Dr. Herbert Drumm
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Antrag, wie Sie merken, stößt eine wichtige Diskussion an. Sie muss allerdings sachlich und parteiübergreifend geführt werden. Die Überlegungen zur Genderisierung unserer Sprache treffen bei der Bevölkerung auf wenig Verständnis. Die Menschen in unserem Land müssen sich gerade völlig anderen, schwerwiegenden Problemen stellen. Mit der berechtigten Frage „Sonst habt Ihr wohl keine anderen Sorgen?“ möchte ich in diesem Zusammenhang nicht konfrontiert werden. Die Politikverdrossenheit vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger ist schon groß genug. Auch lässt sich Gleichberechtigung nicht über Sprachregelungen anordnen oder beflügeln. Viel eher könnte die Einführung einer genderorientierten Schreibweise sogar davon ablenken, dass in vielen Bereichen noch gar keine Gleichberechtigung umgesetzt wurde, also konkreter Handlungsbedarf besteht. Zum Antrag. Zwei Bereiche werden in ihm vorrangig angesprochen, zum einen die Landesregierung und der parlamentarische Betrieb. Hier handelt es sich um zwei völlig getrennte Bereiche mit jeweils eigenständiger Regelung. Im Gegensatz zu den Ministerien und anderen Behörden unterliegt das Parlament nicht der Regelungskompetenz der Landesregierung. (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Das ist klar!) Es entscheidet also in eigener Verantwortung über solche Veränderungen. Insbesondere kann es nicht sein, dass in der Landtagsverwaltung einfach Regelungen der Regierung übernommen werden, ohne dass dieses Haus vorher zugestimmt hat. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der AfD) Das Parlament hat das letzte Wort. Hier teilen wir voll und ganz die Aussagen unseres Wissenschaftlichen Dienstes. Lassen Sie mich nochmals zitieren: „Da die Landtagsverwaltung bekanntermaßen nicht der Regelungskompetenz verfassungsunmittelbarer Sachkompetenz die zur Erfüllung seiner Parlamentsaufgaben erforderlichen Verfahrens- und Ordnungsgrundlagen eigenverantwortlich fest.“ Natürlich ist es sinnvoll, dass dabei eine einheitliche Regelung gefunden wird, die sich an der amtlichen Regelung orientiert. Wie sieht es aber aus mit der Umsetzung der entsprechenden Aussage im Koalitionsvertrag der Ampelregierung, auf die auch die Ministerpräsidentin gerne eingeht? Wie weit ist man? Werden Experten gefragt? Wie viel Gendern soll es sein? Vor allem aber lassen die Formulierungen Zweifel aufkommen an der entscheidenden Rolle des Parlaments. Hier herrschen Klärungsbedarf und Bedarf an dringender Besinnung auf sprachwissenschaftliche Grundlagen. Daher werden wir, die Freien Wähler, in einer der nächsten Sitzungen des Kulturausschusses um einen Bericht über den aktuellen Sachstand bitten und die Beteiligung des Ausschusses und des Landtags erörtern. Der zweite Schwerpunkt des Antrags betrifft die Schulen. Besonders ist hier eine einheitliche Regelung für alle Schulen unverzichtbar, die bundesweit gültig sein muss. Die deutsche Sprache und deren Rechtschreibung sind ohnehin schon kompliziert genug. Uneinsichtige Genderregelungen und dann auch noch unterschiedliche Varianten in einzelnen Bundesländern wären eine weitere und unzumutbare Belastung, besonders für lernschwache oder bildungsferne Schüler. Auch die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund würde dadurch zusätzlich erschwert. Die unkoordinierten Initiativen mehrerer Kultusminister lassen deutlich erkennen, dass dringender Klärungsbedarf besteht. Ich warne ganz eindringlich: Sprache ist ein entscheidender und prägender Teil unserer Kultur. Sie darf unter keinen Umständen leichtfertig und vorschnell dem Zeitgeist angepasst werden. Sie entsteht aus dem Volk – ich erinnere nur an an Martin Luther –, (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Änderungen können sich nur dann durchsetzen, wenn sie von den Menschen verstanden und akzeptiert werden. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der AfD) Nach meiner Einschätzung sind die bereits nutzbaren Regelungen völlig ausreichend. Wer in seinen Texten bewusst auf geschlechtergerechte Sprache setzen möchte, dem steht es frei, die von der Dudenredaktion empfohlene Vorgehensweise umzusetzen; denn der gehören bekanntlich die besten Experten der deutschen Sprache und Rechtschreibung an. Vielleicht sollte man auch einmal auf die Kulturschaffenden zugehen und deren Meinungen erkunden. Schauen Sie einmal bei Frau Heidenreich nach. Vielleicht reicht es aber auch schon aus, sich von einem Sprachwissenschaftler die Bedeutung von grammatikalischem und biologischem Geschlecht erklären zu lassen. Jedenfalls sehen wir, die Freien Wähler, wie oben angekündigt, dringenden Beratungsbedarf im Kulturausschuss im Landtag. Da dies noch nicht erfüllt ist, lehnen wir im Moment den Antrag ab. Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit, auch wenn Sie einige meiner Aussagen schon von den Vorrednerinnen und Vorrednern gehört haben. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
