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Marcus Klein

CDU 19.01.2022 Sitzungen 18/14

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, Sie sehen uns das nach, aber wir wollen den Antrag dann auch begründen. Eine Versicherungspflicht, wie wir sie von der Kfz-Versicherung kennen, bedeutet einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Grundstückseigentümer und wird daher von der CDU als Ultima Ratio angesehen, wie es der Kollege eben schon gesagt hat. Außerdem könnte eine Versicherungspflicht den Druck verringern, die dringend notwendigen Präventionsmaßnahmen zur Vorsorge vor Naturkatastrophen schnell und konsequent anzugehen. Daher sieht die CDU einen dritten Weg als den besten in dieser Frage an. Das Ziel ist es, dass bis zum 31. Dezember 2024 in Rheinland-Pfalz mindestens 80 % der Wohngebäude einen Elementarschadenschutz aufweisen. Dazu fordern wir die Versicherungsbranche auf, künftig nur noch Policen anzubieten, die den Elementarschadenschutz beinhalten. Der Versicherungsnehmer muss in einem Opt-out-Verfahren proaktiv den Elementarschadenschutz abwählen und erklärt damit unmittelbar, dass im Schadensfall auf staatliche Unterstützungsleistungen für den Wiederaufbau verzichtet wird. Außerdem sollen alle Bestandsverträge um den Elementarschadenschutz erweitert werden, sofern der Versicherungsnehmer nicht explizit der Erweiterung des Vertrags widerspricht. Mit diesem Vorschlag verfolgt die CDU folgende Ziele. Erstens: Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, eine bezahlbare Elementarschadenversicherung abzuschließen. Zweitens: Staatliche Unterstützungsleistungen werden nur noch im Falle von Hochschadensereignissen notwendig, also wenn es die Versicherung nicht mehr abdeckt. Zudem wird eine Versorgungsquote von 80 % erreicht. Daher bitten wir um Unterstützung dieses Antrags. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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