Herbert Mertin
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe letzte Woche Donnerstag ausführlich im Rechtsausschuss berichtet, wie es zu dem Vorfall der Nutzung von Daten durch die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem Todesfall, der nicht unmittelbar nach Auffinden des später Verstorbenen eingetreten ist – an dem Tag, an dem er aufgefunden wurde, war er schwer verletzt, und einige Tage später ist er verstorben –, gekommen ist. In diesem Zusammenhang habe ich dargelegt, dass auf Bitten meinerseits an die Generalstaatsanwaltschaft, diesen Sachverhalt zu überprüfen, die Generalstaatsanwaltschaft mitgeteilt hat, dass wohl nach dem von der Staatsanwaltschaft mitgeteilten Sachverhalt die Daten in diesem konkreten Fall in unzulässiger Weise genutzt worden sind, weil sie den Vorgaben der beiden Generalstaatsanwälte für die Staatsanwaltschaften im Lande widersprechen. Dann habe ich dargelegt, welches die Vorgaben sind. Ich habe auch ausführlich dargelegt, welche Bemühungen zuvor in meinem Haus unternommen worden sind, um zu klären, was konkret der Bundesgesetzgeber meint. In diesem Zusammenhang habe ich die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwälte wiedergegeben, die darauf fußt, dass trotz aller Bemühungen auch aus der Begründung des Gesetzes, mit dem das Infektionsschutzgesetz um den § 28 a, der hier schon erwähnt worden ist, ergänzt worden ist, nicht genau ermittelbar ist, was der Gesetzgeber genau bezweckt hat. Herr Abgeordneter Wefelscheid, Sie haben hier dargetan, was Sie sehr genau wissen, aber ich habe auch dargelegt, dass die Generalstaatsanwälte Begründungen geliefert haben, weshalb sie es anders sehen. Anders als Sie es hier dargestellt haben, sind im Infektionsschutzgesetz nämlich die Wörtchen „eine Beschlagnahme ist unzulässig“ nicht enthalten, aber im Mautgesetz sehr wohl. Da geht es auch um die Verwendung von Daten. Hieraus leiten die Generalstaatsanwälte ab, dass der Gesetzgeber hier unter Umständen etwas anderes oder nicht das Gleiche gemeint hat wie im Mautgesetz. Sie haben dann für ihre Staatsanwaltschaften entschieden, dass nur ganz ausnahmsweise zur Bekämpfung und Aufdeckung von Kapitalverbrechen und Terrorismus auf diese Daten zugegriffen werden kann und sonst nicht. Dem Grunde nach geht es hier um einen Streit. Abgeordneter Herber hat Rechtsmeinungen dazu zitiert. Sie haben eine Rechtsmeinung zitiert. Ich habe Ihnen im Rechtsausschuss auch konzediert, dass man das auch anders auslegen kann als die Generalstaatsanwälte. Die Frage ist nur, was gilt. In diesem Fall können das letztlich nur der Gesetzgeber auf Bundesebene oder die Gerichte klären. Wer das nicht klären kann, ist die Landesregierung; denn wir leben in einem Rechtsstaat, und die Rechtsanwendung von Gesetzen im Rahmen der Strafverfolgung, die der Bundestag beschlossen hat, obliegt der Verantwortung der Staatsanwaltschaften. Sie haben dies nach bestem Wissen und Gewissen zu tun. Sie haben hier eine Rechtsauslegung gewählt, die denklogisch möglich ist. Damit ist es Sache der Gerichte, im Laufe der Zeit gegebenenfalls zu klären, ob diese Auffassung richtig ist oder nicht. Es ist nicht die Aufgabe der Landesregierung, dies zu missbilligen oder zu billigen, wenn sich das, was die Staatsanwaltschaften tun, denklogisch im Rahmen dessen hält, was der Gesetzgeber beschlossen hat. Das habe ich im Rechtsausschuss dargetan. Dabei bleibt es. Die Landesregierung wird keinerlei Äußerungen tun, die als Missbilligung oder Billigung zu verstehen sind. Das müssen im Einzelfall später die Gerichte klären. Mir ist es besonders wichtig, dass die Landesregierung so verfährt. Auf europäischer Ebene kämpft die Kommission zusammen mit dem Europäischen Gerichtshof gegen polnische Regelungen, weil mit diesen Regelungen versucht wird, politischen Einfluss auf die Justiz zu nehmen. Vertreter der Politik in Polen weisen häufig darauf hin, dass sie gar nicht verstehen, wieso man das kritisch betrachten kann. Sie würden doch nur Regelungen schaffen, wie es sie in Deutschland auch gibt. Das ist etwas, was ich entschieden zurückweise. Deshalb wird die Landesregierung in diesem Zusammenhang absolut neutral bleiben und beide Auffassungen akzeptieren. Es ist Sache der Justiz, letztlich zu klären, was hier im Einzelfall gelten soll. Oder der Bundestag klärt das. Die Landesregierung wird das aber weder billigen noch missbilligen. Die Staatsanwaltschaft hält sich denklogisch an das, was der Gesetzgeber vorgegeben hat. Das werde ich auch künftig durchhalten. Ich will nicht, dass wir als Beispiel dafür genommen werden können, dass in Polen die Gesetze so verändert werden, wie sie dort verändert werden. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)
