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Dr. Stefanie Hubig

19.01.2022 Sitzungen 18/14

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Selbstverständlich schreiben Landesregierung und Schulen entsprechend der geltenden Rechtschreibregeln, und genau diese Rechtschreibregeln werden an den rheinland-pfälzischen Schulen gelehrt, und sie werden auch von unseren Kindern gelernt. Maßgeblich für die Festlegung der deutschen Rechtschreibregeln sind die Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung – er ist schon erwähnt worden –, und daran orientiert sich natürlich auch die Landesregierung, und daran orientieren sich auch unsere Schulen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat zuletzt in einer Stellungnahme vom 26. März 2021 auf die Notwendigkeit einer normgerechten Schreibweise hingewiesen. Das sehen wir genauso. Klar ist aber auch, dass sich Sprache wandelt. Der Ratsvorsitzende Herr Dr. Lange hat in einem SPIEGEL-Interview am 7. Oktober im vergangenen Jahr erklärt – auch das ist gerade schon zur Sprache gekommen –, dass sich das Gremium im April dieses Jahres mit dem Thema befassen und prüfen wird, welche Empfehlungen es zum Umgang mit den im Antrag der AfD genannten Varianten aussprechen wird. Deshalb sieht es auch die Landesregierung jetzt nicht als dringlich an, andere neue Rechtschreibregeln anzuordnen, die dann in Kürze möglicherweise wieder modifiziert werden müssen. Wir werden nach der Frühjahrssitzung des Rats für deutsche Rechtschreibung in der Kultusministerkonferenz mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Länder beraten, ob und wenn ja welche Empfehlungen für die Schulen ausgesprochen werden sollen. Darin sind wir uns übrigens sehr einig. Da gibt es kein großes Durcheinander. 14 Länder haben dieselbe Auffassung, zwei sind abgewichen. Man kann überlegen, woran das liegt. Meine Damen und Herren, wir wissen alle, die Forderung der AfD-Fraktion nach einem Verbot bestimmter Schreibweisen in der Schule hat keinen orthografischen Hintergrund. Die ganze Sorge, die geäußert worden ist, ist eine sekundäre. Der Antrag ist gesellschaftspolitisch motiviert. All das, worüber wir heute sprechen, hatten wir schon im Bildungsausschuss, und ich glaube, dort ist es auch schon sehr ausführlich erörtert worden. Die Verwendung von Binnen-I oder Gender-Sternchen hat nichts mit der Fähigkeit zu tun, richtig schreiben zu können, und so liegen uns auch keine Rückmeldungen zu Problemen mit der gendergerechten Schreibung in Diktaten vor. Schülerinnen und Schüler können sehr gut den gesellschaftspolitischen Hintergrund der Genderschreibweisen von orthografischen Fragen trennen. Frau Abgeordnete Schneid hat es sehr eindrücklich gezeigt und erörtert. Sie hat dargelegt, wie Schulen damit umgehen. Auch uns sind Beschwerden oder Klagen von Schülerinnen und Schülern nicht bekannt, die unklare Regelungen zur gendergerechten Schreibung zum Inhalt haben. Unsere LandesschülerInnenvertretung hat selbst das große Binnen-I für sich gewählt und verwendet auch genau diese gendergerechte Sprache und kann das sehr gut differenzieren. Ich glaube, Schülerinnen und Schüler sowie die Schulen insgesamt gehen mit der Situation eindeutig gelassener um. Natürlich ist es sinnvoll und notwendig, die gesellschaftliche Entwicklung in der Schule zu thematisieren, und natürlich gelten trotzdem die Rechtschreibregeln. Für die Landesregierung insgesamt gilt, Sprache ist lebendig, und Sprache schafft Bewusstsein. Insbesondere in Texten, die sich mit Fragen der Gleichbehandlung oder der Diskriminierung befassen, könnten auch Geschlechtsvarianten in geeigneter Weise benannt werden. Das entspricht – darauf hat auch die Abgeordnete Schellhammer dankenswerterweise schon hingewiesen – der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, und es entspricht auch dem Bundesrecht. Natürlich sind personenbezogene Bezeichnungen so zu wählen, dass sie niemanden diskriminieren. In den Gemeinsamen Regeln für den inneren Dienstbetrieb der Staatskanzlei und der Ministerien ist aktuell geregelt, dass zur sprachlichen Gleichbehandlung aller Geschlechter in der Regel geschlechtsneutrale Bezeichnungen und Formulierungen zu wählen sind. Der Koalitionsvertrag der Landesregierung sieht darüber hinaus vor, dass diese Verwaltungsvorschrift, die noch aus dem Jahr 1995 stammt, anzupassen ist an die Erfordernisse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ich finde, das ist eine Selbstverständlichkeit. Dabei geht es darum, Menschen, die sich eben nicht nur der Kategorie „Mann“ oder „Frau“ zuordnen, in Formularen, in Behördenschreiben, in Gesetzen adäquat anzusprechen. Die Landesregierung prüft derzeit, wie die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags umgesetzt werden. Das wird sie in einem ordentlichen Verfahren tun. Empfehlungen werden dabei in Übereinstimmung mit dem Rat für deutsche Rechtschreibung entwickelt. Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum Abschluss. Sprache ist immer im Wandel, und auch die Gesellschaft ist in einem ständigen Wandel. Deshalb sprechen wir heute auch nicht mehr Althochdeutsch oder Mittelhochdeutsch, sondern wir sprechen so, wie wir heute sprechen. Wir sagen heute auch nicht mehr „Fräulein“, sondern es gibt heute Frauen und Männer, und es gibt auch ein drittes Geschlecht. Deshalb ist es gut und richtig, dass sich das Bewusstsein, das sich verändert, und die Gesellschaft, die sich verändert, auch in der Sprache widerspiegeln. Das werden Sie mit solch einem Antrag nicht aufhalten. Vielen Dank. (Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Protokoll ↗