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Michael Hüttner

SPD 19.01.2022 Sitzungen 18/14

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! An der Tatsache, dass wir nun mit fünf Fraktionen gemeinsam dieses Gesetz einbringen, und an der Tatsache, dass wir nur 3 Minuten Redezeit haben, können Sie erkennen, dass es nicht die allergrößte Spannung in diesem Gesetzesvorhaben gibt, aber es ist natürlich ein sehr wichtiges Gesetz, weil es für die Kommunen von sehr großer Bedeutung ist. Die Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER beantragen, dass das Gesetz zur Durchführung von Videokonferenzen und Telefonkonferenzen oder schriftlichen und elektronischen Umlaufverfahren, das ansonsten im ersten Quartal 2022 auslaufen würde, bis zum 31. März 2023 fortgesetzt wird. Im Kern sind es zwei elementare Punkte, die man dabei sehen muss. Zum einen ist die pandemische Lage, insbesondere wenn man die Inzidenzen betrachtet, so problematisch wie noch nie zuvor; denn die Omikron-Variante des Coronavirus führt in der Tat dazu, dass es zu viel mehr Ansteckungen kommt. Deswegen ist es unsere vorwiegende Pflicht, dafür Sorge zu tragen, möglichst wenige Begegnungen zu haben. Das Ganze kann natürlich nur geschehen, wenn wir – wie viele andere auch – auf Videokonferenzen etc. zurückgreifen. Das gilt nicht nur im Fall einer Corona-Pandemie, sondern es geht auch um die Situation des Katastrophenfalls. Beim zweiten Punkt ist zu berücksichtigen, dass das Innenministerium eine Evaluation durchgeführt hat, welche Erfahrungen in den vergangenen knapp zwei Jahren gesammelt wurden. Im Evaluationsbericht kommt man zu dem Schluss, dass es sehr erfolgreich war, wie wir miteinander gearbeitet haben; denn die Kommunen konnten in aller Konsequenz unabhängig davon, welches Verfahren im Einzelnen genutzt wurde, letztendlich alle Beschlüsse umsetzen. Dementsprechend ist es im Prinzip ein Erfolg, wie es insgesamt gemacht worden ist. Vielmehr besteht heute sogar die Situation, dass wir viele Kollegen haben, die sich am Anfang ein bisschen schwer getan haben, die sich aber heute darüber freuen, weil man insbesondere im Bereich der Landkreise größere Fahrtstrecken hat. Somit ist es schon eine sehr angenehme Situation, wenn man auf diese Art und Weise die Beschlussfassung durchführen kann. Es gibt noch einen sehr charmanten zusätzlichen Punkt bei dieser Situation: Wir haben erreicht, dass wir mehr Gäste, mehr Zuschauer haben. Das ist die Erfahrung aus den Streamingsituationen. Dementsprechend haben wir auch dort einen großen Erfolg erreicht. Da wir schon morgen das Gesetz ohne Aussprache verabschieden wollen, bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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