thema aufgegriffen und entsprechend besprochen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beschäftigen uns heute nicht zum ersten Mal mit diesem Thema in diesem Parlament. So wurde das Thema bereits in verschiedenen Ausschüssen im Landtag behandelt. Aus unserer Sicht ist das Thema ein Querschnittsthema, welches aus sozial-, energie- und verbraucherpolitischer Sicht angegangen werden muss. Da danke ich der Landesregierung ganz besonders, dass sie dieses Thema im Blick hat. Daher bin ich auch sehr froh, dass sich unter anderem Sozialminister Alexander Schweitzer am vergangenen Freitag gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. und dem Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz über die Folgen von Strom- und Gassperren ausgetauscht hat. Gerade für verschuldete Menschen stellen die allgemein steigenden Energiekosten – ich habe es vorhin schon einmal deutlich zur Sprache gebracht – eine zusätzliche Belastung dar, wodurch diese Menschen (Glocke des Präsidenten) schneller von möglichen Strom- und Gassperren betroffen sind. (Abg. Michael Frisch, AfD: Unglaubliche Erkenntnis!) Noch ein Satz zu dem Kollegen von den Freien Wählern. Die Verbraucherzentrale hat sehr wohl eine Facebook-Seite, auf der sie dafür wirbt, ihre Beratungsangebote anzunehmen. An dieser Stelle möchte ich ganz ausdrücklich der Verbraucherzentrale herzlich danken für ihren Einsatz in dieser schwierigen Zeit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Schreiner.
Gerd Schreiner CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Rommelfanger, wenn wir die EEG-Umlage abschaffen, haben wir für die Verbraucher etwas getan. Wenn wir privat genutzte PV-Anlagen steuerbefreien, haben wir etwas für die Verbraucher getan. Wenn wir die Pendlerpauschale erhöhen, haben wir für die Verbraucher etwas getan. Das ist ganz konkret. Was war denn Ihr Vorschlag? Ihr Vorschlag war stunden. Ich verrate Ihnen etwas: Ich habe in der einen Hand 10 Euro, und ich habe in der anderen Hand 10 Euro. Wenn ich jetzt für etwas 10 Euro bezahle, ist es völlig egal, ob ich diese Summe mit einem Zehneuroschein oder mit fünf Zweieurostücken bezahle, es bleibt immer der gleiche Preis. (Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD) Entscheidend, Herr Rommelfanger, wäre es gewesen, dass Sie als Regierungspartei, die in der Verantwortung steht, hier am Pult Ideen entwickelt hätten, dass es statt 10 Euro vielleicht nur 8 Euro gewesen wären. (Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD) Da sind Sie leider den Beweis schuldig geblieben. (Beifall der CDU) Ich wollte es einfach auch noch einmal angesprochen haben, lieber Herr Kollege Hartenfels, lieber Herr Kollege Weber. Warum machen Sie sich hier immer so klein? Wir hätten gerne irgendetwas getan, aber die böse Bundesregierung in Berlin hat es Ihnen in der Vergangenheit verboten. Das ist so etwas von unglaubwürdig, weil Sie selbst beispielsweise den Hunsrück-Kreis loben, beispielsweise selbst sagen, dass in der Region Eifel schon 80 % der Energien aus erneuerbaren Energien produziert werden. Da, wo man etwas tun will, wo sich die Kommunalen vor Ort gegen die Landesregierung durchsetzen und trotz dieser schlechten Landesregierung (Zurufe der Abg. Giorgina Kazungu-Haß und Hans Jürgen Noss, SPD) eine gute, nachhaltige Energiepolitik machen, funktioniert es. (Beifall bei der CDU) Ich verstehe nicht, warum Sie sich hier so kleinmachen. Die Bundesregierung, die CDU geführte Bundesregierung, war 1990 die erste auf der ganzen Welt, die ein Stromeinspeisegesetz aufgelegt hat. 1990: Wer war der Bundeskanzler? Ein Rheinland-Pfälzer war zu der Zeit Bundeskanzler. Das ist alles so unglaubwürdig. Wir als Union haben in der letzten Legislaturperiode die Pendlerpauschale erhöht. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und danach habt Ihr es blockiert!) Wir haben gemeinsam mit der SPD ein Klimapaket auf den Weg gebracht, (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Trotzdem habt Ihr die Wahl verloren!) in dem zum einen die CO -Bepreisung Gegenstand war, damit wir umweltpolitisch auf dem richtigen Weg sind, in dem auf der anderen Seite aber auch die Absenkung der EEG-Umlage beispielsweise für selbst genutzten PV-Strom enthalten war. Das ist eine kluge Politik. Bisher habe ich von den Grünen nur tolle Ankündigungen gehört, (Glocke des Präsidenten) tolle Ankündigungen, für die es keine Akzeptanz gibt, wenn Sie nicht dafür kämpfen. Unsere Kommunalen kämpfen für diese Akzeptanz. (Beifall der CDU –
Giorgina Kazungu-Haß SPD
Das ist aber nett von ihnen! Danke! – Zuruf und Heiterkeit des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Hartenfels.
Andreas Hartenfels GRÜNE
Sehr geehrter Herr Schreiner, eigentlich wollte ich nicht mehr in die zweite Runde gehen. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Herr Schreier!) Der Eifer von Ihnen macht Sie nicht größer, Herr Schreiner. Auch wenn Sie sich hier noch so sehr bemühen, das durch Ihre Stimmgewalt irgendwie ersetzen zu wollen, dadurch werden Ihre Ankündigungen auch nicht klüger oder die Versäumnisse der CDU in ihrer Verantwortung besser. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ganz im Gegenteil!) Weil der Begriff heute schon so oft gefallen ist, vielleicht noch ein Wort zu der EEG-Umlage. Ich will einfach noch einmal daran erinnern, Herr Schreiner, ja, die EEG-Umlage ist Anfang des Jahres deutlich abgesenkt worden, nämlich um 43 % auf 3,7 Cent, (Beifall und Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!) um die Verbraucherinnen und Verbraucher an dieser Stelle zu entlasten. Im Jahr 2023 wird die EEG-Umlage völlig verschwinden. Dann haben wir noch einmal eine Entlastung um 3,7 Cent für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Einfach nur, um das noch einmal klarzustellen, Herr Schreiner. Sie echauffieren sich hier, ohne die Zahlen und die Entwicklungen, die sich gerade durch die neue Bundesregierung in dem Bereich darstellen, zu benennen oder auch nur zu kennen. Ich möchte die zweite Runde dann doch noch einmal nutzen – ich bin meinem SPD-Kollegen dankbar –, um die wertvolle Arbeit der Verbraucherzentrale nicht nur seit dem letzten halben Jahr oder im Rahmen irgendeines Aktivismus begründet darzustellen, sondern um aufzuzeigen, die Verbraucherzentrale ist schon seit vielen, vielen Jahren, beispielsweise seit dem Jahr 2013 mit einem Projekt zur Bekämpfung der Energiearmut, im Land Rheinland-Pfalz unterwegs. Dort wird wertvolle Arbeit geleistet, gerade um den Menschen in RheinlandPfalz zu helfen, die nur über einen kleinen Geldbeutel verfügen, um denen zu helfen, die den Energiekonzernen leider manchmal sehr willkürlich ausgeliefert sind und denen dann einfach der Strom abgestellt wird. Auch hierbei leistet die Verbraucherzentrale wertvolle Dienste, um dort entgegenzusteuern. Das kann man gar nicht oft genug betonen, gerade in den Zeiten, in denen viel durch die Gazetten geht, dass sich einige Energieversorgungsunternehmen aufgrund der Preissituation einfach vom Acker machen. Das ist kein verantwortungsvolles Handeln. Genau das muss die Politik im Blick behalten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Weber das Wort.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich wollte eigentlich nicht mehr in die zweite Runde gehen, (Heiterkeit der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Martin Haller, SPD) aber Herr Schreiner, liebe Freie Wähler und CDU, ich glaube, insgeheim sind wir als Fraktionen und Akteure im Land, im Bund und in den Kommunen in der Zielrichtung einer Meinung. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Diese Antragsteller der Aktuellen Debatte heute sind die Leute, die eine Politik von gestern vertreten, die einer Atompolitik das Wort reden, die die Bevölkerung und wir als Politiker nicht wollen. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Das müssen wir heute noch einmal herausstellen. Diese Aktuelle Debatte wurde genutzt, um der Atomkraft noch einmal das Wort zu reden und dem Bürger glaubhaft zu machen, dass durch Stromerzeugung durch Atomkraft die Preise billiger sein könnten. Das ist im Prinzip nicht der Fall. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist der erste Teil der Aktuellen Debatte beendet. Wir kommen zum zweiten Teil der AKTUELLEN DEBATTE Wirtschaftsstandortmarke weiterentwickelt – Rheinland-Pfalz bleibt auch in Zukunft Goldstandard auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/2103 – Für die antragstellende Fraktion spricht der Abgeordnete Wink.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Gold ist unser Standard“, so lautet eine der Botschaften des Markenpartnerprogramms Rheinland-Pfalz.Gold. In unserem Land steht aber die Farbe Gold nicht nur für den grandiosen Riesling, sondern ebenfalls für höchsten Standard, den Willen zur stetigen Verbesserung, der Offenheit gegenüber Neuem und Innovation. Er steht auch für 99,5 % Mittelstand, der für Jung und Alt, für Groß und Klein sowie für In- und Ausland von extrem hoher Bedeutung ist, der künftig für Nachwuchs und Innovationen sorgt, und zwar in den Bereichen Tourismus, Wein, Landwirtschaft, Kultur, Industrie und Handwerk; denn eine Wirtschaftsstandortmarke vermittelt Selbstverständnis, Identität und Image nach innen und außen. Aus den hohen Standards wurde auch der Markenkern abgeleitet. Nun findet eine wichtige und richtige Überarbeitung des Programms statt, da sämtliche Wirtschaftsstandorte bundesweit, europaweit und international in einem harten Wettkampf zueinander stehen. Der allgegenwärtige Wettstreit um Investoren, Fachkräfte, Fördergelder und schließlich auch Einwohner verdeutlicht die Wichtigkeit des Faktors Standort. Um national sowie international mitspielen zu können, ist eine gute Wirtschaftsstandortmarke mittlerweile unumgänglich. Deshalb ist es ein wichtiger Schritt, dass die Landesregierung die Wirtschaftsstandortmarke überarbeitet hat. Damit die Vorteile unseres Wirtschaftsstandorts in allen Facetten dargestellt werden können, wurde eine neue Plattform für das Investorenportal in Abstimmung des Wirtschaftsministeriums unter Daniela Schmitt mit den Partnern, der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH und der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, geschaffen. Das Portal bietet potenziellen Investoren und Fachkräften die Möglichkeit, sich über den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz zu informieren und ihre Ansiedlungen kennenzulernen. Diese Tatsache ist ein wichtiger Baustein in der künftigen Ansprache von internationalen Investoren und Fachkräften. Ein wichtiger Bestandteil der neuen Plattform des Investorenportals stellt das eingangs genannte Markenpartnerprogramm dar. Das Ziel des Programms besteht darin, das Zusammenspiel von Politik, Wissenschaft und Wirtschaft zu intensivieren und dabei die Reichweite der Kommunikation des Wirtschaftsministeriums sowie des Landes und der Partner zu erhöhen. Im Zuge des Programms wurden aus den Bestandteilen des Markenkerns der Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz.Gold fünf Säulen des Programms entwickelt. Diese dienen als Basis zur Auswahl der möglichen Markenpartner. Die erste Säule trägt den Namen „Qualität“ und beschäftigt sich beispielsweise mit qualitativen Aspekten des auszuwählenden Unternehmens. Die zweite Säule, die „Veränderungsfähigkeit“, beschäftigt sich mit der Transformationsund Veränderungsfähigkeit des auszuwählenden Partners. Die unter dem Namen „Innovation“ bestehende dritte Säule hat den Innovationsgrad der Markenpartner im Fokus, wohingegen sich die vierte Säule mit der Fachkräftegewinnung beschäftigt. Mit dem Namen „Nationalität und Internationalität“ beschäftigt sich die fünfte Säule mit der Außenwirkung des Unternehmens. Insgesamt werden durch die Schaffung dieser hohen Standards, eben jenen Goldstandards, mit dem Markenpartnerprogramm Branchen und Regionen in unserem Land zu einer starken Stimme gebündelt. Durch diese Synergieeffekte werden gleichermaßen die teilnehmenden Unternehmen sowie unser Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz insgesamt gestärkt. Wir als FDP-Fraktion sind davon überzeugt, dass die Schaffung der neuen Plattform sowie das Etablieren des Markenpartnerprogramms und des Investitionsportals wichtige und zukunftsorientierte Mittel darstellen, um das Bild von unserem Land als innovativer Wirtschaftsstandort zu vermitteln. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Dr. Köbberling.
Dr. Anna Köbberling SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich zum ersten Mal den Claim der Dachmarke von Rheinland-Pfalz „Rheinland-Pfalz.Gold“ gehört habe – ich glaube, das war im Frühsommer letzten Jahres –, hat mich das direkt ungeheuer angesprochen. Ich dachte, wie passend und sympathisch. Das ist ein Wort aus vier Buchstaben, das direkt Assoziationen für alle Sinne wecken kann. Wir sehen quasi vor unserem inneren Auge golden blühende Rapsfelder oder im Herbst das goldene Laub von Weinbergen. Wir meinen, auf der Zunge direkt den Geschmack von goldenem Riesling oder die goldene Sonne auf der Haut zu spüren. Das ist also ein wirklich sehr assoziativer Claim, der sich bestens als Tourismusdachmarke eignet. Auch fand ich die Tourismuskampagne „Rette deinen Sommer! – Deine Goldene Zeit in Rheinland-Pfalz“ insgesamt im letzten Jahr, die eine Antwort auf die coronabedingten Verluste war, die unsere Tourismuswirtschaft vor allem in der Gastronomie, im Beherbergungsgewerbe und in anderen Bereichen hinter sich hatte, ungeheuer treffend. Es geht aber nicht nur um den Tourismus. Ziel war es, eine Dachmarke zu schaffen, die den Tourismus mit anderen Wirtschaftsbereichen verbinden kann, die also anschlussfähig ist. Das ist sie. „Gold“ steht nicht nur für eine Stimmung, sondern auch für einen Gegenstand von besonders hohem Wert. Der Goldstandard ist sozusagen der höchste Qualitätsstandard, und die Goldmedaille wird für besondere Meisterleistungen verliehen. Diese Werthaltigkeit von Qualität und Meisterschaft, die ebenfalls mit Gold assoziiert werden, finden sich in vielen Bereichen der rheinland-pfälzischen Wirtschaft. Wir denken zum Beispiel an BioNTech, ein führendes Biotechnologieunternehmen, das weltweit dadurch bekannt geworden ist, dass es seinen Beitrag dazu leistet, die Pandemie zu bekämpfen. Herr Şahin und Frau Türeci können sich im Moment verdientermaßen vor Auszeichnungen kaum retten. Das ist eine unfassbare Leistung made in Rheinland-Pfalz. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Unsere Exportquote und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit von in Rheinland-Pfalz produzierten Produkten ist ebenfalls goldmedaillenverdächtig, genauso wie zahlreiche unserer mittelständischen Betriebe, die als Hidden Champions in ihrer Spezialbranche Weltmarktführer sind. Insofern eignet sich „Rheinland-Pfalz.Gold“ wunderbar als Claim zur Betonung der Leistung unserer Unternehmen. Im letzten Sommer als Dachmarke für den Tourismus erprobt, ist es jetzt zur Wirtschaftsstandortmarke weiterentwickelt worden. Dazu gehört ein sehr durchdachtes Markenpartnerprogramm, das aktuell angelaufen ist. Deshalb gibt es diese Aktuelle Debatte. Bestimmte Kriterien – nicht nur Qualität, sondern auch Innovationsfähigkeit oder der Blick auf die Arbeitnehmerschaft und die Fachkräfte – dienen dazu, dass sich Unternehmen als Markenpartner bewerben können und einen Qualitätsnachweis erbringen. Wer Markenpartner geworden ist, profitiert direkt von den unmittelbaren Kontakten zum Wirtschaftsministerium und vom Transfer des Know-hows der Markenpartner untereinander und trägt gleichzeitig dazu bei, den Ruf von Rheinland-Pfalz in die Welt zu tragen und Teil der internationalen Kommunikationskampagne zu sein. Die Unternehmen, die Markenpartnerin und Markenpartner werden, haben damit selbst einen Goldstandard erreicht und vertreten unser Bundesland auf höchstem Niveau. Dass dies zum Beispiel für Winzerbetriebe, die den goldenen Riesling weltweit vermarkten, sehr gut funktionieren kann, liegt auf der Hand. Das ist aber genauso für andere Branchen sinnvoll und machbar. Das zeigt uns zum Beispiel Boehringer Ingelheim als eines der ersten Markenpartnerunternehmen. Mit der Festlegung von bestimmten Kriterien zeigt die Landesregierung auch, dass es nicht beliebig ist, wer Markenpartner wird. Die Kriterien sind Qualitätsbewusstsein, Veränderungsfähigkeit, Innovationsfreude, Mitarbeiterund Fachkräfteorientiertheit und möglichst eine internationale Aufstellung. Nur wer in drei von diesen fünf Bereichen überzeugen kann, kann den Goldstandard erreichen und Markenpartner werden. Ich bin sicher, dass sich in Kürze noch sehr viele Unternehmen in RheinlandPfalz anhand dieser Kriterien um die Markenpartnerschaft bewerben und damit dazu beitragen, dass die Kampagne erfolgreich wird und angemessen für unser schönes Bundesland wirbt. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Martin.
Dr. Helmut Martin CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einer Vorbemerkung beginnen. Eigentlich müsste mein Kollege Michael Wagner jetzt hier stehen. Er hat aber kreislaufmäßig gerade ein paar Probleme. Deswegen halte ich jetzt seine Rede. Das hat den Charme, dass ich etwaigen Applaus gerne entgegennehme und Kritik unverändert weiterleite. (Beifall und Heiterkeit im Hause) – Genauso habe ich mir das vorgestellt. (Heiterkeit im Hause) Abweichend vom Manuskript beginne ich als Einstieg mit einem Zitat – das Zitat steht aber auch hier –: Die Wirtschaftsstandortmarke RheinlandPfalz.Gold soll „die Vorzüge unseres Landes auf den Punkt“ bringen. Gold steht für unsere Geschichte und unsere Gegenwart, und: „Gold repräsentiert eine Haltung: Es ist ein stabiler Wert, hinter dem harte Arbeit steht.“ Wer Gold will, muss es sich erarbeiten, „darf keine Mühen scheuen und muss den Anspruch haben, ganz oben auf dem Treppchen“ stehen zu wollen. Ich glaube, Sie haben gemerkt, wer so pathetisch formuliert. Das war ExMinister Dr. Wissing – nur von ihm kann das stammen – am 30. September 2020 in seiner Berichterstattung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr. (Heiterkeit des Abg. Christian Baldauf, CDU) Der Antrag der FDP heute zur Aktuellen Debatte „Wirtschaftsstandortmarke weiterentwickelt – Rheinland-Pfalz bleibt auch in Zukunft Goldstandard“ stellt damit quasi eine Standortbestimmung dar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wo stehen wir aktuell in der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz? Wenn es nach der Landesregierung geht, ist es um die rheinland-pfälzische Wirtschaft bestens bestellt. Gerne schmückt man sich mit den Erfolgen des Impfstoffherstellers BioNTech – wir haben es eben gehört – oder dem Chemiekonzern BASF. In der Tat sind beide Unternehmen herausragende wirtschaftliche Leistungsträger und potente Arbeitgeber unseres Landes, aber auch die Festlegung auf die Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz.Gold kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die rheinland-pfälzische Wirtschaft mit großen Problemen zu kämpfen hat, weil die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht überall gegeben sind. Denken wir nur an den Sanierungsstau bei den Brücken und Straßen. Das war schon oft Thema im Landtag. Denken wir an die schlechte Investitionsquote, die mit 5,8 % ganze 5 % unter dem Bundesdurchschnitt und damit auf dem zweitletzten Platz der Flächenländer liegt. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Oder denken wir an den Fachkräftemangel, auf den ich an dieser Stelle etwas näher eingehen will. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ein Sondereffekt!) Der Fachkräftemangel gilt als das Topgeschäftsrisiko und ist – da Sie RheinlandPfalz im Titel ansprechen – Rheinland-Pfalz-weit längst in aller Munde. Der Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren, begünstigt durch die demografische Entwicklung und den Drang hin zu den Hochschulen, zunehmend zu einem Bewerbermarkt gewandelt. Die Folge: Unternehmen können auf dem freien Markt immer weniger auf das berufspraktische Know-how zurückgreifen, das sie dringend benötigen, um mit gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen Schritt halten und im globalen Marktgeschehen weiterhin bestehen zu können. Die rheinland-pfälzische Wirtschaft steht damit vor großen Herausforderungen. Fachkräfte sind ein bedeutender Standortfaktor, und es wird deutlich, so die Industrie- und Handelskammern, es besteht dringender Handlungsbedarf. Gerne verdeutliche ich dies an einem aktuellen Bericht des SWR vom 27. Dezember 2021 aus dem Bereich der Gastronomie: „Wegen der angespannten Beruf wechseln“, so der DEHOGA Rheinland-Pfalz. Allein im Monat Dezember habe die Gastronomie ein Viertel ihrer Beschäftigten verloren. „Die Gastronomen hätten auch große Schwierigkeiten, neue Fachkräfte für ihren Betrieb zu rekrutieren. Der Arbeitsmarkt sei wie leergefegt.“ Hinzu kommt, dass die aktuelle Corona-Situation für viele Gastronomen existenzbedrohend ist. Es wird befürchtet, dass viele Betriebe das kommende Jahr nur schwer überstehen werden. Auch in meinem Wahlkreis – also in dem von Herrn Wagner – haben in den zurückliegenden Monaten mehrere Gastronomieunternehmen ihren Betrieb eingestellt. Im Dezember sind die Restaurants und Gaststätten normalerweise gut gefüllt. Viele Menschen treffen sich vor Weihnachten oder zwischen den Jahren mit Familie, Freunden und Bekannten zu einem gemeinsamen Essen. In diesem zweiten Corona-Winter sah es allerdings vielerorts ganz anders aus: leere Tische und Stühle und fehlende Gäste. In vielen Gastronomiebetrieben in der Westpfalz ist der Umsatz allein im Monat Dezember um bis zu 90 % eingebrochen. So wurden in der Westpfalz von 60 Weihnachtsfeiern etwa 58 von den Kundinnen und Kunden abgesagt. Vieles wäre an dieser Stelle noch zu sagen, zum Beispiel zum mangelhaften digitalen Netzausbau – ein funktionierendes Netz ist für unsere Wirtschaft aber wichtig, damit sie ganz oben auf dem Treppchen stehen kann – oder zu den Start-up-Gründungen, mit welchen Rheinland-Pfalz im Jahr 2019 im Bundesvergleich den viertletzten Platz belegte und damit ganz sicher nicht auf der obersten Treppenstufe ankommt. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU sowie des Abg. Ralf Schönborn, AfD)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Ehmann.
Fabian Ehmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Aktuellen Debatte „Wirtschaftsstandortmarke weiterentwickelt – Rheinland-Pfalz bleibt auch in Zukunft Goldstandard“ würde ich gerne zwei Punkte mit Ihnen teilen. Erstens: Die Krisenherausforderungen und Umwälzungen der jüngeren Vergangenheit haben eines gemeinsam. Sie senden ein deutliches Signal für unsere Zukunft, eine Zukunft, in der Veränderung die einzige Konstante ist. (Heiterkeit des Abg. Michael Frisch, AfD) Wir können heute die künftigen Entwicklungen nicht vollumfänglich beschreiben. Wir können uns aber darauf vorbereiten. Wir können und müssen uns als Gesellschaft, als Wirtschaft und in der Politik wagen, unsere Zukunft selbst zu gestalten. Dazu muss die Innovationsfreundlichkeit zum gesellschaftlichen Merkmal werden und die Innovationspraxis der Regelfall sein. Dafür steht der Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz. Dafür steht die Ampel in Mainz und in Berlin. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Technologische und soziale Innovation made in Europe, Deutschland und Rheinland-Pfalz sind der einzige Garant für eine erfolgreiche ökologische Transformation, eine wirksame Digitalisierung, offene und menschenrechtsfreundliche Diskussionsräume in Europa und eine unabhängige und am Gemeinwohl orientierte Wirtschaft. Als starker Wissenschafts- und Gründungsstandort bietet Rheinland-Pfalz beste Voraussetzungen, um den Transfer von Wissenschaft in Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen. Die Welt zweifelt seit der Pandemie nicht mehr daran, dass Rheinland-Pfalz ein ernst zu nehmender Player ist. Die Adresse „An der Goldgrube“ ist also Programm und passt super zur Dachmarke. Politik kann noch mehr Innovation fordern und dadurch auch fördern. Daher müssen wir unsere Instrumente permanent prüfen, kritisch betrachten und wenn nötig weiterentwickeln und anpassen. Deshalb gilt es, die Instrumente der Innovations- und Technologiepolitik des Landes weiter auszubauen und entsprechend des Bedarfs unserer Unternehmen, insbesondere der KMU, auszurichten. Dafür haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, Mittel für Innovation, Forschung und Entwicklung auf den Bundesschnitt zu heben. Wir wollen Gründerinnen und Gründern beste Voraussetzungen bieten. Wir wollen RheinlandPfalz als Anwendungsland von Zukunftstechnologien etablieren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Für uns gilt, forschen, entwickeln und schnellstmöglich in die Realität übertragen und anwenden. Unsere Partner sind Start-ups und der breite Mittelstand. Zweitens: Es ist zu begrüßen, dass wir diese Stärken in Rheinland-Pfalz mit der Weiterentwicklung der Standortmarke nochmals herausstellen wollen. Rheinland-Pfalz ist ein starker, von Vielfalt geprägter Standort mit guten Bedingungen für die Unternehmen in der Stadt, aber auch auf dem Land. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Kostenfreie Bildung ab dem zweiten Lebensjahr und gute Bedingungen für Familien machen uns auch im Wettbewerb um Fachkräfte attraktiv. Viele Unternehmen lieben und leben diese Familienfreundlichkeit und unterstützen sie mit ihrem eigenen Engagement. Nur so kann der Standort Rheinland-Pfalz auch in Zukunft bestehen. Vielfalt prägt die Unternehmen nicht nur bei den verschiedenen Produkten, die sie herstellen, sondern auch bei der vielfältigen Belegschaft. Diese aktive Förderung von Gleichstellung und Vielfalt ist ein zunehmend wichtiger Faktor bei der Attraktivität von Unternehmen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Dafür stehen wir auch in Mainz und Berlin mit einer modernen Einwanderungspolitik und einer modernen Fachkräftepolitik, State of the Art im 21. Jahrhundert. Dafür brauchen wir auch Vielfalt in der Gesellschaft und Integration, und deswegen packen wir das an. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD spricht der Abgeordnete Schmidt.
Martin Louis Schmidt AfD
Herr Präsident, werte Kollegen! Sehr geehrter Kollege von den Grünen, die Goldmedaille für Sprechblasen haben Sie auf jeden Fall sicher in dieser Debatte. (Beifall bei der AfD – Zuruf aus dem Hause: Unterirdisch!) Doch zum Thema. Der Plan, eine Wirtschaftsstandortmarke für RheinlandPfalz einzuführen, reicht bis ins Jahr 2017 zurück. Die Idee einer übergreifenden Standortmarke für Weinmarketing, Tourismusmarketing und Standortmarketing hatte dabei grundsätzlich stets unsere Unterstützung, im Wirtschaftsausschuss ebenso wie in der Enquete-Kommission „Tourismus“. Eine solche Standortmarke kann, sofern sie gut gemacht und von einem professionellen Marketing begleitet ist, national wie international die Sichtbarkeit von Rheinland-Pfalz erhöhen und Aufmerksamkeit erzeugen. Was die Verwendung der allerorten auftauchenden, beliebig wirkenden Goldmetaphorik angeht, so habe ich persönlich im parlamentarischen Bereich wiederholt meine Zweifel daran bekundet, dass es sich um eine wirklich gute, auch für den Normalbürger schlüssige Idee mit klarem Landesbezug handelt. Doch vielleicht ist der Goldbezug, der ganz allgemein für eher konservative Werte und Stabilität steht, doch gar nicht so schlecht in schwerer werdenden Zeiten mit galoppierender Inflation. Davon haben wir in der ersten Debatte eine Menge gehört. Doch ich möchte hier und heute nicht über eventuell vertane Chancen klagen und auch keine Krittelei an Details in den Vordergrund stellen. Wir alle wissen, dass die Corona-Krise und die Flutkatastrophe an der Ahr sehr viele Zeitpläne durcheinandergebracht haben. Immerhin, wir verfügen jetzt endlich über eine alles in allem ansprechende, moderne Internetpräsenz zur Dachmarke. Die FDP will diese mit ihrem Debattenthema offensichtlich zur besten Plenarzeit ins Blickfeld der Öffentlichkeit rücken. Das kann von Vorteil für RheinlandPfalz, seine Ökonomie und seine Bürger sein. Deshalb will ich meine Kritik in Detailfragen ausdrücklich als Anregung zur Optimierung der Standortmarkenkampagne verstanden wissen. Negativ fällt auf, dass der Netzauftritt noch immer unvollständig ist. Zumindest in der englischen und chinesischen Version fehlen viele Texte. Apropos Volksrepublik China: Etwas weniger Marx hätte es unserer Meinung nach auch getan. Dass in der chinesischen Version des Imagefilms neben anderen Sehenswürdigkeiten des Landes die Trierer Karl-Marx-Statue auftaucht, lässt sich rechtfertigen. Doch eine Formulierung der deutschen Version in der Rubrik „Branchen“ zum Tourismus ist dann doch zu viel der Wertschätzung für den Vater des Kommunismus an unpassender Stelle. Unter der Überschrift „Goldene Zeiten für Genießer“ heißt es dort unter der Anspielung auf Rheinland-Pfalz als in der Tat sehr attraktives Wanderziel – ich zitiere –: „Sie wandern entspannt auf den Spuren von Karl Marx.“ (Abg. Michael Frisch, AfD: Ja hoffentlich nicht!) Eindeutig positiv ist dagegen das Markenpartnerprogramm zu bewerten. Interessante Unternehmen aus Rheinland-Pfalz werden vorgestellt, und ihre Verbundenheit mit dem Land wird betont. Warum allerdings hier und erst recht im Imagefilm zwar von den faszinierenden Perspektiven heimischer Krebsforschung die Rede ist, die Impfforschung aber gar nicht auftaucht, ist nicht nachvollziehbar; denn das Mainzer Unternehmen BioNTech ist derzeit sicherlich der mit Abstand wirkungsvollste Werbeträger. Liebe Kollegen, auch wenn man nur hoffen kann, dass die Corona-Krise nun endlich ihren Schrecken verliert und wir mit dem Virus leben lernen, so müssen wir doch alles daran setzen, die weltweite Bekanntheit des Impfstoffherstellers für das Image von Rheinland-Pfalz als moderner, innovativer Standort zu nutzen. Auf unsere Nachfrage im Wirtschaftsausschuss im November resümierte die Staatssekretärin Petra Dick-Walther, Rheinland-Pfalz.Gold sei als Dachmarke zu betrachten, mit der sich der Tourismus, der Bereich Wein und nicht zuletzt der Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz ganz allgemein sehr gut bewerben ließen. Es gebe bereits verschiedene Partner, die sich mit Rheinland-Pfalz.Gold identifizierten. Die Landesregierung wolle dies nun ausweiten und sichtbar machen, so die Staatssekretärin. Doch hier sind wir genau an einem neuralgischen Punkt der Thematik; denn bislang ist die neue Dachmarke Rheinland-Pfalz.Gold weithin unbekannt, auch und gerade im Land selbst. Trotz mittlerweile insgesamt bald fünf Jahren seit Entstehung der Grundidee ist das so. Zumindest jene Kollegen, die die besonders spannenden Debatten rund um Dachmarken in der Enquete-Kommission „Tourismus“ mitverfolgt haben, wissen, eine Marke trägt nur dann wirklich gut und nachhaltig, wenn sie wegen ihrer Überzeugungskraft eine breite Verankerung in der regionalen Bevölkerung besitzt. Diese große Herausforderung muss erst noch gemeistert werden, um marketingtechnisch die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass eine BioNTechSchwalbe unser Bundesland nicht nur einen Frühling lang, sondern viele – wenn man so will – goldene Jahre lang beflügelt, und zwar unter Einbeziehung der ganzen Breite unserer vor allem mittelständisch strukturierten Wirtschaft, einschließlich des so wichtigen Gastgewerbes. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FREIEN WÄHLER liegt mir keine Wortmeldung vor. – Der Abgeordnete Wefelscheid wird sprechen.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Präsident Hering, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unzweifelhaft ist für mich, dass Rheinland-Pfalz eine goldene Zukunft hat. Mit dem Biotechnologieriesen BioNTech, mit dem Potenzial des Flughafens Hahn, mit der jüngsten Entdeckung der europaweit größten Lithiumlagerstätte im Oberrheingraben und vielen weiteren zukunftsweisenden Möglichkeiten dürfen wir uns einen gewissen Optimismus schon leisten. Doch es reicht nicht, diese Schätze zu finden. Wir müssen sie heben, die Potenziale ausschöpfen und weiter Arbeit in den Wirtschaftsstandort RheinlandPfalz investieren. Auch solche glücklichen Zufälle wie der unabsehbare Erfolg hier ansässiger Unternehmen oder die Entdeckung wertvoller Ressourcenvorkommen entbinden die Politik nicht von der Verantwortung, sich jeden Tag unermüdlich und in allen Bereichen für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger und den Erfolg unseres Landes einzusetzen. Wenn man Ihnen von der FDP so zuhört, bekommt man ganz den Eindruck, das von Minister Wissing initiierte Landesmarketing Rheinland-Pfalz.Gold gebe genau diese Anstrengungen wieder und werde dieser Verantwortung gerecht. Den Eindruck versuchen Sie zumindest zu erzeugen. Doch es gibt ein Sprichwort, das da lautet: „Es ist nicht alles Gold, was glänzt.“ Da möchte ich ergänzen: Es ist auch nicht alles Gold, wo Gold draufsteht; (Beifall der FREIEN WÄHLER) denn das Gold, von dem wir hier sprechen, hat einige unschöne blinde Flecken, bei denen die Landesregierung gut daran tun würde, das Poliertuch hervorzuholen. Allen voran gilt das für den Bereich der für unser Land so wichtigen Tourismusförderung. Hierzu einige Fakten. Im Jahr 2019, also vor der Krise, in die Corona unseren Tourismus wie so viele andere Branchen gestürzt hat, wurden in Rheinland-Pfalz gut 23 Millionen Übernachtungen verzeichnet. Damit ist unser Land gemessen an seiner Größe und Einwohnerzahl ein durchaus beliebtes Ziel für Touristen. Doch es gibt noch viel Luft nach oben. Mit halbherziger Politik wird man weder die Stagnation der letzten Jahre überwinden noch unser Land zu einem echten Tourismusmagneten entwickeln. Genau diese Halbherzigkeit ist der Landesregierung aber vorzuwerfen, bedenkt man, wie wenige finanzielle Mittel für die Tourismusförderung in den Haushalt eingestellt werden. Zum Vergleich: Die Ansätze 2021 und 2022 sehen jeweils nur knapp 8 Millionen Euro für die Förderung des Tourismus im Land vor. In Thüringen zum Beispiel stellt die Landesregierung in den Haushaltsansätzen 2021 und 2022 mit jeweils knapp 14 Millionen Euro fast die doppelte Menge an Mitteln für die Tourismusförderung ein. Wir waren als Fraktion vor Ort in Erfurt und haben von dort mitgenommen, was Sie als Landesregierung und Sie, Frau Ministerin Schmitt, als Tourismusministerin umsetzen müssten. Ich möchte drei Punkte nennen. Es bedarf der Aufkapitalisierung einer schlagkräftigen Landestourismusgesellschaft und zugleich der Straffung der Strukturen in diesem Bereich. Es freut mich, dass Sie nicken. Ich hatte mich eben oben auch schon mit Herrn Baumann ausgetauscht, dass man sich da mal ins Benehmen setzen kann, diese Dinge weiter zu beleuchten. Der dritte Punkt ist: Wir brauchen mehr investierte Euro auch für die Übernachtungszahlen. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Auch andere Länder bemühen sich weit mehr um ihre Tourismusbranche und die vielen damit zusammenhängenden Bereiche wie Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel, als es Rheinland-Pfalz tut. Um hier nicht abgehängt zu werden und den viel beschworenen Goldstandard weiter zu riskieren, braucht es ernsthafte Investitionen in Digitalisierung und Vernetzung der Akteure, insbesondere der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Bestehende Bedarfe müssen gedeckt werden, und gerade im Hinblick auf die Bundesgartenschau 2029 müssen Gebiete touristisch erschlossen und entwickelt werden. Dies gilt auch und insbesondere für die flutgeschädigten Kreise, die in den kommenden Jahren unserer Unterstützung bedürfen, um wieder zu ihrer touristischen Relevanz zurückzufinden. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Wir als Freie Wähler werden bei der Erfüllung dieser Aufgaben besonders wachsam auf die Entscheidungen und Maßnahmen der Landesregierung – von Ihnen, Frau Schmitt – blicken. Auch in den Haushaltsverhandlungen werden wir uns für den Tourismus starkmachen. Herzlichen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht jetzt Staatsministerin Schmitt.
Daniela Schmitt
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin in RheinlandPfalz aufgewachsen, genauer gesagt in Rheinhessen. Als ich damals zur Schule ging, kannte man unser Land als Land der Reben, als Land der Rüben und als Land der Weinköniginnen. Verstehen Sie mich an der Stelle nicht falsch, Tradition und Kultur, auf die wir sehr stolz sein können. Meine Damen und Herren, heute aber ist Rheinland-Pfalz noch viel mehr. Unsere Weine konkurrieren mit den großen Gewächsen der Welt, und unsere Weinköniginnen sind eloquente, mehrsprachige, weltgewandte Botschafterinnen unseres Landes. Heute sind wir aber auch das Land des Precision Farming, der Augmented Reality, der Life Science und der Biotechnologie. Wer in die Welt geht, der muss mit ihr konkurrieren. Mehr denn je steht Rheinland-Pfalz in einem harten Wettbewerb um Investoren aus Deutschland und der Welt, die bei uns Unternehmen gründen, produzieren und Handel betreiben wollen, um Fachkräfte und natürlich auch um unsere Gäste, die das schöne Bundesland touristisch erkunden wollen. In diesem Wettbewerb hat Rheinland-Pfalz einiges zu bieten. Meine Damen und Herren, wir kennen Rheinland-Pfalz, und wir wissen, dass Rheinland-Pfalz spitze ist. Manchmal ist Rheinland-Pfalz aber auch etwas Understatement. Während andere wenig oder auch Mittelmaß zu bieten haben, aber kräftig klappern, ist unsere Mentalität eher die bescheidene, die vorsichtige, aber gleichzeitig auch die tüchtige und die fleißige. Damit Rheinland-Pfalz national und international noch stärker ein Begriff wird, haben wir vor zwei Jahren unsere Wirtschaftsstandortmarke RheinlandPfalz.Gold entwickelt, deren Konzeption auch in diesem Hohen Hause breite partei- und fraktionsübergreifende Zustimmung gefunden hat. Sie steht für Tradition und Innovation, Exzellenz und hohe Standards, für Kreativität und Modernität, für Kultur und Brauchtum ebenso wie für Gründergeist und Erfindertum. Damit positionieren wir unser Land erfolgreich im Wettbewerb für die Zukunft. Wer sich für Rheinland-Pfalz interessiert, dem öffnen wir unsere Türen. Wir heißen Menschen mit Ideen, Motivation und Tatendrang herzlich willkommen. Für Investoren haben wir ein eigenes Portal entwickelt, welches ich heute freigeschaltet habe. Mit dem Portal werben wir mit allem, was uns ausmacht und was wir zu bieten haben, mit unserer Lage im Herzen Europas, der guten Verkehrsanbindung, unserer starken mittelständisch geprägten Wirtschaft, unserer innovativen Forschungslandschaft, aber auch mit unserem bekanntesten Exportgut, dem Wein, der in der Kultur und Lebensart unseres Landes tief verankert ist. Das neue Portal bietet Informationen über die wichtigsten Standortfaktoren des Landes und präsentiert die bedeutsamsten Branchen. Für alle, die in Rheinland-Pfalz neu gründen oder sich ansiedeln möchten, gibt es übersichtliche Informationen: fünf Schritte zum erfolgreichen Start. Dazu gibt es einen Investmentguide in verschiedenen Sprachen „Make it in Rheinland-Pfalz“. Meine Damen und Herren, für wirtschaftlichen Erfolg essenziell ist auch ein kompetentes Netzwerk. Auch das leistet unser Investorenportal. Es ermöglicht den Kontakt zu Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern im In- und Ausland; denn Rheinland-Pfalz ist mittlerweile in vielen Ländern mit eigenen Repräsentanzen vertreten. Ich möchte an der Stelle noch einmal ausdrücklich unseren Partnerinnen, der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern, danken; denn gemeinsam mit ihnen haben wir uns auf diesen Weg gemacht. Mit unserer Initiative im Wirtschaftsstandortmarketing etablieren wir das Image von Rheinland-Pfalz als attraktiver und innovativer Standort. Meine Damen und Herren, diese Aufgabe ist aber auch eine von jedem RheinlandPfälzer und jeder Rheinland-Pfälzerin. Es braucht die Unterstützung von Unternehmern, Verbänden, Politikerinnen und Politikern sowie Personen des öffentlichen Lebens. Viele Markenbotschafter haben wir schon gewonnen. Vorhin ist Boehringer von der Abgeordneten Köbberling angesprochen worden, aber auch Schott, die heute noch einmal hervorragende Zahlen für das vergangene Wirtschaftsjahr vorgestellt haben, sind Markenbotschafter von Rheinland-Pfalz.Gold. Sie alle, auch kleine und mittelständische Unternehmen, Vereine und weitere tragen dazu bei, unsere Marke stark zu machen. Gerade in der aktuellen Zeit ist mir diese Botschaft abschließend besonders wichtig. Wir müssen die Corona-Pandemie gemeinsam überwinden. Wir brauchen aber auch gleichzeitig einen klugen und klaren Plan für die Zukunft. Deswegen möchte ich Sie um Unterstützung bitten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Unser Land soll Tradition und Innovation verbinden. Jeder Idee sollten wir die Chance geben, dass etwas Großes daraus entstehen kann, sehr gerne auch in Rheinland-Pfalz. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns deswegen mit starken Partnern für ein starkes Rheinland-Pfalz werben. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Wink.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Schmidt, beim Kollegen Wefelscheid kann ich es noch nachvollziehen in der Argumentation im Bereich Tourismus, aber so einfach, wie Sie es sich jetzt mit der Argumentation im Bereich Tourismus gemacht haben – das wissen Sie ganz genau –, so einfach ist es im Tourismus nicht. Wir haben drei Jahre – auch Sie – in der Enquete-Kommission „Tourismus“ in der vergangenen Wahlperiode gesessen. Hinzugehen und die CoronaPandemie für die Gastro und den Tourismus und den demografischen Wandel im Bereich der Fachkräftesicherung als rheinland-pfälzisches Problem zu definieren, ist nicht ganz vollständig; denn Sie wissen, im Bereich Tourismus hatten wir noch die Strukturdiskussion. Wir hatten noch viele andere Diskussionen, die im Bereich der Enquete-Kommission (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie haben da etwas nicht verstanden! –
Michael Frisch AfD
Darüber hat Herr Schmidt gar nicht gesprochen!) und in dem Gesamtpaket beachtet werden müssen. Dieses allein ist nicht ganz korrekt. (Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) – Nichts „Ja, ja“, das ist so. Ihr Kollege war dabei. Der kann das sogar noch einmal im Endbericht nachlesen. Sie haben das nicht ganz vollständig erklärt. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Zum Thema „BioNTech“: Dass Inovationen in Rheinland-Pfalz ein Zuhause haben, zeigt natürlich auch BioNTech, das zeigen aber auch über 100 weitere Hidden Champions, die wir hier in Rheinland-Pfalz sitzen haben. Diese Ideen finden eine gute Mischung aus guter Infrastruktur, starker Wirtschaft und vor allem starker Menschen mit einer großen Lebensfreude. Die Rahmenbedingungen geben, Frau Ministerin, jeder Idee die Chance, groß zu werden. Die Wirtschaftsstandortmarke in der Weiterentwicklung – wir haben es gehört, schon seit der Enquete-Kommission „Tourismus“ – vernetzt eben Wirtschaft, Wissenschaft, Innovation und Transformation. Wir haben die fünf Säulen vorhin vorgestellt. Auch ich habe darüber gesprochen. Frau Ministerin hat eben noch einmal das Portal angesprochen, um gerade jetzt neue Investoren und neue Fachkräfte zu gewinnen. Selbst wenn die Opposition in der Klein-Klein-Diskussion sagt, wir haben Probleme durch Corona, und wir haben Probleme durch den demografischen Wandel, ist es jetzt doch umso wichtiger, in die Zukunft zu schauen und umso wichtiger, noch neuere Strategien anzulegen und noch neuere Wege zu gehen, um eben diesen Herausforderungen, die deutschlandweit eine Herausforderung sind, noch besser entgegentreten zu können. Es gibt schon einige Programme, ganz klein „startup innovativ“, die „Kümmerer“, „ReStart“, der Innovationsfonds und viele andere. Im Großen und Ganzen (Glocke des Präsidenten) habe ich schon einmal festgestellt, dass die meisten Kollegen gute Worte gehabt haben. Deshalb bin ich froh, dass wir zu dieser guten Zeit dieses gute Programm heute hier bewerben und präsentieren konnten. Danke. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Dr. Köbberling.
Dr. Anna Köbberling SPD
Manche Dinge hier im Hause sind inzwischen unwahrscheinlich berechenbar. Unter anderem zählt dazu die Tatsache, dass die CDU jede sich bietende Gelegenheit nutzt, um in kleinlicher Manier das Land Rheinland-Pfalz schlechtzureden. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP –
Michael Frisch AfD
Das Gegenteil von Ihnen!) Ein wohltuender Kontrast dazu war Kollege Wefelscheid von den Freien Wählern. Ihren Optimismus, vor allem hinsichtlich der Lithiumförderung und Ähnlichem, teile ich in vollem Umfang. Liebe Kollegen von der CDU, ich darf daran erinnern, dass wir wirklich eine Zeit der schlechten Nachrichten haben. Wir haben eine Pandemie von ungeahntem Ausmaß, und wir hatten noch dazu im letzten Jahr eine ganz furchtbare Flutkatastrophe. Das heißt, wir haben eine Situation, aus der man mit aller Kraft wieder herauskommen muss. Die Frage ist jetzt nicht, wie ist der aktuelle Stand, sondern wir reden im Moment darüber, ob die Kampagne „Rheinland-Pfalz.Gold“ dafür geeignet ist, Fachkräfte ins Land zu ziehen, Investitionen ins Land zu ziehen, Know-how und Wissenschaftler hierherzuführen oder Menschen als Kundinnen und Kunden im Tourismus hierherzuführen. Darüber reden wir, das ist das Thema. Deswegen haben Sie mit Ihrem Beitrag einfach vollkommen an diesem Thema vorbeigeredet. Ich sage, ja, die Kampagne „Rheinland-Pfalz.Gold“ ist dafür hervorragend geeignet, weil sie einfach eine Assoziation auf ganz vielen Ebenen mit unserem Land herstellt, die jeder sofort versteht, und zwar sowohl im Tourismus als auch hinsichtlich der hervorragenden Leistungen unserer Wirtschaft. Natürlich kann eine solche Kampagne nur hinreichend greifen, wenn sie entsprechend finanziell hinterlegt ist. Für den Hinweis bin ich Ihnen dankbar. Ich denke, darüber werden wir noch einmal ausführlich reden, wenn es um den Einzelplan 08 des Landeshaushalts geht. Die Aufwüchse im Tourismus wurden bereits genannt, aber es gibt eben auch große Aufwüchse um ein Viertel bei den Maßnahmen für das Standortmarketing für Rheinland-Pfalz. Hinzu kommen noch große Aufwüchse bei der Messe- und Ausstellungsförderung. Es gibt eine gute Idee, ein gutes Konzept, und das wird auch noch valide umgesetzt. Insofern sehe ich für die Zukunft sehr optimistisch Gold in diesem Zusammenhang. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Martin. (Abg. Michael Frisch, AfD: Loben Sie doch mal die Landesregierung!)
Dr. Helmut Martin CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer wieder spannend zu erleben, wenn eine Vertreterin der Landesregierung etwas sagt und dann die nächste Wortmeldung aus der Ampel genau das widerlegt. Das haben wir eben nämlich erleben dürfen. (Beifall der CDU) Da stellt sich die Ministerin Schmidt hin und sagt sehr charmant und sympathisch, eine der Eigenschaften der Rheinland-Pfälzer ist unter anderem eine gewisse Bescheidenheit. Das sehe ich genauso, und das zeichnet uns aus. Dann kommt Kollegin Köbberling und macht genau das Gegenteil, indem sie uns allen einmal wieder vor Augen führt: Wenn die SPD und die Ampel eines nicht können, dann ist das Selbstkritik und Bescheidenheit. Das war wirklich an Deutlichkeit nicht zu überbieten; (Beifall der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER) denn meine Damen und Herren, es ist doch eines ganz klar zu sagen: Wir sind tief genug im Thema und in den Notwendigkeiten einer Wirtschafts- und Standortpolitik, um zu wissen, jawohl, eine Standortmarke zu haben und zu entwickeln ist erstens richtig, und zweitens braucht das Zeit. Was wir aber natürlich auch können, ist zu reflektieren und zu evaluieren, wo man denn steht und ob alles schon Gold ist. Zu behaupten, jawohl, das ist schon alles Gold, das zeugt bestenfalls von geringen Ansprüchen, wahrscheinlich aber von der fehlenden Fähigkeit zur klaren Analyse. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Da kann ich mich nur an den Kollegen Wefelscheid halten, der zu Recht gesagt hat: Nicht überall, wo Gold draufsteht, ist auch Gold drin. – Wir sind in Rheinland-Pfalz – leider – noch ein ganzes Stück weg davon, dass überall auch Gold drin ist. Ich will deutlich machen, woran das auch liegt. Beim Tourismus wird die Dachmarke Gold inzwischen andeutungsweise umgesetzt. In der sonstigen Wirtschaft – da können Sie herumhören, wo Sie wollen – ist sie noch überhaupt kein Thema. Herr Wink, ich bin gespannt – wir können einmal eine Kleine Anfrage machen –, wie viele von den 100 Hidden Champions denn Gold-Partner sind. Ich bin einmal sehr gespannt auf das Ergebnis. Genannt wurden uns eben Boehringer Ingelheim und Schott. Das sind keine Hidden Champions, das sind die üblichen Verdächtigen, wenn es um so etwas geht, weil sie einfach so prominent sind und gar nicht anders können und das bestimmt auch aus Überzeugung machen, das will ich gar nicht absprechen. Wenn ich aber sehe, dass von 50 Millionen Euro im Sondervermögen für den Tourismus bis zum 30. September des vergangenen Jahres (Glocke des Präsidenten) erst 2 Millionen Euro abgeflossen sind, dann zeigt das doch, Sie bringen das Geld nicht dahin, wo es hingehört, um wirklich massiv Standortmarketing zu betreiben. Da hoffe ich mal, dass wir (Glocke des Präsidenten) vorankommen, damit es wirklich einmal Gold wird. Danke. (Beifall der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN und bei der AfD)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nochmals der Abgeordnete Ehmann.
Fabian Ehmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD hat im Wettbewerb um die Wirtschaftspolitik des Landes Rheinland-Pfalz den letzten Platz verdient, das muss ich Ihnen ganz klar zurückgeben. Sie sind europafeindlich, gegen die offene Gesellschaft, innovationsfeindlich, und – wir haben das in der letzten Debatte gesehen – Sie trauern der Atomenergie entgegen. (Abg. Michael Frisch, AfD: „Entgegen“, das ist richtig!) Das ist Gift für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz; (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Martin Haller, SPD) denn gerade im Hinblick auf die Herausforderungen unserer Zeit wie die Klimakrise, die Wandlung der Arbeitswelt und die Transformation der Wirtschaft ist der Klimaschutz ein ganz klarer Faktor für unsere Standortpolitik und für unsere Wirtschaftspolitik. Wir als Ampelkoalition denken Klimaschutz und Wirtschaft und Transformation zusammen. „Mit grünen Ideen schwarze Zahlen schreiben“, das ist unser Motto. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Deswegen will ich auch in der zweiten Runde noch einen Schwerpunkt auf die Umwelttechnologie und die Innovationen in diesem Geschäftsfeld legen. Rheinland-Pfalz ist Pionierland in den Umwelttechnologien. Wir als Koalition, als Ampel in Berlin, aber auch in Mainz, setzen alles daran, dass wir unsere Position noch weiter ausbauen. Ich habe es schon gesagt, mit grünen Ideen schwarze Zahlen schreiben. Wir werden den Standort für diese Unternehmen, wir werden Rheinland-Pfalz als Wirtschaftsstandort für die Green-Tech-Branche noch attraktiver machen; denn – das haben wir auch in der Corona-Krise gesehen – die Umwelttechnologien stabilisieren gerade in Krisenzeiten die wirtschaftliche Entwicklung durch robuste, aber auch nachhaltige und grüne Geschäftsmodelle. Das sieht man daran, dass die Branche der Umwelttechnologien durch die CoronaPandemie weit weniger getroffen wurde als die Gesamtwirtschaft. Davon haben wir auch als Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz klar profitiert. Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Rohstoff- und Materialwirtschaft, nachhaltige Mobilität, Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Wasser-, Land- und Waldwirtschaft sind unsere Zukunftsfelder und unsere starken Geschäftsfelder. Die wollen wir ganz klar fördern und unterstützen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht noch einmal der Abgeordnete Schmidt.
Martin Louis Schmidt AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Herr Dr. Martin, Sie haben darauf hingewiesen, dass die Ampelfraktionen wenigstens in Teilen ein Problem mit der Bescheidenheit haben, an der es mangelt. Ich stelle fest, es gibt auch ein Manko bezüglich der sachlichen Diskussion. Leider gab es vorhin ein Manko beim geschätzten Kollegen Wink, was das Zuhören anbelangt. Ich habe mich in meiner Stellungnahme – wer zugehört hat, wird das herausgehört haben – um eine konstruktive Kritik bemüht. Ich habe diese Dachmarkenkonzeption nicht von Anfang an und durchweg in Bezug auf die Goldmetapher positiv begleitet, aber ich sehe das Ganze jetzt als eine Chance, die man nutzen sollte. Ich habe durchaus lobende Worte für den Internetauftritt gefunden und meine Kritik als Möglichkeit der Optimierung in Details vorgebracht. Insofern finde ich es schade – wir kennen uns schon aus der Enquete-Kommission – bzw. habe ich erwartet, dass Sie mir genau zuhören und diese Sachen erkennen. Wenn Sie in Ihrer Stellungnahme genau das Gegenteil suggerieren, dann finde ich das schade. Wir sollten da auf mehr Niveau achten. Sie haben vielleicht einfach nicht zugehört, weil die Debatte vorher in Teilen, sage ich einmal, wenig originell und nicht gerade sprühend war. Das verstehe ich, aber das tut mir in diesem Fall leid. Das wollte ich noch einmal sagen. Danke sehr. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist auch der zweite Teil der Aktuellen Debatte beendet. Wir kommen zum dritten Thema der AKTUELLEN DEBATTE Datenschutz in Pandemiezeiten – Rechtswidrige Nutzung von Daten der Kontaktnachverfolgung auf Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/2102 – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Wefelscheid.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das, was ich letzte Woche Donnerstag im Rechtsausschuss zum Thema „luca App“ hören musste, hat mich wirklich erschüttert. Das ist ein Ding, das kommt bei mir in der Politik eigentlich nicht so häufig vor. Da erklärt uns der Justizminister, dass die Staatsanwaltschaften in RheinlandPfalz in den Bestimmungen des § 28 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz keine absolute datenschutzrechtliche Schranke für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sehen und zumindest bei Kapitalverbrechen die Staatsanwaltschaften auf die im Wege der Kontaktnachverfolgung in Gaststätten gesammelten Daten zu Ermittlungszwecken zugreifen dürfen. Zur Begründung wurde ausgeführt, schließlich sei der Wille des Gesetzgebers nicht erkennbar, dass die Kontaktdaten nur zum Zweck der Pandemiebekämpfung genutzt werden dürften. (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört!) Da stellt sich mir die Frage: Was haben die Staatsanwaltschaften nicht an dem klaren Wortlaut des § 28 a Abs. 4 Infektionsschutzgesetz verstanden? Dort heißt es doch glasklar und unmissverständlich – ich zitiere das Gesetz zwingend notwendig ist.“ Datenerhebung zum Zweck der Kontaktverfolgung für Pandemiefragen. Wie kommt man also bei diesem klaren Wortlaut des Gesetzes ernsthaft auf die Idee, dass eine gesetzliche Lücke bestünde, auf die Idee, dass der Wille des Gesetzgebers nicht erkennbar sei? Der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann ist zu Recht sauer. Ich bin es auch. Mit Erlaubnis würde ich ihn gerne zitieren. In der Zeitung haben Sie gesagt: „Das Vorgehen erschüttert das Vertrauen der Bürger in die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns und ist gerade in Zeiten einer die Gesellschaft als Ganzes herausfordernden Pandemie das völlig falsche Signal.“ Dieser Bewertung des Landesdatenschutzbeauftragten kann ich mich nur voll und ganz anschließen. Richtig, es war doch die hohe Politik, die den Bürgerinnen und Bürgern versprochen hat, dass die Datenerfassung der Kontaktnachverfolgung nur zum Zweck des Gesundheitsschutzes erfolge. Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis darf ich von der Homepage der FDP einen Artikel vom 1. April 2020 zitieren. Dort heißt es: „Auch in Krisenzeiten müs‚Datenschutz und Gesundheitsschutz sind kein Widerspruch‘, sagt FDP-Chef Christian Lindner. ,Statt auf mehr Überwachung sollten wir vielmehr auf die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger setzen.‘“ Mit dieser Aussage hat Herr Lindner recht. Genau solche Aussagen waren es nämlich, warum die Menschen die Datenerfassung in Gaststätten und Hotels akzeptierten und nicht Donald Duck, Max Mustermann oder sonstige Fantasienamen dort angaben. Die Menschen haben darauf vertraut, dass der Datenschutz und der Gesundheitsschutz kein Widerspruch sind, der Staat es gut meint und die Datenerfassung letztendlich nur zum Zweck der Pandemiebekämpfung erfolgt. Seit Donnerstag wissen wir, dass wir alle hinter die Fichte geführt wurden, die staatlichen Strafverfolgungsbehörden ihre eigene Lesart der Dinge entwickelt haben und entgegen des klaren Wortlauts des Gesetzes auch weiterhin der Zugriff der Staatsanwaltschaft auf Kontaktdaten möglich ist. Meine Damen und Herren, das ist kein tragfähiger Zustand. Dies sägt an den Pfeilern des Vertrauens der Menschen in die Politik und schadet letztendlich dem gemeinsamen Ziel der Pandemiebekämpfung. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Vorgestern Abend meldete die tagesschau, Schleswig-Holstein, Bremen, Brandenburg wollen Verträge mit der luca App kündigen, zehn weitere Bundesländer denken darüber nach. Im Moment finde praktisch kaum noch Kontaktnachverfolgung statt. Die Gesundheitsämter seien komplett damit ausgelastet, überhaupt mit den positiven Tests umzugehen. Wenn dem so ist, dass praktisch kaum noch Kontaktnachverfolgung stattfindet, warum erfassen wir überhaupt noch die Daten? Nicken vom Landesdatenschutzbeauftragten. Für die Staatsanwaltschaften zum Zweck der Strafverfolgung sicherlich nicht; denn das wäre nichts anderes als die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Im Kern geht es bei der Vorratsdatenspeicherung um die Erhebung von Daten, die einen Einblick darauf ermöglichen, wann mit wem von wo aus und in welcher Form in Kontakt getreten wird. Auch die Datenerhebung, Datenspeicherung und Verarbeitung der Daten der luca App oder der schriftlichen Kontaktlisten ermöglichen die Beantwortung der Frage nach dem Wer, Wann und Wo und geben gegebenenfalls auch Rückschlüsse auf mit wem. Bereits im Jahr 2007 wurde versucht, die Vorratsdatenspeicherung gesetzlich zu verankern. Das scheiterte im Jahr 2010 krachend vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Vorratsdatenspeicherung sei laut Urteil zwar grundsätzlich denkbar, es bedürfe aber der zentralen Speicherung der Daten und einer abstrakten Festlegung eines entsprechenden Straftatenkatalogs. Herr Justizminister, da frage ich Sie: Wo sind im Infektionsschutzgesetz die schweren Straftaten spezifisch definiert, aufgrund derer die öffentlichen Stellen auf die Daten zurückgreifen dürfen? Auch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von 2015 liegt auf Eis. Der EuGH prüft. Wenn man der Gesetzesauslegung der Staatsanwaltschaft folgt, kann es egal sein. Das trojanische Pferd mit dem Namen „Infektionsweg“ erledigt zwischenzeitlich den Job. Das geht so nicht, meine Damen und Herren. Herr Justizminister, beenden Sie den Spuk und schaffen Sie Rechtssicherheit im Interesse des Rechtsstaats, im Interesse der Pandemiebekämpfung und im Interesse des Datenschutzes. Sie haben es in der Hand. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Spies.
Christoph Spies SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Professor Kugelmann, sehr geehrte Damen und Herren! Liegt der Anfangsverdacht einer Straftat vor, sind die Ermittlungsbehörden verpflichtet, diese Straftat aufzuklären und dazu alle zulässigen und verhältnismäßigen Maßnahmen zu ergreifen. Die Pflicht des Staates zur Strafverfolgung – Legalitätsprinzip – findet ihre strafprozessuale Ausgestaltung insbesondere in § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung, Erforschungspflicht und Verfolgungszwang. Sie findet ihre verfassungsrechtliche Grundlage im Rechtsstaatsprinzip, Artikel 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Grundgesetz, und im allgemeinen Gleichheitssatz, Willkürverbot. Wir sind froh, dass unsere Polizei und Staatsanwaltschaften dieser Verpflichtung nachkommen und so dazu beitragen, dass Straftaten aufgeklärt werden. Jedem muss klar sein, wer eine Straftat in unserem Land begeht, muss damit rechnen, sich hierfür vor Gericht verantworten zu müssen. Gleichzeitig bindet das Rechtsstaatsprinzip die Handelnden bei ihren Ermittlungsarbeiten an geltendes Recht. Die Aufklärung einer Straftat darf nicht um jeden Preis erfolgen. Die Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat stehen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist daher immer zu prüfen. Ein geltendes Recht in diesem Zusammenhang ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bzw. des Datenschutzes, das das Bundesverfassungsgericht seit einem Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1987 als eigenständig anerkennt. Kern dieses Grundrechts ist, dass es das Recht des Einzelnen gewährleistet, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Das ist gut so. Eine Einschränkung dieses Rechts ist nur in einem überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedarf einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist. Das Speichern, Verändern oder Nutzen von Daten ist grundsätzlich nur zulässig, wenn es für die Zwecke erfolgt, für die die Daten erhoben worden sind. Den Zweck möglichst eng zu definieren, ist eine zwingende Folge des Verhältnismäßigkeitsprinzips, Grundsatz der Zweckbindung. Diese Zweckbindung finden wir in § 28 a Abs. 4 Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Kontaktnachverfolgung in Pandemiezeiten; Sie haben es zitiert. Soweit nun geschlussfolgert wird, die Verwendung der in der luca App enthaltenen Daten zur Strafverfolgung stelle eine Zweckänderung dar, die gerade ausgeschlossen sei, ist zu bedenken, es werden immer Daten verwendet, die originär und von Anfang an für andere Zwecke erhoben wurden, zum Beispiel Halterabfragen. Jede strafprozessuale Verwendung von Daten, sei es im Weg eines Auskunftsoder Herausgabeverlangens oder durch die Beschlagnahmung, ist daher eine Zweckänderung, welche grundsätzlich durch die Strafprozessordnung gedeckt sein könnte. Wollte man dies ausschließen, müsste der Bundesgesetzgeber – er ist der Normengeber im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz – diese Zweckänderung explizit ausschließen. Hieran scheiden sich die Geister. Der Minister hat sich dazu im letzten Rechtsausschuss proaktiv ausführlich geäußert und einen Vergleich zwischen dem Bundesmautgesetz – hier ist zum Beispiel die Beschlagnahmung explizit ausgeschlossen und benannt – und dem Infektionsschutzgesetz gezogen. Ob der Bundesgesetzgeber eine ermittlungsbehördliche Nutzung von Kontaktverfolgungsdaten ausschließen wollte, kann nicht eindeutig aus dem Gesetzestext oder der Begründung im Vergleich zum zeitlich älteren Bundesmautgesetz geschlussfolgert werden. Jedoch muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei jeder Zweckänderung der Kontaktnachverfolgungsdaten erfüllt sein. Im aktuellen Vorgang, der unsere Diskussion angestoßen hat, wird dies geprüft und ist dies fraglich. Der zuständige Generalstaatsanwalt prüft bereits dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen. Die Generalstaatsanwaltschaften haben bereits im Februar 2021 darauf hingewiesen, dass es Aufgabe der Gerichte sein werde, über ein Erhebungsund gegebenenfalls daraus resultierendes Verwertungsverbot im Zusammenhang mit der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden und vor der Nutzung der Daten ein richterlicher Beschluss einzuholen ist. Meine Damen und Herren, hier liegt ein wichtiger Punkt der Vertrauensbildung. Staatliches Handeln erfährt bei uns im Land eine unabhängige Prüfung. Staatliches Handeln kann und wird regelmäßig einer Prüfung unterzogen. Das unterscheidet uns von Willkürstaaten, in die man kein Vertrauen setzen kann. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herber.
Dirk Herber CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Herr Kollege Wefelscheid, ich schätze Sie wirklich sehr, aber an der Stelle bin ich ein bisschen enttäuscht von Ihnen. Sie haben uns den Sachverhalt tatsächlich beschrieben, wie er ist. Er taugt wahrscheinlich für rechtstheoretische Aufsätze für die Ausbildung künftiger Juristen in unserem Land. Ich fasse es einmal für die Nichtjuristen in unserem Hause zusammen –zu ihnen zähle ich mich als Schutzmann –: Die Verwendung der Daten aus der luca App war in dieser Form und in diesem Fall nicht zulässig. Da gibt es überhaupt keine Zweifel und keine Diskussionen. Herr Wefelscheid, was Sie aber offensichtlich noch nicht geschafft haben, ist der Sprung heraus aus Ihrer Anwaltskanzlei hinein in das, was Sie jetzt sind. Sie sind nämlich Teil der Legislative, Sie machen also Gesetze. Weil wir uns von der CDU-Fraktion als Teil dieser gesetzgebenden Gewalt unserer Verantwortung bewusst sind, waren wir froh, dass die Freien Wähler das als Thema der Aktuellen Debatte genommen haben. Ich sage Ihnen, warum wir froh waren. Es gibt uns die Möglichkeit, einen Blick darauf zu werfen, ob die gesetzlichen Regelungen, wie sie derzeit in Kraft sind, für die Realität tauglich sind. Es handelt sich zwar im vorliegenden Fall um ein Bundesgesetz, aber das darf uns nicht daran hindern, hier zu diskutieren, weil es für die Länder über den Bundesrat Möglichkeiten gibt, bundesgesetzliche Änderungen einzubringen. (Beifall bei der CDU) Der Rechtsausschuss hat sich in seiner Sitzung in der vergangenen Woche bereits mit dem Thema beschäftigt. Herr Minister Mertin hat aufgezeigt, dass es nicht per se rechtswidrig ist, Daten aus der Kontaktnachverfolgung für die Strafverfolgung zu verwenden. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Genau das bestreite ich ja!) – Das ist unzweifelhaft ein strittiger Punkt. Ich sage, rechtstheoretische Aufsätze, aber für die Realität ungeeignet. Spannend ist an der Stelle aber vor allem, dass man auf Nachfrage des Ministers Mertin beim damals wie heute SPD-geführten Bundesjustizministerium dort offenbar keine rechtsverbindliche Auskunft geben konnte, ob die erhobenen Daten zur Kontaktverfolgung von Ermittlungsbehörden genutzt werden dürfen. (Beifall bei der CDU) Seinen Ausführungen im Rechtsausschuss zufolge haben dann seine Generalsstaatsanwälte eine Abfrage von Daten der Kontaktnachverfolgung für die Fälle von schweren Straftaten als möglich erklärt. Es steht außer Frage, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus guten Gründen normiert wurde. Es handelt sich um ein hohes Gut, aber auch der Datenschutz ist nicht grenzenlos gewährleistet. Er ist kein „Supergrundrecht“. Wie viele andere Grundrechte steht auch er, der Datenschutz, immer in einem Spannungsverhältnis zu anderen Grundrechten. Die jeweiligen Belange müssen dann angemessen gewertet werden. Sie sprechen in diesem Fall immer von zerstörtem Vertrauen der Bevölkerung. Ich sage Ihnen aber einmal etwas: Die Bevölkerung muss vor allem Vertrauen in den Staat haben dürfen, wenn es um die Aufklärung von Straftaten geht. (Beifall der CDU sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Deswegen muss aus unserer Sicht eines klar sein: Eine übertriebene Auslegung oder Formulierung von Datenschutzanforderungen darf nicht dazu führen, dass eine Aufklärung von Straftaten behindert oder am Ende sogar verhindert wird. Ich nehme als griffigen Vergleich – der Kollege hat es schon einmal gemacht – das Autobahnmautgesetz; als Vergleich deswegen, weil das Autobahnmautgesetz den Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich keinen Zugriff auf die Mautdaten gewährt. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Jetzt kommt aber etwas Spannendes: Es gibt nämlich einen Aufsatz des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags dazu. Hier wird in der Zusammenfassung formuliert, dieses grundsätzliche Nicht-Zugriff-Gewähren – ab jetzt zitiere ich die Ausarbeitung wörtlich – „könnte zumindest dann auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen, wenn die Maut-Daten die einzig mögliche Ermittlungsmaßnahme zur Aufklärung eines Kapitalverbrechens wären. Dann würde sich die Frage aufwerfen, ob das ABMG verfassungskonform ausgelegt werden kann“. Mir ist bewusst, dass die Pflicht des Staates zur Strafverfolgung in einem Gesamtzusammenhang der Strafrechtspflege gesehen werden muss, aber der Gesetzgeber ist grundsätzlich nicht daran gehindert, Auskunftsansprüche zu normieren. Deswegen möchte ich an der Stelle auch den Justizminister bitten – und zwar, um rechtssicheres Handeln für unsere Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zu schaffen –: Setzen Sie sich für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes innerhalb dieses Paragrafen ein. Gerade weil uns dieser vorliegende Fall aufgezeigt hat, dass die derzeit geltenden rechtlichen Regelungen nicht einwandfrei zu bestimmen und mit der Realität nicht in Einklang zu bringen sind, brauchen wir eine Ergänzung bzw. Modifizierung des § 28 a Infektionsschutzgesetz um eine Ausnahme, dass eine Weitergabe von Daten zum Zweck der Strafverfolgung erfolgen kann. Um der wichtigen Abwägung zum Grundrechtsschutz der persönlichen Daten gerecht zu werden, gibt uns die Strafprozessordnung schon Einschränkungen an die Hand, mit denen man auch das Infektionsschutzgesetz mit Blick auf die Befugnisse der Ermittlungsbehörden verfassungskonform reformieren kann. Denken wir an die Katalogstraftaten aus dem § 100 a der Strafprozessordnung. (Glocke der Präsidentin) Sollen wir es auch bei Todesermittlungsverfahren machen, wie im folgenden Fall? Für mich ein klares Ja; denn der Zugriff ist auf die Kontaktdaten wie Name und Adresse beschränkt und hat nicht die Eingriffsintensität wie beispielsweise eine komplette Telekommunikationsüberwachung. Den Richtervorbehalt können wir auch noch einpflegen. Eine solche Ausgestaltung mit einem eingegrenzten Katalog (Glocke der Präsidentin) – ich komme zum Schluss, Herr Präsident – wird auch deutlich zeigen, dass der Gesetzgeber eine bewusste Abwägung zwischen Grundrechten und Auskunftsinteressen getroffen hat. Genau das ist es, was bei den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land Vertrauen schafft. (Beifall der CDU)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Denken Sie sich einmal fünf Jahre zurück. Stellen Sie sich einmal vor, da wäre irgendjemand auf die Idee gekommen zu verlangen, dass man sich beim Kommen in ein Restaurant oder beim Gehen einloggen bzw. ausloggen muss oder einen Zettel mit Name, Adresse und Telefonnummer, Datum und Uhrzeit des Kommens oder später des Gehens ausfüllt. Undenkbar. Das wäre undenkbar gewesen. Daher kann ich mich noch sehr gut an die Diskussion bei der Einführung der Maut erinnern. Auch damals war es undenkbar, alle Autobahnnutzerinnen und Autobahnnutzer für alle Zwecke zu erfassen, die Daten weitergeben zu lassen, und wir fragen: Wer darf diese Daten verwenden, wann, wieso, wie lange, bleiben sie gespeichert? Das alles war Teil der intensiven Diskussion. Damals wurde eine klare Regelung getroffen. Ich möchte Ihnen, lieber Herr Kollege Herber, widersprechen. Die Daten dürfen für die Strafverfolgung nicht verwendet werden. Da tun auch Aufsätze des Wissenschaftlichen Dienstes nichts. Das ist auch bis heute so. Das ist auch nicht anders, aber dann kam die Pandemie. Mit ihr haben wir Anfang 2021 – das ist noch nicht einmal ein Jahr her – die Kontakterfassung und eben auch die luca App eingeführt. Das machte für uns die Datenaufnahme viel leichter. Wir konnten uns viel einfacher einloggen, aber auch die Unternehmerinnen und Unternehmer haben uns das gedankt, weil die ganze Öffnungsdebatte rund um die CoronaPandemie nur deswegen leichter möglich war, weil wir die luca App eingeführt haben. Das alles ging sehr schnell, aber dabei wurde schon von vornherein klar, dass die Datenspeicherung ein Problem bei der luca App ist. Das war von vornherein bekannt. Die Corona-Warn-App gab aber zu dem Zeitpunkt keine andere Alternative. Daher wurde die luca App dann unterstützt. Dann wurden Millionen von Daten darüber, wer sich zu welcher Zeit wo befindet, wann er kommt und wann er geht, gesammelt. Die Kontaktnachverfolgung war – ich glaube, da sind wir uns alle einig – ein sehr wichtiger Baustein im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Der Bonus und das Alleinstellungsmerkmal der luca App war eben die Verknüpfung mit den Gesundheitsämtern. Nun ist es aber geschehen, und die Daten sind an die Staatsanwaltschaft und die Polizei weitergegeben worden. Das wurde aber sofort und ohne Zögern von der Polizei und genauso von der Staatsanwaltschaft eingeräumt. Es wurde sich sofort sowohl vonseiten der Polizei als auch vonseiten der Staatsanwaltschaft entschuldigt. Auch Professor Kugelmann – vielen Dank dafür – hat sofort Ermittlungen aufgenommen. Ich glaube, das ist in diesem Fall notwendig, einfach um den Sachverhalt zu klären. Ich glaube, wir können auch sagen, dass es gut ist, dass wir dann die Ermittlungen abwarten können. Was hat aber dazu beigetragen, dass die Daten weitergegeben wurden? Dazu hat die Änderung des § 28 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz beigetragen, wonach Daten an sich nicht zu einem anderen Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsämter verwendet werden dürfen. Fällt darunter auch eine mögliche Nutzung für die Ermittlungsbehörden? In dem vorliegenden Fall – ich glaube, darin sind wir uns im Hause alle einig – war das ein unzulässiger Fall. Die Frage ist aber, ob die Weitergabe an die Strafverfolgungsbehörden generell gedeckt ist. Darüber streiten nun – Sie haben das richtig festgestellt, Herr Herber – die Juristen. Das ist aber eigentlich nicht richtig; denn für den Verbraucher und für den Bürger muss es eine klare Rechtsregelung geben und nicht eine Rechtsregelung, bei der die Juristen streiten. Deswegen ist es sinnvoll, dass wir hier noch einmal überlegen, wie eine Regelung so gefasst werden kann, dass die Bundesverfassungsgerichtsrechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung eingehalten wird, aber eben auch eine klare Regelung getroffen wird. Ich glaube, darüber müssen wir reden. (Beifall der Abg. Pia Schellhammer und Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Philipp Fernis, FDP, und Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Gleichzeitig muss aber der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz angewendet werden. Da widerspreche ich Ihnen, Herr Herber, ganz besonders, weil wir die Daten nicht für alle möglichen Straftaten erfassen können. Auch da müssen wir klar sein. (Abg. Dirk Herber, CDU: Das habe ich nicht gesagt!) – Ja, Sie haben die Katalogstraftaten genannt, aber es müssen Ausnahmefälle sein (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU – Unruhe bei der CDU) – hören Sie mir zu, Herr Kollege –, weil wir hier auch diese Regelung der Kontaktverfolgung nur für den Ausnahmefall getroffen haben. Wir hoffen, es bleibt ein Ausnahmefall, die Corona-Pandemie. (Glocke der Präsidentin) Das ist etwas ganz anderes als die Mauterfassung. Das ist nämlich ein Dauerfall. Daher glaube ich, dass wir hier noch einmal überlegen sollten, ob wir so weit gehen sollten. Alles Weitere in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Philipp Fernis, FDP, und Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der AfD spricht Abgeordneter Stuhlfauth.
Peter Stuhlfauth AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Heute reden wir über ein sehr sensibles Thema, bei dem in Zukunft gelinde gesagt mehr Fingerspitzengefühl an den Tag gelegt werden muss: der Schutz von Daten oder die Gewissheit, dass einer Strafverfolgungsbehörde im Zweifelsfall alle Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um ein Verbrechen aufzuklären. Der Sachverhalt ist bekannt. Das Einzige, das ich noch ergänzen möchte, ist, dass sich hier wieder einmal mit Ansage und mit Anlauf in ein desaströses Dilemma hineinmanövriert wurde, weil man vorher den Nutzern der luca App in die Hand versprochen hat, dass die personenbezogenen Daten nur zur verantwortungsvollen Nachverfolgung von Corona-Fällen verwendet werden. Durch den vorliegenden Sachverhalt wurde in erheblichem Ausmaß das Vertrauen der Bevölkerung in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Verordnung allgemein erheblich erschüttert. Hier wurde von allen Behörden – Polizei, Gesundheitsamt und Staatsanwaltschaft – auf vertrauliche und geheime Daten zugegriffen, und diese wurden auch noch verwertet. Wenn die Behörden, die tagtäglich mit dem Gesetz arbeiten und den Maßstab anlegen, selbst nicht wissen, was erlaubt ist und was nicht, wie soll sich der Normalbürger noch zurechtfinden, wie soll in Zukunft verfahren werden? Es muss eine rechtliche Regelung her. Noch ein Satz zur luca App: Es ist zu sagen, dass sie weniger als einen mäßigen Erfolg aufzeigt, wie wir auf unseren Berichtsantrag und die Kleine Anfrage hin erfahren haben. Erst auf massiven Druck unserer Fraktion hat die Landesregierung eine längst überfällige Erhebung zur Nutzung der luca App bei den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern vorgenommen. Die nun vorliegenden Ergebnisse von 24 Gesundheitsämtern sind ein Offenbarungseid und bestätigen unsere Einschätzung, dass der Kauf der Software in Höhe von 1,7 Millionen Euro eine gigantische Steuerverschwendung bedeutet. Nur am Rande: Insgesamt haben 13 Bundesländer bisher zusammen stattliche 21 Millionen Euro an die Betreiber bezahlt, unter anderem für Jahreslizenzen, natürlich mit Steuergeldern. Offensichtlich konnten seit April 2021 landesweit nur zwölf – zwölf – positive Corona-Fälle mithilfe der luca App aufgeklärt werden. Das sind Kosten von 140.000 Euro pro bestätigtem Fall. Daneben ermittelten die 20 berichtenden Gesundheitsämter noch ganze 125 relevante Kontaktpersonen in sieben Monaten. Dass einige Ämter trotz der horrenden Anschaffungskosten ihre App gar nicht nutzen, weil es immer noch technische Probleme gibt, ist bezeichnend. Die einzigen Profiteure sind Smudo und Co. Herr von Heusinger, die luca App ist und war kein wichtiger Baustein. Sie ist sinnlos und nicht zweckmäßig. (Beifall der AfD) Zu guter Letzt erfolgte dann noch die rechtswidrige Nutzung von Daten durch die Staatsanwaltschaft. Natürlich können wir den hier geschehenen Sachverhalt nicht ungeschehen machen, aber wir können daran arbeiten, dass in Zukunft eine klare gesetzliche Regelung für den Zugriff der Polizei und Staatsanwaltschaften geschaffen wird. Die ermittelnden Behörden müssen bei schweren Verbrechen mit einem richterlichen Beschluss auf solche Daten zugreifen können, um dem einschlägigen Satz in Ermittlerkreisen – Datenschutz ist Täterschutz – entgegenzuwirken. Dabei müssen wir auch auf die schweren Verbrechen schauen, bei denen auf persönliche Daten durch die Ermittler zugegriffen wurde, um der Tatverdächtigen habhaft zu werden. Denken Sie beispielsweise an das Auffliegen von tatverdächtigen Personen, die kinderpornografisches Material online stellen und bezogen haben. In diesem Fall haben es die Ermittler über IP-Adressen der Tatverdächtigen rückverfolgt und den Datenzugriff personifiziert, sodass ein Zugriff gelingen konnte. Dies gelingt aber nicht immer, gerade wenn die Fälle mehrere Monate oder Jahre zurückliegen. Aus Polizeikreisen hört man immer wieder die Forderung nach einer klaren Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von schweren Straftaten, die bereits länger zurückliegen. Das bekannte Quick Freeze, also das Einfrieren von Telekommunikationsdaten zum Zweck der Strafverfolgung direkt nach einer Tat, reicht hier nicht mehr aus. Aus diesem Grund weisen die Ermittler schon seit Längerem darauf hin, dass die Daten langfristig zurückverfolgt werden können müssen. Dies ist derzeit schwer oder gar unmöglich, insbesondere bei schweren Straftaten wie der Kinderpornografie, bei denen die Fälle oft Monate oder Jahre zurückliegen. (Glocke der Präsidentin) Die Voraussetzungen, um auf personenbezogene Daten zugreifen zu können, sollten – das möchte ich klar verstanden wissen – nur bei schweren Straftaten und mit einem richterlichen Beschluss möglich sein. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FDP hat der Fraktionsvorsitzende Fernis das Wort.
Philipp Fernis FDP
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon der Titel der Aktuellen Debatte ist im Grunde ein Stück weit Verwirrung, weil von einer rechtswidrigen Datennutzung die Rede ist, wobei diese Frage auch in diesem Fall gegebenenfalls unabhängige Gerichte zu entscheiden haben. Deshalb finde ich es auch mit Blick auf die Gewaltenteilung ein Stück weit befremdlich, dass bevor eine solche gerichtliche Auseinandersetzung mit dem konkreten Sachverhalt passiert ist, hier konstatiert wird, dass Recht gebrochen wurde. Ganz unabhängig davon will ich aber einmal einordnen, womit wir es hier dem Grunde nach zu tun haben. Wir haben eine Grundlage im Infektionsschutzgesetz, die es ermöglicht, die Erfassung von Kontaktdaten von Besuchern bestimmter Einrichtungen anzuordnen. Das ist derzeit der Fall. Diese Daten unterliegen dann im Infektionsschutzgesetz einer entsprechenden Zweckbindung. Die Frage ist: Was bedeutet diese Zweckbindung? Schließt diese Zweckbindung rechtlich tatsächlich jede anderweitige Nutzung und insbesondere auch die Beschlagnahme aus, oder ist das nicht der Fall? Auch das ist bei der konkreten Formulierung, die der Gesetzgeber hier gewählt hat, schlicht eine offene Rechtsfrage. Man kann – der Bezug auf das Mautgesetz ist in der Debatte bereits erwähnt worden – rechtlich durchaus bei systematischer Auslegung zu dem Ergebnis kommen, dass dann, wenn der Gesetzgeber, der gleiche Gesetzgeber, nämlich der Bundesgesetzgeber, wissend, dass es sehr konkrete Vorschriften gibt, die eine Nutzung von Daten auch für Zwecke der Strafverfolgung ausdrücklich ausschließen, eine entsprechende Vorschrift nicht erlässt und der Gesetzgeber auch einen entsprechenden umfassenden Ausschluss nicht beabsichtigt hat, in dieser Konstellation die Regelungen der Strafprozessordnung nebst der Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall greifen. Das heißt im Ergebnis ganz konkret, dass wir es sehr häufig mit Zweckbindungen bei der Datenverarbeitung zu tun haben. Gerade durch die Datenschutz-Grundverordnung ist hier eine ganze Reihe von Vorschriften neu geschaffen worden, die Menschen, die Daten anderer Menschen, personenbezogene Daten, verarbeiten, entsprechend binden. Unstreitig war aber auch klar, dass die Strafprozessordnung schlicht daneben steht, weil im Strafverfahren ganz regelmäßig Daten beschlagnahmt und verwertet werden, die zu anderen Zwecken geschaffen wurden. Es gibt doch schlicht und ergreifend keine Daten, die von Straftätern angelegt werden, um ihre eigene spätere Strafverfolgung zu ermöglichen. Herr Kollege Wefelscheid, deshalb ist nicht alles, was hinkt, ein Vergleich. Ihr Vergleich mit der Vorratsdatenspeicherung, den Sie hier aus nachvollziehbaren politischen Erwägungen gemacht haben – es ist mir völlig klar, weshalb Sie das getan haben –, geht aber schlicht und ergreifend fehl. Natürlich ist es ein Unterschied, ob ich einen Rechtsrahmen schaffe, der generell und im alltäglichen kommunikativen Alltag der Menschen nicht nur die Metadaten ihrer gesamten Kommunikation, sondern sogar noch Standortdaten speichert, was im Übrigen etwas ist, was für Freie Demokraten immer unerträglich war und unerträglich bleiben wird. Das will ich an dieser Stelle in aller Klarheit sagen und will hier auch einmal in aller Klarheit sagen, dass ich sehr froh darüber bin, dass sich die Ampelkoalition im Bund darauf verständigt hat, diesem Spuk nun neben der rechtlichen Auseinandersetzung auch politisch einmal ein Ende zu machen. Womit haben wir es aber auf der anderen Seite hier zu tun? Wir haben es mit Daten zu tun, die dokumentieren, dass ein Mensch eine Gaststätte aufgesucht hat. Niemand käme auf die Idee, daran zu zweifeln, dass man den Wirt darüber vernehmen darf, welche Kunden er kannte und welche Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt in seiner Gaststätte waren, wenn man zur Auffassung gelangt, dass diese Informationen einen Wert für ein Strafverfahren haben können. Selbstverständlich geht das. Selbstverständlich kann man in diesem Fall die Kreditkartendaten beschlagnahmen, Auskünfte verlangen usw. All das haben wir jetzt – das will ich nicht kleinreden – mit der Pflicht der Kontaktverfolgung noch einmal deutlich verschärft. Deshalb ist natürlich, weil in der Tat jeder Besucher einer Gaststätte verpflichtet ist, seine präzisen Kontaktdaten anzugeben, jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des rechtsstaatlichen Interesses an der Aufklärung von Straftaten gegenüber den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen eine entsprechende Beschlagnahme und Verwertung von Daten zulässig war. Bei der Rechtslage, wie wir sie hier vorfinden, ist das aber eine Sache der Prüfung durch die Staatsanwaltschaften und gegebenenfalls durch die Gerichte im Einzelfall. Im konkreten Fall ist sehr proaktiv, sehr offen kommuniziert und eingeräumt worden, ja, bei dieser Sachlage kann man aus guten Gründen im konkreten Fall daran zweifeln, dass man es mit einem gerechtfertigten Datenzugriff zu tun hatte. Das ist öffentlich aufgearbeitet worden. Dazu gibt es eine klare Kommunikation der Generalstaatsanwaltschaften. Deshalb taugt der gesamte Sachverhalt für eine politische Debatte im Deutschen Bundestag über die Frage, ob man die Normen im Infektionsschutzgesetz in der Gesamtabwägung verändern möchte, nicht für eine Skandalisierung der hervorragenden Strafverfolgung in Rheinland-Pfalz. (Glocke der Präsidentin) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Herbert Mertin das Wort.
Herbert Mertin
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe letzte Woche Donnerstag ausführlich im Rechtsausschuss berichtet, wie es zu dem Vorfall der Nutzung von Daten durch die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem Todesfall, der nicht unmittelbar nach Auffinden des später Verstorbenen eingetreten ist – an dem Tag, an dem er aufgefunden wurde, war er schwer verletzt, und einige Tage später ist er verstorben –, gekommen ist. In diesem Zusammenhang habe ich dargelegt, dass auf Bitten meinerseits an die Generalstaatsanwaltschaft, diesen Sachverhalt zu überprüfen, die Generalstaatsanwaltschaft mitgeteilt hat, dass wohl nach dem von der Staatsanwaltschaft mitgeteilten Sachverhalt die Daten in diesem konkreten Fall in unzulässiger Weise genutzt worden sind, weil sie den Vorgaben der beiden Generalstaatsanwälte für die Staatsanwaltschaften im Lande widersprechen. Dann habe ich dargelegt, welches die Vorgaben sind. Ich habe auch ausführlich dargelegt, welche Bemühungen zuvor in meinem Haus unternommen worden sind, um zu klären, was konkret der Bundesgesetzgeber meint. In diesem Zusammenhang habe ich die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwälte wiedergegeben, die darauf fußt, dass trotz aller Bemühungen auch aus der Begründung des Gesetzes, mit dem das Infektionsschutzgesetz um den § 28 a, der hier schon erwähnt worden ist, ergänzt worden ist, nicht genau ermittelbar ist, was der Gesetzgeber genau bezweckt hat. Herr Abgeordneter Wefelscheid, Sie haben hier dargetan, was Sie sehr genau wissen, aber ich habe auch dargelegt, dass die Generalstaatsanwälte Begründungen geliefert haben, weshalb sie es anders sehen. Anders als Sie es hier dargestellt haben, sind im Infektionsschutzgesetz nämlich die Wörtchen „eine Beschlagnahme ist unzulässig“ nicht enthalten, aber im Mautgesetz sehr wohl. Da geht es auch um die Verwendung von Daten. Hieraus leiten die Generalstaatsanwälte ab, dass der Gesetzgeber hier unter Umständen etwas anderes oder nicht das Gleiche gemeint hat wie im Mautgesetz. Sie haben dann für ihre Staatsanwaltschaften entschieden, dass nur ganz ausnahmsweise zur Bekämpfung und Aufdeckung von Kapitalverbrechen und Terrorismus auf diese Daten zugegriffen werden kann und sonst nicht. Dem Grunde nach geht es hier um einen Streit. Abgeordneter Herber hat Rechtsmeinungen dazu zitiert. Sie haben eine Rechtsmeinung zitiert. Ich habe Ihnen im Rechtsausschuss auch konzediert, dass man das auch anders auslegen kann als die Generalstaatsanwälte. Die Frage ist nur, was gilt. In diesem Fall können das letztlich nur der Gesetzgeber auf Bundesebene oder die Gerichte klären. Wer das nicht klären kann, ist die Landesregierung; denn wir leben in einem Rechtsstaat, und die Rechtsanwendung von Gesetzen im Rahmen der Strafverfolgung, die der Bundestag beschlossen hat, obliegt der Verantwortung der Staatsanwaltschaften. Sie haben dies nach bestem Wissen und Gewissen zu tun. Sie haben hier eine Rechtsauslegung gewählt, die denklogisch möglich ist. Damit ist es Sache der Gerichte, im Laufe der Zeit gegebenenfalls zu klären, ob diese Auffassung richtig ist oder nicht. Es ist nicht die Aufgabe der Landesregierung, dies zu missbilligen oder zu billigen, wenn sich das, was die Staatsanwaltschaften tun, denklogisch im Rahmen dessen hält, was der Gesetzgeber beschlossen hat. Das habe ich im Rechtsausschuss dargetan. Dabei bleibt es. Die Landesregierung wird keinerlei Äußerungen tun, die als Missbilligung oder Billigung zu verstehen sind. Das müssen im Einzelfall später die Gerichte klären. Mir ist es besonders wichtig, dass die Landesregierung so verfährt. Auf europäischer Ebene kämpft die Kommission zusammen mit dem Europäischen Gerichtshof gegen polnische Regelungen, weil mit diesen Regelungen versucht wird, politischen Einfluss auf die Justiz zu nehmen. Vertreter der Politik in Polen weisen häufig darauf hin, dass sie gar nicht verstehen, wieso man das kritisch betrachten kann. Sie würden doch nur Regelungen schaffen, wie es sie in Deutschland auch gibt. Das ist etwas, was ich entschieden zurückweise. Deshalb wird die Landesregierung in diesem Zusammenhang absolut neutral bleiben und beide Auffassungen akzeptieren. Es ist Sache der Justiz, letztlich zu klären, was hier im Einzelfall gelten soll. Oder der Bundestag klärt das. Die Landesregierung wird das aber weder billigen noch missbilligen. Die Staatsanwaltschaft hält sich denklogisch an das, was der Gesetzgeber vorgegeben hat. Das werde ich auch künftig durchhalten. Ich will nicht, dass wir als Beispiel dafür genommen werden können, dass in Polen die Gesetze so verändert werden, wie sie dort verändert werden. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)
Astrid Schmitt
Gibt es weitere Wortmeldung? – Bitte schön, der Abgeordnete Herber.
Dirk Herber CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich spreche Sie jetzt als Präsidentin an. Vorhin saß Herr Präsident Hering noch dort. Deshalb habe ich nicht gesehen, dass Sie dort saßen. Ich wollte Sie nicht zum Mann machen. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bei allem Respekt vor dem berechtigten Datenschutz, aber er darf nicht zum Täterschutz werden – ich denke, das habe ich schon in der ersten Runde gesagt –; denn damit wird Vertrauen in unserer Bevölkerung gegenüber unserem Rechtsstaat zerstört. (Beifall bei der CDU) Ein gutes Beispiel, wie sehr die digitale Realität mit dem fast überbordenden Datenschutz die Ermittlungsberechtigungen überholt, zeigt sich an diesem Fall. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die luca App ist aber im Grunde genommen an der Stelle nichts anderes als ein öffentlichkeitswirksamer Nebenkriegsschauplatz. Wären die Daten zur Kontaktnachverfolgung auf einen Bierdeckel geschrieben worden, hätte man sie ebenso wenig im vorliegenden Fall an die ermittelnden Behörden weitergeben dürfen. Wäre der Vorfall aber in einem x-beliebigen Sportheim gewesen und – Kollege Fernis hat es schon gesagt – der Wirt hätte seine Gäste gekannt, er hätte gewusst, dass Herr Wefelscheid im Sportheim sitzt, und die Polizei wäre zum Wirt gegangen und hätte gefragt, wer da war, wäre der Wirt auskunftspflichtig gewesen und hätte sagen müssen, dass Herr Wefelscheid an Tisch 7 saß. (Zurufe von der AfD) Wenn der Täter eine Tat in Telegram beschrieben hätte, wäre sie dem Zugriff der Behörden entzogen. Hätte er die Tatbeschreibung auf einen Zettel geschrieben und sie per Brieftaube verschickt, dann hätte die Staatsanwaltschaft die Postbeschlagnahme anordnen können. Wenn ein Täter ganz am Ende ermittelt und per Haftbefehl gesucht wird und es ihm möglich ist, sich bei einer neuen Kommune im Bürgerbüro anzumelden, sitzt er dann vor einem Sachbearbeiter, der überhaupt nicht merkt, dass ein gesuchter Straftäter vor ihm sitzt. Ich bin gespannt, wie Sie es schaffen, den Menschen diese Unlogik zu erklären, wie Sie da bei den Menschen Vertrauen schaffen wollen. (Beifall der CDU) Es gibt noch zahlreiche weitere Beispiele, in denen bestehende rechtliche Regelungen mit Datenschutzeinschränkungen versehen sind, (Glocke der Präsidentin) die in der Realität nicht nachvollziehbar sind, mit denen gegen den klaren Menschenverstand Hürden aufgebaut werden, die den Strafverfolgungsbehörden ihre Arbeit erschweren. Herr Minister, Sie haben es gesagt, Sie stehen hinter Ihrer Staatsanwaltschaft. Das finde ich sehr, sehr gut, aber tragen Sie auch dazu bei, dass die berechtigten Belange des Datenschutzes und der Strafverfolgung in Landesgesetzen neu austariert werden und geltendes Landesrecht um überzogene datenschutzrechtliche Regelungen bereinigt wird. (Glocke der Präsidentin) Danke schön. (Beifall der CDU)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat sich noch einmal der Abgeordnete Wefelscheid gemeldet.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich feststellen, es ehrt den Justizminister natürlich, dass er sich vor die Staatsanwaltschaft und den Apparat stellt. Ich kann auch seine Ausführungen aus seiner Sicht nachvollziehen. Ich habe auch Verständnis für seine Ausführungen im Rechtsausschuss gehabt. Ich habe hier nicht den Vorgang explizit thematisiert – Stichwort „Mainz“, diesen besonderen Vorfall –, sondern mir ging es um die Frage des Grundsätzlichen, nämlich genau diese Frage, ob bei besonderen Tatbeständen durch, wie Sie ausführten, Richtervorbehalt auf die Daten zurückgegriffen werden darf. Da bin ich eher – das muss ich an der Stelle sagen – bei den Grünen und dem Kollegen von Heusinger. Ich sehe nicht, dass diese Lücke in dem Gesetz besteht. Sie verweisen auf das Fernstraßenmautgesetz. Sie sagen, darin war eine Formulierung, hier würde sie fehlen. Ich stelle einfach die Frage in den Raum: Braucht es des Fehlens dieser Begrifflichkeit, um wirklich annehmen zu können, dass keine datenschutzrechtliche Sperrwirkung besteht? Ich habe mich gestern Abend noch einmal darangesetzt und die Punkte zur Vorratsdatenspeicherung durchgelesen. Das ist eine Debatte, die jetzt zehn Jahre her ist und intensiv geführt wurde. Dass insofern die CDU keine Einwände hat, dass man so verfährt, ist klar, wenn man die Genese zur Vorratsdatenspeicherung sieht. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Es waren aber damals Akteure auch bei Grünen und FDP – Herr Fernis hat darauf hingewiesen –, die das bis zur Klärung getrieben haben. In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht nun einmal, dass Artikel 10 Grundgesetz ein sehr, sehr hohes Gut ist. Das Verfassungsgericht führt in den Gründen aus: „Für die Strafverfolgung folgt hieraus, dass ein Abruf der Daten zumindest den durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraussetzt. Welche Straftatbestände hiervon umfasst sein sollen, hat der Gesetzgeber abschließend mit der Verpflichtung zur Datenspeicherung festzulegen.“ Da sind wir an dem Punkt, wenn man das nutzen will – Herr Herber, wie Sie – und (Glocke der Präsidentin) Gründe anführt, die dafür sprechen, dann muss man das allerdings in das Gesetz hineinschreiben. Das ist im Verhältnis zu der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hier eben nicht der Fall. Deswegen habe ich so große Zweifel an der Auslegung der Staatsanwaltschaft. (Der Redner dreht sich zur Präsidentin um) Danke schön für die Überziehung.
Astrid Schmitt
Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich noch einmal der Abgeordnete von Heusinger zu Wort gemeldet.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir schon klar, lieber Kollege Herber, dass Sie möglichst alle Daten erfassen wollen. (Widerspruch des Abg. Dirk Herber, CDU) Wir haben hier aber tatsächlich – ich möchte noch einmal darauf zurückkommen – den besonderen Fall, dass es überhaupt nur aus Ausnahmegründen in der Corona-Pandemie, weil sonst die Geschäfte nicht hätten geöffnet werden können, (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Genau so!) dieses Erfordernis gab. Für diesen Fall dann den Vergleich aufzumachen mit Telegram oder Brieftaube, ist einfach unangemessen, weil es ein völlig unterschiedlicher Vorgang ist. (Zurufe der Abg. Dirk Herber und Karina Wächter, CDU) – Doch, natürlich. Im Übrigen können sie auf Telegram zugreifen, weil natürlich jede Strafermittlungsbehörde die Möglichkeit hat, das Handy des Täters zu beschlagnahmen und dann auf seinen Verlauf zu schauen. Ich möchte aber einen anderen Punkt aufmachen, und der kommt mir heute ein bisschen zu kurz. Natürlich müssen wir in der ganzen Diskussion auch immer wieder überlegen, wie lange die Kontaktverfolgung noch notwendig und welche Maßnahme der Kontaktverfolgung überhaupt noch angemessen ist. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Genau!) Deswegen möchte ich noch einmal zurückkommen auf die luca App. Die Bundesregierung und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz empfehlen mittlerweile, die Corona-Warn-App zu nutzen. Das hat auch den Vorteil, dass dadurch die zentrale Datenspeicherung wegfällt. Wenn wir dies prüfen und vielleicht in nächster Zeit dazu kommen können, dass die luca App nicht mehr genutzt werden muss, weil die Corona-Pandemie das nicht mehr erfordert oder weil wir auf die Corona-Warn-App wechseln können, dann wäre das, glaube ich, auch in diesem Zusammenhang ein guter Schritt, auch für die Bürgerinnen und Bürger. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Astrid Schmitt
Mir liegen keine – – – (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) – Doch? Sorry, es tut mir leid. Das habe ich nicht gesehen. Dann hat jetzt Herr Dr. Bollinger von der AfD-Fraktion das Wort. Entschuldigung.
Dr. Jan Bollinger AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Der Kollege Stuhlfauth hat eben für die AfD-Fraktion grundsätzlich zugestimmt, dass wir eine Abwägung treffen müssen zwischen Datenschutz (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dem habe ich nicht zugehört!) und dem berechtigten Interesse der Strafverfolgungsbehörden, bei besonders schweren Delikten die Daten zur Ergreifung der Täter nutzen zu dürfen. Das kann nach unserer Auffassung dadurch geschehen, dass bei vorher definierten besonders schweren Delikten ein richterlicher Beschluss vorliegt. Dies gesagt, muss man natürlich konstatieren, dass der Vergleich zum Beispiel mit dem Wirt tatsächlich sehr stark hinkt; denn bei der luca App – das ist der Kern des Problems – gibt man selbst im Vorhinein seine Einwilligung zur Nutzung der Daten und hat das in diesem Fall eben auch getan unter der Prämisse, dass diese Daten nicht ausgenutzt werden. Das ist also der große Unterschied zu dem Thema mit dem Wirt. Solange nun die luca App existiert und solange wir mit ihr arbeiten, können wir uns aus den eben genannten Gründen dem Kompromiss anschließen. Was die weitere Nutzung der luca App betrifft – auch das wurde eben schon ausgeführt –: Aufgrund des extrem geringen Nutzens und der extrem hohen Kosten sind wir der Auffassung, dass wir dem Beispiel anderer Bundesländer folgen und die Zusammenarbeit mit den Betreibern beenden sollten. Danke sehr. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Für die FDP-Fraktion spricht noch einmal Fraktionsvorsitzender Philipp Fernis.
Philipp Fernis FDP
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte hat inzwischen eine erstaunliche Breite entwickelt, von der Kontaktverfolgung und der Nutzung der Daten zur Strafverfolgung über das große Thema „Vorratsdatenspeicherung“ zu den generellen Corona-Maßnahmen. Ich will aber ein paar Dinge doch noch einmal einordnen. Herr Kollege Herber, Sie haben gesagt, Datenschutz darf kein Täterschutz sein. Ein Rechtsstaat zeichnet sich aber gerade dadurch aus, dass er Rechtsgüter immer wieder gegeneinander abwägt, auch das Rechtsgut der effektiven Strafverfolgung gegen die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der FDP) Da gibt es traditionell zwischen der CDU und den Freien Demokraten gänzlich unterschiedliche Auffassungen, die man aber nun wirklich nicht unter dem plakativen Programmsatz „Datenschutz ist Täterschutz“ zusammenfassen kann. Datenschutz ist auch und gerade effektiver Schutz von Bürgerrechten. Wer sich einmal damit beschäftigt, was das Bundesverfassungsgericht in den 80er-Jahren im Volkszählungsurteil konstatiert hat, der hat den Eindruck, dass dort schon damals eine gewisse, durchaus auch Weisheit, was die Zukunft und die Datenverarbeitung bringen kann, vorhanden war; denn da wird davon gesprochen – in den 80er-Jahren –, dass unter den Bedingungen der entsprechend technisierten Datenverarbeitung der gläserne Bürger droht. Wenn man sich anschaut, womit wir es heute technologisch zu tun haben, dann ist auch das eine reale Gefahr, und diese Gefahr für Freiheitsrechte, für Selbstbestimmungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern darf man nicht kleinreden, indem man Datenschutz als Täterschutz diffamiert. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei den FREIEN WÄHLERN) Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass wir Dinge jeweils gegeneinander abwägen. Das haben wir in dieser Debatte versucht, das haben gegebenenfalls im konkreten Einzelfall Gerichte zu tun, oder das hat gegebenenfalls auch überall dort, wo er eine Datenverarbeitung anordnet, der Gesetzgeber zu tun. Deswegen ist auch der Deutsche Bundestag berufen, immer wieder neu zu prüfen, (Glocke der Präsidentin) ob die Regelungen zur Kontaktverfolgung in der Pandemie noch erforderlich und in ihrer Ausgestaltung hinreichend datenschutzschonend sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Aktuellen Debatte angekommen. Ich darf Punkt 2 der Tagesordnung aufrufen: Vom Landtag vorzunehmende Wahl Wahl von Mitgliedern in das Kuratorium der Hochschule Koblenz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/1962 – dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 18/2084 – Gemäß der Absprache im Ältestenrat behandeln wir diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache. Wir stimmen über den vorgelegten Wahlvorschlag ab. Vorgeschlagen sind die Abgeordnete Dr. Anna Köbberling, Josef Oster und Herbert Mertin. Wer dem Wahlvorschlag – Drucksache 18/2084 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen. Ich darf Punkt 3 der Tagesordnung aufrufen: Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/1806 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/2078 – Ich darf Sie kurz über das bisherige Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 13. Sitzung am 16. Dezember 2021 ohne Aussprache statt. Es erfolgte die Überweisung an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Gibt es Wortmeldungen? – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kropfreiter. Bitte schön, Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.
Markus Kropfreiter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Vorliegend geht es um den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesrichtergesetzes. Der Minister wird noch die wesentlichen Änderungen ausführen. Hierfür jetzt schon einmal herzlichen Dank. Heute geht es um einen wichtigen Teil unserer Demokratie, der richterlichen Gewalt. Die Judikative leistet in unserem Land eine gute und wertvolle Arbeit für die Demokratie. Dafür meinen ganz herzlichen Dank an alle Richterinnen und Richter und die ganze Justiz. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Im Hinblick auf die aktuelle Lage will ich mich auf einen wesentlichen Punkt des Gesetzes beschränken. Mit einer Änderung in den §§ 21 und 22 schaffen wir die Möglichkeiten, die Sitzungen des Richterwahlausschusses in Ausnahmefällen auch per Videokonferenz durchzuführen. In Anbetracht der Pandemie ist das ein ganz wichtiger Punkt des Gesetzes. Zur Erklärung für alle, die wie ich bisher weniger Kontakt mit dem Thema des Richterwahlausschusses hatten: Der Richterwahlausschuss trifft die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber zur Anstellung und Beförderung einer Richterin oder eines Richters auf Lebenszeit. Auf diese Weise trägt er entscheidend zur Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats bei und ist eine wichtige Institution der Gewaltenteilung. Die Sitzungen des Ausschusses finden derzeit regelmäßig in Präsenz statt. In § 22 a des Gesetzes ist normiert, dass eine Durchführung im schriftlichen Verfahren nur in einfach gelagerten Fällen möglich ist. Das ist ganz wichtig. Das Anstellen auf Lebenszeit, Berufen oder Befördern von Richtern ist eine wichtige Aufgabe in unserer Demokratie. Da die Durchführung und damit die Arbeitsfähigkeit des Richterwahlausschusses zu jeder Zeit gewährleistet sein muss, freue ich mich, dass die vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der Videokonferenz dieser Notwendigkeit entsprechen können. Meine Damen und Herren, die Pandemie begleitet uns seit zwei Jahren, und es haben sich doch gute digitale Alternativen zu Präsenzveranstaltungen herausgebildet. Ich bin mir sicher, jeder von uns nutzt sie gerne, mit großem Erfolg, und sie sind ein wichtiger Teil unserer Arbeit geworden, auch unserer parlamentarischen Arbeit. Ich denke, das kann man so herausstellen. Diese Entwicklung sollte doch vor dem Richterwahlausschuss nicht haltmachen. Dass sich diese Alternativen bewährt haben, lässt sich am einfachsten mit dem Verweis auf die weiteren Tagesordnungspunkte dieser Plenarsitzung belegen. Im Anschluss an diesen TOP werden in zwei weiteren Landesgesetzen die Möglichkeiten zu Videokonferenzen verlängert, unter anderem bei Sitzungen der kommunalen Gremien, aber da will ich den Rednerinnen und Rednern zu diesen Tagesordnungspunkten nicht zu viel vorwegnehmen. Eines aber lassen Sie mich doch noch sagen. In diesem Saal sind – so wie ich – viele Kommunalpolitiker. Ich bin Ortsbürgermeister, und aus dieser Sicht kann ich den Wunsch der kommunalen Ebene nach einer Verlängerung der Möglichkeiten der digitalen Sitzungen nur zu gut nachvollziehen. Die Form der Videokonferenzsitzung ist eine gute „moderne“ Alternative. Sie sorgt dafür, dass wichtige Vorgänge und Beschlüsse nicht liegen bleiben. Wir alle wissen aus unserer täglichen Arbeit und aus unserem Alltag, wie wichtig es gerade in einer Kommune ist, dass die Dinge vorangehen. Ganz nebenbei werden je nach Gremium Reisekosten oder Reisezeit eingespart, auch ein ganz wichtiger Aspekt des Gesetzes. Grund genug, dass der Richterwahlausschuss auch in den Genuss dieser Vorteile kommen sollte, sofern ein entsprechender Ausnahmefall – wie im Augenblick die Pandemie – je nach Lage vorliegt. So sah es auch der Rechtsausschuss in seiner letzten Sitzung. Er hat dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt. Dafür noch einmal herzlichen Dank. Ich denke, ich spreche für meine ganze Fraktion, wenn ich sage, wir freuen uns über ein Votum zu diesem Gesetz. Wir als SPD-Fraktion werden dem Gesetzentwurf auf jeden Fall zustimmen, und ich danke der Landesregierung und dem Justizminister für die Einbringung des Gesetzes. Ganz herzlichen Dank. (Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der CDU spricht die Abgeordnete Anette Moesta.
Anette Moesta CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDUFraktion stimmt der Änderung des Landesrichtergesetzes in allen Punkten zu. Die Änderungen sind notwendig und richtig, sie sind zeitgemäß, klären Unklarheiten auf und führen zu einer Gleichbehandlung der verschiedenen Gruppen. Letztlich erleichtert es uns die ausgesprochen gute Zusammenarbeit im Richterwahlausschuss und mit Staatsminister Mertin. In der Kürze liegt die Würze! – Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete von Heusinger.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Moesta, ich hatte sieben Seiten vorbereitet, aber diese lange Rede werde ich jetzt auch nicht halten. (Beifall und Heiterkeit bei der CDU – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Ich möchte noch zwei Punkte sagen. Zum einen möchte ich mich auch noch einmal ganz herzlich bei der Richterschaft und der Staatsanwaltschaft bedanken und vor allen Dingen bei den im Richterwahlausschuss engagierten Richterinnen und Richtern. Das ist tatsächlich ein hohes Amt, und wir haben es mit vielen persönlichen Lebensläufen zu tun. Es wird sich dort sehr engagiert eingebracht. Daher ist es gut, dass wir im Rahmen der Pandemie nun auf Videokonferenzen ausweichen können. Ich glaube aber, der Richterwahlausschuss ist kein Ausschuss, der typischerweise immer als Videokonferenz tagen kann, weil es sehr viel um persönliche Daten und um persönliche Lebensläufe geht. Deswegen ist es auch nur als Ausnahme in dem Gesetzentwurf vorgesehen. Ein weiterer Punkt in dem Zusammenhang ist die Erhöhung der Anzahl der zu wählenden rechtsanwaltschaftlichen und richterlichen Ersatzmitglieder, weil es immer wieder zu Terminschwierigkeiten kommt und so die Vollständigkeit des Richterwahlausschusses einfach gewährleistet werden muss. Im Übrigen möchte ich mich auch kurz halten. Meine Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses folgen und dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank auch an Sie, sehr geehrter Herr Justizminister, und auch an Herrn Scherf, der die Sitzungen des Richterwahlausschusses immer sehr gut vorbereitet. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der AfD erteile ich dem Abgeordneten Stuhlfauth das Wort.
Peter Stuhlfauth AfD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesrichtergesetzes ist ein geradliniger, schnörkelloser Gesetzentwurf ohne parteipolitische Einflüsse. Uns bei der AfD als pragmatisch und lösungsorientiert veranlagten Politikern (Heiterkeit im Hause) – kann man einmal klatschen? – (Beifall bei der AfD) gefällt das, und wir werden diesen Gesetzentwurf auch unterstützen. Die ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus lassen die Durchführung von Sitzungen des Richterwahlausschusses in Form einer Videokonferenz sinnvoll erscheinen oder machen diese gar nötig. Die einfache und zweckmäßige Lösung ist die Einführung einer Regelung, die Videokonferenzen für den Richterwahlausschuss für die Zukunft auf ein rechtliches Fundament stützt. Deshalb stimmen wir, wie gesagt, diesem Gesetzesvorhaben zu. Danke. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FDP spricht die Abgeordnete Cornelia Willius-Senzer.
Cornelia Willius-Senzer FDP
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich werde meine 20 Seiten nicht vorlesen, (Heiterkeit der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) werde mich aber dem Dank aller Fraktionen an das Ministerium anschließen für die gute Arbeit, die unsere Justiz macht. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf machen wir jetzt unsere Arbeit und wollen das Landesrichtergesetz anpassen. Diese Anpassungen sind alternativlos. Das ist auch insbesondere für die Praktikabilität des Richterwahlausschusses wichtig. Beispielsweise mit der Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur ausnahmsweisen Abhaltung des Ausschusses im Wege der Videokonferenzen in hierfür geeigneten Fällen entspricht natürlich auch dieses Gesetz insgesamt dem Zeitgeist. Ich möchte Sie aber nicht mit allen weiteren Änderungen oder Klarstellungen im Gesetzentwurf behelligen. Sie sehen, auch bei mir liegt die Würze in der Kürze. Der Gesetzentwurf eignet sich auf gar keinen Fall für eine politische Debatte, aber für einen einstimmigen Beschluss. In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Stephan Wefelscheid.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir verweisen auf die guten Ausführungen der Vorredner von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wir machen diese Ausführungen zum Gegenstand unseres eigenen Sachvortrags und werden im Ergebnis dem Gesetz zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Astrid Schmitt
Ich glaube, es gibt hier einen sehr spannenden Wettbewerb. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Mertin.
Herbert Mertin
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Gegen Ende der letzten Legislaturperiode wurde im Richterwahlausschuss erörtert, ob es nicht sinnvoll sei, eine Regelung zu schaffen, um ausnahmsweise, wenn die Pandemie eine Präsenzsitzung nicht ermöglicht, eine Videokonferenz zu ermöglichen. Man war sich im Grunde genommen einig, dass eine Präsenzsitzung in dem Zusammenhang die bessere Lösung ist, aber wir haben damals zugesagt, nach einer Lösung zu suchen. Sie ist hier vorgeschlagen worden, und ich freue mich, dass sie von allen Fraktionen mitgetragen wird. Ich nehme aber die Gelegenheit gerne wahr, mich noch einmal bei den Damen und Herren, die Mitglieder des Richterwahlausschusses in der vergangenen Legislaturperiode waren und in dieser Legislaturperiode sind, zu bedanken. Es war nicht immer einfach, insbesondere in der letzten Legislaturperiode, diese Sitzungen durchzuführen. Das ist mit großem Engagement von allen Beteiligten getan worden, und es war damit möglich, auch die notwendigen Entscheidungen zugunsten der Justiz zu treffen. Hierfür bedanke ich mich außerordentlich, das war nicht selbstverständlich. Wir haben weiterhin in diesem Gesetz geregelt, dass, wenn aus dem Parlament heraus ein Mitglied des Richterwahlausschusses ausscheidet, das Parlament, die entsprechende Fraktion, nachbenennen darf. Das war bisher nicht klar geregelt. Zwar wählt das Parlament immer einen Vertreter, aber er rückt nicht automatisch zum Mitglied auf, wenn das Mitglied ausscheidet, sodass der Vertreter sozusagen dann zu einer Art Dauervertreter wird. Das wird nun neu geregelt, sodass das Parlament entsprechend eine Regelung treffen kann. Ein letzter Punkt, den ich vielleicht an dieser Stelle noch aufgreifen möchte, ist die Tatsache, dass die Anzahl der Ersatzmitglieder erhöht werden soll, weil es in der Vergangenheit wegen der Termindichte der Mitglieder des Richterwahlausschusses manchmal dazu kam, dass eine bestimmte Gruppierung, die ein Recht hat, dort vertreten zu sein, einmal nicht vertreten war, weil man terminlich verhindert war. Dies soll erleichtert werden, indem mehr Ersatzmitglieder gewählt werden können, und ich hoffe, dass wir damit den Bedürfnissen, die an uns herangetragen wurden, insoweit Rechnung tragen können. Bleibt mir nur, mich bei allen Fraktionen für das konstruktive Beraten dieses Gesetzes zu bedanken, und ich bedanke mich auch jetzt schon, dass es wohl einstimmig angenommen werden wird. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den genannten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Die Beschlussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/1806 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen nun zu Punkt 4 der Tagesordnung: Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/2076 – Erste Beratung Es wurde eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart. Ich bitte zunächst um die Begründung durch ein Mitglied der einbringenden Fraktionen. Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Hüttner das Wort.
Michael Hüttner SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! An der Tatsache, dass wir nun mit fünf Fraktionen gemeinsam dieses Gesetz einbringen, und an der Tatsache, dass wir nur 3 Minuten Redezeit haben, können Sie erkennen, dass es nicht die allergrößte Spannung in diesem Gesetzesvorhaben gibt, aber es ist natürlich ein sehr wichtiges Gesetz, weil es für die Kommunen von sehr großer Bedeutung ist. Die Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER beantragen, dass das Gesetz zur Durchführung von Videokonferenzen und Telefonkonferenzen oder schriftlichen und elektronischen Umlaufverfahren, das ansonsten im ersten Quartal 2022 auslaufen würde, bis zum 31. März 2023 fortgesetzt wird. Im Kern sind es zwei elementare Punkte, die man dabei sehen muss. Zum einen ist die pandemische Lage, insbesondere wenn man die Inzidenzen betrachtet, so problematisch wie noch nie zuvor; denn die Omikron-Variante des Coronavirus führt in der Tat dazu, dass es zu viel mehr Ansteckungen kommt. Deswegen ist es unsere vorwiegende Pflicht, dafür Sorge zu tragen, möglichst wenige Begegnungen zu haben. Das Ganze kann natürlich nur geschehen, wenn wir – wie viele andere auch – auf Videokonferenzen etc. zurückgreifen. Das gilt nicht nur im Fall einer Corona-Pandemie, sondern es geht auch um die Situation des Katastrophenfalls. Beim zweiten Punkt ist zu berücksichtigen, dass das Innenministerium eine Evaluation durchgeführt hat, welche Erfahrungen in den vergangenen knapp zwei Jahren gesammelt wurden. Im Evaluationsbericht kommt man zu dem Schluss, dass es sehr erfolgreich war, wie wir miteinander gearbeitet haben; denn die Kommunen konnten in aller Konsequenz unabhängig davon, welches Verfahren im Einzelnen genutzt wurde, letztendlich alle Beschlüsse umsetzen. Dementsprechend ist es im Prinzip ein Erfolg, wie es insgesamt gemacht worden ist. Vielmehr besteht heute sogar die Situation, dass wir viele Kollegen haben, die sich am Anfang ein bisschen schwer getan haben, die sich aber heute darüber freuen, weil man insbesondere im Bereich der Landkreise größere Fahrtstrecken hat. Somit ist es schon eine sehr angenehme Situation, wenn man auf diese Art und Weise die Beschlussfassung durchführen kann. Es gibt noch einen sehr charmanten zusätzlichen Punkt bei dieser Situation: Wir haben erreicht, dass wir mehr Gäste, mehr Zuschauer haben. Das ist die Erfahrung aus den Streamingsituationen. Dementsprechend haben wir auch dort einen großen Erfolg erreicht. Da wir schon morgen das Gesetz ohne Aussprache verabschieden wollen, bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Astrid Schmitt
Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Gordon Schnieder.
Gordon Schnieder CDU
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Corona schränkt das öffentliche und das private Leben auch weiterhin ein und damit auch die Handlungsfähigkeit der Kommunen; denn auch diese Bereiche werden eingeschränkt. Omikron verstärkt das Ganze noch – der Kollege Hüttner hat es gerade gesagt –; denn diese Variante ist infektiöser. Kürzere Kontaktzeiträume und eine geringere Viruslast reichen aus. Es wäre falsch, wenn wir die Entscheidung auf kommunaler Ebene aus diesen Gründen über das reine Eilentscheidungsrecht auf die Bürgermeister, Landräte und Ortsbürgermeister sowie deren Beigeordnete abdrücken würden. Das würde auf lange Sicht auch dem Entscheidungsrecht kommunaler Gremien schaden. Wir müssen diese Handlungsfähigkeit aufrechterhalten. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir die Vorschriften noch einmal um ein weiteres Jahr verlängern und damit die Handlungsfähigkeit der Kommunen und der kommunalen Gremien aufrechterhalten bleiben. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren, einen Punkt möchte ich noch beleuchten. Das sind die Äußerungen des Kollegen Fernis, der schon einmal darüber nachgedacht hat, Teile dieser Vorschriften möglicherweise auch über den 31. März 2023 hinaus gelten zu lassen. Das sehe ich kritisch. Meine Damen und Herren, Demokratie lebt von der Differenz. Demokratie lebt auch von der Debatte und der öffentlichen politischen Auseinandersetzung, vom politischen Streit mit offenem Visier im direkten Wettstreit um die beste Lösung. Meine Damen und Herren, das funktioniert am Bildschirm oder am Telefon nur bedingt. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Deswegen sage ich Ja zur Verlängerung bis zum 31. März 2023 in der Hoffnung, dass wir in die endemische Lage kommen und uns wieder treffen können. Deswegen sage ich das auch nur zu den dort genannten Ausnahmesituationen. Wenn man bestimmte Dinge darüber hinaus gerade für den kommunalen Bereich erweitern möchte, dann bedarf das noch einmal einer tiefgreifenden Diskussion in diesem Hause und in den entsprechenden Ausschüssen. Der vorlegenden Regelung werden wir aber selbstverständlich zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Pia Schellhammer.
Pia Schellhammer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Um die Demokratie vor Ort in den Kommunen zu ermöglichen, haben wir während der Pandemie die Möglichkeit geschaffen, digitale Ratssitzungen abzuhalten. Die Kommunen haben das vor Ort umgesetzt, und viele Räte haben digital getagt. Das war eine gute Möglichkeit, um das zu verhindern, was eben Kollege Schnieder gesagt tat, nämlich dass alles über das Eilentscheidungsrecht der jeweiligen Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stattfindet. Stattdessen können die Räte und die Ausschüsse tagen, und das alles pandemiesicher. Nun sind wir leider in der Situation, dass wir vorschlagen müssen, diese Möglichkeit um ein Jahr zu verlängern. Wir schlagen diese Möglichkeit vor in der Hoffnung, dass wir sie nicht noch ein Jahr brauchen werden. Dieses Jahr gibt uns aber auch die Möglichkeit, darüber nachzudenken und zu diskutieren – das wurde eben auch gesagt –, wie es danach mit einer möglichen digitalen Ratsarbeit weitergeht. Welche Elemente und Erfahrungen können wir umsetzen? Digitale Fraktionssitzungen sparen auch Fahrzeit. Sind sie dann abrechnungsfähig? All diese Fragen, auch zur Rechtssicherheit von digital gefassten Beschlüssen oder ob vorbereitende Ausschüsse digital stattfinden können usw., müssen wir uns stellen. Eines ist aber doch klar. Ich glaube, das weiß jeder, der kommunal engagiert ist. Ich selbst habe die Stadtratssitzung, die Verbandsgemeinderatssitzung und die Kreistagssitzung derzeit digital. Ich freue mich, wenn wir alle wieder in Präsenz tagen können und der Austausch auch zwischen den Sitzungen möglich ist. Das, was die kommunale Demokratie und das kommunale Ehrenamt vor Ort ausmacht, fehlt. Das ist ganz klar. Ich freue mich, wenn wir auf der kommunalen Ebene wieder alle in Präsenz tagen können. Nichtsdestotrotz müssen wir schauen, wie die digitalen Möglichkeiten, auch die Vereinbarkeit eines kommunalen Mandats mit weiteren Aufgaben, die uns das Leben stellt, voranbringen können. Ich freue mich darauf, dass wir innerhalb dieses Jahres über diese Möglichkeit miteinander sprechen können. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU, der FDP und der FREIEN WÄHLER)
Astrid Schmitt
Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Stuhlfauth.
Peter Stuhlfauth AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir gehen nun in das dritte Jahr, in dem unser Land, unsere Bürger, unsere Freiheit, unsere Grundrechte und unsere Wirtschaft unter den Folgen einer Virusvariante und den mit ihr verbundenen politischen Fehlentscheidungen und Maßnahmen leben und leiden müssen. (Abg. Marcus Klein, CDU: Ei, ei, ei!) Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften ist ein Kind dieser Zeit, natürlich ein vernünftiges. Es folgt der Erkenntnis, dass das Arbeiten von zu Hause aus eine sinnvolle Erweiterung unserer Arbeitswelt ist und Video- und Telefonkonferenzen und der elektronische Daten- und Informationsaustausch eine zumindest brauchbare Alternative für vergleichbare Arbeit am Arbeitsplatz darstellen können. So soll dieses Gesetz auch in den kommunalen Gremien in Rheinland-Pfalz für die nächsten Monate wieder rechtlich die Möglichkeit bieten, Beschlüsse in einem schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenz zu fassen. In Anbetracht der aktuellen Lage ist das sicher eine zweckmäßige Entscheidung, die wir von der Alternative für Deutschland aus diesem Grund mittragen werden. Lassen Sie mich Ihnen aber sagen, wir wären glücklicher, wenn wir statt zu Entscheidungen wie dieser endlich wieder an einen Punkt kommen würden, an dem die Verantwortungsträger die Prioritäten in dieser Pandemie bei einer schnellen und freiheitsorientierten Beendigung sehen würden und nicht bei einer Verwaltung über Jahre hinaus. Wir werden diese Gesetzesänderung natürlich mittragen, aber so wie unsere Bürger erwarten auch wir, dass wir nächstes Jahr um diese Zeit nicht erneut über eine Verlängerung entscheiden müssen. Danke. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Für die FDP-Fraktion spricht der Fraktionsvorsitzende Fernis.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schnieder, es wird Sie überraschen, dass ich Ihnen ausdrücklich zustimme in Ihren Ausführungen, dass politischer Meinungsstreit gerade davon lebt, dass man ihn unmittelbar und miteinander austrägt. Deswegen glaube ich, dass Sie meine Anmerkung, dass man darüber diskutieren könnte und sollte, dass man diese Vorschriften teilweise durchaus dauerhaft verlängern könnte, ein bisschen missverstanden haben; denn Sie wissen so gut wie ich, dass es auf kommunaler Ebene auch eine Reihe von Dingen gibt, die sich außerhalb des Meinungsstreits in der Öffentlichkeit austragen, bei denen es um Zustimmungserfordernisse kommunaler Gremien geht und bei denen eine große Einigkeit besteht, einen Beschluss herbeizuführen, den ein Bürgermeister oder ein Landrat im Bereich von Grundstücksangelegenheiten und all solchen Themen braucht. Ich glaube, man kann im Jahr 2022 schon darüber nachdenken, ob bestimmte Teile kommunaler Gremienarbeit auch außerhalb einer solchen Notsituation zur Vereinfachung in digitaler Form stattfinden können, gerade dann, wenn es darüber einen breiten Konsens gibt. Ich glaube, das wäre ein Stück weit ein Beitrag, kommunales Engagement zu fördern. Ich glaube – darunter leiden die Parteien allenthalben völlig unabhängig von ihrer politischen Couleur –, dass es zunehmend schwieriger wird, Menschen dafür zu gewinnen, sich kommunalpolitisch zu engagieren. Ich glaube, dass man an der Stelle, insbesondere in Flächenkreisen, an die ich in besonderem Maße denke, ein Stück weit Fahraufwände reduzieren kann, weil man Dinge, die im Konsens einer Zustimmung bedürfen, die aber unstreitig sind, auch auf solchem Weg abwickeln kann. Im konkreten Gesetzgebungsverfahren geht es aber erst einmal darum, einen Rechtsrahmen, den wir aus Gründen der Corona-Pandemie geschaffen haben und der sehr umfassend ermöglicht, kommunale Entscheidungen auch ohne Zusammentreffen der jeweils handelnden Personen zu ermöglichen, noch einmal zu verlängern. Das ist bedauerlicherweise mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen notwendig. Deswegen freue ich mich über die breite Zustimmung in diesem Hause, teile aber die Hoffnung, dass wir in sehr absehbarer Zeit auf die entsprechenden Regularien pandemiebedingt nicht mehr angewiesen sind. Alles Weitere und wie wir uns möglicherweise kommunal weiterentwickeln können und wollen, ist dann Gegenstand einer entsprechenden Diskussion nach der Pandemie. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Wefelscheid.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will nicht viele Worte verlieren. Ich kann mich den Ausführungen der Kollegin Schellhammer anschließen: Die Kommunalpolitik lebt ein Stück weit davon, dass man sich trifft und es auch einmal lauter und emotionaler wird. Ich bin seit vielen Jahren Ratsmitglied und muss sagen, dass ich das ein bisschen vermisse. Man bekommt eine kleine Aufwandsentschädigung. Man muss sagen, es ist ein politisches Ehrenamt; die Menschen leben nicht davon. Dann soll es auch ein bisschen Spaß machen. Ich finde, der Spaß bleibt bei dem digitalen Format ein Stück weit auf der Strecke. Gleichwohl werden wir natürlich heute zustimmen, weil es um die Handlungsfähigkeit der Gremien geht. Wie Pia Schellhammer ausgeführt hat, geht es auch darum, wir wollen nicht, dass alles von der Verwaltung entschieden wird, sondern die Gremien so weit wie möglich eingebunden werden. Insofern ist es nur folgerichtig, dass man dem zustimmt, wenngleich wir natürlich hoffen, dass die Pandemie irgendwann endet und wir wieder zur Normalität übergeben können; denn es gibt jetzt schon eine Generation an Kommunalpolitikern, die es nur digital kennen. Deswegen bin ich nicht bei Ihnen, dass man das vielleicht sogar weiter fortführen sollte, Herr Fernis. Man muss darüber reden. Das mag vielleicht gelegentlich für Ausschüsse gelten. Wir kennen das Thema der Vereinbarkeit von Amt und Familie und diese Dinge. Dazu habe ich einen Fortbildungskurs bei Frau Schellhammer besucht. (Heiterkeit im Hause – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) – Ja, ich habe es mir gemerkt. Das sind Punkte, über die man dann reden muss. Wir werden also zustimmen. Ich möchte allerdings die Gelegenheit nutzen – ich habe noch 1 Minute und 30 Sekunden –, bei Herrn Haller noch ein Thema abzuladen, weil jetzt die Ampel in Berlin die besten Möglichkeiten hat. Wir haben das Problem mit digitalen Sitzungen auch bei Vereinen. Es gibt eine gesetzliche Regelung, die allerdings dieses Jahr ausläuft, wonach die Vereine auch dann ihre digitalen Mitgliederversammlungen abhalten können, wenn das nicht in der Satzung enthalten ist. Im August 2022 läuft das aus. Behalten Sie das im Hinterkopf, und geben Sie Ihren Kollegen weiter, dass man daran denkt, weil viele Vereine zwischenzeitlich noch nicht die Satzung geändert haben. Sie haben das Problem, dass sie ins Messer laufen, weil sie dann nach dem BGB nicht mehr die Möglichkeiten haben. Das habe ich jetzt abgegeben und sozusagen abgekürzt. Das war es eigentlich. – Vielen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
Astrid Schmitt
Für die Landesregierung spricht Staatsminister Roger Lewentz.
Roger Lewentz
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch ich finde es viel schöner, wenn man sich hier Aug in Aug gegenübersteht, miteinander diskutiert und die Klinge kreuzt. Das ist Salz in der Suppe jeder politischen Diskussion. Ich war lange Jahre in einem Ortsgemeinderat und im Kreistag. Das gehört einfach dazu. Die Argumente sind dann ganz anders auszutauschen. Ich glaube, das ist uns allen sehr bewusst. Man muss aber auch eines sagen: Als wir am 3. Juni 2020 als eines der ersten Bundesländer diese Regelung auf den Weg gebracht haben, war es auch zum Schutz unserer kommunalen Gliederungen bitter notwendig, diese Reaktion gemeinsam umzusetzen und zu organisieren. Wir haben damals gesagt, wir wollen das auch tun, um Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte nicht immer in Eilentscheidungspflichten bringen zu müssen, sondern damit wir Wege finden, mit denen wir trotz der Pandemie kommunal handlungsfähig bleiben. Man muss sagen, die Pandemie hat schließlich noch einmal einen ganz eigenen Entscheidungs- und Beratungsbedarf in den Kommunen mit sich gebracht. Als wir gesagt haben, wir begrenzen das auf eine gewisse Zeit und bis zum 31. verlängert haben, waren wir der Meinung, dann muss es hinter uns liegen. Also ging es um eine Übergangszeit: Wie organisieren wir eine Ausnahmesituation? Jetzt haben wir festgestellt, dass wir noch einmal verlängern müssen wegen der anhaltenden Pandemie, und es geht ja auch uns so. Heute sitzen wir hier mit Masken. Teile der Kollegen sitzen oben auf der Tribüne, um alles zu entzerren. Wir müssen einfach reagieren. Das müssen wir auch im Interesse der Kommunen. Deswegen ist es gut und richtig – ich möchte mich bei den antragstellenden Fraktionen sehr herzlich bedanken –, dass wir bis zum 31. März 2022 verlängern. (Abg. Michael Hüttner, SPD: 2023!) – 2023. Habe ich 2022 gesagt? Das wäre nicht lang genug. (Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Das wäre gerade einmal bis nach meinem Geburtstag. Das wäre nicht ausreichend. Also, 2023. Ich finde es auch richtig, dass wir ein sehr starkes Votum und eine erste Beurteilung von der kommunalen Ebene bekommen haben; denn das sind diejenigen, die damit umgehen müssen. Sie haben insgesamt gesagt: Ja, wir können mit diesen Maßnahmen, Videokonferenzen und andere Dinge mehr, gut umgehen. Sie sagen auch, Telefonschaltkonferenzen eignen sich nicht für eine kommunale Willensbildung. Ich glaube, wir sollten in Zeiten, in denen man über Pflichten oder Rechte auf Homeoffice und weitere Dinge diskutiert und sich im Beruflichen sehr an die Möglichkeiten, Videokonferenzen durchzuführen, gewöhnt hat – ich glaube, das gilt für uns alle –, die Diskussionen offen führen, was wir wie für die Zukunft regeln können; denn auch für die Zukunft wird von uns erwartet, dass wir regeln. Ich glaube, man kann es nicht komplett freigeben. Wenn ich zu Beginn gesagt habe – das geht uns allen so –, die beste demokratische Debatte ist die gemeinsam in einem Raum, in einem Saal, in einem Ratssaal geführte Debatte, dann können wir eine Ausnahmemöglichkeit nach meiner Einschätzung überlegen. Ob wir das an Naturkatastrophen, Epidemien und andere Ereignisse binden, muss man dann miteinander diskutieren. Wir sollten das mit den kommunalen Spitzenverbänden intensiv vorbesprechen. Dann müssen wir schauen, ob das zu einer Veränderung der Gemeindeordnung führt. Ich bin zunächst aber dankbar, dass wir bis zum 31. März 2023 diese Regelung auf den Weg bringen. Damit können die kommunalen Gremien dann auch gut umgehen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir noch den Hinweis, dass es sich um die erste Beratung des Gesetzentwurfs gehandelt hat. Diese haben wir hiermit beendet. Die zweite Beratung – das wissen Sie – findet dann morgen abschließend statt. Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/2077 – Erste Beratung Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Zunächst bitte ich um Wortmeldungen aus den Reihen der einbringenden Fraktionen. – Abgeordnete Scharfenberger hat sich für die SPD-Fraktion gemeldet.
Heike Scharfenberger SPD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist ein ähnliches Thema. Um die Interessen der Kolleginnen und Kollegen gut vertreten zu können, ist es wichtig, die Funktionsfähigkeit der Personalräte aufrechtzuerhalten, damit gerade auch während der Corona-Krise alle gesetzlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte uneingeschränkt weiter gelten. Daher hatten wir in der 105. Plenarsitzung im August vorletzten Jahres ein rechtssicheres Verfahren beschlossen, das zusätzliche Möglichkeiten schafft, Sitzungen abzuhalten und/oder Beschlüsse herbeizuführen. Das ist zum einen das schriftliche Verfahren mit dem Umlaufbeschluss und zum anderen das mittels Video- und Telefonkonferenz. Dieser Beschluss muss jetzt bis März 2023 verlängert werden, da weiterhin pandemiebedingte Einschränkungen bezüglich der Möglichkeit des Abhaltens von Sitzungen in Präsenz bestehen. Ich bitte um die Zustimmung zu diesem Gesetzesvorhaben. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Astrid Schmitt
Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Gordon Schnieder das Wort.
Gordon Schnieder CDU
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hier gilt vom Grundsatz her das Gleiche wie zum vorherigen Tagesordnungspunkt gesagt. Auch hier brauchen wir die Handlungsfähigkeit der Personalräte. Hier musste man diese Sondermöglichkeiten einführen. Deswegen müssen wir sie in der jetzigen Lage verlängern. Im Gegensatz dazu, weil es auch eine andere Wirkung nach außen hat und im Moment noch unter dem Eindruck der Homeoffice-Pflicht und anderen Dingen steht, aber danach eine andere Außenwirkung hat, könnten wir durchaus auch darüber nachdenken, bestimmte Teile weiterwirken zu lassen; denn das können die Personalräte, aber auch die Belegschaften vor Ort entscheiden. Vielleicht sollten wir uns offen zeigen, wenn diese Wünsche von dort an uns herangetragen werden. Heute beschließen wir die Verlängerung, und ich bitte hier um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall der CDU, vereinzelt bei der SPD, vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der FDP)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Köbler das Wort.
Daniel Köbler GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau heute vor 50 Jahren trat das Betriebsverfassungsgesetz in Deutschland in Kraft. Weil die demokratische Mitbestimmung in den Betrieben auch für unsere Landesangestellten ein wichtiges Gut ist, das wir auch in der Pandemie sicherstellen wollen, haben wir die digitalen Möglichkeiten geschaffen und bitten um Zustimmung der Verlängerung bis in den März 2023. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Astrid Schmitt
Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Stuhlfauth.
Peter Stuhlfauth AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist ähnlich gelagert wie der bei den Kommunalen. Er folgt den Erfordernissen und Maßnahmen sowie den daraus folgenden Einschränkungen, in diesem Fall für die Personalräte. Wie ich bereits vorhin festgestellt habe, bedauern wir, dass politische Entscheidungen oder Fehlentscheidungen seitens der Regierenden das Land in diese verfahrene Situation gebracht haben. (Zurufe von der SPD: Oh!) Da wir Regelungen wie diese brauchen – leider sind sie für die Aufrechterhaltung wesentlicher Mechanismen erforderlich –, werden wir sie deshalb natürlich mittragen. Danke. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Für die FDP-Fraktion spricht der Fraktionsvorsitzende Fernis.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stuhlfauth, wenn sich die Pandemie mit biologisch heißer Luft bekämpfen ließe, wären wir mit den Wortbeiträgen der AfD einen entscheidenden Schritt vorangekommen. (Vereinzelt Beifall bei der SPD, bei der FDP und vereinzelt bei der CDU – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Da das aber bedauerlicherweise nicht der Fall ist, müssen wir auch diese hoffentlich letzte Phase der Pandemie gemeinsam durchstehen. Dazu gehört es auch, dass wir die entsprechenden Gremien der Personalvertretung unter den Bedingungen, die nicht durch politische Fehlentscheidungen, sondern durch eine Bedrohung der Gesundheit und des Gesundheitssystems, durch ein pandemisches Virus hervorgerufen sind, (Zuruf des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) arbeitsfähig halten. Vor eben diesem Hintergrund ist auch die Verlängerung dieser entsprechenden Vorschriften erforderlich. Ich freue mich über die breite Zustimmung im Hause. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Michael Frisch AfD
Wie lange wollen Sie das noch fortsetzen? –
Philipp Fernis FDP
So lange, bis die Pandemie vorbei ist! –
Michael Frisch AfD
Nur wenn sie wiederkommt! Mit Ihrer Strategie geht sie nie vorbei, nie! Wenn Sie nicht langsam einmal umdenken, werden wir kein Ende finden! –
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Wefelscheid.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben dieses sehr gute Gesetz zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen der SPD, der CDU, der FDP und den Grünen mit eingebracht und nicht vor, gegen unser eingebrachtes Gesetz zu stimmen. Wir stimmen also zu. (Beifall bei den FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Marco Weber, FDP – Vereinzelt Heiterkeit im Hause)
Astrid Schmitt
Für die Landesregierung hat Staatsminister Roger Lewentz das Wort.
Roger Lewentz
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke den antragstellenden Fraktionen namens der Landesregierung und schließe mich den Ausführungen der Kollegen, die den Antrag begründet haben, gerne an. Es geht viel schneller, indem Sie die Verantwortung des Einbringens übernommen haben. Wir begleiten das sehr gerne und bekommen damit eine Regelung bis zum März nächsten Jahres hin, die sehr hilfreich ist. Danke. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Astrid Schmitt
Vielen Dank. Dann auch hier noch der Hinweis, die erste Beratung ist damit beendet, und die zweite Beratung ist ebenfalls für morgen, Donnerstag, vorgesehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Punkt 6 der Tagesordnung aufrufen: Entrepreneurship-Preis: Sichtbarkeit für Frauen auf dem Weg in die Selbständigkeit schaffen Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/2081 – Vereinbart wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten. Ich darf zunächst um Wortmeldungen der antragstellenden Fraktionen bitten. Das ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Lisett Stuppy.
Lisett Stuppy GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Was macht gute Frauenpolitik aus? Wie zeigt sich erfolgreiche Frauenförderung? Nämlich genau dann, wenn Frauen überall gleichberechtigt mitgestalten können, von der Arbeitswelt bis in die Parlamente. Mit dem heutigen Antrag „Entrepreneurship-Preis“ beschließen wir einen Baustein zur Stärkung und Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft; denn Frauenförderung und Gleichstellungspolitik ist vor allem eines: ein Querschnittsthema, das wir auch genau so wahrnehmen und umsetzen müssen. Das wird in diesem Antrag deutlich. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) In Rheinland-Pfalz sollen alle ein selbstbestimmtes und freies Leben führen können, so haben wir es im Koalitionsvertrag fest verankert. Das bedeutet für uns als Grünenfraktion aber dann auch: Frauen als innovative Gründerinnen, Frauen und Start-ups, Frauen als Unternehmensnachfolgerinnen, und zwar anteilig zu 50 %. Gründerinnen aber sind weit unterrepräsentiert. Im Jahr 2020 hat es nur 32 % von rheinland-pfälzischen Unternehmensgründungen von Frauen gegeben. Unternehmensnachfolgen sind vor allem männlich, nur jedes sechste mittelständische deutsche Unternehmen wird von einer Frau geführt. Der Anteil an Start-up-Gründerinnen in Deutschland lag vor zwei Jahren bei nicht einmal 16 %. Genau deshalb wollen wir einen Entrepreneurship-Preis nur für Frauen ins Leben rufen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Das ist so wichtig. Die Preisverleihung wird Existenzgründungen von Frauen sichtbarer machen und das Thema positiv besetzen. Ich bin davon überzeugt, andere Frauen werden ermutigt, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen. Die Preisvergabe, die jährlich stattfindet, erfolgt gemeinsam durch das Ministerium für Wirtschaft und das Ministerium für Frauen. Gemeinsam Frauen ermutigen, gezielt ansprechen und unterstützen, mit dem Preis des Landes erfolgreiche Gründerinnen gesellschaftlich in den Fokus zu rücken, um Chancen des Unternehmerinnen- und Gründerinnentums hervorzuheben und ja, vor allem Lust auf eigene Gründungen zu machen, hier darf und kann Rheinland-Pfalz Vorreiterin sein; (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) denn es gibt die Frauen, die Mut hatten und Unternehmerinnengeist beweisen, unkonventionelle Wege gehen und mit ihren Ideen und Innovationen Rheinland-Pfalz ganz nach vorne bringen. Prominentestes Beispiel ist Dr. Özlem Türeci, Powerfrau und Mitbegründerin des Corona-Impfstoffherstellers BioNTech. Wir kennen sie alle. Genauso aber kennen wir auch die Biowinzerin zum Beispiel aus dem Zellertal, Chefin des Weinguts in der vierten Generation, oder die Gerüstbauerin und Geschäftsführerin der Firma aus Trier-Saarburg, die den Familienbetrieb erfolgreich und mit eigenen innovativen Ideen übernommen hat. Eine erfolgreiche Karriere – das zeigen diese Beispiele – ist absolut möglich. Unternehmerinnen berichten aber auch über große Hürden auf dem Weg in die Selbstständigkeit: Ungleiche Verteilung von Care-Arbeit, finanzielle Nachteile bei der Familienplanung, männlich geprägte Netzwerke, um nur einige Punkte zu nennen. Wir müssen genauer hinschauen, wo es hakt. Eines darf nicht vergessen werden: Ohne Männer gibt es keine Gleichberechtigung. Damit sind also alle aufgerufen, mit anzupacken. Benachteiligung bedeutet ganz konkret bei unserem Thema nicht nur eine Ungerechtigkeit, sondern sie verhindert auch systematisch nachhaltige Ideen und innovative Gründungen. Meine Damen und Herren, Frauenförderung ist notwendig, solange die Hälfte unserer Bevölkerung weiterhin und permanent benachteiligt ist. So lange müssen wir diese Anträge wie heute stellen, immer wieder. Dafür stehe ich auch hier. Wir als Koalition betrachten Gründungen durch Frauen als einen echten wirtschaftlichen Erfolgsfaktor, und genau deswegen und im Sinne der gleichberechtigten Teilhabe in allen Lebensbereichen werden wir uns weiterhin vehement für mehr Vielfalt in der Wirtschaft einsetzen. Gleichberechtigung ist erst dann gegeben, wenn Anträge wie dieser nicht mehr notwendig sind. Vielen herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der SPD spricht die Abgeordnete Müller.
Susanne Müller SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heutigen gemeinsamen Antrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Thema „Entrepreneurship-Preis“ möchten wir als Koalition ein Zeichen setzen, um die Sichtbarkeit von Frauen auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu erhöhen. Wir müssen feststellen, dass in Deutschland immer noch weniger Frauen als Männer gründen. Nach einer Analyse des Instituts für Mittelstandsforschung im Jahr 2020 stehen drei Gründerinnen sieben Gründer gegenüber, und das obwohl Unternehmen wie Kitchen Stories, Westwing oder OUTFITTERY zu den bekanntesten weiblichen Start-ups in Deutschland gehören. Der Anteil der Gründerinnen liegt deswegen bei knapp 16 % und bei den Existenzgründungen bundesweit bei ca. 38 %. Die Gründe für diese Zahlen sind vielfältig. Sie reichen von der Problematik des fehlenden Kapitals bei Start-up-Gründerinnen bis hin zu Gründerinnen mit kleinen Kindern, die eher Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf benennen. Auch strukturelle Gründe bezüglich der Ausbildung von Frauen und deren Berufswahl und Studienfächer haben einen Einfluss. Gerade in Corona-Zeiten müssen wir darüber reden, Gründungen in RheinlandPfalz noch attraktiver zu machen und Frauen als Gründerinnen oder Unternehmensnachfolgerinnen in den Mittelpunkt zu stellen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit und ein wichtiger Schritt, um von der rechtlichen Gleichstellung zur tatsächlichen Gleichstellung zu gelangen. Dabei geht es auch um das Thema „Frauen in Führungspositionen“. Der Widerstand der Unionsparteien im Bund in den letzten Jahren zum Thema „Frauen in Führungsverantwortung“ war nicht förderlich. Von der Ablehnung der Quote von CDU/CSU bis hin zum Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen im letzten Sommer war es ein weiter Weg. Dabei ging es nicht um eine Quotierung von 50 : 50. Liebe CDU, es ging um ein Minimum an Bewegung, die den größten Unternehmen in Deutschland durchaus zuzumuten ist und war; (Beifall bei der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn Gründungen durch Frauen und weibliches Unternehmertum sind ein Erfolgsfaktor für die Wirtschaft. Eine Studie zur internationalen Arbeitsorganisation besagt, dass zwei Drittel der 12.000 befragten Unternehmen eine Gewinnsteigerung um 5 bis 20 % angeben, wenn Frauen in Führungspositionen sind. Wir begrüßen es daher, dass es ein flächendeckendes Angebot an Beratung, Förderung und Finanzierung gibt. Wir begrüßen vorhandene Ideenwettbewerbe wie „Pioniergeist“ oder Informationsangebote wie den „Gründungskompass“, die dabei helfen, unternehmerische Kompetenzen weiterzuentwickeln. Auch die Onlinedatenbank „Finanzielle Hilfen für Frauen“ ist dringend notwendig. So fand die Boston Consulting Group im Jahr 2019 heraus, dass Gründerinnen in Deutschland 25 % weniger Kapital von großen Investoren erhalten als männliche Konkurrenten. Wieso ist das so? Dort, wo die Entscheidungen getroffen werden, sind ebenfalls Männer dominierend. Männer geben Männern Geld. Meine Damen und Herren, diesen Mechanismus müssen wir dringend durchbrechen. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir begrüßen daher auch die Stärkung und den Ausbau von weiblichen Netzwerken. Aus Zeitgründen können wir nicht alle Initiativen nennen, verweisen aber auf die Zusammenarbeit mit dem Landesfrauenrat, dem Landesfrauenbeirat und explizit auf den Gründerinnenlunch der Ministerpräsidentin. Als regelmäßiges Format fand dieser zuletzt am 18. November im Rahmen der Mainzer Gründungswoche zum achten Mal statt. Er hat sich als Vernetzungsaustausch und Weiterbildungsformat etabliert. Wir begrüßen es weiterhin, dass Rheinland-Pfalz alles daran setzt, die Bemühungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzutreiben. Wir benötigen die Gebührenfreiheit von Kitas oder die Konkretisierung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz, doch es geht auch um die Sensibilisierung und Prägung von Rollenbildern in Kindergarten und Schule oder um eine Erweiterung der Berufs- und Studienberatung. Auf Basis der bereits vorhandenen Förderung und den angesprochenen Bausteinen möchten wir einen Sonderpreis im Rahmen des Wettbewerbs „Pioniergeist“ ins Leben rufen, der mehr Sichtbarkeit für Frauen schafft, die erfolgreich gegründet oder ein Unternehmen übernommen haben, und einen deutlichen Mehrwert für die Preisträgerin haben wird. Die Preisvergabe soll jährlich stattfinden und durch das Ministerium für Wirtschaft und das Ministerium für Frauen vergeben werden. Auch sollen das Angebot an Information, Beratung und Finanzierung bezüglich Gründungsvorhaben weiterentwickelt und die Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen optimiert werden. Meine Damen und Herren, die Unterstützung von Frauen als Gründerinnen ist eine große Chance für gesellschaftliche Veränderungen und für die Wertschöpfung und den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz zentral. Wir können auf die wertvollen Beiträge von Start-up-Gründerinnen nicht verzichten. Dieser Preis wird dazu beitragen, diese Kraft und Sichtbarkeit zu erhöhen und ist ein wichtiger Baustein dieser Unterstützung. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Astrid Schmitt
Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Schneider. Sie haben 8 Minuten.
Petra Schneider CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Auch im Jahr 2021 sind Frauen bei gewerblichen Existenzgründungen von Einzelunternehmen unterrepräsentiert. Dazu werden im vorliegenden Antrag die entsprechenden Quoten dargestellt. In Rheinland-Pfalz sind Frauen laut Statistischem Landesamt für nur 32 % der Unternehmensgründungen in den vergangenen Jahren verantwortlich. Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP schlagen vor, eine neue Würdigung für Frauen zu schaffen, die den Weg in die Selbstständigkeit wagen. Dies soll mittels eines Preises, dem Entrepreneurship-Preis, geschaffen werden. Die Preisvergabe soll jährlich stattfinden, und der Preis soll durch das Ministerium für Wirtschaft und das Ministerium für Frauen vergeben werden. Ziel ist es, mehr Sichtbarkeit für Frauen zu schaffen, die ein Unternehmen erfolgreich gegründet oder übernommen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist grundsätzlich eine gute Idee. Ein Fokus auf weibliche Entrepreneure zu legen, ist sicherlich sinnvoll, da Frauen in der Gründungslandschaft insbesondere in Bezug auf digitale Gründungen nach wie vor viel zu wenig repräsentiert sind, aber das ist nur dann eine gute Idee, wenn ein neuer Entrepreneurship-Preis mehr darstellt als ein Fleißmärkchen und einige warme Worte. Auch die Idee, Informationsnetze auszubauen, ist zwar gut, aber unter dem Strich viel zu wenig. Im Antrag heißt es, es bedarf gezielter und spezifischer Unterstützung für Frauen, die gründen oder ein Unternehmen übernehmen wollen. Es ist ganz klar, dass Frauen gezielt Unterstützung bei der Unternehmensgründung bedürfen. Daher die Frage: Ist ein neuer Preis der richtige Weg und das richtige Signal? Mir stellt sich die Frage: Haben Unternehmerinnen wirklich etwas von dieser Auszeichnung, oder gibt es vielleicht ein Preisgeld? Außerdem ist nicht jede Branche gleich. Die Zahl von 32 % ist nicht aussagekräftig genug. Sie beschönt geradezu. Gerade in technologieorientierten Sparten sind Existenzgründungen von Frauen hochgradig unterrepräsentiert. Wie möchten Sie Frauen begeistern, gerade hier einzusteigen, wenn in den MINT-Berufen ein besonders starker Mangel an Frauen herrscht? Auch die Punkte, die Sie als vermeintliche Innovation unterstreichen, überzeugen nicht wirklich. Sie stellen die Maßnahme zur Vereinbarkeit mit Familie als Vorteil für selbstständige Frauen dar. Das mag sein, aber diese Maßnahmen gelten für alle berufstätigen Frauen, egal ob selbstständig oder nicht. Wo ist hier ein greifbarer Vorteil für eine Frau, die sich überlegt, ein Unternehmen selbstständig zu führen oder lieber angestellt zu bleiben? Hier bleiben viele Fragen offen. Die Sichtbarkeit des Nutzens der vorliegenden Idee ist daher nicht gegeben. Viele weitere Fragen bleiben ebenfalls ungeklärt. Wer kann ausgezeichnet werden? Selbstständige Frauen oder Frauen, die nur im Nebenerwerb tätig sind? Was ist mit Freiberuflerinnen? Außerdem: Welche Altersklasse sollen die Frauen haben, um eine Auszeichnung bekommen zu können? Sie sagen, Sie möchten das Thema „Existenzgründung von Frauen“ positiv besetzen. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass das Thema bisher negativ besetzt war? Vergessen Sie nicht, dass Sie von einem Drittel aller Existenzgründungen sprechen. Sollte das bisher so sein, bedarf es mehr als eines Preises. Klare Antworten gibt es in unserem Nachbarland. In Baden-Württemberg finden wir eine sehr vitale Gründerszene für Frauen. Dort wurde die Kampagne „Start-up BW Women“ mit grandiosem Erfolg gestartet. Werdende Unternehmerinnen können sich an 80 Anlaufstellen wenden. 200 Expertinnen und Experten beraten sie engmaschig in allen Fragen. Ein sogenannter Lotsendienst wurde eingerichtet, der auch bei der Unternehmensnachfolge berät. Ein gleiches Ziel hat die Kampagne „Nachfolge ist weiblich!“. Es gibt Seminare, Fachkongresse und Tagungen, die alle die gemeinsame Zielsetzung haben, Frauen für die Selbstständigkeit zu begeistern und fit zu machen. Es werden Frauenwirtschaftstage mit regionalen Veranstaltungen und Gründerinnen und Unternehmerinnen in ganz Baden-Württemberg veranstaltet. Natürlich gibt es auch in Rheinland-Pfalz diverse Beratungsangebote. Einen Unterschied gibt es dennoch. Im Nachbarland wird jedes Jahr der FEMALE FOUNDERS CUP ausgelobt. Hier können Unternehmerinnen einer Fachjury in 3 Minuten ihre Geschäftsidee vorstellen. Wer das Expertengremium überzeugt, kann sich über echte Vorteile freuen. Wer gewinnt, bekommt die Möglichkeit der Präsentation auf der Plattform von Start-up BW im Internet, ein fundiertes Präsentations- und Kameratraining und hochwertiges Filmund Videomaterial für die Außendarstellung des eigenen Unternehmens. Es ist ganz handfest ein Preisgeld dabei. Es stellt sich die Frage, ob im rheinland-pfälzischen Haushalt Mittel für einen Preis vorhanden sind. Bei der Durchsicht des Einzelplans 08 sind mir zumindest keine aufgefallen. Auch das scheint in Baden-Württemberg anders zu sein. Hier haben die Nachbarn klar die Nase vorne. Die Idee, einen Entrepreneurship-Preis einzuführen, ist natürlich eine gute, aber lassen Sie uns lieber darüber nachdenken, die Idee, die sich zum jetzigen Zeitpunkt nur nach einer Plakette an der Außenwand eines Firmengebäudes anhört, mit Substanz zu füllen. Erst dann wird das eintreten, was wir uns alle vorstellen: Lust auf die eigene Selbstständigkeit machen. Wir benötigen in Rheinland-Pfalz ein Netzwerk aus Events und Beratungsstellen, Förder- und Präsentationsmöglichkeiten und einen Preis, der nach außen eine Wertigkeit verspricht, aber auch für den Preisträger einen echten Vorteil bietet. Ich fordere Sie also auf, ruhen Sie sich nicht auf der Würdigung aus. Es gibt noch viel mehr zu tun. Baden-Württemberg macht es uns vor. Danke. (Beifall der CDU)
Astrid Schmitt
Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der letzten Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen berichtete das Wirtschaftsministerium auf Antrag der AfD-Fraktion über die Situation von Unternehmensgründerinnen in Rheinland-Pfalz und Möglichkeiten für Frauen, die ihre beruflichen Ideen in Start-ups selbst verwirklichen wollen oder bereits verwirklicht haben. Wir erkennen an, dass die Landesregierung in diesem Bereich bereits einige Maßnahmen und Projekte unterstützt, um innovativen und mutigen Frauen dabei zu helfen, ihren Weg in die berufliche Selbstständigkeit zu finden oder ein erfolgreiches Unternehmen aufzubauen. Als Beispiel lässt sich unter anderem der Gründungsparcours beim Business + Innovation Center in Kaiserslautern nennen. Dennoch gibt es immer noch großen Nachholbedarf bei der Unterstützung von Unternehmensgründungen, insbesondere wenn wir die Situation in Deutschland einmal mit der Situation in vielen angelsächsischen oder asiatischen Ökonomien vergleichen. Außerdem haben Bundes- und Landesregierung die Gründungsinitiativen seit Beginn der Corona-Pandemie durch Lockdowns und massive Einschränkungen in Wirtschaft und Gesellschaft erschwert oder ganz unmöglich gemacht. Hier braucht es dringend wirtschaftskonformere Konzepte zur Pandemiebekämpfung, um ökonomische Risiken oder sogar Totalausfälle, gerade auch für potenzielle Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer, zu minimieren. Daneben stellen Kapitalbeschaffung und Bürokratie immer noch enorme Hürden dar, die gründungswilligen Menschen den Aufbau einer eigenen Firma in Deutschland oft unnötig erschweren. Ohne die Beseitigung solcher fundamentaler Hemmnisse wird es kaum gelingen, bei uns eine stärkere Start-up-Kultur zu etablieren. Natürlich müssen dafür beide Geschlechter an einem Strang ziehen. Frauen und Männer haben heute zum Glück die gleichen Rechte und Chancen bei Bildung, Berufswahl und beim Einstieg in die Arbeitswelt, sei es in einem Anstellungsverhältnis oder in der Selbstständigkeit. Entsprechend wünschen sie sich auch für identische Leistungen dieselbe Bezahlung und dieselbe Anerkennung. Diese Geschlechtergerechtigkeit sicherzustellen, ist Aufgabe des Staates. Was beruflich erfolgreiche Frauen dagegen nicht wollen, sind Ungleichbehandlungen gegenüber ihren männlichen Kollegen. Deshalb ist der von den Ampelfraktionen geforderte Frauensonderpreis im Wettbewerb „Pioniergeist“ aus unserer Sicht kein sinnvoller Vorschlag. Er unterscheidet nämlich die unternehmensgründerischen Leistungen nach Geschlechtszugehörigkeit und stellt weibliches Unternehmertum in eine künstlich konstruierte Nische. Eine solche Separierung lehnen wir im Sinne der Gleichberechtigung ab. Auch der Ansatz, bei der Anzahl von gewerblichen Unternehmensgründungen für absolute Geschlechterparität sorgen zu wollen, ist aus unserer Sicht weder erfolgversprechend noch zielführend. Ähnlich wie starre Quotenregelungen klammert er nämlich die gesellschaftlichen Realitäten in unserem Land aus. Diese Auffassung wird auch durch das seit gestern rechtskräftige Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigt, welches bereits im Sommer 2020 auf maßgebliche Initiative unserer AfD hin das thüringische Paritätsgesetz für unzulässig erklärte und in dieser Woche nun endgültig kippte. (Unruhe im Hause) – Sie werden gleich erfahren, was das mit dem Antrag zu tun hat. Das Bundesverfassungsgericht führte dabei nämlich explizit aus, dass sich die Forderung nach einer zahlenmäßigen Parität, die bei Ihnen immer wieder anklingt, nicht auf das Grundrecht auf Gleichberechtigung gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes berufen kann (Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es!) und Parität somit keine Voraussetzung für Gleichberechtigung ist. Wir begrüßen diese Entscheidung, weil sie sowohl für die Politik als auch für die Arbeitswelt richtungsweisend ist. In einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft sollten nämlich nicht erzwungene Frauen- oder Männerquoten über Erfolg und Karriere entscheiden, sondern ausschließlich individuelle Neigungen, Befähigungen und erbrachte Leistungen. (Beifall der AfD – Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD) Natürlich muss die Politik hier unterstützend einen sicheren Rahmen schaffen, in dem Beruf und Familie vereinbar sind und Familienzeiten keinen signifikanten Karrierenachteil bedeuten. Das bedeutet beispielsweise, dass ausreichend qualitative Kitaplätze für Eltern zur Verfügung stehen müssen, die schnell in ihren Job zurückkehren möchten. Genauso sollte aber auch Müttern und Vätern, die ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst zu Hause betreuen möchten, ein angemessener finanzieller Ausgleich für ihre Sorgearbeit zustehen, und ihnen sollten auch keine Steine in den Weg gelegt werden, wenn sie wieder in den Beruf zurückkehren möchten. Hier brauchen wir deutlich mehr echte Wahlfreiheit und Betreuungssicherheit sowohl für Berufstätige als auch für häuslich sorgende Eltern. Die im Antrag formulierte Haltung der Ampelfraktionen ist demgegenüber aus unserer Sicht zu eindimensional und wird den heutigen Bedürfnissen und Wünschen von Frauen, Männern und Familien nicht gerecht. (Beifall der AfD) Den einseitigen Antrag der Ampelfraktionen lehnen wir deshalb ab. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FDP spricht die Abgeordnete Cornelia Willius-Senzer.
Cornelia Willius-Senzer FDP
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Rheinland-Pfalz ist ein erfolgreiches Gründerland. Nicht zuletzt der weltweit beachtete Erfolg von BioNTech hat das unter Beweis gestellt. Dass wir kontinuierlich daran arbeiten müssen, die Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Gründer noch weiter zu verbessern, ist immer wieder erklärter Wille dieses Parlaments gewesen. Was im Wirtschaftsministerium unter Daniela Schmitt in Sachen Gründungen und Unternehmensnachfolge geleistet wird, ist schlichtweg stark. Nur drei Schlaglichter – zu nennen sind erstens das Gründungsstipendium, zweitens die Initiativen zur Eigenkapitalstärkung, drittens die spezifische Ansprache von Frauen mit Gründungsvorhaben – sind Ausdruck einer modernen und zielgerichteten Gründungspolitik in Rheinland-Pfalz. Baden-Württemberg macht in keiner Weise Rheinland-Pfalz etwas vor. Da muss man sich einfach einmal mehr erkundigen und sachkundig machen. Dann wissen Sie auch, was inzwischen alles auf Gründerbasis passiert. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Durch diese Arbeit erhält jede unternehmerische Idee die Möglichkeit, groß und sichtbar zu werden. Allerdings ist Fakt, dass den Gründungsvorhaben eine starke Ungleichheit innewohnt. Frauen gründen aus vielen verschiedenen Gründen noch immer deutlich seltener als Männer. Wir müssen auch gerade von einem wirtschaftspolitischen Standpunkt aus in hohem Maß daran interessiert sein, die Gründungspotenziale dieses Landes voll auszuschöpfen. Dort setzt die Arbeit der Landesregierung an. Wir wissen, dass Frauen spezifische Bedarfe im Bereich der Gründungsberatung haben, gerade zu Fragen der Finanzierung von Gründungsvorhaben und von Unternehmensnachfolgen. Auch die tradierten Rollenbilder, die Grund dafür sind, dass Frauen den Weg in die Selbstständigkeit scheuen, müssen wir aufbrechen. Wir wollen in dem vielfältigen Gefüge von Beratung und Unterstützung, was wir haben, einen konkreten Baustein, einen weiteren Akzent setzen. Rheinland-Pfalz hat erfolgreiche Unternehmerinnen. Unser Ziel heißt: Machen wir sie sichtbar. – Wir sehen die Einführung eines Sonderpreises der Landesregierung für erfolgreiche Gründerinnen im Rahmen der Pioniergeistwettbewerbe als geeignetes Mittel, um Vorbilder sichtbarer zu machen und auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit ein wenig weiterzukommen. Gerade dieser Wettbewerb bietet sich an; denn der Pioniergeist hat jetzt schon ganz starke Medienkooperationen und kann damit auch besonders öffentliche Sichtbarkeit schaffen. Das ist das Vorhaben der Ampel, und das ist für uns auch essenziell. Klar ist uns auch, dass neben dem Sonderpreis die Rahmenbedingungen bei Information, Beratung und Finanzierung stimmen müssen. Also kein Fleißmärkchen, keine Plakette an der Tür, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist damit überhaupt nicht gedacht, auch keine Quote. Wir sehen die Landesregierung dahin gehend auf einem sehr guten Weg, aber von der Bundesregierung wünschen wir uns außerdem neue und zielgerichtete Impulse auf Grundlage des neuen Koalitionsvertrags. Damit werden Hürden für Frauen beim Zugang zu Finanzierungen abgebaut, Zugänge zu Wagniskapital erleichtert, und die Präsenz von Frauen in der rheinland-pfälzischen Gründungskultur wird gesteigert. Wir wollen Mut machen mit diesem Preis und die Frauen ermutigen, hier teilweise ein bisschen ins Risiko zu gehen. Machen wir in Rheinland-Pfalz sichtbar: Wir Frauen können Start-up. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht die Abgeordnete Jeckel.
Lisa-Marie Jeckel FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Eine selbstbewusste junge Frau sagt über sich: „Ich arbeite in der Kommunikationsbranche und im Organisationsmanagement. Außerdem gehören Nachwuchsförderung reiches kleines [Unternehmen].“ Super. Genau dieses Selbstbewusstsein, diesen Erfolg wollen Sie mit dem vorliegenden Antrag sichtbar machen. Frauen haben viel zu bieten, haben viele Kompetenzen und gute Ideen. Frauen verfügen über Führungsqualitäten. Das Ziel des vorliegenden Antrags ist es, diese erfolgreichen Frauen sichtbar zu machen. Das unterstützen wir. Was wir allerdings nicht unterstützen wollen, ist das Frauenbild, das mit dem Antrag transportiert wird. In Bezug auf Frauen ist in diesem Papier ständig die Rede von „unterstützen“, „motivieren“, „bestärken“, „sensibilisieren“, „ermutigen“. Frauen müsse „Lust“ und „Mut“ gemacht werden. Sie müssten von der „Attraktivität“ einer Gründung überzeugt werden. Man gewinnt beim Lesen fast den Eindruck, Frauen würden verängstigt, schwach und planlos durch diese Welt ziehen. Das kann unmöglich Ihr Frauenbild sein. Frauen sind bereits sehr erfolgreich. Wenn ich mir die Zahlen anschaue, die im Antrag angegeben sind, dann gibt es in allen Bereichen der selbstständigen Tätigkeiten einen mindestens 30%igen Anteil an Frauen. In den freien Berufen liegt dieser Anteil sogar bei über 50 %. Lediglich bei den Start-ups liegt der Anteil weiblicher Gründerinnen nur bei knapp über 15 %. Es gibt sicher Gründe für die geringe Anzahl in diesem Bereich, die auch damit zu tun haben, dass Frauen Risiken anders bewerten und ihre Fähigkeiten oft geringer einschätzen als Männer das tun. Dennoch kann das nicht allein der Grund sein. Im Schulprojekt „JUNIOR“ stellen etwa die Hälfte der Geschäftsleitungen Mädchen. In diesem Rahmen und in diesem jungen Alter scheint es also keine nennenswerten Unterschiede im Zutrauen zu geben. Es muss also noch etwas anderes geben. Eine Unternehmensgründung muss zeitlich und finanziell auf einigermaßen sicherem Grund stehen. Beides ist zumindest für die Mütter unter den Frauen wesentlich schwieriger zu erreichen als für die Männer. Sind sie deshalb weniger erfolgreich? Sind sie deshalb weniger selbstbewusst? Haben sie deshalb weniger Kompetenzen, gute Ideen und Führungsqualitäten? Ganz klar: Nein! Frauen sind in der Regel bereits sehr erfolgreich. Nur bleibt ihre Arbeit zu einem nicht unerheblichen Teil, vor allem wenn sie Mütter sind, unbezahlt und damit unsichtbar. (Abg. Michael Frisch, AfD: Sehr richtig!) Dieser Wert der von Frauen ausgeübten unbezahlten Arbeit wurde zuletzt auf 825 Milliarden Euro pro Jahr berechnet. Der Beitrag von Frauen zu unserem Lebensstandard in Form von unbezahlter Arbeit ist ökonomisch von enormer Bedeutung. Frauen sind also bereits sehr erfolgreich. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU, bei der FDP und bei der AfD – Zuruf aus dem Hause: Sehr gut!) Ihr Antrag zementiert in meinen Augen die Orientierung am männlichen Wirtschaftsverständnis, was vor allem in Ihrer Wortwahl zum Ausdruck kommt. Frauen müssen nicht ermutigt und motiviert werden, sondern sie müssen, wenn sie den Wunsch haben, einer selbstständigen Erwerbsarbeit nachzugehen, zeitlich und finanziell gut dafür gerüstet sein. Solange es Städte in Rheinland-Pfalz gibt, in denen mehrere Tausend Kinderbetreuungsplätze fehlen, (Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) solange Mütter und Väter ihre Kinder nur mit einem schlechten Gewissen in die Kitas und Schulbetreuung bringen können, da die Qualität der Betreuung oftmals nicht dem entspricht, was man sich für sein Kind wünscht, (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der CDU und bei der AfD –
Christian Baldauf CDU
So ist das!) solange die Betreuung noch nicht flächendeckend gewährleistet ist und Eltern mit mehreren Kindern immer wieder vor dem Problem stehen, dass zwar für ein oder zwei Kinder die Betreuung funktioniert, ein weiteres aber nicht oder nicht in ausreichendem zeitlichen Umfang betreut werden kann, so lange sollten Sie davon Abstand nehmen, Frauen mangelnde Motivation, mangelnden Mut, mangelnde Lust und mangelnde Kreativität zu unterstellen. In der bekannten Werbung eines Staubsaugerherstellers sagt eine dreifache Mutter, während sie beim Vorstellungsgespräch vor Augen hat, wie sie zu Hause Streit schlichtet, Termine organisiert, (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Bei mir macht das auch mein Mann!) ein offenes Ohr für ihre Kinder hat und sie immer wieder ermutigt: „Ich arbeite in der Kommunikationsbranche und im Organisationsmanagement. (Unruhe im Hause) Außerdem gehören Nachwuchsförderung und Mitarbeitermotivation zu meinen Aufgaben. Oder kurz: Ich führe ein sehr erfolgreiches kleines Familienunternehmen.“ (Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Der ihr gegenübersitzende Personaler nickt anerkennend. Wir Freien Wähler fordern Sie auf: Geben Sie der gesamten bezahlten und unbezahlten Sorge- und Versorgungswirtschaft die Wertschätzung und Aufmerksamkeit, die sie verdient. Stecken Sie die Energie und das Geld statt in einen extra Frauenpreis lieber in die Verbesserung der Kinderbetreuungssituation im Land. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU und der AfD –
Christian Baldauf CDU
Sehr gut!) Anerkennung plus verlässliche, gute Kinderbetreuung nützen Frauen mehr als ein extra Preis speziell für Gründerinnen. (Unruhe im Hause) Wir Freien Wähler lehnen daher den Antrag in der vorliegenden Form ab. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der CDU und bei der AfD – Unruhe im Hause)
Astrid Schmitt
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Schmitt. (Anhaltend Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)
Daniela Schmitt
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Kontext der globalen Trends und Herausforderungen für die Wirtschaftsstruktur in RheinlandPfalz – – – (Anhaltend Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)
Astrid Schmitt
Einen Moment bitte, Frau Staatsministerin. Die Kollegen müssen sich offensichtlich erst noch beruhigen, aber das können Sie auch gerne draußen machen. Danke schön.
Daniela Schmitt
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Kontext der globalen Trends und Herausforderungen für die Wirtschaftsstruktur in RheinlandPfalz sehen wir im Rahmen der Wirtschaftspolitik die Notwendigkeit, potenzielle Kräfte und Initiativen zu fördern, die eine langfristige und zukunftsfeste Weiterentwicklung der Wirtschaftsstruktur unterstützen. Meine Damen und Herren, man könnte es auch mit einem Satz zusammenfassen, vereinfacht gesagt: Wir brauchen kluge Köpfe, um die Wirtschaft zukunftsstark zu machen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, Frauen, ob als Start-up-Gründerinnen oder bereits etablierte Unternehmerinnen, übernehmen hierbei eine maßgebliche Rolle, um einerseits Transformationsprozesse erfolgreich zu gestalten und andererseits Wertschöpfung in Rheinland-Pfalz zu sichern. (Unruhe bei der AfD) Dennoch sind Frauen seit jeher im Gründungsgeschehen in Deutschland unterrepräsentiert. Diese Unterrepräsentanz hat sich in jüngerer Vergangenheit weiter verstetigt. Daher setzt sich die Landesregierung dafür ein, Gründerinnen gezielt zu unterstützen, ihre Aktivitäten zu stärken und weibliches Unternehmertum sichtbar zu machen. Meine Damen und Herren, wir alle sind viel im Land unterwegs. Ich bin persönlich ganz stolz auf viele Unternehmerinnen, Frauen im Mittelstand, im Handwerk, in der Industrie, in der Landwirtschaft und im Weinbau. Sie sind die besten Vorbilder und Botschafterinnen. Darauf wollen wir gemeinsam aufbauen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Grundsätzlich stehen Gründerinnen die gleichen Beratungs- und finanziellen Förderangebote zur Verfügung wie Gründern; denn von Frauen geführte Unternehmen müssen sich gleichrangig am Markt behaupten. So stehen Frauen zum Beispiel das Beratungsprogramm für Existenzgründungen, das Gründerstipendium, sämtliche Gründungswettbewerbe sowie die Möglichkeit der Finanzierungs- und Förderprogramme der ISB offen. Diese Programme sind so angelegt, dass sie alle Phasen, die Gründerinnen durchlaufen, abdecken und die Entwicklung von jungen Unternehmen flankieren können. Mit dem Gründungsstipendium ermöglichen wir jungen Unternehmerinnen ganz am Anfang eine größtmögliche Konzentration auf ihr Vorhaben. Wir fördern die Unternehmensfinanzierung in dieser Frühphase, und gleichzeitig erleichtern wir über Programme wie den Innovationsfonds II oder den Venture-Capital-Fonds des Landes in den weiteren Finanzierungsphasen den Zugang zu so wichtigem Wagniskapital. Im Bereich des Handwerks – ein Gründungsfeld, das mir persönlich ganz wichtig ist – unterstützen wir Gründerinnen mit dem Aufstiegsbonus. Ein Schwerpunkt des derzeitigen Gründungsangebots speziell für Gründerinnen liegt in der Bewusstseinsschärfung von Frauen für die Perspektive der Selbstständigkeit. Eine ganz frühzeitige Sensibilisierung findet durch die JUNIOR-Schulprojekte statt, die wir gemeinsam mit dem Bildungsministerium erfolgreich seit Jahren durchführen, und bei denen wir mit Freude sehen, dass schon jetzt die Hälfte der Geschäftsleitungen von jungen Frauen und Mädchen gestellt werden. Meine Damen und Herren, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Gründerinnen finden unter anderem durch die vom Land geförderten Gründerinnen-Parcours statt. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung Netzwerke für und von Unternehmerinnen und Gründerinnen im ganzen Land, so zum Beispiel die Zusammenarbeit mit den Gründungsbüros oder dem engagierten Landesfrauenrat. Die Landesregierung möchte mit ihrer Gründungspolitik Frauengründungen vorantreiben. Sie achtet bei der Weiterentwicklung von Maßnahmen insbesondere darauf, Angebote zu erweitern und Maßnahmen einzuführen, die auch die aktuellen spezifischen Rahmenbedingungen von Gründerinnen berücksichtigen. So setzt die Landesregierung Vorgaben des Koalitionsvertrags mit dem Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz bereits frühzeitig um. Nach Vollendung der Pilotphase wird im Rahmen der Evaluation ein Hauptaugenmerk auf den Impact des Gründungsstipendiums auf Frauengründungen gesetzt. Auch mit der Einführung eines Entrepreneurship-Sonderpreises für Gründerinnen wird eine Vorgabe des Koalitionsvertrags zeitnah zielgruppengerecht umgesetzt. Meine Damen und Herren, es war meiner Kollegin Katharina Binz und mir gemeinsam besonders wichtig, dass wir an dieser Stelle direkt handeln. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, der Preis soll Gründerinnen eine Bühne geben und mit Vorbildern Mut machen, den eigenen Fähigkeiten zu vertrauen und den starken Weg in die Selbstständigkeit zu gehen. Darüber hinaus werden Empowerment-Angebote, sprich Qualifizierungs- und Coachingangebote, für Gründerinnen weiter ausgebaut, damit sie vor und während ihrer Gründung gute Entscheidungen, vor allem auch in finanzieller Hinsicht, treffen können. Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung ermutigt Frauen, den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen, etwas zu wagen, selbstbewusst den eigenen Fähigkeiten zu vertrauen; denn, wenn wir wollen, dass unsere Wirtschaft stark bleibt. Dann möchten und müssen wir heute Gründerinnen fördern, damit wir die Grundlage für eine erfolgreiche Wirtschaftsstruktur von morgen schaffen. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Weitere Wortmeldungen liegen keine vor. Wir kommen damit zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/2081 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD und der FREIEN WÄHLER angenommen. Ach so, war Ausschussüberweisung beantragt? – Nein, das war die endgültige Abstimmung. Wie gesagt, damit ist der Antrag beschlossen. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Elementarschadenversicherung als Teil eines Gesamtkonzepts zum Schutz vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/2080 — Es ist eine Redezeit von 5 Minuten sowie eine zusätzliche Redezeit von 3 Minuten für die CDU-Fraktion und 1 Minute für die Fraktion der FREIEN WÄHLER vereinbart worden. Für die antragstellende Fraktion meldet sich der Kollege Tobias Vogt.
Tobias Vogt CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Ereignisse aus der Nacht vom 14. auf den 15. Juli sind uns allen noch sehr präsent. Die Bilder und insbesondere die Schilderungen aus der Katastrophennacht sind tief in unseren Gedächtnissen verankert. Wenige Tage nach der besagten Nacht war ich erstmals mit einem Helfertrupp des Roten Kreuzes im Ahrtal, und das ganze Ausmaß der Katastrophe wurde mir bewusst. Nach dieser ersten Phase der akuten Notfallversorgung stellte sich die Frage des Wiederaufbaus der betroffenen Gebiete und damit einhergehend schnell die Frage nach der Finanzierung. Nach Auskunft von Staatssekretär Dr. Manz im Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz am 9. September 2021 beträgt der Anteil von Wohngebäuden mit Elementarschutz in Rheinland-Pfalz 37 % und liegt damit etwa 10 % unter dem Bundesschnitt. Damit war es unumgänglich, dass staatliche Mittel nicht nur zum Wiederaufbau der Infrastruktur verwendet werden, sondern auch die Eigentümer eine staatliche Unterstützung bekommen. Doch damit fragen sich viele Betroffene, die sich um einen Versicherungsschutz bemüht und viele Jahre Beiträge gezahlt haben, ob sie nicht auch besser die Prämien der Versicherung gespart hätten. An der Stelle sei aber angemerkt, dass mir Betroffene berichtet haben, dass die Abwicklung mit den Versicherern sehr gut funktioniert. Daher an der Stelle einen Dank an die Versicherungsbranche. (Beifall der CDU) Anfang Januar waren wir mit der CDU-Fraktion im Ahrtal vor Ort, um mit Betroffenen zu sprechen und uns ein aktuelles Lagebild zu machen. Ich bin sehr beeindruckt, was die Menschen im Ahrtal bereits alles geleistet haben. Daher ist eine Neiddebatte jetzt auch nicht angebracht, und wer was bezahlt, steht derzeit nicht im Vordergrund, damit der Wiederaufbau schnell und unbürokratisch erfolgen kann. Für künftige Ereignisse sollten wir jedoch schnell in die Debatte einsteigen, wie wir eine bessere Vorsorge vor Katastrophenfällen treffen und der zu erwartenden Häufung solcher Ereignisse entgegentreten, um Menschen und Gebäude bestmöglich zu schützen. Diesbezüglich wurde in der EnqueteKommission mit der Website HORA aus Österreich ein sehr interessanter Ansatz eingebracht. Zu der Debatte gehört aber auch die Frage nach der Elementarversicherung. Alle Maßnahmen zur Steigerung der Abschlussquoten in den vergangenen Jahren führten nicht zu einer Steigerung in ausreichendem Maß. (Der Redner wendet sich an das Präsidium) – Kann ich ganz kurz ein Glas Wasser haben?
Matthias Lammert
Kein Problem. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Setzen Sie sich doch kurz hin!)
Tobias Vogt CDU
Daher entbrannte sehr schnell eine Debatte über eine Pflichtversicherung oder eine Versicherungspflicht. (Der Redner unterbricht seinen Vortrag)
Matthias Lammert
Wasser kommt, alles gut. Nur die Ruhe. Wir haben die Maske einen langen Tag an. Das ist durchaus üblich. (Abg. Tobias Vogt, CDU: Das ist jetzt tatsächlich doch mal ein bisschen ein Kreislaufproblem gerade! – Zurufe von der SPD: Setzen Sie sich doch! – Dem Redner wird ein Glas Wasser gereicht – Der Redner nimmt auf einem bereitgestellten Hocker Platz) Alles gut. Der Kollege kann die Rede auch gerne im Sitzen fortsetzen. Kein Problem. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Wir stoppen bitte mal die Uhr. Wir halten die Rede im Sitzen. Das ist gar kein Problem. Wenn es geht, bitte einfach sagen. Vielleicht noch einmal ein Wasser dazu, und dann passt das.
Tobias Vogt CDU
Zu der Debatte gehört aber auch die Frage nach der Elementarversicherung. Alle Maßnahmen zur Steigerung der Abschlussquoten in den vergangenen Jahren führten nicht zu einer Steigerung in ausreichendem Maß. Daher entbrannte sehr schnell eine Debatte über eine Pflichtversicherung oder eine Versicherungspflicht. In Bezug auf eine öffentlich-rechtliche Pflichtversicherung sieht die CDULandtagsfraktion verfassungsrechtliche Hürden und Hindernisse im europäischen Recht. Eine Versicherungspflicht, wie wir sie von der Kfz-Versicherung kennen, bedeutet einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Grundstückseigentümer und wird daher von der CDU als Ultima Ratio angesehen. Außerdem könnte eine Versicherungspflicht den Druck verringern, die dringend notwendigen Präventionsmaßnahmen zur Vorsorge vor Naturkatastrophen schnell und konsequent anzugehen. (Der Redner unterbricht seinen Vortrag – Zuruf von der CDU: Geht’s? – Mehrere Abgeordnete gehen zum Pult und führen den Redner aus dem Saal)
Matthias Lammert
Wir unterbrechen kurz. Die Frage ist: Würde jemand von der Fraktion die Rede zu Ende halten? Das ist möglich. Oder wir geben seine Rede zu Protokoll. (Zuruf von der CDU: Wir geben sie zu Protokoll!) – Ja, das wäre auch möglich, dass die Rede zu Protokoll gegeben wird. (Abg. Marcus Klein, CDU, bespricht sich mit dem Präsidium) Der Kollege Marcus Klein würde für den Kollegen Tobias Vogt einspringen und die Rede halten. Ich darf die Uhr noch einmal auf 4 Minuten stellen – wir hatten schon 4 Minuten –, damit er jetzt praktisch weitere 4 Minuten hat. (Abg. Ellen Demuth, CDU: Das ist doch egal!)
Marcus Klein CDU
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, Sie sehen uns das nach, aber wir wollen den Antrag dann auch begründen. Eine Versicherungspflicht, wie wir sie von der Kfz-Versicherung kennen, bedeutet einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Grundstückseigentümer und wird daher von der CDU als Ultima Ratio angesehen, wie es der Kollege eben schon gesagt hat. Außerdem könnte eine Versicherungspflicht den Druck verringern, die dringend notwendigen Präventionsmaßnahmen zur Vorsorge vor Naturkatastrophen schnell und konsequent anzugehen. Daher sieht die CDU einen dritten Weg als den besten in dieser Frage an. Das Ziel ist es, dass bis zum 31. Dezember 2024 in Rheinland-Pfalz mindestens 80 % der Wohngebäude einen Elementarschadenschutz aufweisen. Dazu fordern wir die Versicherungsbranche auf, künftig nur noch Policen anzubieten, die den Elementarschadenschutz beinhalten. Der Versicherungsnehmer muss in einem Opt-out-Verfahren proaktiv den Elementarschadenschutz abwählen und erklärt damit unmittelbar, dass im Schadensfall auf staatliche Unterstützungsleistungen für den Wiederaufbau verzichtet wird. Außerdem sollen alle Bestandsverträge um den Elementarschadenschutz erweitert werden, sofern der Versicherungsnehmer nicht explizit der Erweiterung des Vertrags widerspricht. Mit diesem Vorschlag verfolgt die CDU folgende Ziele. Erstens: Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, eine bezahlbare Elementarschadenversicherung abzuschließen. Zweitens: Staatliche Unterstützungsleistungen werden nur noch im Falle von Hochschadensereignissen notwendig, also wenn es die Versicherung nicht mehr abdeckt. Zudem wird eine Versorgungsquote von 80 % erreicht. Daher bitten wir um Unterstützung dieses Antrags. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Vielen Dank, lieber Kollege Markus Klein, auch für das Einspringen. Ich glaube, Tobias Vogt wird – so viel kann ich sagen – hinten versorgt. Alles gut, es ist nichts Dramatisches. Trotzdem war es besser, dass wir unterbrochen haben. Wir kommen dann zum nächsten Redner. Das ist für die SPD-Fraktion der Kollege Rommelfanger. Sie haben 5 Minuten.
Lothar Rommelfanger SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In immer kürzeren Abständen und zunehmend bedrohlicherem Ausmaß wird unser Land von Naturkatastrophen heimgesucht. Wir alle werden immer wieder Zeugen dieser Tragödien, wie zuletzt während der Flutkatastrophe im letzten Sommer. Von dieser war und ist meine Heimatregion Trier-Saarburg stark betroffen. Ich selbst habe die dramatischen und für viele Menschen Leib und Leben bedrohenden Ereignisse im Krisenstab des Landkreises Trier-Saarburg verfolgt. Das Land Rheinland-Pfalz hat in den vergangenen Jahren fast 1,2 Milliarden Euro in präventive Maßnahmen, wie die Verbesserung des Hochwassermeldedienstes und den Bau von Hochwasserschutzanlagen, investiert. Einige dieser Gelder konnte ich in Form mobiler Hochwasserschutzwände während der Flut in Aktion sehen. Sie haben dank des Einsatzes von Feuerwehr und THW einige Ortsgemeinden in letzter Minute vor der Flutkatastrophe bewahrt. Meine Damen und Herren, nach den Nothilfemaßnahmen der ersten Wochen und Monate nach der Flut stellen sich nun wieder einmal verstärkt grundsätzliche Fragen. In der Vergangenheit wurden bei Ereignissen mit hoher medialer Aufmerksamkeit Hilfsprogramme für die Betroffenen verabschiedet. Während dieser Katastrophen besteht oft parteiübergreifend Einigkeit, dass der Staat den Opfern helfen soll. Die letzte Flutkatastrophe hat dabei eine Schadenshöhe erreicht, die ungefähr dem gesamten Landeshaushalt von Rheinland-Pfalz entspricht. Die Mehrheit der von der Flut Betroffenen hat keinen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden. Auch wenn wir dank der Informationskampagnen der Landesregierung sowie der Beratungen durch die Verbraucherzentralen eine Steigerung der Versicherungsquote in Rheinland-Pfalz von 18 % im Jahr 2012 auf ca. 33 % im Jahr 2018 und auf heute 37 % erreichen konnten, sind wir uns aber einig, dass dieser Wert in den kommenden Jahren noch deutlich steigen muss. Deutschlandweit besteht in diesem Punkt ein grundlegender Verbesserungsbedarf. Deshalb war das Thema der Elementarversicherung immer wieder Gegenstand politischer Debatten nach Flutkatastrophen. So hat unsere Ministerpräsidenten Malu Dreyer nach der Hochwasserkatastrophe von 2013 im Bundestag festgestellt, dass wir neben Konzepten für eine bessere Vorsorge auch prüfen müssen, wie eine Elementarversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger eingeführt werden kann. Leider sind diese Bemühungen von der damals CDU-geführten Bundesregierung im Finanzausschuss des Bundestags abgelehnt worden. Auch unser Innenminister Roger Lewentz hatte sich schon Ende August letzten Jahres für eine Pflichtversicherung ausgesprochen. Ich darf aus einem Interview des Südwestrundfunks zitieren: „Nach der Flutkatastrophe gebe es keine Argumente mehr gegen eine Elementarschadensversicherung für alle Haushalte, so Lewentz.“ Meine Damen und Herren, im Zuge der Aufarbeitung der Flutkatastrophe im Juli vergangenen Jahres ist es daher nur folgerichtig, sich unter anderem auf Initiative von Rheinland-Pfalz erneut mit den Möglichkeiten einer Pflichtversicherung für Wohngebäude auseinanderzusetzen. Dies geschieht derzeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz; denn auch wenn in der Vergangenheit, zuletzt im Jahr 2017, verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber einer Pflichtversicherung durch die Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz festgestellt wurden, wurde damals auch festgehalten, dass bei klimatischen Veränderungen eine andere verfassungsrechtliche Bewertung möglich sei. Wir wollen dem Bundesberichtsergebnis, welches im Juli 2022 vorgestellt werden soll, aber nicht vorgreifen. Aus diesem Grund werden wir den Antrag der CDU heute ablehnen. Es ist auch nicht das erste Mal, dass die CDU während laufender Arbeitsprozesse mit verfrühten Anträgen im Plenum in Erscheinung tritt. Vielleicht sollten Sie diese Praxis einmal überdenken. Sie können aber gewiss sein, dass wir den Prozess begleiten und die Ergebnisse in unsere parlamentarische Arbeit mit einfließen lassen werden. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der immer bedrohlicheren Auswüchse des Klimawandels ist eine Versicherungspflicht verhältnismäßig, zumal Menschen in Hochrisikogebieten oft keine oder nur eine sehr teure Versicherung finden. Dazu kommt, dass die durch die Klimaveränderung zunehmenden Schadenereignisse nicht mehr nur das Problem von Menschen in klar definierbaren Risikogebieten, etwa an Flüssen, sind. Schäden durch Hagel, Regen und Sturm können jeden von uns treffen. Ich denke, wir alle haben hierfür Beispiele aus unserer Heimatregion. Es gibt einen breiten wissenschaftlichen Konsens darüber, dass durch den Klimawandel vermehrt Naturkatastrophen und damit Kosten auf uns alle zukommen werden. Wir brauchen mindestens eine deutschlandweite Lösung, damit die zu erwartenden Lasten auf Dauer politisch und versicherungsökonomisch tragbar bleiben. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Matthias Lammert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Abgeordneten Dr. Heidbreder das Wort.
Dr. Lea Heidbreder GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Anwesende! Eine Elementarschadenversicherung greift dann, wenn durch Überschwemmung, Erdbeben oder Hochwasser Schäden eintreten, Schäden durch Extremwetter und Naturereignisse, die nicht über die Gebäude- und Hausratversicherung abgedeckt sind. Welche Summen hier für Einzelpersonen entstehen können, haben wir in den letzten Monaten deutlich vor Augen geführt bekommen. Das Thema, das dieser Antrag aufmacht, ist deshalb durchaus richtig. Allein, wenn man sich den Antrag genauer anschaut, erkennt man sofort, hier wird nur das Schlagwort „Elementarschadenversicherung“ in den Raum geworfen, ohne dass wirkliche Substanz im Antrag dahintersteckt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, was Sie hier vorlegen, ist ein Schaufensterantrag. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD – Zurufe von der CDU) Das Problem ist richtig erkannt. Die Versicherungsquote in Rheinland-Pfalz ist zu niedrig. Extremwetterereignisse führen zu Millionen Euro Schadenssummen. Es ist abzusehen, dass die Ereignisse mit dem fortschreitenden Klimawandel zunehmen werden. Auf Klimaschutz zur Vermeidung künftiger Elementarschäden geht der Antrag aber im Übrigen mit keinem einzigen Wort ein, und das, obwohl in der Überschrift von einem „Gesamtkonzept“ die Rede ist. Zentraler Kritikpunkt ist aber, bei der Elementarschadenversicherung haben wir es mit Bundesrecht zu tun, das heißt, Rheinland-Pfalz kann nicht entscheiden, eine Pflichtversicherung einzuführen oder nicht. Das Land hat hier keine Zuständigkeit. Weil das Land nicht zuständig ist, flüchtet sich der Antrag in Forderungen an die Versicherungsbranche. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ernsthaft, es ist als Landtag nicht unsere Aufgabe, Wünsche an Private heranzutragen. Unsere Aufgabe ist es, im Rahmen der Landeskompetenzen Gesetze und Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen und dann, wenn es in unserer Zuständigkeit liegt, etwas an diese Versicherungswirtschaft zu adressieren. Außerdem ist in Ihren Ausführungen einiges an kaltem Kaffee vorhanden. Auf Bundesebene – der Kollege hat es eben ausgeführt – wird die Frage nach einer Versicherungspflicht längst bearbeitet. Im Sommer wird eine Arbeitsgruppe in der Justizministerkonferenz einen Bericht vorlegen, der eine Bewertung der Elementarschadenversicherung und die Zukunft dazu vorlegt. So wird auf der richtigen Ebene, auf der Bundesebene, bereits gehandelt. Die Versicherungsbranche hat selbst, in persona der Hauptgeschäftsführung der GDV, schon im letzten Jahr erklärt, dass Wohngebäudeversicherungen künftig immer einen Schutz gegen Hochwasser und Starkregen enthalten sollen. Auch dieser Punkt ist bereits durch die GDV auf den Weg gebracht. An der Stelle, an der das Land die Möglichkeiten hat, ist es bereits seit 2013 aktiv. Es gibt die Elementarschadenkampagne unter Federführung des Klimaschutzministeriums in Kooperation mit der Verbraucherschutzzentrale. Mit der Versicherungsbranche gemeinsam werden kostenlose Beratungen angeboten, Vor-Ort-Termine organisiert und auf der Homepage Informationen bereitgestellt. Die Steigerung der Quote hat der Kollege ausgeführt, nämlich von 18 % auf inzwischen 37 %. (Beifall des Abg. Marco Weber, FDP) Zur Wahrheit gehört aber auch, allein mit einer Informationskampagne wird eine Quote von 80 %, die im Antrag genannt ist, nicht erreicht werden können. Deshalb ist die Debatte um Maßnahmen so wichtig. Sie sollte nicht erst 2025 geführt werden, wie es im Antrag erklärt wird. Versicherungspflicht darf nicht nur als Ultima Ratio gedacht werden. Wer sich die Zahlen anschaut, sieht, dass als einziges Bundesland Baden-Württemberg über 50 % liegt. Das ist das Bundesland, das in der Vergangenheit eine Pflichtversicherung eingeführt hat. Erlauben Sie mir noch eine Randbemerkung zum Schluss. Ein Punkt im Antrag ist tatsächlich Ländersache. Im ersten Punkt der Aufzählung wird das Bauordnungsrecht genannt. Leider werden hier keine konkreten Punkte ausgeführt, aber als Grünenfraktion begrüßen wir diesen Vorstoß sehr und freuen uns, im Rahmen der Enquete-Kommission mit Ihnen gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und Empfehlungen für wirklich klimaangepasstes Bauen umzusetzen. Fazit zum Antrag: Das Thema ist richtig und wichtig, der Antrag dafür aber ungeeignet. Wir lehnen diesen Schaufensterantrag ab. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Matthias Lammert
Für die AfD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Dr. Bollinger das Wort. Die AfD-Fraktion hat zusätzlich 1,5 Minuten Redezeit, also 6,5 Minuten.
Dr. Jan Bollinger AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf seitens der AfD-Fraktion dem Kollegen Tobias Vogt alles Gute und gute Besserung wünschen. Hoffentlich erholt er sich bald wieder. Meine Damen und Herren, bei der schweren Flutkatastrophe im Juli des vergangenen Jahres haben allein in Rheinland-Pfalz 135 Menschen ihr Leben verloren, im Nachbarland Nordrhein-Westfalen waren es 47 Menschen. Sehr viele mehr haben ihr Hab und Gut verloren. Der entstandene Schaden an öffentlicher Infrastruktur, an privaten Immobilien und mobilen Gütern wird auf über 30 Milliarden Euro veranschlagt. Aufgrund der in Rheinland-Pfalz relativ geringen Quote der gegen Elementarschäden versicherten Personen auch und gerade in den Risiko- bzw. Katastrophengebieten muss die öffentliche Hand hier einen beträchtlichen Teil der Betroffenen finanziell unterstützen. Warum ist die Versicherungsquote gerade in den Risikogebieten so gering, an der Ahr nach Expertenschätzungen um 40 %? Die Versicherungswirtschaft bietet Elementarschadenversicherungen an, in Risikogebieten allerdings zu exorbitant hohen Kosten, so hoch, dass sich viele Anwohner in den Risikogebieten das teilweise nicht leisten können, in jedem Fall aber aus Kostengründen darauf verzichten. Wenn nun bei Großschadensereignissen viele Bürger große materielle Schäden erleiden und die öffentliche Hand – das ist auch gut so – einspringt, dann belastet das die Staatsfinanzen und kann auch von den Versicherten als ungerecht empfunden werden. Seit Jahrzehnten wird daher, wie jetzt auch wieder, anlässlich von Großschadensereignissen immer wieder über Möglichkeiten diskutiert, zur Verbesserung der Elementarschadensquote in diesem Zusammenhang eine Pflichtversicherung für Elementarschäden vorzusehen, die aber von verschiedenen Gremien auf Bundes- und Landesebene immer wieder wegen verfassungsrechtlicher Bedenken verworfen wurde, letztmalig, wie eben ausgeführt wurde, von der Justizministerkonferenz 2017. Bei der gestrigen Expertenanhörung in der Enquete-Kommission „Katastrophenvorsorge“ haben wir erfahren, dass sich das in unserem Nachbarland Österreich sehr ähnlich verhält. Diese rechtlichen Bedenken sind nicht unnachvollziehbar, schließlich reden wir hier über einen schweren Grundrechtseingriff auf und in das Eigentum der Bürger. Das sieht wohl auch die CDU-Fraktion so, wenn sie in ihrem Antrag fordert, eine Pflichtversicherung als letztes Mittel in Erwägung zu ziehen, weil auf anderem Weg keine Abhilfe zu schaffen ist. Als andere Alternative schlägt die CDU-Fraktion im vorliegenden Antrag eine Opt-out-Regelung vor, um eine höhere Versicherungsquote zu erzielen, das heißt, den Versicherungsnehmern soll standardmäßig eine Gebäudeversicherung mit Elementarschadenversicherung angeboten werden. Sie behalten aber die Möglichkeit, die Elementarschadenversicherung aktiv abzulehnen. Auch Altverträge sollen umgestellt werden, es sei denn, die Versicherungsnehmer erklären ausdrücklich, auf die Elementarschadenversicherung verzichten zu wollen. Mit dem Opting-out als Instrument des theoretischen Ansatzes des Nudgings – Anstoß – gibt es durchaus positive Erfahrungen. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat eine Opt-out-Klausel für Elementarschadenversicherungen in seinen Musterklauseln enthalten. Gleichwohl besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass gerade die von Naturrisiken stärker betroffenen Haushalte aus den eben dargelegten Kostengründen die Opt-out-Klausel tatsächlich nutzen. Es wären dann daher in diesem Zusammenhang verbesserte Informationen sowohl von öffentlicher Seite als auch seitens der Versicherer über Elementarschadenversicherungen zwingend erforderlich. Dies ist übrigens auch eine Forderung des GDV. Vom GDV stammt auch die Forderung im CDU-Antrag, dass staatliche Unterstützung erst nach Großschadensereignissen und ab einer bestimmten Schadenshöhe gezahlt werden sollte. Die von der CDU-Fraktion aufgegriffenen Vorschläge des GDV können grundsätzlich durchaus Bausteine zur Verbesserung der Elementarschadenversicherungsquote sein. Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht werden wir aber als Landtag diesem wichtigen und auch kontroversen Thema nicht gerecht, wenn wir einfach ohne eigene Prüfungen die Empfehlungen der Versicherungswirtschaft kopieren und für die Umsetzung eine willkürliche Versicherungsquote und einen willkürlichen Zeitpunkt wählen. Meine Damen und Herren der CDU, im Übrigen können wir zwar von der Versicherungsbranche viel fordern, und eine Forderung des Landtags ist sicher nicht ohne moralisches Gewicht, aber formal ist Versicherungsrecht Bundesrecht. Dabei ist es aus unserer Sicht grundsätzlich legitim, dass sich der Landtag Rheinland-Pfalz mit dem für unser Land so wichtigen Thema befasst. Wir sollten bei derartigen Themen grundsätzlich mit Selbstbewusstsein als Landtag im Sinne unserer Bürger auch über den Bundesrat Impulse nach Berlin geben. Das sollte dann aber auf einer klaren Faktenbasis geschehen, was bei dem Antrag der CDU-Fraktion aus unserer Sicht nicht gegeben ist. Wie sehen bei diesem wichtigen Thema weiteren Informations- und Erkenntnisbedarf und schlagen zu dessen Ergründung eine Anhörung von Sachverständigen aus den Bereichen Wirtschafts-, Bau- und Versicherungswesen in den zuständigen Ausschüssen vor. Neben dem Innenausschuss kommen hier die Ausschüsse für Recht, Wirtschaft und Verbraucherschutz infrage. Wir beantragen daher Ausschussüberweisung und würden uns freuen, dieses wichtige Thema im zuständigen Ausschuss mit geeigneten Sachverständigen zu besprechen und zu analysieren. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Wir fahren in der Debatte fort. Nächster Redner für die FDP-Fraktion ist deren Fraktionsvorsitzender, Herr Fernis. Sie haben 5 Minuten.
Philipp Fernis FDP
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte über eine Elementarschadenversicherung und eine Pflicht, eine entsprechende Versicherung zu unterhalten, ist nicht neu. Sie kommt immer wieder, insbesondere nach großen, sehr öffentlichkeitswirksamen Schadenslagen auf und war zuletzt Gegenstand größerer politischer Beratungen nach der Flutkatastrophe an der Oder im Jahr 2002. Daraufhin hat die Justizministerkonferenz eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich unter Federführung des damaligen Bundesjustizministers mit dieser Thematik beschäftigt hat, aber letzten Endes zum Ergebnis gelangt ist, dass erhebliche rechtliche Bedenken einer entsprechenden Pflichtversicherung entgegenstehen. Gleichzeitig gab es politisch Verabredungen, die dahin gingen, dass der Staat deutlich darauf hinweist, dass es entsprechende Versicherungsmöglichkeiten gibt und er sich gleichzeitig bei künftigen Schadenlagen ein Stück weit zurückhalten wird. Nun ist es so gekommen, dass Rheinland-Pfalz und auch Nordrhein-Westfalen im Juli letzten Jahres von einer Katastrophe getroffen wurden, deren Ausmaß niemand vorhergesehen hat, und sodann in einer gemeinsamen politischen Kraftanstrengung von Bund und Ländern entschieden wurde, das materielle Leid, das mit dieser Katastrophe verbunden ist, so weit wie möglich zu verringern. Dieser Akt der Solidarität mit den betroffenen Menschen, hier auch staatliche Mittel in die Hand zu nehmen, ist natürlich die richtige Antwort auf eine solche Katastrophe, die man nicht vorhersehen konnte und die Menschen in einer Art und Weise getroffen hat, die unvorhersehbar war. Jetzt legt die CDU-Fraktion einen Antrag vor. Darin steht manches Wünschenswerte, aber dann doch sehr unkonkret. Darin steht, wir wünschen uns, dass wir die Elementarschadenversicherungsquote auf 80 % erhöhen. Warum 80 %? Auch 20 % wären immer noch ein erhebliches Schadpotenzial. Unabhängig davon steht darin nicht wirklich, wie das erreicht werden soll, insbesondere steht nichts darin, wofür der rheinland-pfälzische Landtag eine echte Regelungskompetenz hätte. Es steht darin, dass im Baurecht und im Wasserrecht verschärft werden soll, obwohl das im Jahr 2017 bereits geschehen ist und es viel zu früh ist, um die Auswirkungen dieser Regelungen zu berücksichtigen und zu beurteilen, weil wir doch alle wissen, dass die entsprechenden Umsetzungen in solchen Bereichen nun einmal eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Er ignoriert, dass die Justizministerkonferenz in Ansehung der Entwicklung einerseits der Versicherungsquote und andererseits der Schadensereignisse erneut eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, um die Frage mit Blick auf die sich möglicherweise auch verändernde Sachlage, mit Blick auf die höhere Wahrscheinlichkeit solcher Schadensereignisse, mit Blick auf die politisch auch richtige Realität, dass bei sehr großen Schäden dann doch in letzter Konsequenz die öffentliche Hand einspringt, erneut zu untersuchen. Deswegen ist es jetzt an der Zeit, diese Dinge alle einmal sorgfältig zu prüfen, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig auseinanderzusetzen und dann gegebenenfalls Entscheidungen zu treffen, aber nicht einen relativ abstrakten Antrag zu verabschieden, der keinen irgendwie gearteten konkreten Regelungsinhalt beinhaltet, sondern in der Tat außer der politischen Message, wir haben uns damit beschäftigt und wollen, dass es besser wird, keinen Inhalt hat. Es ist wirklich an der Zeit, diese Dinge jetzt einmal sorgfältig und strukturiert aufzuarbeiten und auch die Fragen aufzuarbeiten, die sich hinsichtlich der Versicherungswirtschaft stellen. (Abg. Thomas Weiner, CDU: Ausschussüberweisung! – Weitere Zurufe von der CDU) Ein Problem in der damaligen Diskussion vor inzwischen fast 20 Jahren war auch, dass man sich die Frage gestellt hat, wie denn gegebenenfalls ein Rückversicherungssystem für Schadensdimensionen dieser Größe aussiehht. Das ist alles nicht völlig trivial. Wenn Sie selbst einen Antrag vorlegen, der so dünn ist, dass Sie auf der anderen Seite sagen, dann macht ihn doch im Ausschuss besser, dann sage ich ganz ehrlich, lassen wir doch diejenigen einmal ihre Arbeit machen, die schon damit begonnen haben, sich mit all diesen Fragen fundiert zu beschäftigen, (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) werten die Ergebnisse dann gemeinsam aus und treffen gegebenenfalls gesetzgeberische Maßnahmen auf der Ebene, auf der die entsprechende Gesetzgebungskompetenz liegt, nämlich auf der Bundesebene. Das alles begleiten wir konstruktiv und begleiten das auch gerne, aber dieser Antrag ist so dünn, dass wir ihn heute erledigen können und erledigen sollten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die FREIEN WÄHLER deren Fraktionsvorsitzender Dr. Streit. Sie haben 5 Minuten.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist sehr wichtig; denn wir können es uns nicht leisten, immer wieder in solch hohen Schadenshöhen als Staat Ausgleich zu bringen. Deshalb brauchen wir Lösungen. Wir brauchen sie heute; denn wenn alle der Überzeugung sind, dass sich Klima ändert und wir mit solchen Fällen öfters zu rechnen haben, dann sind die Schäden auch jeweils öfter in den Jahren zu berechnen. Der Antrag, so gut er ist, wirft zunächst einmal Fragen auf. Deshalb ist er so gut. Diese Fragen, die sich stellen, sind für mich: Sind bei Elementarschäden nur Gebäude zu versichern oder auch der Hausrat, der heute oftmals einen enormen Teil des Vermögens ausmacht? Besteht eine Kontrahierungspflicht, ein Abschlusszwang jedes Versicherers, auch alle Interessenten anzunehmen? Darf der Versicherer nach mehrmaligem Eintreten eines Schadens auch kündigen? Wer nimmt denn dann die Betroffenen auf? Wie sind die Versicherungsprämien für Menschen in besonderen Risikogebieten? Gibt es Risikoklassen mit gestaffelten Beiträgen oder eine einheitliche Versicherungsprämie? Darf man, wie im Antrag beschrieben, die Versicherungspflicht mit der Kfz-Haftpflicht vergleichen? Schaut man sich zunächst einmal die Pflichtversicherungen an, so kennen wir die Sozialversicherungen, die Insolvenzversicherungen und die Haftpflichtversicherungen. Beim Kfz gibt es also eine solche Pflichtversicherung in der Haftung. Das heißt, beim Auto gibt es aber umgekehrt keine Pflichtversicherung, den eigenen Schaden ganz abzudecken, also eine Versicherung für sich selbst. Es gibt keine Vollkaskoversicherung für den Einzelnen selbst. Es gibt nur eine Verpflichtung, den anderen durch eine Haftpflicht mit bestimmten Höchstsummen zu schützen. Das haben wir dann auch bei bestimmten anderen Berufen. Die freien Berufe kennen das – Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure –, und dann gibt es noch bestimmte Betriebshaftpflichtversicherungen in Branchen. Lediglich bei den Sozialversicherungen, also Krankenversicherung, Pflegeund Rentenversicherung im gesetzlichen Bereich haben wir eine solche Versicherung für sich selbst. Pflichtversicherungen gab es früher. Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind eben vom Kollegen Fernis beschrieben worden. In Baden-Württemberg gab es die Feuerversicherung. Wenn ich mir heute aber anschaue, wie hoch die Schäden werden, kann aus einer solchen Feuerversicherung oder Katastrophenversicherung sogar eine Pflicht werden, wenn es ein meritorisches Gut wird, also ein Gut, das vom Staat unbedingt zu schützen ist. Schauen wir uns einmal den Katastrophenfall an. Mein wichtigster Punkt für den Katastrophenfall wäre, dass in Deutschland ein Versicherungsmodell entwickelt wird, das es allen Eigentümern ermöglicht, eine Gebäude-, Hausratoder auch Unternehmensversicherung einzugehen, und zwar mit bezahlbaren Prämien. Wenn Sie das auf dem Schirm haben, wenn Sie das verfolgt haben, das war eine der ersten Forderungen in unserem Fünf-Punkte-Programm im Juli 2021 nach der Flutkatastrophe. Was machen denn die anderen Länder? Jetzt meine ich nicht die anderen Bundesländer, sondern ich meine andere Länder. Hier schaue ich auch auf Österreich. In Österreich gibt es seit 1951 einen Katastrophenfonds. Der Katastrophenfonds wurde durch den Bund für die zusätzliche Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbeugung gegen künftige und zur Beseitigung von bereits eingetretenen Katastrophenschäden eingerichtet. Aus diesen Mitteln des Katastrophenfonds werden im Übrigen auch Einsatzgeräte für die Feuerwehren sowie das Warn- und Alarmsystem mitfinanziert. Der Katastrophenfonds speist sich jetzt aus Anteilen des Bundes an der Einkommensteuer, also die veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer sowie aus der Körperschaftsteuer. Der Bund erbringt diese Leistungen in den Fonds. Obwohl es sich um gemeinschaftliche Bundesabgaben handelt, wird nur der Bund mit der Bereitstellung der Mittel des Fonds belastet, weil die Anteile von den Ertragsanteilen des Bundes abgezogen werden. Die Privatpersonen können dann Anträge stellen. Es gibt für die einzelnen Bundesländer bestimmte Tableaus, wie das Geld verteilt wird. (Glocke des Präsidenten) Die Lösung findet sich aber in einem ganz anderen Punkt dieses Fonds, nämlich durch den Katastrophenfonds werden auch Versicherungsprämien gefördert, in Österreich nur bei der Ernteversicherung. Das wäre aber ein auf Deutschland übertragbarer Ansatz. (Glocke des Präsidenten) Insgesamt gibt es mehr Fragen als Antworten. Deshalb beantrage ich die Überweisung an die Fachausschüsse. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Matthias Lammert
Wir fahren fort. Für die Landesregierung spricht Staatsminister Herbert Mertin.
Herbert Mertin
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut und richtig, dass nach diesem doch sehr schadensträchtigen und viele Menschenleben fordernden Ereignis letztes Jahr im Ahrtal und auch im benachbarten Nordrhein-Westfalen über die Frage diskutiert wird, welche Verbesserungen vorgenommen werden können. Einige Verbesserungen werden in diesem Antrag der CDU-Fraktion benannt, ohne es näher zu konkretisieren: die Forderung, dass im Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht oder im Wasserrecht Verschärfungen vorgenommen werden. Natürlich kann man über solche Dinge sprechen. Man darf allerdings nicht außer Betracht lassen, dass es hier in den vergangenen Jahren schon ganz erhebliche Verschärfungen wegen Hochwasserereignissen in anderen Bundesländern gegeben hat. Man muss dabei berücksichtigen, die Vorschriften, die geschaffen worden sind, können erst in Jahrzehnten so richtig zur Wirkung kommen, weil solche Vorschriften, wie sie in den letzten Jahren verschärft worden sind, nur für neue Baugebiete gelten. Dort, wo schon gebaut worden ist, gibt es Bestandsschutz. Insofern würden diese für die vorhandene Bebauung im Ahrtal zum Beispiel nicht greifen, sodass man darüber nachdenken muss, ob es vielleicht andere Maßnahmen gibt, die man ergreifen könnte. Insofern kann man auf den ersten Blick nicht sagen, dass eine bloße Verschärfung der Gesetzeslage, wie sie hier vorgeschlagen wird, sehr schnell zu einer höheren Sicherheit führen würde. Es wird auch – das kommt bei Schadensereignissen wie diesen mit schöner Regelmäßigkeit auf den Tisch – eine sogenannte Elementarschadenpflichtversicherung vorgeschlagen. Freiwillig kann man sie heute abschließen. Es ist nicht so, dass es nicht entsprechende Angebote gäbe, aber man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass die Versicherungsquote oder der Schutz durch Versicherung in diesem Bereich außerordentlich gering und weit davon entfernt ist, einen ausreichenden Schutz für alle zu erreichen. Es wird vorgeschlagen, dass man zunächst einmal keine Pflichtversicherung einführt, sondern an die Versicherungswirtschaft appelliert, dass sie freiwillig Verträge anbietet, in denen das enthalten ist und der Versicherungsnehmer, wenn er das nicht will, es streichen muss. Jetzt kommt es: Das Streichen dieses Teils soll auch zum Verzicht auf Schadenersatz durch staatliche Leistungen führen. Es ist denklogisch nicht ganz einfach, auf etwas zu verzichten, worauf man keinen Anspruch hat. (Heiterkeit bei der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Das, was die Bundesländer und der Bund derzeit zur Verfügung stellen – ich bin sehr dankbar dafür, dass sie uns das zur Verfügung stellen und uns helfen, den Schaden dort zu minimieren –, geschieht aber bloß über eine Billigkeitsentscheidung. Ein Billigkeitsentscheidung von Bund und Ländern, in diesem Ausnahmefall, in diesem Katastrophenfall zu helfen. Auf Ansprüche kann man hier also nicht verzichten, weil es in dem Sinne keine Ansprüche gibt. Ob es künftig bei ähnlich gelagerten Schadensereignissen solche Billigkeitsentscheidungen seitens des Bundes und der Länder gibt, bleibt offen. Insofern scheint mir dieser Gedanke, auch wenn er auf den ersten Blick faszinierend zu sein scheint, nicht ganz hilfreich zu sein, weil man letztlich nicht auf etwas verzichten kann, worauf man keinen Anspruch hat. (Abg. Thomas Weiner, CDU: Jetzt kommt Ihr Vorschlag!) Es ist in diesem Zusammenhang auch immer wieder der Vergleich mit der Pflichtversicherung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gezogen worden. Hier bin ich dem Fraktionsvorsitzenden Streit außerordentlich dankbar, dass er klargestellt hat, der Vergleich hat keine Grundlage, weil mit der KfzHaftpflichtversicherung fremde und nicht eigene Schäden versichert werden. Es gibt keine Pflicht, eine Vollkaskoversicherung für das Auto abzuschließen. Das macht man freiwillig. Allerdings gibt es, wenn man so will, etwas Vergleichbares im Bereich der Krankenversicherung, und zwar nicht nur im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, in der diejenigen, die ihr unterfallen, gesetzlich pflichtversichert sind, sondern vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber entschieden, dass alle in Deutschland krankenversichert sein müssen. Es besteht also auch eine Pflicht für diejenigen, die nicht unter die gesetzliche Krankenversicherung fallen. Gleichwohl ist es bei der Elementarschadenpflichtversicherung eine nicht ganz einfache Lage, weil es durchaus unterschiedliche Dinge gibt, die da zu bewerten sind. Deshalb hat die Justizministerkonferenz eine entsprechende Arbeitsgruppe eingesetzt, die in den nächsten Monaten die Ergebnisse zeitigen wird. Im Rahmen dieser Untersuchung ist sicher zu berücksichtigen, wie die Risikoprognosen für solche Erscheinungen in der Zukunft sind. Herr Streit, auf welche Art und Weise kann man das überhaupt versichern? Es muss letztlich für die Teilnehmer auch noch bezahlbar sein. Ich erinnere mich an meine allererste Amtszeit. Damals wollte die Versicherungswirtschaft vom Staat auf jeden Fall schon einmal pauschal 6 Milliarden Euro haben. Das fand damals keine überzeugende Wirkung. Insofern werden wir auf Ebene der Landesregierung diesen Bericht, der der Justizministerkonferenz zugeleitet werden soll, abwarten und dann näher anschauen. Wenn ich sehe, dass das Parlament auch eine Enquete-Kommission eingesetzt hat, in der alle Fraktionen mitwirken und dort beraten, wie man es künftig regeln kann, finde ich, tun wir alle gut daran, diese Beratungen abzuwarten und dann die entsprechenden Maßnahmen zu entwickeln und zu beschließen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Thomas Weiner, CDU)
Matthias Lammert
Wir sind am Ende der Debatte angekommen. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist aber Ausschussüberweisung beantragt worden. Ich darf zunächst einmal die antragstellende Fraktion fragen, an welche Ausschüsse überwiesen werden soll. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) – Wir würden dann über eine Ausschussüberweisung abstimmen. Es muss aber darüber abgestimmt werden, an welchen Ausschuss konkret eine Überweisung erfolgen soll. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Innen, Haushalt und Wirtschaft!) – Innen, Haushalt, Wirtschaft. Okay. Wer der Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. (Zurufe von der CDU) Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/2080 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Keine „geschlechtergerechte Sprache“ an Schulen und in der Landtagsverwaltung Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/2075 – Es ist von den Fraktionen eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart worden. Der Fraktion der AfD steht zusätzlich eine Redezeit von 1,5 Minuten und der Fraktion der FREIEN WÄHLER von 1 Minute zur Verfügung. Ich darf für die antragstellende Fraktion der AfD dem Kollegen Schmidt das Wort geben. Herr Schmidt, Ihnen steht eine Redezeit von 6,5 Minuten zur Verfügung.
Martin Louis Schmidt AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! „Ich finde den Doppelpunkt super. Das spricht sich viel besser.“ Mit diesen Worten wurde Ministerpräsident Dreyer am 4. Januar des neuen Jahres vom SWR zitiert. Sie sprach sich dafür aus, in allen Dokumenten des Landes künftig durchgängig den GenderDoppelpunkt zu verwenden. Sie erklärte – ich zitiere –: Ein entsprechender Leitfaden würde gemeinsam mit der Landtagsverwaltung entwickelt. Das irritiert uns als AfD-Fraktion sehr, schließlich hat der Wissenschaftliche Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz in einem von unserer Fraktion in Auftrag gegebenen Gutachten klargestellt, dass – Zitat – „die Landtagsverwaltung bekanntermaßen nicht der Regelungskompetenz der Landesregierung unterfällt“. Die Ministerpräsidentin hat sich demnach nicht in Belange der Landtagsverwaltung einzumischen. Das ist Sache des Parlaments. Auch deshalb wollen wir die Angelegenheit heute im Plenum besprechen. (Beifall der AfD) Frau Dreyer sollte also Nachhilfe in Demokratieerziehung nehmen und leider auch in deutscher Grammatik, (Zurufe von der SPD) genauer, sich mit dem generischen Maskulinum vertraut machen, das durch den Gender-Doppelpunkt im angeblichen Bemühen um sogenannte gendersensible oder geschlechtergerechte Sprache völlig verkannt wird. Der auf der Rechnertastatur einfach darzustellende Doppelpunkt wird nach einer männlichen Bezeichnung oder dem Wortstamm und vor die weibliche Endung gesetzt und beim Sprechen durch eine kurze Pause dargestellt. Er tritt damit funktional an die Stelle des sogenannten Gender-Sternchens, um alle Geschlechter gleichermaßnahmen anzusprechen. Doch das ist grammatikalisch wie sprachgeschichtlich Unsinn, womit wir beim generischen Maskulinum sind. Gestatten Sie mir deshalb einen kleinen Exkurs. Im Gegensatz zum spezifischen Maskulinum, das immer männliche Individuen bezeichnet, abstrahiert das generische Maskulinum vom Geschlecht. Peter Eisenberg, emeritierter Professor für deutsche Sprache der Gegenwart an der Universität Potsdam betonte deshalb – ich zitiere –: „Ein geschlechtergerechtes Durchregeln, das Eingriffe in die Sprache einschließt und uns ein permanent schlechtes [Gewissen] macht, lehnen wir ab.“ Die ideologisch motivierte sogenannte geschlechtergerechte Sprache führt zu zahlreichen Absurditäten und wird den Menschen von oben aufoktroyiert, statt einem organischen, gewissermaßen demokratischen Verständnis von Sprachentwicklung zu folgen, wie es für den deutschen Sprachraum seit langer Zeit charakteristisch ist. Demnach werden nur solche Veränderungen beim Wortschatz oder in grammatikalischen Gepflogenheiten ins offizielle Regelwerk und dessen administrativen Gebrauch eingeführt, die sich zuvor deutlich erkennbar im Alltag durchgesetzt haben. Doch laut einer INSA-Umfrage aus dem August 2021 halten zwei Drittel die sogenannte geschlechtergerechte Sprache für eher unwichtig oder sehr unwichtig. (Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD) Nur 22 % erachten es als sinnvoll, dass bei ARD oder ZDF Sprechpausen für Zuschauer:innen eingelegt werden. 56 % sehen darin keinen sinnvollen Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit. Für die Schulen sagen wir als AfD-Fraktion ganz klar: Keine Ideologie auf Kosten unserer Kinder; denn auch und gerade für den Unterricht gilt, dass Gendersprache gar nicht durchgängig umsetzbar ist, und wenn, dann um den Preis einer sprachästhetischen Katastrophe. (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Wer schlägt das denn vor?) Vielmehr wird die durch kläglich gescheiterte Reformvorhaben wie das Schreiben nach Gehör bereits schwer beeinträchtigte Einheitlichkeit der Rechtschreibung absehbar zusätzlich massiv gestört. Für die Schulen, die Universitäten, die Landtagsverwaltung und alle relevanten gesellschaftlichen Bereiche fordern wir, dass die Einheit der Sprache gewahrt bleiben muss, und zwar nach den amtlich gültigen Rechtschreibregeln. Diese wurden vom Rat für deutsche Rechtschreibung im erstmals im Jahr 2006 herausgegebenen amtlichen Regelungswerk fixiert. Dort sind bis heute weder der Gender-Doppelpunkt noch das Gender-Sternchen und auch nicht das Binnen-I oder der Gender-Unterstrich zu finden. (Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD) Rheinland-Pfalz sollte sich vor diesem Hintergrund an Schleswig-Holstein und Sachsen orientieren, wo die Kultusbehörden unlängst das Verwenden nicht regelkonformen Gendersprechs untersagt haben. Man könnte auch in das traditionell besonders sprachsensibile Nachbarland Frankreich blicken, in dem der dortige Bildungsminister bereits im Mai 2021 die sogenannte geschlechtergerechte Sprache an Schulen und in seinem Ministerium verboten hat. (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört!) Begründung: Das Lesen und Erlernen der französischen Sprache würde behindert. Außerdem würden sich vor allem Schüler mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche schwertun. Werte Kollegen vor allem der regierungstragenden Fraktionen, ich frage Sie ganz persönlich: Wollen wir wirklich so schreiben und sprechen wie im rheinland-pfälzischen Koalitionsvertrag der Ampel? Dort finden sich Wortungetüme wie „Verbraucher:innenschutz“, „Feind:innen“, „Nichtakademiker:innenhaushalten“, „Verschwörungsideolog:innen“ und „Menschenrechtsverteidiger:innen“. Ich bin im Aussprechen des Doppelpunkts nicht ganz geübt. Das bitte ich zu entschuldigen. (Zurufe von der SPD) Nikolaus Lohse ist zuzustimmen, wenn er am 27. März 2021 auf WELT Online festhält – ich zitiere –: „Wenn diese neue Form der Spracheinigung und die moralische Umwertung tief im Sprachgebrauch verankerter Ausdrucksform so weitergeht, dann wird die Kommunikation künftig sehr anstrengend.“ (Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD) Man kann es auch noch schärfer formulieren, wie dies zum Beispiel der Dichter Reiner Kunze getan hat. Wörtlich sagte er: „Der Sprachgenderismus ist eine aggressive Ideologie, die sich gegen die deutsche Sprachkultur und das weltliterarische Erbe richtet, das aus dieser Kultur hervorgegangen ist.“ Unser Antrag liegt Ihnen vor. Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Wohl aller Bürger und zum Wohl der deutschen Sprache, die ein schützenswertes Kulturgut ist. Danke sehr. (Beifall der AfD – Zurufe von der SPD)
Matthias Lammert
Für die Koalitionsfraktionen erteile ich der Kollegin Pia Schellhammer das Wort. (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Man darf nur hoffen, dass sich die deutsche Sprache noch entwickeln darf!) Abgeordnete Schellhammer hat jetzt das Wort!
Pia Schellhammer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! (Beifall und Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Sprache ist immer im Fluss. Sprache bildet auch immer die Gegenwart ab. Dass wir aktuell natürlich darüber diskutieren müssen, wie unsere Gesellschaft geschlechtergerechter wird, bildet sich auch darin ab, dass wir die Möglichkeit haben, unsere Sprache entsprechend anzupassen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Fragen Sie Bürger, was sie davon halten!) Niemandem wird dadurch etwas weggenommen. Sie können weiter in Ihrem generischen Maskulinum sprechen. Dann sind wir Frauen und auch andere Geschlechter eben nicht mitgemeint. Dann wird eben deutlich, wen Sie ansprechen. Ihnen wird an der Stelle doch gar nichts genommen. Wir aber haben die Möglichkeit, mit Sprache alle mitzumeinen, und das sollten wir uns auch ermöglichen. Deswegen finde ich es gut, welche Haltung die Landesregierung zum Stichwort „Gendern“ einnimmt, und ich finde es auch gut, dass in den Selbstpublikationen des Landtags inzwischen der Doppelpunkt angekommen ist. Wir sprechen hier alle Rheinland-Pfälzer, (Heiterkeit bei der AfD) Rheinland-Pfälzer:innen an. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD –
Michael Frisch AfD
Das muss auch sie noch üben!) Wir sind der Auffassung, dass es möglich ist, eine respektvolle und sensible Sprache zu wählen. Im Ausschuss wurde uns vorgeworfen – wir hatten es schon im Bildungsausschuss –, es wäre ein elitäres Großstadtmilieu, was dahintersteckt. Schauen wir uns aber beispielsweise den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 zum Personenstandsrecht an, dann zeigt es doch ganz klar auf, dass unsere Gesetze mehr als zwei Geschlechter abzubilden haben, und dementsprechend haben wir auch die Möglichkeit, dass unsere Sprache mehr als zwei Geschlechter abbildet, und das ist doch gut. Sie werfen uns eine elitäre Debatte vor, aber wenn wir uns Rheinland-Pfalz anschauen, dann gibt es doch auch Kinder im ländlichen Raum, die intergeschlechtlich auf die Welt kommen, dann sind doch auch Transmenschen im ländlichen Raum zu finden, und auch diesen Menschen müssen wir mit unserer Sprache Rechnung tragen. Diese Menschen sind von sehr, sehr viel Diskriminierung in ihrem Leben betroffen, und wenn wir die Möglichkeit haben, mit unserer Sprache diese Menschen in unserer Mitte willkommen zu heißen, dann sollten wir diese Möglichkeit auch nutzen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Ihr Antrag ist zutiefst unehrlich. Sie sprechen von Klarheit, von Gesetzen oder von Sprachästhetik, aber im Endeffekt beinhaltet er doch ein Kernanliegen. Sie wollen das binäre Geschlechtermodell erhalten, in dem Männern und Frauen ganz klare Rollen zugeteilt werden. Sie verstecken das hinter der Idee, es ist nicht lesbar. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das ist wieder Ihre typische Unterstellung! –
Dr. Jan Bollinger AfD
Wieder Verschwörungstheorien! –
Michael Frisch AfD
Aber echt!) Seien Sie aber doch ehrlich. Ihnen geht es an der Stelle doch nicht darum, dass etwas lesbar ist. Ihnen geht es darum, dass sich das Hinterfragen von Geschlechterrollen eben nicht in unserer Sprache abbildet. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Seien Sie doch da wenigstens einmal ehrlich. Von Ihnen erwarte ich das aber gar nicht mehr. Es geht auch darum, Möglichkeiten der gendergerechten Sprache zu erlernen. Ich bin sehr dankbar für den Kompromiss, den wir derzeit haben; denn wir haben noch keine klare Regelung, wie die Sonderzeichen verwendet werden. Der Rat für deutsche Rechtschreibung wird sich erst im Frühjahr 2022 konkret damit befassen. Deswegen finde ich es gut, dass es aktuell an den Schulen in Rheinland-Pfalz nicht als Rechtschreibfehler angestrichen, sondern markiert wird. Dann, wenn es klare Regeln gibt, (Abg. Michael Frisch, AfD: Es gibt die Regeln schon! Die gibt es doch!) wird es auch im Rahmen der KMK diskutiert. Das ist eine gute Möglichkeit, und das finde ich den richtigen Weg, und ich danke dem Bildungsministerium für diese Haltung. Zum Landtag: Es geht nur darum, das umzusetzen, was der Bundestag an der Stelle macht. Was hat der Bundestag gemacht? Er hat, wenn Fraktionen einen Antrag stellen, den Genderstar, Gendergap oder Doppelpunkt bislang nicht akzeptiert. Es wurde geändert. Das heißt, wenn meine Fraktion einen Berichtsantrag stellt und den Doppelpunkt verwendet, dann wird es nicht mehr umgeschrieben, sondern es wird klargemacht, hier wird geschlechtergerechte Sprache verwendet. Das ist auch eine gute Möglichkeit, sichtbar zu machen, welche Fraktionen das generische Maskulinum benutzen und welche Fraktionen alle Bürger:innen mitmeinen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Es gibt Sprachregeln, die sind einzuhalten! Auch für die Grünen!) Sie haben eine Sache in Ihrem Antrag gesagt. Sie haben ganz klar gesagt, das schätzen manche in der Bevölkerung als eher unwichtig ein. Ich finde, Ihr Antrag ist nicht nur unwichtig, sondern er zeigt tatsächlich ganz klar, welche diskriminierende Haltung Sie haben. Sprache ist immer im Fluss. Wir nehmen die Gegenwart wahr. Die Gegenwart ist zum Glück nicht so, wie Sie sie zeichen, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die Bürger sehen das anders als Sie!) sondern sie ist viel, viel bunter. Wir sprechen alle Menschen in diesem Bundesland an, (Abg. Michael Frisch, AfD: Offensichtlich aber nicht!) und das ist auch gut so. Sie werden uns in dieser Hinsicht nicht zum Schweigen bringen. Wir haben eine sehr klare Sprache, mit der wir alle mitmeinen können, und da sind wir als Koalitionsfraktionen auch sehr gut aufgestellt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)
Matthias Lammert
Nächste Rednerin ist für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Marion Schneid.
Marion Schneid CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein typischer AfD-Antrag, aus dem Sächsischen Landtag herausgenommen, (Widerspruch von der AfD) in Rheinland-Pfalz eingebracht, und wie so oft populistisch und voreingenommen; denn es geht nur darum, ein Problem heraufzubeschwören, welches gar keines ist. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich sage aber auch ganz ernsthaft: Wenn wir in dieser Zeit keine anderen Probleme und Sorgen haben, als uns mit Sternchen, Doppelpunkt und BinnenI zu beschäftigen, dann muss es uns in Rheinland-Pfalz und in Deutschland sehr gut gehen. (Beifall der CDU sowie der Abg. Philipp Fernis und Cornelia Willius-Senzer, FDP) Ich splitte meine Antwort auf die Bereiche des Antrags auf. Zum Schulbereich: Ich habe mir die Mühe gemacht, mit Schulleitern aus verschiedenen Schulformen zu sprechen, aber auch mit Deutschlehrern und natürlich mit Schülerinnen und Schülern. Ich gehe gerne die Schulformen mit Ihnen durch und schildere die Realität. In der Grundschule ist gendergerechte Schreibweise überhaupt kein Thema. (Zurufe von der AfD: Noch nicht!) Man ist bemüht, die Grundfertigkeiten des Lesens, des Schreibens, des Rechnens zu vermitteln, und mancherorts ist das schon eine richtig große Aufgabe mit den Herausforderungen der Migration, der Integration, der Inklusion und bildungsfernen Familien. Insofern ist keine Lehrkraft dazu in der Lage, jetzt auch noch Genderformen in die Grundschule einzubringen. (Beifall bei der CDU) Im Bereich der Förderschule argumentiert man ähnlich. Auch in den Realschulen plus und in den Gymnasien ist das Thema nur begrenzt wahrnehmbar. Gegenderte Schreibweisen sind wissentlich in Deutschaufsätzen und jetzt auch in Klassenarbeiten nicht aufgefallen. Das haben mir zwei Deutschlehrer unabhängig voneinander bestätigt. Bei der Bewertung von Aufsätzen kommt es natürlich in der Hauptsache auf die Inhalte an. Insofern würde es nur bei gravierenden Rechtschreibfehlern zu einer Veränderung der Benotung kommen. Das heißt, gendergerechte Schreibweisen allein führen natürlich nicht dazu, eine Note nach oben oder unten zu bewegen. Insofern ist das, was die AfD hier probt, sprichwörtlich ein Sturm im Wasserglas. (Abg. Michael Frisch, AfD: Warum hat Ihre Kollegin in Sachsen das anders gemacht?) Ich komme zum Verwaltungsbereich. Die Landesregierung ist immer offen für alle gegenderten Ansätze und Schreibweisen. Da verwundert es dann schon, dass sich die Ministerpräsidentin jetzt auf die Verwendung des Doppelpunkts festgelegt hat. (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Habe ich nicht!) Das ist ziemlich voreilig und letztendlich auch unüberlegt, denn es führt unmittelbar zu Problemen. Bei der Suchfunktion in OPAL zum Beispiel (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) kann das Vorschlagwort mit einem Doppelpunkt in der Wortmitte selbst nicht gefunden werden. Das ist ein wunderschönes Beispiel dafür, warum die Arbeit des Rats für deutsche Rechtschreibung so wichtig ist. (Beifall der CDU) Der Rat für deutsche Rechtschreibung beobachtet die Entwicklung des Schreibgebrauchs und bewertet die Möglichkeiten einer gendersensiblen Schreibweise. Alle sich jetzt auftuenden Kurzformen müssen hinsichtlich ihrer Doppelund Mehrfachfunktionen im Satzbau, aber auch hinsichtlich ihrer Lesbarkeit, der Hörbarkeit, der Verständlichkeit, hinsichtlich der Barrierefreiheit und Erlernbarkeit und nicht zuletzt hinsichtlich ihrer Rechtsklarheit geprüft und abgewogen werden. Wir dürfen durch Rechtschreibveränderungen die Hürden für Menschen, die sich im Schreiben und Lesen aus ganz unterschiedlichen Gründen total schwertun, nicht zusätzlich erhöhen. (Beifall der CDU) Die große kulturelle Leistung einer einheitlichen Schreibweise im deutschsprachigen Raum darf nicht durch individuelle Vorgaben und Festlegungen einzelner Bundesländer konterkariert werden. Die CDU setzt sich dafür ein, dass die Einheitlichkeit der Rechtschreibung in Deutschland erhalten bleibt und es eine einheitliche Lösung gibt, die auch aus sprachwissenschaftlicher Perspektive geeignet ist. Noch gibt es vom Rat der deutschen Rechtschreibung keine allgemeingültige Empfehlung für eine bestimmte Kurzform. Insofern sind Vorabweisungen und Vorabfestlegungen nicht zielführend. Danke. (Beifall der CDU –
Dr. Jan Bollinger AfD
Ihr Bundesvorsitzender Merz sieht das ganz anders! –
Michael Frisch AfD
Das war jetzt ein entschiedenes Jein, wie immer bei der CDU! Ihr müsste Euch nicht wundern, wenn Ihr den Bach runtergeht!)
Matthias Lammert
Wir fahren fort in der Debatte, und für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat der Abgeordnete Dr. Herbert Drumm das Wort. 6 Minuten, Herr Kollege, die Grundredezeit verlängert um die 1 Minute. (Unruhe bei AfD und CDU) Der Kollege Dr. Drumm hat das Wort. Herr Kollege, bitte.
Dr. Herbert Drumm FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Antrag, wie Sie merken, stößt eine wichtige Diskussion an. Sie muss allerdings sachlich und parteiübergreifend geführt werden. Die Überlegungen zur Genderisierung unserer Sprache treffen bei der Bevölkerung auf wenig Verständnis. Die Menschen in unserem Land müssen sich gerade völlig anderen, schwerwiegenden Problemen stellen. Mit der berechtigten Frage „Sonst habt Ihr wohl keine anderen Sorgen?“ möchte ich in diesem Zusammenhang nicht konfrontiert werden. Die Politikverdrossenheit vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger ist schon groß genug. Auch lässt sich Gleichberechtigung nicht über Sprachregelungen anordnen oder beflügeln. Viel eher könnte die Einführung einer genderorientierten Schreibweise sogar davon ablenken, dass in vielen Bereichen noch gar keine Gleichberechtigung umgesetzt wurde, also konkreter Handlungsbedarf besteht. Zum Antrag. Zwei Bereiche werden in ihm vorrangig angesprochen, zum einen die Landesregierung und der parlamentarische Betrieb. Hier handelt es sich um zwei völlig getrennte Bereiche mit jeweils eigenständiger Regelung. Im Gegensatz zu den Ministerien und anderen Behörden unterliegt das Parlament nicht der Regelungskompetenz der Landesregierung. (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Das ist klar!) Es entscheidet also in eigener Verantwortung über solche Veränderungen. Insbesondere kann es nicht sein, dass in der Landtagsverwaltung einfach Regelungen der Regierung übernommen werden, ohne dass dieses Haus vorher zugestimmt hat. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der AfD) Das Parlament hat das letzte Wort. Hier teilen wir voll und ganz die Aussagen unseres Wissenschaftlichen Dienstes. Lassen Sie mich nochmals zitieren: „Da die Landtagsverwaltung bekanntermaßen nicht der Regelungskompetenz verfassungsunmittelbarer Sachkompetenz die zur Erfüllung seiner Parlamentsaufgaben erforderlichen Verfahrens- und Ordnungsgrundlagen eigenverantwortlich fest.“ Natürlich ist es sinnvoll, dass dabei eine einheitliche Regelung gefunden wird, die sich an der amtlichen Regelung orientiert. Wie sieht es aber aus mit der Umsetzung der entsprechenden Aussage im Koalitionsvertrag der Ampelregierung, auf die auch die Ministerpräsidentin gerne eingeht? Wie weit ist man? Werden Experten gefragt? Wie viel Gendern soll es sein? Vor allem aber lassen die Formulierungen Zweifel aufkommen an der entscheidenden Rolle des Parlaments. Hier herrschen Klärungsbedarf und Bedarf an dringender Besinnung auf sprachwissenschaftliche Grundlagen. Daher werden wir, die Freien Wähler, in einer der nächsten Sitzungen des Kulturausschusses um einen Bericht über den aktuellen Sachstand bitten und die Beteiligung des Ausschusses und des Landtags erörtern. Der zweite Schwerpunkt des Antrags betrifft die Schulen. Besonders ist hier eine einheitliche Regelung für alle Schulen unverzichtbar, die bundesweit gültig sein muss. Die deutsche Sprache und deren Rechtschreibung sind ohnehin schon kompliziert genug. Uneinsichtige Genderregelungen und dann auch noch unterschiedliche Varianten in einzelnen Bundesländern wären eine weitere und unzumutbare Belastung, besonders für lernschwache oder bildungsferne Schüler. Auch die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund würde dadurch zusätzlich erschwert. Die unkoordinierten Initiativen mehrerer Kultusminister lassen deutlich erkennen, dass dringender Klärungsbedarf besteht. Ich warne ganz eindringlich: Sprache ist ein entscheidender und prägender Teil unserer Kultur. Sie darf unter keinen Umständen leichtfertig und vorschnell dem Zeitgeist angepasst werden. Sie entsteht aus dem Volk – ich erinnere nur an an Martin Luther –, (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Änderungen können sich nur dann durchsetzen, wenn sie von den Menschen verstanden und akzeptiert werden. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der AfD) Nach meiner Einschätzung sind die bereits nutzbaren Regelungen völlig ausreichend. Wer in seinen Texten bewusst auf geschlechtergerechte Sprache setzen möchte, dem steht es frei, die von der Dudenredaktion empfohlene Vorgehensweise umzusetzen; denn der gehören bekanntlich die besten Experten der deutschen Sprache und Rechtschreibung an. Vielleicht sollte man auch einmal auf die Kulturschaffenden zugehen und deren Meinungen erkunden. Schauen Sie einmal bei Frau Heidenreich nach. Vielleicht reicht es aber auch schon aus, sich von einem Sprachwissenschaftler die Bedeutung von grammatikalischem und biologischem Geschlecht erklären zu lassen. Jedenfalls sehen wir, die Freien Wähler, wie oben angekündigt, dringenden Beratungsbedarf im Kulturausschuss im Landtag. Da dies noch nicht erfüllt ist, lehnen wir im Moment den Antrag ab. Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit, auch wenn Sie einige meiner Aussagen schon von den Vorrednerinnen und Vorrednern gehört haben. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung hat Staatsministerin Dr. Hubig das Wort.
Dr. Stefanie Hubig
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Selbstverständlich schreiben Landesregierung und Schulen entsprechend der geltenden Rechtschreibregeln, und genau diese Rechtschreibregeln werden an den rheinland-pfälzischen Schulen gelehrt, und sie werden auch von unseren Kindern gelernt. Maßgeblich für die Festlegung der deutschen Rechtschreibregeln sind die Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung – er ist schon erwähnt worden –, und daran orientiert sich natürlich auch die Landesregierung, und daran orientieren sich auch unsere Schulen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat zuletzt in einer Stellungnahme vom 26. März 2021 auf die Notwendigkeit einer normgerechten Schreibweise hingewiesen. Das sehen wir genauso. Klar ist aber auch, dass sich Sprache wandelt. Der Ratsvorsitzende Herr Dr. Lange hat in einem SPIEGEL-Interview am 7. Oktober im vergangenen Jahr erklärt – auch das ist gerade schon zur Sprache gekommen –, dass sich das Gremium im April dieses Jahres mit dem Thema befassen und prüfen wird, welche Empfehlungen es zum Umgang mit den im Antrag der AfD genannten Varianten aussprechen wird. Deshalb sieht es auch die Landesregierung jetzt nicht als dringlich an, andere neue Rechtschreibregeln anzuordnen, die dann in Kürze möglicherweise wieder modifiziert werden müssen. Wir werden nach der Frühjahrssitzung des Rats für deutsche Rechtschreibung in der Kultusministerkonferenz mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Länder beraten, ob und wenn ja welche Empfehlungen für die Schulen ausgesprochen werden sollen. Darin sind wir uns übrigens sehr einig. Da gibt es kein großes Durcheinander. 14 Länder haben dieselbe Auffassung, zwei sind abgewichen. Man kann überlegen, woran das liegt. Meine Damen und Herren, wir wissen alle, die Forderung der AfD-Fraktion nach einem Verbot bestimmter Schreibweisen in der Schule hat keinen orthografischen Hintergrund. Die ganze Sorge, die geäußert worden ist, ist eine sekundäre. Der Antrag ist gesellschaftspolitisch motiviert. All das, worüber wir heute sprechen, hatten wir schon im Bildungsausschuss, und ich glaube, dort ist es auch schon sehr ausführlich erörtert worden. Die Verwendung von Binnen-I oder Gender-Sternchen hat nichts mit der Fähigkeit zu tun, richtig schreiben zu können, und so liegen uns auch keine Rückmeldungen zu Problemen mit der gendergerechten Schreibung in Diktaten vor. Schülerinnen und Schüler können sehr gut den gesellschaftspolitischen Hintergrund der Genderschreibweisen von orthografischen Fragen trennen. Frau Abgeordnete Schneid hat es sehr eindrücklich gezeigt und erörtert. Sie hat dargelegt, wie Schulen damit umgehen. Auch uns sind Beschwerden oder Klagen von Schülerinnen und Schülern nicht bekannt, die unklare Regelungen zur gendergerechten Schreibung zum Inhalt haben. Unsere LandesschülerInnenvertretung hat selbst das große Binnen-I für sich gewählt und verwendet auch genau diese gendergerechte Sprache und kann das sehr gut differenzieren. Ich glaube, Schülerinnen und Schüler sowie die Schulen insgesamt gehen mit der Situation eindeutig gelassener um. Natürlich ist es sinnvoll und notwendig, die gesellschaftliche Entwicklung in der Schule zu thematisieren, und natürlich gelten trotzdem die Rechtschreibregeln. Für die Landesregierung insgesamt gilt, Sprache ist lebendig, und Sprache schafft Bewusstsein. Insbesondere in Texten, die sich mit Fragen der Gleichbehandlung oder der Diskriminierung befassen, könnten auch Geschlechtsvarianten in geeigneter Weise benannt werden. Das entspricht – darauf hat auch die Abgeordnete Schellhammer dankenswerterweise schon hingewiesen – der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, und es entspricht auch dem Bundesrecht. Natürlich sind personenbezogene Bezeichnungen so zu wählen, dass sie niemanden diskriminieren. In den Gemeinsamen Regeln für den inneren Dienstbetrieb der Staatskanzlei und der Ministerien ist aktuell geregelt, dass zur sprachlichen Gleichbehandlung aller Geschlechter in der Regel geschlechtsneutrale Bezeichnungen und Formulierungen zu wählen sind. Der Koalitionsvertrag der Landesregierung sieht darüber hinaus vor, dass diese Verwaltungsvorschrift, die noch aus dem Jahr 1995 stammt, anzupassen ist an die Erfordernisse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ich finde, das ist eine Selbstverständlichkeit. Dabei geht es darum, Menschen, die sich eben nicht nur der Kategorie „Mann“ oder „Frau“ zuordnen, in Formularen, in Behördenschreiben, in Gesetzen adäquat anzusprechen. Die Landesregierung prüft derzeit, wie die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags umgesetzt werden. Das wird sie in einem ordentlichen Verfahren tun. Empfehlungen werden dabei in Übereinstimmung mit dem Rat für deutsche Rechtschreibung entwickelt. Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum Abschluss. Sprache ist immer im Wandel, und auch die Gesellschaft ist in einem ständigen Wandel. Deshalb sprechen wir heute auch nicht mehr Althochdeutsch oder Mittelhochdeutsch, sondern wir sprechen so, wie wir heute sprechen. Wir sagen heute auch nicht mehr „Fräulein“, sondern es gibt heute Frauen und Männer, und es gibt auch ein drittes Geschlecht. Deshalb ist es gut und richtig, dass sich das Bewusstsein, das sich verändert, und die Gesellschaft, die sich verändert, auch in der Sprache widerspiegeln. Das werden Sie mit solch einem Antrag nicht aufhalten. Vielen Dank. (Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)
Matthias Lammert
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Von der antragstellenden Fraktion ist die Überweisung an den Ausschuss für Bildung beantragt worden. Darüber ist zunächst abzustimmen. Wer dem Antrag auf Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag auf Ausschussüberweisung ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/2075 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Ich lade Sie herzlich zur morgigen Plenarsitzung um 9.30 Uhr ein. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Ende der Sitzung: 19.22 Uhr
