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Peter Stuhlfauth

AfD 19.01.2022 Sitzungen 18/14

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Heute reden wir über ein sehr sensibles Thema, bei dem in Zukunft gelinde gesagt mehr Fingerspitzengefühl an den Tag gelegt werden muss: der Schutz von Daten oder die Gewissheit, dass einer Strafverfolgungsbehörde im Zweifelsfall alle Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um ein Verbrechen aufzuklären. Der Sachverhalt ist bekannt. Das Einzige, das ich noch ergänzen möchte, ist, dass sich hier wieder einmal mit Ansage und mit Anlauf in ein desaströses Dilemma hineinmanövriert wurde, weil man vorher den Nutzern der luca App in die Hand versprochen hat, dass die personenbezogenen Daten nur zur verantwortungsvollen Nachverfolgung von Corona-Fällen verwendet werden. Durch den vorliegenden Sachverhalt wurde in erheblichem Ausmaß das Vertrauen der Bevölkerung in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Verordnung allgemein erheblich erschüttert. Hier wurde von allen Behörden – Polizei, Gesundheitsamt und Staatsanwaltschaft – auf vertrauliche und geheime Daten zugegriffen, und diese wurden auch noch verwertet. Wenn die Behörden, die tagtäglich mit dem Gesetz arbeiten und den Maßstab anlegen, selbst nicht wissen, was erlaubt ist und was nicht, wie soll sich der Normalbürger noch zurechtfinden, wie soll in Zukunft verfahren werden? Es muss eine rechtliche Regelung her. Noch ein Satz zur luca App: Es ist zu sagen, dass sie weniger als einen mäßigen Erfolg aufzeigt, wie wir auf unseren Berichtsantrag und die Kleine Anfrage hin erfahren haben. Erst auf massiven Druck unserer Fraktion hat die Landesregierung eine längst überfällige Erhebung zur Nutzung der luca App bei den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern vorgenommen. Die nun vorliegenden Ergebnisse von 24 Gesundheitsämtern sind ein Offenbarungseid und bestätigen unsere Einschätzung, dass der Kauf der Software in Höhe von 1,7 Millionen Euro eine gigantische Steuerverschwendung bedeutet. Nur am Rande: Insgesamt haben 13 Bundesländer bisher zusammen stattliche 21 Millionen Euro an die Betreiber bezahlt, unter anderem für Jahreslizenzen, natürlich mit Steuergeldern. Offensichtlich konnten seit April 2021 landesweit nur zwölf – zwölf – positive Corona-Fälle mithilfe der luca App aufgeklärt werden. Das sind Kosten von 140.000 Euro pro bestätigtem Fall. Daneben ermittelten die 20 berichtenden Gesundheitsämter noch ganze 125 relevante Kontaktpersonen in sieben Monaten. Dass einige Ämter trotz der horrenden Anschaffungskosten ihre App gar nicht nutzen, weil es immer noch technische Probleme gibt, ist bezeichnend. Die einzigen Profiteure sind Smudo und Co. Herr von Heusinger, die luca App ist und war kein wichtiger Baustein. Sie ist sinnlos und nicht zweckmäßig. (Beifall der AfD) Zu guter Letzt erfolgte dann noch die rechtswidrige Nutzung von Daten durch die Staatsanwaltschaft. Natürlich können wir den hier geschehenen Sachverhalt nicht ungeschehen machen, aber wir können daran arbeiten, dass in Zukunft eine klare gesetzliche Regelung für den Zugriff der Polizei und Staatsanwaltschaften geschaffen wird. Die ermittelnden Behörden müssen bei schweren Verbrechen mit einem richterlichen Beschluss auf solche Daten zugreifen können, um dem einschlägigen Satz in Ermittlerkreisen – Datenschutz ist Täterschutz – entgegenzuwirken. Dabei müssen wir auch auf die schweren Verbrechen schauen, bei denen auf persönliche Daten durch die Ermittler zugegriffen wurde, um der Tatverdächtigen habhaft zu werden. Denken Sie beispielsweise an das Auffliegen von tatverdächtigen Personen, die kinderpornografisches Material online stellen und bezogen haben. In diesem Fall haben es die Ermittler über IP-Adressen der Tatverdächtigen rückverfolgt und den Datenzugriff personifiziert, sodass ein Zugriff gelingen konnte. Dies gelingt aber nicht immer, gerade wenn die Fälle mehrere Monate oder Jahre zurückliegen. Aus Polizeikreisen hört man immer wieder die Forderung nach einer klaren Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von schweren Straftaten, die bereits länger zurückliegen. Das bekannte Quick Freeze, also das Einfrieren von Telekommunikationsdaten zum Zweck der Strafverfolgung direkt nach einer Tat, reicht hier nicht mehr aus. Aus diesem Grund weisen die Ermittler schon seit Längerem darauf hin, dass die Daten langfristig zurückverfolgt werden können müssen. Dies ist derzeit schwer oder gar unmöglich, insbesondere bei schweren Straftaten wie der Kinderpornografie, bei denen die Fälle oft Monate oder Jahre zurückliegen. (Glocke der Präsidentin) Die Voraussetzungen, um auf personenbezogene Daten zugreifen zu können, sollten – das möchte ich klar verstanden wissen – nur bei schweren Straftaten und mit einem richterlichen Beschluss möglich sein. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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